Meine Nachbarschaft: Kinzigstraße
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Vorlagen
Einrichtung von beidseitigem Parken in der Balduinstraße hier: zwischen Offenbacher Landstraße und Georg-Treser-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3488 entstanden aus Vorlage: OF 936/5 vom 21.07.2018 Betreff: Einrichtung von beidseitigem Parken in der Balduinstraße hier: zwischen Offenbacher Landstraße und Georg-Treser-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Balduinstraße zwischen der Offenbacher Landstraße und der Georg-Treser-Straße das beidseitige Parken halb auf dem Gehweg unter Berücksichtigung einer Mindestgehwegbreite von 1,5 Metern und der Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs eingerichtet werden kann. Begründung: Auch im Stadtteil Oberrad ist der Parkraum im Verhältnis zu den Personenkraftwagen gering. Während des Umbaus der Offenbacher Landstraße war der Abschnitt der Balduinstraße zwischen der Offenbacher Landstraße und der Georg-Treser-Straße als südliche Einbahnstraße ausgewiesen und das beidseitige Parken halb auf dem Gehweg war erlaubt. Um zusätzlichen Parkraum zu schaffen, erachtet es der Ortsbeirat dort als sinnvoll, das beidseitige Parken halb auf dem Gehweg unter Berücksichtigung einer Mindestgehwegbreite von 1,5 Metern und der Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs einzurichten. Diese Maßnahme würde nicht nur zusätzlichen Parkraum schaffen, sondern auch die Straße verengen und somit zu einem vorsichtigeren Fahren führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2160 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Radweg entlang der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3482 entstanden aus Vorlage: OF 923/5 vom 18.07.2018 Betreff: Radweg entlang der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße Der Magistrat wird aufgefordert, durch Anbringen von Fahrradpiktogrammen zu kennzeichnen, dass der Bürgersteig auf der östlichen Seite der Seehofstraße i m Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße auch von Fahrrädern genutzt werden kann. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die sich auf dem östlichen Bürgersteig ca. auf Höhe der Heisterstraße befindenden Unebenheiten zu beseitigen. Begründung: Auf dem Bürgersteig entlang der östlichen Seite der Seehofstraße ist von der Offenbacher Landstraße aus kommend bis zum Strahlenberger Weg ein Fahrradweg durch auf dem Boden befindliche Piktogramme gekennzeichnet. Nach dem Strahlenberger Weg endet die Kennzeichnung. Ein Schild weist auf eine gemeinsame Nutzung des Bürgersteiges von Radfahrern und Fußgänger hin. östlicher Bürgersteig der Seehofstraße auf östlicher Bürgersteig der Seehofstraße Höhe des Strahlenberger Weges auf Höhe Heisterstraße Gerade auf dem Bürgersteig in Höhe der Straßenbahnhaltestelle "Heister-/Seehofstraße" vor dem Schulamt wird der Weg jedoch oftmals von Fußgängern blockiert, sodass ein Durchkommen für Radfahrer nur schwer möglich ist und somit mit Unfallgefahren einhergeht. Um dem entgegenzuwirken bittet der Ortsbeirat um Kennzeichnung der Nutzung des Bürgersteiges auch durch Fahrradfahrer durch Bodenpiktogramme. Weiterhin befinden sich auf dem östlichen Bürgersteig ca. auf Höhe der Heisterstraße, wohl durch Wurzeln bedingte, Bodenunebenheiten, die ein Unfallrisiko darstellen und daher zu beseitigen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2210 Beratung im Ortsbeirat: 5
Absicherung der Zufahrt zu der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 245
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3089 entstanden aus Vorlage: OF 851/5 vom 14.04.2018 Betreff: Absicherung der Zufahrt zu der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 245 Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrt zur Liegenschaft Offenbacher Landstraße 245 mittels Parkwinkeln und/oder Poller derart abzusichern, dass die Zufahrt wieder problemlos möglich ist. Begründung: Die Zufahrt zur Liegenschaft Offenbacher Landstraße 245 ist nicht abgesichert. Aufgrund des bestehenden Parkdrucks wird die Einfahrt bedauerlicherweise derart zugeparkt, dass die Erreichbarkeit des zur Liegenschaft gehörenden Parkplatzes teilweise nur schwer oder gar nicht mehr gewährleistet ist. Aus Sicht des Ortsbeirates ist hier Abhilfe zu schaffen. Quelle: R. Müller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1482 Aktenzeichen: 66 2
Aufwertung des Spielplatzes in der Spatzengasse in Oberrad (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3088 entstanden aus Vorlage: OF 850/5 vom 14.04.2018 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes in der Spatzengasse in Oberrad (II) Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen zur Aufwertung des Spielplatzes in der Spatzengasse in Oberrad durchzuführen: - Erneuerung der Babyschaukel, - Instandsetzung der Umrandung des Sandkastens und - Reparatur des Balancierbogens. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich darüber beschwert, dass Spielgeräte bzw. die Sandkastenumrandung nicht mehr in einwandfreiem Zustand sind. Der Ortsbeirat hält eine Aufwertung des Spielplatzes in der Spatzengasse in Oberrad für wünschenswert und notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1527 Aktenzeichen: 67 2
Ausweisung des Speckgäßchens als verkehrsberuhigten Bereich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3015 entstanden aus Vorlage: OF 827/5 vom 26.03.2018 Betreff: Ausweisung des Speckgäßchens als verkehrsberuhigten Bereich Der Magistrat wird gebeten, das Speckgäßchen als verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen Nr. 325.1 StVO - Anlage 3 zu § 42 Absatz 2, Richtzeichen) auszuweisen. Begründung: Die Oberfläche des Speckgäßchens soll im Anschluss an die Baumaßnahmen auf der Offenbacher Landstraße saniert werden. Aufgrund des Straßenquerschnitts und der Tatsache, dass dort nur wenige Pkws fahren, hält der Ortsbeirat die Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich für sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1345 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsüberprüfung im Hansenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2920 entstanden aus Vorlage: OF 780/5 vom 07.11.2017 Betreff: Verkehrsüberprüfung im Hansenweg Der Magistrat wird gebeten, im Hansenweg in Oberrad eine Verkehrszählung und eine Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen, und zwar an den durchschnittlichen mittleren Werktagen (d. h. dienstags, mittwochs und donnerstags außerhalb von Wochen mit Feiertagen oder Ferienzeiten). Die Kontrolle soll sowohl während des Berufsverkehrs (07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit stattfinden. Begründung: Das Verkehrsaufkommen im Hansenweg hat sich durch die Umbauarbeiten auf der Offenbacher Landstraße stark erhöht. Der Hansenweg ist die einzige Erschließungsstraße von der Offenbacher Landstraße für das südwestliche Wohngebiet. Für eine neue Verkehrsregelung nach dem Umbau ist zu befürchten, dass dieser Verkehr dann noch zunehmen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1075 Aktenzeichen: 32 4
Unterstützung der Gewerbebetriebe in der Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2918 entstanden aus Vorlage: OF 778/5 vom 21.02.2018 Betreff: Unterstützung der Gewerbebetriebe in der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Gewerbetreibenden während des Umbaus und der Sanierung der Offenbacher Landstraße zu unterstützen und 2. welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Gewerbetreibenden nach Beendigung des Umbaus und der Sanierung der Offenbacher Landstraße zu unterstützen. Begründung: Der Umbau und die Sanierung der Offenbacher Landstraße ist ein wichtiger Baustein zur Erhöhung der Attraktivität des Stadtteils Oberrad. Durch die Baumaßnahme haben jedoch die dort ansässigen Gewerbebetriebe teilweise erhebliche Einnahmeeinbußen zu verzeichnen. Dies ist zwar einerseits nachvollziehbar, andererseits ist es aber auch wichtig, dass man die Gewerbebetriebe beim Überwinden dieser "Durststrecke" sowie nach Beendigung der Baumaßnahmen beim Ankurbeln der Gewerbe wieder unterstützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1142 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2323
Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad (III)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2730 entstanden aus Vorlage: OF 746/5 vom 28.01.2018 Betreff: Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad (III) Vorgang: M 18/01 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche sich im Stadtteil befindlichen Grundstücke grundsätzlich für die Errichtung eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad geeignet wären. Begründung: Die Freiwillige Feuerwehr Oberrad ist seit Längerem in der angemieteten Liegenschaft Offenbacher Landstraße 219 untergebracht. Die zwischen Oberrad und Sachsenhausen liegende Liegenschaft wurde in Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad angemietet. Im Magistratsvortrag vom 19.01.2001, M 18 - "Gerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Frankfurt am Main: Aufstellen einer Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben", heißt es weiter: "Die Mitgliederzahlen beider Wehren [damals waren in der Liegenschaft die Freiwilligen Feuerwehren Oberrad und Sachsenhausen untergebracht] sind seitdem kontinuierlich gestiegen. Die vorhandenen Raumkapazitäten sind erschöpft." An dieser Situation hat sich auch seit dem Jahre 2011 nichts geändert. Auch die räumliche Ausstattung entspricht nicht dem Niveau der anderen Freiwilligen Feuerwehren im Ortsbezirk 5. Damals wie heute strebt die Freiwillige Feuerwehr Oberrad ein stadtteilbezogenes Gerätehaus an. Von daher fordert der Ortsbeirat, dass die Stadt Frankfurt am Main sich nun intensiv mit der Suche nach einem geeigneten Grundstück beschäftigen möge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.01.2001, M 18 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1082 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 37 1
Gestaltung der provisorischen Endhaltestelle Endhaltestelle der Linie 16 in Oberrad in der Offenbacher Landstraße und Anfahrt dieser Haltestelle durch den Kleinbus Nr. 81
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2626 entstanden aus Vorlage: OF 731/5 vom 30.12.2017 Betreff: Gestaltung der provisorischen Endhaltestelle Endhaltestelle der Linie 16 in Oberrad in der Offenbacher Landstraße und Anfahrt dieser Haltestelle durch den Kleinbus Nr. 81 Der Magistrat wird gebeten, die Führung der Kleinbuslinie 81 in Oberrad dahin gehend zu erweitern, dass diese die provisorische Endhaltestelle "Balduinstraße" der Linie 16 in der Offenbacher Landstraße anfährt, um Fahrgäste dort direkt abzuholen. Begründung: Es ist für ältere Oberräder Bürger, insbesondere bei Gehbehinderung, nicht zumutbar, dass diese den relativ steilen Weg von der provisorischen Endhaltestelle der Linie 16 an der Offenbacher Landstraße zur bisherigen Endhaltestelle des Kleinbusses 81 an der Georg-Treser-Straße zu Fuß überwinden. Der Kleinbus sollte deshalb zu der Endhaltestelle weitergeleitet werden, um dort diese Bürger aufzunehmen. Die Haltestelle sollte für die auf den Bus wartenden Bürger mit einer Überdachung und einer Bestuhlung ausgestattet werden. Zu begrüßen wäre darüber hinaus in der Winterzeit, wenn der Bus nicht nur alle halbe Stunde, sondern in einem kürzeren Rhythmus fahren würde, um längere Wartezeiten in der Kälte zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 764 Aktenzeichen: 92 13
Verkehrsberuhigung im Hansenweg durch Verkehrsschwellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 730/5 Betreff: Verkehrsberuhigung im Hansenweg durch Verkehrsschwellen Der Magistrat wird gebeten, im Hansenweg mindestens zwei Verkehrsschwellen anzubringen, um dort den Verkehr zu beruhigen und damit Einhaltung von Tempo 30 nachhaltig durchzusetzen bzw. zu unterstützen Begründung: Der Hansenweg ist die einzige Erschließungsstraße von der Offenbacher Landstraße für das südwestliche Wohngebiet in Oberrad. Nach der Umgestaltung der Offenbacher Landstraße und der Verlegung der Haltestelle für die Straßenbahn hinter den Hansenweg wird dies dazu führen, dass die Autofahrer, die Oberrad nur durchfahren, um in das Umland zu gelangen, gleich in den Hansenweg einbiegen, um sich das Hinterherfahren hinter der Straßenbahn zu ersparen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 730/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 730/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenAufstellen von zwei Kräuterspiralen im KiZ Georg-Treser-Straße (KiZ 116)
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 723/5 Betreff: Aufstellen von zwei Kräuterspiralen im KiZ Georg-Treser-Straße (KiZ 116) Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, im Kinderzentrum Georg-Treser-Straße (KiZ 116) zwei Kräuterspiralen aufstellen zu lassen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro. Begründung: Das Außengelände des KiZ Georg-Treser-Straße (KiZ 116) soll aufgewertet werden. In Absprache mit dem Leitungsteam des KiZ 116 und Kita Frankfurt unterstützt der Ortsbeirat 5 das Aufstellen von zwei Kräuterspiralen. In anderen Kinderzentren existieren bereits solche Kräuterspiralen. Diese müssen zwar fachgerecht gebaut werden, können dann aber durch die Kinder selbst bepflanzt und gepflegt werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 47 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 164 2018 Die Vorlage OF 723/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenHaushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2017, OF 674/5 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2018 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist - ebenso wie der westliche Teil der Offenbacher Landstraße - dringend sanierungsbedürftig. Nach der bevorstehenden Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 674/5 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 20 2018 Die Vorlage OF 674/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
Weiter lesenHaushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2017, OF 673/5 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 in den neuzubeschließenden Haushalt 2018 miteinzuplanen. Begründung: Im Hansenweg existiert zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und Hansenweg 20 kein durchgehender Bürgersteig. Kommt man aus Richtung der Offenbacher Landstraße, so endet der Bürgersteig nach der Liegenschaft Hansenweg 8 und man gelangt über eine Treppe dann auf die Höhe der Festwiese Villa Bonn. Hier herrscht keine Barrierefreiheit. Da die Mauer, die den Höhenunterschied zwischen Festwiese Villa Bonn und Hansenweg ausgleicht ohnehin sanierungsbedürftig erscheint, hält es der Ortsbeirat für das Beste, dass die Mauer zurückgebaut und in westliche Richtung verschoben wird. Auf der somit freiwerdenden Fläche soll ein durchgängiger Bürgersteig geführt werden. Quelle: Florian Aydt Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 673/5 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, der SPD, der GRÜNEN, der FDP und der BFF erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 19 2018 Die Vorlage OF 673/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP
Weiter lesenWehrstraße hier: Verkehrsüberprüfung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2442 entstanden aus Vorlage: OF 668/5 vom 07.11.2017 Betreff: Wehrstraße hier: Verkehrsüberprüfung Der Magistrat wird gebeten, in der Wehrstraße eine Verkehrszählung und eine Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen, und zwar an den durchschnittlichen mittleren Werktagen (d. h. dienstags, mittwochs und donnerstags außerhalb von Wochen mit Feiertagen oder Ferienzeiten). Die Kontrolle soll sowohl wäh rend des Berufsverkehrs (07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit stattfinden. Begründung: Das Verkehrsaufkommen in der Wehrstraße hat sich stark erhöht. Dieses erhöhte Verkehrsaufkommen ist zwar auch, aber nicht ausschließlich durch den momentanen Umbau der westlichen Offenbacher Landstraße verursacht. Mit dem Umbau des Kaiserleikreisels wird diese Verkehrsbelastung zunehmen, und selbst wenn dieser Umbau abgeschlossen ist, wird sie mit dem Bau der Multifunktionshalle und vor allen Dingen nach deren Inbetriebnahme nochmals größer werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 450 Antrag vom 04.09.2018, OF 966/5 Anregung vom 21.09.2018, OA 312 Aktenzeichen: 32 1
Absicherung der Zufahrt zu der Liegenschaft Hansenweg 42
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2439 entstanden aus Vorlage: OF 663/5 vom 06.11.2017 Betreff: Absicherung der Zufahrt zu der Liegenschaft Hansenweg 42 Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrt zur Liegenschaft Hansenweg 42 mittels Parkwinkeln und Pollern derart abzusichern, dass die Zufahrt wieder problemlos möglich ist. Begründung: Die Zufahrt zur Liegenschaft Hansenweg 42 war durch Parkwinkel und durch ein Drängelgitter abgesichert, sodass es den Bewohnerinnen und Bewohnern der Liegenschaft möglich war, den zur Liegenschaft gehörigen Parkplatz zu erreichen. Nach der Sanierung des Abschnittes im Hansenweg wurden die Parkwinkel nur teilweise und das Drängelgitter gar nicht mehr erneuert. Aufgrund des bestehenden Parkdrucks wird die Einfahrt nun bedauerlicherweise derart zugeparkt, dass die Erreichbarkeit des zur Liegenschaft gehörigen Parkplatzes teilweise nur schwer oder gar nicht mehr gewährleistet ist. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 521 Auskunftsersuchen vom 17.09.2020, V 1757 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Parken in der Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2440 entstanden aus Vorlage: OF 666/5 vom 08.11.2017 Betreff: Parken in der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, mit der Wiedereröffnung der westlichen Offenbacher Landstraße 2018 hier Zeitparkplätze mit Parkschein oder befristetem Parken (sogenannte "Brötchentaste") einzurichten, um ein kurzfristiges Parken für Erledigungen aller Art zu ermöglichen. Begründung: Schon lange wird von den Oberräder Bürgern die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen gewünscht (z. B. zum Einkauf beim Bäcker oder in der Apotheke). Dies würde auch das Dauerparken von denjenigen erschweren, die Oberrad als Park-and-ride-Ort benutzen, um dann zum Einkauf oder zur Arbeitsstätte die Weiterfahrt mit dem öffentlichen Personennahverkehr anzutreten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 242 Antrag vom 17.10.2018, OF 1004/5 Auskunftsersuchen vom 02.11.2018, V 1051 Aktenzeichen: 32 1
Aufhebung der Einbahnstraßenregelung an der Kreuzung Gräfendeichstraße/Wasserhofstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2017, OF 665/5 Betreff: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung an der Kreuzung Gräfendeichstraße/Wasserhofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Einbahnstraßenregelung an der Kreuzung Gräfendeichstraße / Wasserhofstraße aufzuheben. Begründung: Im Augenblick erfolgt der Baustellenverkehr für einige Bauvorhaben in der Gräfendeichstraße vorwiegend über die Flaschenburgstraße und schon dort gibt es Probleme beim Einbiegen von der Offenbacher Landstraße. Bei der Verwirklichung des Bauvorhabens "Im Wiener" mit der Ludwig-Gallmeyer-Straße als neuer Straße wird der Baustellenverkehr massiv zunehmen. Dann wird die Anfahrt auch über die Erbacher Straße erfolgen, was zu zusätzlichen Schwierigkeiten führt - ähnlich dem Baustellenverkehr in der Flaschenburgstraße. Eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung zwischen Gräfendeichstraße und Wasserhofstraße würde die Situation entspannen. Die Einbahnstraßenregelung kann nach Beendigung der Bauarbeiten wieder hergestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 665/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenVerlegung der Haltestelle „Buchrainplatz“ hier: Haltestelle Richtung Offenbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2320 entstanden aus Vorlage: OF 584/5 vom 13.10.2017 Betreff: Verlegung der Haltestelle "Buchrainplatz" hier: Haltestelle Richtung Offenbach Der Magistrat wird gebeten, die sich vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 362 bis 364 befindliche provisorische Haltestelle "Buchrainplatz" auf die reguläre Haltstelle zu verschieben. Begründung: Wegen der Sanierung der Offenbacher Landstraße wird das östliche Oberrad durch Schienenersatzverkehr angefahren. Während die Haltestelle "Buchrainplatz" für den Schienenersatzverkehr, der stadteinwärts fährt, im Bereich der regulären Haltestelle liegt, befindet sich für den Schienenersatzverkehr, der in Richtung Offenbach fährt, eine provisorische Haltestelle vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 362 bis 364. Die Verlegung an den o. g. Ort hat sich aus Sicht der Ortsbeirates nicht bewährt. Die wartenden Bürgerinnen und Bürger lehnen teilweise an den Glasscheiben der Geschäfte, die Parkbänke dienen als Aufenthaltsort, der Bürgersteig ist mit Kippen übersäht, die Mülleimer quellen über und Bierflaschen stehen unter den Bänken. Dies ist kein adäquates Stadtbild - weder für die Eigentümer, noch die Mieterinnen und Mieter, noch für die Besucherinnen und Besucher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 248 Aktenzeichen: 92 13
Fuß- und Radverkehr in der Kochstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2322 entstanden aus Vorlage: OF 587/5 vom 17.10.2017 Betreff: Fuß- und Radverkehr in der Kochstraße Vorgang: OM 4964/16 OBR 5; ST 739/16 Der Magistrat wird gebeten, 1. das Drängelgitter zu entfernen, das die Zufahrt zur westlichen Kochstraße von der Speckgasse versperrt, und durch zwei Stahlabweiser zu ersetzen; 2. durch Grenzmarkierungen o. Ä. das Halteverbot an dieser Stelle kenntlich zu machen; 3. den Übergang auf der ganzen Breite niveaugleich abzusenken. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat mit seiner Anregung vom 22.01.2016, OM 4964, gebeten, den Übergang von der westlichen Kochstraße auf die Speckgasse besser zu gestalten und empfohlen, dazu das Drängelgitter zu entfernen. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 29.04.2016, ST 739, eine Verbesserung angekündigt, die Lösung jedoch nicht zufriedenstellend ausgeführt: Das Drängelgitter wird nach wie vor von vielen Kraftfahrern als Einladung verstanden, dort sein Fahrzeug abzustellen. Selbst die Ordnungskräfte scheinen überfordert, die Parkordnung an dieser Stelle zu verstehen, da Falschparker auch nach Aufforderung durch Anwohner nicht belangt werden. Es ist ohnehin nicht sinnvoll, mit einem Drängelgitter den gemeinsamen Fuß- und Radweg gegen illegales Befahren abzusichern, da unnötig Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern an der künstlichen Engstelle produziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4964 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 739 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 365 Aktenzeichen: 32 1
Straßenschilder im Ortsbezirk 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2334 entstanden aus Vorlage: OF 607/5 vom 17.10.2017 Betreff: Straßenschilder im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Straßenecken Schilder mit den Straßennamen anzubringen: 1. Oberräder Fußweg am Beginn des Weges an der Offenbacher Landstraße; 2. ebenso am Ende des Weges an der Balduinstraße; 3. Im Bärengarten am Strahlenberger Weg. Begründung: An den genannten Stellen fehlen Straßenschilder zur Orientierung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 369 Aktenzeichen: 66 7
Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 entstanden aus Vorlage: OF 605/5 vom 17.10.2017 Betreff: Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, an folgenden für den Radverkehr relevanten Bordsteinen eine Nullabsenkung vorzunehmen: 1. In der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 508 an der Einmündung des Waldweges entlang der Bahngleise; 4. i m Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Die Bordsteine sind für Radfahrer zu hoch und können zu gefährlichen Stürzen führen, wenn sie im spitzen Winkel angesteuert werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Antrag vom 04.03.2019, OF 1222/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 Antrag vom 25.02.2020, OF 1627/5 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 Aktenzeichen: 66 2
Zukunft der Gaststätte „Zum Hirsch“ in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2321 entstanden aus Vorlage: OF 631/5 vom 03.11.2017 Betreff: Zukunft der Gaststätte "Zum Hirsch" in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das historische Gebäude der Gaststätte "Zum Hirsch" samt Gartenlokal in der Offenbacher Landstraße 289 zu erhalten. Zu diesem Zwecke bietet es sich beispielsweise an, 1. in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag den jeweiligen Eigentümer zum Erhalt des Bestandsgebäudes samt Nutzung im Erdgeschoss als Gaststätte zu verpflichten. 2. Im Gegenzug kann die Stadt dem Eigentümer eine Befreiung gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesbaugesetzbuchs von den Festsetzungen des Bebauungsplanes SO 22a Nr1 - insbesondere hinsichtlich der Geschossflächenzahl - in Aussicht stellen, um so eine Erweiterung der Bestandsbebauung in zwei- bis dreigeschossiger Bauweise zu ermöglichen. 3. Ferner bietet es sich an, den Kastanienbaum hinter der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 289 zum Naturdenkmal gemäß § 28 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz zu erklären und 4. gemäß § 10 Absatz 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes zu beantragen, das Gebäude auf der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 289 in das Denkmalbuch einzutragen. Begründung: Die historische Gaststätte "Zum Hirsch" ist ein identitätsstiftender Ort für den Stadtteil Oberrad. Über die bloße Gestalt des 300-jährigen Gebäudes hinaus ist auch die Nutzung als Gaststätte wichtig, um der Stadtgesellschaft und dem Vereinswesen weiterhin als traditioneller Treffpunkt zu dienen. Insoweit ist es wünschenswert, das Bestandsgebäude samt Nutzung zu erhalten. Zu diesem Ensemble gehört auch das rückwärtige Gartenlokal, welches von einem Kastanienbaum geprägt ist. Gleichzeitig hat der Eigentümer ein Interesse an einer wirtschaftlich tragfähigen Nutzung der Liegenschaft. Im Falle eines Neubaus setzt der Bebauungsplan SO 22a Nr1 jedoch zum Süden des Grundstücks der überbaubaren Fläche eine Grenze. Ein Neubau wäre von Gesetzes wegen somit zumindest insoweit von geringeren Ausmaßen als der Bestand. In nördlicher Richtung setzt jedoch die Geschossflächenzahl 1,0 und eventuell die Grundflächenzahl 0,4 der baulichen Ausnutzung Grenzen. Ferner erscheint es als fraglich, ob bei von dem Eigentümer anscheinend gewünschter Wohnbebauung der vorgeschriebene Gewerbeanteil des festgesetzten Mischgebietes nicht unterschritten würde. Um die Interessen des Eigentümers zu ermöglichen, könnten hiervon - mit Ausnahme der südlichen Baugrenze - Befreiungen in Aussicht gestellt werden. So wäre bei Erhalt des Bestandes eine für den Eigentümer günstige Ausnutzung des Grundstücks möglich. Dies kann den Eigentümer dazu veranlassen, sich im Gegenzug vertraglich zu verpflichten, den historischen Bestand zu erhalten. Um für den Fall Vorsorge zu treiben, dass eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, ist es ratsam, bereits jetzt den Kastanienbaum gemäß § 28 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes unter Schutz zu stellen sowie - soweit noch nicht geschehen - gemäß § 10 Absatz 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes zu beantragen, das Gebäude in das Denkmalbuch einzutragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 152 Aktenzeichen: 63 0
Streckenführung Radschnellweg Darmstadt - Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2144 entstanden aus Vorlage: OF 555/5 vom 29.08.2017 Betreff: Streckenführung Radschnellweg Darmstadt - Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der geplante Radschnellweg Darmstadt - Frankfurt ab Oberschweinstiege statt über den Welscher Weg und den Ziegelhüttenweg über die Stoltzeschneise, Darmstädter Landstraße, Babenhäuser Landstraße, Hainer Weg, Offenbacher Landstraße und Siemensstraße bis zum Main geführt werden kann. Auch andere baumfreundliche Wegeführungen sind dem Ortsbeirat willkommen. Es ist zu ermitteln, wie groß der zu erwartende Unterschied in der Fahrzeit zwischen Oberschweinstiege und Mainufer in der jeweiligen Variante ist. Begründung: Der Regionalverband FrankfurtRheinMain hat in seiner Machbarkeitsstudie vorgeschlagen, den Radweg durch den Stadtwald über den Welscher Weg und den Ziegelhüttenweg zu führen. Leider hat er nicht berücksichtigt, dass für die erforderliche Mindestbreite einschließlich separatem Gehweg zahlreiche Bäume gefällt werden müssten. Da sich Neu-Isenburg für den Weg durch den Wald entschieden hat, muss Frankfurt von der Stadtgrenze bis zur Oberschweinstiege den Anschluss ebenfalls durch den Wald führen. Ab Oberschweinstiege wäre jedoch die oben beschriebene Alternativroute möglich, für die voraussichtlich kein Baum fallen muss. Die Darmstädter Landstraße könnte zulasten des Grünstreifens verbreitert werden, auf dem lediglich Büsche stehen. Dank elektrischer Unterstützung sind heute Entfernungen von 15 Kilometern und mehr auch von weniger trainierten Personen mit dem Fahrrad zu bewältigen. Es fehlen jedoch gut ausgebaute Wege, die zügig befahren werden können. Der geplante Radschnellweg leistet hier Abhilfe und hat das Potenzial, täglich mehrere Tausend Autofahrten überflüssig zu machen. Es wäre jedoch schade, dafür neue Schneisen durch die Wälder zu schlagen. Die notwendigen Flächen sollten besser durch Umwidmungen und Verbreiterungen bestehender Verkehrswege gewonnen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 364 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1
Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2162 entstanden aus Vorlage: OF 579/5 vom 15.09.2017 Betreff: Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vorgang: M 172/13; OA 460/14 OBR 5; M 138/16 1. Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass gemäß Vortrag des Magistrats vom 08.07.2016, M 138, zwischen Wehrstraße und Wellengasse ein Zweirichtungsradweg auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße realisiert werden wird. 2. Der Ortsbeirat nimmt weiter zur Kenntnis, dass die in der Anregung vom 24.01.2014, OA 460, geforderte Radverkehrsverbindung zwischen Kochstraße und Gräfendeichstraße damit eingerichtet werden wird. 3. Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172, zu. 4 . Der Magistrat wird gebeten, den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 wie in seinem Vortrag vom 20.09.2013, M 172, dargelegt umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 Anregung vom 24.01.2014, OA 460 Vortrag des Magistrats vom 08.07.2016, M 138 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 123 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 23 11
Einrichtung eines temporären Kurzzeitparkplatzes vor der BrunnenApotheke in Frankfurt am Main-Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2152 entstanden aus Vorlage: OF 564/5 vom 26.08.2017 Betreff: Einrichtung eines temporären Kurzzeitparkplatzes vor der Brunnen-Apotheke in Frankfurt am Main-Oberrad Der Magistrat wird gebeten, vor der Brunnen-Apotheke, Offenbacher Landstraße 369, 60599 Frankfurt am Main, einen temporären Kurzzeitparkplatz einzurichten. Die Zeiten sollen sich an den Öffnungszeiten orientieren. Diese lauten: Montag bis Freitag 0 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:30 Uhr, Samstag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr. Begründung: Mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger haben sich beklagt, dass es immer schwieriger wird, einen fußläufigen Parkplatz in der Nähe der Brunnen-Apotheke zu finden. Aus diesem Grund schlägt der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kurzzeitparkplatzes vor der Brunnen-Apotheke vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 21 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 40 km/h auf der Bruchfeldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1883 entstanden aus Vorlage: OF 479/5 vom 06.06.2017 Betreff: Tempo 40 km/h auf der Bruchfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, die Höchstgeschwindigkeit in der Bruchfeldstraße auf 40 km/h zu begrenzen. Begründung: Die Bruchfeldstraße ist als Einkaufs- und Geschäftsstraße hochfrequentiert. Besonders für Fußgänger und Radfahrer ist die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu schnell. Der Verkehrslärm beeinträchtigt das Einkaufserlebnis. Vor allem Kinder und ältere Menschen sind durch die hohe Geschwindigkeit gefährdet. Da auf der Strecke die Straßenbahn fährt, ist zu berücksichtigen, dass Geschwindigkeitsreduzierungen zu längeren Fahrplanzeiten führen. In Oberrad hat sich auf der Offenbacher Landstraße Tempo 40 als Kompromiss aus Verkehrsberuhigung und günstigen Fahrzeiten seit Jahrzehnten bewährt. Daher soll versucht werden, in Niederrad mit einer entsprechenden Maßnahme für Verkehrsberuhigung zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1994 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1647 entstanden aus Vorlage: OF 446/5 vom 03.05.2017 Betreff: Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg Der Magistrat wird gebeten, im Straßenverlauf Länderweg - Strahlenberger Weg von der Seehofstraße bis zur Straße Im Bärengarten/Speckweg Tempo 30 anzuordnen. Begründung: Die Verbindung ist keine Durchgangsstraße, sondern lediglich eine Zufahrt zu den dortigen Liegenschaften. Kunden und Beschäftigte befahren die Wege häufig mit überhöhter Geschwindigkeit. Im westlichen Bereich befindet sich die Containerschule. Daher gibt es dort viel Fußgängerverkehr mit Kindern. Im östlichen Bereich ist der Gehweg sehr schmal, auf dem zwei Personen nicht nebeneinander gehen können. Fußgänger benutzen daher vielfach die Fahrbahn. Die Geschwindigkeitsreduzierung ist zur Erhöhung der Sicherheit angebracht. Die Kinderbeauftragten des Ortsbezirkes befürworten diese Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1512 Antrag vom 08.10.2019, OF 1435/5 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5296 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sicherheit für den Radverkehr auf der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1645 entstanden aus Vorlage: OF 444/5 vom 03.05.2017 Betreff: Mehr Sicherheit für den Radverkehr auf der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg Der Magistrat wird gebeten, in der Offenbacher Landstraße zwischen der Haltestelle "Mühlberg" und dem Breulsweg in beiden Fahrtrichtungen das Radfahren auf der Fahrbahn zu ermöglichen. Wo der Platz ausreicht, soll ein Radweg auf der Straße markiert und der Autoverkehr gegebenenfalls auf die Straßenbahnschienen verlagert werden, wie dies schon im weiteren Verlauf der Offenbacher Landstraße der Fall ist. Andernfalls bleiben die Bordsteinradwege erhalten, aber deren Benutzungspflicht ist aufzuheben. Dann sind ein Schutzstreifen oder auch Fahrradsymbole auf der Straße zu markieren und ebenfalls die Verlagerung des Autoverkehrs zu erwägen. Begründung: Die Bordsteinradwege sind deutlich zu schmal und haben weder einen Schutzbereich gegen die parkenden Autos noch gegen den Fahrzeugverkehr auf der Straße. Daher bieten sie keine ausreichende Sicherheit. Zudem werden sie häufig durch schlampig geparkte Fahrzeuge weiter eingeengt. An den schrägen Auffahrten auf die Bordsteinradwege kommt es immer wieder zu schweren Stürzen. Die Strecke ist außerdem Schulweg. Eine Verbesserung der Sicherheit ist also dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1846 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 447 Antrag vom 23.07.2018, OF 925/5 Auskunftsersuchen vom 10.08.2018, V 947 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1913 Antrag vom 01.09.2020, OF 1744/5 Auskunftsersuchen vom 18.09.2020, V 1762 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3962 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Absicherung des Bürgersteigs an der Einmündung des Goldbergweges in die Bleiweißstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1660 entstanden aus Vorlage: OF 462/5 vom 29.04.2017 Betreff: Absicherung des Bürgersteigs an der Einmündung des Goldbergweges in die Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem nordöstlichen Bürgersteig vor der Liegenschaft Goldbergweg 36 an der Einmündung des Goldbergweges in die Bleiweißstraße das Parken in zweiter Reihe durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Als geeignete Maßnahme sieht der Ortsbeirat das Setzen von Pollern. Begründung: Im oben genannten Bereich des Goldbergwegs werden regelmäßig widerrechtlich Fahrzeuge abgestellt. Hierdurch wird die Benutzung des Gehwegs für Fußgängerinnen und Fußgänger, vor allem beim Mitführen eines Kinderwagens oder einer Gehhilfe bzw. Rollstuhles, massiv eingeschränkt bis unmöglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1845 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1659 entstanden aus Vorlage: OF 461/5 vom 29.04.2017 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, im Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 Absatz 1 StVO). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße derart zugeparkt wird, dass es für Fußgängerinnen und Fußgänger nicht möglich ist, die Bleiweißstraße dort zu überqueren. Bei der Querung handelt es sich um einen Schulweg. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr da. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1513 Aktenzeichen: 32 1
Umsetzung der Bank in der Balduinstraße an die Ersatzhaltestelle des Busses Nr. 81 in der Georg-Treser-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1662 entstanden aus Vorlage: OF 464/5 vom 04.05.2017 Betreff: Umsetzung der Bank in der Balduinstraße an die Ersatzhaltestelle des Busses Nr. 81 in der Georg-Treser-Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Ersatzhaltestelle in der Georg-Treser-Straße in der Nähe der Hausnummer 16 die Bank umzusetzen, die bisher in der Balduinstraße vor der Hausnummer 55 steht. Begründung: Da die Umbauarbeiten der Offenbacher Landstraße und damit der Schienenersatzverkehr laut aktueller Planung bis zum Februar 2018 andauern werden, muss die Bank nicht für diesen Zeitraum an der ehemaligen Haltestelle auf zufällig vorbeikommende Spaziergänger warten, sondern soll an den neuen Haltepunkt umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1511 Aktenzeichen: 92 13
Zusätzliche Poller am Ende des Fahrradweges
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1635 entstanden aus Vorlage: OF 402/5 vom 06.04.2017 Betreff: Zusätzliche Poller am Ende des Fahrradweges Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung des geteerten Fahrradweges östlich des Häuserblocks Offenbacher Landstraße 501-507 in Richtung Offenbach zusätzlich zwei rot- weiß gestreifte Poller anzubringen. Begründung: Zurzeit nehmen einige Autofahrer diesen geteerten Fahrradweg als Schleichweg durch die Oberräder Felder. Bei der Einmündung auf die Offenbacher Landstraße stehen zwar drei Poller, die ein Weiterfahren geradeaus unmöglich machen, aber es gibt die Möglichkeit, links (vom Main aus gesehen) durch eine Lücke doch auf die Offenbacher Landstraße zu fahren (s. Foto mit den Fahrspuren) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1773 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Aufstellen einer zusätzlichen Bank an der Ersatzhaltestelle des Schienenersatzverkehrs E 16 in der Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1663 entstanden aus Vorlage: OF 465/5 vom 04.05.2017 Betreff: Aufstellen einer zusätzlichen Bank an der Ersatzhaltestelle des Schienenersatzverkehrs E 16 in der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ersatzhaltestelle des Schienenersatzverkehrs E 16 (ersetzt die Straßenbahnlinien 16 und 17 für die Dauer des Umbaus der Offenbacher Landstraße) in Höhe der Offenbacher Landstraße Hausnummer 364 an geeigneter Stelle eine Haltestellen-Bank aufzustellen. Begründung: Da die Umbauarbeiten der Offenbacher Landstraße und damit der Schienenersatzverkehr laut aktueller Planung bis zum Februar 2018 andauern sollen, sollte an dieser Stelle eine Haltestellen-Bank aufgestellt werden. Hier warten sehr viele Leute mit ihren Einkaufstaschen, da diese Haltestelle die nächstgelegene zum REWE-Markt ist. Darunter sind viele ältere Leute, die zu den Altenwohnanlagen in der Wiener Straße fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1847 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 13
Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 466/5 Betreff: Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig geschlossen werden kann. Begründung: Dieser Wirtschaftsweg ist für den Autoverkehr gesperrt, mit Ausnahme für ausschließlich landwirtschaftlichen Verkehr. Diese Straßenverkehrsregelung wird täglich hundertfach missachtet. Im Bärengarten ansässige Unternehmen nutzen diese illegale Route teilweise als regulären Zu- und Abgang zur ihren Unternehmen. Ein Abrissunternehmen mitunter auch mit schwerem Gerät. Des Weiteren nutzen viele Pendler diese Route täglich. Teilweise wird mit unangemessen hoher Geschwindigkeit gefahren und Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater und andere legale Nutzer mit nicht hinreichendem Abstand passiert oder sie müssen gar abseits der Straße warten bis das Auto oder der LKW sie passiert hat. Es wurden von mir bis heute keine Polizeikontrollen registriert. Dieser Weg ist mit gutem Grunde für den Autoverkehr gesperrt, leider ist dies jedoch wirkungslos, wenn nicht überwacht wird, oder bestenfalls mittels einer Absperrung die Zufahrt verhindert wird. In einer Stadt, die vom Autoverkehr dominiert wird, wo alternative mobilitätsformen ständig dem Autoverkehr unterworfen sind, braucht es Rückzugsräume für Fußgänger und Radfahrer. Straßen, wo es ihnen garantiert ist, dass sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Des Weiteren ist die Koexistenz auf diesem Wirtschaftsweg mit einem hohen Unfallrisiko verbunden, insbesondere in den Kurven am Oberräder Bahnhof und bei der Einmündung in den Bärengarten. Da dieser Wirtschaftsweg beleuchtet ist wäre er auch ideal für Kinder, um in der dunklen Jahreszeit Inlineskater oder Skateboard zu fahren. Leider ist dies wegen des hohen Verkehrsaufkommens kaum Möglich oder wird ständig durch durchfahrende Autos unterbrochen. Dieses Jahr wird die Offenbacher Landstraße in Oberrad saniert. Es ist davon auszugehen, dass der illegale Verkehr über den Bärengarten dramatisch zunehmen wird, so lange keine Gegenmaßnahmen vorgenommen werden. Es steht zu befürchten, dass täglich tausende Autofahrer diese Route nehmen werden. Der Verkehr setzt sich fort bis zur Seehofstraße, wobei auch der Bärengarten illegal durchfahren wird, da diese Straße nur für Anwohner frei ist. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass aufgrund der verschlechterten Verkehrsanbindung Oberrads der Anteil an Fahrradfahrer zunehmen wird, unter anderem von Schülern der weiterführendenden Schulen in Sachsenhausen. Der Wirtschaftsweg vom Oberräder Bahnhof über den Bärengarten ist die meistgenutzte Radstrecke zwischen Oberrad und Sachsenhausen. Durch Arbeiten auf der Offenbacher Landstraße entsteht hier ein Konflikt, der nur durch die vollständige Sperrung des Wirtschaftsweges für den Autoverkehr gelöst werden kann. Die Alternativroute für den Autoverkehr muss über die Gerbermühlstraße erfolgen und es muss ein Fokus darauf gerichtet werden, wie der Autoverkehr im Ganzen, nicht nur während der Sperrung der Offenbacher Landstraße reduziert werden kann. Derzeit ist bereits zu beobachten, wie Autofahrer wegen der teilweisen Sperrung der Gräfendeichstraße, den östlichen Teil über die Felder anfahren anstatt über die Offenbacher Landstraße. Die Zugänglichkeit für die Gärtner zu Ihren Feldern kann über ein Schrankensystem gewährleistet werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2017, OF 543/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 589 2017 1. Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 543/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD und BFF (= Ablehnung) 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
Weiter lesenDurchgangsverkehr durch die Straße „An der Goetheruh“ verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 439/5 Betreff: Durchgangsverkehr durch die Straße "An der Goetheruh" verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Durchgangsverkehr in der Straße "An der Goetheruh" zu unterbinden. Der Ortsbeirat hält eine für den Radverkehr leicht umfahrbare Umlaufsperre auf der Mitte der Strecke zwischen Wendelsweg und dem Parkplatz des Waldspielparks Scheerwald für eine geeignete Maßnahme. Begründung: Bis zur Freigabe des Wendelsweg für den öffentlichen Verkehr war die Straße "An der Goetheruh in beiden Richtungen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Beschilderung erlaubte nur den Anliegerverkehr zu den Gärten. Selbst die Zufahrt zum Parkplatz des Waldspielplatzes ist durch den Anwohnerbereich nicht erfasst. Kraftfahrzeuge dürfen nicht vom Parkplatz über die "Goetheruh" nach Sachsenhausen fahren. Derzeit ist nur noch die Fahrtrichtung Westen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Straße ist aber für eine Freigabe nicht geeignet, weil auf Grund der geringen Breite ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Kraftfahrzeuge müssen dann zurücksetzen, Fußgänger und Radfahrer sind gezwungen, auf den unbefestigten Seitenstreifen auszuweichen. Anlässlich eines Ortstermins am 26.4. d.J. wurden von Nachbarn, Anliegern und dem Straßenverkehrsamt Argumente gegen eine Schließung des Weges vorgetragen, die einer sorgfältigen Abwägung nicht standhalten: Der Weg sei ohnehin auf Grund seiner geringen Breite nicht für den Durchgangsverkehr attraktiv. Während des etwa zwanzig minütigen Ortstermins befuhren allerdings insgesamt vier Kraftfahrzeuge offensichtlich im Durchgangsverkehr aus der noch jetzt verbotenen östlichen Richtung den Weg. In der Hauptverkehrszeit ist sicher mit einem deutlich höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Einige Anwohner verwiesen den Fuß- und Radverkehr auf den parallel verlaufenden Sachsenhäuser Landwehrweg. Die "Goetheruh" hat eine für den Radverkehr bestens geeignete Bitumendecke, während der Landwehrweg mit seiner wassergebundenen Decke besser für den Freizeitverkehr geeignet ist. Es ist erwünscht, dass der Radverkehr nicht mit dem reinen Freizeitverkehr in Konflikt kommt und deshalb auf der "Goetheruh" fährt. Eine Sperrung würde den Anwohnerverkehr zu großen Umwegen zwingen. Dieses Argument wäre stichhaltig, wenn der Weg wirklich nur durch die Anwohner mit Kraftwagen benutzt werden würde. Tatsächlich ist der Kraftfahrzeugverkehr der Anlieger die Ausnahme. Wer ohne Auto anfährt, hat weiterhin keine Beeinträchtigung. In Abwägung der großen Probleme, die der illegale Autoverkehr verursacht, müssen leider die Umwege in Kauf genommen werden. Der Weg werde kaum von Fußgängern und Radfahrern benutzt. Dies ist jedoch der Tatsache geschuldet, dass Radfahrer bei einer Durchfahrt fast sicher mit Begegnungsverkehr rechnen müssen und nach der Straßenverkehrsordnung zum Ausweichen auch in den unbefestigten Seitenbereich verpflichtet sind. In der gleichen Richtung fahrende Kraftfahrzeuge sind ein noch größeres Problem, weil das Überholen auf Grund der geringen Straßenbreite verboten ist. Leider muss immer wieder beobachtet werden, dass Radler durch Kraftfahrer bedrängt werden und der Wunsch zu überholen durch hupen, aufheulen lassen des Motors oder lautes Rufen bekundet wird oder aber einfach mit viel zu geringem Seitenabstand vorbeigefahren wird. Es kann aber nicht hingenommen werden, dass der illegale Autoverkehr die Radler in den parallel verlaufenden schmutzigen und holprigen Sachsenhäuser Landwehrweg zwingt. Die "Goetheruh" werde als Rettungsweg für den Sportplatz am Scheerpark benötigt. Hier wäre der Ortsbeirat überrascht, wenn die Einsatzfahrzeuge der schmalen "Goetheruh" der viel breiteren Buchrainstraße den Vorzug geben würden. Die Notwendigkeit einer zweiten Zufahrt zum Gelände erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Vertreter des Straßenverkehrsamtes bekundeten geringes Interesse, in den Schleichverkehr einzugreifen. Der Verkehr würde sich dann andere Routen suchen. Das Argument passt nicht ganz zu dem ebenfalls vorgebrachten Einwand, dass es gar nicht so viel Schleichverkehr gebe. Bei einer Sperrung müsste jedenfalls der Verkehr auf die legalen Wege ausweichen. Genau das ist Ziel der Maßnahme. Der Ortsbeirat stellt fest, dass vom Straßenverkehrsamt seit einiger Zeit, das Verkehrsschild "Anlieger frei" zusammen mit einem Durchfahrtsverbot nicht mehr wieder aufgestellt wird, wenn es durch anderweitige Maßnahmen entfernt wurde, wie hier an der "Goetheruh" oder im Hansenweg. Diese Vorgehensweise ist zwar insoweit konsequent als es in der Praxis keinerlei Sanktionen gegen das illegale Befahren gibt. Gesetzestreue Bürgerinnen fühlen sich ja verhöhnt, wenn die verbotene Fahrweise Augen zwinkernd hingenommen wird. Die Öffnung der Wege würde jedoch Fußgängern und Radfahrern die letzten Rückzugsräume nehmen, in denen sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Es ist daher geboten, den Kraftfahrzeugverkehr in den Freizeitflächen wie hier in der "Goetheruh" zu unterbinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenInstallation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1467 entstanden aus Vorlage: OF 401/5 vom 03.04.2017 Betreff: Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn Der Magistrat wird gebeten, am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn einen Ballfangzaun zu installieren. Begründung: Auf der Festwiese Villa Bonn sind zwei Tore aufgestellt worden. Der Bolzplatz wird von den Kindern und Jugendlichen im Stadtteil Oberrad gut angenommen. Am östlichen Ende grenzt die Festwiese Villa Bonn unmittelbar an den Hansenweg. Wird das Tor verfehlt, landet der Ball auf dem Hansenweg und rollt wegen des Gefälles in Richtung Offenbacher Landstraße. Der Ortsbeirat hält daher die Installation eines Ballfangzaunes für geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1238 Antrag vom 03.08.2019, OF 1348/5 Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5017 Aktenzeichen: 67 0
Durchfahrt durch den südlichen Hansenweg wieder für Kraftfahrzeuge sperren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1469 entstanden aus Vorlage: OF 404/5 vom 03.04.2017 Betreff: Durchfahrt durch den südlichen Hansenweg wieder für Kraftfahrzeuge sperren Der Magistrat wird gebeten, im Hansenweg/Ecke Goldbergweg in Fahrtrichtung Süden das Verkehrszeichen 260 - gesperrt für Kraftfahrzeuge - mit dem Zusa tzschild 1020-30 "Anlieger frei" aufzustellen. Begründung: Im Zuge des Umbaus des südlichen Hansenweges wurde das entsprechende Verkehrsschild entfernt. Die Straße soll aber auch weiterhin nicht als Durchfahrt zu anderen Stadtteilen dienen und muss daher wieder für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden. Dieser Wunsch wurde von den Anwohnern vorgetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1286 Aktenzeichen: 32 1
Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße hier: Schaffung von Ersatzparkplätzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1464 entstanden aus Vorlage: OF 397/5 vom 05.04.2017 Betreff: Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße hier: Schaffung von Ersatzparkplätzen Der Magistrat wird gebeten, während der Sanierung der Offenbacher Landstraße ausreichend Ersatzparkplätze im Stadtteil Oberrad zu schaffen. Begründung: Während der Sanierungsarbeiten entlang der Offenbacher Landstraße fallen zahlreiche Parkplätze weg. Baulärm, Verkehrsbeeinträchtigungen und die fehlenden Parkplätze werden die Oberräderinnen und Oberräder über einige Monate hinweg belasten. Auch die Gewerbetreibenden sind unmittelbar von dem Wegfall der Parkplätze betroffen und müssen mit Umsatzrückgängen rechnen. Durch die Schaffung von Ersatzparkplätzen im Stadtteil Oberrad können die Unannehmlichkeiten für die Oberräderinnen und Oberräder und Gewerbetreibenden zumindest etwas reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1293 Aktenzeichen: 32 1
Schaffung der Voraussetzungen zur Nutzung des Internets hier: Liegenschaft Offenbacher Landstraße 386
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1463 entstanden aus Vorlage: OF 396/5 vom 03.04.2017 Betreff: Schaffung der Voraussetzungen zur Nutzung des Internets hier: Liegenschaft Offenbacher Landstraße 386 Der Magistrat wird gebeten, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, sodass die Liegenschaft Offenbacher Landstraße 386 an das Internet angeschlossen werden kann. Begründung: Die Liegenschaft Offenbacher Landstraße 386 ist neu errichtet worden. Leider läuft in Sachen Telekommunikation nicht alles rund. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses sind Kunde bei Unitymedia. Unitymedia kann seine Dienste in der Liegenschaft nicht anbieten. Die Deutsche Telekom hat wiederum keinen Port frei, um die Bewohnerinnen und Bewohner zu versorgen. Aus Sicht des Ortsbeirates gehört das Internet heute zu den unverzichtbaren Kommunikationsmitteln. Daher ist dafür Sorge zu tragen, dass auch in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 386 Internet empfangen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1322 Aktenzeichen: 16 1
Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße hier: Verlagerung der Call-a-Bike-Station (Balduinstraße)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1462 entstanden aus Vorlage: OF 395/5 vom 03.04.2017 Betreff: Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße hier: Verlagerung der Call-a-Bike-Station (Balduinstraße) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sinnvoll und möglich ist, 1. die vor der Liegenschaft Balduinstraße 65 angesiedelte Call-a-Bike-Station auf der westlichen Offenbacher Landstraße anzusiedeln oder 2. eine zusätzliche Call-a -Bike-Station auf der westlichen Offenbacher Landstraße anzusiedeln. Begründung: Die vor der Liegenschaft Balduinstraße 65 angesiedelte Call-a-Bike-Station ist von der Lage eher ungünstig zu beurteilen. Aus Sicht des Ortsbeirates ist eine Verlagerung in die Offenbacher Landstraße sinnvoll. Alternativ ist noch die Schaffung einer zusätzlichen Call-a-Bike-Station sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 130 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5
Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße hier: Aufstellen von Fahrradbügeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1461 entstanden aus Vorlage: OF 394/5 vom 03.04.2017 Betreff: Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße hier: Aufstellen von Fahrradbügeln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo im Bereich der umzugestaltenden Offenbacher Landstraße Fahrradb ügel montiert werden können. Begründung: Nach der Informationsveranstaltung zur Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße - 2. Teilabschnitt haben sich Bürgerinnen und Bürger mit dem Wunsch nach Fahrradbügeln gemeldet. Da in den dem Ortsbeirat vorliegenden Planungsunterlagen keine Fahrradbügel eingezeichnet sind, bittet der Ortsbeirat - soweit noch nicht geschehen - um Prüfung des Sachverhaltes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1946 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit für spielende Kinder und Fußgänger im oberen Bereich des Hansenweges, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2017, OF 405/5 Betreff: Geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit für spielende Kinder und Fußgänger im oberen Bereich des Hansenweges, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen im oberen Bereich des Hanseweges darauf hinzuwirken, dass in diesem verkehrsberuhigten Bereich, der erst kürzlich gut ausgebaut wurde, wie in der Planung vorgesehen, spielende Kinder und Fußgänger Vorrang vor Kraftfahrzeugen haben und dem entsprechend die Straße gefahrlos nutzen können. Begründung: Anwohner berichten, dass die aktuelle Situation, an deren Planung und Umsetzung der Ortsbeirat beteiligt war, unbefriedigend und äußerst gefährlich ist. Die Straße ist breit und gut ausgebaut und bietet Kraftfahrzeugen die Gelegenheit, zügig mit bis zu 50 km/h durchzufahren, obwohl das dem Konzept der verkehrsberuhigten Zone, in der sogar auf Bürgersteige verzichtet werden kann, grundlegend widerspricht. Nur ein wenig auffälliges Verkehrsschild weist überhaupt auf die "verkehrsberuhigte Zone" hin. Spielende Kinder und Fußgänger genießen keineswegs Vorrang, wie es vorgesehen war. Ein "Anlieger frei"- Schild wurde nach dem Umbau nicht mehr montiert. Das Schild "Verkehrsberuhigter Bereich" ist nicht zentral und auffällig genug angebracht, um unübersehbar wahrgenommen zu werden. Anders als in anderen Gemeinden wurde auch kein Zusatzschild montiert, welches die Verkehrsregeln für diesen Bereich kurz zusammenfasst. Das scheint aber dringend erforderlich zu sein, da nicht nur Autos des Pflegedienstes oder LKW, sondern sogar Streifenwagen der Polizei ohne im Einsatz zu sein, die Regeln missachten, sodass befürchtet werden muss, dass diese gar nicht bekannt sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 405/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
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