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Meine Nachbarschaft: Hofhausstraße

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einmündung der Hofhausstraße in die Friedberger Landstraße sicher gestalten

27.08.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2024, OF 872/10 Betreff: Einmündung der Hofhausstraße in die Friedberger Landstraße sicher gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zuständigen Ämter anzuweisen und Prüfen und Berichten ob es möglich ist die Einfahrt der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße mit einer Anforderungsampel zur Sicherung des fließenden Verkehrs und der Radfahrer auszustatten. Begründung: Es ist festzustellen, dass die Hofhausstraße seit einiger Zeit immer mehr von Autofahrern genutzt wird. An der Einmündung auf die Friedberger Landstraße ist es nur erschwert möglich den fließenden Verkehr einzusehen, da der Radverkehr ebenfalls diesen Punkt kreuzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 872/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 872/10 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kein Ausbau der A 5 auf zehn Spuren, Lärmschutzwall für Bonames jetzt errichten und alle betroffenen Ortsbeiräte zu einer Informationsveranstaltung einladen

20.08.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 874/10 Betreff: Kein Ausbau der A 5 auf zehn Spuren, Lärmschutzwall für Bonames jetzt errichten und alle betroffenen Ortsbeiräte zu einer Informationsveranstaltung einladen Nach Durchsicht der Machbarkeitsstudie der Autobahn GmbH ( https://www.autobahn.de/planen-bauen/projekt/machbarkeitsstudie-zum-ausbau-vom-f rankfurter-kreuz-bis-anschlussstelle-friedberg ) wird besonders die Lärmbelastung von Bonames zunehmen. Eine zusätzliche Lärmschutzwand wird bei aktueller Rechtslage wohl nicht so gebaut werden, dass Bonames entlastet wird. Zusätzlich bedeutet mehr Verkehr auf der A5, dass an den Abfahrten der A661: Friedberger Landstraße // Nieder-Eschbach/Bonames/Kalbach // Preungesheim / Eckenheim, mit einer erheblichen Zunahme an Verkehr, und damit an Abgasen und Lärm zu rechnen ist. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, sämtliche betroffenen Ortsbeiräte zu einem Informationsgespräch mit kompetenten Institutionen, auch vom Land Hessen, einzuladen, welche vom 10-spurigen Ausbau der A5 betroffen sind. Unabhängig von einem etwaigen Ausbau der A5 wird der Magistrat gebeten, sich angesichts einer etwaigen Erweiterung nur auf der Westseite der für den Baubeginn des planfestgestellten Lärmschutzwalls im Bereich Nieder-Eschbach - Kalbach-Riedberg / Bonames (in Sichtweite, und damit Hörweite) einzusetzen. Begründung: Die Studie zeigt deutlich, dass der finanzielle, logistischen und CO2-intensiver Aufwand für eine kurzfristige Verbesserung des Verkehrsflusses nicht lohnt. Grundlegende Verkehrsprobleme werden nicht gelöst. Aus den Verkehrswissenschaften gilt es als gesichert, dass mehr Angebote an Fahrspuren mehr Verkehr bedeutet. Die Studie selbst geht schon bei einem Ausbau im nördlichen Bereich auf acht Spuren von 12 % zusätzlichem Verkehr durch den Ausbau aus. Bei 10 Fahrspuren sind es knapp 20 %, je nach Berechnungsmethode sogar mehr. Um die Klimakrise müssen wir die CO2-Belastung drastisch reduzieren, und nicht um erheblich steigern. Dies ist weder mit dem völkerrechtlich verbindlichen Staatsvertrag vom Pariser Klimaschutzabkommen, einschlägigen Urteilen zum Klimaschutz vom EU-Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht noch mit dem Grundgesetz §2 und §20a vereinbar. Selbst wenn wir eine flächendeckende Elektromobilität annehmen, sinkt dadurch weder die Lärmbelastung noch die Belastung durch Feinstaub, da beides vom Reifenabrieb abhängt, der wiederum unabhängig vom Antrieb ist. Der "Regionale Flächennutzungsplan FrankfurtRheinMain" stellt einen Großteil der landwirtschaftlichen Nutzflächen im mittleren Streckenabschnitt der A 5 als Vorranggebiet für die Landwirtschaft dar. Der Landesentwicklungsplan kennzeichnet dieses Gebiet als überregional bedeutsamer agrarischer Vorzugsraum. Hier kommen besonders fruchtbare Parabraunerden aus Löß, teilweise sogar tiefgründige Schwarzerden vor. Im Falle eines Ausbaus der A 5 würden nicht nur für die zusätzlichen Fahrstreifen wertvolle Böden versiegelt, sondern ggf. auch für Kompensationsmaßnahmen überplant (z.B. Aufforstung). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.10.2024, OF 893/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 874/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 874/10 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 893/10 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und AfD gegen GRÜNE, Linke und FDP (= Annahme) zu 2. CDU, SPD und AfD gegen GRÜNE, Linke und FDP (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

30er-Piktogramme in der Tempo30Zone im Frankfurter Bogen

04.06.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5561 entstanden aus Vorlage: OF 820/10 vom 21.05.2024 Betreff: 30er-Piktogramme in der Tempo-30-Zone im Frankfurter Bogen Die sehr weitläufige Tempo-30-Zone im Frankfurter Bogen umfasst eine Fläche von 72 Hektar. Die hauptsächlichen Ein- und Ausfahrmöglichkeiten bestehen über Goldpeppingstraße, Huswertstraße und Weilbrunnstraße. Dort wurden die Verkehrszeichen 274 aufgestellt. Die jeweils zurückzulegenden Strecken von Beginn bis Ende der Tempo-30-Zone betragen - von Goldpeppingstraße bis Huswertstraße rund 1.450 Meter; - von Goldpeppingstraße bis Weilbrunnstraße rund 1.300 Meter; - von Weilbrunnstraße bis Huswertstraße rund 790 Meter. Es ist in allen Bereichen dieser Zone häufig festzustellen, dass sich Fahrzeugführer*innen mutmaßlich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch die Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat basierend auf der VwV zur StVO gebeten, ergänzend zu den bestehenden Piktogrammen entsprechende 30er-Piktogramme aufzubringen. In beide Fahrtrichtungen wenigstens auf - Renettenstraße, Höhe Nr. 12; - Gundelandstraße, Höhe Nr. 11; - An den Drei Hohen, Höhe Nr. 15/36; - Herrenapfelstraße, Höhe Nr. 13b; - Kantapfelstraße, Höhe Nr. 10. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1700 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bushaltestelle „Budge-Stiftung (Lohrberg)“ direkt vor der Henry und Emma BudgeStiftung zügig barrierefrei umbauen

27.05.2024 · Aktualisiert: 31.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5483 entstanden aus Vorlage: OF 619/11 vom 13.05.2024 Betreff: Bushaltestelle "Budge-Stiftung (Lohrberg)" direkt vor der Henry und Emma Budge-Stiftung zügig barrierefrei umbauen Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle "Budge-Stiftung (Lohrberg)" auf beiden Straßenseiten direkt vor dem Seniorenstift und der Wohnanlage der Henry und Emma Budge-Stiftung auf der Wilhelmhöher Straße sehr zügig und mit sehr hoher Priorität barrierefrei umbauen zu lassen. Begründung: Die Bushaltestelle spielt eine entscheidende Rolle für die Anbindung der Bewohnerinnen und Bewohner der Henry und Emma Budge-Stiftung an Seckbach und Bergen-Enkheim. Der aktuelle Mangel an Barrierefreiheit stellt jedoch eine Hürde für Personen dar, die Gehhilfen oder Rollatoren benötigen, um diese Busse zu nutzen. Besonders Bushaltestellen in der Nähe von Einrichtungen, die für ältere Menschen wichtig sind, sollten vorrangig und mit hoher Priorität barrierefrei gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1853 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92-13

OF (Antrag Ortsbeirat)

Errichtung einer ELadestation für Pkw auf einem Parkplatz Ecke Im Staffel/Auerfeldstraße

02.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2024, OF 623/11 Betreff: Errichtung einer E-Ladestation für Pkw auf einem Parkplatz Ecke Im Staffel/Auerfeldstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Mainova oder einen privaten Anbieter einzuwirken, eine E- Ladestation für PKW (AC) auf einem Parkplatz Ecke Staffel / Auerfeldstraße zu errichten. Begründung: Um klimafreundliche Mobilität durch die Nutzung von E-Autos zu ermöglichen, bedarf es einer E-Ladesäuleninfrastruktur. Bisher gibt es im Stadtteil Seckbach keine öffentliche AC-Ladesäulen. Es bietet sich daher an, in dem o.g. Bereich eine Ladestation für PKW (AC) zu errichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 623/11 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße

29.04.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 270/16 Betreff: Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenen Parkmöglichkeiten in der Vilbeler-Landstraße ab Wilhelmshöher Straße in Richtung Bergen, so mit entsprechenden Parkflächenmarkierung zu versehen, dass der Gehweg auch von Fußgängern - insbesondere Personen mit Behinderungen oder mit Kinderwagen - genutzt werden können, ohne dabei auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Begründung: Die vielbefahrene Vilbeler Landstraße ist im Bereich ab Wilhelmshöher Straße in Fahrtrichtung Bergen teilweise mit dem Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausgeschildert. Allerdings, parken dort einige Zeitgenossen dermaßen willkürlich, dass Fußgänger, insbesondere Menschen mit Behinderung und oder Menschen, welche einen Kinderwagen etc. bewegen, die dort geparkten Fahrzeuge nicht passieren können ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Insbesondere Seh- oder gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger kommen dabei in Notsituationen, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Eine Parkflächenmarkierung wäre deshalb absolut angebracht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/16 wurde zurückgezogen.

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Park-and-ride-Anlage bei Umbau der Autobahnzufahrt Friedberger Landstraße mitplanen

22.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2024, OF 703/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Park-and-ride-Anlage bei Umbau der Autobahnzufahrt Friedberger Landstraße mitplanen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert in o.g. Produktgruppe Mittel für die Planung einer Park+Ride-Anlage im Bereich der Autobahnzufahrt an der Friedberger Landstraße einzustellen Begründung: Der Umbau der Autobahnzufahrt mit dem neuen Verflechtungsstreifen wird in absehbarer Zeit erfolgen. In diesem Zuge sollte eine Park + Ride-Anlage mitgeplant werden. Sie könnte durchaus auch eine Lärmschutzfunktion übernehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 147 2024 Die Vorlage OF 703/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße erhöhen

15.04.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.04.2024, OM 5343 entstanden aus Vorlage: OF 572/11 vom 06.03.2024 Betreff: Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße erhöhen Vorgang: V 1216/15 OBR 11; ST 1791/15 Der Magistrat wird gebeten, in der Nußgartenstraße weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen zu etablieren. So könnten z. B. die Maßnahmen, die im oberen Bereich der Nußgartenstraße mit Pollern und Sperrflächen umgesetzt wurden, auf der gesamten Nußgartenstraße bis zur Kreuzung am Seckbacher Kreuzweg installiert werden. Vordringlich sind vor allem Maßnahmen im Bereich der Kreuzung Nußgartenstraße/Seckbacher Kreuzweg. Begründung: Probleme durch Schleichverkehr sowie Raserinnen und Raser bestehen in der Nußgartenstraße weiterhin. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängerinnen/Fußgängern und zu schnell fahrenden Autofahrern. Vor allem an der Kreuzung Nußgartenstraße/Seckbacher Kreuzweg kommt es häufig zu gefährlichen Begegnungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.01.2015, V 1216 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1791 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1475 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 415

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradpiktogramme auf der Bornheimer Landstraße erneuern

14.03.2024 · Aktualisiert: 26.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5312 entstanden aus Vorlage: OF 664/3 vom 29.02.2024 Betreff: Fahrradpiktogramme auf der Bornheimer Landstraße erneuern Der Magistrat wird gebeten, auf der Bornheimer Landstraße vor der Einmündung in die Friedberger Landstraße die Fahrradpiktogramme und die Markierung der Aufstellfläche zu erneuern. Begründung: Die genannten Markierungen sind deutlich abgenutzt und kaum noch zu erkennen. Demnach werden sie als nicht vorhanden gewertet und der Autoverkehr fährt auf seinen Spuren ohne Rücksicht auf die Radfahrenden. Auf den Missstand wurde der Ortsbeirat von Bürgern hingewiesen. Es soll zu gefährlichen Situationen kommen. Insbesondere kommt es immer wieder zu Konflikten unter den Fahrradfahrern an der Aufstellfläche für Radfahrerende. Mehrfache Meldungen an den Mängelmelder führten zu keiner Reaktion. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1232 Aktenzeichen: 66-2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Sofortiger Lückenschluss auf 200 Metern für Fahrradfahrer*innen auf der Friedberger Landstraße Schluss mit der gefährlichen Situation, es reicht!

14.03.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2024, OA 448 entstanden aus Vorlage: OF 657/3 vom 21.02.2024 Betreff: Sofortiger Lückenschluss auf 200 Metern für Fahrradfahrer*innen auf der Friedberger Landstraße Schluss mit der gefährlichen Situation, es reicht! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. eine Autofahrspur in jede Richtung vom Friedberger Platz bis zur Vogelsbergstraße als Fahrradweg umzuwidmen und - als Sofortmaßnahme - rot zu kennzeichnen; 2. auf der gemeinsamen Fahrspur für Straßenbahnen und Autos auf circa 200 Metern der Straßenbahn durch die Ampelschaltung an den jeweiligen Haltestellen oberhalb und unterhalb dieser Strecke Vorrang zu gewähren; 3. alle weiteren Maßnahmen, wie Änderung des Parkens und Umbauten der Haltestellen, anschließend zu planen. Begründung: Es liegt in diesem Bereich eine gefährliche Situation für Fahrradfahrer*innen vor, die bereits seit 2021 beseitigt werden sollte. Zu den Hauptverkehrszeiten fahren inzwischen so große Fahrradpulks die Friedberger Landstraße entlang, dass eine von zwei Fahrspuren auf diesen 200 Metern oftmals nicht mehr von Autos genutzt werden kann. Trotzdem sind keine relevanten Auswirkungen auf den Verkehrsfluss festzustellen, da große Teile der Friedberger Landstraße bereits nur über eine Spur für den Kfz-Verkehr verfügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1786 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.04.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke und FRAKTION (= Beratung) 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 448 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4776, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße

12.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 583/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße Vorgang: EA 10/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aufgrund der Sperrung des Siegfried-Gößling-Wegs wegen einer Gefahrenstelle wird der Magistrat gebeten die ehemalige Wegeverbindung zwischen dem Wendekreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße und der Zeuläckerstraße wiederherzustellen. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, für die Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Mit dem Bau der Autobahn A 661 wurde der ehemals vorhandene Verbindungsweg zerstört und nicht wieder hergerichtet. Der Weg stellt eine sinnvolle, kurze Verbindung zu den Kleingärten bzw. zur Wilhelmshöher Straße und zur Heinz-Herbert-Karry-Straße dar. Bei zwei Ortsterminen befürworteten Vertreter/innen des Amts für Bau und Immobilien (ABI) die Wiederherstellung der gewünschten Wegeverbindung. Derzeit erarbeitet das ABI einen Kostenrahmen für die beabsichtigte Maßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 10 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 9 2024 Die Vorlage OF 583/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße

12.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 581/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 28/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2024 / 2025 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern und als verkehrsberuhigter Bereich auszuweisen. Im Abschnitt zwischen der Hausnummer 16 und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung und Verkehrsberuhigung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße, aufgrund des desolaten Zustands, unbedingt zu sanieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 28 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 7 2024 Die Vorlage OF 581/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns

12.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 580/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns Vorgang: EA 7/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für die Planung zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns in den Haushalt 2024 / 2025 einzustellen. Der Planungsbereich sollte in einem größeren Radius rund um das Seckbacher Rathaus mit Schwerpunkt auf der Bebauung an der Wilhelmshöher Straße liegen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Bei der Stadtteilbegehung in Seckbach am 13.09.2012 wurde seitens des Planungsdezernenten, des Stadtplanungsamts und der Wirtschaftsförderung zugesagt, bis zum Frühjahr 2013 Vorschläge zur Verbesserung, der im Antragstext genannten Punkte, dem Ortsbeirat vorzulegen. Bis heute liegen diese Vorschläge dem Ortsbeirat nicht vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 7 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 6 2024 Die Vorlage OF 580/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Montage eines Pollers in der Hintergasse (Nähe Hausnummer 11) zwecks Verhinderung illegalen Parkens

04.03.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5190 entstanden aus Vorlage: OF 558/11 vom 16.02.2024 Betreff: Montage eines Pollers in der Hintergasse (Nähe Hausnummer 11) zwecks Verhinderung illegalen Parkens Der Magistrat wird gebeten, zwecks Verhinderung von illegalem Parken im Bereich des Streugutkastens in der Hintergasse (vor der Hausnummer 11) einen Poller zu setzen sowie eine Sperrfläche zu markieren. Begründung: Durch illegales Parken (siehe Foto) können Fahrer größerer Fahrzeuge wie z. B. der Feuerwehr, Rettungsdienste oder Müllentsorgung der FES den hinteren Bereich der Hintergasse nicht andienen. Die Anwohner beklagen sich, dass die FES unverrichteter Dinge abfährt und den Müll erst bei der nächsten turnusmäßigen Fahrt mitnimmt (vorausgesetzt, die Verkehrsbehinderung besteht zu diesem Zeitpunkt nicht mehr). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1271 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Harmonisierung der Ampelschaltung auf der Friedberger Landstraße zwischen RatBeilStraße und Nibelungenplatz

22.02.2024 · Aktualisiert: 26.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5166 entstanden aus Vorlage: OF 636/3 vom 11.01.2024 Betreff: Harmonisierung der Ampelschaltung auf der Friedberger Landstraße zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenplatz Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung und die Ampelschaltung auf der Friedberger Landstraße zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenplatz zu harmonisieren. Dabei soll insbesondere berücksichtigt werden, dass die Rechtsabbiegerampel auf der Friedberger Landstraße in die Rat-Beil-Straße mit der Linksabbiegerampel von der Rat-Beil-Straße in die Friedberger Landstraße gleichgeschaltet wird. Aktuell haben Rechtsabbieger Rot, während die Ampel in der Rat-Beil-Straße schon Grün zeigt. Begründung: Seit der Umwidmung einer Pkw-Spur zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenplatz zum Radweg staut sich der Verkehr auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts selbst außerhalb der Rushhour und an Wochenenden bis zur Friedberger Warte. Die Gründe hierfür liegen nicht nur in der Verknappung. Zum einen wechseln viele Autofahrer zwischen Gießener Straße und Rat-Beil-Straße noch schnell die Spur, weil die Rechtsabbiegerspur nicht rechtzeitig ausgewiesen wird, zum anderen führen die nicht aufeinander abgestimmten Ampeln zu Rückstaus und Stop-and-go. Dies führt zu einer Gefährdung der Fußgänger, die auf Höhe der UAS die Straße überqueren wollen. Zum einen, weil stehengebliebene Pkw den Überweg versperren, zum anderen, weil auch Radfahrer auf der anderen Spur das Ampelsignal missachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1178 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planung Erweiterung Günthersburgpark vorstellen

22.02.2024 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5171 entstanden aus Vorlage: OF 642/3 vom 08.02.2024 Betreff: Planung Erweiterung Günthersburgpark vorstellen Der Magistrat wird gebeten, in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen die aktuellen Pläne für das Erweiterungsgelände des Günthersburgparks vorzustellen. Begründung: Die ursprünglichen Pläne für die Gestaltung des Günthersburgparks sahen eine Erweiterung durch die geplante "Wildnis" bis zur Friedberger Landstraße und die Neugestaltung des Weges von der Friedberger Landstraße bis zur Wetteraustraße vor. Zudem war eine Platzgestaltung am Ende der Wetteraustraße am Günthersburgpark geplant. Den Ortsbeirat interessiert, welche der Maßnahmen mit den in der Presse genannten 13 Millionen Euro umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 923 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlende Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße

20.02.2024 · Aktualisiert: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5108 entstanden aus Vorlage: OF 758/10 vom 05.02.2024 Betreff: Fehlende Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann endlich die bisher leider unverändert fehlende, für die Verkehrssicherheit sehr wichtige Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße für Fahrzeuge aus dem Frankfurter Bogen und auch aus anderen Stadtteilen realisiert wird. Begründung: Das Abbiegen auf die Friedberger Landstraße in Richtung Stadtmitte östlich des Frankfurter Bogens ist unverändert unübersichtlich und sehr gefährlich. Abhilfe wurde wiederholt - ohne Erfolg - avisiert und ist dabei ausdrücklich weiter dringend in Sachen Verkehrssicherheit geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 887 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auf der Friedberger Landstraße zwischen Friedberg Platz und Vogelsbergstraße Querparken auf Längsparken umstellen

25.01.2024 · Aktualisiert: 26.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5038 entstanden aus Vorlage: OF 607/3 vom 17.11.2023 Betreff: Auf der Friedberger Landstraße zwischen Friedberg Platz und Vogelsbergstraße Querparken auf Längsparken umstellen Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze auf der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Platz und Vogelsbergstraße auf der Ostseite von Querparken auf Längsparken umzustellen. Begründung: In diesem Abschnitt der Friedberger Landstraße führen die querparkenden Autos dazu, dass die Mindestbreite für Fußgänger auf dem Gehweg häufig nicht eingehalten wird. Mehrere Gastronomen mit kleiner Außenfläche verschärfen das Problem. Für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen etc. ist häufig der Durchgang auf dem Gehweg zu schmal. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1044 Antrag vom 29.08.2024, OF 754/3 Auskunftsersuchen vom 12.09.2024, V 1020 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße

25.01.2024 · Aktualisiert: 26.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5044 entstanden aus Vorlage: OF 634/3 vom 10.01.2024 Betreff: Mehr Sicherheit an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße für die Fußgänger erhöht werden kann. Insbesondere sollen folgende Maßnahmen geprüft werden: 1. Installation eines größeren Blinklichtes an der südlichen Überquerung der Kreuzung für die Autofahrer, die von der Rohrbachstraße aus nach links stadteinwärts in die Friedberger Landstraße abbiegen; 2. eine zeitlich noch weiter nach hinten gesetzte Grünphase für die Autofahrer, die von der Rohrbachstraße aus nach links stadteinwärts in die Friedberger Landstraße abbiegen. Zur Prüfung weiterer möglicher Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für die Fußgänger wird der Magistrat explizit aufgefordert. Begründung: Die Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße weist ein extrem hohes Verkehrsaufkommen durch Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, die Straßenbahn und den Bus auf. Insbesondere die nach links abbiegenden Autos - sowohl aus der Rohrbachstraße stadteinwärts in die Friedberger Landstraße als auch aus der Glauburgstraße stadtauswärts in die Friedberger Landstraße - haben zeitgleich mit den Fußgängern der entsprechenden Überquerungen der Friedberger Landstraße die Grünphase. Hierbei kommt es täglich zu gefährlichen Situationen, insbesondere zu Vollbremsungen und Beinahe-Unfällen, denn die Autos fahren mit einer hohen Geschwindigkeit in die Kurve und beachten hierbei nicht rechtzeitig, dass die Fußgänger ebenfalls Grün haben und die Straße überqueren. Vor allem in der dunklen Jahreszeit in den Morgen- und Abendstunden ist die Gefahr von Unfällen besonders hoch. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1043 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Friedberger Landstraße vor der Ampel an der Scheffelstraße: Irreführende Poller versetzen und Piktogramm entfernen

25.01.2024 · Aktualisiert: 26.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5045 entstanden aus Vorlage: OF 635/3 vom 02.01.2024 Betreff: Friedberger Landstraße vor der Ampel an der Scheffelstraße: Irreführende Poller versetzen und Piktogramm entfernen Der Magistrat wird gebeten, a) die unterbrochene Pollerreihe an der Friedberger Landstraße stadteinwärts, vor der Ampel an der Scheffelstraße in Höhe des Matratzengeschäfts, zu schließen. Hier führte früher ein Radweg auf dem Fußweg der Scheffelstraße entlang. Er wurde bereits vor mehr als 15 Jahren im Zuge der Umgestaltung des gesamten Kreuzungsbereiches Eiserne Hand aufgehoben; b) das Fahrradpiktogramm an der Scheffelstraße/Ecke Eiserne Hand, auf westlicher Seite des Fußwegs in Höhe des Altkleidercontainers, zu entfernen. Begründung: Der Radweg auf der Friedberger Landstraße wird an der Ampel in die Scheffelstraße geführt und verläuft dann auf der Scheffelstraße weiter in Richtung Anlagenring. Die noch von früher unterbrochene Pollerreihe verleitet den Radverkehr, insbesondere bei rotem Ampelsignal, über den Fußweg der Scheffelstraße und den Maria-Ward-Platz abzukürzen. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen mit dort laufenden Personen. Durch den angrenzenden Kindergarten sind im Bereich des Maria-Ward-Platzes viele Kinder unterwegs, für die die querenden Zweiräder besonders gefährlich sind. Durch die Freigabe der Scheffelstraße für Fahrräder entgegen der Einbahnstraße ist der Radweg auf dem Fußweg der Scheffelstraße entbehrlich. Dadurch wird die Aufenthaltsqualität für die zu Fuß Gehenden erhöht und ein Konfliktpotenzial durch den parallel verlaufenden Radweg aufgelöst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1045 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße

25.01.2024 · Aktualisiert: 26.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5036 entstanden aus Vorlage: OF 602/3 vom 21.11.2023 Betreff: Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Merianstraße Maßnahmen zu ergreifen, um ausreichende Gehwegbreiten sicherzustellen und einen gefahrlosen Begegnungsverkehr für Radfahrende zu ermöglichen. Es wird darum gebeten, insbesondere vor den Hausnummern 24, 26 und 40 bis 44 auf die Gehwegbreiten zu achten. Hier befinden sich Schaltkästen auf den Bürgersteigen. Es wird angeregt, an diesen Stellen die Parkreihen für Autos zu unterbrechen. Generell soll auf der gesamten Straße geprüft werden, ob das aufgesetzte Parken mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig grundsätzlich auf die Straße verlagert werden kann. Der Straßenquerschnitt erscheint dafür ausreichend. Es soll geprüft werden, ob das Schrägparken im westlichsten Abschnitt auf der Südseite in Längsparken umgewandelt werden kann. Zugunsten des Fahrradverkehrs in freigegebener Richtung gegen die Einbahnstraße soll geprüft werden, ob Ausweichbuchten eingerichtet werden können. Begründung: Die Merianstraße erfüllt eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen der Friedberger Landstraße und dem Merianplatz. Neben der Bornheimer Landstraße ist sie die kürzeste Beziehung in den südlichen Bereich der Berger Straße. Autoverkehr belastet die Merianstraße nicht übermäßig. Durch die relative Enge der Straße bleiben jedoch nur geringe Gehwegbreiten übrig, die an den beschriebenen Stellen grenzwertig sind. Kinder auf kleinen Fahrrädchen, Rollstühle oder Kinderwagen passen nicht mehr zwischen den Installationen auf dem Bürgersteig und der Parkreihe von Autos hindurch. Für Fahrradfahrer ist das Fahren in westliche Richtung angenehm. Die Merianstraße verfügt sogar über eine ampelgeregelte Querung der Friedberger Landstraße. Beim Fahren in östliche Richtung bestehen jedoch bei Begegnungen mit dem Autoverkehr kaum Ausweichmöglichkeiten. Hier sollen wenige Ausweichbuchten eine Verbesserung schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1231 Antrag vom 20.06.2024, OF 728/3 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5913 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Staus vermeiden

23.01.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5002 entstanden aus Vorlage: OF 746/10 vom 08.01.2024 Betreff: Staus vermeiden Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie künftig Staus zul asten der im Ortsbezirk 10 lebenden und arbeitenden Menschen verhindert werden; 2. wie hoch ab 2021 ff. der CO2-Ausstoß durch unnötige Staus im und um den Ortsbezirk 10 der Jahre lag. Begründung: Vermeidbare Staus, zum Beispiel auf der B 521 oder der Friedberger Landstraße, führen zu nicht hinnehmbaren Belastungen im Ortsbezirk 10. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1210 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel in der Auerfeldstraße - neu

15.01.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4935 entstanden aus Vorlage: OF 541/11 vom 27.12.2023 Betreff: Fahrradbügel in der Auerfeldstraße - neu Vorgang: OM 5/21 OBR 11; ST 1465/21 Der Magistrat wird gebeten, in der Auerfeldstraße auf dem eingezeichneten Bürgersteig vor dem Aufgang zur Auerfeldstraße 8 bis zu vier Fahrradbügel aufzustellen (siehe auch OM 5) . Quelle: Google Maps vor Auerfeldstraße 8 Begründung: Es gibt in den Häusern der Auerfeldstraße 8 bis 52 vermehrt Schulkinder und auch Erwachsene, die ihre Fahrräder auf der Straße abstellen möchten. Der Ortsbeirat weiß von einem Minimum von fünf Familien. Der Platz ist eng und Stellen, an denen Fahrräder angeschlossen werden können, sind sehr begrenzt. An zwei der vier Laternenpfähle auf diesem Straßenabschnitt sind Mülltonnen abgestellt. Die Laternenpfähle stehen dicht an Hecken oder Mauern. Die Aufgänge zu den Häusern haben Treppen, für eine Schienenlösung (Vorlage ST 1465) sind die Aufgänge baulich zu schmal. Die angeregten vier Fahrradbügel, an denen acht Fahrräder abgestellt werden könnten, würden der Parksituation für Fahrräder helfen und vor allem die Schulkinder unterstützen, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren. Der Fahrradweg in Richtung Marbachweg ist gut ausgebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 5 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1212 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hinweisbeschilderung für den Autoverkehr auf den Ortsteil Frankfurt-Preungesheim und den Sportpark Preungesheim

05.12.2023 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4871 entstanden aus Vorlage: OF 718/10 vom 21.11.2023 Betreff: Hinweisbeschilderung für den Autoverkehr auf den Ortsteil Frankfurt-Preungesheim und den Sportpark Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wieweit eine Beschilderung für den Autoverkehr auf den Ortsteil Frankfurt-Preungesheim und den Sportpark Preungesheim ausgehend von der Friedberger Landstraße (L 521) aus beiden Richtungen über die Zufahrt Hofhausstraße in die Goldpeppingstraße möglich ist. Begründung: 1. Die ortsunkundigen Besucher des Sportparks werden dadurch direkt an ihr Ziel geleitet und müssen nicht mehr über den Ortskern Preungesheim fahren. 2. Das Gleiche gilt auch für die Besucher des Frankfurter Bogens. Eine solche Beschilderung würde die Durchfahrt durch den Ortskern Preungesheim entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 635 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Tischtennisplatten für das Nordend

19.10.2023 · Aktualisiert: 25.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4687 entstanden aus Vorlage: OF 563/3 vom 07.09.2023 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und, wenn ja, die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Paul-Hindemith-Anlage - Grünfläche am Oeder Weg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünanlage in der Martin-Luther-Straße (zwischen Rohrbachstraße und Hallgartenstraße) - Grünfläche in der Rotlintstraße zwischen Egenolffstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die dauerhafte Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, zudem stellen sie eine verhältnismäßig günstige und wartungsarme Investition mit hohem Nutzungspotenzial dar. Demnach ist es wünschenswert, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 127 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachpflanzung von zwei Bäumen am Rande des BoulePlatzes gegenüber dem Friedberger Platz

19.10.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4694 entstanden aus Vorlage: OF 592/3 vom 29.09.2023 Betreff: Nachpflanzung von zwei Bäumen am Rande des Boule-Platzes gegenüber dem Friedberger Platz Der Magistrat wird gebeten, die beiden abgeholzten Bäume am Rande des Boule-Platzes gegenüber dem Friedberger Platz und die zwei fehlenden Bäume auf dem Friedberger Platz nachzupflanzen. Begründung: Am Boule-Platz gegenüber dem Friedberger Platz an der Friedberger Landstraße wurden schon vor einiger Zeit zwei Bäume gefällt. Diese bittet der Ortsbeirat nachzupflanzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 323 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unmöglicher U 5-Schienenersatzverkehr

19.09.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4489 entstanden aus Vorlage: OF 667/10 vom 04.09.2023 Betreff: Unmöglicher U 5-Schienenersatzverkehr Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, warum der wochenlange Schienenersatzverkehr (SEV) der U-Bahn-Linie 5 in diesem Sommer so unfreundlich für Eckenheimer und Preungesheimer Fahrgäste ausgerichtet wurde. Von Interesse sind dabei folgende Punkte: 1. Warum wurde der SEV der Linie U 5 nicht umsteigefrei zur Verfügung gestellt? 2. Welche Alternativen über die Konstablerwache wurden geprüft und diese warum verworfen? Zum Beispiel: a) Warum wurde nicht die Ersatzlinie 10 von und nach Eckenheim über die Glauburgstraße geführt? b) Warum wurde die U 5 nicht bis Musterschule geführt und der Ersatzverkehr ab Glauburgstraße zur Friedberger Landstraße? 3. Warum musste man zweimal umsteigen mit zweimal Zeitverlust von je fünf bis acht Minuten, um zu Dom oder Schauspielhaus zu kommen? 4. Warum wurde zudem die Konstablerwache ausschließlich umständlich von Süden angefahren statt direkt? 5. Warum wurden die Fahrgäste nicht sinnvoll online informiert? 6. Was hat dieser SEV den Steuerzahler gekostet und was hat er erwirtschaftet? 7. Wird es künftig klare, international verständliche Hinweise - auch auf die Erreichbarkeit der teils abgelegenen Haltestellen - geben? Begründung: Nicht nur internationale Fahrgäste waren genervt und überfordert. Dieser SEV war leider keine Werbung für den Frankfurter Personennahverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 337 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2023

18.09.2023 · Aktualisiert: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2023, OF 500/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2023 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro brutto; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Brutto Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro brutto. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instandgehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 bis 5.000 Euro brutto. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 257 2023 Die Vorlage OF 500/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach

11.09.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2023, OA 384 entstanden aus Vorlage: OF 497/11 vom 26.08.2023 Betreff: Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach Vorgang: EA 7/23 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Bürgerschaft und dem Ortsbeirat Probleme in Alt-Seckbach zu identifizieren und dann anhand der gemeinsamen städtebaulichen Analyse eine Konzeption für Alt-Seckbach zu erstellen, die Garant für den Erhalt der Infrastruktur eines lebendigen und zukunftsträchtigen Stadtteils ist. Begründung: Dem Stadtteil Alt-Seckbach droht in seinem historischen Kern um das alte Rathaus herum ein deutlicher Niedergang. Viele Häuser entlang der Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße leiden unter dem viel zu intensiven (Berufs-)Verkehrsaufkommen in diesen engen Straßen. Investitionen unterbleiben und machen das Wohnen und damit das Betreiben von Läden/Geschäften immer unattraktiver. Der Betrieb von gemeinschaftsstiftenden Strukturen wie dem alten Rathaus oder von Gaststätten leidet oder unterbleibt ganz. Folgendes ist schon heute zu besichtigen: 1. Das alte Seckbacher Rathaus ist in seiner gegenwärtigen Form und Ausstattung für Feiern, Veranstaltungen oder andere Nutzungen nicht (mehr) attraktiv. Die ABG kümmert sich nur unwillig um das Haus. Die Front zur Hofhausstraße ist dringend renovierungsbedürftig und der frühere Blumenschmuck ist wohl auch der Kostenschere zum Opfer gefallen. Hier ist ein neues Nutzungskonzept in Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Ortsbeirat, ABG und Stadtverwaltung zu erarbeiten, das dazu beiträgt, für das Stadtteilleben einen attraktiven Beitrag zu leisten. 2. Der dem alten Seckbacher Rathaus gegenüberliegende kleine Platz ist vollgestellt mit riesigen Verteilerkästen, ist in der Regel ungepflegt und wird vernachlässigt. Jedenfalls ist er kein Ort, an dem sich Seckbacher gerne zu einem Plausch treffen. Dieser Platz müsste aufgewertet und z. B. mit einem kleinen Brunnen etc. ausgestattet werden. 3. Die gegenüberliegende Gastwirtschaft mit Innenhof "Zum Schwanen" steht seit Monaten leer und ein neuer Pächter/Betreiber ist offenbar kaum zu finden. Das Gleiche gilt für das danebenliegende Haus der früheren Frankfurter Sparkasse, die dieses vor ca. einem Jahr verlassen hat und das seitdem leer steht, ohne dass in Seckbach wenigstens noch ein Geldautomat installiert worden wäre. 4. Die Verkaufsstelle/das Restaurant/Café in der ehemaligen Bäckerei "Schaan" steht leer, ohne dass eine neue Nutzung in Aussicht steht. Die Liste der Probleme ließe sich lange fortsetzen, wobei sich die Problemursachen bei den einzelnen Objekten regelmäßig wiederholen: fehlende Parkplätze/zu hohes Verkehrsaufkommen/zu niedrige Mieten/fehlende Investitionen. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, wird die Lage immer schwieriger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 7 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 7 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 384 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3904, 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 17.10.2023 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße: Die beiden Plätze, Rathausplatz und Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse, sind qualitativ hochwertig umzugestalten

11.09.2023 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4349 entstanden aus Vorlage: OF 496/11 vom 25.07.2023 Betreff: Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße: Die beiden Plätze, Rathausplatz und Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse, sind qualitativ hochwertig umzugestalten Vorgang: M 20/16; OM 1774/22 OBR 11; ST 1456/22; ST 208/23; OM 3824/23 OBR 11; ST 1458/23 Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich zur Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774, folgende Maßnahmen zur Umgestaltung der beiden Plätze an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße sowie zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse in einer gestalterisch hochwertigen Weise sowie unter dem Gesichtspunkt der Klimaanpassung umzusetzen. Hierfür sind eigenständige Gestaltungsplanungen zu erstellen: 1. Bei beiden Plätzen ist jeweils ein großkroniger Baum in einem großzügig zu bemessenen Wurzelraum zu setzen, damit sie nachhaltig die Plätze beschatten und prägen können. Darüber hinaus sollten Pflanzstreifen und Wandbegrünungen an den umliegenden Gebäuden vorgesehen werden. 2. Die auf dem Platz an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße bestehenden Verteilerkästen, Schaukästen, der Briefkasten und der Bücherschrank sind entweder zu verlegen, zu versenken, an den Standorträndern in ein zu erstellendes Gestaltungskonzept einzubinden oder an eine andere Stelle in Seckbach zu versetzen (teilweise bereits in der Vorlage OM 1774 angeregt). 3. Auf dem Platz an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße sollte ein kleines Brünnchen oder ein Wasserspeier (Trinkbrunnen) errichtet werden. Dies könnte mit einer Information verbunden werden, dass sich der Name Seckbach (in Ersterwähnung Seckibah) von Sickerwasser, also von Quellen, ableitet. 4. Darüber hinaus sollte eine Verbindung zwischen dem Platz und dem historischen Rathaus geschaffen werden, z. B. mittels einer Zurückverlegung der Ampel bis zur Rathausgasse und einem breiten Fußgängerbereich zwischen Rathaus und dem Platz (über den Bereich hinaus, der in der Vorplanung der Vorlage M 20 dargestellt wird). 5. Die an dem Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse vorhandene Wandbegrünung aus Rosen sollte von vornherein mit einem Pflanzstreifen gesichert werden. Der Platz ist so zu bauen, dass am Rande keine Autos parken können, damit die seitliche Zugänglichkeit gesichert ist (wie in der Vorplanung der Vorlage M 20 vorgesehen). Begründung: Die Grundsanierung der Wilhelmshöher Straße mit den beiden Plätzen bietet eine einmalige Gelegenheit, die beiden Plätze qualitativ und klimagerecht neu zu gestalten. Sie dienen bereits heute als Aufenthaltsort - insbesondere als Pausenort für ältere Menschen auf ihrem Weg zum/vom Einkaufen. Beide Plätze könnten die Identifikation mit dem Stadtteil fördern. Diese Funktionen müssen unter dem besonderen Gesichtspunkt der Klimaanpassung mit qualitativ hochwertigen Planungen und deren Umsetzung erreicht werden. Beide Plätze sind aktuell in einem erbärmlichen Zustand, weil über Jahrzehnte verschiedene Schränke, Einbauten, Kästen, Masten etc. ohne jenen Qualitätsanspruch errichtet wurden. Auf beiden Plätzen gibt es aktuell keinen Baum. Der einzige Großstrauch auf dem Platz an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße befindet sich in einer Degenerationsphase. Darüber hinaus liegt der Platz an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße gegenüber dem historischen Seckbacher Rathaus und sollte in einem gestalterischen Gesamtbild zusammen mit dem Rathaus geplant werden. Der Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse bietet durch eine private Anpflanzung eine Wand aus Strauchrosen, die gesichert werden sollte. Darüber hinaus muss planerisch unterbunden werden, dass beiderseits des Platzes (in der Draisbornstraße und Lohrgasse) Kraftfahrzeuge parken. Derzeit ist oftmals nur über Umwege, über die viel befahrene Wilhelmshöher Straße, ein Betreten des Platzes möglich, weil parkende Fahrzeuge den Zugang von den genannten Straßen aus behindern oder zumindest erschweren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.01.2016, M 20 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1456 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 208 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3824 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1458 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 56 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lücken im Baumbestand des Alleenrings nachpflanzen

13.07.2023 · Aktualisiert: 23.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4267 entstanden aus Vorlage: OF 550/3 vom 29.06.2023 Betreff: Lücken im Baumbestand des Alleenrings nachpflanzen Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig Bäume an folgenden Standorten des Alleenrings nachzupflanzen: - Rothschildallee, nördliche Baumreihe gegenüber der Bushaltestelle "Günthersburgallee"; - Rothschildallee, nördliche Baumreihe vor den Häusern mit den Hausnummern 26 und 28; - Rothschildallee, südliche Baumreihe vor dem Haus mit der Hausnummer 33. Außerdem wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zur Begrünung sowie zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität umsetzen: - Begrünung des Zaunes der Hundewiese; - Anpflanzung einer Staudeninsel auf dem Alleenring auf der kleinen Verkehrsinsel auf Höhe der Rotlintstraße; - Aufstellen einer Bank auf dem Aleenring südlich vor dem Haus mit der Hausnummer 47. Der Ortsbeirat beteiligt sich an den Begrünungsmaßnahmen mit einem Betrag von 5.000 Euro. Begründung: Auf dem Alleenring im Abschnitt zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße gibt es einige Lücken im Baumbestand. Der Grünstreifen wird zunehmend von Anwohnerinnen und Anwohnern zur Naherholung genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2153 Antrag vom 20.11.2023, OF 603/3 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.12.2023, OIB 270 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Öffnung des Berger Wegs/Klingenwegs nach Bergen

11.07.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4256 entstanden aus Vorlage: OF 197/16 vom 26.06.2023 Betreff: Keine Öffnung des Berger Wegs/Klingenwegs nach Bergen Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Berger Weg/Klingenweg nicht als Einbahnstraße nach Bergen freigegeben wird. Begründung: Der Frankfurter Presse vom 23.06.23 ist zu entnehmen, dass das Verkehrsdezernat plant, den Berger Weg/Klingenweg zur Einbahnstraße zu machen und die Linie 83 (Lohrberg-Bus) über Bergen zur Friedberger Landstraße fahren zu lassen. Eine Probefahrt soll noch vor den Sommerferien stattfinden (Frankfurter Neue Presse, 23.06.23/Lokales Sommer, Sonne, sinnlose Staus, Keine Lösung für den Lohrberg in Sicht - Erneut Vorstoß für Ringbus-Linie). Die Maßnahme soll ergriffen werden, um das sommerliche Verkehrschaos am Lohrberg zu beruhigen. Eine Öffnung des Berger Wegs/Klingenwegs nach Bergen würde ein enormes Verkehrsaufkommen nach Bergen in ein Wohngebiet bewirken. Das Wohngebiet rund um den Berger Teil des Klingenwegs ist durch verkehrsberuhigende Maßnahmen gekennzeichnet. 30er-Zone, Spielstraßen und versetzte Haltebuchten machen das Straßenbild aus. Auch wurde die Schranke vor ca. zwei Jahrzehnten aus gutem Grund dort eingerichtet. Es ist den Anwohnerinnen und Anwohnern verständlicherweise weder zu vermitteln noch zuzumuten, warum in Zeiten von Umwelt- und Naturschutz sowie Verkehrsberuhigung im Frankfurter Innenstadtbereich ein Wohngebiet im Außenbezirk direkt an einem Naherholungsgebiet für motorisierten Durchgangsverkehr geöffnet werden soll. Der Berger Weg/Klingenweg wird als Fahrradstrecke stark genutzt und zwischen dem motorisierten Verkehr und den Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern auf dem einspurigen Weg würde ein erhöhtes Unfallrisiko entstehen. Das Busangebot für Besucher des Lohrbergs würde durch die vorgeschlagene Lösung unattraktiver gemacht werden, da sich die Fahrtzeit deutlich erhöht. Generell wird eine Abstimmung mit dem und Einbindung des Ortsbeirates 16 als dringend erforderlich angesehen. Insbesondere auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dem Berger Weg/Klingenweg um eine hochfrequentierte Wander- und Radstrecke handelt, setzt sich der Ortsbeirat Bergen-Enkheim für eine klare Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs ein. Mit einem Konzept, welches mobilitätseingeschränkten Menschen und Gartennutzerinnen und Gartennutzern eine angenehme Anfahrt mittels Auto ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2231 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüne Welle für den ÖPNV

15.06.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4146 entstanden aus Vorlage: OF 534/3 vom 01.06.2023 Betreff: Grüne Welle für den ÖPNV Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo die Attraktivität des ÖPNV im Nordend durch die Einrichtung einer Grünen Welle gestärkt werden kann. Begründung: Der ÖPNV verläuft an vielen Stellen im Nordend parallel mit dem Autoverkehr beispielsweise entlang der Friedberger Landstraße, der Eckenheimer Landstraße oder der Rohrbachstraße sowie auf dem Oeder Weg oder auf dem Alleenring und Anlagenring. Häufig unterliegen Busse und Bahnen dabei denselben Ampelphasen, wodurch sie beispielsweise auf der oberen Friedberger Landstraße an Querstraßen wie der Rat-Beil-Straße, der Gießener Straße und der Dortelweiler Straße regelmäßig ausgebremst werden. Ein ÖPNV, der Vorfahrt vor dem querenden Verkehr erhielte, könnte sich deutlich schneller durch die Stadt bewegen und so ein noch attraktiveres Angebot darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.06.2023, OF 559/3 Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4273 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2010 Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 10 umstellen auf insektenfreundliche und energiesparende Leuchten

06.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4039 entstanden aus Vorlage: OF 619/10 vom 18.05.2023 Betreff: Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 10 umstellen auf insektenfreundliche und energiesparende Leuchten Insektenfreundliche Leuchtmittel sind auf den notwendigen Streubereich konzentriert und setzen energiesparende Leuchten ein. Der Magistrat wird daher gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf solche insektenfreundlichen Leuchtmittel vorangeschritten ist. Hierbei sollten auch Vorgänge und Pläne der Verwaltungen und Ämter einbezogen werden, die nicht in städtischer Verantwortung liegen (wie zum Beispiel Hessen Mobil oder die Autobahn GmbH des Bundes ). Begründung: Lichtverschmutzung verstärkt das Insektensterben. Insbesondere leuchten immer noch einige Straßenleuchten im Straßenverlauf und an den Autobahnauf- und abfahrten der Friedberger Landstraße, Homburger Landstraße und im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Jean-Monnet-Straße mit gelben Intensivlichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2222 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung Fahrbahnmarkierung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße

05.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3994 entstanden aus Vorlage: OF 458/11 vom 19.05.2023 Betreff: Anbringung Fahrbahnmarkierung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen auf der Wilhelmshöher Straße und der Hofhausstraße wieder anzubringen, da derzeit insbesondere in Kreuzungsbereichen die Autofahrer keine hinreichenden Orientierungspunkte haben. Begründung: Der Zustand der Straßen Wilhelmshöher Straße und Hofhausstraße ist denkbar schlecht. Zudem fehlen mittlerweile fast völlig die gebotenen Fahrbahnmarkierungen, um den Autoverkehr insbesondere in den Kreuzungsbereichen ausreichend zu lenken. Es besteht Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1750 Aktenzeichen: 66-7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradweg in der Rohrbachstraße

01.06.2023 · Aktualisiert: 04.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2023, OF 533/3 Betreff: Fahrradweg in der Rohrbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg auf dem Bürgersteig in der Rohrbachstraße vom Alleenring Richtung Friedberger Landstraße breiter zu gestalten. Dabei soll geprüft werden, ob der Bürgersteig breit genug ist, um einen zweispurigen Radweg in beiden Fahrtrichtungen einzurichten. Begründung: An den Pfosten, die die Kfz-Parkplätze abgrenzen, werden viele Fahrräder auf der Seite des Radweges angekettet, was den Platz für die Fahrradfahrer wegnimmt und diese daher auf den für die Fußgänger ausgelegten Teil des Bürgersteigs ausweichen müssen. Der Bürgersteig scheint jedoch breit genug zu sein, um diesen Radweg breiter zu gestalten und eventuell eine Doppelspur einzurichten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 533/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 533/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 533/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Mehr Tischtennisplatten für das Nordend

31.05.2023 · Aktualisiert: 04.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2023, OF 540/3 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Adlerflychtplatz - Grünfläche am Oederweg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünfläche auf dem Friedberger Platz - Günthersburgallee zwischen Alleenring und Rohrbachstraße Lutherplatz - Orsenigopark an der Hallgartenstraße - Grünfläche Rotlintstraße zwischen Egenolfstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, sodass es wünschenswert wäre, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.09.2023, OF 563/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 540/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 563 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 563/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Abschaffung der Rechtsabbiegerampel an der Kreuzung Friedberger Landstraße/RatBeilStraße

24.05.2023 · Aktualisiert: 15.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2023, OF 192/16 Betreff: Abschaffung der Rechtsabbiegerampel an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rat-Beil-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: die kürzlich neu eingerichtete Rechtsabbieger Ampel von der Friedberger Landstraße aus nördlicher Richtung kommend in die Rat-Beil-Straße wird ersatzlos abgeschafft. Begründung: Die fragliche Kreuzung befindet sich zwar nicht in dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des Ortbeirats Bergen-Enkheim. Dessen Zuständigkeit ergibt sich jedoch daraus, dass von der neugeschaffenen Verkehrssituation tagtäglich hunderte Bürger aus dem Stadtteil Bergen-Enkheim betroffen sind. Fahrzeuge, die auf der Friedberger Landstraße von der Friedberger Warte kommend in südlicher Richtung nach Frankfurt fahren, konnten schon immer an der Kreuzung Friedberger Landstraße / Rat-Beil-Straße rechts abbiegen. Das Abbiegen war Jahrzehnte lang möglich ohne Beschränkung, natürlich schon immer mit der Absicherung durch einen Fußgängerweg für Fußgänger und Radfahrer. Für die Rechtsabbiegerspur wurde jetzt aber eine Ampel installiert mit der Folge, dass durch die Ampelphase sich permanent ein Rückstau bildet, letztendlich auf beiden Fahrspuren Richtung Frankfurt am Main, wobei sich dieser Rückstau oftmals bis weit hinter die Friedberger Warte auf die B 3 sich auswirkt. Das bedeutet für die aus Bergen-Enkheim kommenden Fahrzeuge - und natürlich auch für alle anderen Fahrzeugen - das Stehen in einem künstlich geschaffenen Stau mit den daraus resultierenden erheblichen Umweltbeeinträchtigungen. Dabei hat die neuinstallierte Ampelanlage keinerlei Sinn, außer dem Zweck, die Autofahrer zu drangsalieren und zu schikanieren. Für Fußgänger und Radfahrer ergibt sich keine verbesserte Verkehrssituation, denn dann, wenn die Autofahrer bei einer grünen Ampelschaltung rechts in die Rat-Beil-Straße abbiegen dürfen, sind auch die Fußgänger und Radfahrer zum Anhalten gezwungen. Der Verkehr läuft somit insgesamt nicht reibungsloser, wie seit Jahrzenten der Fall, sondern es wird ein künstlicher Stau mit allen umweltschädlichen Folgen geschaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 192/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, GRÜNE, LINKE und BFF gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung SPD und FDP

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gartenhütten jetzt Dauerwohnungen?

19.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2023, OF 467/11 Betreff: Gartenhütten jetzt Dauerwohnungen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob entlang der Nußgartenstraße, Seckbacher Kreuzweg und Klingenweg eine schleichende Umwidmung früherer Gartenhütten zu Dauerwohnungen stattgefunden hat, was mit dem Flächennutzungsplan für diesen Grünzug unvereinbar wäre. Begründung: Entlang der genannten Straßen sind in den letzten Jahren offenbar ehemalige Gartenhütten zu festen Dauerwohnungen umfunktioniert worden, die bereits an die normale Müllabfuhr etc. angeschlossen sind. Eine solche Grundstücksnutzung verträgt sich nicht mit den für diesen Grünzug bestehenden Festsetzungen des Flächennutzungsplans und stellt dessen Umsetzung im Gegenteil für die Zukunft in Frage. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 676 2023 Die Vorlage OF 467/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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