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Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 17.06.2019, OA 433 entstanden aus Vorlage: OF 577/11 vom 23.05.2019

Betreff: Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Wendehammer in der Birsteiner Straße durch Quermarkierung darauf hinweisen zu lassen, dass dort "Parken verboten" besteht. Begründung: Der Wendehammer am Ende der Birsteiner Straße wird täglich von Fahrzeugen beparkt. Das Schild mit "Parken verboten" wird in diesem Bereich nicht ernst genommen. Durch parkende Autos und Kleinlastwagen können Rettungsfahrzeuge und "gestrandete" Lkws schwer bis gar nicht wenden. Durch Quermarkierung des gesamten Wendhammers soll kenntlich gemacht werden, dass dort das Parken untersagt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 32
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 86
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage OA 433 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF Frankfurter
Ablehnung:
Linke FRAKTION