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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2021

16.09.2021 · Aktualisiert: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2021, OF 130/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2021 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro Brutto; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Brutto Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro Brutto. Der Magistrat wird gebeten weiteres zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instand gehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 bis 5.000 Euro Brutto. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 41 2021 Die Vorlage OF 130/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vollständige Begrünung der Stützmauern des Atzelbergplatzes sowie umgehende Beseitigung von Graffitis

13.09.2021 · Aktualisiert: 14.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 796 entstanden aus Vorlage: OF 42/11 vom 21.05.2021 Betreff: Vollständige Begrünung der Stützmauern des Atzelbergplatzes sowie umgehende Beseitigung von Graffitis Vorgang: OM 3843/18 OBR 11; ST 1890/19; OM 5517/19 OBR 11; ST 530/20 Der Magistrat wird gebeten, die in der Anregung vom 02.12.2019, OM 5517, angeregte vollständige Begrünung der Stützmauern, inklusive der Seitenwangen von Treppe/Rampe, an der südöstlichen Seite des Atzelbergplatzes (in Richtung Wilhelmshöher Straße) mit schnellwachsenden Pflanzen zu veranlassen. Die gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1890, vorgenommene, ergänzende Mauerbepflanzung ist bereits wieder vertrocknet und deshalb zu erneuern. Graffitis an den Mauern sind zukünftig umgehend zu entfernen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 530, wird u. a. ausgeführt: "Der Magistrat entspricht der Anregung und hat in ämterübergreifender Abstimmung bereits Ende 2019 die Begrünung umgesetzt". Wobei die Behauptung, die in der Anregung vom 02.12.2019, OM 5517, angeregte "vollständige Begrünung der Stützmauer, inklusive der Seitenwangen Treppe/Rampe, an der südöstlichen Seite des Atzelbergplatzes" sei bereits umgesetzt, nicht den Tatsachen entspricht. Was bisher gemacht wurde, ist die ergänzende (bereits wieder vertrocknete) Pflanzung an der bereits vor einigen Jahren erfolgten Begrünung der Stützmauer gegenüber der katholischen Maria-Rosenkranz-Kirche. In Zeiten des Klimawandels und der damit einhergehenden Erwärmung sollte jede Möglichkeit genutzt werden, mittels Begrünung für Abkühlung zu sorgen. In letzter Zeit wurden die Mauern vermehrt mit Graffiti besprüht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3843 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1890 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5517 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 530 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 251 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrschaos auf dem Lohrberg endlich beenden: Konsequente Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung der Zufahrtsbeschränkungen ergreifen

05.07.2021 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 491 entstanden aus Vorlage: OF 83/11 vom 21.05.2021 Betreff: Verkehrschaos auf dem Lohrberg endlich beenden: Konsequente Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung der Zufahrtsbeschränkungen ergreifen Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristige Maßnahmen zur Verkehrsregelung auf dem Lohrberg zeitnah umzusetzen und mittelfristig ein vollumfängliches Verkehrskonzept mit automatischer Zugangsregelung zu erarbeiten. Kurzfristige Maßnahmen ab Sommer 2021: - Die Regelung eines beschränkten Zugangs gilt ganztägig und unabhängig von der Auslastung des Lohrpark-Parkplatzes für die Wochenenden und Feiertage von Samstagmorgen bis zum späten Sonntagabend in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober. Falls die Wetterlage es erforderlich machen sollte, sollen die Zufahrtsbeschränkungen bereits vor Ostern beginnen und nach dem Oktober enden. - Die Zufahrt zum Lohrberg, in Höhe Seckbacher Kreuzweg/Berger Weg, ist mittels einer mobilen Sperre zu unterbinden. Die Sperre Berger Weg/Nußgartenstraße wird nicht mehr benötigt. - Auf dem Seckbacher Kreuzweg darf in beide Richtungen gefahren werden. Die unechte Einbahnstraße wird aufgehoben. - Der Berger Weg wird ab dem Seckbacher Kreuzweg Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Osten. Der 83er Bus darf entgegen der Einbahnstraße fahren. - Die Schranke am Klingenweg zur Wohnbebauung Bergen hin wird geöffnet. - Die Richtung der Einbahnstraße im Klingenweg ist vom Berger Weg kommend in Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße zu drehen. - Die temporäre Beschilderung ist mit sog. "Klappschildern" durchzuführen. Somit entfällt der ständige Auf- und Abbau der Verkehrsschilder. - Falschparken ist konsequenter als bisher mit Strafmandat zu ahnden. Abgestellte Fahrzeuge, welche die Rettungsfahrzeuge und den Shuttle-Bus behindern, sind unverzüglich abzuschleppen. - Die Baumstämme auf der nördlichen Seite des Berger Wegs sind zu entfernen und die Bankette durch Granitstelen gegen unberechtigtes Parken zu sichern. Bis zur Aufstellung der Granitstelen sind Baumstämme, die ohne Einverständnis der Grundstückseigentümer abgelegt wurden, an die Grundstücksgrenze zu verlegen. - Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke ist mittels einer Sonderlösung zu gewährleisten; z. B. durch die Abholung Gehbehinderter an der Lohrpark-Zufahrtsschranke mittels Golf-Caddy durch den Gaststättenbetreiber. - Personen mit berechtigten Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohnerinnen und Anwohner, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstwiesenbetreiber, Freizeitgärtner, eventuell weitere Personen. - Zur Verstärkung der überlasteten Stadt- und Landespolizei ist bis zur Einführung der nachgenannten mittelfristigen Maßnahmen die Verkehrswacht Obertaunus zur Überwachung der Absperrungen einzusetzen. Von dem gemeinnützigen Verein Verkehrswacht-Obertaunus liegt dem Ortsbeirat 11 ein entsprechendes Angebot vor. Der Magistrat wird gebeten, mit der Verkehrswacht Obertaunus umgehend Kontakt aufzunehmen. Mittelfristige Maßnahmen: - Planung und Einführung eines vollumfänglichen Verkehrskonzepts, welches die Beschränkung der Zufahrt zum Lohrberg, in Abhängigkeit von der Parkplatzauslastung, automatisch regelt. Teil des Verkehrskonzepts soll die Sperrung der Zufahrt Berger Weg/Seckbacher Kreuzweg zum Lohrberg mittels automatischer Schranke sein. Bei Einführung des Zweirichtungsverkehrs im Seckbacher Kreuzweg sowie der Drehung der aktuellen (Einbahn-) Fahrtrichtung im Klingenweg werden keine weiteren Sperren erforderlich. Begründung: Die Kernproblematik des illegalen Parkens und des nicht vertretbaren Verkehrschaos bei hohem Ansturm auf das Gelände besteht seit Jahrzehnten unverändert. Zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der Pächterinnen und Pächter bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer zu ihren Streuobstwiesen. Die Verkehrswacht-Obertaunus bietet sich an, die Frankfurter Ordnungskräfte bei der Überwachung der Zufahrtssperren zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1922 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1016 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2629 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1230 Antrag vom 02.11.2023, OF 519/11 Auskunftsersuchen vom 27.11.2023, V 788 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 275 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1438 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße

08.06.2021 · Aktualisiert: 21.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 249 entstanden aus Vorlage: OF 38/4 vom 25.05.2021 Betreff: Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße verhindert oder zumindest stark eingeschränkt werden kann. Geeignete Maßnahmen könnten die Umwidmung in eine Anliegerstraße sein oder - hilfsweise - die abschnittsweise und wechselseitige Verbreiterung der Gehwege bzw. das Einrichten von sogenannten Gehwegnasen. Begründung: Die Dortelweiler Straße stellt eine Verbindung von der Seckbacher Landstraße zur Friedberger Landstraße (und umgekehrt) dar. Da dies auch die kürzeste Verbindung ist, wird diese Straße entsprechend stark von Pkws genutzt. Hinzu kommt die Linienführung der Buslinie 34 ab der Comeniusstraße/Ecke Dortelweiler Straße (und umgekehrt). Dies führt zu erheblichen Lärm- und Abgasemissionen, von denen die Anwohnerinnen und Anwohner besonders betroffen sind. Die Straße als solche und die vorhandenen Gehwege sind von so geringer Breite, sodass weitere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer (Radfahrende, zu Fuß Gehende) nicht annähernd gleichberechtigt und gefahrlos diesen Verkehrsweg nutzen können. Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1662

OA (Anregung Ortsbeirat)

Anpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58

07.06.2021 · Aktualisiert: 28.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 23 entstanden aus Vorlage: OF 26/11 vom 21.05.2021 Betreff: Anpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass noch zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 für die Dauer der Bauarbeiten, abhängig vom Fahrgastaufkommen, der Fahrbetrieb der Buslinie 38 an die Gegebenheiten angepasst und auf der Buslinie 40 der Takt zumindest in den Hauptverkehrszeiten verdichtet wird. Der Magistrat wird ferner gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: 1. Es wird das Fahrgastaufkommen auf den Buslinien 38 und M43 an den drei Haltestellen "Atzelberg Ost", "Atzelberg Mitte" und "Atzelberg West" nach Aufhebung der coronabedingten Maßnahmen (voraussichtlich im Herbst 2021) ermittelt. 2. Falls das Fahrgastaufkommen es zulässt, sollte der Fahrbetrieb frühmorgens später beginnen und spätabends früher enden. Identische Abfahrtszeiten der 38er- und M43er- Busse sollten vermieden werden. Falls erforderlich, sollte die Buslinie M43 mindestens teilweise bis zum Panoramabad Bornheim geführt werden. 3. Statt der großen Standardbusse ist der Einsatz kleinerer Busse auf der Buslinie 38 zu prüfen. 4. Der Fahrplan der Buslinie 38 ist an die verkürzte Fahrstrecke anzupassen (Haltestellen "Hufeland-Haus", "Altebornstraße", "Atzelberg Ost" und "Atzelberg Mitte" entfallen). 5. Die Buslinie 38 ist wieder als echte Ringbuslinie, mit einer einzigen Endhaltestelle am Panoramabad Bornheim, zu betreiben. Wartezeiten bzw. Pausen an der Haltestelle "Atzelberg West" sind zu unterlassen und der Ausstiegs- und Einstiegsstandort sollten identisch sein. Es sollte nur noch ein Stopp des Busses, entweder an der Atzelbergstraße 30 oder im Wendekreisel, stattfinden. 6. Bei der Buslinie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße galten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. Begründung: Bedingt durch die vom 15. März 2021 bis voraussichtlich zum 1. Quartal 2024 andauernden Baumaßnahmen zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße verkehrt die Buslinie 38 nur noch bis zur Haltestelle "Atzelberg West". Die Haltestellen liegen aktuell an der Atzelbergstraße 30 (Ausstieg) und im Wendekreisel (Einstieg) vor dem Atzelbergplatz. Zwischen der Ausstiegs- und der Einstiegsstelle machen viele Busfahrer einen zusätzlichen Pausenstopp (und das mit laufendem Motor), um die überschüssige Zeit abzusitzen. Dadurch bedingt kommt es zum dreimaligen Stoppen und dreimaligen Anfahren. Dies verursacht unnötig starke Belastungen der dortigen Anwohnerinnen und Anwohner. Die Abgase werden direkt auf die Balkone und Terrassen geblasen. Derzeit stehen des Öfteren bis zu drei 38er-Busse gleichzeitig vor bzw. im Wendekreisel, wobei ein Bus Fahrgäste aufnimmt und die anderen zwei ohne Fahrgäste dem ersten Bus hinterherfahren. Seit dem 10. Mai 2021 wird die Buslinie M43 über den Atzelberg und die dort vorhandenen drei Haltestellen geführt. Der Metrobus M43 fährt im 24-Stunden-Betrieb; zu den Hauptverkehrszeiten im 4 bzw. 5 Minutentakt, in den Normalverkehrszeiten alle acht bis zehn Minuten und in den Schwachverkehrszeiten überwiegend im Abstand von 15 Minuten. Laut Magistratsvortrag M 58 soll die Buslinie M43 zum Fahrplanwechsel (ab 12.12.2021) in der morgendlichen Verkehrsspitze zusätzlich auf einen 3,75 Minutentakt verdichtet werden. Die Buslinie 40 wiederum bietet direktere und schnellere Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Buslinie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle "Enkheim" und "Bergen Ost" (via Vilbeler Landstraße), werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr die Buslinie M43 durch Seckbach nutzen. Somit kann erwartet werden, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Metrobus M43 zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste an der Haltestelle "Atzelberg West" aufnehmen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2021, OA 78 Anregung vom 14.03.2022, OA 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 58 = Annahme, OA 18 und OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (M 58 = Ablehnung, OA 18 = Enthaltung, OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (M 58, OA 18 und OA 23 = Annahme) Gartenpartei (M 58 = Enthaltung, OA 18 und OA 23 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 145, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 92 11

OA (Anregung Ortsbeirat)

Für die Dauer der Bauarbeiten zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße ist auf der Buslinie 40 der Takt in der Hauptverkehrszeit zu verdichten Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58

01.06.2021 · Aktualisiert: 06.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.06.2021, OA 18 entstanden aus Vorlage: OF 16/16 vom 15.05.2021 Betreff: Für die Dauer der Bauarbeiten zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße ist auf der Buslinie 40 der Takt in der Hauptverkehrszeit zu verdichten Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58, wird unter der Maßgabe beschlossen, dass die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 berücksichtigt werden. 2. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße die unten angeführten Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen: a) Bei der Buslinie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße gelten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. b) Die sich daraus ergebende, eventuelle Fahrplanänderung ist zum nächsten planmäßigen Fahrplanwechsel (12.12.2021) vorzunehmen. Begründung: Die Buslinie 40 bietet direkte und schnelle Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Buslinie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle in Enkheim und Bergen-Ost (via Vilbeler Landstraße) werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr die Buslinie M43 durch Seckbach nutzen. Somit wird erwartet, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Bus zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste aufnehmen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 58 = Annahme, OA 18 und OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (M 58 = Ablehnung, OA 18 = Enthaltung, OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (M 58, OA 18 und OA 23 = Annahme) Gartenpartei (M 58 = Enthaltung, OA 18 und OA 23 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 145, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsführung Ecke Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry-Straße korrigieren

21.05.2021 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 25/11 Betreff: Verkehrsführung Ecke Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry-Straße korrigieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wieder das Abbiegen der Verkehrsteilnehmer in Richtung Innenstadt, an der Einmündung der Wilhelmshöher Straße in die Heinz-Herbert-Karry-Straße, zu ermöglichen. Diese Möglichkeit ist ergänzend zum eingerichteten Rechtsabbiegegebot zu installieren. Zwecks Realisierung des zusätzlichen Linksabbiegegebots ist die Umsetzung folgender Maßnahmen möglich: 1. Die, die Sicht behindernden Materialien und Baufahrzeuge sind im Baufeld so zu platzieren, dass eine Sichtbehinderung nicht mehr gegeben ist. 2. Die Anbringung eines Verkehrsspiegels. 3. Die Aufstellung einer Behelfsampel. Begründung: Die Verkehrsführung wurde aktuell folgendermaßen eingerichtet: Wenn man aus der Wilhelmshöher Straße in die Heinz-Herbert-Karry-Straße - Richtung Innenstadt - einbiegen möchte, ist dies nicht möglich. Man darf nur noch in Richtung Arolser Straße abbiegen. Das bedeutet, dass Verkehrsteilnehmer, die Richtung Innenstadt fahren wollen, bis zum Wendekreisel am Ende der Arolser Straße, oder auf den Parkplatz des Supermarkts LIDL fahren müssen, um dort zu drehen. Das ist keinem Verkehrsteilnehmer einsichtig und auch nicht zuzumuten. Aufgrund der mangelnden Einsichtigkeit, hält sich niemand an das Rechtsabbiegegebot. Vom Straßenverkehrsamt wurde das Rechtsabbiegegebot aus der Wilhelmshöher Straße in die Heinz-Herbert-Karry-Straße aufgrund der eingeschränkten Sichtverhältnisse angeordnet. Lt. Amt bestehe die Gefahr, dass bei Ausfahrt aus der Wilhelmshöher Straße aufgrund der Steigung sowie des rechts im Blickfeld befindlichen Baufeldes mit darin abgestellten Baufahrzeugen aus der Atzelbergstraße kommende Kraftfahrzeuge nicht wahrgenommen werden und es zum Zusammenstoß kommen kann. Die Anordnung erfolge aus Gründen der Verkehrssicherheit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 25/11 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Vorstellung der Baumaßnahme der ABG Frankfurt/Wohnheim Frankfurt zwischen Goldpeppingstraße/Kantapfelstraße/Gretapfelstraße und Renettenstraße im Frankfurter Bogen in Preungesheim

14.05.2021 · Aktualisiert: 16.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2021, OF 32/10 Betreff: Vorstellung der Baumaßnahme der ABG Frankfurt/Wohnheim Frankfurt zwischen Goldpeppingstraße/Kantapfelstraße/Gretapfelstraße und Renettenstraße im Frankfurter Bogen in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin möge die AGB Frankfurt bzw. die Wohnheim GmbH bitten, einen Vertreter in die Sitzung des Ortsbeirates zu entsenden, um die Baumaßnahme der AGB bzw. der Wohnheim GmbH näher zu erläutern. Begründung: Da es eine der letzten größeren Baumaßnahmen im Frankfurter Bogen ist, halte ich es für erforderlich, sie im Ortsbeirat näher zu erläutern. Die Baumaßnahme (Erdarbeiten) hat in den letzten Wochen, ursprünglich war der Beginn in 2019 vorgesehen, begonnen. Laut Bauschein-Nr. B-2020-1052-3 und B-2020-1053-3 sollen insgesamt 139 Wohnungen und 70 Pkw-Tiefgaragenstellplätze errichtet werden. Insbesondere sollen folgende Fragen beantwortet werden und zwar - bis wann wird die Baumaßnahme voraussichtlich abgeschlossen sein, werden die Vorschriften des Bebauungsplanes eingehalten (Bebauung mit Erdgeschoß, 3 Stockwerken und zusätzlich mit Penthouse/Loft), - da nur 70 Tiefgaragenstellplätze (statt der nach der Stellplatzsatzung erforderlichen ca. 110 Stellplätze geschaffen werden, wie erfolgt der Ausgleich der fehlenden ca. 40 Stellplätze (z.B. durch Fahrradstellplätze oder Ablösezahlungen etc.) - welche Art von Wohnungen sind vorgesehen (Anzahl der Miet- bzw. Eigentumswohnungen), - wer und durch wenn erfolgt der Verkauf bzw. die Belegung (wie hoch ist der Anteil der sozial geförderten Wohnungen und erfolgt bei den Mietwohnungen, insbesondere eine Belegung aus sozialen Gründen, für die Personen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkte decken können, - erfolgt die Beheizung und die Warmwasserversorgung durch Fernwärme, - wie hoch wird das voraussichtliche Mietniveau pro Quadratmeter bei den Wohnung mit den unterschiedlichen Belegungsarten sein und ggfls. wie hoch wird der Quadratmeterpreis bei den Eigentumswohnungen sein. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 32/10 wurde zurückgezogen.

Partei: AfD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Anwohnerparken im südlichen Bereich des Frankfurter Bogens in Preungesheim

14.05.2021 · Aktualisiert: 16.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2021, OF 33/10 Betreff: Anwohnerparken im südlichen Bereich des Frankfurter Bogens in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann das stadtweite vorgesehene Anwohnerparken im Bereich der verdichteten Bebauung im südlichen Bereich des Frankfurter Bogens in Preungesheim (etwa im Bereich zwischen Kantapfelstraße/Goldeppingstraße/Renettenstraße/Gundelandstraße und Huswertstraße) zeitnah und schnellstmöglich eingeführt wird. Begründung: Die Stellplatzsituation wird sich durch die neue Baumaßnahme der AGB/Wohnheim GmbH (die voraussichtlich 2022 abgeschlossen sein wird) und durch das Parken von aus anderen Stadtteilen verdrängten Pendlern (z.B. aus Bornheim) und durch das Parken aus anderen benachbarten Preungesheimer Wohngebieten (z.B. Jaspertstraße) im Bereich der Straßenbahnlinie 18 (Alkmenestraße und Gravensteiner Platz) weiter erheblich verschlechtern. Aus diesem Grunde ist die Ausweisung von Anwohnerparkzonen dringend und kurzfristig geboten. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 33/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 1 SPD, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme); 3 SPD (= Enthaltung)

Partei: AfD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Koordination von Straßenbaumaßnahmen Aktuelles Beispiel Gießener Straße

06.05.2021 · Aktualisiert: 05.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 96 entstanden aus Vorlage: OF 20/3 vom 07.04.2021 Betreff: Koordination von Straßenbaumaßnahmen Aktuelles Beispiel Gießener Straße Vorgang: V 1309/19 OBR 3; ST 1824/19 Bereits im Jahr 2018 hat der Ortsbeirat 3 auf eine CDU-Initiative hin den Magistrat gebeten, im Mittelstreifen der Gießener Straße Bäume zu pflanzen. Eine Nachfrage im Jahr 2019 ergab, dass aktuelle Trassenpläne Baumstandorte möglich machen würden, eine abschließende Prüfung erfolgen und der Ortsbeirat 3 unaufgefordert unterrichtet würde (Stellungnahme ST 1824). Mittlerweile sind mehr als eineinhalb Jahre vorbei und der Ortsbeirat wartet immer noch auf Nachricht. Zu Beginn des Jahres wurde der Grünstreifen im gesamten Bereich zwischen Marbachweg und Friedberger Landstraße aufgegraben und wieder verschlossen. Das wäre eine gute Gelegenheit gewesen, neue Bäume gleich mit zu planen und zu pflanzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Werden grundsätzlich bei Straßenbaumaßnahmen mögliche weitere Baumstandorte geprüft und dann auch mit umgesetzt? 2. Wird bei Straßenbaumaßnahmen geprüft, ob eventuell auch andere Versorgungsleitungen (z. B. auch die Umrüstung von Gaslaternen) in absehbarer Zeit erneuert werden müssen und dies bei dieser Gelegenheit gleich mit eingeplant? 3. Wann erfolgen auf der Gießener Straße im Bereich des Grünstreifens zwischen Marbachweg und Friedberger Landstraße die bereits seit 2018 geplanten neuen Baumpflanzungen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1309 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1824 Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1411 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwege hinter ÖPNV-Haltestellen rot einfärben

06.05.2021 · Aktualisiert: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 95 entstanden aus Vorlage: OF 10/3 vom 22.04.2021 Betreff: Radwege hinter ÖPNV-Haltestellen rot einfärben Der Magistrat wird gebeten, Radwege, die direkt hinter U-Bahn-, Straßenbahn- oder Bushaltestellen verlaufen, auf dem Streckenabschnitt hinter den Haltestellen rot einzufärben und gegebenenfalls zusätzlich mit Fahrradpiktogrammen zu versehen. Beispiele für das Nordend sind die U5-Haltestellen "Musterschule" und "Glauburgstraße", die Straßenbahn- und Bushaltestelle "Rohrbach/Friedberger Landstraße" und die Bushaltestellen der Linie M32 auf dem Alleenring jeweils in beide Richtungen. Begründung: Die Roteinfärbung soll sicherstellen, dass Radwege direkt hinter ÖPNV-Haltestellen von Ortsunkundigen oder Menschen, die sich in Gedanken oder am Handy befinden, beim Ein- oder Aussteigen wesentlich besser wahrgenommen werden. Dies hilft unbeabsichtigtes Betreten der Radwege zu vermeiden, macht umgekehrt aber auch Radfahrer auf die erhöhte Gefahr im Bereich direkt hinter ÖPNV-Haltestellen aufmerksam. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1550 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradschienen an den vier Treppenaufgängen an der Auerfeldstraße - leichterer Zugang zu den Häusern

03.05.2021 · Aktualisiert: 23.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 5 entstanden aus Vorlage: OF 1/11 vom 18.04.2021 Betreff: Fahrradschienen an den vier Treppenaufgängen an der Auerfeldstraße - leichterer Zugang zu den Häusern Der Magistrat wird gebeten, in der Auerfeldstraße an den vier Treppenaufgängen zu den Häusern mit den Hausnummern 8- 18, 20-30, 32-42 und 44-54 jeweils eine rutschfeste Fahrradschiene rechts anzubringen. Begründung: Der Zugang zu den Reihenhäusern erfolgt ausschließlich jeweils über die Treppenaufgänge (sechs und sieben Treppenstufen). Fahrräder könnten über die Schienen hochgeschoben und müssten nicht mehr getragen werden. Das wäre für Kinder und ältere Anwohner eine enorme Erleichterung. Die Treppen sind städtischer Grund. Die Treppenbreite insgesamt ist zu schmal für eine Doppelschiene. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1465 Antrag vom 15.09.2023, OF 508/11 Antrag vom 27.12.2023, OF 541/11 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4935 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße sind zusätzliche Parkplätze in der Wilhelmshöher Straße auszuweisen

17.04.2021 · Aktualisiert: 21.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 3/11 Betreff: Während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße sind zusätzliche Parkplätze in der Wilhelmshöher Straße auszuweisen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, jeweils östlich und westlich der aktiv betriebenen Bauphasen 2 - 4 zusätzliche Parkplätze auszuweisen. Die Anzahl der Parkplätze ist somit jeweils in den, nicht durch Bauarbeiten betroffenen Straßenabschnitten, zu erhöhen. Begründung: Bedingt durch die Bauarbeiten und die Umleitung des Durchgangsverkehrs fallen sehr viele Parkplätze in der Wilhelmshöher Straße und in der Atzelbergstraße weg. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 3/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Für die Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße ist, abhängig vom Fahrgastaufkommen, die Einstellung des Fahrbetriebs der Buslinie 38, mindestens aber die Reduzierung des Fahrbetriebs zu prüfen

17.04.2021 · Aktualisiert: 21.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 2/11 Betreff: Für die Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße ist, abhängig vom Fahrgastaufkommen, die Einstellung des Fahrbetriebs der Buslinie 38, mindestens aber die Reduzierung des Fahrbetriebs zu prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF und/oder der traffiQ in Verbindung zu setzen um, während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen: 1. Ermittlung des Fahrgastaufkommens auf den Buslinien 38 und M43 an den drei Haltestellen Atzelberg-Ost, -Mitte und -West noch im Mai 2021. 2. Falls das Fahrgastaufkommen es zulässt, ist der Fahrbetrieb der Buslinie 38 komplett einzustellen. Die Endhaltestelle des M43er Busses ist dann an die Haltestelle Panoramabad Bornheim zu verlegen. 3. Falls Pkt. 2 aufgrund des Fahrgastaufkommens nicht möglich sein sollte, ist der Fahrbetrieb auf die Zeiten zu begrenzen, in denen die Buslinie M43 die zusätzlich ab der Haltestelle Atzelberg-Ost zusteigenden Fahrgäste nicht mehr aufnehmen kann. Statt der großen Standardbusse sollten möglichst kleinere Busse zum Einsatz kommen. Der Fahrplan des 38er Busses ist an die verkürzte Fahrstrecke anzupassen. Wartezeiten bzw. Pausen an der Haltestelle Atzelberg-West sind zu unterlassen und der Ausstiegs- und Einstiegsstandort sollte identisch sein. Somit würde nur noch ein Stopp des Busses entweder an der Atzelbergstraße 30 oder im Wendekreisel stattfinden. Der geänderte Fahrplan ist hierbei nicht erst zum nächsten planmäßigen Fahrplanwechsel, sondern unmittelbar nach dem Entscheid zur Änderung umzustellen. Begründung: Seit Beginn der Baumaßnahmen zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße (seit 15. März 2021 bis voraussichtlich 1. Quartal 2024) verkehrt die Buslinie 38 nur noch bis Atzelberg-West. Die Endhaltestellen liegen aktuell an der Atzelbergstraße 30 (Ausstieg) und im Wendekreisel (Einstieg) vor dem Atzelbergplatz. Dies verursacht eine starke Belastung der direkten Anwohner/innen. Die Abgase werden direkt auf die Balkone und Terrassen geblasen. Es stellt sich die Frage, ob es unbedingt erforderlich ist, den Bus bis zu diesem Wendekreisel fahren zu lassen, da voraussichtlich ab dem 10. Mai 2021 die Buslinie M43 über den Atzelberg geführt wird und ebenfalls die Haltestelle Atzelberg-West (allerdings an der Straße und nicht im Wendekreisel) anfährt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 2/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Im Rahmen des Luftreinhaltungskonzepts für die Friedberger Landstraße auch Pförtnerampeln für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen zur Regulierung des Durchgangsverkehrs vorsehen

23.02.2021 · Aktualisiert: 06.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7257 entstanden aus Vorlage: OF 1149/10 vom 09.02.2021 Betreff: Im Rahmen des Luftreinhaltungskonzepts für die Friedberger Landstraße auch Pförtnerampeln für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen zur Regulierung des Durchgangsverkehrs vorsehen Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Luftreinhaltungskonzepts für die Friedberger Landstraße auch Pförtnerampeln für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen zur Regulierung des Durchgangsverkehrs vorzusehen . Begründung: Der Feldversuch 2015 auf dem Heiligenstockweg hat bewiesen, dass Pförtnerampeln den von der Friedberger Landstraße im Rahmen eines Luftreinhaltungskonzepts verdrängten Verkehr in den Wohngebieten, durch die sich der Verkehr dann in Berkersheim und am Frankfurter Bogen den Weg bahnt, deutlich besser handhabbar machen. Deshalb müssen solche Pförtnerampeln in dem entsprechenden Luftreinhaltungskonzept vorgesehen werden, um nicht Belastungen in Bereiche zu verdrängen, die hierfür nicht geeignet sind. Die der FNP vom 4. Februar 2021 zu entnehmende Einschätzung des Verkehrsdezernats, dies sei nicht notwendig, ist nicht nachvollziehbar, da der Feldversuch ja eine deutlich bessere Handhabbarkeit belegt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1141 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bestellung eines Erbbaurechts für das Areal Friedberger Landstraße 8 - Bethmannsches Gartenhaus

18.02.2021 · Aktualisiert: 24.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2021, OF 1062/3 Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts für das Areal Friedberger Landstraße 8 - Bethmannsches Gartenhaus Vorgang: M 171/20 Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung am 21.01.2021 die Stadtverordnetenversammlung u. a. gebeten, die M 171 zurückzustellen, bis die vom Ortsbeirat optionierte öffentliche Nutzung des Areals auf ihre Machbarkeit überprüft und darüber entschieden wurde. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Vorlage einmal zurückgestellt. In der Zwischenzeit scheint Bewegung in die Sache zu kommen, die eine positive Lösung möglich erscheinen lässt. Vor diesem Hintergrund wird die Ortsvorsteherin gebeten, in der Zeit bis zur konstituierenden Sitzung des Ortsbeirats am 6. Mai mit dem zuständigen Dezernat V, Bau und Immobilien, und mit der Lurse AG im Gespräch zu bleiben und sich dabei im Sinne der Anliegen des Ortsbeirats (kulturelle Nutzung auf einer Teilfläche und Öffnung des Areals zum Bethmannpark) einzubringen. Die Ortsvorsteherin wird ferner gebeten, die Koalitionsfraktionen um eine nochmalige Zurückstellung der M 171 zu bitten. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 171 (nicht öffentlich) Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 1062/3 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abwendungsvereinbarung

18.02.2021 · Aktualisiert: 27.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7218 entstanden aus Vorlage: OF 1055/3 vom 31.01.2021 Betreff: Abwendungsvereinbarung Vorgang: OM 6431/20 OBR 3; ST 2108/20 Wie der Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2020, ST 2108, zu entnehmen ist, hat der Magistrat bezüglich der Friedberger Landstraße 112 darauf verzichtet, das Vorkaufsrecht auszuüben und mit dem Käufer stattdessen eine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen, wobei sich dieser "mit einer entsprechenden Vertragsstrafe bewehrt verpflichtet, die Satzungsziele umzusetzen." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, was genau im Falle der Friedberger Landstraße 112 mit den Käufern vereinbart wurde. Bekamen diese tatsächlich die Möglichkeit, über die Geltendmachung von Eigenbedarf Mietern des Hauses zu kündigen? Schließlich verpflichtet sich ein Käufer in einer Abwendungsvereinbarung doch, die Ziele der Milieuschutzsatzung einzuhalten, die eine Eigenbedarfskündigung nur unter strengen Bedingungen erlaubt. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, endlich die Frage des Ortsbeirates vom 27.08.2020 (siehe auch ST 2108) zu beantworten, warum er im Falle der Friedberger Landstraße112 "nicht wenigstens darauf bestanden (hat), dass die Abwendungsvereinbarung regelt, dass während der Zehn-Jahres-Frist, in der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbleibt, auch die Geltendmachung von Eigenbedarf unterbleibt?" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6431 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 775 Aktenzeichen: 64 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden!

18.02.2021 · Aktualisiert: 13.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7211 entstanden aus Vorlage: OF 940/3 vom 08.09.2020 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, dass 1. in den Mietspiegel 2022 Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Kartenübersicht erkennbar markiert werden; 2. für Wohnungen in Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 Euro bzw. 0,96 Euro pro Quadratmeter (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildallee, die Höhenstraße, die Eschersheimer Landstraße, die Friedberger Landstraße, die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage", und zwar die Eschersheimer Landstraße zwischen Heinestraße und Holzhausenstraße (im Bereich der Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstraße, Friedberger Landstraße, Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100 Prozent aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparken im westlichen Teil Seckbachs

25.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2021, OM 7192 entstanden aus Vorlage: OF 805/11 vom 02.01.2021 Betreff: Bewohnerparken im westlichen Teil Seckbachs Der Magistrat wird gebeten, in den Seckbacher Straßen Melsunger Straße, Im Heimgarten, Eschweger Straße und Heinz-Herbert-Karry-Straße im Abschnitt zwischen Melsunger Straße und Eschweger Straße sowie in der Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen Wendekreisel bis Einmündung Heinz-Herbert-Karry-Straße Bewohnerparken einzurichten. Die Reservierungszeiten für Personen mit einem Bewohnerparkausweis sollen montags bis freitags jeweils in der Zeit von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr eingerichtet werden. Begründung: Aufgrund der kurzen Fußwege zur U-Bahn-Station "Seckbacher Landstraße" wird in den im Tenor genannten ausgewiesenen Straßen seit jeher verstärkt durch Pendler geparkt. Bedingt durch das Parkraumbewirtschaftungskonzept kommt es in Bornheim zur Verdrängung der Pendler. Die so verdrängten Pendler weichen jetzt zunehmend in die angrenzenden Stadtteile und somit auch in das westliche Seckbach aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 851 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung von Standorten für Enforcement-Trailer zur Geschwindigkeitsüberwachung auf der Wilhelmshöher Straße

25.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2021, OM 7194 entstanden aus Vorlage: OF 807/11 vom 11.01.2021 Betreff: Einrichtung von Standorten für Enforcement-Trailer zur Geschwindigkeitsüberwachung auf der Wilhelmshöher Straße Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der anstehenden Sanierung der Wilhelmshöher Straße mögliche Standorte für Enforcement-Trailer baulich zu errichten und zu benennen sowie die nötigen Genehmigungen bei der Hessischen Polizeiakademie einzuholen. Begründung: Die grundhafte Sanierung der Wilhelmshöher Straße bietet die Gelegenheit, Flächen für Enforcement-Trailer zu planen und zu ertüchtigen. Da es sich bei den Blitz-Anhängern rechtlich um stationäre Anlagen handelt, müssen entsprechende Standorte von der Hessischen Polizeiakademie genehmigt werden. Die Blitz-Anhänger bieten eine hervorragende Alternative zu den regelmäßig durch den Magistrat abgelehnten stationären Blitzern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 816 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenlaternen für Weihnachtsbeleuchtung vorbereiten

25.01.2021 · Aktualisiert: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2021, OM 7195 entstanden aus Vorlage: OF 808/11 vom 11.01.2021 Betreff: Straßenlaternen für Weihnachtsbeleuchtung vorbereiten Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Sanierung der Wilhelmshöher Straße die neuen elektrischen Straßenlaternen so auszurüsten, dass das Anbringen von elektrischer Weihnachtsbeleuchtung möglich ist. Begründung: Seit vielen Jahren wird in der Weihnachtszeit an den Straßenlaternen der Wilhelmshöher Straße Weihnachtsbeleuchtung angebracht. Bislang ist dies im Abschnitt zwischen Altebornstraße und Heinz-Herbert-Karry-Straße nicht möglich, da dort Gaslaternen vorhanden sind. Nach Abschluss der Sanierung soll diese Möglichkeit für die komplette Wilhelmshöher Straße gegeben sein. Dies hilft auch, die gefühlte Trennung zwischen den Bewohnern von Seckbach-Atzelberg und Alt-Seckbach zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1156 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2244 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wie begründet der Magistrat seine Zweifel?

25.01.2021 · Aktualisiert: 27.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2021, OM 7196 entstanden aus Vorlage: OF 809/11 vom 11.01.2021 Betreff: Wie begründet der Magistrat seine Zweifel? Vorgang: V 1688/20 OBR 11; ST 1845/20 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom 12.10.2020, ST 1845, geäußerten Zweifel zu begründen. "Der Magistrat bezweifelt, dass wegen der Einführung des neuen Bewohnerparkgebietes 40 in Bornheim der Parkdruck im Ortskern von Seckbach erheblich zugenommen hat. Zumal von dort aus die für Pendler attraktiven Stadtbahnstationen nur über Busse zu erreichen sind." Der Ortsbeirat kann die oben genannte Stellungnahme nicht verstehen und bittet um konkrete Beantwortung der Fragen 1 bis 5 des Auskunftsersuchens vom 22.06.2020, V 1688. Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung der weiteren folgenden Fragen gebeten: 1. Auf welcher Basis gründen die Zweifel des Magistrats gegenüber den Beobachtungen der Anwohnerinnen und Anwohner? 2. Ist dem Magistrat der Fahrplan der Buslinie M 43 während des Berufsverkehrs bekannt? 3. In welchem Radius um die für Pendler attraktiven Stadtbahnstationen befinden sich kostenfreie Parkplätze für Pendler? 4. Hält der Magistrat es für möglich, dass die Parkplätze in der Atzelbergstraße und der Zentgrafenstraße für Pendler, die die Stadtbahnstation fußläufig erreichen wollen, attraktiv sind? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.06.2020, V 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1845 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 815 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trinkbrunnen für das Nordend

21.01.2021 · Aktualisiert: 26.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7148 entstanden aus Vorlage: OF 649/3 vom 13.03.2019 Betreff: Trinkbrunnen für das Nordend Vorgang: OM 2074/17 OBR 3; ST 2296/17 Der Ortsbeirat hatte am 24.08.2017 das Folgende angeregt: "Der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung von Trinkbrunnen im Nordend an verschiedenen Standorten, wie zum Beispiel Merianplatz, Luisenplatz, Friedberger Platz oder Martin-Luther-Platz, zu prüfen." In der Stellungnahme vom 20.11.2017, ST 2296, teilte der Magistrat daraufhin u. a. mit, dass die "Mainova [...] zurzeit drei öffentliche Trinkbrunnen (betreibt), davon zwei in der Frankfurter Innenstadt [. .] und einen [...] im Wasserpark Friedberger Landstraße", sodass nach Lage der Dinge, "derzeit keine weiteren Trinkbrunnen im öffentlichen Raum in Planung (sind)". Zeitungsmeldungen folgend, will die Stadt Frankfurt nunmehr "in diesem Jahr dafür sorgen, dass unsere Stadt noch grüner wird". Im Rahmen dessen sollen "auf GRÜNE Initiative hin" u. a. "zehn neue Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet entstehen". Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob überhaupt und, wenn ja, wie viele Trinkwasserbrunnen seit dem Jahr 2019 im Frankfurter Nordend errichtet werden konnten und welche Standorte dabei berücksichtigt worden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2074 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2296 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 822 Antrag vom 01.12.2021, OF 166/3 Aktenzeichen: 79 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Endlich zwei Fahrradspuren auf der Friedberger Landstraße!

21.01.2021 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7147 entstanden aus Vorlage: OF 988/3 vom 15.11.2020 Betreff: Endlich zwei Fahrradspuren auf der Friedberger Landstraße! Der Ortsbeirat 3 hat in mehreren Anregungen seit Langem separate Fahrradspuren auf der Friedberger Landstraße gefordert. Endlich gibt es eine fast durchgehende Spur für die Radfahrerinnen und Radfahrer vom Anlagenring bis zum Nibelungenplatz - sowohl in Fahrtrichtung stadtauswärts als auch in Fahrtrichtung stadteinwärts. Leider wird die Strecke stadteinwärts zwischen Matthias-Beltz-Platz und Friedberger Platz und stadtauswärts zwischen Friedberger Platz und Matthias-Beltz-Platz ausgespart. Die abrupte Unterbrechung der Radwege bedeutet eine Gefahrenquelle für die Radfahrerinnen und Radfahrer. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, für einen Lückenschluss kurzfristige Lösungen zu ergreifen und langfristige zu entwickeln. Auf dem Abschnitt in Fahrtrichtung stadteinwärts sollten kurzfristig Piktogramme aufgebracht werden. Diese Maßnahme ist mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 zu verbinden. Die Piktogramme würden die Fahrspur nicht verengen, aber die Autofahrerinnen und Autofahrer zu einer erhöhten Aufmerksamkeit auf den Radverkehr verhelfen und für die Radfahrerinnen und Radfahrer mehr gefühlte und reale Sicherheit bedeuten. Langfristig ist eine Infrastruktur unter Einbeziehung aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer für diesen Abschnitt zu entwickeln. Für den Abschnitt in Fahrtrichtung stadtauswärts ist die Planung für eine Neuaufteilung von Straßen-, Park- und Gehwegbereich weiterzuführen, was unter anderem eine Umwandlung der Quer- in Längsparkplätze bedeutet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 57 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 294 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1834 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lückenschluss des Fahrradweges auf der Friedberger Landstraße

21.01.2021 · Aktualisiert: 13.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7146 entstanden aus Vorlage: OF 935/3 vom 10.09.2020 Betreff: Lückenschluss des Fahrradweges auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, für die neuen Radspuren auf der Friedberger Landstraße einen Lückenschluss im Abschnitt zwischen Friedberger Platz und Matthias-Beltz-Platz in stadtauswärtiger Richtung herzustellen. Zusätzlich zu der Führung über die Parallele durch die Rotlintstraße soll ein ehemals vorhandener Radweg auf den Parkstreifen wieder aktiviert werden. Die Parkplatzanordnung für die Pkw-Plätze soll dafür geändert und die nötigen Parkflächen reduziert werden. Begründung: Die neuen Radspuren auf der Friedberger Landstraße werden von den Radfahrenden sehr gut angenommen. Die Auswirkungen auf den Pkw-Verkehr sind verträglich. Störend stellt sich die bestehende Lücke im Radweg zwischen Friedberger Platz und Matthias-Beltz-Platz dar. Eine Umfahrung des Abschnitts durch die Rotlintstraße ist nicht im Sinne einer direkten und schnellen Radwegführung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1327 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main

19.01.2021 · Aktualisiert: 27.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7130 entstanden aus Vorlage: OF 528/4 vom 05.01.2021 Betreff: Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main Angesichts der Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (siehe Amtsblatt Nr. 47 vom 17. November 2020) wird der Magistrat gebeten, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Einhausung der A 661 zwischen der Seckbacher Landstraße und der Friedberger Landstraße mit Nachdruck weiter zu verfolgen. Begründung: Die in der Planfeststellung angedachte Bestückung der Autobahn mit Lärmschutzwänden ist keine Alternative zu einer echten Einhausung, die dann einen Grünzug vom Günthersburgpark zum Huthpark und darüber hinaus entstehen ließe. Erst mit dieser Einhausung würde die stadtplanerische Wunde, die die Autobahn Anfang der 80er-Jahre des letzten Jahrhunderts gerissen hat, geheilt werden. Darüber hinaus böte sich so die Möglichkeit, neue Wohnungen entstehen zu lassen, die nicht vor Lärmschutzwänden stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 901

OF (Antrag Ortsbeirat)

Planungsfeststellungsverfahren und Lärmschutz bezüglich der BAB 661 im Bereich Bonames, Frankfurter Berg und Preungesheim

14.12.2020 · Aktualisiert: 25.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2020, OF 1117/10 Betreff: Planungsfeststellungsverfahren und Lärmschutz bezüglich der BAB 661 im Bereich Bonames, Frankfurter Berg und Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. ob es ein Planänderungsverfahren für die BAB 661 für den Abschnitt zwischen Friedberger Landstraße / B 521 und der Anschlussstelle Frankfurt-Ost geben wird? 2. aus welchem Grund würde dieses durchgeführt? 3. werden sich in diesem Fall Auswirkungen insbesondere hinsichtlich der Lärmemissionen auf die Autobahnabschnitte im Bereich von Preungesheim, Frankfurter Berg und Bonames ergeben? 4. können diese Abschnitte gegebenenfalls in das Planänderungsverfahren einbezogen werden? Begründung: Aufgrund im Laufe der Zeit geänderter Vorschriften besteht leider nicht überall ausreichend Lärmschutz. So fehlt beispielsweise im östlichen Bereich zu der Straße "An der Wolfsweide" in Preungesheim bisher noch jeglicher Lärmschutz. An anderen Stellen, wie zum Beispiel im Bereich New Betts ist der Lärmschutz zumindest verbesserungswürdig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1888 2021 Die Vorlage OF 1117/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze für die Freiwillige Feuerwehr Seckbach

30.11.2020 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6965 entstanden aus Vorlage: OF 793/11 vom 16.11.2020 Betreff: Parkplätze für die Freiwillige Feuerwehr Seckbach Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Seckbach bis zu fünf Parkplätze einzurichten und mit entsprechenden Schildern/Markierungen kenntlich zu machen. Begründung: Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr müssen im Fall der Alarmierung das Feuerwehrhaus schnellstmöglich erreichen. Aufgrund der angespannten Parksituation bleibt häufig nur das Ausweichen auf Flächen im Parkverbot in der Altebornstraße. Durch die anstehenden Baumaßnahmen (Wilhelmshöfe/Sanierung Wilhelmshöher Straße) ist von einem stark zunehmenden Parkdruck und zusätzlichen Parkverboten auszugehen. Eine aufwendige Parkplatzsuche ist im Alarmierungskonzept für die Freiwillige Feuerwehr nicht vorgesehen. Leider kam es in der Vergangenheit bereits zu mutwilligen Beschädigungen der Privatfahrzeuge von Kameradinnen und Kameraden. Durch die Freiwillige Feuerwehr Seckbach wurden Flächen identifiziert, die zu Parkplätzen für Einsatzkräfte umgewandelt werden können, ohne dass bestehende Parkflächen wegfallen. Diese befinden sich neben und vor dem Feuerwehrhaus. Die genauen Standorte sind auf der Grafik ersichtlich. Die Umsetzung der Maßnahme unterstützt die Kameradinnen und Kameraden bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Sicherstellung der Rettungskette. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 643 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße

30.11.2020 · Aktualisiert: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6967 entstanden aus Vorlage: OF 795/11 vom 16.11.2020 Betreff: Sofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Vorgang: OM 6747/20 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich mit Hessen Mobil Maßnahmen zu ergreifen, die die Unfallgefahr an oben genannter Kreuzung deutlich reduzieren. Begründung: Die Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747, hat bereits auf die Gefahr des Kreuzungsbereiches hingewiesen. Der tödliche Verkehrsunfall vom 08.11.2020 an eben jener Stelle zeigt die Wichtigkeit sofort greifender Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 645 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1921 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (Ostumgehung Frankfurt am Main)

30.11.2020 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6979 entstanden aus Vorlage: OF 1020/3 vom 30.11.2020 Betreff: Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (Ostumgehung Frankfurt am Main) Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, a) dass die aktuelle Planungsänderung der A 661 (Ostumgehung Frankfurt am Main) die aktuellen Planungen der Einhausung nicht verzögert oder verhindert. Dies gilt insbesondere für den Teil "Lärmschutz". Geplant war, dass die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen des Bundes als Teilfinanzierung in die Gesamtfinanzierung "Einhausung" eingebracht werden; b) dass im Rahmen des Umbaus des Anschlusses Friedberger Landstraße die überlange Ausfahrtsspur in Richtung Bad Vilbel auf das erforderliche Mindestmaß zurückgebaut wird; c) dass die erforderlichen ökologischen Maßnahmen als Ausgleich innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes erfolgen ; d) dass im Rahmen des Fahrspurausbaus auf der A 661 eine "grüne Brücke" über die A 661 als Verlängerung des Wasserleitungswegs geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 884 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 61 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gutachten über die Zunahme des Verkehrs auf der Friedberger Landstraße

29.10.2020 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6863 entstanden aus Vorlage: OF 942/3 vom 08.09.2020 Betreff: Gutachten über die Zunahme des Verkehrs auf der Friedberger Landstraße Die verschiedenen Bürger- und Umweltinitiativen für den Erhalt der Grünen Lunge, Ort des geplanten Wohngebiets Günthersburghöfe, betonen in einem offenen Brief an die Stadtverordneten und den Magistrat die Notwendigkeit aktueller Gutachten, da die bisherigen lückenhaft und keine ausreichende Entscheidungsgrundlage für die Bebauungsplanung bieten. Eine deutlich erhöhte Verkehrsbelastung auf der Friedberger Landstraße ist z. B. mit dem Ausbau der A 66 und dem Anschluss A 66/A 661 zu erwarten. Hinzu kommen jene Autos aus dem neuen Wohngebiet Günthersburghöfe, welche die Friedberger Landstraße zusätzlich belasten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein Verkehrsgutachten über die Zunahme der Verkehrsbelastung (inkl. Schadstoffbelastung) der Friedberger Landstraße so schnell wie möglich in Auftrag zu geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 508 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen

29.10.2020 · Aktualisiert: 11.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6862 entstanden aus Vorlage: OF 932/3 vom 10.06.2020 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstraße und Rotlintstraße wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO) nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstraße zwischen Gluckstraße und Lenaustraße) geschützt; 2. für die vier Stellplätze zwischen Rotlintstraße und Hallgartenstraße 57 wird zur Vereinheitlichung des gesamten Straßenabschnittes das eingeschränkte Halteverbot mit Ausnahmeregelung für Bewohner durch das ab der Hausnummer 57 (ostwärts) gültige Bewohnerparken ersetzt. Gleichzeitig wird das Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg dann auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Rotlintstraße und Martin-Luther-Straße nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter Ziffer 1.) geschützt; 3. der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Straße und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten; 4. d urch Tempo-30-Piktogramme werden die Verkehrsteilnehmer in angemessenem Abstand und in Nähe zu Kreuzungsbereichen/Einmündungen auf der Hallgartenstraße auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. Zusätzlich wird an der Kreuzung Hallgartenstraße/Rotlintstraße ein Piktogramm mit "Vorsicht Kinder" auf dem Straßenbelag aufgebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen Anwohnerinnen und Anwohner, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 Meter) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustraße) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die deutlich verbreiterten Gehwege vor Autos schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 155 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Flüsterasphalt für die Friedberger Landstraße

29.10.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6868 entstanden aus Vorlage: OF 980/3 vom 20.09.2020 Betreff: Flüsterasphalt für die Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend fordert seit Jahren einen Austausch des Kopfsteinpflasterbelages auf der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Platz und Matthias-Beltz-Platz. Bei der letzten Schienenerneuerung im Jahr 2010 wurde dies leider nicht flächendeckend umgesetzt. Durch die neue Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße fahren nun noch mehr Pkws auf den Straßenbahnschienen. Dadurch steigt die Lärmbelastung für die Anwohner. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, in der Friedberger Landstraße kurzfristig den Ersatz der letzten Abschnitte mit Kopfsteinpflasterbelag durch Flüsterasphalt vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 452 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Günthersburghöfe: Aussetzung der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 880 und der Verhandlungen über städtebauliche Verträge

29.10.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2020, OA 633 entstanden aus Vorlage: OF 987/3 vom 28.10.2020 Betreff: Günthersburghöfe: Aussetzung der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 880 und der Verhandlungen über städtebauliche Verträge Vorgang: OM 6092/20 OBR 3; ST 1812/20 Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XVIII. Wahlperiode) Der Magistrat arbeitet mit Hochdruck an der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark - und an der Vorbereitung städtebaulicher Verträge. Der Informationsstand des Ortsbeirats über den aktuellen Stand des Verfahrens ist gering. Die Bereitschaft des Magistrats, Ortsbeirat und Bürgerschaft über die frühzeitige Beteiligung im Jahre 2017 hinaus an den wesentlichen Themenstellungen zur Planung und Entwicklung der Günthersburghöfe zu beteiligen, ist leider nicht erkennbar. Das zeigt zuletzt die Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1812, auf die Anregung des Ortsbeirats vom 28.05.2020, OM 6092. Die Gefahr, dass am Ende auf dem Areal der Klein- und Freizeitgärten ein Wohnquartier entsteht, das den ökologischen, klimatologischen, verkehrlichen und sozialen Anforderungen des 21. Jahrhunderts nicht genügt, ist sehr groß (z. B. in Bezug auf ein weitgehend autofreies Quartier, die Anwendung strenger ökologischer Baukriterien, Erhalt wertvoller Baumbestände, sozialer Mischung). Angesichts der sich in den zurückliegenden Jahren verschärfenden Klimakrise und deren spürbarer Auswirkungen (Hitzerekorde, tropische Nächte, Dürren etc.) ist es angezeigt, alle Maßnahmen, die unter Klima- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten fragwürdig sind, nochmals auf den Prüfstand zu stellen, die aktuelle Nutzung der Natur-, Grün- und Freiflächen im Sinne der Aufwertung dieser Flächen neu zu bewerten und Für und Wider neu abzuwägen: Wohnungsbau (auch in welchem Umfang) einerseits, Klima, Flora und Fauna andererseits. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die vom Ortsbeirat geforderte zweite Runde der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchzuführen, deren Ergebnisse in den weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung der Günthersburghöfe soweit als möglich einfließen sollen; 2. die Offenlage des Bebauungsplans und die Verhandlungen über städtebauliche Verträge und andere rechtliche Bindungen auszusetzen, bis a) die zweite Runde der Bürgerbeteiligung abgeschlossen ist; b) noch ausstehende Gutachten zum Artenschutz und den klimatischen Auswirkungen für die angrenzenden Quartiere auch bei den immer häufiger auftretenden Wetterextremen und damit verbundenen tropischen Nächten in Auftrag gegeben und die Ergebnisse aller Gutachten öffentlich zugänglich gemacht wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6092 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1812 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 04.11.2020 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.11.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 633 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 633 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 177 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 633 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 89 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 633 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 633 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 56 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 633 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 7049, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kein Innovationsquartier, keine Günthersburghöfe in der Kalt- und Frischluftschneise für den Wetterauwind Erhalt der Kleingärten, des bestehenden Grünzuges mit seinem Biotop-Netz

28.10.2020 · Aktualisiert: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2020, OF 986/3 Betreff: Kein Innovationsquartier, keine Günthersburghöfe in der Kalt- und Frischluftschneise für den Wetterauwind Erhalt der Kleingärten, des bestehenden Grünzuges mit seinem Biotop-Netz Der Ortsbeirat fordert die Stadtverordnetenversammlung auf den Magistrat zu beauftragen: Die Vorträge des Magistrats zum Ernst-May-Viertel - vom 22.04.2016, M 83, Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark ("Innovationsquartier") und - vom 22.04.2016, M 82, Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB, zurückzuziehen. Das Innovationsquartier bzw. die Günthershöfe werden nicht gebaut, die Grüne Lunge am Günthersburgpark, die Klein- bzw. Freizeitgärten bleiben erhalten. Begründung: Die Klima- und Coronakrise unterstreichen noch einmal, wie wichtig Freiräume in der Stadt sind. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 986/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)

Partei: ÖkoLinX-ARL

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Kontrollen der Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße

27.10.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6778 entstanden aus Vorlage: OF 1075/10 vom 13.10.2020 Betreff: Bessere Kontrollen der Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße besser zu kontrollieren, um den ständig zunehmenden Schleichverkehr zu unterbinden. Begründung: Durch die verschiedenen Sperrungen auf Parallelstraßen hierzu, etwa der Homburger Landstraße, und den Rückstaus auf der Friedberger Landstraße, gibt es immer mehr Kraftfahrer, die die Staus durch Nutzung der gesperrten Straßen oder Feldwege umgehen wollen. Auch nach Aufhebung der Sperrung der Homburger Landstraße ist keine große Besserung eingetreten. Deshalb müssen die Durchfahrtsverbote nachdrücklich durchgesetzt werden, auch um die eingetretene Gewohnheitsbildung abzuwehren. Das ist insbesondere auf der Berkersheimer Bahnstraße erforderlich, damit sich an der Schranke keine Autostaus bilden, die die für Reiter und Fahrradfahrer nach der Sperrung der Unterführung am Wiesengarten ohnehin schon angespannte Situation noch verschärfen. Dadurch können Pferde scheuen und Fußgänger und Radfahrer gefährden, nicht aber die relativ sicheren, sich verbotswidrig verhaltenden Autofahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 315 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkfläche für den KGV Bad Vilbel Heilsberg e. V.

26.10.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6746 entstanden aus Vorlage: OF 782/11 vom 02.10.2020 Betreff: Parkfläche für den KGV Bad Vilbel Heilsberg e. V. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es möglich ist, dem Kleingartenverein Bad Vilbel Heilsberg e. V. (Friedberger Landstraße gegenüber Parkfriedhof Heiligenstock) über eine vertragliche Regelung die Parkfläche vor dem Gelände des Vereins zur Verfügung zu stellen, und sich dazu mit dem Vorstand des KGV ins Vernehmen zu setzen. Begründung: (Quelle: geoinfo.frankfurt.de) Durch die Beschränkung der Parkzeit auf dem Parkfriedhof Heiligenstock wird die Parkfläche (in rot markiert) vor dem KGV überwiegend von Pendlern genutzt, die ihre Autos dort abstellen. Um den Kleingärtnern jeglichen Alters das Parken zu ermöglichen, könnte man es über eine Art "Anwohnerparken" regeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 408 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße

26.10.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747 entstanden aus Vorlage: OF 784/11 vom 11.10.2020 Betreff: Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an oben genanntem Verkehrspunkt einen Kreisverkehr einzurichten. Sofern ein Kreisverkehr nicht möglich ist, freut sich der Ortsbeirat über geeignete Alternativvorschläge. Begründung: Genannter Verkehrspunkt ist sehr stark frequentiert. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten bilden sich häufig Rückstaus, sowohl von der Wilhelmshöher Straße kommend als auch von Enkheim kommend, auf die Wilhelmshöher Straße. Auch wenn der Kreuzungsbereich nicht als Unfallschwerpunkt bekannt ist, bietet ein Kreisverkehr eine deutliche Steigerung des Verkehrsflusses. Die Geschwindigkeit auf der Vilbeler Landstraße wird reduziert, und durch die Errichtung von Fußgängerüberwegen an den Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehrs tritt eine erhebliche Besserung für Fußgänger ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.11.2020, OF 795/11 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6967 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 410 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Südumgehung zur Friedberger Landstraße verhindern

17.10.2020 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2020, OF 338/16 Betreff: Südumgehung zur Friedberger Landstraße verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, dem Ersuch der Stadt Bad Vilbel, einer Südumfahrung zwischen Bergen- Enkheim und der Friedberger Landstraße abzulehnen. Begründung: Wie in einem Artikel der FR (siehe Anlage) vom 17.10.2020 zu entnehmen war, plant die Stadt Bad Vilbel einen neuen Versuch einer Südumgehung. Dieser Versuch ist schon vor zwei Jahren gescheitert, ob des Flächenverbrauchs und der Lage auf Frankfurter Gemarkung. Nun versucht die Stadt Bad Vilbel mit einer modifizierten Variante erneut eine Südumgehung einzubringen. Das würde für Bergen-Enkheim bedeuten, dass dies unserem Stadtteil noch mehr Autoverkehr bringen würde. Anlage 1 (ca. 155 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 338/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsberuhigung in der Renettenstraße

11.10.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 1061/10 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Renettenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Renettenstraße verkehrsberuhigt analog zur Straße am Dachsberg ausgebaut werden kann. Begründung: Durch den geraden Verlauf und den Verkehr aus der Friedberger Landstraße lädt die Straße geradezu zum Schnellfahren ein. Auch ist nicht immer ersichtlich, dass es eine Tempo 30 Zone und damit rechts vor links ist, trotz zahlreicher Verkehrsschilder. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1788 2020 Die Vorlage OF 1061/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit

24.09.2020 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6666 entstanden aus Vorlage: OF 912/3 vom 14.08.2020 Betreff: Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit Der Magistrat wird gebeten, in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat ein Konzept zu entwickeln, wie Schritt für Schritt die Schrägparkplätze für Pkw in der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Oeder Weg in Parallelparkplätze umgewandelt werden können. Folgende Ziele sollen dabei verfolgt werden: 1. Höhere Aufenthaltsqualität für zu Fuß Gehende auf den dann breiteren Bürgersteigen; 2. mehr Platz für Geschäftsauslagen, Bummeln, Außengastronomie und Kultur (Stärkung der Glauburgstraße als Einzelhandels- und Freizeitstandort); 3. größere Sicherheit für Radfahrende durch das Parallelparken angesichts der im Ostteil der Glauburgstraße verlegten Straßenbahnschienen; Folgende Vorgaben sollen zudem gelten: 1. Die Durchführung aller Einzelschritte soll insgesamt nicht länger als ein Jahr dauern; 2. die 50:50-Regelung beim Bewohnerparken muss grundsätzlich gewahrt bleiben; 3. die erste Maßnahme soll wegen der dort vorhandenen Gefährdung der Radfahrenden die Umwandlung des Schrägparkens in Parallelparken auf der Nordseite der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Spohrstraße sein. Die weiteren Abschnitte sollen ab der Lenaustraße nach Westen bis zum Oeder Weg folgen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob über die Glauburgstraße ein Fußgängerüberweg markiert werden könnte; - ob die noch vorhandenen Flächen zwischen den Schienen asphaltiert und vom Kopfsteinpflaster befreit werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 151 Antrag vom 19.10.2021, OF 121/3 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1038 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßen zum Spielen und Bewegen freigeben

24.09.2020 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6663 entstanden aus Vorlage: OF 858/3 vom 13.05.2020 Betreff: Straßen zum Spielen und Bewegen freigeben Die aktuelle Situation erfordert in vielen Bereichen kreative, zeitlich befristete Lösungen, die den Menschen das Leben erleichtern. Kinder und Jugendliche leiden in der aktuellen Situation gerade in innerstädtischen Wohnlagen unter einem sehr begrenzten und oft überfüllten Angebot an Spiel- und Bewegungsflächen, zumal der Radius aktuell möglichst eng um den eigenen Wohnort eingeschränkt ist und die Kontakte auf ein Minimum in einer möglichst konstanten Gruppe begrenzt sein sollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Bedingungen es in der aktuellen Situation möglich ist, geeignete Straßen ohne Durchgangs- und Quartiererschließungsverkehr, ggf. auch nur zu bestimmten Tageszeiten, während der aktuellen Pandemie als zusätzliche Flächen zum Spielen und zur Bewegung freizugeben. Konkret würde sich im östlichen Nordend die Rotteckstraße zwischen Bäckerweg und Friedberger Landstraße anbieten. Hierbei sollten keine baulichen Maßnahmen erfolgen und die Fläche sollte sich auf die aktuell zur Verfügung stehende Fahrbahn beschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 966 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einfahrt zum Lohrberg, Friedberger Landstraße/Berger Weg für den Fahrradverkehr sicherer machen

21.09.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6621 entstanden aus Vorlage: OF 769/11 vom 05.09.2020 Betreff: Einfahrt zum Lohrberg, Friedberger Landstraße/Berger Weg für den Fahrradverkehr sicherer machen Im Bereich der westlichen Zufahrt zum Lohrberg von der Friedberger Landstraße auf den Berger Weg werden Auto- und Fahrradverkehr ohne Warnung und Senkung der Geschwindigkeit auf einer gemeinsamen Fahrspur zusammengeführt. Der Magistrat wird daher gebeten, die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs vor und während der Zusammenführung der Fahrspuren auf Tempo 30 zu begrenzen. Im Bereich der Fahrspur für den Autoverkehr sind geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen zu realisieren. Begründung: Auf der Friedberger Landstraße ist südlich der Abfahrt zum Lohrberg eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ausgewiesen. Auch wenn dieses Tempo in der Regel nicht mehr auf der Abbiegespur zum Lohrberg gefahren wird, besteht für den Fahrradverkehr, der in der Regel im Schnitt mit Tempo 20 bis 25 km/h unterwegs ist, an der Einfahrt in den Berger Weg eine große Gefahrenstelle, die es dringlich gilt zu entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 186 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2020

16.09.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2020, OF 785/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2020 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro Brutto; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Brutto Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro Brutto. Der Magistrat wird gebeten weiteres zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instand gehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 bis 5.000 Euro Brutto. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 451 2020 Die Vorlage OF 785/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Künftige Wendeanlage an der Haltestelle „Bodenweg“ auf der Friedberger Landstraße

15.09.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6493 entstanden aus Vorlage: OF 1036/10 vom 31.08.2020 Betreff: Künftige Wendeanlage an der Haltestelle "Bodenweg" auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird bezüglich der künftigen Wendeanlage an der Haltestelle "Bodenweg" auf der Friedberger Landstraße um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten: 1. Wo und wie genau ist die Wendeanlage für Straßenbahnzüge der künftig dort endenden Straßenbahnlinie 19 im Bereich der Haltestelle "Bodenweg" vorgesehen? Dabei wird darauf hingewiesen, dass die frühzeitige Vorlage der ersten Pläne sinnvoll wäre. 2. Ab wann sind die entsprechenden Baumaßnahmen ungefähr zu erwarten? 3. Wird, wie bereits erbeten, auf einen Abzweig für eine Straßenbahnlinie in Richtung Bad Vilbel zumindest an dieser Stelle verzichtet? Dabei wird darauf hingewiesen, dass ein späterer Abzweig von der Trasse der Straßenbahnlinie 18 (zum Beispiel vorbei am Sportpark Preungesheim und der bereits vorhandenen vierspurigen Brücke über die A 661) deutlich sinnvoller erscheint. Dies umso mehr vor dem Hintergrund der günstigeren Bauerfordernisse für eine kürzere neu zu bauende Straßenbahnstrecke. 4. Wie bewertet der Magistrat die vorgenannten Fragen vor dem Hintergrund vermeidbarer Verkehrsbehinderungen? Begründung: Klimaschädliche Maßnahmen gilt es zu vermeiden. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund von Staus auf der Friedberger Landstraße oder der B 521 (respektive im Anschlussbereich zur A 661), die den Ausweichverkehr insbesondere durch Berkersheim und Preungesheim weiter erhöhen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 299 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10

15.09.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6495 entstanden aus Vorlage: OF 1046/10 vom 31.08.2020 Betreff: Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um aktuelle Prüfung und Berichterstattung zu der auch im Ortsbezirk 10 vorgesehenen Straßenbahn-Ringlinie gebeten, insbesondere zu folgenden Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich des Ortsbezirks 10? 2. Wann sind Bauarbeiten vorgesehen im Bereich a) des Marbachwegs, westlich der Eckenheimer Landstraße, b) der Gießener Straße Richtung Friedberger Landstraße? 3. Wann ungefähr ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen? 4. Welche baulichen und organisatorischen Maßnahmen sind vorgesehen, um gegenseitige Behinderungen mit der immer mehr an Bedeutung gewinnenden U-Bahn-Linie 5 zu vermeiden? Begründung: Insbesondere eine Takteinschränkung für die U 5 muss verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 296 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fußweg von der Hofhausstraße zum Seckbacher Kreuzweg

07.09.2020 · Aktualisiert: 30.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2020, OF 771/11 Betreff: Fußweg von der Hofhausstraße zum Seckbacher Kreuzweg Vorgang: EA 282/18; ST 1021/19; EA 59/20; ST 1333/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wurde die oben genannte Wegeverbindung vor Erstellung der genannten Stellungnahmen durch das zuständige Fachamt persönlich in Augenschein genommen? 2. Genügt die Wegeverbindung den Ansprüchen an einen Fußweg? 3. Welche Maßnahmen wurden durch den Magistrat vorgenommen um die Bürger*innen auf diese Wegeverbindung als Alternative zum nicht vorhandenen Fußweg entlang der Nußgartenstraße hinzuweisen? 4. Wieso wurde bei der Sanierung der Straße "am Lohrberg" der Zugang zu diesem Fußweg nicht Barrierefrei gestaltet? 5. Plant der Magistrat diese Wegeverbindung zu einem Fußweg auszubauen? 6. Welche Alternativen sieht der Magistrat für Fußgängergruppen / Mobilitätseingeschränkte Personen / Bürger*innen mit Kinderwagen? Begründung: Der in den genannten Stellungnahmen genannte Fußweg ist Teil des "Quellenwanderweges". Im Frankfurter Sprachgebrauch gleicht der Weg eher einem Trampelpfad. Die maximale Breite beträgt ca. 40 cm. Der Zugang zu genanntem Fußweg wird von Süden kommend durch eine hohe Borsteinkante und von Norden kommend durch eine steile, unwegsame Rampe eingeschränkt. Eine Nutzung für Bürger*innen mit Kinderwagen oder durch mobilitätseingeschränkte Mitbürger*innen ist nicht möglich. So bleibt nur das Ausweichen auf die Nußgartenstraße, die durch eine hohe Belastung durch Autoverkehr keine sichere Alternative darstellt. Fotos: J. Bomba Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 282 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 59 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1333 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1769 2020 Die Vorlage OF 771/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (I) Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Wielandstraße

27.08.2020 · Aktualisiert: 26.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6427 entstanden aus Vorlage: OF 878/3 vom 14.05.2020 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (I) Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Wielandstraße Der Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Wielandstraße ist häufig auf beiden Seiten verbotswidrig zugeparkt. Das hat gravierende Sichtbehinderungen zur Folge für Radfahrende, die aus der Friedberger Landstraße kommend rechts in die Wielandstraße abbiegen wollen, und für Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Wielandstraße überqueren wollen. Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken auf beiden Seitenbereichen durch Abpollern oder Radbügel verhindert wird. Vor der Umsetzung soll die Planung dem Ortsbeirat zur Entscheidung vorgelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.10.2020, OF 971/3 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2024 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7152 Aktenzeichen: 32 1

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