Meine Nachbarschaft: Jakob-Quirin-Weg
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Vorlagen
Bessere Straßenbeleuchtung in verschiedenen Bereichen von Nieder-Erlenbach
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4327 entstanden aus Vorlage: OF 260/13 vom 16.06.2015 Betreff: Bessere Straßenbeleuchtung in verschiedenen Bereichen von Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung an den Kreuzungen Alt-Erlenbach/Niedereschbacher Straße, Niedereschbacher Straße/Kurmarkstraße, Alt-Erlenbach/Neue Fahrt sowie Erlenbacher Stadtweg/Hohe Brück mit leuchtstarken Straßenlaternen neuer Bauart vorzunehmen. Hierdurch werden die Sichtverhältnisse in den dunklen Monaten deutlich verbessert und dadurch das Unfallrisiko reduziert. Begründung: Vor Kurzem wurden in der Straße Alte Fahrt auf Höhe der Hausnummer 28 dreißig neue leuchtstarke Laternen angebracht, die eindrucksvoll die Fähigkeit neuer Lichttechnik unter Beweis stellen. In deutlichem Kontrast zu den schummerigen alten Straßenlampen leuchten diese sehr intensiv und die dunkle Gasse sehr gut aus. Eine Verwendung solcher lichtstarker Lampen sollte gerade die teilweise schwer einsehbaren Rechts-vor-Links-Kreuzungen mit stärkerer Verkehrsbelastung sicherer machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1471 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2016, ST 682 Aktenzeichen: 91 52
Einrichtung der Tempo-30-Zone im Baugebiet Harheim-Süd
Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4263 entstanden aus Vorlage: OF 205/14 vom 15.06.2015 Betreff: Einrichtung der Tempo-30-Zone im Baugebiet Harheim-Süd Der Magistrat wird gebeten, die abschließende Gestaltung und Herstellung der Straßen Im Niederfeld und Spitzenstraße im Baugebiet Harheim-Süd so durchzuführen, dass der Charakter einer Tempo-30-Zone deutlich wird. Im Einzelnen soll Folgendes eingerichtet werden: 1. In der Straße Im Niederfeld angezeichnete oder durch Bepflanzung eingerichtete Parkbuchten auf der nordöstlichen Seite vor den Hausnummern 102, 62 bis 76, 50 bis 56 und 32 bis 34, um die Straße an diesen Stellen zu verengen. 2. In der Spitzenstraße, alternierend auf beiden Straßenseiten, Parkbuchten vor den Hausnummern 14 bis 18 sowie in dem Bereich der Spitzenstraße zwischen den beiden Zufahrten zum Jakob-Quirin-Weg. 3. In der Straße Im Niederfeld ist in der Höhe der öffentlichen Grünfläche in dem Grünzug vom Spielplatz Hermannspforte die Verwendung von grünem Asphalt bzw. einer grünen Pflasterung erforderlich. 4. In der Straße Im Niederfeld ist im Einfahrtsbereich in die Tempo-30-Zone eine Fahrbahnverengung mit Bepflanzung einzurichten. 5. In der Straße Im Auweg soll in Höhe der öffentlichen Grünfläche die Verwendung von grünem Asphalt bzw. Pflasterung den Grünzug unterstreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1485 Anregung an den Magistrat vom 09.11.2015, OM 4720 Aktenzeichen: 32 1
Grünzug zwischen Spielplatz Hermannspforte und der öffentlichen Grünfläche/Parkanlage im Baugebiet Harheim-Süd, Im Niederfeld
Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4264 entstanden aus Vorlage: OF 206/14 vom 15.06.2015 Betreff: Grünzug zwischen Spielplatz Hermannspforte und der öffentlichen Grünfläche/Parkanlage im Baugebiet Harheim-Süd, Im Niederfeld Der Magistrat wird gebeten, den oben bezeichneten Grünzug so zu gestalten, dass eine erkennbare Sichtbeziehung und Wegeverbindung von der Grünfläche bis zum Spielplatz entsteht. Die Erweiterung sollte in gleicher Weise alleenartig bis zur Straße Im Niederfeld erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2015, ST 1577 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 67 0
Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Bau eines Gymnasiums im Frankfurter Norden
Anregung vom 18.05.2015, OA 630 entstanden aus Vorlage: OF 204/14 vom 18.05.2015 Betreff: Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Bau eines Gymnasiums im Frankfurter Norden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob sich das im Bebauungsplanverfahren befindliche Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg als Standort für ein künftiges Gymnasium im Frankfurter Norden eignet. Begründung: Wie Presseberichten zu entnehmen ist, werde, Äußerungen der Schuldezernentin zufolge und vor dem Hintergrund gestiegener und steigenden Zahlen von Schülerinnen und Schülern, die auf ein Gymnasium gehen möchten, unter Hochdruck ein verkehrsgünstig gelegener Standort für ein neues Gymnasium gesucht. Das zukünftige Neubaugebiet liegt unmittelbar am U-Bahn-Strang der Linien U 2 und U 9 und ist von vielen Stadtteilen aus mit der U-Bahn oder dem Fahrrad gut zu erreichen. Es wird damit auch dem Wunsch vieler Eltern auf Wohnortnähe entsprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.01.2016, B 16 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 242 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 27.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.07.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 31. Sitzung der KAV am 07.09.2015, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 630 wird abgelehnt. 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 14.09.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 43. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.10.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 630 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, BFF und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) FDP (= Annahme) 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.10.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 630 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.10.2015, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage OA 630 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6448, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.10.2015 Aktenzeichen: 40 34
Harheim - Baugebiet Süd hier: Erhöhte Geschwindigkeit von Pkws und Lkws in der Straße Im Niederfeld
Anregung an den Magistrat vom 18.05.2015, OM 4138 entstanden aus Vorlage: OF 200/14 vom 30.04.2015 Betreff: Harheim - Baugebiet Süd hier: Erhöhte Geschwindigkeit von Pkws und Lkws in der Straße Im Niederfeld Der Magistrat wird gebeten, bis auf Weiteres eine Geschwindigkeitsanzeigetafel in der Straße Im Niederfeld einzurichten. Begründung: Die etwa 600 Meter lange und geradlinige Straße Im Niederfeld verleitet den Kfz-Verkehr zur unerwünschten schnelleren Fahrweise. Es scheint dringend geboten, dieser die Anwohner gefährdenden Fahrweise Einhalt zu gebieten. Dabei ist es zunächst sehr hilfreich, mit der Einrichtung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel eine psychologische Barriere zu setzen. Um einen realen geschwindigkeitsmindernden Zustand zu erhalten, stehen im Ortsbeirat Überlegungen an, einen mäanderisierenden Einbau im Straßenraum vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1300 Aktenzeichen: 32 1
Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets „Nieder-Eschbach Nord“ sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117
Anregung vom 24.04.2015, OA 621 entstanden aus Vorlage: OF 273/15 vom 31.03.2015 Betreff: Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets "Nieder-Eschbach Nord" sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 Vorgang: B 458/14; OA 592/15 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. dass in Anlage zur Vorlage B 117 aufgeführte Wohnbauland-Entwicklungsprogramm (WEP) 2015 so abzuändern, dass das dort aufgeführte Baugebiet Nr. 20 "Nieder-Eschbach Nord" mit geschätzten 300 Wohneinheiten (siehe Seiten 10 und 18) wegen des extrem schwierigen bau- und planungsrechtlichen sowie hohen unwirtschaftlichen Aufwandes bei einer möglichen Umsetzung gestrichen und aus dem WEP 2015 herausgenommen wird (auf den Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 458, sowie auf die Anregung OA 592 wird ausdrücklich verwiesen); 2. dass es für das Baugebiet Nr. 2 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" bei der dort aufgeführten Anzahl von 1.360 Wohneinheiten (siehe Seite 13) bleibt. Eine weitere Verdichtung mit einer massiven Erhöhung der Wohneinheiten soll nicht weiter verfolgt werden. Vor diesem Hintergrund ist auf Seite 16 beim Baugebiet Nr. 2 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" in der Tabelle die mit Sternchen versehene Option zur Klarstellung zu streichen. Begründung: Wie bereits in der Vorlage B 458 vom Magistrat dargestellt, unterliegt das Plangebiet "Nieder-Eschbach Nord" sehr vielen Entwicklungshemmnissen, die eine mögliche Bebauung sehr unwirtschaftlich machen. Auch hinsichtlich der geringen Größe des Baugebiets ist die Anzahl von geschätzten 300 Wohneinheiten wohl weit überzogen. Die Planung sollte daher eingestellt werden und ist demzufolge im WEP 2015 herauszunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 458 Anregung vom 16.01.2015, OA 592 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2015, ST 1569 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 29.04.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.06.2015, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER (OA 621 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (OA 621 = Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.06.2015, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.07.2015, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 117 = Kenntnis, OA 621 = vereinfachtes Verfahren) RÖMER, REP und Stv. Krebs (B 117 = Kenntnis, OA 621 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 117 = Zurückweisung, OA 621 = Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE , FDP, BFF, RÖMER und REP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung), LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Krebs (B 117 = Kenntnis, OA 621 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6046, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 § 6172, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 64 0
Befestigung einer Wegeverbindung für Radverkehr von Hermannspforte bis Homburger Landstraße
Antrag vom 04.04.2015, OF 195/14 Betreff: Befestigung einer Wegeverbindung für Radverkehr von Hermannspforte bis Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den unbefestigten Teil der Wegeverbindung zwischen Hermannspforte und Homburger Landstraße (unten in schwarz eingezeichnet) zu befestigen und so herzustellen, dass er für Radverkehr geeignet ist. Begründung: Zwar besteht auf der südlichen Niddaseite ein für Radverkehr befestigter Weg, ebenso wie entlang des Harheimer Weges ein Wirtschaftsweg der auch für Radverkehr eingerichtet ist. Für eine Fahrt Richtung Eschersheim etwa zur Ziehenschule oder IGS Eschersheim wäre die oben vorgeschlagene Verbindung etwa 1,5 km kürzer. Dazu müsste nur etwa 800 Meter derzeit unbefestigter (und bei regnerischem Wetter für Radfahrer nicht nutzbarer) Weg mit einer anderen Oberfäche ausgerüstet werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 20.04.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1309 2015 Die Vorlage OF 195/14 wird mit der Maßgabe als Auskunftsersuchen an den Magistrat beschlossen, dass nach dem Wort "gebeten" die Worte "zu prüfen und zu berichten" eingefügt werden. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen 2 CDU (= Ablehnung)
Fahrradweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßbornstraße und Korffstraße
Antrag vom 04.04.2015, OF 196/14 Betreff: Fahrradweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßbornstraße und Korffstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, aus welchem Grund der mit der OM80 im Jahr 2011 beantragte Lückenschluss, der zudem laut der Stellungnahme des Magistrats ST780 im Jahr 2012 als Bestandteil einer projektierten überörtlichen Fahrradroute des "Regionalverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main" bezeichnet und somit langfristig in Aussicht gestellt wurde, in der Radverkehrs-Konzeption 2014 B108 plötzlich nicht mehr vorhanden ist. Ist daraus zu entnehmen, dass sowohl die Anregungen des Ortsbeirates wie auch das o.g. Projekt der überörtlichen Fahrradroute und gleichzeitig die ST780 durch die B108 im Jahr 2014 obsolet werden und keine Bedeutung für die Planung des Radverkehrs in Frankfurt mehr spielen und muss in der Konsequenz der bereits in Aussicht gestellte aber kalt abservierte Radweg nun erneut beantragt werden, oder handelt es sich nur um einen kleinen handwerklichen Fehler in der B108, der ohne weitere Beantragung korrigiert werden kann? Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 20.04.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1308 2015 Die Vorlage OF 196/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Toilettenanlage für Busfahrer am Erlenbacher Stadtweg
Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3952 entstanden aus Vorlage: OF 239/13 vom 19.02.2015 Betreff: Toilettenanlage für Busfahrer am Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine geeignete permanente Toilettenanlage für die Busfahrerinnen und Busfahrer am Erlenbacher Stadtweg eingerichtet werden kann. Begründung: Die blaue Chemietoilette am Erlenbacher Stadtweg ist kein Anblick, der das Ortsbild Nieder-Erlenbachs positiv bereichert. Leider ist dieses permanente Toilettenhäuschen notwendig, um den dort wartenden Busfahrern eine Möglichkeit zu einem Toilettenbesuch zu ermöglichen. Zu allem Überfluss wird das Häuschen auch regelmäßig Opfer von Vandalen, die es umstoßen und dadurch noch zusätzlich für eine Geruchsbelästigung der Anwohner sorgen. Analog zu der Toilettenanlage am Buswendeplatz in Harheim sollte auch in Nieder-Erlenbach an der Busendhaltestelle eine permanente Toilettenanlage eingerichtet werden, um die unangenehmen Zustände rund um die Chemietoilette zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 703 Antrag vom 08.05.2017, OF 94/13 Auskunftsersuchen vom 23.05.2017, V 478 Antrag vom 07.07.2017, OF 113/13 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2025 Anregung an den Magistrat vom 12.06.2018, OM 3350 Antrag vom 26.08.2019, OF 237/13 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5056 Aktenzeichen: 91 22
Verkehrsermittlungen als Grundlage, um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3778 entstanden aus Vorlage: OF 732/10 vom 05.01.2015 Betreff: Verkehrsermittlungen als Grundlage, um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah durch Verkehrszählungen, Kennzeichenerfassungen und Verkehrsbefragungen über einen zusammenhängenden Zeitraum von sieben Tagen die Belastungen folgender Straßen zu ermitteln: - Sigmund-Freund-Straße; - Heiligenstockweg; - Hofhausstraße; - Harheimer Weg; - Am Dachsberg. Ferner wird der Magistrat gebeten, die hieraus gewonnenen Erkenntnisse dem Ortsbeirat 10 vorzustellen und als Grundlage für Entlastungsstrategien zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 322 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 1
Geplante Schließung des 15. Polizeireviers und Verlegung in das Mertonviertel
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2015, OM 3764 entstanden aus Vorlage: OF 251/15 vom 31.12.2014 Betreff: Geplante Schließung des 15. Polizeireviers und Verlegung in das Mertonviertel Der Magistrat wird gebeten, beim Land Hessen der (in Zeitungsberichten angedeuteten) Verlegung des 15. Polizeireviers in das Mertonviertel unter Zusammenlegung mit dem 14. Polizeirevier zu widersprechen. Stattdessen soll eine Verlegung in den Bereich des Bebauungsplans Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - favorisiert werden. Begründung: Bereits seit den Eingemeindungen im Jahre 1972 wurde seitens der Ortsteile nördlich der Nidda die Ferne zum jetzigen Standort des 15. Polizeireviers und die damit verbundenen langen und umständlichen Wege kritisiert. Mehrfach wurde eine Verlegung des Reviers an einen zugänglicheren Standort gefordert. Zuletzt geschah dies durch den Ortsbeirat 15 im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 516, in dem bereits eine Fläche für den Gemeinbedarf für eine Feuerwache vorgesehen ist. Bei einer Verlegung ins Mertonviertel wird die Erreichbarkeit des Reviers gegenüber dem jetzigen Standort aus dem Frankfurter Norden (nördlich der Nidda) nochmals deutlich verschlechtert, was der Sicherheit und dem Sicherheitsgefühl der Einwohner abträglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2015, ST 608 Aktenzeichen: 32
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465
Anregung vom 16.01.2015, OA 594 entstanden aus Vorlage: OF 257/15 vom 16.01.2015 OF 257/15 vom 16.01.2015 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Vorgang: OA 437/13 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Berichte des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 und B 465, werden zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die Planung einzuarbeiten, speziell die Forderung des Ortsbeirates 15, die Anzahl der Wohnungen auf maximal 1.320 zu beschränken, wie in der Vorlage OA 437 ausgeführt. Begründung: Die Antwort des Magistrats ist ausweichend, nichtssagend und vermessen. Der Ortsbeirat 15 machte konkrete Vorschläge wegen der besseren Kenntnis der Verhältnisse im Frankfurter Norden. Dieser, in der Vorlage OA 437 erstellte konstruktive Vorschlag ist stattdessen weiterzuverfolgen und muss inhaltlich in diesem Sinne umgesetzt werden. Der Ortsbeirat 15 steht für eine maßvolle Bebauung, welche sich bereits im Wesentlichen im Kompromissergebnis der Planungen aus 1998 widerspiegelt. Zum Bericht 464: Zu Punkt 1.: Der Ortsbeirat 15 ist weiter der Ansicht, dass durch die Festsetzung einer maximalen Anzahl von Wohneinheiten sich ein bauliches Konzept erstellen lässt. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Ortsbeiräte können sehr wohl abschätzen, was für ihre Stadteile sinnvoll ist und was nicht, denn sie haben die Ortskenntnis und kennen daher die Lebensverhältnisse. Es wäre im Sinne aller, die Anzahl der Wohneinheiten aus dem damaligen Bebauungsplanentwurf auf das aktuelle Konzept zu übertragen. Zu Punkt 2.: Es kann nicht sein, dass man noch nicht sagen kann, wo diese Flächen sein werden und wie der Schutz und die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen dabei nur angemessen und nicht vorrangig berücksichtigt werden. Dafür spricht aber die Aussage in der Vorlage B 465 (siehe unten). Im Landschaftsplanentwurf zum Bebauungsplan Nr. 516 (Stand: September 1998) heißt es z. B.: "Vorrangiges Ziel innerhalb des Baugebietes ist es, den durch Freizeitgärten und Obstbaum-Hochstämmen geprägten Gebietscharakter nicht zu zerstören, sondern als wesentliches Merkmal der ‚lokalen Identität und zur Minimierung des Eingriffes' mit in das städtebauliche Konzept zu integrieren." Zu Punkt 6.: 20 Stellplätze sind effektiv zu wenig. Nur weil der Magistrat davon ausgeht, dass am Park-and-ride-Parkplatz an der Haltestelle Kalbach noch ausreichend Kapazität besteht, wird diese trotzdem schon heute nicht ausgenutzt. Über die Hälfte des Parkplatzes wird nicht belegt. Des Öfteren schlägt dort ein Zirkus seine Zelte auf. Vielmehr werden z. B. in Nieder-Eschbach die umliegenden Straßen und der große Parkplatz zugeparkt, anstatt nach Kalbach zu fahren. Der Park-and-ride-Parkplatz in Nieder-Eschbach ist voll belegt. Zu Punkt 7.: Eine Polizeiaußenstelle für das 15. Polizeirevier ist im Vorfeld zur möglichen Umsetzung planungsrechtlich vorzusehen. Zum Bericht 465: Die Aussage "Im Gegenteil würde bei einer unangemessenen niedrigen Bebauungsdichte der Druck auf die Inanspruchnahme weiterer Landwirtschaftsflächen ansteigen", trifft voll die Vorgehensweise und die Vermessenheit einiger Stadtplaner. Die Begehren und Befürchtungen der Ortsbeiräte sowie der ansässigen Bürgerinnen und Bürger werden von diesen nicht oder nur unzureichend ernst genommen. Wieso erfolgen dann die Anhörungen, wenn am Ende doch nicht auf die Bürgerinnen und Bürgern eingegangen wird. Eine Stadt kann und muss nicht ins Unermessliche wachsen, nur weil einige Planer und der Oberbürgermeister vermeintlich nur das Beste für das Geld herausholen wollen. Es geht hier nicht nur um das Geld, sondern auch um den Lebensraum, die Lebensqualität und um die lokale Identität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2013, OA 437 Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 923 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 18 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE und 1 SPD gegen 1 GRÜNE, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 604 2015 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 604 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 189/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 464 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 465 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 und OA 604 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung, OA 604 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5793, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 5794, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146„Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrat
Anregung vom 16.01.2015, OA 593 entstanden aus Vorlage: OF 256/15 vom 31.12.2014 OF 256/15 vom 31.12.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146 "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Vorgang: M 146/14 Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.06.2015 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 516 vor der Realisierung entsprechend der aktualisierten Kriterien auf Auswirkungen und Anpassungen auf den Klimawandel zu prüfen und gegebenenfalls zu verändern, hauptsächlich in Bezug auf 1. Umwelt- und Klimaverträglichkeit der geplanten stärkeren Verdichtung und Versiegelung; 2. Kaltluft- und Frischluftzufuhr zum Stadtteil Bonames und in Richtung Innenstadt bei geänderten Rahmenbedingungen (nach Entstehen der Gewerbegebiete Nieder-Eschbach und Wohngebiet Riedberg); 3. verkehrliche Belastung im Straßenverkehr und im ÖPNV. Begründung: Die letzte Fassung des Bebauungsplans Nr. 516 stammt aus der Zeit der Jahrtausendwende und entspricht hinsichtlich neuerer Klimaforschung nicht mehr aktuellen Erkenntnissen. Da der Bebauungsplan Nr. 516 ohnehin hinsichtlich des Frankfurter Bedarfs an Wohnfläche überarbeitet wird, muss eine Aktualisierung hinsichtlich Umwelt- und Klimakriterien ebenfalls erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14 Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE und 1 SPD gegen 1 GRÜNE, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 604 2015 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 604 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 189/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 464 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 465 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 und OA 604 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung, OA 604 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 593 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 5793, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 5794, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 6268, 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.09.2015 Aktenzeichen: 61 00
Spielplatz am Harheimer Weg
Antrag vom 15.11.2014, OF 714/10 Betreff: Spielplatz am Harheimer Weg Der Bestand an Spielgeräten auf dem Spielplatz am Harheimer Weg in Bonames sieht wie folgt aus: ein veraltetes und von außen beschmiertes Spielhaus, eine Tischtennisplatte ohne Netz und eine Kletterwand, die für Jüngere ungeeignet ist. Während der letzten Jahre sind viele Geräte abgebaut worden, allerdings ohne, dass sie durch neue ersetzt worden sind". Der Grund dafür war die mangelnde Sicherheit der maroden Geräte gewesen. Dieser Spielplatz, der frequentiert wird, muss durch eine sofortige Maßnahme in den Zustand gebracht werde, dass dieser wieder nutzbar ist. Die vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, mit den zuständigen Ämtern nach einer schnellen Lösung zu suchen und diese dann umzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 714/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 714/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Qualifizierung der Ortsrandstraße
Antrag vom 24.10.2014, OF 245/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Qualifizierung der Ortsrandstraße Bei der sogenannten Ortsrandstraße (Baugebiet 516) handelt es sich um den Autobahnzubringer vom Harheimer Weg zum Autobahnanschluß Nieder-Eschbach. Dies wurde bereits früher bei der seinerzeitigen Planung des AB-Anschlusses N-E so vorgesehen. Gleichzeitig sollte diese Straße als Umgehungsstraße für Bonames dienen. Ohne weitere Begründung wurde nach einigem hin und her dann der Begriff Ortsrandstraße vom damaligen Planungsdezernenten eingeführt. Dieser Begriff ist keine amtliche Klassifizierung für Straßen. Für Umgehungsstraßen und Autobahnzubringer ist vielmehr eine Planfeststellung erforderlich. Diese soll offenbar umgangen werden. Die Straße ist nun wie auch die anderen Straßen in das Baugebiet integriert. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft: Aus welchem Grund wurde dieser Autobahnzubringer nicht einer Planfeststellung unterzogen wie zum Beispiel die Anna-Lindh-Allee? Bedeutet die Benennung "Ortsrandstraße", dass die Kosten für den Straßenbau in die Gesamtkalkulation für das Baugebiet einfließen und somit die Anlieger dann auch für den Straßenbau des Autobahnzubringers zahlen müssen? Nach welchen amtlichen Kriterien werden generell neue Straßen qualifiziert? Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 07.11.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 245/15 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen 2 CDU, FREIE WÄHLER und NPD (= Annahme) bei Enthaltung 3 CDU
Ergänzung des Neubaugebiets Harheim-Süd - Bebauungsplan Nr. 910
Antrag vom 22.09.2014, OF 173/14 Betreff: Ergänzung des Neubaugebiets Harheim-Süd - Bebauungsplan Nr. 910 Wir schlagen vor, die Grundstücke links vom Urnbergweg Nr. 71, 72, 73, 74 und 75 in den Bebauungsplan mit einzuschließen und bis zum Kreisverkehr an der Spitzenstraße eine Südumgehung zu planen. Begründung: Eine Südumgehung südlich des Eschbachs würde alle Straßen in Harheim stark entlasten, vor allem die Korffstraße und die Philipp-Schnell-Straße, sowie die Kreuzung In den Biegen / An der Pfarrwiese, an der täglich mindestens 600 Autos durchfahren. Auch bei Reparaturarbeiten wäre eine Ausweichmöglichkeit gegeben. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 13.10.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage OF 173/14 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Alfred Quirin gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD
Spurrinnen im Kreuzungsbereich L3008/Nieder-Erlenbacher Ortseinfahrten Mitte und West beseitigen!
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3286 entstanden aus Vorlage: OF 212/13 vom 23.06.2014 Betreff: Spurrinnen im Kreuzungsbereich L3008/Nieder-Erlenbacher Ortseinfahrten Mitte und West beseitigen! Der Magistrat wird gebeten, mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Kontakt aufzunehmen und darauf hinzuwirken, dass die inzwischen stark ausgeprägten Aufwölbungen und Verdrückungen (Spurrinnen) in der Asphaltdecke im Kreuzungsbereich L3008/Niedereschbacher Straße (Ortseinfahrt West) und insbesondere L3008/Erlenbacher Stadtweg (Ortseinfahrt Mitte) instand gesetzt werden. Begründung: An den genannten Stellen, die durch Ampelanlagen geregelt sind und ein hohes Verkehrsaufkommen aufweisen, ist es vermutlich durch Temperatureinwirkung und Radlasten des wartenden/langsam anfahrenden Verkehrs zur Bildung von starken Spurrinnen in der Asphaltdecke gekommen. Sie führen dazu, dass diese Straßenabschnitte nicht nur unangenehm zu befahren sind, sondern auch die Verkehrssicherheit (z. B. durch Ansammlung von Oberflächenwasser in den Vertiefungen, Aquaplaning) beeinträchtigt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1268 Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2014, ST 1421 Aktenzeichen: 66 5
Sanierung der Brücken des Ortsbezirkes 14
Antrag vom 15.05.2014, OF 161/14 Betreff: Sanierung der Brücken des Ortsbezirkes 14 Im Jahre 2010 wurden die Ortsbeiräte über das Vorhaben "Sanierung, Ersatzneubau, bauliche und betriebliche Erhaltung inklusive der erforderlichen Planungsleistungen und Finanzierung von Ingenieurbauwerken des Straßenverkehrs als Öffentliche-Private-Partnerschaft" mittels der M46. aber auch durch einen Vortrag des Dezernenten Uwe Becker im Ortsbeirat informiert. Nun wurde dieses Projekt nicht umgesetzt, jedoch der Zustand der Brücken hat sich in der Zwischenzeit nicht verbessert. Für den Ortsbezirk 14 waren folgende Brücken in unterschiedlichem Zustand aufgeführt: Fußwegbrücke über den Eschbach (an der Schule) Fußwegbrücke über den Eschbach (am Bürgerhaus) Fußwegbrücke über den Eschbach (Harheimer Stadtweg) Straßenbrücke Erlenbacher Stadtweg über den Eschbach / Brücke Straßenbrücke Maßbornstraße Daher fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Wann ist eine Sanierung der Brücken im Ortsbezirk 14 geplant und liegt eine Prioritätenliste vor, die dem Ortsbeirat zur Verfügung gestellt werden kann? Begründung: Der Zustand der Brücken im Ortsbezirk 14 wurde im Jahr 2010 erhoben und entsprechend dokumentiert. Dieser Zustand hat sich im Verlauf der letzten 4 Jahre nicht gebessert. Da das PPP-Projekt aufgegeben wurde, wünscht der Ortsbeirat Informationen, wie weiter mit den Brücken verfahren wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 16.06.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1051 2014 Die Vorlage OF 161/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Abstimmung des Fahrplans der Buslinie 65 zur Vermeidung von Begegnungsverkehr im Ortskern von Nieder-Erlenbach
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3066 entstanden aus Vorlage: OF 202/13 vom 17.04.2014 Betreff: Abstimmung des Fahrplans der Buslinie 65 zur Vermeidung von Begegnungsverkehr im Ortskern von Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, bei traffiQ auf eine Fahrplananpassung der Buslinie 65 in Richtung Bad Vilbel hinzuwirken, sodass deren Busse keinen Begegnungsverkehr mit den in die entgegengesetzte Richtung fahrenden Busse der Buslinien 65, 29 und 25 zwischen den Haltestellen "Hohe Brück" und "Altes Rathaus" haben. Begründung: Der Fahrplan der Buslinie 65 von Bad Homburg nach Bad Vilbel ist leider so angelegt, dass deren Busse sich immer wieder mit den Bussen der in die entgegengesetzte Richtung fahrenden Buslinien genau im engen Ortskern von Nieder-Erlenbach begegnen. Hier ein Beispiel: Nach Bad Vilbel fährt der 65er Bus am Rathaus Nieder-Erlenbach um 15:12 Uhr ab und danach an der Hohen Brück um 15:14 Uhr. Nach Bad Homburg fährt der 65er Bus um 15:13 Uhr an der Hohen Brück ab und danach um 15:14 Uhr am Rathaus Nieder-Erlenbach. Dieses Beispiel zeigt, dass es strukturell im Fahrplan angelegt ist, dass die beiden Busse sich im Erlenbacher Stadtweg beziehungsweise in der Neuen Fahrt begegnen müssen. Die Straßenbreite dieser Straßenabschnitte ist zu eng, als dass zwei Busse aneinander vorbeifahren könnten. Die Folgen sind katastrophal: Die Busse müssen bei ihrer täglichen, fahrplanmäßigen Begegnung in diesem Straßenabschnitt auf den Bürgersteig ausweichen, und es entstehen immer wieder sehr gefährliche Situationen, die bisher nur durch die Umsicht der Verkehrsteilnehmer und der Anwohner zu keinen Verkehrsunfällen geführt haben. Auch sind die Busfahrer immer wieder gezwungen, in dem unübersichtlichen Straßenbereich zu rangieren, wenn sie sich in einer engen Kurve begegnen und die Situation durch zusätzliche Pkws vor und hinter den Bussen verschärft wird. Auf diese Weise besteht täglich eine akute Gefährdung für die Anwohner (zum Beispiel beim Verlassen des Hauses) sowie insbesondere für Fußgänger und Radfahrer (hier v. a. Schul- und Kindergartenkinder), die in einem Moment der Busbegegnung auf dem Bürgersteig beziehungsweise am Straßenrand in die Situation involviert sind. Es besteht dringender Handlungsbedarf, den Fahrplan entsprechend des Antrags umzugestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 857 Aktenzeichen: 92 11
Errichtung einer Überdachung an der Bushaltestelle der Buslinie 28 in Harheim
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3064 entstanden aus Vorlage: OF 155/14 vom 22.04.2014 Betreff: Errichtung einer Überdachung an der Bushaltestelle der Buslinie 28 in Harheim Vorgang: OM 81/11 OBR 14; ST 949/11 Der Magistrat wird eindringlich aufgefordert, beim RMV bzw. der VGF darauf hinzuwirken, dass eine Überdachung für die Bushaltestelle der Busl inie 28 in Harheim an der Ecke Korffstraße/Winkelgasse errichtet wird. Begründung: Die o. g. Anregung wurde mit der Vorlage OM 81 vom 30.05.2011 schon einmal gestellt. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 949, wurde mitgeteilt, dass aufgrund von nicht ausreichenden Längs- und Quermaßen die Platzierung einer Wartehalle nicht möglich ist. Der Ortsbeirat bittet trotzdem noch einmal zu prüfen, ob gegebenenfalls ein anderer, z. B. auch nach allen Seiten offener Wartehallentyp eingesetzt oder auch eine Verschiebung hier zielführend sein kann. Die o. g. Bushaltestelle des ÖPNV ist stark frequentiert, da sie die Fahrgäste des Ortskerns Harheim, Harheim-Südwest und zwischenzeitlich auch des Neubaugebiets Harheim-Süd aufnehmen muss. Derzeit stehen die Fahrgäste bei Wind und Wetter im Freien, wenn sie auf den Bus warten. Dies ist ein Zustand, der verbessert werden muss, da dies auch einen Teil der Attraktivität des ÖPNV darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2011, OM 81 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 949 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 996 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 960 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2017, OM 2076 Aktenzeichen: 92 13
Grundwassersituation rund um die Liegenschaft am Erlenbacher Stadtweg 32 beachten
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2980 entstanden aus Vorlage: OF 197/13 vom 03.03.2014 Betreff: Grundwassersituation rund um die Liegenschaft am Erlenbacher Stadtweg 32 beachten Der Magistrat wird gebeten, beim Umlegungsverfahren für das Baugebiet am Westrand in Nieder-Erlenbach die besondere Grundwassersituation rund um die Liegenschaft am Erlenbacher Stadtweg 32 zu beachten. Begründung: Aufgrund einer unterirdischen Wasserader rund um die oben genannte Liegenschaft herrscht dort eine besondere Grundwassersituation, die zu hoch anstehendem freien Wasser führt. Bei dem anstehenden Umlegungsverfahren für das Baugebiet am Westrand muss dies beachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 847 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 62 0
Neubaugebiete im Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2989 entstanden aus Vorlage: OF 595/10 vom 01.03.2014 Betreff: Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, keine Planungen für weitere Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 zu beginnen, bevor der Bebauungsplan Nr. 516 ("Am Eschbachtal - Harheimer Weg", früher Bonames-Ost) zu einem befriedigenden Ergebnis geführt hat. Begründung: Im Ortsbezirk 10 sind nunmehr insgesamt vier neue Baugebiete vorgesehen: - Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg", früher Bonames-Ost; - Nr. 813 "Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hildenfeld" ("Hilgenfeld"); - Nr. 876 "Nördlich An der Wolfsweide"; - Nr. 907 "Berkersheim Ost". Für die ersten beiden gibt es schon Aufstellungsbeschlüsse aus dem Jahre 2001. Für Bonames-Ost liegt auch bereits eine aktuelle Planung vor. Hier gibt es erhebliche Bedenken seitens der Bürgerinnen und Bürger und der betroffenen Ortsbeiräte 10, 14 und 15. Bevor eine zufriedenstellende Lösung gefunden ist, sollten keine weiteren Planungsvorhaben angegangen werden, da es auch in den anderen vorgesehenen Gebieten entsprechende Probleme gibt. Man wird dort sehr aufmerksam verfolgen, wie die Dinge für Bonames-Ost gelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 798 Aktenzeichen: 61 0
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2990 entstanden aus Vorlage: OF 596/10 vom 25.02.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, das Bebauungsplanverfahren Nr. 516 (Am Eschbachtal - Harheimer Weg) dahin gehend zu verändern, dass die Kleingärten, die direkt an die Siedlungshäuser Seulberger Straße grenzen, und die davor befindlichen Streuobstwiesen erhalten bleiben, wie es in dem Bebauungsplan von 1998 auch vorgesehen war. Des Weiteren möchte der Ortsbeirat 10 nochmals darauf hinweisen, dass die Anzahl der geplanten Wohneinheiten, die mit 1.190 Wohneinheiten angegeben ist, mit einer eventuellen Erhöhung um maximal zehn Prozent zu deckeln ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 904 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 299 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 00
Baugebiet Harheim-Süd Fußweg hinter den Liegenschaften Am Auweg 16-28 bis zur Spitzenstraße
Antrag vom 10.03.2014, OF 146/14 Betreff: Baugebiet Harheim-Süd Fußweg hinter den Liegenschaften Am Auweg 16-28 bis zur Spitzenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den bezeichneten Weg so einzurichten, dass er für Fußgänger- und Fahrradverkehr geeignet ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 146/14 wurde zurückgezogen.
Lange Wartezeiten an der Ampel - ärgerlich und wenig umweltfreundlich
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2910 entstanden aus Vorlage: OF 184/13 vom 03.02.2014 Betreff: Lange Wartezeiten an der Ampel - ärgerlich und wenig umweltfreundlich Der Magistrat wird gebeten, mit der zuständigen Straßenverwaltungsbehörde Kontakt aufzunehmen und darauf hinzuwirken, dass die Ampel im Kreuzungsbereich L 3008/Erlenbacher Stadtweg so geschaltet wird, dass die Wartezeit für Fahrzeuge aus Nieder-Erlenbach kommend gegenüber dem jetzigen Zustand (Wartezeit bis zu 2:10 Minuten) deutlich verkürzt wird. Im Gegensatz zur früheren bedarfsgerechten Ampelschaltung reagiert die Ampel nicht mehr auf die Kontaktschleife; der Verkehr auf der L 3008 hat hier unverständlicherweise "freie Fahrt". Während die Ampelschaltung früher schnell reagierte, reagiert sie jetzt sehr träge. So ist es eine ganze Zeit noch "Grün" - auch wenn kein Auto mehr kommt - bis die Ampel dies "merkt". Die Folgen sind wesentli ch längere und ärgerliche Wartezeiten an der Ampel, gepaart mit der entsprechenden Umweltverschmutzung und dem Lärm der laufenden Motoren im Ort. Begründung: Gab es früher an dieser Ampel durch die Kontaktschleife keine Probleme, ist die Ampelschaltung seit dem Umbau der Kreuzung für die Nieder-Erlenbacher Bürgerinnen und Bürger zum Ärgernis geworden. Es kann sogar passieren, dass der Verkehr auf der L 3008 freie Fahrt erhält - mit den jeweiligen Linksabiegern hinterher - und der Kreuzungsverkehr in Richtung Harheim diese Ampelphase gleich zweimal (= über 2 Minuten) abwarten muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2014, ST 640 Aktenzeichen: 32 1
Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30
Anregung vom 14.02.2014, OA 466 entstanden aus Vorlage: OF 212/15 vom 14.02.2014 Betreff: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Dem Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30, wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Realisierung der Inbetriebnahme der neuen Bereichswache 10 im Jahr 2017 vorgenommen werden kann. Begründung: Für die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 516 Am Eschbachtal-Harheimer Weg, in dem die neue Bereichswache liegt, werden mehr als fünf Jahre prognostiziert. Außerdem muss mit Klagen gegen den Bebauungsplan gerechnet werden. Zusätzlich muss zu einem ordnungsgemäßen Betrieb der Wache die Ortsrandstraße bereits voll funktionsfähig vorhanden sein und nicht nur als Baustraße, wie dies zumindest für die erste Bauphase des Bebauungsplans auch schon angegeben wurde, existieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 792 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 19.02.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 24.02.2014, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 466 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 30 = Annahme) FDP und NPD (M 30 = Annahme, OA 466 = vereinfachtes Verfahren) Piraten, RÖMER und REP (M 30 und OA 466 = Annahme) 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO II, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 466 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2014, TO II, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 466 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, NPD und REP zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4313, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2014 Aktenzeichen: 37 0
Wegfall der Bäume zur Schaffung von Parkraum und Ausweichbuchten in der Philipp-Schnell-Straße
Antrag vom 03.02.2014, OF 137/14 Betreff: Wegfall der Bäume zur Schaffung von Parkraum und Ausweichbuchten in der Philipp-Schnell-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die betroffenen Bürger in der Philipp-Schnell-Straße sollen entscheiden: "Im Rahmen des grundhaften Ausbaus der Philipp-Schnell-Straße werden die Bäume gefällt und sollen neu gepflanzt oder zur Gewinnung von Ausweichbuchten und zusätzlichem Parkraum nicht mehr ersetzt werden. Begründung: In Harheim macht sich großer Unmut über die Fällung und neuen Bepflanzung der Bäume breit. Hierüber sollen nicht die entscheiden, die nicht betroffen sind, da sie an anderer Stelle wohnen, sondern diejenigen Bürger, die in der Philipp-Schnell-Straße wohnen. Insbesondere sollen die Bürger dabei berücksichtigen: 7 m breite Straße mit 2-seitigem Parken. Durchfahrtsbreite max. 3 m Keine Ausweichbucht von Spitzenstraße bis Hermannspforte auf ca. 260 m Keine Ausweichbucht von Hermannspforte bis Auweg auf 230 m Zusätzlicher Verkehr in der Philipp-Schnell-Straße durch Harheim-Süd Keine Haltemöglichkeit für den Kindergarten Keine Haltemöglichkeit für Kirchgänger Keine Haltemöglichkeit für Kunden von Zeitungsladen und Pizzeria Die Wurzeln der neuen Bäume gefährden die Kanalhausanschlüsse. Hier bedarf es besonderer Schutzmaßnahmen. Wer bezahlt die entstehenden Schäden? Ist ausreichend Abstand zu den Gas- und Wasserhausanschlüssen gewahrt? Die Empfehlung des DVGW (GW 125) - mindestens 2,50 m Abstand zur Baumachse wird in der Fachwelt als unzureichend erachtet, wenn keine zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden. Dieser Umstand muss vorab geprüft werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 24.02.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 137/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Eventuelle Planung für eine weitere Bebauung „Im Hilgenfeld“
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2694 entstanden aus Vorlage: OF 537/10 vom 23.10.2013 Betreff: Eventuelle Planung für eine weitere Bebauung "Im Hilgenfeld" Vorgang: OM 2603/13 OBR 10; OM 2604/13 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, für zukünftige Bebauungspläne das Hilgenfeld in der Liste der potenziellen 16 Baugebiete mit niedriger Priorität zu behandeln, da die Region schon das geplante neue Baugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg"(ehemals "Bonames-Ost") verkraften muss. Bei einer eventuellen Planung für eine Bebauung des Hilgenfelds sollte nicht über die derzeit bestehende Planung von 2001 hinausgegangen werden. Im Übrigen gelten die Anmerkungen des Ortsbeirats 10 zur Planung "Am Eschbachtal/Harheimer Weg"(OM 2603/13 und OM 2604/13) sinngemäß auch für das Hilgenfeld. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 24.09.2013 wurde der aktuelle Stand zur Bebauung des Hilgenfelds durch das Planungsdezernat vorgestellt. Fazit der Vorstellung war, dass es eine Planung aus 2001 und derzeit keine aktuelle weitere Planung gibt. Demnach ist das Hilgenfeld eines von 16 potenziellen Baugebieten in Frankfurt mit gegenwärtig gleichem Planungsstand. Am 11.10.2013 wurde im SAALBAU Nidda die derzeitige Planung für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" (ehemals "Bonames-Ost") den Bürgerinnen und Bürgern durch das Stadtplanungsamt vorgestellt. Dabei kamen unzählige Bedenken der Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck, die der Ortsbeirat 10 in mehreren Anträgen (OM 2603/13 und OM 2604/13) aufgegriffen hat. Ein weiteres derartiges Projekt in unmittelbarer Nachbarschaft ist demnach nicht sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2603 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2604 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 277 Aktenzeichen: 61 00
Ampelschaltung am Harheimer Weg, in Höhe der Straße Im Storchenhain (Grundschule Bonames)
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2697 entstanden aus Vorlage: OF 550/10 vom 01.11.2013 Betreff: Ampelschaltung am Harheimer Weg, in Höhe der Straße Im Storchenhain (Grundschule Bonames) Der Magistrat wird gebeten, die strukturelle Gefahrenquelle der Ampelschaltung in Höhe der Straße Im Storchenhain (Grundschule Bonames) durch eine Schulwegbegehung in Augenschein zu nehmen und gegebenenfalls zu verändern. Begründung: Die Ampel für die Autofahrer schaltet auf Rot und zeitgleich zeigt die Fußgängerampel Grün. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 126 Aktenzeichen: 32 1
Ersatz des ehemaligen Wirtschaftsweges von Urnbergweg bis Spitzenstraße durch einen neuen südlicheren Wirtschaftsweg entlang des Baugebietes Harheim-Süd
Antrag vom 07.11.2013, OF 133/14 Betreff: Ersatz des ehemaligen Wirtschaftsweges von Urnbergweg bis Spitzenstraße durch einen neuen südlicheren Wirtschaftsweg entlang des Baugebietes Harheim-Süd Der Magistrat möge beschließen: Die Errichtung eines Wirtschaftsweges von der Spitzenstraße bis zum Urnbergweg. Begründung: Durch das Neubaugebiet Harheim-Süd ist der Wirtschaftsweg entlang der Bebauung entfallen und soll südlich der neuen Bebauung am Feldrand zur Bewirtschaftung der Felder sowie zur Entlastung der Philipp-Schnell-Straße und dem Neubaugebiet-Süd dienen. Derzeit müssen die Traktoren zur Bewirtschaftung der Felder am Harheimer Weg (Fa. Uhl) über den Hellerrain, Auweg zum Urnbergweg fahren. Das Fahren über die Philipp-Schnell-Straße (enge Fahrbahn), den Auweg, Harheim-Süd oder den Urnbergweg ist aus bekannten Gründen nicht mit großen landwirtschaftlichen Fahrzeugen möglich. Vom Hellerrain bis Harheim-Süd befinden sich 4 Sackwege. Es kann und darf nicht sein, dass ein Wirtschaftsweg wegfällt und kein Ersatz geschaffen wird. Bezahlt wurde der Wegfall des alten Wirtschaftsweges durch die Grundstückseigentümer Harheim-Süd. Ein neuer Weg ist noch nicht geschaffen. Die Zufahrt ist nur noch eingeschränkt möglich. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 14 am 24.02.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird zurückgestellt, bis dem Ortsbeirat die Planung für dieses Gebiet vorgestellt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 05.05.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 14.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wurde zurückgezogen.
Einseitiges Halteverbot in der Philipp-Schnell-Straße Beseitigung der Bäume zur Schaffung von Parkraum
Antrag vom 07.11.2013, OF 128/14 Betreff: Einseitiges Halteverbot in der Philipp-Schnell-Straße Beseitigung der Bäume zur Schaffung von Parkraum Der Magistrat möge beschließen: Die Einrichtung des einseitigen Halteverbotes in der Philipp-Schnell-Straße und Schaffung von Parkraum durch das Entfernen der Bauminseln. Begründung: Die Harheimer Einheitspartei, bestehend aus CDU, SPD und den Grünen, kurz: HEP genannt, hat den Antrag der Freien Wähler zur Herstellung einer Zufahrtsstraße für das Gewerbegebiet in Harheim-Süd abgelehnt. Hierdurch ist die Zufahrt zu dem Gewerbegebiet nach wie vor eingeschränkt und eine Belastung für die Anwohner. Auch der Antrag zur Einrichtung eines einseitigen Halteverbotes der Freien Wähler in der Philipp-Schnell-Straße wurde abgelehnt. Den Bewohnern der Philipp-Schnell-Straße wird damit nicht nur der Verkehr weiter zugemutet, es kommt auch zunehmend zu Unfällen mit parkenden Autos. Die Philipp-Schnell-Straße wird ab dem Frühjahr 2014 erneuert und alle Bäume werden gefällt. Die Planung sieht vor, nicht nur die Bauminseln zu erneuern, sondern diese auch in der Breite und Länge zu vergrößern. So sollen die meisten nun nicht nur 3 m lang, sondern 4-5 m lang werde. Auch sind zwei zusätzliche Bauminseln, insgesamt 18 Stück, zwischen Einmündung Auweg und Spitzenstraße vorgesehen. Der o.g. Antrag auf Halteverbot wurde u.a. wegen mangelndem Parkraum abgelehnt. Dies steht im Widerspruch zu der jetzigen Planung. Die Parkplatzsituation soll noch verschärft werden. Die Durchfahrt für alle LKWs ist derzeit nicht gegeben. Dies betrifft nicht nur die LKWs des Gewerbegebietes, sondern auch die der Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr und die Traktoren der Landwirte. Die Philipp-Schnell-Straße ist inkl. Rinne 7 m breit. Da die meisten Autos inkl. Rückspiegel über 2 m breit sind, ist es jetzt schon verboten, gegenüberliegend zu parken, wenn nicht eine Durchfahrtsbreite von 3,05 m gewährleistet ist. (§ 12 Abs. 1 Nr.1 Nr.1 erster Fall RStO). Diese Durchfahrtsbreite ist jedoch nur vorhanden, wenn die parkenden Autos aus Angst um ihren Rückspiegel teilweise auf dem 1,20 m breiten Gehweg parken und damit die Fußgänger behindern. Mir liegt ein Schreiben vom 22.07.2013 vor, das darüber aufklärt, dass die geltende Verkehrsregelung schon jetzt beidseitiges Parken nicht zulässt, wenn sich dadurch die Durchfahrtsbreite auf unter 3,05 m verringert. Zur Einhaltung dieser Regelung empfiehlt er die Einschaltung der Stadtpolizei. Wollen wir in Harheim sich gegenseitig anzeigende und streitende Bürger oder vernünftige Lösungen und Ortsfrieden für alle? Wenn schon jetzt gegenüberliegendes Parken nicht erlaubt ist, holen wir uns die verlorenen Parkplätze anstelle der Baumbepflanzung zurück und suchen gemeinsam geeignetere Standorte für die Bäume. Auch wenn es eine andere Lösung für das derzeitige Gewerbegebiet geben sollte - auch hier wird schon sehr lange ergebnislos verhandelt, so sind dann immer noch nicht die Probleme für die anderen Nutzer gelöst. Die Harheimer Politiker und die Stadtplaner müssen nicht jeden Fehler der Vergangenheit wiederholen und ich fordere Sie auf, meinem Antrag stattzugeben. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 128/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten
Anregung vom 01.11.2013, OA 437 entstanden aus Vorlage: OF 203/15 vom 01.11.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2014 Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Bebauungsplan für 2.000 Wohneinheiten, bisher maximal 1.200 Wohneinheiten, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschosswohnungsbaus. Der neue Bebauungsplan ermöglicht einen Zuzug von 5.000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung des 44 Hektar großen Areals eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandenen und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird in Bezug auf den neuen Bebauungsplan beauftragt, 1. die Anzahl der geplanten Wohnungen auf die in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.1998 angegebenen 1.190 (minimal) bis 1.320 (maximal) Wohneinheiten zu begrenzen. Die maximale Anzahl von 1.320 Wohneinheiten ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten und im Textteil des Bebauungsplans festzuschreiben. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2.000 Wohneinheiten wird abgelehnt. 2. zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Planung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden sinnvoll ist. Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche sollte jedoch reduziert bestehen bleiben. 4. die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße/Homburger Landstraße sowie eines schienengleichen beschrankten Übergangs der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn der Baubeginn im Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich bevorsteht. 5. zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. 6. an der neuen U-Bahn-Haltestelle eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park-and-ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für Pkw auszuweisen. 7. im Plangebiet Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für ein Polizeirevier vorzuhalten. Zu prüfen ist, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für das Polizeirevier frei ist oder frei gehalten werden kann. 8. den Bereich um den Dreimärker, der den Treffpunkt der drei Gemarkungen Nieder-Eschbach, Bonames und Harheim markiert, von Bebauung frei zu halten und im Rahmen von "Kunst am Bau" zu gestalten. Der Dreimärker, zurzeit unterirdisch, is t zu sichern. Begründung: Die Präsentation des Bebauungsplans Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zutage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1.200 auf ca. 2.000 wurde auch eine massivere Bebauung von Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1.320 angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der Flaschenhals Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über die Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, sodass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit den beschrankten schienengleichen Querungen und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert werden. Durch die neue Bushaltestelle soll der Übergang von Busbenutzern aus Harheim und Nieder-Erlenbach zur U-Bahn erleichtert beziehungsweise beschleunigt werden. In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des 15. Polizeireviers aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert. Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier. Dies kann nun behoben werden. Die kulturhistorische Bedeutung des Dreimärkers soll durch eine einfache Darstellung auch in Zukunft erfahrbar sein. Die weiteren sich im Baugebiet befindenden Grenzsteine sind zu gegebener Zeit zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Antrag vom 31.12.2014, OF 255/15 Anregung vom 16.01.2015, OA 594 Antrag vom 16.01.2015, OF 257/15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 437 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anzahl der Wohneinheiten auf maximal 1.200 zu begrenzen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 437 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4247, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 § 4688, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.06.2014 Aktenzeichen: 61 00
Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: „Am Eschbachtal/Harheimer Weg“
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2604 entstanden aus Vorlage: OF 529/10 vom 14.10.2013 Betreff: Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die den Bürgerinnen und Bürgern am 11.10.2013 im Haus Saalbau Nidda vorgestellte modifizierte Bauplanung Nr. 516 intensiv überarbeitet und die von den Bewohnerinnen und Bewohnern und den Ortsbeiräten vorgetragenen Bedenken und Anliegen mit aufgenommen und den betroffenen Bürgerinnen und Bürger und Ortsbeiräten vor Befinden in der Stadtverordnetenversammlung erneut vorgestellt werden. Die wesentlichen Bedenken, die berücksichtigt werden sollten, sind: 1. Das Ausmaß der Baumaßnahmen war seinerzeit auf maximal 1.200 Wohneinheiten festgelegt, nun sollen es 2.000 Wohneinheiten mit ca. 5.000 neuen Bewohnerinnen und Bewohnern werden. Das bedeutet nahezu eine Verdoppelung der derzeitigen Bürgerschaft von Bonames. Hier sollte die ursprüngliche Planung beibehalten werden. Eine minimale Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen in Frankfurt am Main sollte geprüft werden; 2. Die Erhaltung der 90 Jahre alten Kleingärten (ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 2001 sicherte seinerzeit den Erhalt). Hier findet gewachsenes, soziales Leben, gerade auch der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, statt; 3. Die landwirtschaftlichen Belange. Hier befindet sich einer der kostbaren landwirtschaftlichen Böden Deutschlands (Lößboden) und wird für die regionale landwirtschaftliche Nahversorgung genutzt, zumal es sich hier um Ausgleichsflächen handelt, die nicht einfach bebaut werden sollten; 4. Umweltschutz von regionaler Fauna und Flora (sind hier die verschiedenen EU-Richtlinien hinreichend berücksichtigt), Erhalt der großen Bäume in der Galgenstraße, des benachbarten Grünstreifens sowie der Streuobstwiese sowie keine riskante Umsiedelung von Vögeln und sonstigen Tieren. Hier sind Oasen im Baugebiet zu entwickeln, die einen Verbleib ermöglichen; 5. Die infrastrukturellen Maßnahmen sollten zeitnah und, wie die Erfahrungen im Frankfurter Bogen zeigen, nicht erst dann stattfinden, wenn die Kinder und Jugendliche schon im neuen Wohnquartier leben. Dazu zählen: 5.1 Schule: Rechtzeitige Abstimmung mit dem Schulamt über einen zeitnahen Bau der notwendigen Grundschule; 5.2 Kita: Ein wesentlich höherer Bedarf an Kitas wurde festgehalten. 6. Freizeiteinrichtungen für Jugendliche; 7. Einrichtungen für seniorengerechtes Leben und Wohnen; 8. Sinnvolles und attraktives Verkehrskonzept für ÖPNV und Individualverkehr, damit nicht ein Autoschleichverkehr durch den Kern von Bonames und durch den Frankfurter Berg entsteht; 9. Die zu errichtende Ortsrandstraße wird als Randstraße und nicht als Bestandteil des Wohngebietes ausgewiesen; 10. Hinsichtlich des Lärmschutzes ist zu prüfen, ob hier eine sinnvolle Maßnahme bei mehrstöckiger Bebauung vorliegt. Begründung: Die am 11.10.2013 vorgestellte Bauplanung bedarf intensiver Überarbeitung, und die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger und Stadtteilpolitikerinnen und Stadtteilpolitiker müssen berücksichtigt und in die Planungen einbezogen werden. Die Bausünden der Siebziger- und Achtzigerjahre, die insbesondere auch soziale Auswirkungen auf gewachsene Wohnquartiere haben können, dürfen nicht, auch nicht in modifizierter Form, wiederholt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2694 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 269 Aktenzeichen: 61 0
Entschärfung einer unübersichtlichen Verkehrssituation im Baugebiet Harheim-Süd hier: Einmündung der Straße Im Niederfeld in die Straße Am Auweg in Höhe Hausnummer 16
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2574 entstanden aus Vorlage: OF 124/14 vom 13.10.2013 Betreff: Entschärfung einer unübersichtlichen Verkehrssituation im Baugebiet Harheim-Süd hier: Einmündung der Straße Im Niederfeld in die Straße Am Auweg in Höhe Hausnummer 16 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der o. g. Einmündung die unübersichtliche Verkehrssituation durch geeignete Maßnahmen entschärft wird, sodass die hier zu erwartenden Karambolagen möglichst ausgeschlossen werden. Der Ortsbeirat denkt hierbei an ein Verkehrszeichen "gefährliche Einfahrt" oder eine Schraffierung auf der Straße im Bereich der Einmündung. Begründung: An der o. g. Einmündung wird trotz eindeutiger Verkehrsvorschriften derzeit in der Straße Am Auweg vor Hausnummer 16 geparkt, sodass zum einen die Fahrer aus der Straße Im Niederfeld wenig Einsicht in die Straße Am Auweg haben, zum anderen auch die Fahrer von der Straße Am Auweg nur sehr schwer in die Straße Im Niederfeld einsehen können. Dadurch ist es nach Ansicht des Ortsbeirates nur eine Frage der Zeit, bis es zu einer Karambolage an dieser Stelle kommt. Vor der Bebauung in Harheim-Süd und Nutzung der Verbindung der Straße Im Niederfeld lagen hier keine verkehrstechnischen Probleme vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 132 Aktenzeichen: 32 1
Wie viele und welche Wohnungen fehlen wirklich?
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2575 entstanden aus Vorlage: OF 125/14 vom 28.10.2013 Betreff: Wie viele und welche Wohnungen fehlen wirklich? Der Magistrat wird aufgefordert, für eine sachgerechte Diskussion von Bebauungsplänen die aktuelle Nachfrage nach Wohnraum und deren zukünftig prognostizierte Entwicklung zu erfassen und detailliert darzustellen nach - Art und Größe der Wohnung (Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus, Anzahl der Zimmer) und - Stadtteil oder Wohnlage. Begründung: "Wohnungsnot" wird als Grund herangezogen, um die Anzahl der Wohneinheiten im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" von ursprünglich 1.200 auf 2.000 anzuheben und vermehrt Wohnblocks zu planen. In dem Begriff ist jedoch die Nachfrage nach völlig unterschiedlichen Arten von Wohnungen zusammengeworfen, vom Wohnraum für Studenten bis zum Penthouse. Weiß man denn so genau, ob diese Art von Wohnungen und in dieser Stadtrandlage - so wie geplant - tatsächlich gesucht sind? Besteht nicht die Gefahr, dass man am tatsächlichen Bedarf mangels belastbarer Daten vorbeiplant und zudem eine nachhaltige Stadt- oder Stadtteilplanung einem vermuteten kurzfristigen Bedarf unterwirft? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 258 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 64 0
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Fläche für ein Polizeirevier
Antrag vom 16.10.2013, OF 200/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Fläche für ein Polizeirevier Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei der Erstellung des Bebauungsplans B516 zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für die Verlegung des Polizeireviers 15 frei ist oder frei gehalten werden kann. Begründung: In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des Polizeireviers 15 aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert. Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier, dies kann nun behoben werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 200/15 wird durch die Annahme der Vorlage 203/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anzahl der Wohneinheiten, Bushaltestelle an der U-Bahn-Station, Drei-Gemarkungspunkt
Antrag vom 16.10.2013, OF 199/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anzahl der Wohneinheiten, Bushaltestelle an der U-Bahn-Station, Drei-Gemarkungspunkt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei der Planung des Bebauungsplans B516 folgendes zu berücksichtigen: Die Anzahl der geplanten Wohnungen ist auf 1190 WE zu begrenzen, wie sie bereits in der ST 0126/61/98 vom 7.8. (bez. 19.8.) 1998 angegeben wurde (die dort angegebene Obergrenze von 1360 WE ist nicht anzuhalten). An der neuen U-Bahnhaltestelle ist eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. Der Drei-Gemarkungspunkt (Nieder-Eschbach, Bonames, Harheim) ist von Bebauung freizuhalten und (im Rahmen von "Kunst am Bau") zu gestalten, Der Dreimärker (zur Zeit unterirdisch) ist zu sichern. Begründung: In der aktuell vorgestellten Planung sind 2000 WE vorgesehen, mehr als je zuvor. Dies ergibt etwa eine Einwohnerzahl von 5000 Personen, was einer Verdoppelung der Einwohnerzahl des angrenzenden Stadtteils Bonames entspricht. Dies ist in Bezug auf die Integration der neuen Einwohner in die bestehenden Strukturen deutlich zu viel. Durch die neue Bushaltestelle soll der Übergang von (potentiellen) Busbenutzern aus Harheim und Nieder-Erlenbach auf die U-Bahn erleichtert/beschleunigt werden. Ansonsten ist zu befürchten, dass die U-Bahnhaltestelle per KFZ angefahren und der Parkdruck um die Station erhöht wird. P+R-Plätze sind nicht vorgesehen und zu Gunsten des ÖPNV zu vermeiden. Die kulturhistorische Bedeutung des Drei-Gemarkungspunktes soll durch eine (einfache) Markierung auch in Zukunft erfahrbar sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 199/15 wird durch die Annahme der Vorlage 203/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umgehungsstraße statt Ortsrandstraße für Bonames
Antrag vom 15.10.2013, OF 531/10 Betreff: Umgehungsstraße statt Ortsrandstraße für Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es nicht sinnvoller wäre, anstelle der bisherigen Planung einer Ortsrandstraße im Rahmen eines Bebauungsplanes für das Gebiet Bonames-Ost, ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten, durch das im Bereich der bisher vorgesehenen Ortsrandstraße eine Umgehungsstraße für Bonames zwischen dem Harheimer Weg und der Berner Straße geplant wird. Begründung: Bonames benötigt dringend eine Umgehungsstraße. Durch die Koppelung einer Straße mit dieser Funktion an das Bebauungsgebiet Bonames-Ost als sogenannte Ortsrandstraße ist durch die Verzögerung dieses Bebauungsplans wertvolle Zeit verloren worden, in der längst eine Umgehungsstraße errichtet hätte werden können. Hinzu kommt, dass nach der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit für dieses Baugebiet am 11. Oktober 2013 erneut deutlich wurde, dass man durch die Behandlung als Ortsrandstraße der verkehrlichen Bedeutung, die dieser Straße zukommt, nicht gerecht wird. So sind die Annahmen zur Auslastung dieser Straße eher gegriffen und ihre überörtliche Bedeutung wird nicht genügend im Rahmen der Planung berücksichtigt. Dies müsste im Rahmen des für eine Umgehungsstraße erforderlichen Planfeststellungsverfahrens automatisch erfolgen. Dadurch, dass die Flächen für die Straße im Umlegungsverfahren aus der zur Bebauung geplanten Fläche erwirtschaftet werden müssen, verbleibt deutlich weniger umlegungsfähiges Bauland, so dass Flächen zur Bebauung ausgewiesen müssen, die aus übergeordneter Bedeutung eigentlich von einer Bebauung freigehalten werden sollten. Außerdem fallen so die Kosten für die Straße Rahmen der Erschließung des Baugebiets Bonames Ost an und werden entsprechend umgelegt, was auf Grund der überörtlichen Bedeutung der Straße unangemessen ist und die Baukosten im Baugebiet unzulässig erhöhen wird. Deshalb ist zu prüfen, ob es nicht sinnvoller wäre und die Planung deutlich erleichterte, wenn die Umgehungsstraße aus dem Bebauungsplanverfahren herausgelöst würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 29.10.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 859 2013 Die Vorlage OF 531/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten
Antrag vom 14.10.2013, OF 198/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ehemals Bonames-Ost vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Plan für 2000 Wohneinheiten, bisher max. 1200 WE, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschoßwohnungsbaus. Der neue Plan ermöglicht einen Zuzug von 5000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung in dem 44 Hektar großen Areal eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandener und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die Anzahl der Wohneinheiten ist bei der weiteren Planung auf maximal 1320 WE zu beschränken, dass sind 10 % mehr als bisher geplant. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2000 WE wird abgelehnt. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. Ferner wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor dem Hintergrund einer möglichen Reduzierung der Einwohnerzahl im Plangebiet die Schaffung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden entbehrlich ist. Die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße / Homburger Landstraße wird begrüßt. Ferner ist der schienengleiche beschrankte Übergang der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn das Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich realisiert wird. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park+Ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für PKW auszuweisen. Im Plangebiet sind Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für eine Polizeistation vorzuhalten. Begründung: Die Präsentation des B-Planentwurfs Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen zu der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zu Tage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1200 auf ca. 2000 Wohneinheiten wurde auch eine massivere Bebauung in Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1320 Wohneinheiten angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher-Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der "Flaschenhals" Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, so dass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit der beschrankten schienengleichen Querung und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert sind. Neben der bereits geplanten Ansiedlung eines Feuerwehrstützpunktes (Verlagerung der BF aus dem Ortskern von Nieder-Eschbach) sollen für eine eventuelle Verlegung des 15. Polizeireviers aus dem Wickenweg an die Ortsrandstraße Flächen für eine Polizeistation vorgehalten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 198/15 wird durch die Annahme der Vorlage 203/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2556 entstanden aus Vorlage: OF 186/15 vom 10.09.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Vorgang: ST 1336/13 Der Magistrat wird gebeten, unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 06.09.2013, ST 1336, im Vorfeld zu der am 11. Oktober 2013 im Haus Nidda vorgesehenen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg den Fraktionen im Ortsbeirat Ausfertigungen der bisherigen Planung mit Hinweissynopse der wesentlichen Änderungen als Arbeitspapier zur Verfügung zu stellen. Begründung: Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, dass den Fraktionen in den Ortsbeiräten 10, 14 und 15 bereits im Vorfeld die bisherigen Planungen als Arbeitspapier zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt umso mehr, da sich bei der Umplanung eine Nachverdichtung an Wohneinheiten ergeben könnte. Aus Sicht des Ortsbeirats muss in diesem geplanten Neubaugebiet aber weiterhin Ziel bleiben, vordringlich attraktiven Wohnraum für Bezieher mittleren Einkommens zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1336 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1709 Aktenzeichen: 61 00
Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung Bonames
Antrag vom 06.09.2013, OF 513/10 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2014-17 sind die Investitionsmittel in Höhe vom 3.710.000 Euro einzustellen. Begründung: Das Neubaugebiet Am Eschbachtal-Harheimer Weg (ehemals Bonames Ost) ist ohne die Ortsrandstrasse schwerlich zu erschließen. Da der Wohnungs- und Baugebietsbedarf, in Frankfurt stetig wächst und sich die Stadtteile immer mehr verdichten, ist das Baugebiet, insbesondere da bereits Planungsrecht besteht, in naher Zukunft eine Option. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 24.09.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 215 2013 Die Vorlage OF 513/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bessere Kennzeichnung der kritischen Rechts-vor-Links-Kreuzungen in Nieder-Erlenbach
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2013, OM 2332 entstanden aus Vorlage: OF 146/13 vom 10.06.2013 Betreff: Bessere Kennzeichnung der kritischen Rechts-vor-Links-Kreuzungen in Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass ortsfremde Autofahrer besser über die gültigen Rechts-vor-Links-Regelungen in Nieder-Erlenbach aufgeklärt werden. An den Einmündungen Hohe Brück/Erlenbacher Stadtweg, Kurmarkstraße/Niedereschbacher Straße, Niedereschbacher Straße/Feldbergblick sowie vom Aldi-Markt kommend entlang der Straße Alt-Erlenbach kommt es wiederholt zu gefährlichen Beinahezusammenstößen, da Autofahrer auf den vermeintlich breiteren Straßen die gültigen Rechts-vor-Links-Regelungen missachten. Der Magistrat ist gebeten, die am besten geeignete Kennzeichnung umzusetzen. Hierzu können die folgenden Maßnahmen zählen: 1. Das Aufbringen einer Fahrbahnmarkierung/Wartelinie (Verkehrszeichen 341 analog zur Kennzeichnung im Frankfurter Bogen an der Kreuzung Am Dorfgarten/Oberwiesenstraße) in beiden Fahrtrichtungen, die die Verkehrsteilnehmer noch einmal deutlich sichtbar auf die im gesamten Gebiet gültige Regelung rechts vor links hinweist. 2. Das Anbringen des Hinweisschildes 2804 ("Hier gilt rechts vor links") an allen Ortseingangsschildern von Nieder-Erlenbach, um alle ortsfremden Fahrzeugführer zusätzlich zu sensibilisieren. Begründung: Obwohl rechts vor links eigentlich allen Verkehrsteilnehmer bekannt sein sollte, kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen, die durch eine geeignete Kennzeichnung für Ortsfremde leicht zu vermeiden sind. Damit es nicht zu Unfällen mit möglichen Personenschäden kommt, sollten daher unverzüglich entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1477 Aktenzeichen: 32 1
Baugebiet Harheim-Süd hier: Parkplatzangebot auf der Straße .Im Niederfeld.
Antrag vom 02.06.2013, OF 114/14 Betreff: Baugebiet Harheim-Süd hier: Parkplatzangebot auf der Straße "Im Niederfeld" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, beim finalen Ausbau der Straße "Im Niederfeld" ein geordnetes Parkplatzangebot auf der Gesamtlänge der Straße von ca 540 m einzurichten, das von der B-Plan mäßigen einseitigen Anordnung abgeändert wird. Hierbei ist insbesondere auf eine verkehrsberuhigende Wirkung der Maßnahme zu achten. Vorschlagsweise könnte je 100 m Straßenlänge ein Parkplatzangebot von ca 12-14 Stellplätzen entstehen, das gegenüber den je nächsten 100 m wechselseitig angeordnet werden sollte. Begründung: Gemäß Begründung zum B-Plan Nr. 687 wird im Straßenquerschnitt auf der südlichen Seite der Haupterschließungsstraße ( neu: Im Niederfeld ) eine Reihe Stellplätze zwischen den Bäumen ausgewiesen. Der verbleibende Straßenquerschnitt von 5,5 m dient dann als Fahrstraße, die an der nördlichen Seite mit einem Bürgersteig begrenzt wird. Diese Anordnung hat zwei gravierende Nachteile: 1. Die auf etwa 600 m lange und geradlinige Straße "Im Niederfeld" verleitet den KFZ-Verkehr zur unerwünschten schnelleren Fahrweise. 2. Der frei neben der Fahrstraße liegende nördliche Bürgersteig wird erfahrungsgemäß zum Ärgernis der Passanten zum unzulässigem Parken genutzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 17.06.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 114/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 14 am 26.08.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 114/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 14 am 23.09.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 114/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 114/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 114/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 114/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 14 am 24.02.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 114/14 wurde zurückgezogen.
Absage einer angedachten Bebauung der Freiflächen im Frankfurter Norden zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach
Anregung vom 12.04.2013, OA 366 entstanden aus Vorlage: OF 165/15 vom 12.04.2013 Betreff: Absage einer angedachten Bebauung der Freiflächen im Frankfurter Norden zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.09.2013 Die SPD-Fraktion im Römer hat im Rahmen einer Pressekonferenz über die regionalen Medien am 4. und 5. April 2013 eine Wohnbebauung der bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen, insbesondere auch innerhalb des regionalen Grünzuges und in Bereichen von bereits durchgeführten Ausgleichsflächen, zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach vorgeschlagen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die hier angedachte großflächige Wohnbebauung des Areals zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach für bis zu 8.000 Wohnungen nicht weiter zu verfolgen. Konkrete Planungen sollen hierzu nicht eingeleitet werden. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, mit Nachdruck und zeitnah die Bebauungsmöglichkeit im Frankfurter Norden durch eine zügige Planung und Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" (vormals "Bonames-Ost") mit der Schaffung von bis zu 1.380 Wohneinheiten zu realisieren. 3. Der Magistrat wird zudem gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten für eine maßvolle Arrondierung von kleinen Bauflächen am Ortsrand der vorhandenen Bebauung bestehen. Gleichfalls soll berichtet werden, welche brachliegenden und nicht mehr benötigten Gewerbe- bzw. Industrieflächen in Frankfurt am Main aus Sicht des Magistrats in allgemeine Wohngebiete umgewandelt werden könnten (z. B. die geplante Umwandlung einer ehemaligen Gewerbefläche im Ben-Gurion-Ring zur Schaffung von Wohnraum für circa 600 Menschen). Begründung: Der Ortsbeirat sieht durchaus einen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum. Dieser ist jedoch vor dem Hintergrund des Schutzes des regionalen Grünzuges, der prägenden Kulturlandschaft in Nieder-Eschbach sowie aufgrund zahlreicher Schwierigkeiten und Hemmnisse nicht im oben genannten Areal zu verwirklichen. Nieder-Eschbach wird mit der Verwirklichung des Bebauungsplanes Nr. 516 seinen Beitrag zu neuem Wohnraum leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2013, B 506 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 17.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 366 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Ablehnung) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (Ziffer 1. = Annahme, Ziffern 2. und 3. = Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage OA 366 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD gegen SPD (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und NPD gegen SPD (= Ablehnung) sowie Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 366 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 3251, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 § 3749, 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 30.09.2013 Aktenzeichen: 23 20
Anbringung eines Verkehrsspiegels Ecke Märker Straße/Erlenbacher Stadtweg
Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2115 entstanden aus Vorlage: OF 138/13 vom 25.03.2013 Betreff: Anbringung eines Verkehrsspiegels Ecke Märker Straße/Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der für den von links kommenden Verkehr nahezu uneinsehbaren Stelle Ecke Märker Straße/Erlenbacher Stadtweg ein Verkehrsspiegel angebracht wird. Begründung: Die Einführung der Rechts-vor-Links-Regelung im gesamten Stadtteil, auch an der Grundnetzstraße, hat sich sehr positiv bewährt. Gerade an der Grundnetzstraße gibt es jedoch eine Gefahrenstelle. Hier läuft die Märker Straße so spitz auf den Erlenbacher Stadtweg zu, dass, selbst wenn man sich der Kreuzung im Schritttempo nähert, ein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug nicht rechtzeitig zu erkennen ist. Zudem ist die Kreuzung zum Beispiel für Ortsfremde nur schwer als solche zu erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1418 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 66 7
Instandsetzung der Straße Feldbergblick
Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2117 entstanden aus Vorlage: OF 134/13 vom 25.03.2013 Betreff: Instandsetzung der Straße Feldbergblick Der Magistrat wird gebeten, die Straße Feldbergblick zu modernisieren und instand zu setzen. Begründung: Bereits vor zwei Jahren, zu Beginn der X. Wahlperiode, forderte der Ortsbeirat 13 die Instandsetzung der Straße Feldbergblick. Damals wurde allerdings der Bus der Linie 29 aufgrund von Straßenarbeiten im Erlenbacher Stadtweg ersatzweise durch diese Straße geführt. Nun, da die Busführung schon seit eineinhalb Jahren nicht mehr durch den Feldbergblick läuft und die Straße aufgrund der schlechten Witterungsbedingungen in den vergangenen Wintern zusätzlich Schaden genommen hat, wird es Zeit, die Straße Feldbergblick nun instand zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 678 Aktenzeichen: 66 5
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