Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158
Begründung
158 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat ob eine Lärmschutzmauer gegenüber der Zufahrt Hügelstraße zur Auffahrt auf die Ginnheimer Landstraße errichtet werden kann, die die Anwohner im Ginnheimer Stadtweg vor dem durch die Zufahrt angestiegenen Lärm schützt. Bis zum Nachbargrundstück des Ginnheimer Stadtweg 158 besteht bereits eine begrünte Lärmschutzmauer von etwa 2m Höhe, die ggf. zu diesem Zweck verlängert werden könnte. Begründung: Durch das gestiegene Verkehrsaufkommen der letzte Jahre aus Richtung Hügelstraße in Richtung der Auffahrt auf die Hochstraße Rosa-Luxembourg, ist auch die Lärm- und damit auch die Staubbelastung exponentiell hoch angestiegen. Eine Mauer die den Lärm abhält besteht zwar bereits in der Gegend, schließt aber mit dem anliegenden Grundstück Hesselbach ab.