Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 17.06.2019, OA 433 entstanden aus Vorlage:
OF 577/11 vom
23.05.2019 Betreff: Markierung zur Kenntlichmachung von
Parkverbot Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, im Wendehammer in
der Birsteiner Straße durch Quermarkierung darauf hinweisen zu lassen, dass dort "Parken verboten" besteht. Begründung: Der Wendehammer am Ende der Birsteiner Straße wird
täglich von Fahrzeugen beparkt. Das Schild mit "Parken verboten" wird in diesem
Bereich nicht ernst genommen. Durch parkende Autos und Kleinlastwagen können
Rettungsfahrzeuge und "gestrandete" Lkws schwer bis gar nicht wenden. Durch
Quermarkierung des gesamten Wendhammers soll kenntlich gemacht werden, dass
dort das Parken untersagt ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.11.2019, ST 2118
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 86
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 433 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und
FRAKTION (= Annahme)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 4351, 32. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 32 1