Meine Nachbarschaft: Kochstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Aufstellen von zehn Sitzbänken auf dem Mühlberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4607 entstanden aus Vorlage: OF 1205/5 vom 27.02.2019 Betreff: Aufstellen von zehn Sitzbänken auf dem Mühlberg Der Magistrat wird gebeten, an den genannten Stellen Sitzbänke (Frankfurter Bänke) aufzustellen: 1. Grünfläche Offenbacher Landstraße, Nähe S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg", Weg zur Treppenanlage; 2. Am Mühlkanal, rechts neben dem Treppenabgang zur Offenbacher Landstraße; 3. Gehweg Wendelsweg/Ecke Miltenberger Straße; 4. Ecke Dielmannstraße/Hühnerweg, auf der Rasenfläche; 5. Hühnerweg/Bürgermeister-Gräf-Haus, auf der Rasenfläche; 6. Hainer Weg/Ecke Aschaffenburger Straße, auf dem gesamten Hainer Weg fehlen Parkbänke, besonders rund um den Henninger Turm; 7. Hainer Weg, vor dem Friseursalon, nebenan sind noch eine Apotheke und ein Bäcker; 8. Am Sandberg, Bushaltestelle "Am Sandberg"; 9. Schweinfurter Weg, auf der Insel mit Grünfläche; 10. Gemündener Straße/Ecke Miltenberger Straße, auf dem Gehweg vor der Hecke. Begründung: Vor allem Seniorinnen und Senioren beklagen das Fehlen von Sitzbänken in diesem Bereich des Stadtteils Sachsenhausen, um sich auf ihren Wegen zwischendurch auszuruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1469 Aktenzeichen: 67 0
Informationstafel am Eingang zum Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4618 entstanden aus Vorlage: OF 1253/5 vom 23.04.2019 Betreff: Informationstafel am Eingang zum Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Balduinstraße und östlich der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 505 Informationstafeln aufzustellen, die Hinweise z. B. auf im Stadtteil Oberrad befindliche Geschäfte und Restaurants geben. Begründung: Vor Ortschaften gibt es teilweise Informationstafeln, die Hinweise auf beispielsweise Geschäfte, Kirchen und Restaurants im Stadtteil geben. Es ist überlegenswert, ob durch das Aufstellen zweier Informationstafeln z. B. die Geschäfte und die Restaurants im Stadtteil unterstützt werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1500 Aktenzeichen: 61 0
Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/ deNeufvilleStraße hier: Änderung der Ampelschaltung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4620 entstanden aus Vorlage: OF 1256/5 vom 19.04.2019 Betreff: Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/ de-Neufville-Straße hier: Änderung der Ampelschaltung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Ampelschaltung am Buchrainplatz verändert werden kann, sodass sich weniger Rückstau bildet und auch die Autos aus der Buchrainstraße und vom REWE-Parkplatz ohne Probleme auf die Offenbacher Landstraße einfahren können. Begründung: Derzeit bewirkt die Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/ Buchrainstraße/Wehrstraße/de-Neufville-Straße, dass es auf der gesamten Strecke um den Buchrainplatz in beide Richtungen häufig zu Staus kommt. Eine Ausfahrt vom REWE-Parkplatz und der Buchrainstraße in die Offenbacher Landstraße ist nur sehr schwer möglich, da die Autos sich zwischen der Ampel an der Offenbacher Landstraße/Ecke de-Neufville-Straße (siehe Abbildung Ampel 1) und Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße (s. Abbildung Ampel 2) stauen. Dies liegt daran, dass zuerst die Ampel Offenbacher Landstraße/Ecke de-Neufville-Straße Richtung Offenbach auf Rot springt und die Autos dann erst einmal den Bereich bis zur nächsten Ampel blockieren, da die zweite Ampel erst später auf das Rotsignal wechselt. Dies ist auch bei der anderen Richtung, von Offenbach in Richtung Frankfurt Innenstadt, das Gleiche. Auch hier gibt es die verzögerte Ampelschaltung, sodass sich auch die Autos zwischen den beiden Ampeln stauen und eine Einfahrt auf den REWE-Parkplatz und in die Buchrainstraße schwierig ist. Es ist zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Änderung der Ampelschaltung hier zu einer flüssigeren Verkehrsführung beitragen kann. Quelle: Stadtvermessungsamt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1430 Aktenzeichen: 32 1
Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5 - 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 1254/5 Betreff: Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5 - 7 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob er beabsichtigt die ursprüngliche - vor der Sanierung und dem Umbau der Offenbacher Landstraße - Parkanordnung vor der Liegenschaft "Goldbergweg 5 - 7" wieder zu verfügen und durchzusetzen. Begründung: Im Zuge der Sanierung und des Umbaus der westlichen Offenbacher Landstraße würde vor der Liegenschaft "Goldbergweg 5-7" Schrägparken verfügt. Dadurch konnte ein Teil der Parkplätze, die während dieser Maßnahme nicht zur Verfügung standen, kompensiert werden. Die Baustelle ist nun seit Juni 2018 verschwunden. Das Längsparken ist bislang nicht wieder verfügt worden. Problematisch ist, dass der verbleibende Bürgersteig keine Restbrite von 1,50 Meter aufweist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1263 2019 Die Vorlage OF 1254/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSanierung des Quirinsbrunnen in Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2019, OF 1259/5 Betreff: Sanierung des Quirinsbrunnen in Sachsenhausen Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Quirinsbrunnen fachgerecht zu sanieren. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 4.500,00 Euro. Begründung: Der Quirinsbrunnen aus dem 17.Jahrhundert liegt im Stadtteil Sachsenhausen an der Offenbacher Landstraße. Da der Brunnen mittlerweile keinen schönen Anblick mehr bietet, sollte hier Abhilfe geschaffen werden. Der Abschnitt wird auch von Sightseeingbussen befahren. Ein besseres Erscheinungsbild ist auch aus touristischer Sicht wünschenswert. Zusätzlich sollte eine Hinweistafel auf die Bedeutung des Brunnens hinweisen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 49 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 308 2019 Die Vorlage OF 1259/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
Weiter lesenBordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 entstanden aus Vorlage: OF 1222/5 vom 04.03.2019 Betreff: Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18 Der Magistrat wird nochmals gebeten, an den in der Anregung OM 2332 aufgeführten Stellen eine Nullabsenkung vorzunehmen: 1. In der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 508 an der Einmündung des Waldweges entlang der Bahngleise; 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Eine Nullabsenkung bedeutet eine niveaugleiche Absenkung ohne Kante. Die an den Örtlichkeiten der Ziffern 1. bis 3. vorhanden Rundsteine mögen, wie der Magistrat ausführt, "mit dem technisch minimalsten Bordsteinvorstand" verbaut sein. Es bleibt aber eine Kante (Foto), die Radfahrende, vor allem bei ungünstiger Witterung, einem unnötigen Sturzrisiko aussetzt. Dies gilt besonders, da in dem genannten Bereich die Bordsteine schräg angefahren werden müssen. Die Maßnahmen zu den Örtlichkeiten der Ziffern 4. und 5. wurden zugesagt, aber nicht umgesetzt. Bordsteinabsenkung mit Kante an der Offenbacher Landstraße 507 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1429 Antrag vom 25.02.2020, OF 1627/5 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 Aktenzeichen: 66 2
Einrichtung einer direkten Busverbindung zwischen Oberrad und dem Ostbahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4445 entstanden aus Vorlage: OF 1216/5 vom 04.03.2019 Betreff: Einrichtung einer direkten Busverbindung zwischen Oberrad und dem Ostbahnhof Der Magistrat wird gebeten , eine direkte Verbindung zwischen dem Stadtteil Oberrad und dem Ostbahnhof einzurichten. Begründung: Während der Sanierung und Umgestaltung der Offenbacher Landstraße 2017/2018 war ein Schienenersatzverkehr eingerichtet worden. Dieser wurde von der Stadtgrenze über die Offenbacher Landstraße zum Buchrainplatz und von dort über die Gerbermühlstraße zum Südbahnhof geführt. Die Nutzung des ÖPNV war in dieser Zeit für die Oberräderinnen und Oberräder nur mit erheblichen Einschränkungen möglich. Was jedoch von vielen Nutzerinnen und Nutzern als positiv angesehen worden war, ist die Führung über die Gerbermühlstraße. Daher bittet der Ortsbeirat um Einrichtung einer Buslinie zwischen dem Stadtteil Oberrad und dem Ostbahnhof. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1236 Aktenzeichen: 92 11
Benennung einer Straße im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 1181/5 Betreff: Benennung einer Straße im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gem. § 3 (3) 2 1 GOOBR auf, die bislang unbenannte Straße Nr. 8587 in Philippine-Schulz-Weg zu benennen. Begründung: Im Zuge der Realisierung eines Wohnbauvorhabens an der Offenbacher Landstraße 441 sollen die rückwärtigen Gebäude über eine neue Straße entlang der förmlich festgestellten Straßenfluchten der Fluchtlinienpläne F 699 Bl. 1 und F 381 erschlossen werden. Der Ortsbeirat hält die Heimatmalerin Philippine Schulz für eine geeignete Persönlichkeit. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.01.2019, M 11 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage M 11 wird abgelehnt. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 1181/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3793, 30. Sitzung des OBR 5 vom 22.03.2019
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
Weiter lesenKurzzeitparkplätze in der Offenbacher Landstraße zwischen Buchrainplatz und Hirschhornstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4240 entstanden aus Vorlage: OF 1150/5 vom 31.01.2019 Betreff: Kurzzeitparkplätze in der Offenbacher Landstraße zwischen Buchrainplatz und Hirschhornstraße Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Buchrainplatz und der Hirschhornstraße Kurzzeitparkplätze mit Parkscheinautomaten für die Zeit von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr einzurichten. Begründung: Schon lange wird von den Oberräder Bürgern die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen gewünscht, z. B. zum Einkauf beim Bäcker oder in der Apotheke. Dies würde auch das Dauerparken von denjenigen erschweren, die Oberrad als Park-and-ride-Ort benutzen, um dann zum Einkauf oder zur Arbeitsstätte die Weiterfahrt mit dem öffentlichen Personennahverkehr anzutreten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 881 Aktenzeichen: 32 1
Temporäres Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4097 entstanden aus Vorlage: OF 1124/5 vom 02.01.2019 Betreff: Temporäres Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, das temporäre Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz bei einem entsprechenden Antrag zu genehmigen. Begründung: Derzeit gibt es im Stadtteil Oberrad keinen Metzger mehr. Selbstverständlich wäre es - auch aus Sicht des Ortsbeirates - wünschenswert, wenn sich eine Metzgerei dauerhaft mit einem Ladengeschäft im Stadtteil Oberrad ansiedeln würde. Problematisch hierbei ist das Fehlen eines Ankermarktes und der damit nicht vorhandenen Bindung der Kaufkraft im Stadtteil. Der Ortsbeirat erhofft sich von der Weiterentwicklung des Grundstücks in der Offenbacher Landstraße/Ecke Wehrstraße, dass diese Bindung hier verwirklicht werden kann und dieser Ankermarkt dann auch die Offenbacher Landstraße wieder belebt. Solange der Ankermarkt jedoch fehlt, ist es aus Sicht des Ortsbeirates sinnvoll, das temporäre Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz zu genehmigen. Die zentrale Lage ist für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils gut zu erreichen. Darüber hinaus würde diese außerdem einer Metzgerei, die an der Übernahme eines Ladengeschäftes in Oberrad interessiert wäre, die Möglichkeit bieten, zügig eine Kundenbindung aufzubauen und wirtschaftlich rentabel zu arbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 977 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2133 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 31
Beleuchtung auf dem Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4099 entstanden aus Vorlage: OF 1126/5 vom 03.01.2019 Betreff: Beleuchtung auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, endlich dafür Sorge zu tragen, dass alle Lampen an der Pergola auf dem Buchrainplatz in einen funktionsfähigen Zustand versetzt werden. Begründung: Bei dem Weihnachtsmarkt 2018 des Vereinsrings Oberrad auf dem Buchrainplatz sind die Mängel, die seit dem Umbau des Platzes hinsichtlich der Beleuchtung herrschen, wieder offensichtlich geworden. Die mittleren drei Lampen an der Pergola leuchten, alle anderen nicht. Die ersten beiden Lampen in Richtung Offenbacher Landstraße profitieren noch von dieser Straßenbeleuchtung und von der Sparkasse gegenüber. Dagegen führt an den beiden letzten Beleuchtungskörpern eine Treppe zur Kreuzung Gräfendeichstraße/Wasserhofstraße. Diese liegt immer noch im Dunklen, was nicht ungefährlich ist. Genau auf diesen Tatbestand wurde schon im November 2013 in einer Anregung hingewiesen und es wurde versichert, dass dieser Tatbestand geändert worden sei. Dies scheint aber bis heute nicht der Fall zu sein. Fünf Jahre nach Eröffnung des Buchrainplatzes sollte es doch möglich sein, diesen auch ausreichend zu beleuchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 641 Aktenzeichen: 91 53
Schaffung von zusätzlichem Parkraum hier: nördliche Seite der Offenbacher Landstraße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3969 entstanden aus Vorlage: OF 1082/5 vom 05.11.2018 Betreff: Schaffung von zusätzlichem Parkraum hier: nördliche Seite der Offenbacher Landstraße (II) Vorgang: OM 4991/16 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße zwischen der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 219 und gegenüber der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 212 weitere Parkplätze eingerichtet werden können. 1,5 Meter Gehwegbreite sollen gewährleistet bleiben. Begründung: Bereits im Jahre 2016 hatte sich der Ortsbeirat für die Einrichtung von Parkplätzen im o. g. Abschnitt eingesetzt. Dem Ansinnen wurde entsprochen. Mittlerweile werden im o. g. Bereich der Offenbacher Landstraße weitere zusätzliche Parkplätze benötigt. Der Ortsbeirat bittet daher um Prüfung, ob in dem Bereich noch weitere Parkplätze eingerichtet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4991 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 344 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Hoffeldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3977 entstanden aus Vorlage: OF 1092/5 vom 05.11.2018 Betreff: Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Hoffeldstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Hoffeldstraße einen Verkehrsspiegel anzubringen . Begründung: Beim Einbiegen von der Hoffeldstraße in die Offenbacher Landstraße ist die Einsicht in die Offenbacher Landstraße nur schwer möglich. Ein Spiegel gegenüber der Ausfahrt würde verhindern, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer zu weit in die Offenbacher Landstraße hineinfahren, um die Verkehrslage besser überblicken zu können. Ein zu weites Hineinfahren bedeutet ggf. die Behinderung des fließenden Verkehrs und die Gefährdung der Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Anbringung des Spiegels würde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 373 Aktenzeichen: 66 7
Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2018, OF 1050/5 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 in den neuzubeschließenden Haushalt 2019 miteinzuplanen. Begründung: Im Hansenweg existiert zwischen den Liegenschaften Nr. 8 und Nr. 20 kein durchgehender Bürgersteig. Kommt man aus Richtung der Offenbacher Landstraße, so endet der Bürgersteig nach der Liegenschaft Hansenweg 8 und man gelangt über eine Treppe dann auf die Höhe der Festwiese Villa Bonn. Hier herrscht keine Barrierefreiheit. Da die Mauer, die den Höhenunterschied zwischen Festwiese Villa Bonn und Hansenweg ausgleicht ohnehin sanierungsbedürftig erscheint, hält es der Ortsbeirat für das Beste, dass die Mauer zurückgebaut und in westliche Richtung verschoben wird. Auf der somit freiwerdenden Fläche soll ein durchgängiger Bürgersteig geführt werden. Quelle: Florian Aydt Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 223 2018 Die Vorlage OF 1050/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
Weiter lesenHaushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2018, OF 1049/5 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2019 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 222 2018 Die Vorlage OF 1049/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
Weiter lesenEinrichtung einer Ladezone in der Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3907 entstanden aus Vorlage: OF 1000/5 vom 18.10.2018 Betreff: Einrichtung einer Ladezone in der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 326 eine Ladezone, Zeichen 283 - "Absolutes Halteverbot" mit dem Zusatz "Werktags 08:00 Uhr - 19:00 Uhr", einzurichten. Begründung: Durch die Sanierung und den Umbau der Offenbacher Landstraße und dem damit verbundenen Wegfall der Andienungsmöglichkeit auf der nördlichen Seite ist ein entsprechendes Angebot für die Andienung notwendig. Dies kann auch auf der südlichen Seite vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 326 geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 195
Aufstellen eines Schaukastens für das Quartiersmanagement der Agaplesion Markus Diakonie
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3763 entstanden aus Vorlage: OF 973/5 vom 20.08.2018 Betreff: Aufstellen eines Schaukastens für das Quartiersmanagement der Agaplesion Markus Diakonie Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Agaplesion Markus Diakonie einen Schaukasten für das Quartiersmanagement am unteren Ende der Fußgängertreppe zwischen der Straße Am Mühlkanal und der Offenbacher Landstraße aufzustellen. Begründung: Die Agaplesion Markus Diakonie betreibt seit Ende 2017 das Quartiersmanagement auf dem Mühlberg. Unter dem Motto "Nachbarn sind wir ALLE" setzt sie verschiedene Projekte um, vernetzt Interessenten oder plant Veranstaltungen. Als Quartierszentrum dient das Oberin-Martha-Keller-Haus in der Dielmannstraße 26. So wurde die Agaplesion Markus Diakonie zum Beispiel bereits für eines ihrer Projekte im Januar 2018 mit der Ehrung "Orte des Respekts - Hessen lebt Respekt" ausgezeichnet. Da ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger sich weniger digital informieren als analog, ist das Aufstellen eines Schaukastens zum Aushängen der Veranstaltungen sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2372 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 51
Radweg entlang der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3482 entstanden aus Vorlage: OF 923/5 vom 18.07.2018 Betreff: Radweg entlang der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße Der Magistrat wird aufgefordert, durch Anbringen von Fahrradpiktogrammen zu kennzeichnen, dass der Bürgersteig auf der östlichen Seite der Seehofstraße i m Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße auch von Fahrrädern genutzt werden kann. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die sich auf dem östlichen Bürgersteig ca. auf Höhe der Heisterstraße befindenden Unebenheiten zu beseitigen. Begründung: Auf dem Bürgersteig entlang der östlichen Seite der Seehofstraße ist von der Offenbacher Landstraße aus kommend bis zum Strahlenberger Weg ein Fahrradweg durch auf dem Boden befindliche Piktogramme gekennzeichnet. Nach dem Strahlenberger Weg endet die Kennzeichnung. Ein Schild weist auf eine gemeinsame Nutzung des Bürgersteiges von Radfahrern und Fußgänger hin. östlicher Bürgersteig der Seehofstraße auf östlicher Bürgersteig der Seehofstraße Höhe des Strahlenberger Weges auf Höhe Heisterstraße Gerade auf dem Bürgersteig in Höhe der Straßenbahnhaltestelle "Heister-/Seehofstraße" vor dem Schulamt wird der Weg jedoch oftmals von Fußgängern blockiert, sodass ein Durchkommen für Radfahrer nur schwer möglich ist und somit mit Unfallgefahren einhergeht. Um dem entgegenzuwirken bittet der Ortsbeirat um Kennzeichnung der Nutzung des Bürgersteiges auch durch Fahrradfahrer durch Bodenpiktogramme. Weiterhin befinden sich auf dem östlichen Bürgersteig ca. auf Höhe der Heisterstraße, wohl durch Wurzeln bedingte, Bodenunebenheiten, die ein Unfallrisiko darstellen und daher zu beseitigen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2210 Beratung im Ortsbeirat: 5
Einrichtung von beidseitigem Parken in der Balduinstraße hier: zwischen Offenbacher Landstraße und Georg-Treser-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3488 entstanden aus Vorlage: OF 936/5 vom 21.07.2018 Betreff: Einrichtung von beidseitigem Parken in der Balduinstraße hier: zwischen Offenbacher Landstraße und Georg-Treser-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Balduinstraße zwischen der Offenbacher Landstraße und der Georg-Treser-Straße das beidseitige Parken halb auf dem Gehweg unter Berücksichtigung einer Mindestgehwegbreite von 1,5 Metern und der Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs eingerichtet werden kann. Begründung: Auch im Stadtteil Oberrad ist der Parkraum im Verhältnis zu den Personenkraftwagen gering. Während des Umbaus der Offenbacher Landstraße war der Abschnitt der Balduinstraße zwischen der Offenbacher Landstraße und der Georg-Treser-Straße als südliche Einbahnstraße ausgewiesen und das beidseitige Parken halb auf dem Gehweg war erlaubt. Um zusätzlichen Parkraum zu schaffen, erachtet es der Ortsbeirat dort als sinnvoll, das beidseitige Parken halb auf dem Gehweg unter Berücksichtigung einer Mindestgehwegbreite von 1,5 Metern und der Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs einzurichten. Diese Maßnahme würde nicht nur zusätzlichen Parkraum schaffen, sondern auch die Straße verengen und somit zu einem vorsichtigeren Fahren führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2160 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Absicherung der Zufahrt zu der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 245
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3089 entstanden aus Vorlage: OF 851/5 vom 14.04.2018 Betreff: Absicherung der Zufahrt zu der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 245 Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrt zur Liegenschaft Offenbacher Landstraße 245 mittels Parkwinkeln und/oder Poller derart abzusichern, dass die Zufahrt wieder problemlos möglich ist. Begründung: Die Zufahrt zur Liegenschaft Offenbacher Landstraße 245 ist nicht abgesichert. Aufgrund des bestehenden Parkdrucks wird die Einfahrt bedauerlicherweise derart zugeparkt, dass die Erreichbarkeit des zur Liegenschaft gehörenden Parkplatzes teilweise nur schwer oder gar nicht mehr gewährleistet ist. Aus Sicht des Ortsbeirates ist hier Abhilfe zu schaffen. Quelle: R. Müller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1482 Aktenzeichen: 66 2
Aufwertung des Spielplatzes in der Spatzengasse in Oberrad (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3088 entstanden aus Vorlage: OF 850/5 vom 14.04.2018 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes in der Spatzengasse in Oberrad (II) Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen zur Aufwertung des Spielplatzes in der Spatzengasse in Oberrad durchzuführen: - Erneuerung der Babyschaukel, - Instandsetzung der Umrandung des Sandkastens und - Reparatur des Balancierbogens. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich darüber beschwert, dass Spielgeräte bzw. die Sandkastenumrandung nicht mehr in einwandfreiem Zustand sind. Der Ortsbeirat hält eine Aufwertung des Spielplatzes in der Spatzengasse in Oberrad für wünschenswert und notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1527 Aktenzeichen: 67 2
Austauschen der Mülleimer an den Straßenbahnhaltestellen in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3016 entstanden aus Vorlage: OF 828/5 vom 21.03.2018 Betreff: Austauschen der Mülleimer an den Straßenbahnhaltestellen in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, die Mülleimer an den Straßenbahnh altestellen im Stadtteil Oberrad durch größere, mit Schwingdeckeln ausgestattete Mülleimer auszutauschen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass an den Straßenbahnhaltestellen "Balduinstraße" und "Buchrainplatz" die Mülleimer viel zu klein für das dort anfallende Müllaufkommen sind. Zudem ziehen Rabenvögel den Unrat aus den Mülleimern und verteilen ihn in der Umgebung. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1270 Aktenzeichen: 92 13
Abpollern der Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3018 entstanden aus Vorlage: OF 830/5 vom 23.03.2018 Betreff: Abpollern der Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße abzupollern, sodass das Befahren der nördlichen Flächen des Goldbergwegs vor der Einmündung in die Balduinstraße verhindert wird. Begründung: Die nördlichen Flächen des Goldbergwegs vor der Einmündung in die Balduinstraße werden regelmäßig trotz des gesetzlich vorgeschriebenen Halteverbots zugeparkt. Da diese Querung häufig von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Seniorenwohnanlage St. Katharinen- und Weißfrauenstift genutzt wird, ist hier eine entsprechende Abpollerung vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1349 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 7
Ausweisung des Speckgäßchens als verkehrsberuhigten Bereich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3015 entstanden aus Vorlage: OF 827/5 vom 26.03.2018 Betreff: Ausweisung des Speckgäßchens als verkehrsberuhigten Bereich Der Magistrat wird gebeten, das Speckgäßchen als verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen Nr. 325.1 StVO - Anlage 3 zu § 42 Absatz 2, Richtzeichen) auszuweisen. Begründung: Die Oberfläche des Speckgäßchens soll im Anschluss an die Baumaßnahmen auf der Offenbacher Landstraße saniert werden. Aufgrund des Straßenquerschnitts und der Tatsache, dass dort nur wenige Pkws fahren, hält der Ortsbeirat die Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich für sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1345 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsüberprüfung im Hansenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2920 entstanden aus Vorlage: OF 780/5 vom 07.11.2017 Betreff: Verkehrsüberprüfung im Hansenweg Der Magistrat wird gebeten, im Hansenweg in Oberrad eine Verkehrszählung und eine Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen, und zwar an den durchschnittlichen mittleren Werktagen (d. h. dienstags, mittwochs und donnerstags außerhalb von Wochen mit Feiertagen oder Ferienzeiten). Die Kontrolle soll sowohl während des Berufsverkehrs (07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit stattfinden. Begründung: Das Verkehrsaufkommen im Hansenweg hat sich durch die Umbauarbeiten auf der Offenbacher Landstraße stark erhöht. Der Hansenweg ist die einzige Erschließungsstraße von der Offenbacher Landstraße für das südwestliche Wohngebiet. Für eine neue Verkehrsregelung nach dem Umbau ist zu befürchten, dass dieser Verkehr dann noch zunehmen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1075 Aktenzeichen: 32 4
Unterstützung der Gewerbebetriebe in der Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2918 entstanden aus Vorlage: OF 778/5 vom 21.02.2018 Betreff: Unterstützung der Gewerbebetriebe in der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Gewerbetreibenden während des Umbaus und der Sanierung der Offenbacher Landstraße zu unterstützen und 2. welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Gewerbetreibenden nach Beendigung des Umbaus und der Sanierung der Offenbacher Landstraße zu unterstützen. Begründung: Der Umbau und die Sanierung der Offenbacher Landstraße ist ein wichtiger Baustein zur Erhöhung der Attraktivität des Stadtteils Oberrad. Durch die Baumaßnahme haben jedoch die dort ansässigen Gewerbebetriebe teilweise erhebliche Einnahmeeinbußen zu verzeichnen. Dies ist zwar einerseits nachvollziehbar, andererseits ist es aber auch wichtig, dass man die Gewerbebetriebe beim Überwinden dieser "Durststrecke" sowie nach Beendigung der Baumaßnahmen beim Ankurbeln der Gewerbe wieder unterstützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1142 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2323
Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad (III)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2730 entstanden aus Vorlage: OF 746/5 vom 28.01.2018 Betreff: Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad (III) Vorgang: M 18/01 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche sich im Stadtteil befindlichen Grundstücke grundsätzlich für die Errichtung eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad geeignet wären. Begründung: Die Freiwillige Feuerwehr Oberrad ist seit Längerem in der angemieteten Liegenschaft Offenbacher Landstraße 219 untergebracht. Die zwischen Oberrad und Sachsenhausen liegende Liegenschaft wurde in Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad angemietet. Im Magistratsvortrag vom 19.01.2001, M 18 - "Gerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Frankfurt am Main: Aufstellen einer Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben", heißt es weiter: "Die Mitgliederzahlen beider Wehren [damals waren in der Liegenschaft die Freiwilligen Feuerwehren Oberrad und Sachsenhausen untergebracht] sind seitdem kontinuierlich gestiegen. Die vorhandenen Raumkapazitäten sind erschöpft." An dieser Situation hat sich auch seit dem Jahre 2011 nichts geändert. Auch die räumliche Ausstattung entspricht nicht dem Niveau der anderen Freiwilligen Feuerwehren im Ortsbezirk 5. Damals wie heute strebt die Freiwillige Feuerwehr Oberrad ein stadtteilbezogenes Gerätehaus an. Von daher fordert der Ortsbeirat, dass die Stadt Frankfurt am Main sich nun intensiv mit der Suche nach einem geeigneten Grundstück beschäftigen möge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.01.2001, M 18 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1082 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 37 1
Gestaltung der provisorischen Endhaltestelle Endhaltestelle der Linie 16 in Oberrad in der Offenbacher Landstraße und Anfahrt dieser Haltestelle durch den Kleinbus Nr. 81
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2626 entstanden aus Vorlage: OF 731/5 vom 30.12.2017 Betreff: Gestaltung der provisorischen Endhaltestelle Endhaltestelle der Linie 16 in Oberrad in der Offenbacher Landstraße und Anfahrt dieser Haltestelle durch den Kleinbus Nr. 81 Der Magistrat wird gebeten, die Führung der Kleinbuslinie 81 in Oberrad dahin gehend zu erweitern, dass diese die provisorische Endhaltestelle "Balduinstraße" der Linie 16 in der Offenbacher Landstraße anfährt, um Fahrgäste dort direkt abzuholen. Begründung: Es ist für ältere Oberräder Bürger, insbesondere bei Gehbehinderung, nicht zumutbar, dass diese den relativ steilen Weg von der provisorischen Endhaltestelle der Linie 16 an der Offenbacher Landstraße zur bisherigen Endhaltestelle des Kleinbusses 81 an der Georg-Treser-Straße zu Fuß überwinden. Der Kleinbus sollte deshalb zu der Endhaltestelle weitergeleitet werden, um dort diese Bürger aufzunehmen. Die Haltestelle sollte für die auf den Bus wartenden Bürger mit einer Überdachung und einer Bestuhlung ausgestattet werden. Zu begrüßen wäre darüber hinaus in der Winterzeit, wenn der Bus nicht nur alle halbe Stunde, sondern in einem kürzeren Rhythmus fahren würde, um längere Wartezeiten in der Kälte zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 764 Aktenzeichen: 92 13
Verkehrsberuhigung im Hansenweg durch Verkehrsschwellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 730/5 Betreff: Verkehrsberuhigung im Hansenweg durch Verkehrsschwellen Der Magistrat wird gebeten, im Hansenweg mindestens zwei Verkehrsschwellen anzubringen, um dort den Verkehr zu beruhigen und damit Einhaltung von Tempo 30 nachhaltig durchzusetzen bzw. zu unterstützen Begründung: Der Hansenweg ist die einzige Erschließungsstraße von der Offenbacher Landstraße für das südwestliche Wohngebiet in Oberrad. Nach der Umgestaltung der Offenbacher Landstraße und der Verlegung der Haltestelle für die Straßenbahn hinter den Hansenweg wird dies dazu führen, dass die Autofahrer, die Oberrad nur durchfahren, um in das Umland zu gelangen, gleich in den Hansenweg einbiegen, um sich das Hinterherfahren hinter der Straßenbahn zu ersparen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 730/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 730/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2017, OF 674/5 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2018 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist - ebenso wie der westliche Teil der Offenbacher Landstraße - dringend sanierungsbedürftig. Nach der bevorstehenden Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 674/5 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 20 2018 Die Vorlage OF 674/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
Weiter lesenHaushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2017, OF 673/5 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 in den neuzubeschließenden Haushalt 2018 miteinzuplanen. Begründung: Im Hansenweg existiert zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und Hansenweg 20 kein durchgehender Bürgersteig. Kommt man aus Richtung der Offenbacher Landstraße, so endet der Bürgersteig nach der Liegenschaft Hansenweg 8 und man gelangt über eine Treppe dann auf die Höhe der Festwiese Villa Bonn. Hier herrscht keine Barrierefreiheit. Da die Mauer, die den Höhenunterschied zwischen Festwiese Villa Bonn und Hansenweg ausgleicht ohnehin sanierungsbedürftig erscheint, hält es der Ortsbeirat für das Beste, dass die Mauer zurückgebaut und in westliche Richtung verschoben wird. Auf der somit freiwerdenden Fläche soll ein durchgängiger Bürgersteig geführt werden. Quelle: Florian Aydt Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 673/5 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, der SPD, der GRÜNEN, der FDP und der BFF erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 19 2018 Die Vorlage OF 673/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
Weiter lesenWehrstraße hier: Verkehrsüberprüfung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2442 entstanden aus Vorlage: OF 668/5 vom 07.11.2017 Betreff: Wehrstraße hier: Verkehrsüberprüfung Der Magistrat wird gebeten, in der Wehrstraße eine Verkehrszählung und eine Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen, und zwar an den durchschnittlichen mittleren Werktagen (d. h. dienstags, mittwochs und donnerstags außerhalb von Wochen mit Feiertagen oder Ferienzeiten). Die Kontrolle soll sowohl wäh rend des Berufsverkehrs (07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit stattfinden. Begründung: Das Verkehrsaufkommen in der Wehrstraße hat sich stark erhöht. Dieses erhöhte Verkehrsaufkommen ist zwar auch, aber nicht ausschließlich durch den momentanen Umbau der westlichen Offenbacher Landstraße verursacht. Mit dem Umbau des Kaiserleikreisels wird diese Verkehrsbelastung zunehmen, und selbst wenn dieser Umbau abgeschlossen ist, wird sie mit dem Bau der Multifunktionshalle und vor allen Dingen nach deren Inbetriebnahme nochmals größer werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 450 Antrag vom 04.09.2018, OF 966/5 Anregung vom 21.09.2018, OA 312 Aktenzeichen: 32 1
Absicherung der Zufahrt zu der Liegenschaft Hansenweg 42
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2439 entstanden aus Vorlage: OF 663/5 vom 06.11.2017 Betreff: Absicherung der Zufahrt zu der Liegenschaft Hansenweg 42 Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrt zur Liegenschaft Hansenweg 42 mittels Parkwinkeln und Pollern derart abzusichern, dass die Zufahrt wieder problemlos möglich ist. Begründung: Die Zufahrt zur Liegenschaft Hansenweg 42 war durch Parkwinkel und durch ein Drängelgitter abgesichert, sodass es den Bewohnerinnen und Bewohnern der Liegenschaft möglich war, den zur Liegenschaft gehörigen Parkplatz zu erreichen. Nach der Sanierung des Abschnittes im Hansenweg wurden die Parkwinkel nur teilweise und das Drängelgitter gar nicht mehr erneuert. Aufgrund des bestehenden Parkdrucks wird die Einfahrt nun bedauerlicherweise derart zugeparkt, dass die Erreichbarkeit des zur Liegenschaft gehörigen Parkplatzes teilweise nur schwer oder gar nicht mehr gewährleistet ist. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 521 Auskunftsersuchen vom 17.09.2020, V 1757 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Parken in der Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2440 entstanden aus Vorlage: OF 666/5 vom 08.11.2017 Betreff: Parken in der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, mit der Wiedereröffnung der westlichen Offenbacher Landstraße 2018 hier Zeitparkplätze mit Parkschein oder befristetem Parken (sogenannte "Brötchentaste") einzurichten, um ein kurzfristiges Parken für Erledigungen aller Art zu ermöglichen. Begründung: Schon lange wird von den Oberräder Bürgern die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen gewünscht (z. B. zum Einkauf beim Bäcker oder in der Apotheke). Dies würde auch das Dauerparken von denjenigen erschweren, die Oberrad als Park-and-ride-Ort benutzen, um dann zum Einkauf oder zur Arbeitsstätte die Weiterfahrt mit dem öffentlichen Personennahverkehr anzutreten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 242 Antrag vom 17.10.2018, OF 1004/5 Auskunftsersuchen vom 02.11.2018, V 1051 Aktenzeichen: 32 1
Aufhebung der Einbahnstraßenregelung an der Kreuzung Gräfendeichstraße/Wasserhofstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2017, OF 665/5 Betreff: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung an der Kreuzung Gräfendeichstraße/Wasserhofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Einbahnstraßenregelung an der Kreuzung Gräfendeichstraße / Wasserhofstraße aufzuheben. Begründung: Im Augenblick erfolgt der Baustellenverkehr für einige Bauvorhaben in der Gräfendeichstraße vorwiegend über die Flaschenburgstraße und schon dort gibt es Probleme beim Einbiegen von der Offenbacher Landstraße. Bei der Verwirklichung des Bauvorhabens "Im Wiener" mit der Ludwig-Gallmeyer-Straße als neuer Straße wird der Baustellenverkehr massiv zunehmen. Dann wird die Anfahrt auch über die Erbacher Straße erfolgen, was zu zusätzlichen Schwierigkeiten führt - ähnlich dem Baustellenverkehr in der Flaschenburgstraße. Eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung zwischen Gräfendeichstraße und Wasserhofstraße würde die Situation entspannen. Die Einbahnstraßenregelung kann nach Beendigung der Bauarbeiten wieder hergestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 665/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenFuß- und Radverkehr in der Kochstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2322 entstanden aus Vorlage: OF 587/5 vom 17.10.2017 Betreff: Fuß- und Radverkehr in der Kochstraße Vorgang: OM 4964/16 OBR 5; ST 739/16 Der Magistrat wird gebeten, 1. das Drängelgitter zu entfernen, das die Zufahrt zur westlichen Kochstraße von der Speckgasse versperrt, und durch zwei Stahlabweiser zu ersetzen; 2. durch Grenzmarkierungen o. Ä. das Halteverbot an dieser Stelle kenntlich zu machen; 3. den Übergang auf der ganzen Breite niveaugleich abzusenken. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat mit seiner Anregung vom 22.01.2016, OM 4964, gebeten, den Übergang von der westlichen Kochstraße auf die Speckgasse besser zu gestalten und empfohlen, dazu das Drängelgitter zu entfernen. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 29.04.2016, ST 739, eine Verbesserung angekündigt, die Lösung jedoch nicht zufriedenstellend ausgeführt: Das Drängelgitter wird nach wie vor von vielen Kraftfahrern als Einladung verstanden, dort sein Fahrzeug abzustellen. Selbst die Ordnungskräfte scheinen überfordert, die Parkordnung an dieser Stelle zu verstehen, da Falschparker auch nach Aufforderung durch Anwohner nicht belangt werden. Es ist ohnehin nicht sinnvoll, mit einem Drängelgitter den gemeinsamen Fuß- und Radweg gegen illegales Befahren abzusichern, da unnötig Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern an der künstlichen Engstelle produziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4964 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 739 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 365 Aktenzeichen: 32 1
Straßenschilder im Ortsbezirk 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2334 entstanden aus Vorlage: OF 607/5 vom 17.10.2017 Betreff: Straßenschilder im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Straßenecken Schilder mit den Straßennamen anzubringen: 1. Oberräder Fußweg am Beginn des Weges an der Offenbacher Landstraße; 2. ebenso am Ende des Weges an der Balduinstraße; 3. Im Bärengarten am Strahlenberger Weg. Begründung: An den genannten Stellen fehlen Straßenschilder zur Orientierung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 369 Aktenzeichen: 66 7
Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 entstanden aus Vorlage: OF 605/5 vom 17.10.2017 Betreff: Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, an folgenden für den Radverkehr relevanten Bordsteinen eine Nullabsenkung vorzunehmen: 1. In der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 508 an der Einmündung des Waldweges entlang der Bahngleise; 4. i m Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Die Bordsteine sind für Radfahrer zu hoch und können zu gefährlichen Stürzen führen, wenn sie im spitzen Winkel angesteuert werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Antrag vom 04.03.2019, OF 1222/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 Antrag vom 25.02.2020, OF 1627/5 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 Aktenzeichen: 66 2
Zukunft der Gaststätte „Zum Hirsch“ in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2321 entstanden aus Vorlage: OF 631/5 vom 03.11.2017 Betreff: Zukunft der Gaststätte "Zum Hirsch" in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das historische Gebäude der Gaststätte "Zum Hirsch" samt Gartenlokal in der Offenbacher Landstraße 289 zu erhalten. Zu diesem Zwecke bietet es sich beispielsweise an, 1. in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag den jeweiligen Eigentümer zum Erhalt des Bestandsgebäudes samt Nutzung im Erdgeschoss als Gaststätte zu verpflichten. 2. Im Gegenzug kann die Stadt dem Eigentümer eine Befreiung gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesbaugesetzbuchs von den Festsetzungen des Bebauungsplanes SO 22a Nr1 - insbesondere hinsichtlich der Geschossflächenzahl - in Aussicht stellen, um so eine Erweiterung der Bestandsbebauung in zwei- bis dreigeschossiger Bauweise zu ermöglichen. 3. Ferner bietet es sich an, den Kastanienbaum hinter der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 289 zum Naturdenkmal gemäß § 28 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz zu erklären und 4. gemäß § 10 Absatz 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes zu beantragen, das Gebäude auf der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 289 in das Denkmalbuch einzutragen. Begründung: Die historische Gaststätte "Zum Hirsch" ist ein identitätsstiftender Ort für den Stadtteil Oberrad. Über die bloße Gestalt des 300-jährigen Gebäudes hinaus ist auch die Nutzung als Gaststätte wichtig, um der Stadtgesellschaft und dem Vereinswesen weiterhin als traditioneller Treffpunkt zu dienen. Insoweit ist es wünschenswert, das Bestandsgebäude samt Nutzung zu erhalten. Zu diesem Ensemble gehört auch das rückwärtige Gartenlokal, welches von einem Kastanienbaum geprägt ist. Gleichzeitig hat der Eigentümer ein Interesse an einer wirtschaftlich tragfähigen Nutzung der Liegenschaft. Im Falle eines Neubaus setzt der Bebauungsplan SO 22a Nr1 jedoch zum Süden des Grundstücks der überbaubaren Fläche eine Grenze. Ein Neubau wäre von Gesetzes wegen somit zumindest insoweit von geringeren Ausmaßen als der Bestand. In nördlicher Richtung setzt jedoch die Geschossflächenzahl 1,0 und eventuell die Grundflächenzahl 0,4 der baulichen Ausnutzung Grenzen. Ferner erscheint es als fraglich, ob bei von dem Eigentümer anscheinend gewünschter Wohnbebauung der vorgeschriebene Gewerbeanteil des festgesetzten Mischgebietes nicht unterschritten würde. Um die Interessen des Eigentümers zu ermöglichen, könnten hiervon - mit Ausnahme der südlichen Baugrenze - Befreiungen in Aussicht gestellt werden. So wäre bei Erhalt des Bestandes eine für den Eigentümer günstige Ausnutzung des Grundstücks möglich. Dies kann den Eigentümer dazu veranlassen, sich im Gegenzug vertraglich zu verpflichten, den historischen Bestand zu erhalten. Um für den Fall Vorsorge zu treiben, dass eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, ist es ratsam, bereits jetzt den Kastanienbaum gemäß § 28 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes unter Schutz zu stellen sowie - soweit noch nicht geschehen - gemäß § 10 Absatz 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes zu beantragen, das Gebäude in das Denkmalbuch einzutragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 152 Aktenzeichen: 63 0
Ideen
Keine Ideen gefunden.