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Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße.92 ist eine sofortige Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB einzuleiten, um die
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2014, OF 599/2 Betreff: Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße 92 ist eine sofortige Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB einzuleiten, um die Gebäude vor Luxussanierung zu schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Zur Sicherung der Planung wird im Bereich der Erhaltungssatzung Westend II von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wie bei der Erhaltungssatzung Bockenheim, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das geplante Bauvorhaben unmöglich gemacht oder erschwert werden würde. 2. Für das seit 5 Jahren leer stehende Gebäude Leerbachstraße 92 wird die Zurückstellung von Baugesuchen sofort angewandt. Der Magistrat wird beauftragt mit dem Eigentümer zu verhandeln, um die 18 kleinen leer stehenden Wohneinheiten im Sinne der neuen Milieuschutzsatzung zu sanieren, damit sie dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung stehen können. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1183 2014 Die Vorlage OF 599/2 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenUmbenennung des Theodor-W.-Adorno-Platzes in Bockenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2014, OF 553/2 Betreff: Umbenennung des Theodor-W.-Adorno-Platzes in Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Um- und Neubenennung von mehreren Straßen und Plätzen des Westend-Campus der Goethe-Universität den derzeitigen Theodor W. Adorno-Platz in Bockenheim in Franziska Speyer-Platz umzubenennen. Begründung: Franziska Gumbert wurde am 22. März 1844 in Berlin geboren; sie heiratete 1869 Georg Speyer. Sie starb am 6. November 1909 in Frankfurt am Main. Sie wohnte unter anderem in der Leerbachstraße 1, in der Westendstraße 1 und in der Westendstraße 55. Ihr Grab ist auf dem jüdischen Friedhof Rat-Beil-Straße. Franziska Speyer war eine hochherzige und zukunftsorientierte Mäzenin. Sie lebte im Westend und war finanziell maßgeblich beteiligt an der Gründung von Vorläufereinrichtungen, die später in der Universität Frankfurt aufgingen. Sie förderte viele soziale Einrichtungen und engagierte sich persönlich in ihren vielfältigen Stiftungen: - Georg und Franziska Speyer'sche Studienstiftung von 1901: Pflege der Wissenschaft und des höheren wissenschaftlichen Unterrichts in Frankfurt; Förderung von technologischen Vorlesungen des Physikalischen Vereins und Einrichtung je eines Lehrstuhls für Geographie und für neuere Sprachen an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften. Die Stiftung wurde 1938 aufgelöst. Der Vermögensanteil, der laut Satzung der Israelitischen Gemeinde zufallen sollte, wurde der Universität zugesprochen; das übrige Vermögen erhielt wohl die Dr. Adolf Varrentrapp-Stiftung. 1952 wurde die Stiftung wiederbelebt, da der Auflösungsbeschluss nicht rechtmäßig zustande gekommen war. Sie wurde unter dem Namen "Georg und Franziska Speyer'sche Hochschulstiftung" mit der Frankfurter Hochschul-Stiftung vereinigt, der ehemaligen Georg Speyer-Stiftung, der die Otto und Ida Braunfels-Stiftung und die Dr. Karl Sulzbach-Stiftung eingegliedert worden waren. - Georg Speyer-Stiftung von 1907: Förderung der Wissenschaft und des höheren wissenschaftlichen Unterrichts an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften bzw. der an deren Stelle tretenden wissenschaftlichen Anstalt in Frankfurt (der späteren Johann Wolfgang Goethe-Universität) - Georg und Franziska Speyer-Stiftung für mittlere und untere Beamte des Frankfurter Polizeipräsidiums von 1909: Unterstützung an mittlere und untere Beamte des Frankfurter Polizeipräsidiums und deren Witwen und Waisen; 1951 aufgelöst, Restvermögen auf den Allgemeinen Almosenkasten übertragen. - Georg und Franziska Speyer-Fonds für die Unterstützung bedürftiger Mitglieder der Frankfurter Berufsfeuerwehr und deren Familienangehörigen. - Georg und Franziska Speyer'scher Fonds zur Unterstützung unheilbar Kranker und deren Angehöriger von 1909: Gewährung völlig oder teilweise unentgeltlicher Verpflegung in geeigneten hiesigen oder auswärtigen Krankenhäusern und Pflegeanstalten, von Beihilfen zum Aufenthalt in Bädern oder zu anderen Aufwendungen für Krankenpflege sowie zur häuslichen Pflege. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 553/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 553/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenEinsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2014, OM 3268 entstanden aus Vorlage: OF 530/2 vom 04.07.2014 Betreff: Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, die Einsehbarkeit des Straßenkreuzungsbereichs Leerbachstraße/Grüneburgweg zu prüfen und ggf. durch 1. ein Parkverbot; 2. ein absolutes Halteverbot im unmittelbaren Bereich vor der Kreuzung; 3. durch das Aufstellen von Fahrradbügeln; 4. das Anbringen eines Verkehrsspiegels oder 5. sonstige Maßnahme zu erhöhen. Begründung: An der Ecke Leerbachstraße/Grüneburgweg stehen Pkws häufig so nahe an der Kreuzung, dass man, wenn man aus der Leerbachstraße in den Grüneburgweg einbiegen möchte, den von der Eschersheimer Landstraße den Grüneburgweg befahrenden Verkehr nicht gut einsehen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1257 Aktenzeichen: 32 1
Die Stadt soll ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket für Bockenheim und dem Westend erarbeiten. Es soll eine soziale Erhaltungssatzung mit der Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, dem Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen und dem Vorkaufs
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2013, OF 431/2 Betreff: Die Stadt soll ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket für Bockenheim und dem Westend erarbeiten. Es soll eine soziale Erhaltungssatzung mit der Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, dem Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen und dem Vorkaufsrecht für die Stadt enthalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Der Magistrat soll sich bei der neuen Landesregierung für die Einführung folgender wohnungspolitischer Verordnungen einsetzen. Es sollen folgende Punkte enthalten sein: a. Einführung einer Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder eines entsprechenden Gesetzes durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke - eine bauliche Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist - eine langfristige gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. c. Verlängerung der Schutzfrist für die Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen von 5 auf 10 Jahre. d. Reduzierung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15% in 3 Jahren. 2. Nach der Einführung der entsprechenden Verordnungen durch das Land soll der Magistrat für die Erhaltungssatzgebiete Bockenheim, Westend 1 und Westend 2, soziale Erhaltungssatzungen ( Millieuschutz ) erarbeiten, in denen folgende Verordnungen angewandt werden: a. Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder ein entsprechendes Gesetz durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke, - eine bauliche Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, - eine nicht nur vorübergehende gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung, - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. c. Die Gründung einer Institution zur Inanspruchnahme des kommunalen Vorkaufsrechts bei angekündigter Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder unangemessenen Luxusmodernisierungen, bzw. des gemeindlichen Vorkaufsrechtes in Erhaltungssatzungsgebieten gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 (Milieuschutz). Dieses Vorkaufsrecht hätte die Stadt Frankfurt auch schon längst ohne Landesverordnung wahrnehmen können. 3. Um zukünftig zu verhindern, dass in Gebieten mit Milieuschutz (Sozialer Erhaltungssatzung), Mieter - wie jetzt in der Wöhlerstraße 22 geschehen - "aufgrund der besseren wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks" aus ihrer Wohnung vertrieben werden, und um sie zukünftig besser vor der Vertreibung schützen zu können, sind in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung folgende Maßnahmen zu treffen: - In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung sind die gültigen Bebauungspläne zu überprüfen, ob eine höhere Ausnutzung für die vorhandenen zu erhaltenden Gebäude zuzulassen und ggf. einer aktuell bestehende Ausnutzung anzupassen ist. - In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung soll die Stadt, wie in Sanierungsgebieten, Beratungsbüros für MieterInnen einrichten. Mit diesem Beratungsangebot kann die Stadt rechtzeitig den Milieuschutz verwirklichen und das ihr zustehende Vorkaufsrecht oder eine Abwendungserklärung durchsetzen und Zwangsräumungen verhindern. 4. Die Lagenzuschläge für die Innenstadtlagen 1 und 2 im Frankfurter Mietspiegel sollen wieder abgeschafft werden. 5. Es ist notwendig, ein Programm zur Umwandlung leerstehender oder überwiegend leerstehender Bürogebäude wie das ehemalige Polizeipräsidium oder die Frankfurter Welle in Wohngebäude zu erstellen. Begründung: Vorbildhaft hat das Land Baden Württemberg im Juli 2013 ein wohnungspolitisches Maßnahmen-paket mit einer Wohnraumzweckentfremdungsverordung und einer Umwandlungsverordnung beschlossen. Allein durch die Umsetzung solcher Maßnahmen hätten aktuelle Fälle wie die Umwandlung der Mietwohnungen in der Bockenheimer Landstraße 77-81 in Luxus-Eigentumswohnungen und der jahrelange Leerstand der Leerbachstraße 92 und der Palmengartenstraße 8 verhindert werden können. Fälle von Überbelegung von Wohnraum durch überteuerte Vermietung einzelner Räume an ganze Familien, z.B. in der Leipzigerstraße 68 und der Böhmerstraße 4, könnten durch die Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, verhindert werden. Angesichts der fortschreitenden Vertreibung der angestammten Bevölkerung aus Bockenheim und dem Westend durch Mietsteigerungen, Luxussanierungen, Umwandlung in Eigentumswohnungen (Gentrifizierung) werden zusätzlich Soziale Erhaltungssatzungen zum Schutz der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz"), wie sie Hamburg und München schon seit 25 Jahren existieren, für Bockenheim, Westend 1 und Westend 2 eingeführt werden müssen. Ein Beispiel ist die Stadt München, der unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zusteht. Um dessen Ausübung abzuwenden, verpflichtet sich die Käuferseite häufig durch sog. Abwendungs-erklärungen", die Umwandlung in Eigentumswohnungen sowie unangemessene Modernisierungs-maßnahmen zu unterlassen. Auf diese Art hat die Stadt München in den letzten 20 Jahren ca. 430 Immobilien mit 6.000 Mietwohnungen und mit ca. 400.000 m2 Wohnfläche vor Umwandlung und Luxussanierung geschützt. Die Umwandlung der für Bürogebäude vorgesehenen Baugebiete des Bosch Areals am Güterplatz und des Geländes in der Kuhwaldstraße in Wohnungsbauten ist ein positiver Anfang. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 431/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 10.02.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 431/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenErscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.11.2013, OA 447 entstanden aus Vorlage: OF 423/2 vom 22.11.2013 Betreff: Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, was der Grund dafür ist, dass entlang der Bockenheimer Landstraße oberirdisch schon wieder blaue Abwasserleitungen verlegt werden und wann mit der Entfernung dieser Leitungen gerechnet werden kann; 2. falls die blauen Abwasserleitungen aufgrund von Baumaßnahmen erforderlich sind, weiterhin zu prüfen und zu berichten, ob aus heutiger Sicht davon auszugehen ist, dass die blauen Abwasserleitungen im Zuge der Errichtung des Kulturcampus Frankfurt bis zu dessen Fertigstellung zu einer dauerhaften Einrichtung werden; 3. die Frage zu beantworten, ob der Magistrat die blauen Abwasserleitungen vielleicht als Kunst im öffentlichen Raum und Bestandteil des Kulturcampus Frankfurt ansieht. Wenn der Magistrat dies so sieht, wird er um Kenntnisnahme gebeten, dass die Bürger des Westends die blauen Abwasserleitungen nicht als Kunstwerk ansehen bzw. solche Kunstwerke im öffentlichen Raum nicht wünschen; 4. zu prüfen und zu berichten, wie sichergestellt werden kann, dass der Abraum von dem Hotelbau an der Alten Oper nicht den anliegenden öffentlichen Raum (Reuterweg, Opernplatz, aber auch die Bockenheimer Landstraße) verdreckt; 5. zu prüfen und zu berichten, wie zukünftig sichergestellt werden kann, dass Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes des öffentlichen Raums, welche auf bestimmte Baumaßnahmen zurückzuführen sind, von den Bauherren der verursachenden Baumaßnahmen entschädigt werden. Begründung: Der Zustand der Bockenheimer Landstraße ist ihrer Bedeutung nicht angemessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 728 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 04.12.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 447 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4081, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2014 Aktenzeichen: 60 10
Videoüberwachung Alte Oper
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2013, OF 376/1 Betreff: Videoüberwachung Alte Oper Der Magistrat, sowie der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind am Gebäude der Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH Kameras angebracht, die neben dem Treppen- und Eingangsbereich - auch den Platz vor der Alten Oper, also Teile des Opernplatzes erfassen? 2. Wenn ja, zu welchem Zweck wurden die Kameras unterschiedlicher Bauart installiert? Hier interessiert insbesondere der Grund für die Installation der 3 Dome-Cams an der Frontseite der Alten Oper. Dome-Cams sind meist frei und unsichtbar schwenkbar und zoomfähig. Inwieweit werden und wurden diese beiden Techniken auf dem Opernplatz verwendet? 3. Offen ersichtlich sind 2 auf den Platz gerichtete konventionelle Kameras. Warum wird ein (Teil-)Bereich des Opernplatzes überwacht? 4. Werden die Aufnahmen (oder Teile davon) aller oder einiger Kameras gespeichert, wenn ja: Wo und wie lange? 5. Wer hat Zugang zu den Aufnahmen und Überwachungsmonitoren? 6. Hat die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz oder andere staatliche Stellen des Bundes, des Landes Hessen oder der Stadt Frankfurt vor und während der Durchführung von Demonstrationen, Kundgebungen und Versammlungen Zugriff insbesondere auf die 5 Kameras an der Frontseite der Alten Oper oder nach Veranstaltungen dieser Art auf die mit Hilfe dieser Kameras gespeicherten Daten? Wenn ja, durch Standleitungen, Internetzugriff oder nur auf Abruf / Anforderung? 7. Zu welchen Anlässen in 2012 und 2013 wird/wurde der Platz bzw. Teile davon überwacht und zu welchen Anlässen wurden in diesem Zeitraum Aufnahmen angefertigt? 8. Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies? 9. Warum wurde auf dem Platz kein gesetzlich vorgeschriebener Hinweis auf Videoüberwachung angebracht? 10. Liegt eine Stellungnahme des Hessischen Datenschutzbeauftragten zu Errichtung und Betrieb der Anlage vor? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 898 2013 Die Vorlage OF 376/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStraßenführung im Karree Fürstenbergerstraße/Eschersheimer.Landstraße/Bockenheimer.Anlage/Reuterweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2013, OF 397/2 Betreff: Straßenführung im Karree Fürstenbergerstraße/Eschersheimer Landstraße/Bockenheimer Anlage/Reuterweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenführung im o.g. Karree dahingehend zu überprüfen, ob durch die Einführung abschnittsweise gegenläufiger Einbahnstraßen die "Rennstrecken" Leerbachstraße und Auf der Körnerwiese / Im Trutz verkehrsberuhigt werden können. Begründung: Das Karree umfasst ein Wohngebiet, welches ggf. durch die vorgeschlagene Maßnahme analog zum Vorgehen im südlichen Westend verkehrsberuhigt werden könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 397/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenAndienungskonzept Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM 2165 entstanden aus Vorlage: OF 333/2 vom 25.04.2013 Betreff: Andienungskonzept Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob und wie die Andienung bestehender Geschäfte und Läden auf der Bockenheimer Landstraße durch Lkw geregelt werden kann, ohne dass es zu Verkehrsstörungen in den Hauptverkehrszeiten kommt . Kurzfristig wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass dieser Verkehrsknoten morgens regelmäßig angefahren und kontrolliert wird. Begründung: Wiederholt haben sich Bürger beschwert, dass morgens zwischen 8.30 Uhr und 9.30 Uhr auf der Bockenheimer Landstraße, auf dem Abschnitt zwischen Oberlindau und Opernplatz, Lkw mitten auf den Fahrspuren (manchmal auch auf dem Radweg) halten und die dort ansässigen Geschäfte und Büros beliefern. Diese Verengung des Berufsverkehrs führt zu einem massiven Rückstau, teilweise bis hoch zur Senckenberganlage. Der Bereich ist übrigens als absolute Halteverbotszone ausgeschildert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1121 Aktenzeichen: 32 1
Entwässerungsrohrsystem Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM 2166 entstanden aus Vorlage: OF 334/2 vom 25.04.2013 Betreff: Entwässerungsrohrsystem Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob das Entwässerungsrohrsystem auf der Strecke Barckhausstraße/Bockenheimer Landstraße bis zum Opernplatz entfernt und diese Maßnahme gegebenenfalls zeitnah umgesetzt werden kann. Begründung: Das blaue Entwässerungsrohrsystem, das wohl den Gebäudekomplex der PATRIZIA Immobilien AG zwischen Barckhausstraße und Feuerbachstraße entwässern sollte, hängt jetzt in der Luft und ist auf Höhe Barckhausstraße/Bockenheimer Landstraße nicht mehr angeschlossen. Die Inanspruchnahme öffentlichen Raums durch private Bauherren hat auch eine Grenze, die nach circa zwei Jahren deutlich überschritten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1241 Aktenzeichen: 90 31
Baumaßnahme Bockenheimer Anlage 37 - Rückfrage zur Stellungnahme des Magistrats
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.04.2013, OM 2094 entstanden aus Vorlage: OF 321/2 vom 24.03.2013 Betreff: Baumaßnahme Bockenheimer Anlage 37 - Rückfrage zur Stellungnahme des Magistrats Vorgang: OM 1497/12 OBR 2; ST 1876/12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Bürger, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Bockenheimer Anlage 37 Beschwerde gegen den nächtlichen Baulärm eingereicht hatten, diesbezüglich noch eine Rückmeldung erhalten; 2. wie bei der Erteilung von Sondergenehmigungen bezüglich der Nichteinhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten die Bauherren verpflichtet werden, die absehbar vom Baulärm betroffenen Bewohner vorab über Umfang und Zeitraum der Sondergenehmigung zu informieren. Begründung: Die Vorlage ST 1876 bezieht sich auf die vom Ortsbeirat 2 am 24.09.2012 verabschiedete Anregung OM 1497 und beantwortet letztlich nicht die gestellten Fragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1497 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1876 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1018 Aktenzeichen: 79 2
Benennung des Weihers in der Bockenheimer Anlage hinter dem Hilton - Hotel
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2013, OF 273/1 Betreff: Benennung des Weihers in der Bockenheimer Anlage hinter dem Hilton - Hotel Der Magistrat wird gebeten, den namenlosen Weiher in der Bockenheimer Anlage den Namen Albert-Mangelsdorff-Weiher zu geben. Begründung: Albert Mangelsdorff, den am 25. Juli 2005 im Alter von 77 Jahren starb, war der international bedeutendste Jazzmusiker Deutschlands. Obwohl ihm eine USA-Karriere offen gestanden hätte, blieb er zeitlebens seiner Geburtsstadt Frankfurt am Main verbunden. Hier entwickelte er seine aufsehenerregende mehrstimmige Spielweise auf der Posaune, hier leitete es von 1958 bis zu seinem Tod das HR-Jazzensemble und hier bildete er das Zentrum einer lebendigen Jazzszene. Darüber hinaus galt "der gute Mensch aus Frankfurt", wie ihn der Musikwissenschaftler und Journalist Ulrich Olshausen nannte, als Galions- und Vaterfigur der Jazz in Deutschland. Das Institut für Stadtgeschichte verwahrt seinen umfangreichen Nachlass seit 2009. Von 1957 bis zum Mai 2005 führte ihn sein täglicher Weg - wenn er in Frankfurt war - an dem Weiher in der Bockenheimer Anlage vorbei: sei es zum Jazzkeller oder später zum Palmengarten oder zur Alten Oper. Immer machte er an dem Weiher Station, um die Vögel zu beobachten, die dann auch Eingang in seine Musik gefunden haben. Sogar sein Sohn Ralph lernte hier das Laufen. Auch sein letzter Spaziergang am 18. Mai 2005, nach der Benennung der "Horst Lippmann Platzes", führte ihn an dem Weiher vorbei in seine Wohnung in der Emil-Claar-Straße. Am 05.092013 jährt sich sein Geburtstag zum 85. Mal Dieser Tag wäre ein geeignetes Datum, dem Weiher den Namen Albert-Mangelsdorff-Weiher zu geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2013, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 273/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenBenennung des Weihers in der Liesel-Christ-Anlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2013, OF 283/1 Betreff: Benennung des Weihers in der Liesel-Christ-Anlage Der Magistrat wird gebeten, den namenlosen Weiher in der Bockenheimer Anlage den Namen Albert-Mangelsdorff-Weiher zu geben. Begründung: Albert Mangelsdorff, den am 25. Juli 2005 im Alter von 77 Jahren starb, war der international bedeutendste Jazzmusiker Deutschlands. Obwohl ihm eine USA-Karriere offen gestanden hätte, blieb er zeitlebens seiner Geburtsstadt Frankfurt am Main verbunden. Hier entwickelte er seine aufsehenerregende mehrstimmige Spielweise auf der Posaune, hier leitete es von 1958 bis zu seinem Tod das HR-Jazzensemble und hier bildete er das Zentrum einer lebendigen Jazzszene. Darüber hinaus galt "der gute Mensch aus Frankfurt", wie ihn der Musikwissenschaftler und Journalist Ulrich Olshausen nannte, als Galions- und Vaterfigur der Jazz in Deutschland. Das Institut für Stadtgeschichte verwahrt seinen umfangreichen Nachlass seit 2009. Von 1957 bis zum Mai 2005 führte ihn sein täglicher Weg - wenn er in Frankfurt war - an dem Weiher in der Bockenheimer Anlage vorbei: sei es zum Jazzkeller oder später zum Palmengarten oder zur Alten Oper. Immer machte er an dem Weiher Station, um die Vögel zu beobachten, die dann auch Eingang in seine Musik gefunden haben. Sogar sein Sohn Ralph lernte hier das Laufen. Auch sein letzter Spaziergang am 18. Mai 2005, nach der Benennung der "Horst Lippmann Platzes", führte ihn an dem Weiher vorbei in seine Wohnung in der Emil-Claar-Straße. Am 05.092013 jährt sich sein Geburtstag zum 85. Mal Dieser Tag wäre ein geeignetes Datum, dem Weiher den Namen Albert-Mangelsdorff-Weiher zu geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 12.03.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: Initiative OI 27 2013 Die Vorlage OF 283/1 wird mit der Maßgabe als Ortsbeiratsinitiative beschlossen, dass eine feierliche Einweihung am 05.09.20213, zum 85. Geburtstag von Albert Mangelsdorff, erfolgen soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBaumaßnahme Bockenheimer Anlage 37 in den Nächten 29.07./30.07.20212, 15.08./16.08.2012 und 21.08./22.08.2012
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1497 entstanden aus Vorlage: OF 227/2 vom 05.09.2012 Betreff: Baumaßnahme Bockenheimer Anlage 37 in den Nächten 29.07./30.07.20212, 15.08./16.08.2012 und 21.08./22.08.2012 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie die Beschwerden, die von den vom nächtlichen Baulärm betroffenen Bewohnern im Zusammenhang mit der genannten Baumaßnahme eingereicht wurden, bewertet werden; 2. sicherzustellen, dass im Zusammenhang mit dem anstehenden Neubau eines Hotels in der Bockenheimer Anlage am Opernplatz, direkt gegenüber der Baustelle Bockenheimer Anlage 37, die gesetzlichen Ruhezeiten strikt eingehalten werden. Davon abweichende Sondergenehmigungen sind nur im Einzelfall und unter vorheriger Information der betroffenen Bewohner zu erteilen. Begründung: Über die in den oben genannten Nächten durchgeführten Baumaßnahmen haben sich mehrere betroffene Bewohner beschwert. Laut Aussage der Bewohner wäre z. B. der durchgeführte Abbau eines Baukrans auch zu anderen Zeiten möglich gewesen. Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf den anstehenden Hotelneubau die Vergabe von Sondergenehmigungen zur Ausdehnung der Baustellentätigkeit sensibel zu handhaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1876 Anregung an den Magistrat vom 08.04.2013, OM 2094 Aktenzeichen: 79 3
Leerbachstraße 92
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1502 entstanden aus Vorlage: OF 232/2 vom 05.09.2012 Betreff: Leerbachstraße 92 Der Magistrat wird gebeten, 1. sicherzustellen, dass vor Durchführung von Sanierungs-, Umbau- oder Abrissarbeiten an dem oben genannten Objekt dem Ortsbeirat 2 das Gesamtvorhaben vorgestellt wird; 2. zu prüfen und zu berichten, welche rechtlichen Vorgaben (z. B. für die Ausnutzung des Baufeldes, die Gebäudehöhe oder den zukünftigen Zuschnitt der Wohnungen) für einen Umbau bzw. einen Neubau des Objektes aktuell bestehen, z. B. aufgrund der Erhaltungssatzung; 3. sicherzustellen, dass die bestehende westendtypische Grünfläche im Innenhof des Karrees Böhmerstraße/Auf der Körnerwiese/Gervinusstraße/Leerbachstraße durch einen möglichen Neubau des oben genannten Objektes in ihrem Wert für die Bewohner nicht reduziert wird. Begründung: Das Haus Leerbachstraße 92 steht seit Jahren leer. Der Eigentümer hat mitgeteilt, dass er das Haus abreißen und möglichst vergrößert und mit Tiefgarage neu errichten möchte, sofern die Bauaufsicht dies zulässt. Das Gebäude Leerbachstraße 92 war bislang ein Wohnhaus mit 18 Wohneinheiten. Es ist nicht auszuschließen, dass diese zukünftig durch wenige, sehr teure Großraumwohnungen ersetzt werden. Aktuell wird bereits das Wohnhaus Leerbachstraße 90 umgebaut, das als Gründerzeitbau als besonders erhaltenswert einzustufen ist. Es ist nicht auszuschließen, dass die beiden Investoren der Projekte Leerbachstraße 90 und 92 gemeinsam vorgehen, da beide Häuser im rechten Winkel zueinander stehen und eine Außenmauer teilen, mit dem Ziel, größer zu bauen, eine Tiefgarage für beide Häuser zu schaffen und dabei die Grünflächen und Gärten im Karree in ihre Baupläne mit einzubeziehen. Letzteres gilt es aus Sicht des Ortsbeirates 2 unbedingt zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1934 Aktenzeichen: 63 0
Westend I und II: Der Gentrifizierung Einhalt gebieten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2012, OM 1244 entstanden aus Vorlage: OF 190/2 vom 11.06.2012 Betreff: Westend I und II: Der Gentrifizierung Einhalt gebieten Im Geltungsbereich der Erhaltungssatzungen Westend I und Westend II besteht seit mehreren Jahren ein enormer Aufwertungsdruck. Immer mehr Wohnhäuser werden entmietet und luxussaniert oder durch hochpreisige Neubauten ersetzt. Bürgerinnen und Bürger, die Aktionsgemeinschaft Böhmerstraße/Auf der Körnerwiese/Leerbachstraße sowie die Aktionsgemeinschaft Westend beklagen, dass die Erhaltungssatzungen Westend I und II eine nur unzureichende Schutzwirkung hinsichtlich der Bewahrung der städtebaulichen Eigenheit der beiden Satzungsgebiete entfalten und selbst die unsinnigsten Nachverdichtungsmaßnahmen kaum verhindern können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Instrumentarien am besten geeignet sind, dem berechtigten Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einem besseren, wirksameren Schutz der städtebaulichen Eigenheiten beider Satzungsgebiete Rechnung zu tragen, gleichzeitig aber auch sinnvolle und städtebaulich verträgliche Nachverdichtungsmaßnahmen zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang möge der Magistrat weiterhin Auskunft geben, 1. ob, und wenn ja, welche Möglichkeiten er sieht, die gewünschte Wirkung durch die Aufstellung neuer oder die Überarbeitung bestehender Bebauungspläne zu erzielen; 2. ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten er sieht, die gewünschte Wirkung durch die Überarbeitung und Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen zu erzielen, a) im Falle der Erhaltungssatzung Westend I durch die Ergänzung einer genauen städtebaulichen Analyse, die Einbeziehung von Hinterhöfen und einer Analyse der Zusammensetzung der Bevölkerung in Korrelation mit typischen Wohnraummerkmalen; b) im Falle der Erhaltungssatzung Westend II durch die Einbeziehung von Hinterhöfen, soweit es die örtliche Situation gebietet, und des Schutzes der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung einschließlich einer Analyse der Zusammensetzung in Korrelation mit typischen Wohnraummerkmalen; 3. welche weiteren Möglichkeiten er sieht, die gewünschte Wirkung zu erzielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1866 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 807 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 134 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 0
Rettung des Florentinischen Renaissance-Brunnens am Nebbienschen Gartenhaus!
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2012, OF 194/1 Betreff: Rettung des Florentinischen Renaissance-Brunnens am Nebbienschen Gartenhaus! Bis zum Jahr 2011 befand sich ein wunderschöner und hochwertiger Florentiner Renaissance-Brunnen aus dem 16. Jahrhundert am Nebbienschen Gartenhaus zwischen der Alten Oper und dem Eschenheimer Tor und neben dem Hilton-Hotel an der Bockenheimer Anlage (siehe Abbildung 1 und 2 auf der nächsten Seite). Anfang 2010 wurde er trocken gelegt, da das Pumpwerk erneuert werden musste und auch ansonsten einige Reparaturarbeiten am Brunnen selbst erforderlich wurden. Allerdings hatte die Stadt Frankfurt damals erklärt, der Brunnen werde in naher Zukunft wieder repariert und in-Stand-gesetzt. Dieser Brunnen bildet ein historisches Ensemble mit dem "Nebbienschen Gartenhaus" und beide Bauwerke stehen mitsamt dem Grundstück, auf dem sie sich befinden, im Eigentum der Stadt Frankfurt bzw. dem zuständigen Grünflächenamt. Zuständig für den Betrieb des Brunnens ist das Kulturamt der Stadt Frankfurt, das auch die laufenden Kosten trägt. Im Nebbienschen Gartenhaus veranstaltet der Frankfurter Künstlerclub e.V. seit den 1950er Jahren eine Fülle an Musikkonzerten, Bilderausstellungen und Lesungen, die nicht nur in der Frankfurter Kultur- und Künstlerszene, sondern auch bei anderen Frankfurter Bürgern einen sehr guten Ruf genießen. Das Nebbiensche Gartenhaus wird jährlich von rund 10.000 Personen besucht und in der Vergangenheit lief ein reger Fußgängerverkehr am Florentiner Brunnen vor, der sowohl für das Nebbiensche Gartenhaus als auch für die Bürger in der Innenstadt eine echte "Kulturoase" und ein Erholungspunkt war. Nachdem die Stadt sich über zwei Jahre aus Kostengründen geweigert hat, den Brunnen zu reparieren und Instand-zu-setzen, wurde der Brunnen im Winter 2011 sicherheitshalber in eine Werkstatt verbracht, die seither auf einen Reparaturauftrag durch die Stadt Frankfurt wartet. Die Kosten für die Reparatur des Brunnens werden von der Werkstatt (Firma Graf in Frankfurt-Nied) auf ca. 15.000,- EUR geschätzt, die Kosten für die Wieder-Instandsetzung auf rund 60.000,- EUR. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat - nach Rücksprache mit den zuständigen Fachämtern - die folgenden Fragen zu beantworten: Wann ist der Magistrat bereit und imstande, den Florentinischen Brunnen wieder reparieren und in-Stand-zu-setzen bzw. wann wird ein Reparaturauftrag erteilt? Welche Haushaltsmittel stehen zur Verfügung? Ließe sich der Verwaltungsvorgang beschleunigen, wenn der Ortsbeirat die Reparaturkosten bis zu einem Betrag iHv. maximal 15.000,- EUR als Verschönerungsmaßnahme im Sinne von § 3 Abs. 3, Satz 2 Ziff. 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aus seinem Budget zur Verfügung stellen würde? Welche Maßnahmen hat der Magistrat bislang ergriffen, um ggf. interessierte Sponsoren (wie etwa das Hilton-Hotel oder Mäzene) zu werben, die einen Teil der Instandhaltungskosten beisteuern könnten? Begründung: Der Florentinische Brunnen wäre für den Ortsbezirk 1 eine echte Bereicherung. Es wäre ein Jammer, wäre die Stadt Frankfurt nicht in der Lage, dieses kulturelle Highlight in der Frankfurter Innenstadt wiederzubeleben und dadurch nicht zuletzt die Lebensqualität der Bürger im Ortsbezirk zu verbessern! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 12.06.2012, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 416 2012 Die Vorlage OF 194/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die dritte Frage gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: SPD
Weiter lesenStolpersteine im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2012, OF 356/9 Betreff: Stolpersteine im Ortsbezirk 9 In der Zeit vom 11. bis 13. Mai 2012 werden von der Initiative Stolpersteine Frankfurt e.V. in Frankfurt wieder etliche Stolpersteine verlegt. Unter anderen sollen auch im Dornbusch für das Ehepaar Alma Zehden, geborene Pincus, geboren am 10.06.1889, Deportation am 19.10.1941 nach Lodz, Todesdatum: 10.06.1942 und Artur Zehdehn, geboren am 11.07.1880, Deportation am 19.10.1941 nach Lodz, Todesdatum: 10.06.1942, die in der Martorffstraße 7 gewohnt haben, Stolpersteine verlegt werden. Die Initiative Stolpersteine Frankfurt e.V. sucht hierfür Patinnen oder Paten, die ein Stolperstein, bzw. die Kosten pro Stolperstein in Höhe von 120 Euro, übernehmen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 9 beteiligt sich aus seinen Mitteln für die Öffentlichkeitsarbeit mit einem Betrag von 240 Euro an der Aktion und der Verlegung der beiden Stolpersteine. Begründung: Stolpersteine sind eine gute Gelegenheit, historische Erinnerungen in den Alltag zu integrieren. "Mit dem Stein vor den Häusern wird die Erinnerung an die Menschen lebendig", die dort einst gelebt haben. (Gunter Demnig) Bei den Stolpersteinen handelt es sich um 10 cm X 10 cm große Betonquader, auf deren Oberseite eine Messingplatte mit Namen und Daten von Menschen, die während der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt und ermordet wurden, verankert ist. Durch den Gedenkstein vor seinem Wohnhaus wird die Erinnerung an diesen Menschen in unseren Alltag geholt. Jeder persönliche Stein symbolisiert auch die Gesamtheit der Opfer, denn alle eigentlich nötigen Steine kann man nicht verlegen. Der Initiator der Aktion, Gunter Demnig, hat bisher in etwa 800 deutschen Städten und Gemeinden sowie in Österreich, den Niederlanden, Ungarn und anderen Ländern mehr als 32.000 Stolpersteine verlegt und wurde für sein Projekt im Oktober 2005 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet Weitere Informationen zu Artur und Alma Zehden: Arthur Zehden wurde in Landsberg an der Warthe geboren, seine Ehefrau Alma Zehden, geb. Pincus, in Poznan (Posen). Die Eltern von Arthur Zehden waren der Kaufmann Julius Zehden (1847-1913) und Henriette Wolff (1855 -1929), die in Landsberg ein Geschäft für "Rohhäute und Fellhandlung" besaßen und vier Töchter und drei Söhne hatten. Auch Arthur Zehden war Kaufmann und wohnte mit seiner Frau in Frankfurt zunächst in der Hedderichstraße 42 und ab 1932 in der Martorffstraße 7 im Dornbusch. Von dort zogen sie 1937 in die Schumannstraße 61, zuletzt mussten sie 1940 in die Eppsteinerstraße 42 und 1941 in die Leerbachstraße 10 umziehen. Dabei handelte sich um ein "Judenhaus", in dem antisemitisch Verfolgte vor ihrer Deportation konzentriert wurden. Im Ghetto Lodz sind zwei Brief von Arthur Zehden erhalten. Er schrieb an die sogenannte "Aussiedlungskommission", die darüber entschied, wer aus dem Ghetto "ausgesiedelt" werden musste - die "Ausgesiedelten" wurden nach Chelmno deportiert und ermordet. Die Leute im Ghetto wussten das nicht, aber ahnten es vielleicht. Sie stellten deshalb Anträge auf Ausnahme von der "Aussiedlung". Im Falle von Arthur und Alma Zehden wurde der Antrag sogar genehmigt, obwohl nicht die eigentlich erforderliche etatisierte Arbeitsstelle vorlag. Vermutlich genügte die Bescheinigung der Fäkalienabfuhr, denn diese Tätigkeit qualifizierte für alles, zumal sie natürlich nicht sehr begehrt war. Ihrem Antrag wurde stattgegeben. Das verschaffte den beiden ein paar weitere Lebensmonate. An Arthus Zehdens beiden Brüder Walter (1882-5.12.1941 Berlin) und Siegfried (1883-1943 Auschwitz) erinnern Stolpersteine in Teltow und in Berlin. Auch die jüngste Schwester Martha (1886-1942 Sobibor) wurde ermordet. Die Stolpersteine wurden angeregt von Dr. Gabriele Bergner, Leiterin der AG Stolpersteine in Teltow. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.04.2012, OF 336/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 26.04.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 336/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 356/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der letzten Zeile des dritten Absatzes das Wort "untergebracht" für das Wort "konzentriert" eingefügt wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE_WÄHLER
Weiter lesenEndlich Bebauungsplan für das Gebiet Gervinusstraße/Böhmerstraße/Leerbachstraße und Auf der Körnerwiese aufstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2012, OF 166/2 Betreff: Endlich Bebauungsplan für das Gebiet Gervinusstraße/Böhmerstraße/Leerbachstraße und Auf der Körnerwiese aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Für das Gebiet Leerbachstraße / Böhmerstraße / Auf der Körnerwiese / Gervinusstraße soll ein objektbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Bebauungsplan soll die im rechtsverbindlichen (Bebauungsplan Nw 21 d Nr. Oeder Weg) für das Gebiet Auf der Körnerwiese Nr. 3 - 11 enthaltenen Festsetzungen (WA Allgemeines Wohngebiet IV Geschosse und Grundflächenzahl 0,3) fauf die Grundstücke Böhmerstraße 3 - 15 und Leerbachstraße 88 - 94 sowie Gervinusstraße 24 übertragen. Für das Gebiet Gervinusstraße 22 Colt Telecom ist MK (Misch- und Kerngebiet) nach der derzeitigen Grundstücksausnutzung festzulegen. 2. Die Hinterhöfe sind durch Festsetzungen im Textteil des Bebauungsplans von einer neuen Bebauung freizuhalten. 3. Die im Bebauungsplangebiet stehenden erhaltenswerten Bäume sind durch Markierung im Plan und Festschreibung im Textteil als erhaltenswert zu markieren. 4. Als Bebauungsgrenzen sind die Grenzen der derzeit vorhandenen Bebauung festzulegen Begründung: Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan NW 21d Nr.1 Oeder Weg ist für die Grundstücke Auf der Körnerwiese Nr. 3 - 11 als WA Allgemeines Wohngebiet mit IV Geschossen und einer Grundflächenzahl von 0,3, das bedeutet das 30 % des Grundstücks überbaut werden dürfen, festgelegt. Dies sind die gleichen Festsetzungen wie sie in den Bebauungsplänen Nw 21d Nr 1 Oeder Weg, NW 21b Nr.1 Holzhausenstraße und NW 1b NR 1 Eschenheimer Turm in den einzelnen Blöcken mit einem Allgemeinen Wohngebiet festgeschrieben wurden. Wenn der Bebauungsplan NW 21 d Nr1 Oeder Weg nicht durch seinen Zuschnitt an der Straße Auf der Körnerwiese enden würde, so würde die Festsetzung wie bei den anderen Blöcken im Bebauungsplangebiet den ganzen Block umfassen. Deshalb sind die Festsetzungen in den neuen Bebauungsplan zu übertragen. Im Gebiet drohen massive Veränderungen durch Bodenspekulation, siehe Anhang (Rundgang durch das Gebiet.) Aus diesem Grund sind die Grundstücke durch Festschreibung des Bestandes im neuen Bebauungsplan zu erhalten. Die Hinterhöfe sind ebenfalls durch Festschreibung des Bestands von Bebauung freizuhalten und die erhaltenswerten Bäume durch Festschreibung im Textteil des Bebauungsplans zu erhalten. Dies insbesondere, da das Westend im Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt als stark erhitztes Gebiet ausgewiesen ist. Anlage 1 (ca. 1,3 MB) Anlage 2 (ca. 43 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 166/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung zu dem Thema im Ortsbeirat erfolgt ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 166/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 1 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenAnlage 5 zur M 21 .Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. vom 13.01.2012
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2012, OF 242/5 Betreff: Anlage 5 zur M 21 "Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011" vom 13.01.2012 Der Magistrat wird gebeten Anlage 5 zur M 21 für Oberrad überarbeiten zu lassen, da die Situationsbeschreibung gravierende Fehler aufweist und die Handlungsempfehlungen folglich weitgehend falsch sind. Begründung: Die Vorlage des Magistrats M 21 vom 13.01.2012 behandelt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. Laut Anlage 1, Seite 1 "(ist) die Steuerung des Einzelhandels nach räumlich-funktionalen Kriterien die oberste Handlungsmaxime". Lt. Anlage 1, Seite 3, dieser Vorlage verfügt das Konzept der Stadt "über detaillierte Situationsbeschreibungen und Profile für alle aktuell insgesamt 55 Versor-gungszentren . .", die in Anlage 5 unter dem Titel "Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenstruktur Frankfurt am Main 2010" auf über 260 Seiten enthalten sind. Zwar wird Anlage 5 nicht zur Abstimmung gestellt, doch sind die Angaben dieser Studie natürlich wesentlich für die Entscheidungen von Investoren und Stadtplanungsamt sowie im Falle von Baugenehmigungen für die Bauaufsicht - insbesondere in Kapitel IV "Empfehlungen zur Weiter-entwicklung des Einzelhandelsstandortes Frankfurt am Main", S. 50 ff. Für den Stadtteil Frankfurt-Oberrad maßgeblich sind die Seiten 53 bis 55 ("Branchenkonzept/Standortempfehlungen" und "Vergleich der Verkaufsflächenpotenziale mit den Einzelhandelsplanungen" sowie die Seiten 129 bis 131 ("Zentraler Versorgungsbereich Oberrad") Ein Vergleich der dortigen Angaben über die Einzelhandelssituation, die Entwicklungsflächen sowie die "Entwicklungsperspektiven" ergibt, dass die Angaben der Studie zur Einzelhandelssituation in Oberrad äußerst fehlerhaft sind und deshalb auf Seite 53, 54 und 130 weitgehend falsche Empfehlungen enthält. 1. Im Bereich "Nahversorgung" sieht die Studie für Lebensmittelanbieter "noch umfangreiche Potenziale für zusätzliche Verkaufsfläche" u.a. auch in Oberrad: Kein Wunder, denn der lt. Geschäftsführer 1.000 qm große Rewe-Supermarkt in zentraler Lage am Buchrainplatz wird in der Karte für Oberrad auf Seite 131 mit nur "unter 100 qm" angegeben - ein massiver Fehler! Ferner besteht zentral ein Rewe-Getränkemarkt mit einem Mindestangebot billiger Lebensmittel (Offenbacher Landstraße 309), ein kurdisches Lebensmittelgeschäft (Offenbacher Landstraße 302) mit einem Angebot an Obst, Gemüse, Fisch, Fleisch und Lebensmitteln bis hin zu Großpackungen., ein circa 600 qm großer Getränke-Discounter (Offenbacher Landstraße 339/341) sowie als sog. solitärer Ergänzungsstandort ein nahkauf (Wiener Straße 57) mit rund 500 qm sowie dezentral drei Kiosk-Geschäfte, (Offenbacher Landstraße 238, Goldbergweg 3, Wiener Straße 57) und der Hofladen im Teller sowie der Bio-Laden der Werkstatt Frankfurt für Gemüse (Im Bärengarten). Nach Meinung vieler Einwohner und des Gewerbevereins könne in Oberrad nur noch ein Lebensmittel-Billiganbieter mit einer Größe unter 800 qm ohne Non-Food-Sortiment angesiedelt werden, um eine Verdrängung der inhabergeführten Einzelhandels-geschäfte in Oberrad zu vermeiden. Die Studie gibt fälschlicherweise noch die Existenz eines PENNY-Marktes an. Im Angebotsbereich Blumen, Pflanzen. verlangt die Studie auf Seite 53 zwar keinen Ausbau in Oberrad, verlangt jedoch im Stadtteilbereicht auf Seite 130 eine "Angebotsergänzung" für Oberrad, ein schwerwiegender Fehler, denn in Oberrad gibt es mehrere Gärtnereien mit Blumen- und Pflanzenzucht und entsprechendem Verkauf (Gräfendeichstraße, Im Bärengarten, Burgenlandweg, Im Teller) sowie zwei Blumengeschäfte (zentral: Offenbacher Landstraße 285, dezentral: Burgenlandweg) sowie ein Blumen - und Pflanzenangebot im Supermarkt am Buchrainplatz und im nahkauf in der Wiener Straße. 2. Für den mittelfristigen Bedarf ist lt. Studie "die Erweiterung des Schreib- und Spielwaren-sortiments und bei Büchern/Zeitschriften . . wirtschaftlich tragfähig und versorgungsstrukturell sinnvoll" (S. 53 und S. 130). Zudem werden "begrenzte rechnerische Entwicklungspotenziale für Bekleidung, Schuhe und Sport" gesehen, u.a. auch für Oberrad. Dies entspricht überhaupt nicht der Realität im Stadtteil. Schreibwaren und Zeitschriften (und Zeitungen) werden zentral mit großem Angebot in den zwei Schreibwarenläden Offenbacher Landstraße 329/331 mit Poststelle und Bleiweißstraße/Ecke Offenbacher Landstraße und im Supermarkt am Buchrainplatz angeboten sowie in den drei dezentralen Kiosk-Geschäften und im nahkauf (Wiener Straße 57). Zeitungen gibt es auch in einer Bäckerei/Cafe auf der Offenbacher Landstraße 305. Es gibt zentral ein Schuh-Geschäft (Offenbacher Landstraße 306). Eine vorhandene Stadtteilbibliothek wurde in der letzten Legislaturperiode geschlossen (29.02.2004). Je ein Geschäft für Herren- und Damen-Bekleidung wurde nicht fortgeführt. 3. Für den Bereich des langfristigen Bedarfs werden auf Seite 53 u.a. für Oberrad "Entwicklungsflächen für die zentrenrelevanten Sortimente Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik und Heimtextilien und Optik" auf S. 54 empfohlen, allerdings nicht im Oberrad-Teil auf Seite 130. Die Realität sieht völlig anders aus. Bei Heimtextilien wurden seitens der Studie u.a. stadtweit bekannte Geschäfte übersehen: Tilo Ramm (Offenbacher Landstraße 301) mit Dependance in der Hochstraße im Stadtzentrum, Genthes & Heinz (Offenbacher Landstraße 237) und ein Raumausstattungsgeschäft am Buchrainplatz (de Neufville-Straße 1). Ein Optiker (Offenbacher Landstraße 335) und ein Haushaltswarengeschäft (Offenbacher Landstraße 325) sind vorhanden. Soweit Sortimente ausgedünnt wurden, ist dies den vielen Einzelhandelszentren und der Bau- und Großmarktkonkurrenz in Frankfurt geschuldet (s. auch Seite 54/55 der Studie!) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 307 2012 1. Der Vorlage M 21 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 241/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 242/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenIn der Bockenheimer Anlage werden keine Bäume für den Hotelbau gefällt!
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2012, OF 131/1 Betreff: In der Bockenheimer Anlage werden keine Bäume für den Hotelbau gefällt! Der Magistrat wird aufgefordert gemäß § 3 Abs. 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, der Beschluss vom 02.02.2012 zur M 3 /2012 wird aufgehoben. Auch frühere Beschlüsse zur Fällung von Bäumen wegen des Hotelbaus Opernplatz 14 und Hochstraße 44 - 46 werden aufgehoben. Es finden somit keine Baumfällungen wegen des Hotel- und Geschäftshauses Opernplatz 14 und Hochstraße 44 - 46 statt. Die Baumaschinen und die Zufahrten zum Baugrundstück sind nur innerhalb des genehmigten Baugrundstücks unterzubringen. Die Wallanlagen und die Bäume werden durch eine von der Stadt veranlaßte Absperrung gegen die Baustelle gesichert und regelmäßig kontrolliert. Begründung: Die Wallanlagen sind als Parkanlagen mit dem Bestand an Bäumen, Büschen, Wegen, Grün- und Wiesenflächen durch die Wallservitut geschützt. Alle Bäume in der Liesel-Christ-Anlage haben einen extrem hohen Wert. Durch das Umspannwerk der Mainova wurde die Wallanlage bereits ab dem Jahr 2007 stark zerstört, acht riesige Platanen vernichtet. Diese wertvollen Bäume wurden bisher an der Hochstraße - außer 2 Bäumen Anfang Januar 2012 - nicht nachgepflanzt. Die schriftliche Magistratszusage war Nachpflanzung von acht Platanen bis November 2011 (siehe B 319/ 2010). Ein Anwohner hat in der zweiten Februarwoche 2012 bei Gericht eine einstweilige Anordnung gegen die Baumfällungen gestellt (siehe FAZ 7.2.2012 "Klage gegen Baumfällungen in der Anlage"). Bäume und Wallanlagen sind ein hohes öffentliches Gut für die Umwelt, die Tierwelt, das Klima und die Naherholung. Ein privater Investor und die Stadt haben dem Rechnung zu tragen. Es gibt kein öffentliches Interesse an einem privaten Hotelkomplex, der sich mit Tiefgarage und Terrasse wie ein Krake in eine öffentliche Grünanlage hineinfressen will. Ersatzstandorte und Ersatzflächen stehen nachweislich für die Artenvielfalt der Bäume nicht zur Verfügung. Das Baugrundstück ist sehr groß, so daß die Baumaschinen, Container, und die Ab- und Anfuhr auf dem Baugrundstück erfolgen kann. Die öffentliche Parkfläche bleibt während der gesamten Bauzeit für die Öffentlichkeit zugänglich und wird durch eine entsprechende Absperrung zum Baugrundstück klar geregelt. Bereits die 3-jährige Bauzeit (2007 - 2011) des Mainova-Umspannwerks war eine Zumutung insofern, daß der Rundweg um den See und große Teile der Liesel-Christ-Anlage von einem schäbigen Bauzaun versperrt waren. Der Ortsbeirat 1 hatte die Magistratsvorlage M 3 /2012 einstimmig abgelehnt. Das war der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung von CDU, SPD, Grünen, FDP egal, indem sie den Beschluß des zuständigen Ortsbeirats 1 ignorierten. Der Ortsbeirat 2, der die AnwohnerInnen des Westends bei dem Naherholungsgebiet Wallanlagen (Bockenheimer Anlage inclusive Liesel-Christ-Anlage) zu vertreten hätte, wurde mit der M 3 / 2012 überhaupt nicht befaßt. Die Initiativgruppe "Rettet die Wallanlagen - Rettet die Bäume" hat mit Pressearbeit, Ortsterminen und Unterschriftensammlung die Öffentlichkeit auf die vom Magistrat beschlossene Baumvernichtung aufmerksam gemacht. Bürgerbeteiligung seitens der Stadt fand keine statt - sie war unerwünscht, um StadtGrün rigoros vernichten zu können. Anlage 1 (ca. 89 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 14.02.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 131/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: LINKE.
Weiter lesenFahrradständer am Kopf der .Freßgasse. versetzen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2012, OF 123/1 Betreff: Fahrradständer am Kopf der "Freßgasse" versetzen! Der Magistrat wird aufgefordert gemäß § 3 Abs. 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, die Fahrradständer so zu versetzen, dass eine breitere Durchwegung von der Goethestraße zur Ampelanlage am Opernplatz entsteht! Wenn man von der Goethestraße zum Opernplatz läuft, können abgestellte Fahrräder den Weg versperren, so dass nur noch ein kleines Nadelöhr zum Durchkommen für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen übrig bleibt. Vom Standort aus gesehen befindet sich rechts eine Litfaßsäule - links befinden sich weitere Fahrradständer entlang der Goethestraße. Begründung: Für eine großzügige Durchwegung in Richtung Opernplatz muß gesorgt werden, dennoch sollten genügend Fahrradständer angeboten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 14.02.2012, TO I, TOP 9 Die SPD stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 123/1 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird angenommen. 2. Die Vorlage OF 123/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 1 am 20.03.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 123/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenLärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2011, OF 237/9 Betreff: Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat ob eine Lärmschutzmauer gegenüber der Zufahrt Hügelstraße zur Auffahrt auf die Ginnheimer Landstraße errichtet werden kann, die die Anwohner im Ginnheimer Stadtweg vor dem durch die Zufahrt angestiegenen Lärm schützt. Bis zum Nachbargrundstück des Ginnheimer Stadtweg 158 besteht bereits eine begrünte Lärmschutzmauer von etwa 2m Höhe, die ggf. zu diesem Zweck verlängert werden könnte. Begründung: Durch das gestiegene Verkehrsaufkommen der letzte Jahre aus Richtung Hügelstraße in Richtung der Auffahrt auf die Hochstraße Rosa-Luxembourg, ist auch die Lärm- und damit auch die Staubbelastung exponentiell hoch angestiegen. Eine Mauer die den Lärm abhält besteht zwar bereits in der Gegend, schließt aber mit dem anliegenden Grundstück Hesselbach ab. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 203 2011 Die Vorlage OF 237/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor für das Wort "Ginnheimer Landstraße" die Worte "Platenstraße/Rosa-Luxemburg-Straße eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenSitzbänke entlang der Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2011, OF 98/2 Betreff: Sitzbänke entlang der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der Bockenheimer Landstraße alle 150-200 m eine Sitzbank in den Grünstreifen zwischen Bürgersteig und Radfahrweg aufstellen zu lassen. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße wird von älteren Fußgängern stark frequentiert. Die älteren Mitbürger gehen die 800 m lange Bockenheimer Fuß in die City, weil sie mit ihrem Rollator weder die Rolltreppen noch die Treppen zu den U-Bahnen herunter kommen. Auf dem Fußweg zum Opernplatz fehlen jedoch die Sitzbänke zum Verschnaufen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 98/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenWeitere Verdichtungsbebauung im Westend bewusst steuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM 4879 entstanden aus Vorlage: OF 569/2 vom 05.01.2011 Betreff: Weitere Verdichtungsbebauung im Westend bewusst steuern Der Magistrat wird vor dem Hintergrund der anstehenden Entscheidung zur "Baugenehmigung Böhmerstraße 11" gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass der Ortsbeirat den Schutz bestehender Hinterhöfe/Grünflächen im Westend vor baulichen Verdichtungsmaßnahmen als politische Zielvorgabe definiert und erwartet, dass sich das Verwaltungshandeln der Stadt Frankfurt grundsätzlich an dieser politischen Zielvorgabe orientiert; 2. auf die Bauaufsicht einzuwirken, im laufenden Prüfverfahren insbesondere auch Aspekte des Denkmal- und Naturschutzes sowie mögliche Konflikte mit den politischen Zielsetzungen der bestehenden Erhaltungssatzung detailliert zu prüfen; 3. das Rechtsamt anzuweisen, zu prüfen, welche gesetzlichen bzw. planungsrechtlichen Regelungen seitens der Stadt (z. B. Bebauungsplan, Erhaltungssatzung, gegebenenfalls neue Hinterhofsatzung) geeignet sind oder in welcher Form diese anzupassen sind, um Verdichtungsmaßnahmen auf bestehenden Hinterhöfen/Grünflächen im Westend untersagen zu können. Begründung: Auf der Grünfläche hinter dem Haus Böhmerstraße 11 soll ein "Atelierhaus" errichtet werden. Der bestehende Hinterhof und die Grünfläche des Karrees Böhmerstraße/Auf der Körnerwiese/Leerbachstraße könnten damit kurz- bis mittelfristig einer baulichen Verdichtung unterliegen. Aus Sicht des Ortsbeirats droht damit die Schaffung eines Präzedenzfalles, der eventuell die Steuerung weiterer Verdichtungsmaßnahmen im Westend erschwert oder gar unmöglich macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2011, ST 458 Aktenzeichen: 63 1
Die Schilder „Verbot der Einfahrt“ in der Innenstadt vergrößern!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4664 entstanden aus Vorlage: OF 705/1 vom 11.10.2010 Betreff: Die Schilder "Verbot der Einfahrt" in der Innenstadt vergrößern! Vorgang: OM 1596/07 OBR 1; ST 1818/07 Der Magistrat wird gebeten, die Straßenverkehrszeichen 267 StVO "Verbot der Einfahrt" zu vergrößern und damit die zahllosen Geisterfahrer zu stoppen. Begründung: Das Straßenverkehrszeichen 267 StVO "Verbot der Einfahrt" ist für Pkw-Fahrer durch die Größe und Position zu spät oder gar nicht sichtbar. Es kommt an dieser und anderen Stellen häufig zu gefährlichen Situationen zwischen den Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Fahrradfahrer und Autofahrer). Die Insellösung - Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße -, die wir in Frankfurt haben, ist landläufig nicht bekannt. Auch sollte das Verbotsschild immer größer sein als das Durchfahrtsberechtigungsschild! Die Hauptteilnehmer am Straßenverkehr sind immer noch die Pkws. Ein größeres Schild, entsprechend der Lösung in der Goethestraße, würde diese Gefahr mindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 281 Aktenzeichen: 66 7
Ehemaliger Campus Bockenheim: Umspannwerk versenken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4279 entstanden aus Vorlage: OF 472/2 vom 23.04.2010 Betreff: Ehemaliger Campus Bockenheim: Umspannwerk versenken Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der laufenden Planung für die Zukunft des Gebietes des ehemaligen Campus der Universität in Bockenheim und des westlichen Westends das Umspannwerk an der Ecke Gräfstraße/Sophienstraße unter die Erde verlegt werden kann. Damit gewinnt man wertvolles Baugelände. Begründung: An der Hochstraße wurde ein Umspannwerk aus einem Hochbau unter die Erde verlegt - weil ein Hotel es so wollte. Dabei wurden wertvolle alte Bäume in der Wallanlage geopfert. Hier, am nördlichen Teil des Plangebietes "Ehemaliger Campus", ließe sich das Umspannwerk sehr viel leichter (und damit auch billiger) unter die Erde verlegen - in der Nachbarschaft gibt es nur als Parkplatz genutztes Brachland. Dafür erhielte man eine attraktive Zusatzfläche für die Planung. Für die Anwohner der Sophienstraße würde damit auch eine hässliche Umweltsituation endlich behoben: statt der kahlen, toten Wände des Umspannwerkes könnten sie in Zukunft auf die - hoffentlich - viel angenehmere Ansicht eines lebendigen, belebten Gebäudes hoffen - ob Wohnungen oder Büros, der Anblick wäre allemal besser als heute. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2010, ST 1228 Aktenzeichen: 91 51
Verbesserung des Zustandes des Grundstücks Neue Mainzer Straße/Taunustor 3
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2009, OM 3099 entstanden aus Vorlage: OF 499/1 vom 02.03.2009 Betreff: Verbesserung des Zustandes des Grundstücks Neue Mainzer Straße/Taunustor 3 Der Magistrat wird aufgefordert, auf den Eigentümer des Grundstücks Neue Mainzer Straße/Taunustor 3 einzuwirken, sein Grundstück wieder in Ordnung zu bringen. Begründung: In der Innenstadt wurden viele öffentliche Wege und Plätze verbessert. Es ist dem Ortsbeirat daher ein Anliegen, dass die Anrainer als gutes Vorbild fungieren und gemeinsam mit dem Ortsbeirat die Innenstadt zu einer sauberen und repräsentativen Großstadt gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2009, ST 840 Aktenzeichen: 63 0
„Auf der lyrischen Oase wiegt als Palmbaum sich die Phrase“ Klimagutachten statt Binsenweisheiten für Ex-Campus und Umgebung Bericht des Magistrats vom 19.05.2008, B 260
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.12.2008, OA 774 entstanden aus Vorlage: OF 284/2 vom 11.08.2008 Betreff: "Auf der lyrischen Oase wiegt als Palmbaum sich die Phrase" Klimagutachten statt Binsenweisheiten für Ex-Campus und Umgebung Bericht des Magistrats vom 19.05.2008, B 260 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert, umgehend ein Klimagutachten für das Areal des ehemaligen Campus Bockenheim und der angrenzenden Gebiete in Auftrag zu geben. Insbesondere Bestand und Planung der Hochhausbebauung im Bereich "Mainzer Landstraße", "Bockenheimer Anlage" sowie "Bockenheimer Landstraße" muss hierbei Berücksichtigung finden. Begründung: Ein an aktuellen Maßstäben ausgerichtetes klimagutachterliches Gesamtbild besteht für das oben bezeichnete Areal noch nicht. Gleichwohl sind aufgrund anbahnender Entwicklungen entsprechende Belastungen für die Stadtteile Westend und Bockenheim zu befürchten. Es erscheint daher ratsam, nachhaltig zu agieren, bevor "Fernwirksamkeit" in Beton gegossen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.05.2008, B 260 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2009, ST 382 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 10.12.2008 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.01.2009, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 774 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und FAG (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2009, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 774 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FAG und ÖkoLinX-ARL (B 260 = Zurückweisung, OA 774 = Annahme) REP (B 260 = Kenntnis, OA 774 = vereinfachtes Verfahren) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2009, TO II, TOP 69 Beschluss: 1. Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 774 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, BFF, REP und NPD gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5376, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2009 Aktenzeichen: 61 0
Hochhausentwicklungsplan Vortrag des Magistrats vom 06.06.2008, M 106
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.09.2008, OA 723 entstanden aus Vorlage: OF 294/2 vom 08.09.2008 Betreff: Hochhausentwicklungsplan Vortrag des Magistrats vom 06.06.2008, M 106 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Form abgelehnt. Der Hochhausentwicklungsplan erfüllt u. a. nicht das selbstgestellte Leitbild, Hochhäuser an Standorten zusammenzuführen, die eine Distanz zu gewachsenen Wohnquartieren haben. Der Magistrat wird aufgefordert, eine Vorlage zu erarbeiten, in der folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Standort 4 Marienstraße: Die geplanten 210 m Höhe sind u. a. wegen der möglichen Verschattung des südlichen Westends und möglicher Klimabeeinträchtigungen zu überprüfen. Zunächst muss die Stadt die geplante Verschattungsstudie vorlegen und zusätzlich großräumiger die klimatischen Auswirkungen ermitteln. 2. Standort 5 auf dem Allianz-Areal wird wegen der Verletzung des Leitbildes abgelehnt. Die Belastung des südlichen Westends ist hinsichtlich Verschattung und anderer negativer Auswirkungen durch die vorhandenen Hochhäuser auf der Mainzer Landstraße längst erreicht. Die nun geplante Verlegung weiter in den Kettenhofweg hinein, die dem Ziel dienen soll, den Opernplatz weniger zu verschatten, verschlechtert die Situation für das südliche Westend gegenüber dem vorherigen Hochhausentwicklungsplan zusätzlich. Es wird angeregt, die wiederholte Diskussion um diesen Standort abschließend zu beenden, und den Standort auch in einer Fortschreibung des Hochhausrahmenplanes nicht mehr aufzunehmen. 3. Standort 8 nördlich der Festhalle wird abgelehnt. Die denkmalgeschützte Festhalle und das gesamte Vorfeld des stadtseitigen Messeeinganges ist in Verbindung mit dem Congress-Center Messe, dem Messeturm und u. a. dem "hammering man" ein großzügiger "Stadteingang" nach Frankfurt aus der westlichen Richtung und unter anderem für Messebesucher "der Beginn Frankfurts". Die geplante "Fassung des Vorbereiches" ist nicht dienlich, sie würde im Gegenteil den freien Blick auf die Messehalle als einem der Wahrzeichen Frankfurts verstellen. 4. Im Übrigen: - Die Begrenzung einzelner Standorte auf 60 m ist nicht dienlich im Sinne der gewollten Clusterbildung. Es soll geprüft werden, ob hier Hochhäuser möglich sind. Ist dies zu verneinen sollen die Bauten sich an den Höhen der umliegenden Bebauung orientieren. - Die in dem Gutachten des Büros Jourdan vorgeschlagenen weiteren Standorte in der Mainzer Landstraße werden abgelehnt. 5. Die weiteren Standorte in der Anlage 2, die den Ortsbeirat 2 betreffen, werden begrüßt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.06.2008, M 106 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2009, ST 282 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 10.09.2008 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.09.2008, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 106 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 964 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1046 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1052 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 723 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2008, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 964 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1046 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1052 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 723 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2008, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 964 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1046 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1052 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 723 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.10.2008, TO I, TOP 58 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 964 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1046 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1052 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. a) Die Vorlage OA 723 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung der Vorlagen M 106, NR 964, NR 1046, NR 1052, NR 1137 und OA 723 nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1052); SPD und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); SPD und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. NR 1046 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und BFF (= Annahme); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffern 2. bis 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. NR 1052 Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP; SPD, LINKE., FAG und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. OA 723 Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 106, NR 964, NR 1052, NR 1137 und OA 723 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme, Rest der Vorlage Ablehnung) 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2008, TO I, TOP 15 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird im Rahmen der Vorlagen NR 964, NR 1104, NR 1137 und NR 1138 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 964 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1046 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1052 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Die Vorlage NR 1152 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 723 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 763 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1052) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 3. Ziffern 1. bis 4.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 5. bis 7.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 8. und 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1046) sowie FAG und BFF (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 7. Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 106, NR 1046, NR 1052, NR 1152 und OA 723 = Ablehnung, OA 763 = Annahme) NPD (M 106, NR 1052, NR 1152, OA 723 und OA 763 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme, Ziffern 2. bis 9. Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 106, NR 1046, NR 1052 und OA 723 = Ablehnung, NR 1152 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO I, TOP 8 Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Vorlagen NR 964 und NR 1137 zur Abstimmung zu stellen und die weiteren Vorlagen dieses Tagesordnungspunktes bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird entsprochen. Beschluss: 1. Die Vorlage M 106 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. a) Der Vorlage NR 964 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. 3. Die Vorlage NR 1046 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 4. Die Vorlage NR 1052 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 5. a) Der Vorlage NR 1137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. 6. Die Vorlage NR 1152 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 7. Die Vorlage OA 723 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 8. Die Vorlage OA 763 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE., FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1046) sowie FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2008, TO I, TOP 52 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 106 wird im Rahmen der Vorlagen NR 964, NR 1104, NR 1137 und NR 1138 mit der Maßgabe zugestimmt, dass a) Voraussetzung für die Bebauung des Standortes 8 - nördlich Festhalle - eine Ausrichtung und Architektur des Gebäudes ist, die die Hauptsichtbeziehungen auf die Festhalle beibehält. Bei einer Bebauung dieses Standorts ist insgesamt das Vorfeld der Festhalle zur Friedrich-Ebert-Anlage optisch ansprechend, möglichst unter Wegnahme des heutigen Zauns, neu zu beordnen; b) der Standort 13 - westlicher Molenkopf Osthafen - planungsrechtlich so entwickelt und abgesichert wird, dass Bestand und Entwicklung des Gewerbes im Osthafen, auch durch Umwidmungen der Gebäudenutzung, nicht gefährdet wird. Wenn notwendig, sind dabei auch entsprechende Dienstbarkeiten einzutragen. 2. Die Vorlage NR 1046 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1052 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1152 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1200 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 723 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 763 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit Maßgabe) zu 2. Ziffern 1. bis 4.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) Ziffern 5. bis 7.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 8. und 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und FDP (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FAG (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 6. Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 106 = Ablehnung, NR 1046, NR 1152 und OA 763 = Annahme, NR 1052 und OA 723 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 106, NR 1046, NR 1052, NR 1152 und OA 723 = Ablehnung, NR 1200 und OA 763 = Annahme) NPD (M 106, NR 1052, NR 1152, OA 723 und OA 763 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme, Ziffern 2. bis 4. Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 106, NR 1046, NR 1052 und OA 723 = Ablehnung, NR 1152, NR 1200 und OA 763 = Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2008, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 106 wird im Rahmen der Vorlagen NR 964, NR 1104, NR 1137 und NR 1138 mit der Maßgabe zugestimmt, dass a) Voraussetzung für die Bebauung des Standortes 8 - nördlich Festhalle - eine Ausrichtung und Architektur des Gebäudes ist, die die Hauptsichtbeziehungen auf die Festhalle beibehält. Bei einer Bebauung dieses Standorts ist insgesamt das Vorfeld der Festhalle zur Friedrich-Ebert-Anlage optisch ansprechend, möglichst unter Wegnahme des heutigen Zauns, neu zu beordnen; b) der Standort 13 - westlicher Molenkopf Osthafen - planungsrechtlich so entwickelt und abgesichert wird, dass Bestand und Entwicklung des Gewerbes im Osthafen, auch durch Umwidmungen der Gebäudenutzung, nicht gefährdet wird. Wenn notwendig, sind dabei auch entsprechende Dienstbarkeiten einzutragen. 2. Die Vorlage NR 1046 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1052 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1152 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1200 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 723 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 763 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Zieran, Heumann, Oesterling, Dr. von Beckh, Volpp, Dr. Lehr, Reifschneider-Groß und Reininger sowie von Stadtrat Schwarz dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Die Außenlautsprecherübertragung war abgeschaltet. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, BFF, REP und NPD (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit Maßgabe) zu 2. NR 1046: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und REP gegen SPD, FAG, BFF und NPD (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, REP und NPD gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 5. bis 7.: CDU, GRÜNE, LINKE., FAG, REP und NPD gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 8. und 9.: CDU, GRÜNE, LINKE., REP und NPD gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. NR 1052 Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., FAG, REP und NPD gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., REP und NPD gegen FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. NR 1152: CDU, GRÜNE, FDP, REP und NPD gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 5. NR 1200: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und REP (= Annahme) zu 6. OA 723 Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) und FDP, REP und NPD (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) sowie REP und NPD (= Ablehnung) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE., FDP, REP und NPD (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 7. OA 763: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und REP (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung)* Beschlussausfertigung(en): § 4641, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2008 § 4819, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 § 5022, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2008 Aktenzeichen: 61 0
Das zweispurige Überqueren der Junghofstraße von der Innenstadt kommend über die Kreuzung mit der Neuen Mainzer Straße in Richtung Taunusanlage zulassen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2008, OM 2367 entstanden aus Vorlage: OF 426/1 vom 19.05.2008 Betreff: Das zweispurige Überqueren der Junghofstraße von der Innenstadt kommend über die Kreuzung mit der Neuen Mainzer Straße in Richtung Taunusanlage zulassen! Der Magistrat wird gebeten, das zweispurige Überqueren der Junghofstraße von der Innenstadt kommend über die Kreuzung mit der Neuen Mainzer Straße in Richtung Taunusanlage zuzulassen, um einen schnelleren Abfluss der Pkws aus dem Innenstadtbereich und den umliegenden Parkhäusern zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Begründung: Die momentane Verkehrslösung sieht vor, dass von der Innenstadt kommend nur die linke der zwei Spuren die Neue Mainzer Straße überqueren darf und die zweite Spur ausschließlich den Rechtsabbiegern in die Neue Mainzer Straße vorbehalten ist, obwohl die Junghofstraße nach der Kreuzung doppelspurig weitergeführt wird. Nun ist häufig zu beobachten, dass auf der linken überquerenden Spur ein Rückstau entsteht und auf der rechten abbiegenden Spur sich nur wenige Pkws befinden. Dieser Sachverhalt wird von einigen Fahrzeugführern ausgenutzt, um verkehrswidrig auf der rechten Abbiegerspur auch die Neue Mainzer Straße geradeaus zu überqueren. Dabei kommt es häufiger zu Beinaheunfällen. Um zum einen Unfälle zu vermeiden und zum anderen einen verbesserten Verkehrsfluss zu ermöglichen, bietet sich an, die Lösung einer zweispurigen Überquerung der Neuen Mainzer Straße zuzulassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2008, ST 1289 Aktenzeichen: 32 1
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