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Meine Nachbarschaft: Kochstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reduktion der Lärmemission durch die Straßenbahn auf der westlichen Offenbacher Landstraße hier: zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße

20.10.2023 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4674 entstanden aus Vorlage: OF 939/5 vom 02.10.2023 Betreff: Reduktion der Lärmemission durch die Straßenbahn auf der westlichen Offenbacher Landstraße hier: zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, die Schienentrasse zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße auf Möglichkeiten der Reduktion der Lärmemission hin überprüfen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über die gestiegene Lärmemission durch die zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße verkehrende Straßenbahn beschwert. Zur Minderung des Lärms der Straßenbahnen sind hier geeignete Maßnahmen gemäß des Abschlussberichtes "Minderung des Lärms von Straßenbahnen im urbanen Raum" zu prüfen und ggf. umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 427 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen

15.09.2023 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4429 entstanden aus Vorlage: OF 873/5 vom 21.08.2023 Betreff: Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Landespolizei, das Überholverbot in der östlichen Offenbacher Landstraße regelmäßig zu kontrollieren. Die Kontrollen sollen nicht nur das explizite Überholverbot durch die entsprechenden Verkehrszeichen, sondern auch das implizite Verbot umfassen, Radfahrende zu überholen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden vor, dass es in der östlichen Offenbacher Landstraße immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern kommt. Das betrifft auch das Überholen von Radfahrenden. Diese fahren regelmäßig zwischen den Straßenbahnschienen, sodass Kraftfahrzeuge den Mindestabstand beim Überholen von 1,5 Metern nicht einhalten können, selbst wenn sie äußerst links auf der Gegenfahrbahn an den Radfahrenden vorbeifahren. Leider wurde diese Art des verbotswidrigen Überholens bisher grundsätzlich nicht kontrolliert, sodass unter vielen Kraftfahrenden kein Unrechtsbewusstsein herrscht. Wer mit dem Rad den Teil der Offenbacher Landstraße befährt, wird feststellen, dass das verbotswidrige Überholen leider ganz überwiegend die Regel und nicht die Ausnahme ist. Auch Messungen des ADFC haben ergeben, dass dort der maximale Überholabstand unter 1,3 Metern lag (https://obs.adfc-hessen.de/map#15.40/50.10119322552056/8.728562941287453). Immerhin scheint ein Sinneswandel eingetreten zu sein, was die Notwendigkeit der Kontrolle des Mindestabstands angeht. Erstmals ist überhaupt bekannt geworden, dass der Mindestabstand in Frankfurt kontrolliert wurde. Einem Zeitungsbericht aus dem Mai dieses Jahres ist zu entnehmen, dass im Grüneburgweg eine entsprechende Kontrolle stattfand (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-praeventionskampagne-am-strassenrand-9229 8098.html). Leider wird meist die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen bestritten mit dem Argument, dass kein Unfallschwerpunkt vorliege. Diese Argumentation ist abwegig. Erst die fehlenden Kontrollen führen dazu, dass Radfahrende die Straße wegen der exorbitanten Gefahr für sie gar nicht erst benutzen oder auf den Gehweg ausweichen. Es kann somit naturgemäß keine Auffälligkeiten mit dem Radverkehr geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg errichten

15.09.2023 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4441 entstanden aus Vorlage: OF 890/5 vom 14.08.2023 Betreff: Zebrastreifen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg errichten Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Kindern und Erwachsenen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung Geleitsstraße/Hainer Weg (Maindinner) einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: An der Kreuzung Hainer Weg/Geleitsstraße kommt es aufgrund der Abbiegevorschriften sowohl für die Autofahrer, die von der Offenbacher Landstraße in den Hainer Weg fahren, als auch für die Fahrzeuge, die aus der entgegengesetzten Richtung auf dem Hainer Weg fahren und in die Geleitsstraße abbiegen, regelmäßig zu heiklen Verkehrssituationen. Insbesondere Fußgänger haben Schwierigkeiten, die Straßen in diesem Bereich sicher zu überqueren. Die Installation eines Zebrastreifens auf der Geleitsstraße (Maindinner) links vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg würde eine erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit mit sich bringen, Fußgängern eine sichere Überquerung der Straße ermöglichen und somit das Risiko von Unfällen deutlich verringern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 172 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1800 Beratung im Ortsbeirat: 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARALTankstelle)

22.08.2023 · Aktualisiert: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 868/5 Betreff: Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARAL-Tankstelle) Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Pläne ihm für das bisher ungenutzte Grundstück an der Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße (ehemalige ARAL-Tankstelle) bekannt sind? Begründung: Seit mehreren Jahren liegt das Grundstück an der Offenbacher Landstraße / ecke Wiener Straße brach. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn das Areal wieder einer sinnvollen Nutzung, z.B. mit einer Wohnbebauung mit Geschäften, Ärzten und Kinderbetreuungseinrichtungen, zugeführt werden würde. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 750 2023 Die Vorlage OF 868/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen

14.07.2023 · Aktualisiert: 13.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4283 entstanden aus Vorlage: OF 820/5 vom 22.05.2023 Betreff: Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen Vorgang: OM 5930/20 OBR 5; St 1234/20 Der Magistrat wird gebeten, die Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen durch folgende Maßnahmen auf der Offenbacher Landstraße sicherer zu gestalten: 1. Der Bordstein ist niveaugleich abzusenken. 2. In Fahrtrichtung Westen ist dem Radverkehr das Rechtsabbiegen in Richtung der Oberräder Felder durch ein blaues Gebotsschild 209-30 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" mit dem Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei" ausdrücklich zu erlauben. 3. Das hinter der Querung aufgestellte Gebotsschild "Fahrtrichtung geradeaus" erscheint überflüssig und ist ggf. zu entfernen. 4. Das etwa 20 Meter vor der Querung aufgestellte Verkehrszeichen 138 "Radfahrer" mit dem Zusatzzeichen 1000-30 "Beide Richtungen" ist freizuschneiden und zu reinigen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden über Kraftfahrende vor, die besonders in Fahrtrichtung Sachsenhausen nicht die erforderliche Vorsicht gegenüber dem Radverkehr aus und in Richtung Im Eichlehen bzw. Oberräder Felder walten lassen, obwohl sie durch das Verkehrszeichen "Radfahrer" zur erhöhten Vorsicht angehalten werden. Zu 1.: Radfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen folgen der Radnetz-Beschilderung und biegen nach rechts auf die Radwegquerung in die Oberräder Felder ein. Da der Bordstein nicht niveaugleich abgesenkt ist und der Weg wie oben erwähnt in spitzem Winkel abbiegt, müssen Radfahrende vor dem Abbiegen weit nach links ausscheren, um den Bordstein sicher im rechten Winkel überwinden zu können. Der Ortsbeirat hat den Magistrat mehrfach, zuletzt in seiner Anregung OM 5930, aufgefordert, den Bordstein niveaugleich, also auf null Zentimeter, abzusenken. In seiner Stellungnahme ST 1234 hat der Magistrat diese Vorgabe wieder mit wenig überzeugenden Argumenten abgelehnt. Dem Ortsbeirat ist klar, dass die Realisierung einer Absenkung mit den unsäglichen drei Zentimeter hohen Rundbordsteinen ein Quasistandard der Verwaltung ist und eine Abweichung zu Unbequemlichkeiten im Verwaltungsablauf führt. Im Fußgängerbereich ist die Stadt heute in der Lage, Überquerungsstellen mit niveaugleichem Übergang zu schaffen. Diesen erstaunlichen Fortschritt muss die Stadt nun auch auf Radwegquerungen übertragen. Zu 2. und 3.: Für Verwirrung sorgt das blaue Verkehrsschild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus", das hinter der Querung angebracht ist. Kraftfahrende, die durch das oben genannte Schild "Radfahrer, beide Richtungen" vor kreuzendem Radverkehr gewarnt werden, erwarten den Radverkehr hinter dem blauen Schild. Die Funktion dieses Schildes ist nicht ganz klar. Es soll eventuell das Wenden und Weiterfahren auf den Straßenbahngleisen verbieten. Es ist zu überlegen, ob das Schild als übertriebene Regulierung entfernt werden kann, da das Wenden schon durch die durchgezogene Linie auf der Fahrbahn verboten ist. In jedem Fall soll vor der Radwegquerung ein entsprechendes Schild angebracht werden, um die Unklarheit über die Stelle des Kreuzungsverkehrs zu beseitigen. Zu 4.: Die Auffälligkeit des Schildes "Radfahrer, beide Richtungen" ist zu verbessern, indem es gereinigt und von Pflanzenbewuchs freigeschnitten wird. Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen. Quelle: mapillary.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1234 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2417 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Bereich Hansenweg/Altebergsweg

14.07.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4293 entstanden aus Vorlage: OF 841/5 vom 27.06.2023 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Bereich Hansenweg/Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welcher sich im Bereich Hansenweg/Altebergsweg befindlichen städtischen Fläche eine eingefriedete Hundeauslauffläche eingerichtet werden kann. Begründung: An den Ortsbeirat werden immer häufiger Anfragen bezüglich der Einrichtung von Hundeauslaufflächen herangetragen. Bürgerinnen und Bürger, die im südlichen Teil Oberrads im Bereich des Hansenwegs wohnen, haben vorgeschlagen, dort eine Hundeauslauffläche einzurichten. Der Ortsbeirat hält dieses Areal für geeignet und bittet um eine entsprechende Prüfung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2133 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Korrektur der fehlerhaft montierten Balkenwippe auf dem Spielplatz Spatzengasse

16.06.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4116 entstanden aus Vorlage: OF 819/5 vom 28.05.2023 Betreff: Korrektur der fehlerhaft montierten Balkenwippe auf dem Spielplatz Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, die fehlerhafte Montage der Balkenwippe auf dem Spielplatz Spatzengasse zu korrigieren, indem Balkenwippe und die im Boden eingelassenen Dämpfer in einem Lot zum Untergrund angebracht werden. Begründung: Die Balkenwippe und die im Boden eingelassenen Dämpfer auf dem Spielplatz Spatzengasse befinden sich nicht in einem Lot zum Untergrund. Dies führt dazu, dass die Enden der Balkenwippe nicht auf dem dafür vorgesehenen im Boden eingelassenen Dämpfer aufkommen, sondern auf dem Boden. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1930 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhöhung der Verkehrssicherheit an den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Bleiweißstraße“

16.06.2023 · Aktualisiert: 16.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4115 entstanden aus Vorlage: OF 818/5 vom 28.05.2023 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße" Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße" dahin gehend zu erhöhen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das verkehrswidrige Überholen der an der Haltestelle stehenden Straßenbahn zu unterbinden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich in letzter Zeit vermehrt darüber, dass die an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße" stehenden Straßenbahnen überholt werden. Auch der in 2023 eingesetzte Schienenersatzverkehr zum Flughafen Frankfurt ist dieser Praxis nachgegangen. Dieses Verhalten stellt eine erhöhte Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dar. Hier sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2194 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beseitigung der Gefahrensituation im Bereich Offenbacher Landstraße/Wehrstraße

05.05.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3955 entstanden aus Vorlage: OF 787/5 vom 05.05.2023 Betreff: Beseitigung der Gefahrensituation im Bereich Offenbacher Landstraße/Wehrstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampelphasen im Bereich Offenbacher Landstraße dahin gehend zu ändern, dass während der Grünphase für die Linksabbieger von der Offenbacher Landstraße in die Wehrstraße gleichzeitig nur die Rechtsabbiegerampel der Wehrstraße Grün zeigt. Für die Geradeausfahrt aus der Wehrstraße ist eine eigene, unabhängige Ampelschaltung zu installieren, die gleichzeitig mit der Fußgängerampel an der Offenbacher Landstraße auf G rün geschaltet ist. Die Fußgängerampel über die Wehrstraße bekommt eine eigene Grünphase. Begründung: Die Grünphase für Autofahrer aus der Wehrstraße gilt sowohl für die Geradeausfahrt als auch für das Rechtsabbiegen. Da gleichzeitig die Fußgängerampel zur Querung über die Offenbacher Landstraße eine Grünphase hat, entstehen für die Fußgänger gefährliche Situationen. Insofern wäre es angezeigt, die Grünphase für die Linksabbieger aus der Offenbacher Landstraße in die Wehrstraße und die Grünphase für die Rechtsabbieger aus der Wehrstraße gleichzeitig zu schalten und für die Geradeausfahrt aus der Wehrstraße eine eigene, unabhängige Ampelschaltung zu installieren, für die gleichzeitig die Grünphase für die Fußgänger besteht. Beim Rechtsabbiegen der Fahrzeuge aus der Wehrstraße kommt es zur Gefährdung der Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1731 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg

05.05.2023 · Aktualisiert: 15.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3962 entstanden aus Vorlage: OF 772/5 vom 31.03.2023 Betreff: Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg Vorgang: OM 1645/17 OBR 5; ST 1913/18 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann er die in seiner Stellungnahme vom 21.09.2018, ST 1913, angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs umsetzen wird. Begründung: Es ist bedauerlich, dass trotz der Ankündigung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Radfahrenden in den letzten fünf Jahren noch keine ausreichende Umsetzung erfolgt ist. Insbesondere das Problem, dass parkende Autos den Radweg blockieren, stellt eine große Gefahr für Radfahrer dar. Um die Sicherheit auch für Radfahrende zu erhöhen, sollten die angekündigten Maßnahmen nun schnellstmöglich umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1645 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1913 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1728

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung der Wiese hinter der Villa Bonn in Oberrad

10.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2023, OF 760/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung der Wiese hinter der Villa Bonn in Oberrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Wiese hinter der Villa Bonn in Oberrad zwischen Speckgasse und Hansenweg ist unter Einbeziehung interessierter Bürgerinnen und Bürger bei der Planung neu zu gestalten bzw. zu sanieren. Hierfür sind ausreichend Mittel in den Etat der Stadt Frankfurt 2023 einzustellen. Begründung: Der Wunsch nach einer Neugestaltung/Sanierung der Wiese (Bolzplatz) hinter der Villa Bonn wird von den Vereinen und den Bürgerinnen und Bürgern in Oberrad begrüßt, da sich die Wiese in einem bedauerlichen Zustand befindet. Auf der Wiese findet alljährlich das Stadteilfest der Vereine in Oberrad statt und sie wird gerne von den Oberräder Bürgern genutzt. Der Spielplatz an der Spatzengengasse soll erhalten bleiben. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 175 2023 Die Vorlage OF 760/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach

08.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2023, OF 721/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 140 2023 Die Vorlage OF 721/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation an der Offenbacher Landstraße zwischen Strahlenberger Weg und Offenbacher Landstraße 212

24.02.2023 · Aktualisiert: 06.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3624 entstanden aus Vorlage: OF 669/5 vom 30.01.2023 Betreff: Parksituation an der Offenbacher Landstraße zwischen Strahlenberger Weg und Offenbacher Landstraße 212 Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße zwischen Strahlenberger Weg und Offenbacher Landstraße 212 weitere Parkplätze auf dem Gehweg zu markieren und das Parken auf dem Gehweg zu erlauben. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher sowohl des Kulturvereins Alte Seilerei als auch der Moschee in der Liegenschaft 212 beklagen, dass die Anzahl an in dem genannten Bereich ausgewiesenen Parkflächen nicht ausreicht, um dem Bedarf zu begegnen. Vor dem Hintergrund der Breite des Bürgersteiges von ca. 4,5 Metern auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße und der geringen Frequentierung desselben in dem genannten Bereich durch Passantinnen und Passanten, wird um eine bedarfsgerechte Markierung von Parkflächen gebeten. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1246 Beratung im Ortsbeirat: 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Hinweistafel am Quirinsbrunnen anbringen

06.02.2023 · Aktualisiert: 14.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2023, OF 656/5 Betreff: Hinweistafel am Quirinsbrunnen anbringen Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, am Quirinsbrunnen in Sachsenhausen eine Hinweistafel anzubringen, welche über dessen historische Bedeutung informiert. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro. Begründung: Der historische Quirinsbrunnen steht in Sachsenhausen an der Offenbacher Landstraße. Der Brunnen ist nach der nahe gelegenen Quirinspforte, einem der früheren Sachsenhäuser Stadttore an dem 1333 errichteten Mauerring mit Graben, benannt, das sich an einer besonders verkehrsreichen Stelle befand. Zur Erinnerung an die Pforte und an einen hier tätigen und namensgebenden Pförtner mit dem Namen Quirin wurde 1790 eine klassizistische Brunnenpyramide errichtet. Es wäre wünschenswert, eine Hinweistafel am Brunnen aufzustellen, um die historische Bedeutung hervorzuheben und die Öffentlichkeit zu informieren. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 203 2023 Die Vorlage OF 656/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer zusätzlichen Straßenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Lettigkautweg“ (III)

27.01.2023 · Aktualisiert: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3460 entstanden aus Vorlage: OF 631/5 vom 30.12.2022 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Straßenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" (III) Vorgang: OM 1188/21 OBR 5; ST 1126/22 Der Magistrat wird erneut gebeten, zwischen den Straßenbahnhaltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" auf Höhe der Offenbacher Landstraße 190 eine zusätzliche Haltemöglichkeit für den ÖPNV einzurichten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beklagt sich darüber, dass es zwischen den Straßenbahnhaltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" keine weitere Haltemöglichkeit gibt. Durch die Errichtung zusätzlicher Wohnungen, aber auch durch Lage der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und des seilerbahn kunst kultur e. V. ist die Einrichtung einer weiteren Station für den ÖPNV geboten. Gerade bezüglich Letzterem ist eine Zunahme der Fahrgastzahlen zu erwarten. Insofern bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat, seine Absage einer Haltestelle in seiner Stellungnahme vom 16.05.2022, ST 1126, zu überdenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1188 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1126 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 848 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absicherung der rechten und linken Seite der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Kinzigstraße in Oberrad

27.01.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3453 entstanden aus Vorlage: OF 619/5 vom 13.01.2023 Betreff: Absicherung der rechten und linken Seite der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Kinzigstraße in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, auf der linken und rechten Seite der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Kinzigstraße jeweils Fahrradbügel setzen zu lassen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben sich beschwert, dass die rechte und linke Seite meistens zugeparkt sind, sodass beim Herausfahren aus der Kinzigstraße auf die Offenbacher Landstraße die Offenbacher Landstraße sehr schlecht einsehbar ist. Diese Maßnahme dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1152 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringen einer Hinweistafel für den Quirinsbrunnen

01.07.2022 · Aktualisiert: 08.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2381 entstanden aus Vorlage: OF 479/5 vom 07.06.2022 Betreff: Anbringen einer Hinweistafel für den Quirinsbrunnen Der Magistrat wird gebeten , am Quirinsbrunnen eine Hinweistafel anzubringen, welche die historische Bedeutung des Brunnens erklärt. Begründung: Der historische Quirinsbrunnen steht unmittelbar an der Offenbacher Landstraße. Vielen Menschen ist der historische Hintergrund des Brunnens und dessen Bedeutung leider völlig unbekannt. Auch aufgrund der Tatsache, dass dieser Streckenabschnitt von Sightseeingbussen befahren wird, wäre es wünschenswert, eine Hinweistafel am Brunnen aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2594 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung des Fahrbahnbelages der Kochstraße in Oberrad

01.07.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2390 entstanden aus Vorlage: OF 490/5 vom 30.05.2022 Betreff: Instandsetzung des Fahrbahnbelages der Kochstraße in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, den maroden, mit Schlaglöchern versehenen und an den Fahrbahnrändern teilweise zerbröckelnden Straßenbelag der Kochstraße im Bereich zwischen Balduinstraße und Speckgasse in Oberrad umgehend zu sanieren. Begründung: Der Fahrbahnbelag auf der genannten Straße befindet sich einem desolaten Zustand. Er ist u. a. mit zahlreichen Schlaglöchern, die für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer und den Autoverkehr Gefahren darstellen, versehen. Um Unfälle zu verhindern, ist eine unverzügliche Sanierung dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2401 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung des Fahrbahnbelages der de-Neufville-Straße hier: zwischen Einmündung Herrnstraße und Wiener Straße

06.05.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2146 entstanden aus Vorlage: OF 436/5 vom 18.04.2022 Betreff: Sanierung des Fahrbahnbelages der de-Neufville-Straße hier: zwischen Einmündung Herrnstraße und Wiener Straße Der Magistrat wird gebeten, den Fahrbahnbelag der de-Neufville-Straße zwischen der Einmündung in die Herrnstraße und der Einmündung in die Wiener Straße zu sanieren. Begründung: Während der Fahrbahnbelag der de-Neufville-Straße zwischen der Einmündung der Offenbacher Landstraße und der Einmündung Herrnstraße erneuert worden ist, ist dies im restlichen Teil der de-Neufville-Straße nicht passiert. Hier haben sich mittlerweile Schlaglöcher größeren Ausmaßes gebildet, die beseitigt werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1920 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufwertung des Areals zwischen Offenbacher Landstraße und Hühnerweg

25.03.2022 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1919 entstanden aus Vorlage: OF 325/5 vom 30.01.2022 Betreff: Aufwertung des Areals zwischen Offenbacher Landstraße und Hühnerweg Der Magistrat wird gebeten, das Areal zwischen der Offenbacher Landstraße und dem Hühnerweg aufzuwerten, indem 1. die Vermüllungen beseitigt, 2. das Mauerwerk gereinigt, 3. der in das Mauerwerk eingelassene Brunnen aufgewertet und 4. ggf. der geschichtliche Kontext des Brunnens erläutert wird. Begründung: Anliegerinnen und Anlieger berichten von einer erheblichen Vermüllung des Areals zwischen Offenbacher Landstraße und Hühnerweg. Darüber hinaus wird das Mauerwerk durch Schmierereien verunstaltet und beschmutzt. Der in das Mauerwerk eingelassene Brunnen wird auch vermüllt. Auch hier ist eine Aufwertung und eine eventuelle Erklärung des historischen Kontexts wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1584 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2806 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 289 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1725 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Anschubfinanzierung der Seilerbahn Kunst Kultur e. V.

07.03.2022 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 375/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Anschubfinanzierung der Seilerbahn Kunst Kultur e. V. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für eine Anschubfinanzierung der "Seilerbahn Kunst Kultur e.V.", Offenbacher Landstraße 190, 60599 Frankfurt am Main in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzuplanen. Begründung: Die alte Seilerei zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen soll ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk werden, um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zu Verwirklichung wird eine Anschubfinanzierung benötigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 203 2022 Die Vorlage OF 375/5 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Mittel für eine Anschubfinanzierung in Höhe von 100.000 Euro der Seilerbahn Kunst Kultur e.V., Offenbacher Landstraße 190, 60599 Frankfurt am Main in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzustellen. Begründung: Die alte Seilerei zwischen den Stadtteilen Oberrad und Sachsenhausen soll ein Ort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk werden, um die Idee des neuen europäischen Bauhauses zu verwirklichen. Zu Verwirklichung wird eine Anschubfinanzierung benötigt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach

07.03.2022 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 355/5 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2022 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 184 2022 Die Vorlage OF 355/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsgefährdende Situationen in der Offenbacher Landstraße/Breulsweg vor der Kita Grüne Soße vermeiden

18.02.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1706 entstanden aus Vorlage: OF 300/5 vom 04.01.2022 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen in der Offenbacher Landstraße/Breulsweg vor der Kita Grüne Soße vermeiden Der Magistrat wird gebeten, das Rotsignal für den Kraftfahrzeugverkehr an der Straßenbahnhaltestelle "Lettigkautweg" in Fahrtrichtung Stadtgrenze Offenbach bei haltenden Straßenbahnen so verlängern zu lassen, dass sich der Autoverkehr zukünftig hinter der Straßenbahn einordnen muss und ein zügiges Vorbeifahren rechts an der Straßenbahn für diesen nicht mehr möglich ist. Begründung: Die Straßenbahnen der Linien 15 und 16 halten an oben genannter Haltestelle in Mittellage auf der Straße. Um den Autoverkehr zu stoppen und das ungehinderte Ein- und Aussteigen der Fahrgäste zu ermöglichen, ist hier eine Lichtzeichenanlage angebracht. Sobald die Straßenbahn ankommt, zeigt diese Rot. Sind die Passagiere ein- bzw. ausgestiegen und die Türen schließen, geht die Ampel aus und der Verkehr läuft weiter. Da liegt das Problem. Denn die Straßenbahn wird nach der Offenbacher Landstraße/Ecke Breulsweg auf der Kfz-Spur weitergeführt (siehe Foto). Um noch schnell an der Straßenbahn vorbeizukommen und nicht bis Oberrad hinter dieser herfahren zu müssen, geben hier einige Autofahrer Vollgas. Des Öfteren kommt es hier zu Beinahe-Kollisionen zwischen Autos und der Straßenbahn direkt vor der Kita. Um diese Gefahrensituation zukünftig auszuschließen - auch und insbesondere im Interesse der Sicherheit der Kitakinder sowie weiterer Passanten und Radfahrer - wäre eine längere Rotphase für den Autoverkehr angebracht. Foto: Offenbacher Landstraße/Breulsweg ((c) Carsten Kimpel) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1434 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße

18.02.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1715 entstanden aus Vorlage: OF 327/5 vom 25.01.2022 Betreff: Kurzfristige Verbesserung der Verkehrssituation in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße Vorgang: M 157/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichtigen, wie der Bürgersteig auf der östlichen Seite in der Seehofstraße im Bereich zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße zur Nutzung durch Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gestaltet werden kann, ohne dass es zu Nutzungskonflikten kommt. Zu prüfen ist eine Verbreiterung des derzeitigen Bürgersteiges und die Markierung eines Radfahrstreifens. Begründung: Das Verkehrsaufkommen von Autos, Fahrrädern und Fußgängern rund um die Containeranlage Länderweg ist hoch. Es gilt daher, kurzfristig Lösungen zu suchen, um die Situation zu entspannen. Es sollten bereits vor der Umsetzung der Magistratsvorlage M 157 Maßnahmen ergriffen werden, um Gefahren abzuwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1440 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II)

18.02.2022 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1719 entstanden aus Vorlage: OF 331/5 vom 31.01.2022 Betreff: Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II) Vorgang: OM 6202/20 OBR 1; ST 1567/20 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Einmündung Brunnenstraße derart zu erneuern, dass das Kopfsteinpflaster im Bereich der Weiche durch einen Spilttmastixbelag ausgetauscht wird. Begründung: Die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der de-Neufville-Straße und der Einmündung Nonnenpfad ist vor einiger Zeit derart erneuert worden, dass das Kopfsteinpflaster durch einen Spilttmastixbelag ausgetauscht worden ist. Einzig im Bereich der Weiche ist dies nicht geschehen. Dieser Bereich birgt - vor allen Dingen bei schlechter Witterung - eine erhöhte Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Besonders betroffen davon sind die Radfahrerinnen und Radfahrer. In der Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567, führt dieser aus, dass es vorgesehen ist, "die Pflasterfläche in der ersten Jahreshälfte 2021 zu erneuern." Geschehen ist bislang nichts! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6202 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1535 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Installation einer barrierefreien Ampelanlage am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße

21.01.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1509 entstanden aus Vorlage: OF 303/5 vom 03.01.2022 Betreff: Installation einer barrierefreien Ampelanlage am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße eine barrierefreie Ampelanlage zu installieren. Begründung: Am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße befindet sich derzeit zwar eine Ampelanlage, diese ist jedoch nicht barrierefrei. Dies bedeutet, dass es weder ein Blindensignal noch ein Rillenpflaster gibt. Um auch blinden und/oder sehbehinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern das gefahrlose Queren dieses Kreuzungsbereiches zu ermöglichen, ist die Installation einer barrierefreien Ampelanlage sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1321 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach verbessern

21.01.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1511 entstanden aus Vorlage: OF 305/5 vom 30.11.2021 Betreff: Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach zu verbessern und klar zu regeln. Begründung: Der Fahrradverkehr auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach muss sich zunächst zwischen den Straßenbahnschienen und den Leitbakenschildern vor dem dortige Trafohäuschen hindurch schlängeln, wobei aufgrund des geringen Abstandes der Leitbakenschilder zu den Straßenbahnschienen eine erhebliche Unfallgefahr besteht (siehe Foto unten). Hier könnte das Zurücksetzen der Leitbakenschilder die Engstelle entschärfen. Ferner ist der Bürgersteig durch das Verkehrszeichen Nr. 237 "Radweg" kurz hinter dem Trafohäuschen als benutzungspflichtiger Fahrradweg ausgewiesen (der auch für Mofas freigegeben ist). Gleichzeitig ist ein Fahrradstreifen auf der Fahrbahn markiert (siehe Foto unten). Hier sollte die Stadt sich entscheiden, ob sie an dem Fahrradstreifen festhalten möchte und diesen ggf. verbreitert oder den Bürgersteig zum Fahrradweg unter Wegfall seiner Funktion für Passantinnen und Passanten ausweisen möchte. Der Ortsbeirat 5 hält die erste Variante für sinnvoller. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1127 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2613

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle zwischen den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Lettigkautweg“ (II)

26.11.2021 · Aktualisiert: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1188 entstanden aus Vorlage: OF 246/5 vom 08.11.2021 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" (II) Der Magistrat wird gebeten, zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" auf Höhe Offenbacher Landstraße 190 eine zusätzliche Haltemöglichkeit für den ÖPNV einzurichten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger habe sich darüber beklagt, dass es zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" keine weitere Haltemöglichkeit mehr gibt. Durch die Errichtung zusätzlicher Wohnungen, aber auch durch die Lage der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und des seilerbahn kunst kultur e. V. ist die Einrichtung einer weiteren Station für den ÖPNV geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1126 Antrag vom 30.12.2022, OF 631/5 Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3460 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz II

26.11.2021 · Aktualisiert: 29.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1200 entstanden aus Vorlage: OF 261/5 vom 10.10.2021 Betreff: Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz II Vorgang: OM 311/21 OBR 5; ST 1700/21 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezugnahme auf die Vorlage OM 311 nochmals die Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz in Oberrad, zumindest versuchsweise, derart zu verändern, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen sowie Fußgängern und des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Dies könnte, auch bei Beibehaltung des Vorrangs der Straßenbahnen, dadurch erreicht werden, dass die genannten Lichtzeichenanlagen für den Pkw-Verkehr früher als derzeit auf Rot umspringen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Vorlage vom 11.06.2021, OM 311, den Magistrat gebeten, am Buchrainplatz in Oberrad die Lichtzeichenanlagen vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 334 und 350 so zu schalten, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Dies soll ermöglichen, dass - besonders zur Hauptverkehrszeit - die querenden Verkehre der Buchrainstraße, des REWE-Parkplatzes und des Taxiplatzes abgewickelt werden können. Der notwendige Rückstau aus beiden Richtungen der Offenbacher Landstraße soll außerhalb des etwa 50 Meter langen Verkehrsraums zwischen den Fußgängerampeln zum Buchrainplatz abgewickelt werden. Dies hat der Magistrat mit Verweis auf den Vorrang der Straßenbahnen in seiner Stellungnahme vom 17.09.2021, ST 1700, abgelehnt. Dem Ortsbeirat erschließt sich nicht, weshalb die genannten Lichtzeichenanlagen auch bei Vorrang der Straßenbahnen nicht derart geschaltet werden können, dass ein "volllaufen" des genannten Bereichs verhindert werden kann. Der Ortsbeirat gibt insbesondere zu bedenken, dass die Straßenbahn sich auf nahezu der gesamten Offenbacher Landstraße im Bereich Oberrads die Verkehrsfläche mit dem Kfz-Verkehr teilt. Insoweit dürften Verzögerung durch etwaige Staubildung ohnehin Einfluss auf den Straßenbahnverkehr in Oberrad nehmen. Eine Anpassung der Ampelschaltung sollte zumindest versuchsweise erprobt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 311 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1700 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 768 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung vor der Containerschulanlage Länderweg

26.11.2021 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1179 entstanden aus Vorlage: OF 230/5 vom 09.11.2021 Betreff: Tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung vor der Containerschulanlage Länderweg Der Magistrat wird gebeten zu sondieren, ob eine tageszeitlich abhängige Einbahnstraßenregelung für den Kfz-Verkehr zu Bring- und Abholzeiten an der Containerschule auf dem Länderweg und dem Strahlenberger Weg zwischen Seehofstraße und der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Ecke Im Bärengarten möglich ist. Begründung: Das Verkehrsaufkommen vor der Containerschulanlage muss reduziert werden. Besonders zu den Bring- und Abholzeiten kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen. Morgens soll der Verkehr über den südlichen Strahlenberger Weg geleitet werden. Ab der T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Ecke Im Bärengarten können dann die Ziele im Länderweg und im Bärengarten erreicht werden. Zur Abholzeit am Mittag bzw. Nachmittag wiederum soll der Verkehr von der Seehofstraße Richtung Strahlenberger Weg und dann auswärts über den südlichen Strahlenberger Weg Richtung Offenbacher Landstraße geleitet werden. Der Verkehr aus dem Bärengarten muss dann ebenfalls den Weg über den südlichen Strahlenberger Weg zur Offenbacher Landstraße nehmen. Der Verkehr aus dem östlichen Länderweg fährt zu den entsprechenden Zeiten entweder über die Seehofstraße oder über den Strahlenberger Weg und die Offenbacher Landstraße. Der Fahrradverkehr ist von der Regelung auszunehmen. Diese Verkehrsführung entspricht dem Wunsch der Elternvertreter und der Schulleitung der Mühlbergschule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 747 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Austausch der alten Gaslaternen in Oberrad im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße

29.10.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 938 entstanden aus Vorlage: OF 180/5 vom 08.10.2021 Betreff: Austausch der alten Gaslaternen in Oberrad im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, den Austausch der Gaslaternen im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße vorzuziehen und zeitnah auf LED umzustellen. Begründung: Der Weg auf dem o. a. Streckenabschnitt wird durch die vorhandenen Gaslaternen nur mäßig beleuchtet und ist zudem stellenweise uneben, sodass Verletzungsgefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 384 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufbringen von Sperrflächen im nordöstlichen Kreuzungsbereich Hirschhornstraße/Kochstraße und Abpollern desselben

29.10.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 936 entstanden aus Vorlage: OF 177/5 vom 14.06.2021 Betreff: Aufbringen von Sperrflächen im nordöstlichen Kreuzungsbereich Hirschhornstraße/Kochstraße und Abpollern desselben Der Magistrat wird gebeten , im nordöstlichen Kreuzungsbereich Hirschhornstraße/Kochstraße eine Sperrfläche aufzubringen und den Bereich abzupollern. Begründung: Im nordöstlichen Kreuzungsbereich Hirschhornstraße/Kochstraße wird regelmäßig vor dem abgesenkten Bordstein oder sogar auf dem Bürgersteig geparkt, sodass dieser nicht zugänglich ist bzw. für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen und Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen nicht nutzbar ist. Die ohnehin schwierige Parksituation in der Hirschhornstraße und Kochstraße wird durch regelmäßig dort abgestellte Kleinlaster und Transporter zusätzlich erschwert. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 383 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Rückhaltebecken für Starkregen in Oberrad

08.10.2021 · Aktualisiert: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2021, OF 181/5 Betreff: Rückhaltebecken für Starkregen in Oberrad Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob weiterhin die Installation eines Rückhaltebeckens in Oberrad gegenüber der Katholischen Hochschule St. Georgen geplant ist. Begründung: Oberrad wird durch ein historisch gewachsenes Mischsystem entwässert. Das bedeutet, dass Schmutz- und Regenwasser zusammen in einem Kanal abgeführt werden. Entsprechend der örtlichen Topografie erfolgt die Entwässerung im Freispiegelabfluss dem Gefälle folgend nach unten, in nördlicher Richtung zur Offenbacher Landstraße. Von dort werden die Abflüsse durch einen Hauptsammler nach Sachsenhausen weitergeleitet. Aus diesem Grund ist in der Vergangenheit gegenüber von St. Georgen ein Rückhaltebecken angedacht worden, welches, angesichts des Klimawandels und der damit einhergehenden Starkregenereignisse, notwendig sein dürfte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 201 2021 Die Vorlage OF 181/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von Verkehrsschildern „Längsparken halb auf Gehwegen rechts“ im Lettigkautweg

10.09.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 786 entstanden aus Vorlage: OF 157/5 vom 23.08.2021 Betreff: Anbringung von Verkehrsschildern "Längsparken halb auf Gehwegen rechts" im Lettigkautweg Der Magistrat wird gebeten, das Anbringen von Verkehrsschildern "Längsparken halb auf Gehwegen rechts" (Verkehrszeichen 315-56 bzw. Verkehrszeichen 315-57) im Lettigkautweg wie folgt zu veranlassen: 1. von der Ecke Offenbacher Landstraße bis Ecke Am Mühlkanal (Aussparung Einfahrt Offenbacher Landstraße 126) 2. von der Ecke Auf dem Mühlberg bis gegenüber Lettigkautweg Hausnummer 13. Begründung: Der Bürgersteig im Lettigkautweg in südlicher Richtung wird seit Jahrzehnten halbseitig als Parkraum benutzt (siehe Foto), ohne dass noch Schilder vorhanden sind, die dies erlauben. Im Zuge von Bauarbeiten oder auch Unfällen, wobei Schilderstangen umgefahren wurden, sind diese nach und nach verschwunden. Für die Frankfurter Stadtpolizei ist dies mittlerweile eine gewinnbringende Adresse geworden, worüber sich die Anwohner in letzter Zeit des Öfteren beschweren, da ansonsten auch kein anderer Parkraum vorhanden ist. Daher wird der Magistrat gebeten, die Beschilderung möglichst rasch wieder anzuordnen. Foto: Parksituation Lettigkautweg in südlicher Richtung Quelle: Oliver Carsten Kimpel Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 131 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wann erfolgt die angekündigte Umgestaltung der Seehofstraße?

14.06.2021 · Aktualisiert: 07.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 118/5 Betreff: Wann erfolgt die angekündigte Umgestaltung der Seehofstraße? Vorgang: M 157/17 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die bereits mit dem Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 angekündigte und vorgestellte Umgestaltung der Seehofstraße erfolgt. Begründung: Bereits 2017 wurden dem Ortsbeirat die Pläne für die Umgestaltung der Seehofstraße vorgestellt. Inzwischen wurde das Brückenbauwerk über die Seehofstraße durch die Deutsche Bahn erneuert und die lichte Weite deutlich vergrößert, was dem Maß der vorhandenen Breite des öffentlichen Straßenraumes der Seehofstraße zwischen Offenbacher Landstraße entspricht. Die Umgestaltung der Seehofstraße durch das Verkehrsdezernat lässt aber immer noch auf sich warten. Der Bürgerinnen und Bürger und der Ortsbeirat wollen endlich wissen, wann mit der Umgestaltung begonnen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 93 2021 Die Vorlage OF 118/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz

11.06.2021 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 311 entstanden aus Vorlage: OF 45/5 vom 17.05.2021 Betreff: Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, am Buchrainplatz in Oberrad die Lichtzeichenanlagen vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 334 und 350 so zu schalten, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgänger sowie des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Begründung: Dies soll ermöglichen, dass - besonders zur Hauptverkehrszeit - die querenden Verkehre der Buchrainstraße, des Rewe-Parkplatzes und des Taxiplatzes abgewickelt werden können. Der notwendige Rückstau aus beiden Richtungen der Offenbacher Landstraße soll außerhalb des etwa 50 Meter langen Verkehrsraums zwischen den Fußgängerampeln zum Buchrainplatz abgewickelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1700 Antrag vom 10.10.2021, OF 261/5 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1200 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegales Gehwegparken im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße verhindern

11.06.2021 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 309 entstanden aus Vorlage: OF 42/5 vom 27.05.2021 Betreff: Illegales Gehwegparken im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, das illegale Gehwegparken im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße vor dem Priesterseminar St. Georgen (siehe Foto) zu verhindern und dort zu diesem Zweck die Aufstellung von Pollern zu veranlassen, damit für die Verkehrsteilnehmer in der Balduinstraße der freie Einblick in den Kreuzungsbereich gewährleistet ist. Begründung: Auf dem Gehweg im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße (Fahrtrichtung stadtauswärts, vor dem Priesterseminar St. Georgen, siehe Foto) werden häufig zum Teil auch größere Fahrzeuge illegal geparkt. Verkehrsteilnehmer, die sich von der Balduinstraße kommend in nördlicher Richtung der Offenbacher Landstraße nähern, wird dadurch der Einblick nach links in die Kreuzung versperrt. An dieser Stelle ist - neben dem Kfz-Verkehr und Fußgängern - auch der Radweg und die Straßenbahn zu beachten, sodass in diesem Bereich parkende Fahrzeuge potentiell eine Verkehrsgefährdung darstellen. Dem ist durch das Aufstellen von Pollern entgegenzuwirken. Foto: Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Balduinstraße vor Priesterseminar St. Georgen (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1695 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Containeranlage, in der die Mühlbergschule behelfsweise untergebracht ist, zeitnah und umfassend besser ausstatten

11.06.2021 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 307 entstanden aus Vorlage: OF 38/5 vom 27.05.2021 Betreff: Die Containeranlage, in der die Mühlbergschule behelfsweise untergebracht ist, zeitnah und umfassend besser ausstatten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah dafür sorgen, dass die mangelhafte Ausstattung der Containeranlage, in der die Mühlbergschule behelfsweise untergebracht ist, in Bezug auf Sanitäranlagen, Luftfilter, Heizung und Digitalausstattung verbessert, erneuert und ergänzt wird. Außerdem muss diesbezüglich eine transparente, verlässliche, öffentliche und regelmäßige Kommunikation mit Schulleitung und Elternschaft zum Stand der Ertüchtigung der Containeranlage gewährleistet werden. Begründung: Ein Ende der Unterbringung der Mühlbergschule in der Containeranlage ist nicht absehbar. Der Elternbeirat der Mühlbergschule hat sich erneut an die Öffentlichkeit gewandt. Da die derzeitige Ausstattung der Anlage ungenügend ist und sie in Zukunft auch für andere Schule benötigt wird, ist ihre Ertüchtigung dringend notwendig. Im Einzelnen zählen die Eltern folgende Mängel auf: - Die Containeranlage hat nur unzureichende Toilettenanlagen. - Für die Klassenräume selbst gibt es nicht ausreichend Waschbecken und an diesen kein warmes Wasser. - Das regelmäßige Händewaschen ist so nur schwierig realisierbar, kostet viel Zeit und Hygieneregeln können nur schwer eingehalten werden. - In der Containeranlage sind anders als in vielen Frankfurter Schulen keine Luftfilteranlagen verbaut. Die zuständigen Ämter sehen hierfür keine Notwendigkeit, da ja bald ein Rückzug erfolgen sollte. Nun dauert die Pandemie aber bereits 14 Monate an und ein Rückzug der Schule ist nicht absehbar. Es ist damit zu rechnen, dass auch noch ein zweiter Corona-Winter in den Containern stattfindet. Für die Kinder ist dies eine Qual, denn selbst bei eisiger Kälte und dröhnendem Verkehrslärm an der stark befahrenen Offenbacher Landstraße und der direkt angrenzenden Bahnlinie müssen sie aufgrund fehlender Luftfilter im 15-Minutentakt lüften. Trotz Lüftens verbleibt ein hohes Ansteckungsrisiko. Besonders ist Folgendes zu beachten: - Die Heizungsanlagen der Klassenräume sind nicht sonderlich leistungsfähig, weshalb die Klassen nach dem Lüften kaum aufgeheizt werden können bzw. sie lassen sich so wenig regulieren, dass die Räume überheizen. - Sportunterricht ist in den Containern grundsätzlich kaum möglich. Seit nun vier Jahren hatten die Kinder allenfalls sporadisch überhaupt echten Sportunterricht, wenn unter großem Aufwand eine entfernte Sporthalle besucht werden konnte. Durch die Pandemie findet Sportunterricht nun überhaupt nicht mehr statt. Der Bewegungsmangel belastet deutlich die Lernfähigkeit unserer Kinder. - In den Klassenräumen gibt es keinerlei Digitalausstattung: Kein funktionsfähiges WLAN, keine digitalen Whiteboards, keine Fernseher mit Video-Kamera. Wie soll unter solchen Umständen ein Hybridunterricht oder digitale Beschulung stattfinden? Eine verlässliche Planung für die zukünftige Beschulung ist nicht möglich, da ein Rückzugstermin nicht belastbar genannt wird. Wie sollen unter diesen Bedingungen pädagogische Konzepte (z.B. Entwicklung zur Ganztagsschule, Digitalisierung) umgesetzt werden, ja überhaupt erst gedacht werden? Insgesamt führt die aktuelle Lage in den Containern nicht nur zu einer hohen Unzufriedenheit bei Schülern und Eltern - es entsteht unter den besonderen Umständen der Pandemie ein deutlich erhöhtes Ansteckungsrisiko mit fatalen Folgen für Schüler, Lehrkräfte, den zugehörigen Familien und darüber hinaus allen weiteren Kontaktpersonen. Es ist nicht zu vertreten, dass für die Schülerinnen und Schüler der Mühlbergschule noch länger die aktuelle inakzeptable Situation toleriert wird, ohne dass für Abhilfe gesorgt wird. Wir fordern eine transparente, verlässliche, öffentliche und regelmäßige Kommunikation zum Stand der Ertüchtigung der Containeranlage an die Elternschaft Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 283 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufheben

26.05.2021 · Aktualisiert: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 25/5 Betreff: Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufheben Vorgang: V 1762/20 OBR 5; ST 361/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Benutzungspflicht der Bordsteinradwege in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg aufzuheben. Begründung: Die Bordsteinradwege sind deutlich zu schmal und haben weder einen Schutzbereich gegen die parkenden Autos noch gegen den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn. Daher bieten sie keine ausreichende Sicherheit. Zudem werden sie häufig durch schlampig geparkte Fahrzeuge weiter eingeengt. An den schrägen Auffahrten auf die Bordsteinradwege kommt es immer wieder zu schweren Stürzen. Die in der ST 1913/2018 angekündigte Planung für Radschutzstreifen auf der Offenbacher Landstraße wurde verschoben. Es ist daher sinnvoll sofort die Benutzungspflicht der Radwege aufzuheben. Radfahrende können dann selbst entscheiden, ob sie den Bordsteinradweg oder die Fahrbahn benutzen möchten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2020, V 1762 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 361 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 25/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Radfahrstreifen Seehofstraße

26.05.2021 · Aktualisiert: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 24/5 Betreff: Radfahrstreifen Seehofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Seehofstraße Richtung Osten zwischen Heisterstraße und Länderweg einen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn zu markieren und den bestehenden Schutzstreifen zwischen Länderweg und Offenbacher Landstraße zu einem Radfahrstreifen zu erweitern. Begründung: Die Seehofstraße ist in diesem Bereich breit genug für die Markierung eines Radfahrstreifens. Radfahrende beklagen sich häufig, dass sie von Kraftfahrzeugen zu schnell und zu dicht überholt werden. Ein Radfahrstreifen würde dem abhelfen und die Sicherheit des Radverkehrs erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 24/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung des defekten selbstschließenden Törchens am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse

07.05.2021 · Aktualisiert: 08.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 106 entstanden aus Vorlage: OF 2/5 vom 15.04.2021 Betreff: Erneuerung des defekten selbstschließenden Törchens am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, das defekte selbstschließende Törchen am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse zu erneuern. Begründung: Das selbstschließende Törchen am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse ist defekt. Durch das selbstschließende Törchen wurden Kleinkinder an einem selbstständigen Verlassen des Geländes gehindert und das Hinausrollen von Bällen vom Spielplatz auf die Spatzengasse in Richtung Offenbacher Landstraße wurde verhindert. Zudem bot dieses Törchen einen zusätzlichen Schutz vor dem Betreten durch nichtangeleinte Hunde. Aus den genannten Gründen ist das defekte selbstschließende Törchen am Eingang zum Spielplatz Spatzengasse zu erneuern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1394 Aktenzeichen: 67 2

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