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Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5296 entstanden aus Vorlage: OF 1435/5 vom 08.10.2019 Betreff: Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch Vorgang: OM 1647/17 OBR 5; ST 1512/17 Der Magistrat wird nochmals gebeten, der Gefährdung der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der Radfahrerinnen und Radfahrer in der Straße Im Bärengarten zwischen dem Abzweig Strahlenberger Weg und Speckweg sowie auf dem Wirtschaftsweg zwischen Speckweg und Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Der Ortsbeirat hält die Einrichtung einer Fahrradstraße oder die Anordnung von Tempo 30 für geeignet. Begründung: Die Straße Im Bärengarten ist eine schmale Straße, freigegeben als Anliegerstraße ohne nutzbaren Gehweg. Der daran nach Osten anschließende Wirtschaftsweg hat gar keinen Bürgersteig. Dieser Weg ist eigentlich nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, wird aber intensiv von Schleichverkehr befahren. In seiner Stellungnahme ST 1512 führt der Magistrat aus, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Sicherheitsgründen bei entsprechenden baulichen Gegebenheiten angeordnet werden dürfen. Da sich Fußgänger und Kraftfahrzeuge mangels Gehweg den Straßenraum teilen müssen, liegt hier eine besondere Gefahrenlage vor. In vergleichbarer Weise sind im Altebergsweg und dem südlichen Strahenberger Weg Tempo 30 angeordnet. Der Magistrat möge sich nicht auf die Spitzfindigkeit berufen, Im Bärengarten gebe es einen Gehweg. Dieses Konstrukt ist äußerst schmal, an etlichen Stellen durch Einbauten weiter eingeengt oder zugewachsen und wird in der Praxis von keinem Fußgänger benutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1647 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1512 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 293 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitskontrolle durch Enforcement-Trailer im südlichen Teil der Buchrainstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5172 entstanden aus Vorlage: OF 1371/5 vom 24.08.2019 Betreff: Geschwindigkeitskontrolle durch Enforcement-Trailer im südlichen Teil der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, im südlichen Teil der Buchrainstraße (ca. Hausnummer 60) Geschwindigkeitskontrollen durch Enforcement-Trailer durchzuführen. Begründung: Der Enforcement-Trailer hat sich als wichtiger Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert, insbesondere auch weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage und rund um die Uhr durchgeführt werden können. Gerade in der südlichen Buchrainstraße kommt es gemäß Anwohnerinnen und Anwohnern zu höheren Geschwindigkeitsübertretungen, und dies auch oft in den Abendstunden und am Wochenende. Daher ist es sinnvoll, dies über einen längeren Zeitrahmen zu kontrollieren. Dies trägt dann nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2126 Aktenzeichen: 32 4
Instandsetzung des Gehweges am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5018 entstanden aus Vorlage: OF 1349/5 vom 03.08.2019 Betreff: Instandsetzung des Gehweges am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg - um die Liegenschaft "Buchrainstraße 95" - instand setzen zu lassen. Begründung: Der Bürgersteig am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg - um die Liegenschaft "Buchrainstraße 95" - hat durch Wurzeleinwuchs Schäden davongetragen. Die Schäden sind mittlerweile so immens, dass es gerade für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Kinderwagen oder Rollator schwierig ist, diesen Abschnitt zu passieren. Der jetzige Zustand stellt eine Gefahrenquelle dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2363 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Eingangsportal des Alten Friedhofs Oberrad
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5019 entstanden aus Vorlage: OF 1350/5 vom 16.07.2019 Betreff: Eingangsportal des Alten Friedhofs Oberrad Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Bürgerinnen und Bürger vor herabfallenden Deckenteilen im Eingangsportal des Alten Friedhofs Oberrad zu schützen. Begründung: Im Eingangsportal des Alten Friedhof Oberrad in der Mathildenstraße sind in der Vergangenheit immer häufiger Deckenteile im Bereich des Eingangsportals herabgefallen. Das Portal ist im Deckenbereich in weiten Teilen marode und sehr rissig. Inzwischen ist stellenweise der Unterbau der Decke komplett zu sehen. Hier ist dringend und schnell Abhilfe geboten, bevor jemand durch herabfallende Stücke verletzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2077 Aktenzeichen: 67 4
Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/ deNeufvilleStraße hier: Änderung der Ampelschaltung
Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4620 entstanden aus Vorlage: OF 1256/5 vom 19.04.2019 Betreff: Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/ de-Neufville-Straße hier: Änderung der Ampelschaltung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Ampelschaltung am Buchrainplatz verändert werden kann, sodass sich weniger Rückstau bildet und auch die Autos aus der Buchrainstraße und vom REWE-Parkplatz ohne Probleme auf die Offenbacher Landstraße einfahren können. Begründung: Derzeit bewirkt die Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/ Buchrainstraße/Wehrstraße/de-Neufville-Straße, dass es auf der gesamten Strecke um den Buchrainplatz in beide Richtungen häufig zu Staus kommt. Eine Ausfahrt vom REWE-Parkplatz und der Buchrainstraße in die Offenbacher Landstraße ist nur sehr schwer möglich, da die Autos sich zwischen der Ampel an der Offenbacher Landstraße/Ecke de-Neufville-Straße (siehe Abbildung Ampel 1) und Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße (s. Abbildung Ampel 2) stauen. Dies liegt daran, dass zuerst die Ampel Offenbacher Landstraße/Ecke de-Neufville-Straße Richtung Offenbach auf Rot springt und die Autos dann erst einmal den Bereich bis zur nächsten Ampel blockieren, da die zweite Ampel erst später auf das Rotsignal wechselt. Dies ist auch bei der anderen Richtung, von Offenbach in Richtung Frankfurt Innenstadt, das Gleiche. Auch hier gibt es die verzögerte Ampelschaltung, sodass sich auch die Autos zwischen den beiden Ampeln stauen und eine Einfahrt auf den REWE-Parkplatz und in die Buchrainstraße schwierig ist. Es ist zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Änderung der Ampelschaltung hier zu einer flüssigeren Verkehrsführung beitragen kann. Quelle: Stadtvermessungsamt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1430 Aktenzeichen: 32 1
Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust in die Mathildenstraße
Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4239 entstanden aus Vorlage: OF 1149/5 vom 29.01.2019 Betreff: Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust in die Mathildenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Einmündung der Straße An der Mannsfaust in die Mathildenstraße abzupollern. Begründung: An der Einmündung der Straße An der Mannsfaust in die Mathildenstraße ist auf der südlichen Seite der Einmündung zwar eine Sperrfläche markiert, jedoch wird diese Fläche immer wieder zugeparkt, sodass die Entsorgungsfahrzeuge der FES Mühe haben, von der Mannsfaust in die Mathildenstraße einzubiegen. Hier würden Poller das Problem lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1077 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5771 Aktenzeichen: 66 0
Instandsetzung des Bürgersteigs in der Mathildenstraße hier: vor der Einfahrt zur Liegenschaft Mathildenstraße 30a
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4096 entstanden aus Vorlage: OF 1123/5 vom 02.01.2019 Betreff: Instandsetzung des Bürgersteigs in der Mathildenstraße hier: vor der Einfahrt zur Liegenschaft Mathildenstraße 30a Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig vor der Einfahrt zur Liegenschaft Mathildenstraße 30a - Gemeindehaus der Herz-Jesu-Kirche - instand zu setzen. Begründung: Für Bürgerinnen und Bürger, die mobilitätseingeschränkt sind oder einen Kinderwagen für ihr Kind brauchen, existiert in der Herz-Jesu-Kirche ein barrierefreier Eingang an der Westseite. Dieser ist jedoch nur über die Hofeinfahrt zu erreichen. Besucherinnen und Besucher der Messe haben sich beklagt, dass der Teil des Bürgersteigs sehr uneben und das Erreichen des barrierefreien Eingangs der Herz-Jesu-Kirche nicht uneingeschränkt möglich ist. Hier bittet der Ortsbeirat um Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 642 Aktenzeichen: 66 2
Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle vor dem Blumengeschäft Oberräder Blütenzauber, Burgenlandweg 15
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3909 entstanden aus Vorlage: OF 1002/5 vom 13.10.2018 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle vor dem Blumengeschäft Oberräder Blütenzauber, Burgenlandweg 15 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, vor dem Blumengeschäft Oberräder Blütenzauber, Burgenlandweg 15, 60599 Frankfurt am Main, eine zusätzliche Bushaltestelle in beide Richtungen einzurichten. Begründung: Besucherinnen und Besucher des Waldfriedhofs Oberrad kaufen häufig ihren Grabschmuck im Blumengeschäft Oberräder Blütenzauber. Das Geschäft liegt jedoch genau zwischen den beiden existierenden Haltestellen "Burgenlandweg" und "Waldfriedhof Oberrad". Somit sind Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV gezwungen, das Blumengeschäft Oberräder Blütenzauber zu Fuß zu erreichen. Dies ist besonders für ältere Besucherinnen und Besucher beschwerlich. Hier wäre eine zusätzliche Haltestelle hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 190
Nutzung des Arboretums und anliegender Gärten für die „Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder“
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3754 entstanden aus Vorlage: OF 963/5 vom 21.08.2018 Betreff: Nutzung des Arboretums und anliegender Gärten für die "Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das sich in der Buchrainstraße/Ecke Altebergsweg befindliche Arboretum und weitere angrenzende Gärten durch die "Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder" genutzt werden können. Begründung: Die "Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder" haben derzeit kein Klubhaus oder ein eigenes Grundstück, um ihre Vereinstätigkeit auszuüben, die größtenteils in der Natur stattfindet. Für den Ortsbeirat ist es wünschenswert, dass die "Drei Lilien" ein Grundstück erhalten, auf dem ein Großteil der Vereinstätigkeit ausgeübt werden kann, das aber auch ein Treffpunkt für die Kinder und Jugendlichen ist. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass eine gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad gegeben sein soll. Das sich in der Buchrainstraße/Ecke Altebergsweg befindliche Arboretum und weitere angrenzende Gärten sind aus Sicht des Ortsbeirates bestens dafür geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2339
Parksituation in der Straße An der Mannsfaust
Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3490 entstanden aus Vorlage: OF 938/5 vom 22.07.2018 Betreff: Parksituation in der Straße An der Mannsfaust Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um gegen das verkehrswidrige Parken in der Straße An der Mannsfaust - hier zu nennen ist vor allen Dingen das Parken auf dem nördlichen Bürgersteig, zwischen der Hausnummer 10 und der Mathildenstraße, und im Wendehammer - vorzugehen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über das verkehrswidrige Parken in der Straße An der Mannsfaust beschwert. Die Autos parken verkehrswidrig auf dem nördlichen Teil des Bürgersteigs und im Wendehammer. Dieses Verhalten behindert nicht nur die Fußgängerinnen und Fußgänger, die den Bürgersteig dann nicht mehr nutzen können, sondern stellt für mobilitätseingeschränkte Personen ein teilweise unüberwindbares Hindernis dar. Des Weiteren wird die Zufahrt für die Feuerwehr, den Krankenwagen oder die Müllabführt erschwert oder gar unmöglich gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2209 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Instandsetzung der Oberfläche des sich gegenüber der Alfred-Delp-Straße befindlichen Weges zwischen Goldbergweg und Altebergsweg
Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3301 entstanden aus Vorlage: OF 876/5 vom 20.05.2018 Betreff: Instandsetzung der Oberfläche des sich gegenüber der Alfred-Delp-Straße befindlichen Weges zwischen Goldbergweg und Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, die Oberfläche des sich gegenüber der Alfred-Delp-Straße befindlichen Weges zwischen Goldbergweg und Altebergsweg instand zu setzen. Begründung: Die Oberfläche des sich gegenüber der Alfred-Delp-Straße befindlichen Weges zwischen Goldbergweg und Altebergsweg gleicht einer Kraterlandschaft. Besonders für mobilitätseingeschränkte und/oder ältere Bürgerinnen und Bürger sowie für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ist die Benutzung problematisch. Der Ortsbeirat hält eine Instandsetzung der Oberfläche für dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1961 Aktenzeichen: 66 5
Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße (II)
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2621 entstanden aus Vorlage: OF 725/5 vom 25.12.2017 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße (II) Der Magistrat wird gebeten, in der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg erneut Messungen mittels Via Count-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich weiterhin über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Nach übereinstimmenden Aussagen hat sich die Situation verschärft, was aus Sicht des Ortsbeirates eine erneute Messung und eine daraus resultierende Bewertung rechtfertigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 684 Aktenzeichen: 32 4
Setzen von Pollern hier: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2438 entstanden aus Vorlage: OF 662/5 vom 06.11.2017 Betreff: Setzen von Pollern hier: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24 - Pietät Reukauf - abzupollern. Begründung: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24 - Pietät Reukauf - wird trotz des absoluten Halteverbots regelmäßig geparkt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pietät Reukauf müssen mitunter zu jeder Tages- und Nachtzeit aus dem Hof heraus- und hineinfahren. In der Vergangenheit führte dies bereits des Öfteren zu mehrmaligem Vor- und Zurücksetzen. Dies ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kein Zustand, der von Dauer sein kann. Für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet dies eine zusätzliche und unnötige Lärmbelastung, tagsüber kommt es verstärkt zu Behinderungen im fließenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 376 Aktenzeichen: 66 0
Mathildenplatz hier: Verbesserung der Verkehrssituation
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2318 entstanden aus Vorlage: OF 582/5 vom 13.10.2017 Betreff: Mathildenplatz hier: Verbesserung der Verkehrssituation Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation am Mathildenplatz so zu verbessern, dass 1. das Parken gegenüber der Garage der Liegenschaft Mathildenstraße 10 unterbunden wird; 2. das Parkverbot um den Mathildenplatz ggf. a) mittels Verfügung einer Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 4 1 Absatz 1 StVO) oder b) mittels Setzen von Pollern durchgesetzt wird und 3. der ruhende Verkehr überwacht wird. Begründung: Auch im Stadtteil Oberrad herrscht Parkplatzknappheit. Dies führt dazu, dass vor allen Dingen abends Fahrzeuge verkehrswidrig abgestellt werden. Bedauerlicherweise sind die Straßen um den Mathildenplatz derart zugeparkt, dass es für die Anwohnerinnen und Anwohner mitunter unmöglich ist, zu ihren Garagen zu gelangen bzw. diese auch zu verlassen. Was in diesem Falle für die Anwohnerinnen und Anwohner gilt, gilt dann auch in besonderem Maße für die Müllabfuhr, die Feuerwehr und die Krankenfahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 363 Aktenzeichen: 32 1
Absicherung der Fußgängerquerung an der Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2151 entstanden aus Vorlage: OF 563/5 vom 26.08.2017 Betreff: Absicherung der Fußgängerquerung an der Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerquerung an der Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg derart abzusichern, dass das Befahren der südöstlichen Sperrfläche verhindert wird. Begründung: Die Fußgängerquerung an der Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg wird durch das Befahren der südöstlichen Sperrfläche immer wieder durch Pkws zugeparkt, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer keine Möglichkeit haben, die Straße an dieser Stelle zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 20 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Durchgangsverkehr durch die Straße „An der Goetheruh“ verhindern
Antrag vom 03.05.2017, OF 439/5 Betreff: Durchgangsverkehr durch die Straße "An der Goetheruh" verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Durchgangsverkehr in der Straße "An der Goetheruh" zu unterbinden. Der Ortsbeirat hält eine für den Radverkehr leicht umfahrbare Umlaufsperre auf der Mitte der Strecke zwischen Wendelsweg und dem Parkplatz des Waldspielparks Scheerwald für eine geeignete Maßnahme. Begründung: Bis zur Freigabe des Wendelsweg für den öffentlichen Verkehr war die Straße "An der Goetheruh in beiden Richtungen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Beschilderung erlaubte nur den Anliegerverkehr zu den Gärten. Selbst die Zufahrt zum Parkplatz des Waldspielplatzes ist durch den Anwohnerbereich nicht erfasst. Kraftfahrzeuge dürfen nicht vom Parkplatz über die "Goetheruh" nach Sachsenhausen fahren. Derzeit ist nur noch die Fahrtrichtung Westen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Straße ist aber für eine Freigabe nicht geeignet, weil auf Grund der geringen Breite ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Kraftfahrzeuge müssen dann zurücksetzen, Fußgänger und Radfahrer sind gezwungen, auf den unbefestigten Seitenstreifen auszuweichen. Anlässlich eines Ortstermins am 26.4. d.J. wurden von Nachbarn, Anliegern und dem Straßenverkehrsamt Argumente gegen eine Schließung des Weges vorgetragen, die einer sorgfältigen Abwägung nicht standhalten: Der Weg sei ohnehin auf Grund seiner geringen Breite nicht für den Durchgangsverkehr attraktiv. Während des etwa zwanzig minütigen Ortstermins befuhren allerdings insgesamt vier Kraftfahrzeuge offensichtlich im Durchgangsverkehr aus der noch jetzt verbotenen östlichen Richtung den Weg. In der Hauptverkehrszeit ist sicher mit einem deutlich höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Einige Anwohner verwiesen den Fuß- und Radverkehr auf den parallel verlaufenden Sachsenhäuser Landwehrweg. Die "Goetheruh" hat eine für den Radverkehr bestens geeignete Bitumendecke, während der Landwehrweg mit seiner wassergebundenen Decke besser für den Freizeitverkehr geeignet ist. Es ist erwünscht, dass der Radverkehr nicht mit dem reinen Freizeitverkehr in Konflikt kommt und deshalb auf der "Goetheruh" fährt. Eine Sperrung würde den Anwohnerverkehr zu großen Umwegen zwingen. Dieses Argument wäre stichhaltig, wenn der Weg wirklich nur durch die Anwohner mit Kraftwagen benutzt werden würde. Tatsächlich ist der Kraftfahrzeugverkehr der Anlieger die Ausnahme. Wer ohne Auto anfährt, hat weiterhin keine Beeinträchtigung. In Abwägung der großen Probleme, die der illegale Autoverkehr verursacht, müssen leider die Umwege in Kauf genommen werden. Der Weg werde kaum von Fußgängern und Radfahrern benutzt. Dies ist jedoch der Tatsache geschuldet, dass Radfahrer bei einer Durchfahrt fast sicher mit Begegnungsverkehr rechnen müssen und nach der Straßenverkehrsordnung zum Ausweichen auch in den unbefestigten Seitenbereich verpflichtet sind. In der gleichen Richtung fahrende Kraftfahrzeuge sind ein noch größeres Problem, weil das Überholen auf Grund der geringen Straßenbreite verboten ist. Leider muss immer wieder beobachtet werden, dass Radler durch Kraftfahrer bedrängt werden und der Wunsch zu überholen durch hupen, aufheulen lassen des Motors oder lautes Rufen bekundet wird oder aber einfach mit viel zu geringem Seitenabstand vorbeigefahren wird. Es kann aber nicht hingenommen werden, dass der illegale Autoverkehr die Radler in den parallel verlaufenden schmutzigen und holprigen Sachsenhäuser Landwehrweg zwingt. Die "Goetheruh" werde als Rettungsweg für den Sportplatz am Scheerpark benötigt. Hier wäre der Ortsbeirat überrascht, wenn die Einsatzfahrzeuge der schmalen "Goetheruh" der viel breiteren Buchrainstraße den Vorzug geben würden. Die Notwendigkeit einer zweiten Zufahrt zum Gelände erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Vertreter des Straßenverkehrsamtes bekundeten geringes Interesse, in den Schleichverkehr einzugreifen. Der Verkehr würde sich dann andere Routen suchen. Das Argument passt nicht ganz zu dem ebenfalls vorgebrachten Einwand, dass es gar nicht so viel Schleichverkehr gebe. Bei einer Sperrung müsste jedenfalls der Verkehr auf die legalen Wege ausweichen. Genau das ist Ziel der Maßnahme. Der Ortsbeirat stellt fest, dass vom Straßenverkehrsamt seit einiger Zeit, das Verkehrsschild "Anlieger frei" zusammen mit einem Durchfahrtsverbot nicht mehr wieder aufgestellt wird, wenn es durch anderweitige Maßnahmen entfernt wurde, wie hier an der "Goetheruh" oder im Hansenweg. Diese Vorgehensweise ist zwar insoweit konsequent als es in der Praxis keinerlei Sanktionen gegen das illegale Befahren gibt. Gesetzestreue Bürgerinnen fühlen sich ja verhöhnt, wenn die verbotene Fahrweise Augen zwinkernd hingenommen wird. Die Öffnung der Wege würde jedoch Fußgängern und Radfahrern die letzten Rückzugsräume nehmen, in denen sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Es ist daher geboten, den Kraftfahrzeugverkehr in den Freizeitflächen wie hier in der "Goetheruh" zu unterbinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wurde zurückgezogen.
Setzen von Pollern in der Buchrainstraße (IV)
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1465 entstanden aus Vorlage: OF 399/5 vom 03.04.2017 Betreff: Setzen von Pollern in der Buchrainstraße (IV) Vorgang: OM 291/11 OBR 5; ST 1385/11; V 811/13 OBR 5; ST 1631/13; V 1170/14 OBR 5; ST 171/15 Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg vor der Liegenschaft Buchrainstraße 5 mittels Poller oder Drängelgitter zu sichern. Begründung: Mit der Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 291, hatte der Ortsbeirat um Abpollerung des im Betreff genannten Bereiches gebeten. In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385, wurde dem Ansinnen nicht widersprochen, es wurde aber auf umfangreiche Umgestaltungsmaßnahmen hingewiesen. Mit der Anfrage an den Magistrat vom 29.08.2013, V 811, erkundigte sich der Ortsbeirat danach, wann die zugesagten Poller installiert werden. In der Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1631, wird mitgeteilt, dass die zugesagten Arbeiten im 4. Quartal 2013 ausgeführt werden. Mit der Anfrage an den Magistrat vom 07.11.2014, V 1170, erkundigte sich der Ortsbeirat danach, wann die zugesagten Poller installiert werden. In der Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 171, wird mitgeteilt, dass sie ausgeführt worden sind. Augenscheinlich mag das für die Liegenschaft Buchrainstraße 3 gelten, vor der Liegenschaft Buchrainstraße 5 ist dies nicht der Fall. Da sich an der Situation von 2011 nichts geändert hat, bittet der Ortsbeirat erneut um das Setzen der beantragten Poller. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 291 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 Auskunftsersuchen vom 29.08.2013, V 811 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1631 Auskunftsersuchen vom 07.11.2014, V 1170 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 171 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1288 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 694 entstanden aus Vorlage: OF 166/5 vom 13.09.2016 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße Vorgang: OM 4506/15 OBR 5; ST 240/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund seiner Stellungnahme vom 01.02.2016, ST 240, verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße notwendig sind, und wenn ja, welche Maßnahmen umgesetzt werden können. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat hat mit der Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506, eine Messung mittels ViaCount-Geräten beantragt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240, werden die Messdaten dargelegt. Da von rund einem Viertel der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird, stellt sich hier die Frage, ob aus Sicht des Magistrats Handlungsbedarf besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1744 Aktenzeichen: 32 4
Neue Beschilderung auf dem Oberräder Waldfriedhof
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 573 entstanden aus Vorlage: OF 127/5 vom 20.08.2016 Betreff: Neue Beschilderung auf dem Oberräder Waldfriedhof Der Magistrat wird gebeten, auf dem Oberräder Waldfriedhof eine neue Beschilderung anbringen zu lassen. Am ersten Eingang des Burgenlandwegs - von der Buchrainstraße her kommend - ist der Lageplan des Friedhofs mit der Auflistung der Gewande sehr verblasst, diese Tafel soll ersetzt werden. Das Gleiche gilt für die Tafel mit Lageplan an dem mittleren Eingang am Burgenlandweg. Am Eingang, der zur Trauerhalle führt, gibt es überhaupt keine Tafel. Hier soll die gleiche Tafel wie an den übrigen Eingängen angebracht werden. Begründung: Immer wieder stehen Besucher vor dem Eingang zum Friedhof, der zur Trauerhalle führt, und wissen nicht, wie sie zu den Gräbern kommen sollen. Eine Übersicht, wie sie an den anderen Eingängen angebracht ist, wäre hier am notwendigsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1672 Aktenzeichen: 67 4
Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 299 entstanden aus Vorlage: OF 101/5 vom 13.06.2016 Betreff: Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/ Wiener Straße/Goldbergweg derart zu ändern, dass es wieder - wie bereits zu früheren Zeiten - drei Phasen gibt: 1. Phase: Grün für den Individualverkehr aus der Wiener Straße und dem Goldbergweg; 2. Phase: Grün für den Individualverkehr aus der Buchrainstraße; 3. Phase: Grün für die Fußgängerinnen und Fußgänger an allen vier Überwegen. Begründung: Die Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg hat derzeit nur zwei Phasen. Hat der aus der Wiener Straße und dem Goldbergweg kommende Individualverkehr Grün, dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger die Buchrainstraße queren. Hat der Individualverkehr aus der Buchrainstraße Grün, so dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger die Wiener Straße bzw. den Goldbergweg queren. Beim Abbiegen kommt es dann oftmals zu gefährlichen Situationen. Vor der Neuinstallierung dieser Lichtsignalanlage hatte die Ampelschaltung drei Phasen. Dies hat sich aus Sicht des Ortsbeirates bewährt und sollte auch so wieder eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1350
Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 302 entstanden aus Vorlage: OF 104/5 vom 13.06.2016 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße Der Magistrat wird gebeten, im Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung ). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße derart zugeparkt wird, dass es für aus der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße einfahrende Fahrzeugführer nicht möglich ist, in einem Zug hineinzufahren. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1300 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherung im Bereich Buchrainstraße
Antrag vom 10.11.2015, OF 1179/5 Betreff: Verkehrssicherung im Bereich Buchrainstraße Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Abschnitt in der Buchrainstraße zwischen Burgenlandweg und dem Sportplatz der Spiel Vereinigung Oberrad durch die Anbringung von Verkehrsschwellen in entsprechenden Abständen verkehrssicherer zu machen. Begründung: In dem dortigen Bereich kommt es sehr oft zu Geschwindigkeitsübertretungen von Seiten der Autofahrer, die den Weg zum Sportplatz der Spielvereinigung Oberrad nutzen. Dies gefährdet die dort befindlichen Fußgänger. Da Geschwindigkeitskontrollen wenig zielführend sind und Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder offensichtlich nicht beachtet werden, besteht die einzige Möglichkeit der Verkehrssicherung darin, in regelmäßigen Abständen Schwellen auf der Fahrbahn anzubringen, um das Tempo entsprechend zu reduzieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 5 am 12.02.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und Herr Kehrmann (= Annahme)
Erneuerung der Parkbänke auf dem Spielplatz in der Charlotte-Schiffler-Straße
Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4619 entstanden aus Vorlage: OF 1148/5 vom 21.09.2015 Betreff: Erneuerung der Parkbänke auf dem Spielplatz in der Charlotte-Schiffler-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Parkbänke auf dem Spielplatz in der Charlotte-Schiffler-Straße zu reparieren bzw. zu erneuern. Begründung: Durch die Witterung und die Abnutzung wurden die Parkbänke stark in Mitleidenschaft gezogen. Das splitternde Holz der Bänke stellt vor allem für kleinere Kinder eine große Gefahr dar, da sich diese Wunden leicht entzünden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 88 Aktenzeichen: 67 2
Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506 entstanden aus Vorlage: OF 1129/5 vom 23.08.2015 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, in der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/ Goldbergweg und Burgenlandweg Messungen mittels ViaCount-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/ Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240 Antrag vom 13.09.2016, OF 166/5 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 694 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 4
Erneuerung eines Piktogramms in der Mathildenstraße
Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4253 entstanden aus Vorlage: OF 1112/5 vom 08.06.2015 Betreff: Erneuerung eines Piktogramms in der Mathildenstraße Der Magistrat wird gebeten, ein in der Mathildenstraße vorhandenes Piktogramm "Vorsicht Kinder" in Höhe der Kindertagesstätte zu erneuern. Begründung: Im Laufe der Zeit hat das Piktogramm "Vorsicht Kinder" sehr stark gelitten, sodass es kaum noch sichtbar ist. Da sich in unmittelbarer Nähe eine Kindertagesstätte befindet, sollte hier schnellstens Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1404 Aktenzeichen: 66 7
Einrichtung von ein oder zwei Parkmöglichkeiten an der Ecke Buchrainstraße/Gruneliusstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3665 entstanden aus Vorlage: OF 989/5 vom 13.11.2014 Betreff: Einrichtung von ein oder zwei Parkmöglichkeiten an der Ecke Buchrainstraße/Gruneliusstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Buchrainstraße/ Gruneliusstraße ein oder zwei Parkmöglichkeiten auszuweisen. Begründung: An dieser Stelle liegt immer Müll, obschon dahinter der zu den Häusern Gruneliusstraße Nr. 113 bis Nr. 199 gehörende eingezäunte Müllplatz liegt. Wenn dort Autos parken, würde eine wilde Müllablagerung zumindest erschwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 151
Ausbesserung des Hansenwegs hier: Zwischen Altebergsweg und drittem Wirtschaftsweg
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3662 entstanden aus Vorlage: OF 987/5 vom 10.11.2014 Betreff: Ausbesserung des Hansenwegs hier: Zwischen Altebergsweg und drittem Wirtschaftsweg Der Magistrat wird gebeten, den Hansenweg zwischen der Einmündung des Altebergswegs und des dritten Wirtschaftswegs derart auszubessern, dass ein Befahren desselben wieder ohne Weiteres möglich ist. Begründung: Der Hansenweg befindet sich zwischen der Einmündung des Altebergswegs und des dritten Wirtschaftswegs in einem schlechten Zustand. Da sich auf der Liegenschaft in diesem Abschnitt ein Reiterhof befindet, muss dieser Weg wieder in einen befahrbaren Zustand gebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 343
Setzen von Pollern in der Buchrainstraße III
Antrag vom 14.10.2014, OF 964/5 Betreff: Setzen von Pollern in der Buchrainstraße III Vorgang: ST 1385/11 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann mit der unter Ziffer 3 der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 zugesagten Maßnahme gegen das widerrechtliche Beparken des nordöstlichen Teils des Bürgersteigs der Buchrainstraße gerechnet werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 wird konstatiert: "Der in der Anregung beschriebene Bereich der Buchrainstraße bzw. Offenbacher Landstraße befindet sich derzeit zum Teil noch in einer umfangreichen Umgestaltungsmaßnahme. In dem kürzlich fertig gestellten Bereich wurden bereits zur Absicherung des Gehweges Poller und Fahrradständer installiert. Auch der noch im Umbau befindliche Abschnitt des Gehweges wird nach seiner Fertigstellung, wie auch der bereits fertig gestellte Teil, gegen ein widerrechtliches Beparken mit entsprechenden Maßnahmen abgesichert." Leider ist diese Maßnahme bis heute nicht abgeschlossen worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1170 2014 Die Vorlage OF 964/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Markierungen in der südlichen Buchrainstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3218 entstanden aus Vorlage: OF 835/5 vom 24.05.2014 Betreff: Markierungen in der südlichen Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, im südlichen Teil der Buchrainstraße zwischen der Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Burgenlandweg 1. zur Verbesserung der Parkplatzsituation Parkplatzmarkierungen anzubringen und 2. zur Verminderung der Geschwindigkeit a) vor der Einmündung der Stichstraße zu den Liegenschaften Buchrainstraße Nr. 47a und Nr. 49 eine Wartelinie anzubringen und b) zu prüfen und zu berichten, ob auf der östlichen Seite das Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße angeordnet werden kann. Begründung: Im südlichen Teil der Buchrainstraße werden Fahrzeuge teilweise vor den Hauszufahrten geparkt oder blockieren die Wege, daher ist es sinnvoll, in diesem Teil der Buchrainstraße Parkplatzmarkierungen anzubringen. Die aus Süden kommenden Autofahrerinnen und Autofahrer fahren teilweise ohne zu bremsen über die Einmündung der Stichstraße zu den Liegenschaften Buchrainstraße Nr. 47a und Nr. 49. Hier gilt jedoch rechts vor links. Des Weiteren ist eine andere Parkanordnung zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1195 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung der Parksituation in der Buchrainstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3041 entstanden aus Vorlage: OF 798/5 vom 10.03.2014 Betreff: Verbesserung der Parksituation in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, in welcher Form das Parken auf der östlichen Straßenseite der Buchrainstraße zwischen der Einmündung in die Wiener Straße und der Einmündung in die Offenbacher Landstraße, z. B. durch das temporäre Zulassen von Parken, legalisiert werden kann. Begründung: In der Buchrainstraße wird das absolute Halteverbot auf der östlichen Straßenseite in der Regel durchweg ignoriert. Dies liegt auch daran, dass der Parkraum in diesem Gebiet sehr knapp bemessen ist. Vor allem in den Abendstunden findet man nur sehr schwer eine Parkmöglichkeit. Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass man eine Besserung der Parksituation erreichen kann, wenn man das Parken in diesem Abschnitt der Buchrainstraße, z. B. von abends bis morgens, gestatten würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 892 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Gestaltung der Fläche um den Baum an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg (II)
Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2549 entstanden aus Vorlage: OF 692/5 vom 08.09.2013 Betreff: Gestaltung der Fläche um den Baum an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg (II) Vorgang: ST 1180/13 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer der mit einem Baum bewachsenen Fläche an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg in Verbindung zu setzen und Gestaltungsmöglichkeiten dieser Fläche, auch unter Zuhilfenahme des Ortsbeiratsbudgets, zu erörtern. Begründung: An der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg steht ein wunderschöner alter Baum. Leider ist die Fläche um den Baum ungepflegt und verwildert. Aus Sicht des Ortsbeirates ist es wünschenswert, diese Fläche entsprechend zu gestalten. In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1180, wird mitgeteilt, dass sich der Baum in Privateigentum befindet. Da der Ortsbeirat die Gestaltung der Fläche nach wie vor für wünschenswert hält, soll mit dem Eigentümer das Gespräch bezüglich einer Gestaltung gesucht werden. Der Ortsbeirat ist bereit, hierfür Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget freizugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1180 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1769 Aktenzeichen: 78 0
Aufwertung des Spielplatzes in der Charlotte-Schiffler-Straße
Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2410 entstanden aus Vorlage: OF 646/5 vom 12.08.2013 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes in der Charlotte-Schiffler-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz in der Charlotte-Schiffler-Straße in Oberrad a) gärtnerisch zu überarbeiten und b) die folgenden Maßnahmen zur Aufwertung zu prüfen und zu berichten: 1. Überarbeitung der Bänke auf dem Spielplatz; 2. Auffüllung des Rindenmulches; 3. Aufstellung zweier Schaukeltierchen. Begründung: Mehrere Eltern wünschen sich die o. g. Maßnahmen zur Aufwertung des Spielplatzes in der Charlotte-Schiffler-Straße in Oberrad. Der Ortsbeirat ist gerne bereit, die Umsetzung der Maßnahmen durch Zuschüsse aus dem Ortsbeiratsbudget zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1619 Aktenzeichen: 67 2
Versetzen von Glascontainern in Oberrad hier: de-Neufville-Straße und Mathildenstraße
Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2414 entstanden aus Vorlage: OF 652/5 vom 12.08.2013 Betreff: Versetzen von Glascontainern in Oberrad hier: de-Neufville-Straße und Mathildenstraße Der Magistrat wird gebeten, die FES zu bitten, 1. den an der südöstlichen Einmündung der de-Neufville-Straße in die Wiener Straße stehenden Glascontainer in nördliche Richtung zu versetzen und 2. die an der südöstlichen Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg stehenden Glascontainer in nördliche Richtung zu versetzen. Begründung: Zu 1.: Der im südöstlichen Einmündungsbereich der de-Neufville-Straße stehende Glascontainer versperrt den aus östlicher Richtung auf der Wiener Straße fahrenden Fahrzeugen die Sicht in die de-Neufville-Straße. Da die aus der de-Neufville-Straße kommenden Fahrzeuge hier vorfahrtsberechtigt sind, sind die Sichtverhältnisse problematisch und sollten verändert werden. Zu 2.: Die im südöstlichen Einmündungsbereich der Mathildenstraße stehenden Glascontainer versperren den aus östlicher Richtung auf dem Goldbergweg fahrenden Fahrzeugen die Sicht in die Mathildenstraße. Da die aus der Mathildenstraße kommenden Fahrzeuge hier vorfahrtsberechtigt sind, sind die Sichtverhältnisse problematisch und sollten verändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2013, ST 1671 Aktenzeichen: 66 5
Setzen von Pollern in der Buchrainstraße (II)
Antrag vom 11.08.2013, OF 649/5 Betreff: Setzen von Pollern in der Buchrainstraße (II) Vorgang: ST 1385/11 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann mit den in der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 zugesagten Maßnahmen gegen das widerrechtliche Beparken des nordöstlichen Teils des Bürgersteigs der Buchrainstraße gerechnet werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.20122, ST 1385 wird konstatiert: "Der in der Anregung beschriebene Bereich der Buchrainstraße bzw. Offenbacher Landstraße befindet sich derzeit zum Teil noch in einer umfangreichen Umgestaltungsmaßnahme. In dem kürzlich fertig gestellten Bereich wurden bereits zur Absicherung des Gehweges Poller und Fahrradständer installiert. Auch der noch im Umbau befindliche Abschnitt des Gehweges wird nach seiner Fertigstellung, wie auch der bereits fertig gestellte Teil, gegen ein widerrechtliches Beparken mit entsprechenden Maßnahmen abgesichert." Leider ist mit dieser Maßnahme bis heute nicht begonnen worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 29.08.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 811 2013 Die Vorlage OF 649/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Abpollern der Sitzbank an der Haltestelle „Mathildenstraße“
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2013, OM 2338 entstanden aus Vorlage: OF 618/5 vom 02.06.2013 Betreff: Abpollern der Sitzbank an der Haltestelle "Mathildenstraße" Der Magistrat wird gebeten, die Sitzbank an der Haltestelle "Mathildenstraße" derart abzupollern, dass es nicht mehr möglich ist, dieselbe mit dem Kfz zuzuparken. Begründung: An der Haltestelle "Mathildenstraße" ist eine Sitzbank aufgestellt worden, damit sich Mitbürgerinnen und Mitbürger, die auf den Bus warten, setzen können. Bedauerlicherweise wird diese Sitzbank derart zugeparkt, dass es nicht möglich ist, von dieser zum Bus zu gelangen. Im Sinne einer barrierefreien Stadt sollte hier eine Absicherung erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1351 Aktenzeichen: 66 5
Ausschilderung des Alten Friedhofs in Oberrad
Antrag vom 07.06.2013, OF 613/5 Betreff: Ausschilderung des Alten Friedhofs in Oberrad Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Alten Friedhof Oberrad mit dem Zeichen 432 - lfd. Nr. 51 - Abschnitt 10-Wegweiser der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 - Richtzeichen mit dem Text Alter Friedhof Oberrad an den folgenden Stellen im Stadtteil Oberrad auszuschildern: 1. Offenbacher Landstraße - Haltestelle Bleiweißstraße 2. Offenbacher Landstraße / Ecke Mathildenstraße 3. Goldbergweg / Ecke Mathildenstraße Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro. Begründung: Für Besucherinnen und Besucher des Alten Friedhofs Oberrad ist dieser teilweise schwer zu finden. Daher bittet der Ortsbeirat um eine entsprechende Ausschilderung. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 28.06.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 170 2013 Die Vorlage OF 613/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gestaltung der Fläche um den Baum an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg
Antrag vom 05.05.2013, OF 614/5 Betreff: Gestaltung der Fläche um den Baum an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die Fläche um den alten Baum an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg zu gestalten. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro. Begründung: An der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg steht ein wunderschöner alter Baum. Leider ist die Fläche um den Baum ungepflegt und verwildert. Aus Sicht des Ortsbeirates ist es wünschenswert, diese Fläche entsprechend zu gestalten. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 28.06.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 171 2013 Die Vorlage OF 614/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ausschilderung des Sportplatzes Beckerwiese
Antrag vom 01.03.2013, OF 539/5 Betreff: Ausschilderung des Sportplatzes Beckerwiese Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Sportplatz Beckerwiese und das dazugehörige Vereinsheim an den folgenden Stellen im Stadtteil mit dem Zeichen 432 - lfd. Nr. 51 - Abschnitt 10-Wegweiser der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 - Richtzeichen mit dem Text Sportanlage SpVgg Oberrad 05 Oberräder Wäldche an den folgenden Stellen auszuschildern. 1. Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße - in Richtung Buchrainplatz 2. Offenbacher Landstraße / Ecke Balduinstraße - in Richtung Buchrainplatz 3. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Innenstadt 4. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Offenbach 5. am Buchrainplatz - in Richtung Buchrainstraße Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Sowohl die Sportanlage als auch das Vereinslokal verfügen über keine postalische Adresse. Aus diesem Grunde ist es auch nicht mit einem Navigationssystem zu finden. Auswärtige Spielerinnen und Spieler und Gäste des Vereinslokals finden dieses teilweise nur schwer. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 153 2013 Die Vorlage OF 539/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufpflasterung an der Einmündung Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße
Antrag vom 15.10.2012, OF 426/5 Betreff: Aufpflasterung an der Einmündung Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Aufpflasterung an der Einmündung Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße derart zu gestalten, dass der Höhenunterschied zwischen Aufpflasterung und Offenbacher Landstraße achsenschonender gestaltet werden kann. Begründung: Die "Sinussteine" (die im Übrigen eher einem um 90° gedrehten Tangens ähneln) verbinden die Offenbacher Landstraße mit der Aufpflasterung. Problematisch hierbei ist, dass Fahrzeuge, die die Aufpflasterung queren wollen, bei diesem Vorhaben mehr oder weniger durchgeschüttelt werden. Der Ortsbeirat bittet daher zu prüfen, ob die "Sinussteine" ersetzt werden können. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2012, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 542 2012 Die Vorlage OF 426/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erneuerung des Asphalts in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66
Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1586 entstanden aus Vorlage: OF 381/5 vom 10.09.2012 Betreff: Erneuerung des Asphalts in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der Asphalt der Buchrainstraße zwischen der Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66 vor allem aufgrund der Nutzung durch die beiden Buslinien zu erneuern ist. Begründung: Der Asphalt der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66 ist in einem schlechten Zustand. Nicht nur Radfahrern bereitet der Zustand des Straßenbelages Probleme. Der Zustand des Straßenbelages ist zudem für die Busse, die auf den Buslinien 81 und 82 fahren, sowie für die Fahrgäste eine Zumutung, da man auf diesem Stück der Buchrainstraße kräftig durchgeschaukelt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1828 Aktenzeichen: 66 5
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