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Meine Nachbarschaft: Herxheimerstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr

21.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7508 entstanden aus Vorlage: OF 1306/6 vom 05.10.2025 Betreff: Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass 1. Baustellen im Straßenbereich den Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitig bekannt gegeben werden; 2. der Ortsbeirat rechtzeitig über stattfindende Baustellen im Straßenbereich informiert wird; 3. die Veröffentlichungen auf mainziel.de mit den tatsächlichen Baustellen in Einklang sind und die Auflistung der Baustellen nach Stadtteilen sortiert abrufbar und die Informationen auch zu Umleitungen, die dadurch entstehen, klar dargestellt sind; 4. die Bautrupps verpflichtet werden, angekündigte Baustellen entsprechend der Ankündigung zu bearbeiten und zeitnah abzuschließen; 5. die Bautrupps/Baufirmen aufgefordert werden, bei Nichteinhaltung des Starttermins der angekündigten Bautätigkeiten im öffentlichen Straßenraum umgehend das zuständige Amt darüber in Kenntnis setzen, damit die Bürger entsprechend informiert werden können. Begründung: Zurzeit finden sehr viele Bauvorhaben im öffentlichen Straßenraum statt, die aufgrund von Sanierungen oder der Neuverlegung von Rohren und Leitungen notwendig sind und deren Planung bei vielen Bauvorhaben auch lange Zeit in Anspruch nimmt, bis sie endlich umgesetzt werden können. Diese notwendigen Sanierungen, neuen Verlegungen von Leitungen und Rohren etc. als auch die akuten Baustellen treffen gerade aufeinander. Ständig neue oder wechselnde Baustellen erschweren das alltägliche Leben. Über viele Baustellen gibt es Informationen, sei es, dass die Planungen dem Ortsbeirat vorgestellt werden oder eine entsprechende Bürgerinformation stattfindet. Jedoch erleben die Bürgerinnen und Bürger - gerade in Griesheim -, dass Baustellen donnerstags oder in der Wochenendausgabe der Tageszeitungen kurzfristig bekannt gegeben werden, jedoch auf mainziel.de nicht oder unzureichend zu finden sind. Baustellen werden zwar angekündigt, aber die Baumaßnahmen beginnen nicht oder Baustellen werden plötzlich ohne ausreichende und rechtzeitige Information an die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet und es wird mit den Bauarbeiten umgehend begonnen. Über Umleitungsmaßnahmen wird nicht oder nur unzureichend berichtet. Es könnten noch viele weitere Baustellen genannt werden, die gerade in Griesheim-Nord anstehen. Beispielhaft kann an dieser Stelle Folgendes genannt werden: 1. Die Einrichtung der Baustelle Elektronstraße zwischen Autogenstraße und Fabriciusstraße wurde für Montag, den 22.09.2025, kurzfristig in der Zeitung angekündigt, aber bis heute nicht begonnen: 2. Die Baustelle Zum Linnegraben wurde eingerichtet und vollzogen, jedoch gab es überhaupt keine Information an die Bevölkerung: 3. Die Vollsperrung der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße und die Umleitung vom 06.10.2025 bis zum 08.10.2025 wurden im Höchster Kreisblatt vom 04.10.2025 veröffentlicht. Auf mainziel.de gab es keine Information, was mit dem Straßenbahnverkehr auf der Strecke geschieht (zu finden auf mainziel.de unter "Mainzer Landstraße 409"-Gallus). Um die Akzeptanz der vielen Einschränkungen zu erreichen, muss man die Menschen mitnehmen. Dazu zählt eine gute und korrekte Information sowie eine gut gepflegte mainziel.de-Seite, die übersichtlich und verständlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Pflastersteine im Grünstreifen entlang der Ackermannstraße entfernen

24.06.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7159 entstanden aus Vorlage: OF 1650/1 vom 08.06.2025 Betreff: Pflastersteine im Grünstreifen entlang der Ackermannstraße entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Pflastersteine aus dem Grünstreifen entlang der Ackermannstraße zu entfernen und somit die Fläche um die dort stehenden Bäume zu entsiegeln. Die Einfahrten zur Ackermannschule und Bürgermeister-Grimm- Schule sind hiervon auszunehmen. Begründung: Die Entsiegelung von Flächen stellt ein wichtiges Handlungsfeld der städtischen Klimaanpassung dar. Auch bei kleineren Flächen ist Entsiegelung sinnvoll. Durch eine Entsiegelung kann Regenwasser besser versickern und kommt den Baumwurzeln im Grünstreifen zugute. An dieser Stelle werden die Pflastersteine nicht benötigt und sollten deshalb entfernt werden. Zudem würde die Entfernung der Pflastersteine zur Steigerung der Ästhetik beitragen. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Schulweg sicherer gestalten - Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-Schule

29.04.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6929 entstanden aus Vorlage: OF 1596/1 vom 09.04.2025 Betreff: Schulweg sicherer gestalten - Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-Schule Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Ecke Ackermannstraße/Ackermannstraße 41 a einen Zebrastreifen anzubringen, um die Querung der Straße für Schulkinder der Ackermannschule und Bürgermeister-Grimm-Schule sicherer zu gestalten (siehe Bild 1 links); 2. an der Ecke Ackermannstraße/Ackermannstraße 41 a ein Piktogramm "Achtung Kinder" auf der Ackermannstraße anzubringen (siehe Bild 2 rechts). Begründung: Die Ackermannstraße liegt in der Tempo-30-Zone, dennoch wird von vielen Verkehrsteilnehmern das Tempolimit missachtet, obwohl sich dort gleich zwei Schulen befinden. Damit die Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam gemacht werden, dass sich eine Schule in der Nähe befindet, und die Querung der Straße für die (Grund-)Schüler sicherer gestaltet werden kann, ist die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen erforderlich. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1579 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden

21.01.2025 · Aktualisiert: 13.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6360 entstanden aus Vorlage: OF 1502/1 vom 05.01.2025 Betreff: Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der Lichtsignalanlage vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden, wenn möglich sollen Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Da an dieser Stelle ordnungswidrig geparkt wird und dadurch Fußgänger behindert und gefährdet werden sowie die Mindestgehwegbreite dabei deutlich unterschritten wird, ist dieser Bereich mittels Stahlabweiser abzusichern. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 777 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schülertransport der Bürgermeister-Grimm-Schule ermöglichen

29.10.2024 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6006 entstanden aus Vorlage: OF 1417/1 vom 11.10.2024 Betreff: Schülertransport der Bürgermeister-Grimm-Schule ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, die hinteren fünf Parkplätze zum Querparken in der kurzen Sackgasse der Ackermannstraße neben dem Gebäude der Bürgermeister-Grimm-Schule gegenüber dem Eingang zum Schulhof von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr ausschließlich für Fahrzeuge des Schülertransports der Bürgermeister-Grimm-Schule zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der gemeinsame Schulhof von Ackermannschule und Bürgermeister-Grimm-Schule wird derzeit saniert und umgestaltet und soll in Zukunft keinen Platz mehr für die Fahrzeuge der Schülerbeförderung der Förderschule Bürgermeister-Grimm-Schule erhalten, sondern vollständig als Sport- und Erholungsfläche zur Verfügung stehen. Die fünf Parkplätze neben dem Eingang zum Schulhof liegen ideal, um einen sicheren Transport der Schülerinnen und Schüler der Förderschule auf das Schulgelände zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 449 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung

07.04.2024 · Aktualisiert: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1201/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Vorgang: E109/22 Grüne/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1832/22; EA 82/22 OBR 1; EA 100/23 OBR 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Ursprünglich sollten mit der E 109/22 die Mittel für Spielplatzbau und -sanierung aufgestockt und ein Spielplatzprioritätenprogramm aufgelegt werden. Bisher ist dies dem OBR 1 noch nicht vorgestellt worden. Sollte dort bereits die Umgestaltung aufgenommen worden sein, so wird gebeten, diese auf oberste Priorität zu setzen und die Mittel dafür zeitnah freizugeben. Die Planung der Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative Perspektiven für Kinder im Gallus e.V. aus der Siedlung erfolgen. Begründung: An der Situation hat sich nichts geändert: Die o.g. Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/-innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Auch für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, z.B. die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Mit der EA 82 aus 2022 wurde dies bereits angeregt und i.R. der E 109 angenommen. Es ist aber nichts passiert. Auch nach der EA 100 aus 2023 passierte wieder nichts. Die Kinder können aber nicht noch länger warten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.03.2022, EA 82 Etatantrag vom 04.05.2022, E 109 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 100 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 82 2024 Die Vorlage OF 1201/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entsiegelung von Flächen Ackermannstraße 72 bis 74

06.02.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5079 entstanden aus Vorlage: OF 1122/1 vom 21.01.2024 Betreff: Entsiegelung von Flächen Ackermannstraße 72 bis 74 Der Magistrat wird gebeten, die gepflasterten Flächen rechts und links des Fußgängerüberwegs in der Ackermannstraße 72 bis 74 zu entsiegeln. Begründung: Die Entsiegelung von Flächen stellt ein wichtiges Handlungsfeld der städtischen Klimaanpassung dar. Gerade aufgrund der dichten Bebauung in der Friedrich-Ebert-Siedlung ist es sinnvoll, auch kleinere Flächen zu entsiegeln. Die Flächen rechts und links des Fußgängerüberwegs in der Ackermannstraße 72 bis 74 sind u. a. durch Poller abgegrenzt und werden daher nicht mehr als Parkfläche genutzt. Daher würde eine Entsiegelung keinen Nachteil für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeuten. Im Falle einer Feuerwehrzufahrt wären auch ein Schotterrasen oder Rasengittersteine möglich. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1172 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 39

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bau einer mehrsprachigen und interkulturellen Sportkita in der Ackermannstraße

17.12.2023 · Aktualisiert: 24.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1083/1 Betreff: Bau einer mehrsprachigen und interkulturellen Sportkita in der Ackermannstraße Der Ortsvorsteher wird gebeten, Vertreterinnen und Vertreter der KUBI - Gesell-schaft für Kultur und Bildung gGmbH, des Sportdezernats, des Sozialdezernats, der aktiven Vereine auf dem Gelände sowie des Vereinsrings Gallus zu einer Informationsveranstaltung einzuladen. Ziel ist es, das Projekt einer mehrsprachigen und interkulturellen Sportkita in der Sondershausenstraße den interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsbeirat im westlichen Gallus vorzustellen. Begründung: Die Kooperation zwischen dem Turn- und Sportkulturverein (TSKV) und der KUBI-Gesellschaft ermöglicht die Umsetzung eines bedeutsamen Vorhabens: einer mehrsprachigen interkulturellen Sportkita. Dieses Projekt trägt nicht nur dazu bei, gemeinsames und mehrsprachiges Lernen zu ermöglichen, sondern wirkt sich auch positiv auf das Zusammenleben im Stadtteil aus. Die aktive Beteiligung und Unterstützung der Bevölkerung sind von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Projekts. Daher schlagen wir vor, dass die genannten Vertreterinnen und Vertreter zu einer Präsentation des Projekts eingeladen werden, um die Ideen und Ziele vor Ort im Gallus vorzustellen. Dazu soll ein Ort für diese Veranstaltung gefunden werden, der im westlichen Gallus liegt und damit der Bevölkerung entgegenkommt. Diese Gelegenheit bietet nicht nur die Möglichkeit, die Vorteile und den Mehrwert des Projekts zu erläutern, sondern auch Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung entgegenzunehmen. Die frühzeitige Vorstellung des Projekts wird sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger im westlichen Gallus ausreichend informiert sind und ihre Perspektiven in die Planung einfließen lassen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1083/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff "Ackermannstraße" ersetzt wird durch "Sonderhausenstraße" Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL und Die Partei

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwegparken Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße unterbinden

28.11.2023 · Aktualisiert: 01.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4800 entstanden aus Vorlage: OF 1039/1 vom 12.11.2023 Betreff: Gehwegparken Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße mittels Poller zu unterbinden. Begründung: Aktuell parken Kraftfahrzeuge auf dem Gehweg, wodurch die Nutzung des Gehwegs behindert wird. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1334 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegales Gehwegparken Herxheimerstraße unterbinden

10.10.2023 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4567 entstanden aus Vorlage: OF 992/1 vom 23.09.2023 Betreff: Illegales Gehwegparken Herxheimerstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das illegale Beparken des Gehwegs an der Einfahrt in die Herxheimer Straße von der Ackermannstraße aus beidseits mittels Poller zu unterbinden. Begründung: Aktuell wird der Gehweg durch illegales Parken verengt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 199 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Spielplatz statt Bunker Herxheimerstraße 10

22.08.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 961/1 Betreff: Spielplatz statt Bunker Herxheimerstraße 10 Vorgang: V 616/23 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Bebauungsart ist geplant? 2. Wird es Freiflächen geben? 3. Ist ein Spielplatz für Kinder geplant und wenn ja, wird dieser öffentlich zugänglich sein? Begründung: Die Friedrich-Ebert-Siedlung benötigt dringend einen neuen, am besten zentraleren, Spielplatz und Aufenthaltsort für Jugendliche. Eventuell kann das zusammen mit dem Neubau realisiert werden, denn ansonsten ist der Platz für Neubauten dort sehr begrenzt. Die wenigen bestehenden Spielplätze liegen auf Privatgrundstücken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.02.2023, V 616 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 747 2023 Die Vorlage OF 961/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Installation einer E-Ladesäule an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße

02.05.2023 · Aktualisiert: 15.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3942 entstanden aus Vorlage: OF 813/1 vom 12.04.2023 Betreff: Installation einer E-Ladesäule an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße Vorgang: OM 2197/22 OBR 1; ST 2332/22 Der Magistrat wird gebeten, darauf hin zuwirken, dass eine E-Ladestation an der Herxheimerstraße/Ecke Tevesstraße installiert wird. Begründung: Im Hinblick auf das politische Ziel klimafreundliche Mobilität durch die Nutzung von E-Autos zu ermöglichen, bedarf es des Aufbaus einer flächendeckenden E-Ladesäuleninfrastruktur. In der Stellungnahme vom 10.10.2022, ST 2332, heißt es, dass der Magistrat nicht als Betreiber oder Investor für E-Ladestationen auftreten werde. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Frankfurter Regierungskoalitionen ist jedoch folgende Aussage verankert: "E-Lademöglichkeiten in neuen Quartieren/bei der ABG: Wir wirken darauf hin, dass die ABG sukzessive Möglichkeiten für ihre Mieterinnen und Mieter sowie Parkhaus-Kundinnen und -kunden einrichtet, mindestens über 230V-Anschlüsse um Elektrofahrzeuge aufzuladen und frühzeitig mögliche technische Hindernisse für diese Ausstattung zu beseitigen (z. B. über ein intelligentes Lastmanagement). Hinsichtlich der Standortsuche für E-Ladesäulen und Car-Sharing Plätze soll die Stadt eine aktive Rolle übernehmen und Ämterübergreifend Standorte definieren, die dann unter Maßgabe von zu erarbeitenden Bedingungen der Stadt ausgeschrieben werden sollen." Der Magistrat wird gebeten, sich an den eigenen Koalitionsvertrag zu halten und für eine ausreichende E-Ladeinfrastruktur in Frankfurt zu sorgen. Dabei muss er nicht als Betreiber auftreten, dennoch sollte er sich dieser wichtigen Aufgabe annehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2197 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1691

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung

05.04.2023 · Aktualisiert: 19.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2023, OF 794/1 Betreff: Haushalt 2023 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Vorgang: E 109/22 Grüne/SPD/FDP/Volt; Beschl. d.Stv.-V., §1832/22; EA 82/22 OBR 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Ursprünglich sollten mit der E 109/22 die Mittel für Spielplatzbau und -sanierung aufgestockt und ein Spielplatzprioritätenprogramm aufgelegt werden. Bisher ist dies dem OBR 1 noch nicht vorgestellt worden. Sollte dort bereits die Umgestaltung aufgenommen worden sein, so wird gebeten, diese auf oberste Priorität zu setzen und die Mittel dafür zeitnah freizugeben. Die Planung der Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative Perspektiven für Kinder im Gallus e.V. aus der Siedlung erfolgen. Begründung: An der Situation hat sich nichts geändert: Die o.g. Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Auch für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, z.B. die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Mit der EA 82 aus 2022 wurde dies bereits angeregt und i.R. der E 109 angenommen. Die Kinder können aber nicht noch länger warten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.03.2022, EA 82 Etatantrag vom 04.05.2022, E 109 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 100 2023 Die Vorlage OF 794/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

E-Ladestation für Pkw in der Friedrich-EbertSiedlung

24.05.2022 · Aktualisiert: 23.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2197 entstanden aus Vorlage: OF 446/1 vom 06.05.2022 Betreff: E-Ladestation für Pkw in der Friedrich-Ebert-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass eine E-Ladestation für Pkw in der Tevesstraße aufgestellt und der Parkplatz entsprechend markiert wird. Dazu wird der Magistrat gebeten, auf potenzielle Betreiber zuzugehen. Begründung: Bewohner der Friedrich-Ebert-Siedlung wünschen sich einen Parkplatz mit einer E-Ladestation für Pkw. Da immer mehr Einwohner auf E-Autos umsteigen, sollte möglichst schnell, mit Unterstützung der Stadt Frankfurt, eine E-Ladesäule installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2332 Antrag vom 12.04.2023, OF 813/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3942 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Busverkehr im Gallus optimieren und verknüpfen

24.05.2022 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2195 entstanden aus Vorlage: OF 444/1 vom 03.05.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Busverkehr im Gallus optimieren und verknüpfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der nächsten planmäßigen Überarbeitung des Buslinienkonzeptes die folgenden Anregungen zur Optimierung des Busverkehrs im Gallus und zur Vermeidung teurer Parallelverkehre umgesetzt werden können: 1. Andienung der Ackermannstraße/Ecke Friedrich-Ebert-Siedlung mit ein bis zwei Haltestellen. 2. Schaffung einer Busverbindung zwischen Schloßborner Straße und Rebstöcker Straße. 3. Optimierte Verknüpfung des Gallus mit dem Gutleut. 4. Verknüpfung des Straßenbahn- und Busnetzes an mehreren Stellen anstatt nur der Galluswarte. 5. Vermeidung des Parallelverkehrs in der Kleyerstraße (Buslinie 52 und Straßenbahnlinie 14). 6. Aufwertung der Buslinie 87 und Änderung der Linienwege der Buslinien 52 und 87 (siehe Foto Vorschlag Buslinienkonzept Gallus). Begründung: Fehlende Verknüpfungen und bisher nicht erschlossene Viertel erschweren den Umstieg auf den ÖPNV und machen Umwegfahrten erforderlich. Gleichzeitig kann auf teure Parallelverkehre z. B. in der Kleyerstraße verzichtet werden. Intelligente Anpassungen der Linienführung und zusätzliche Umsteigemöglichkeiten führen nicht zwangsläufig zu Mehrkosten, erhöhen aber die Attraktivität für die Fahrgäste. (Vorschlag Buslinienkonzept Gallus) Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2162 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radbügel - Tevesstraße/Ecke Herxheimerstraße

24.05.2022 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2198 entstanden aus Vorlage: OF 447/1 vom 06.05.2022 Betreff: Radbügel - Tevesstraße/Ecke Herxheimerstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Tevesstraße/Ecke Herxheimerstraße mehrere Radbügel anbringen zu lassen. Falls möglich sollen die Radbügel so angebracht werden, dass das illegale Parken von Pkw auf dem Gehweg verhindert wird. Begründung: In diesem Bereich fehlen Radbügel. Zudem könnte das illegale Parken von Pkw auf dem Gehweg durch Radbügel verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2150 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Friedrich-Ebert-Siedlung braucht einen Raum für soziale Einrichtungen!

26.04.2022 · Aktualisiert: 09.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2002 entstanden aus Vorlage: OF 398/1 vom 07.04.2022 Betreff: Die Friedrich-Ebert-Siedlung braucht einen Raum für soziale Einrichtungen! Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Liegenschaft Ackermannstraße 13a in der Friedrich-Ebert-Siedlung für eine soziale Einrichtung, wie beispielsweise ein Quartiersmanagement oder ein Jugendhaus angemietet werden könnte. Der Magistrat wird gebeten, hierzu auf den Eigentümer der Liegenschaft Ackermannstraße 13a zugehen, die bis 2045 zur gewerblichen Nutzung in Erbbaurecht vergeben ist und seit Langem leer steht, um anzuregen, dass dieses Gebäude hierfür zur Verfügung gestellt wird. Begründung: Im Zuge der bevorstehenden Bebauung des Avaya-Geländes und der damit einhergehenden Vergrößerung dieser Siedlung, ist es nun an der Zeit, mehr für den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil zu tun und eine Einrichtung zu etablieren, die für soziale Zwecke in der Siedlung genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1756 Beratung im Ortsbeirat: 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nutzung der Liegenschaft Ackermannstraße/Steuernagelstraße 13a

05.04.2022 · Aktualisiert: 30.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 397/1 Betreff: Nutzung der Liegenschaft Ackermannstraße/Steuernagelstraße 13a Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes vertrauliches Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat möge darüber Auskunft geben, wer der Erbbauberechtigte des Grundstücks Ackermannstraße / Steuernagelstraße 13a ist. Darauf befindet sich der Pavillon mit dem ehemaligen Kiosk. Begründung: Der Ortsbeirat 1 möchte mit dem Erbbauberechtigten wegen der künftigen Nutzung der Liegenschaft in Kontakt treten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 388 2022 Die Vorlage OF 397/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird um ggf. eine vertrauliche Auskunft gebeten, wer der Erbbauberechtigte des Grundstücks Ackermannstraße/Steuernagelstraße 13a ist. Darauf befindet sich der Pavillon mit dem ehemaligen Kiosk. Begründung: Der Ortsbeirat 1 möchte mit dem Erbbauberechtigten wegen der künftigen Nutzung der Liegenschaft in Kontakt treten." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Maßnahmen bei Starkregen

27.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung

20.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 376/1 Betreff: Haushalt 2022 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Die Planung der drei Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative aus der Siedlung erfolgen. Begründung: Die oben genannten Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Laut Grünflächenamt stehen für so eine umfangreiche Neugestaltung aller fünf Spielplätze in den kommenden Jahren keine Gelder zur Verfügung. Allein aus den Ortsbeiratsmitteln ist eine solch große und grundlegende Umgestaltung nicht möglich. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben aber angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Etatanregung EA 82 2022 Die Vorlage OF 376/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsführung Rebstöcker Straße auf Mainzer Landstraße

23.01.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 301/1 Betreff: Verkehrsführung Rebstöcker Straße auf Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, im Hinblick auf die Bebauung des Teves/Avaya-Geländes und die Tatsache, dass man von der Rebstöcker Straße von Süden kommend auf die Mainzer Landstraße nur in Richtung Osten auffahren kann, möge der Magistrat prüfen und berichten: 1. Wie viele Wohnungen sind insgesamt auf dem Teves/Avaya-Gelände geplant bzw. geschätzt möglich? 2. Wie wird sich das Verkehrsaufkommen zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße durch die Neubauten nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen entwickeln? 3. Gibt es ein aktuelles Verkehrsgutachten zu dem bestehenden sowie zu dem nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen jeweils zu erwartenden Verkehrsaufkommen in der Ackermannstraße und der Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße? 4. Falls (3.) nein: Wann soll ein solches Gutachten erstellt werden? 5. Gibt es bereits Pläne, wie der durch die neue Siedlung entstehende Verkehr geleitet werden soll? Falls ja: Wie soll der Verkehr geleitet werden? 6. Bietet es sich an, die Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße umzubauen, so dass nicht nur die Ackermannstraße, sondern auch die Rebstöcker Straße Linksabbieger auf die Mainzer Landstraße aufnehmen kann? 7. Falls (6.) ja: Können bei einem Umbau der Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße auch barrierefreie Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße" erstellt werden, um die Kreuzung nur einmal durch Bauarbeiten zu belasten? Begründung: Durch die sukzessive Bebauung des Teves/Avaya-Geländes in mehreren Bauabschnitten entsteht südlich der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße eine große Anzahl an neuen Wohnungen. Durch die neuen Wohnungen wird auch der Individualverkehr zwischen Mainzer Landstraße, Ackermannstraße, Kleyerstraße und Rebstöcker Straße absehbar zunehmen. Die Ackermannstraße ist insbesondere zu Berufsverkehrszeiten bereits überlastet und kann kaum noch neue Autos aufnehmen. Von der Rebstöcker Straße aus von Süden kommend kann man derzeit nur Richtung Osten auf die Mainzer Landstraße einbiegen. Durch den Antrag soll erkundet werden, ob der Magistrat sich dieses absehbaren Problems bewusst ist und welche Lösungsansätze bereits angedacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 317 2022 Die Vorlage OF 301/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierungen Schrägparken Tevesstraße anbringen

23.11.2021 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1118 entstanden aus Vorlage: OF 221/1 vom 02.11.2021 Betreff: Markierungen Schrägparken Tevesstraße anbringen Der Magistrat wird gebeten, eine ausreichende Gehwegbreite von mindestens eineinhalb Metern Breite durch Rohrbügel abzugrenzen. Begründung: Es existieren keine bzw. nur alte und verblichene Markierungen und der Gehweg wird dadurch für Personen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen etc. schlecht bis überhaupt nicht passierbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 581 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße

23.11.2021 · Aktualisiert: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 247/1 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der im Bebauungsplan Nr. 905 festgesetzte Quartiersplatz mit der Nr. 8596 soll in "Marie-PfungstPlatz" benannt werden. Marie Eleonore Pfungst (1862-1943) führte gemeinsam mit ihrer Mutter einen Betrieb und einen Verlag ihres verstorbenen Vaters und Bruders weiter. Mit der von ihr gegründeten Arthur-Pfungst-Stiftung versuchte sie Bildungsarbeit für alle sozialen Schichten zu ermöglichen. Nach erheblichen Eingriffen in ihre Stiftungsarbeit durch die Nationalsozialisten wurde sie im September 1942 ins KZ Theresienstadt deportiert, wo sie wenige Monate später in Folge der Misshandlungen verstarb. (1) 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 soll in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt werden. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&NFirmengründers Harry Fuld und war eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verband der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus : Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie auf Grund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch in verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den "Reorganisationen" ab Ende 1936 musste sie auf Grund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktionen als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise- neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 03. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als "nicht betroffen [NS]" erklärt wurde... auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. ...Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (2) 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 soll in "Mathilde-Maier-Straße" benannt werden. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.7.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG, und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründer*innen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e.V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u.a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich Ebert Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u.a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972; und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.) In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt. (3) 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 soll in "Johanna-Zittel-Straße" benannt werden. Johanna Zittel geb. Wertheimer wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäusern der Friedrich Ebert Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittel-/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt. (4) Anlage: Übersichtsplan mit Darstellung der zu benennenden Straßen (Quellen: Planauszug Stadtvermessungsamt Frankfurt; Eintragungen Antragstellende) Quellenverzeichnis: Aus Entwurf M-Vorlage des Dezernats IV ohne Datum Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e.V. für das Jahr 1913" (Archiv der deutschen Frauenbewegung"); Hessische Landeszenrale für Politische Bildung: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C.F. Donner, Bloch & Hirsch, Celluslose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit vom Ende des 18.Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T & N / Telenorma und das Unternehmen in Urberach (1937 - 1996); Beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e.V., s.: http://www.dokuzentrum-tn.de; Diverse Werksveröffentlichungen T+N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmen-chroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte: Akten Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Quellen (zitiert): Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 (online: stolpersteine-frankfurt.de); Zu den Erwerbslosenküchen: A.u.R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart; 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 (Lutz Mohnhaupt Oktober 2020) Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohner:innen-Interviews betr. KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 (Lutz Mohnhaupt, Januar 2021) Arolsen-Archives: Antrag Ausreise Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963 Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main 62.41 Nr. der unbenannten Straße Benennungsbereich Bezeichnung 8591 Michael-Flürscheim-Straße 8592 Heinrich-Weiss-Straße 8593 Fini-Pfannes-Straße 8596 Marie-Pfungst-Platz (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M., 2021 Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 4 2021 Die Vorlage OF 247/1 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteine an der Kreuzung Herxheimer Straße/Ecke Tevesstraße abflachen

23.11.2021 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1121 entstanden aus Vorlage: OF 225/1 vom 02.11.2021 Betreff: Bordsteine an der Kreuzung Herxheimer Straße/Ecke Tevesstraße abflachen Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteine an der Kreuzung Herxheimer Straße/Ecke Tevesstraße abzuflachen, damit Menschen mit Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl o. Ä. dort besser die Straße überqueren können. Begründung: Die Bordsteine sind dort sehr hoch und nicht abgeflacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 584 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchgang Ackermannstraße über Rebstöcker Straße zur Haltestelle „Gustavsburgplatz“

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 689 entstanden aus Vorlage: OF 140/1 vom 22.08.2021 Betreff: Durchgang Ackermannstraße über Rebstöcker Straße zur Haltestelle "Gustavsburgplatz" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten er sieht, bereits jetzt während der Bauphase des Westville-Projekts auf dem ehemaligen Avaya-Gelände einen (provisorischen) Durchgang zwischen der Ackermannstraße und den Projekten und Institutionen des Teves-West-Geländes sowie zur Straßenbahnh altestelle "Gustavsburgplatz" zu schaffen. Begründung: Eine Gehwegverbindung zwischen Ackermannstraße, Teves-West-Gelände und Rebstöcker Straße ist nach Vollendung des Westville-Projekts auf dem ehemaligen Avaya-Areal vorgesehen. Heute trennt ein Zaun neben dem Boxcamp die Baustelle vom Teves-West-Gelände, während ein provisorischer Weg auf der Baustelle bereits entlang der späteren Wegeroute verläuft. Die Wegeverbindung zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße wäre jedoch bereits heute wichtig, etwa um einen zügigen Weg zur Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" der Linie 14 zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2236 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mainzer Landstraße: Grünphase für zu Fuß Gehende verlängern

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 690 entstanden aus Vorlage: OF 141/1 vom 22.08.2021 Betreff: Mainzer Landstraße: Grünphase für zu Fuß Gehende verlängern Der Magistrat wird gebeten, 1. die Grünphasen für zu Fuß Gehende an den Lichtsignalanlagen auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Wickerer Straße und auf Höhe der Ackermannstraße bei gleichzeitiger Beibehaltung der aktuellen Schutzzeit zu verdoppeln; 2. die Wartezeit für zu Fuß Gehende nach Betätigung der Anforderungstaste signifikant zu verringern; 3. auf der Mainzer Landstraße im Gebiet des Ortsbezirks 1 sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts Tempo 30 anzuordnen; 4. auf der Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung stadteinwärts an der Einmündung der Ackermannstraße einen Blitzer aufzustellen oder regelmäßig mobile Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Die Grünphasen an beiden Lichtsignalanlagen betragen aktuell unter sechs Sekunden. Insbesondere für Kinder, Menschen mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Personen ist es unmöglich, die an dieser Stelle vierspurige Straße sicher zu überqueren. Zudem beträgt die Wartezeit nach Betätigung der Anforderungstaste an beiden genannten Lichtsignalanlagen über eineinhalb Minuten. An der Lichtsignalanlage Höhe Wickerer Straße liegt beidseitig eine Straßenbahnhaltestelle, was dazu führt, dass hier Menschen oftmals bei Rot schnell über die Straße rennen, um eine Straßenbahn zu bekommen. Die Lichtsignalanlage Höhe Ackermannstraße liegt auf einem Schulweg. Die Mainzer Landstraße ist dafür bekannt, dass hier sogenannte Autoposer ihr Unwesen treiben. Insbesondere am Wochenende, aber auch in den Abendstunden sind regelmäßig extrem laute Motoren zu hören und die entsprechenden Fahrzeuge zu beobachten. Diesem Phänomen könnte mit einer - dann natürlich auch entsprechend zu überprüfenden und bei Übertretung zu ahndenden - Geschwindigkeitsbegrenzung Abhilfe geschafft werden. Zudem sind niedrigere Geschwindigkeiten auch ohne Raser und Autoposer sicherer für andere Verkehrsteilnehmende wie Radfahrende und zu Fuß Gehende. Auch dem Klimaschutz ist diese Maßnahme zuträglich, da der CO2-Ausstoß und der Feinstaubabrieb bei niedrigeren Geschwindigkeiten reduziert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 48 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schrägparken Tevesstraße - jetzt umsetzen

01.06.2021 · Aktualisiert: 07.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 204 entstanden aus Vorlage: OF 46/1 vom 15.05.2021 Betreff: Schrägparken Tevesstraße - jetzt umsetzen Vorgang: OM 3119/18 OBR 1; ST 1435/18 Im Mai 2018 stellte der Ortsbeirat den Antrag auf Schrägparken in der Tevesstraße. Dazu gab der Magistrat am 06.08.2018 in der Stellungnahme (ST 1435) folgende Antwort: "Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass der Bereich Tevesstraße 22-32 zum Schrägparken eingerichtet wird. [. .] Somit kann die bauliche Umsetzung auch erst frühestens im Jahr 2020 erfolgen." Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, umgehend die Umsetzung der Maßnahme zu veranlassen, und dem Ortsbeirat zu berichten, wann mit der Umsetzung begonnen wird und wann sie abgeschlossen sein wird. Begründung: Es ist bekannt, dass der Parkdruck in der Friedrich-Ebert-Siedlung sehr hoch ist. Während einer Begehung mit Anwohnern wurde dazu der oben genannte Vorschlag des Schrägparkens gemacht. Nun warten die Anwohner schon seit drei Jahren auf die Umsetzung. Das vom Magistrat genannte Jahr 2020 ist nun auch schon länger vorbei, von daher ist es verständlich, wenn Anwohner ungeduldig werden und endlich auf die Umsetzung warten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3119 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1435 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1530

OF (Antrag Ortsbeirat)

Quartiersgarage für die Friedrich-Ebert-Siedlung

17.04.2021 · Aktualisiert: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 16/1 Betreff: Quartiersgarage für die Friedrich-Ebert-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wer Eigentümer des Parkhauses in der Kleyerstraße 89 ist und wer die aktuellen Nutzungsrechte des Parkhauses innehat. 2. Ferner ist zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, das Parkhaus - oder wenigstens Teile davon - als Quartiersgarage für die Anwohnerinnen und Anwohner der umliegenden Wohnungen, insbesondere der Friedrich-Ebert-Siedlung, zu nutzen. Hier soll es Anwohnerinnen und Anwohnern ermöglicht werden, zu günstigen Konditionen Dauerparkplätze anzumieten. Begründung: Der Parkdruck in der Friedrich-Ebert-Siedlung und den angrenzenden Straßen ist schon seit vielen Jahren hoch. Durch die Einrichtung der Baustelle für die Bebauung des Geländes Kleyerstraße/Ackermannstraße sind nun noch weitere öffentliche Parkplätze weggefallen. Parallel dazu steht das Parkhaus auf dem Gelände Kleyerstraße 89 leer. Bis zum Frühjahr 2020 wurde das Parkhaus als "Park & Flug" für den Flughafen genutzt. Ob und wann hier wieder ein Bedarf entstehen wird, ist offen. Sicher ist aber, dass sich auch nach dem Bau der Wohnungen Kleyerstraße/Ackermannstraße die Parksituation in diesem Teil des Gallus nicht entspannen wird. Hier wäre es schön, wenn man interessierten Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit eröffnen könnte, kostengünstig Parkplätze anzumieten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 9 2021 Die Vorlage OF 16/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ackermannstraße 13

03.10.2020 · Aktualisiert: 28.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2020, OF 1459/1 Betreff: Ackermannstraße 13 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. In welcher Weise wird die Liegenschaft Ackermannstraße 13 heute genutzt? 2. Auf welcher Vertragsgrundlage findet diese Nutzung statt? 3. Entspricht die heutige Nutzung den Wünschen und Vorstellungen des Magistrats? 4. Welche Absichten verfolgt der Magistrat mit dieser Liegenschaft? 5. Welche Nutzungen sind aus Sicht des Magistrats zulässig? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1779 2020 Die Vorlage OF 1459/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ackermannstraße 13

03.10.2020 · Aktualisiert: 28.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2020, OF 1459/1 Betreff: Ackermannstraße 13 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. In welcher Weise wird die Liegenschaft Ackermannstraße 13 heute genutzt? 2. Auf welcher Vertragsgrundlage findet diese Nutzung statt? 3. Entspricht die heutige Nutzung den Wünschen und Vorstellungen des Magistrats? 4. Welche Absichten verfolgt der Magistrat mit dieser Liegenschaft? 5. Welche Nutzungen sind aus Sicht des Magistrats zulässig? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1779 2020 Die Vorlage OF 1459/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrmüll verhindern - Platz umgestalten

15.09.2020 · Aktualisiert: 02.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6518 entstanden aus Vorlage: OF 1425/1 vom 14.09.2020 Betreff: Sperrmüll verhindern - Platz umgestalten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den Platz (Grünfläche) vor dem Gebäude Ackermannstraße 58 so zu gestalten, dass es nicht mehr möglich ist, dort wilden Sperrmüll abzulegen. Der Platz gehört wahrscheinlich der NRM Netzwerke Rhein-Main (siehe Schild am Gebäude Ackermannstraße 58). Deshalb sollten mit dem Grundstückeigentümer umgehend Gespräche aufgenommen werden. Der Grundstückseigentümer soll gebeten werden, die regelmäßige Grundstücksreinigung zu veranlassen. Der Platz wird regelmäßig zur Ablagerung von illegalem Müll genutzt. Ratten und Mäuse sind dort mittlerweile anzutreffen und das in unmittelbarer Nähe zu einer Kita und einer Schule. Begründung: Der Platz vor dem Gebäude Ackermannstraße 58 wird regelmäßig zur illegalen Ablagerung von Sperrmüll und Hausmüll missbraucht. Der Müllberg wächst dort schnell und zieht Ratten und Mäuse an. Neben diesem Platz befindet sich die Internationale Kita Ackermannstraße. In der Kita sind nun die Ratten und Mäuse auch schon anzutreffen. Dies ist hygienisch äußerst bedenklich, und es muss umgehend gehandelt werden. Um das Müllproblem dauerhaft zu beheben, sollte über bauliche Maßnahmen nachgedacht werden. Beispielsweise könnte ein Zaun um die Fläche gezogen werden. Eventuell wäre auch eine Bepflanzung ein Schutz vor illegalen Müllablagerungen. Auch das Aufstellen eines Hinweisschildes wäre sicher hilfreich, jedoch bedarf es weitreichender Maßnahmen an diesem Platz (Bilder siehe Anhang). Bilder: Vera Langer Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2081 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplätze für die Friedrich-Ebert-Siedlung

18.08.2020 · Aktualisiert: 24.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6334 entstanden aus Vorlage: OF 1370/1 vom 25.07.2020 Betreff: Spielplätze für die Friedrich-Ebert-Siedlung In der Friedrich-Ebert-Siedlung gibt es keine Spielplätze für Kinder aller Altersstufen. Angeboten werden lediglich phantasielos gestaltete kleine Bereiche zwischen den Häusern mit einem Sandkasten und einer Wippe o. Ä. für Kleinkinder im Vorschulalter. Grundschulkinder klettern über Zäune, um auf dem Hof der Ackermannschule zu spielen. Ältere Kinder "hängen ab". Für ein Wohngebiet dieser Größe, in dem zunehmend auch größere Familienwohnungen entstanden sind, ist dieser Zustand nicht hinnehmbar. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Das Grünflächenamt klärt mit den Grundstückseigentümern im Gebiet (überwiegend die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG), wo Plätze mit Aufenthaltsqualität für Kinder bis zum Alter von 14 bis 16 Jahren angelegt werden können. 2. Das Grünflächenamt und die ABG erarbeiten in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement Gallus, den Kinderbeauftragten sowie weiteren in der Siedlung in der Kinder- und Jugendarbeit aktiven Initiativen unter maßgeblicher Beteiligung des Kinderbüros (hier insbesondere des Vereins discorso e. V.) Planungen für einen oder mehrere Spielplätze. 3. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung sollten in die Planung ebenfalls eingebunden werden, um bereits im Vorfeld Konflikte zwischen den Bedürfnissen spielender Kinder und Ruhebedürfnissen erwachsener Anwohnender zu minimieren. Begründung: Ein Luftbild dieser reinen Wohnsiedlung verdeutlicht die missliche Lage der Kinder und Jugendlichen, deren Bedürfnisse hier stadtgestalterisch nicht berücksichtigt werden. Die Kinder können sich relativ gefahrlos - ohne verkehrsreiche Straßen queren zu müssen - im Karree zwischen Mainzer Landstraße, Kleyerstraße, Ackermannstraße und Sondershausenstraße bewegen und müssen deshalb dort geeignete Freiräume und anregende Spielgeräte/-anlagen finden. Bisher stehen die einzigen größeren Freiflächen für die Kinder nicht zur freien Verfügung, da sie entweder zu den Grundschulen oder dem Sportverein gehören. (aus Stadtplan der Stadt Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1921 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung von Bewohnerparken endlich wieder möglich?

20.08.2019 · Aktualisiert: 18.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2019, OM 4947 entstanden aus Vorlage: OF 1022/1 vom 22.07.2019 Betreff: Einrichtung von Bewohnerparken endlich wieder möglich? Vorgang: B 265/18 Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Mainzer Landstraße zwischen der Ackermannstraße und der Sondershausenstraße zumindest auf der Seite der ungeraden Hausnummern, zwischen der Mainzer Landstraße und der Kleyerstraße sowie zwischen der Sondershausenstraße und der Ackermannstraße, eine Bewohnerparkzone einzurichten. Sollte das Gebiet zu klein sein, wird der Magistrat gebeten, ein ausreichend großes Gebiet vorzuschlagen. Außerdem sollte seitens der Stadt mit der Firma Audi bzw. der dortigen Niederlassung Kontakt aufgenommen werden, damit deren Fahrzeuge nicht öffentlichen Parkraum blockieren, sondern auf dem Firmengelände geparkt werden. Die Ausführungen im Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265, sind für die Anwohner und die Ortsbeiratsmitglieder nicht zufriedenstellend, weswegen der Magistrat aufgefordert wird, hier im Sinne der Bürger tätig zu werden. Sollte der Magistrat auf dem Standpunkt stehen bleiben, weiter keine neuen Bewohnerparkzonen einrichten zu wollen, soll alternativ eine Quartiersgarage, dann für die gesamte Friedrich-Ebert-Siedlung, eingerichtet werden. Begründung: Die Bewohner der Mainzer Landstraße im o. g. Bereich haben das Problem, dass die Parkplätze tagsüber von den Mitarbeitern des Audi-Autohauses trotz vorhandenem Parkhaus auf dem Firmengelände blockiert werden. Nach Feierabend werden dann die Parkplätze von den Besuchern der Shisha-Bar an der Ecke Mainzer Landstraße/Wickerer Straße genutzt. Generell herrscht in diesem Gebiet, wie fast im gesamten Gallus, ein hoher Parkdruck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 109 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Angsträume beseitigen: Westliche Seite der Ackermannstraße und Weg zum Sportplatz der SG 1928 e. V. besser beleuchten

07.05.2019 · Aktualisiert: 21.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4582 entstanden aus Vorlage: OF 911/1 vom 15.03.2019 Betreff: Angsträume beseitigen: Westliche Seite der Ackermannstraße und Weg zum Sportplatz der SG 1928 e. V. besser beleuchten Der Magistrat wird aufgefordert, für eine durchgängige, ausreichende Beleuchtung an der westlichen Straßenseite der Ackermannstraße zu sorgen. Die bestehende Beleuchtung reicht vor allem vor der Ackermannschule und der Bürgermeister-Grimm-Schule nicht aus, da diese durch die hohen Bäume verringert wird. Auch der Fußweg zwischen Ackermannschule und Sportplatz des SG 1928 e. V. ist im Dunkeln schlecht beleuchtet und muss besser beleuchtet werden, damit er wieder von Bürgern benutzt werden kann. Begründung: Anwohner berichten davon, dass viele Menschen bei Dunkelheit auf die andere Seite der Ackermannstraße wechseln, um den dort entstandenen dunklen Angstraum zu meiden. Ebenso wird der Fußweg am Sportplatz bei Dunkelheit gemieden. Dem kann durch einfache Maßnahmen entgegengewirkt und die Beleuchtung an diesen Stellen verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1632 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat)

Jährlich eine Sitzung des Ortsbeirats in der Friedrich-Ebert-Siedlung organisieren

17.05.2018 · Aktualisiert: 14.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2018, OF 630/1 Betreff: Jährlich eine Sitzung des Ortsbeirats in der Friedrich-Ebert-Siedlung organisieren Die Menschen, die in den Siedlungen westlich des Homburger Damms leben, beklagen immer wieder, dass sie sich "abgehängt" fühlen, dass an sie bei Überlegungen, wie man das Gallus für die Menschen attraktiver machen könnte, nicht gedacht wird. Viele erklären, dass man ihnen kein Forum bieten würde, wo sie ihre Wünsche, Anregungen und Kritiken vorbringen könnten. Es handelt sich nicht nur um die südlich der Mainzer gelegene Friedrich-Ebert-Siedlung. Auch die Bewohnerinnen und Bewohner der kleinen Quartiere nördlich der Mainzer Landstraße fühlen sich nicht wahrgenommen: Die Erbbausiedlung (zwischen Homburger Damm und Schmidtstraße) sowie die Mönchhof-Siedlung (zwischen Schmidtstraße und Kleingärten/Autobahnbrücke). Selbstverständlich können die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Siedlung die Sitzungsorte im Gallus problemlos zu Fuß oder mit Bus und Bahn erreichen. Wenn der Ortsbeirat aber zu einer Sitzung in der Friedrich-Ebert-Siedlung einlädt, ist dies eine andere Geste: "Der Ortsbeirat kommt zu den Menschen." Diese Geste signalisiert viel deutlicher, dass man die Bewohnerinnen und Bewohner dieses Teils des Gallus als "zugehörig" wahrnimmt und daran interessiert ist, ins Gespräch zu kommen. Eine Einrichtung westlich des Homburger Damms/nördlich der Mainzer, die einen geeigneten Raum für eine Sitzung des Ortsbeirats zur Verfügung stellen könnte, ist uns nicht bekannt. Für das Friedrich-Ebert-Siedlung südlich der Mainzer könnte eine Anfrage wegen eines Raums für die Sitzung an die beiden Schulen in der Ackermannstraße gehen. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten, zu beschließen: Der Ortsvorsteher wird beauftragt, ab 2019 für jährlich eine Sitzung des Ortsbeirats einen Raum im Gallus westlich des Homburger Damms zu suchen. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 630/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: U.B.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlende Spenderstationen für Hundekotbeutel in der Friedrich-Ebert-Siedlung

08.05.2018 · Aktualisiert: 28.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3126 entstanden aus Vorlage: OF 598/1 vom 19.04.2018 Betreff: Fehlende Spenderstationen für Hundekotbeutel in der Friedrich-Ebert-Siedlung Der Magistrat wird aufgefordert, in der Friedrich-Ebert-Siedlung an folgenden Standorten weitere Spenderstationen für Hundekotbeutel aufzustellen: 1. Auf der Ackermannstraße in Höhe der Hausnummern 17 bis 23, 2. auf der Grünfläche zwischen den Häusern bzw. neben den Mülleimern zwischen Steuernagelstraße und Kleyerstraße, 3. am Ende der Sackgasse der Ackermannstraße/Übergang zur Cordierstraße neben der Bürgermeister-Grimm-Schule und 4. gegenüber der Serbisch-Orthodoxen-Gemeinde auf der Sondershausenstraße im Übergang zum Fußgängerweg (zur Cordierstraße gehörend) neben der großen Grünanlage. Alle Standorte sind auf der Karte eingezeichnet, da diese zum Teil mit Straßenbezeichnungen nicht genau angegeben werden können. Das Quartiersmanagement Gallus hat bereits erklärt, für diese Spenderstationen die Patenschaft übernehmen zu wollen. Begründung: Es gibt einige Beschwerden der Anwohner über Hundekot in den genannten Bereichen. Mit den bereits vorhandenen Spenderstationen wurden gute Erfahrungen gemacht. So kann Kot von den Besitzern einfach und schnell entsorgt werden und stellt somit auch keine Gefahr für auf den Wiesen spielende Kinder dar. Quelle: https://www.google.de/maps/place/Kleyerstra%C3%9Fe,+60326+Frankfurt+am+Main/@50. 0983178,8.6222865,16z/data=!4m5!3m4!1s0x47bd0bc4c0a82aff:0x4b97e0669b9bee01!8m2! 3d50.0976709!4d8.6310949 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1521 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordstein absenken und Sperrfläche einrichten

08.05.2018 · Aktualisiert: 28.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3120 entstanden aus Vorlage: OF 591/1 vom 22.04.2018 Betreff: Bordstein absenken und Sperrfläche einrichten Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Bordstein auf Höhe des Hauses Ackermannstraße 1-9 abgesenkt wird und anstatt eines Parkplatzes eine Sperrfläche eingerichtet wird, die mit Pollern gesichert wird. Die Sperrfläche soll mit einem weißen Kreuz auf dem Boden markiert werden. Begründung: Vor dem Haus der Ackermannstraße 1-9 befinden sich viele Mülltonnen. Diese sollen durch größere Müllcontainer ersetzt werden, so der Wunsch der Bewohner. Damit diese Container von der FES abgeholt werden können, bedarf es baulicher Maßnahmen. Der Bordstein muss auf Höhe des Mülleimerstandortes abgesenkt werden. Ein Parkplatz muss als Sperrfläche ausgewiesen werden, damit die Müllabfuhr jederzeit an die Container kommen kann. Zusätzlich sollte die Sperrfläche noch mit zwei Pollern gesichert werden, sodass es nicht möglich ist, auf der Sperrfläche zu parken. Diese Maßnahme wurde mit den Anwohnern und den entsprechenden Ämtern besprochen und fand breite Zustimmung. Die Maßnahme sollte ungefähr in dem auf dem Foto sichtbaren Bereich zwischen den beiden parkenden Autos durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1616 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schrägparken durchgängig in der Tevesstraße

08.05.2018 · Aktualisiert: 28.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3119 entstanden aus Vorlage: OF 590/1 vom 22.04.2018 Betreff: Schrägparken durchgängig in der Tevesstraße Der Magistrat wird gebeten, das Schrägparken in der gesamten Tevesstraße auf nördlicher Seite einzurichten. Entsprechend dem westlichen Teil der Tevesstraße, wo das Schrägparken für Autos schon eingerichtet ist (Bild 1), soll es nach der Kreuzung mit der Herxheimerstraße (Bild 2) weitergeführt werden. Bisher parken die Autos dort längs. Für die Umbaumaßnahmen müssen die alten Poller zurückgebaut werden. Sollte es aus verkehrstechnischen Gründen notwendig sein, dass die auf der südlichen Seite der Tevesstraße parkenden Autos nun halb auf der Fahrbahn, halb auf dem Gehweg stehen müssen, wird der Magistrat gebeten, auf dem Gehweg eine weiße Linie aufzutragen, die dem Parkenden verdeutlich, dass der Gehweg nicht "zugeparkt" werden darf. Begründung: Das Parkplatzproblem in der Stadt und auch in der Friedrich-Ebert-Siedlung ist bekannt. Gerade in den Nachtzeiten ist es sehr schwer, einen Parkplatz zu finden. Bei der Begehung der Friedrich-Ebert-Siedlung unter der Leitung des Quartiersmanagements und der Beteiligung vieler Anwohner und verschiedener Ämter kam die Idee auf, das Schrägparken in der Tevesstraße weiter auszubauen. Die Vertreter der Ämter hatten zunächst keine Bedenken. Durch das Entfernen der alten Poller könnte das Schrägparken eingeführt werden. Den Fußgängern wird dadurch kein Platz genommen. So könnten viele neue Parkplätze entstehen, ohne dass es für Radfahrer und Fußgänger zu Einschränkungen kommt. Bild 1 Bild 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1435 Antrag vom 15.05.2021, OF 46/1 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 204 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abwärme von Rechenzentren zur Beheizung von Wohnraum nutzen

10.04.2018 · Aktualisiert: 27.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2978 entstanden aus Vorlage: OF 523/1 vom 24.02.2018 Betreff: Abwärme von Rechenzentren zur Beheizung von Wohnraum nutzen Der Magistrat wird aufgefordert, durch Beratung, Vermittlung und Berücksichtigung in den relevanten Genehmigungsverfahren dafür Sorge zu tragen, dass die im Bereich des Bebauungsplans Kleyerstraße/Ackermannstraße möglichen - noch zu errichtenden - Wohnungen ganz oder teilweise mit Abwärme der Rechenzentren in der Kleyerstraße beheizt werden. Begründung: Durch die neue und enger verzahnte Nachbarschaft von neuem Wohnungsbau und bestehenden und neuen Rechenzentren könnten kostenintensive Auflagen für den Betreiber auf dem ehemaligem Telenormagelände entstehen. Durch die umweltfreundliche Weiternutzung der Abwärme würden diese Mehrkosten langfristig aufgefangen werden. Das wohnortnahe und Wege reduzierende Arbeiten wird durch eine derartige Kooperation gestützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1233 Aktenzeichen: 91 50

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ein Bücherschrank für die Friedrich-Ebert-Siedlung - Ackermannstraße/Ecke Tevesstraße

01.08.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 362/1 Betreff: Ein Bücherschrank für die Friedrich-Ebert-Siedlung - Ackermannstraße/Ecke Tevesstraße Wie dem Ortsbeirat in der Sitzung im Juni bereits vorgestellt, schlägt das Quartiersmanagement / Stadtteilbüro zusammen mit Aktiven im Stadtteil vor, in der Friedrich-Ebert-Siedlung einen Bücherschrank aufzustellen. Der Bücherschrank würde von der Jugendkulturwerkstatt Falkenhain betreut. Es bietet sich an, die Umgebung des Bücherschranks durch eine Bank einladend zu gestalten; die Erfahrung zeigt, dass die Bank am Bücherschrank in der Frankenallee häufig von Menschen besetzt ist, die Bücher aussuchen, lesen oder sich unterhalten. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Aufstellung eines Bücherschranks, einer Bank sowie eines Mülleimers aus dem Budget des Ortsbeirats bis zu einem Betrag von max. 8.200 € zur Verfügung zu stellen.

Partei: fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefrei - Besser für alle! hier: Übergang Ackermannstraße 74

23.05.2017 · Aktualisiert: 11.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1715 entstanden aus Vorlage: OF 311/1 vom 07.05.2017 Betreff: Barrierefrei - Besser für alle! hier: Übergang Ackermannstraße 74 Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Querungshilfe Ackermannstraße 74 für zu Fuß Gehende barrierefrei ausgestaltet wird, indem die Bordsteine abgesenkt werden. Begründung: Diese Maßnahme erleichtert Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, die Nutzung des Übergangs enorm. Gleichzeitig profitieren aber auch alle anderen Nutzergruppen von der Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1609 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Straßenquerung Mainzer Landstraße/Straßenbahnhaltestelle „Wickerer Straße“

03.05.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 48 entstanden aus Vorlage: OF 1/1 vom 17.04.2016 Betreff: Bessere Straßenquerung Mainzer Landstraße/Straßenbahnhaltestelle "Wickerer Straße" Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Wartezeiten an den Fußgängerampeln Mainzer Landstraße/Straßenbahnhaltestelle "Wickerer Straße" für zu Fuß Gehende verkürzt werden. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Querungszeit ("Grünphase") für zu Fuß Gehende verlängert wird. Begründung: Aus dem Schreiben einer Anwohnerin: "Hallo, zunächst möchte ich mich ganz herzlich für die Aufstellung eines Geschwindigkeitsmessgerätes an der Ecke Wickerer Straße/Mainzer Landstraße bedanken. Auf der anderen Straßenseite wäre ebenfalls ein solches Gerät nötig, aber darum geht es mir heute nicht. Ich möchte vielmehr darauf aufmerksam machen, dass die Fußgängerampel an der Straßenbahnhaltestelle "Wickerer Straße" viel zu lange braucht, bis sie auf "Grün" für die Fußgänger umschaltet. Man hat das Gefühl, minutenlang warten zu müssen, bis die Ampel für die Fußgänger grünes Licht zeigt. Die Grünphase an sich ist dann aber zu kurz, sodass ältere Menschen und Kinder die Strecke von Straßenseite zu Straßenseite gar nicht in dieser Zeit bewältigen können. Ich rege an, die Zeit des Umschaltens der Ampel auf Grün zu verkürzen und die Grünphase für die Fußgänger zu verlängern. Wenn es so lange dauert, bis es für die Fußgänger Grün wird, verleitet das sehr, die Straße vorher schon zu überqueren. Das ist für mich ein Gefahrenpunkt, besonders für Kinder, die die nahe gelegene Grundschule in der Ackermannstraße besuchen. Vielleicht können Sie das ja anregen? Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Wirken für das Gallus. Mit freundlichen Grüßen ..." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1004 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generationen 55plus auf dem Avaya/TevesGelände

08.09.2015 · Aktualisiert: 30.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 08.09.2015, OA 661 entstanden aus Vorlage: OF 648/1 vom 23.08.2015 Betreff: Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generationen 55plus auf dem Avaya-/Teves-Gelände Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2006, § 10712; OA 487/07 OBR 1 Mit Beschluss vom 26.01.2006, § 10712, hat die Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass der Magistrat dafür Sorge tragen soll, dass "künftig in Frankfurter Neubaugebieten - wie zum Beispiel am Rebstock oder auf dem Riedberg - 10 bis 15 Prozent der Bauflächen für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten werden". Diesem Beschluss wurde seither auf deutlich unter einem Prozent der Bauflächen Rechnung getragen, sodass aufgrund der anerkannt positiven gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialen Effekte nun verstärkt geeignete Rahmenbedingungen für diese Wohnformen zu schaffen sind. Mit dem Bebauungsplan Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße - wird derzeit (Stand: August 2015) für das Gebiet nördlich der Kleyerstraße und südöstlich der Rebstöcker Straße Planungsrecht für ein Wohngebiet geschaffen. Ein Teil der Flächen befindet sich in städtischem Eigentum, sodass hier auch eine dem o. g. Beschluss folgende Vergabe in Erbbaurecht oder die Konzeptvergabe an einen mietpreisdämpfend wirkenden Bestandshalter (z. B. Genossenschaft, Stiftung o. Ä.) anzustreben ist. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass auf dem sogenannten Avaya-/Teves-Gelände der Beschluss § 10712 der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt und circa 15 Prozent der Fläche für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten wird und dem steigenden Bedarf an selbstorganisierten, generationenübergreifenden Wohnprojekten und bezahlbarem Wohnraum der Generation 55plus Rechnung getragen wird, indem die Flächenvergabe nach dem Konzeptverfahren durchgeführt wird. Begründung: Die deutlich wachsende Zahl der Seniorinnen und Senioren der Frankfurter Stadtbevölkerung will solange wie möglich selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung leben. Beste Voraussetzungen dafür bieten selbstorganisierte Wohnprojekte, bei denen sich Menschen entweder generationenübergreifend oder altershomogen vor dem Einzug zusammenfinden, um dann gemeinsam in eine Hausgemeinschaft zu ziehen, und wo bewusst eine deutlich intensivere und achtsamere Nachbarschaft gelebt und gepflegt wird als es bei gängigen, zufällig zustande kommenden Wohnsituationen der Fall ist. Die Stadt hat die Vorteile dieser Wohnkonzepte erkannt, mit Beschlüssen den Weg geebnet und muss nun für die Umsetzung/Realisierung Sorge tragen. Der Vorteil dieser Wohnkonzepte besteht u. a. darin, dass alterstaugliche Wohnungen mit integrativen, sozialen und nachbarschaftlichen Bezügen entstehen können; das Sozialgefüge des Stadtteils wird gestärkt und Pflege-, Familien- und kommunale Hilfssysteme entlastet. Gerade in einem Stadtteil wie dem Gallus, mit einem hohen Anteil an Wohnbevölkerung, einem hohen Anteil an Wohnungen, die im Besitz von Wohnungsbaugesellschaften sind, und in dem zunehmend über Flächenumnutzung und Nachverdichtung neuer, hochpreisiger Wohnraum entsteht, sind diese Wohnformen besonders nötig. Verschiedene Beschlüsse der letzten Jahre weisen darauf hin, dass in der Stadt Frankfurt deutlich mehr beispielgebende innovative Wohnformen gewollt sind. So wurde beispielsweise bereits 2007 im Ortsbeirat beschlossen, auf die Umsetzung von Wohnformen nach dem "Bielefelder Modell" hinzuwirken. Die dort gewählte Begründung ist aktueller denn je: "'Wir werden weniger, älter und bunter' - demografischer Wandel meint nicht nur die Zunahme der älteren Bevölkerungsgruppe, sondern auch die Differenzierung ihrer Lebensformen. Die Nachfrage nach Angeboten des selbstbestimmten Wohnens im Alter rückt in den Mittelpunkt des zukünftigen Wohnungsbaus und der Quartiersentwicklung. Neben Ansprüchen an die Wohnung, die Wahlfreiheit sowie die Bezahlbarkeit von notwendigen Dienstleistungen gewinnen soziale Qualitäten des Wohnens im Alter mehr und mehr an Bedeutung. Besonders hoch eingeschätzt werden: - Kontakt, Geselligkeit, Kommunikation; - Freizeitgestaltung und kulturelle Angebote; - Leben in der Gemeinschaft, Nachbarschaft; - soziale Bindungen und Sicherheit im Alltag." Allgemein besteht Konsens über die positive Wirkung neuer Wohnformen. Bundesweit gibt es rund 1.000 als qualitativ anerkannte Wohnprojekte. In Tübingen oder Freiburg sind ganze Stadtviertel mit einer Vielfalt gemeinschaftlicher Wohnprojekte entstanden. Gemessen an diesen Städten, Berlin oder der Schweiz hat Frankfurt einen enormen Nachholbedarf. Allein bei der Umsetzung von Projekten für bessere, altersgerechte Wohnformen sind in Frankfurt am Main gegenwärtig noch die entsprechenden Weichen zu stellen. Auch der jüngst beschlossene Liegenschaftsfonds kann dem Bedarf nur in Einzelfällen entsprechen und ist vor allem auf den o. g. Beschluss § 10712 nicht anwendbar, weil mit dem Liegenschaftsfonds lediglich diejenigen Liegenschaften mobilisiert werden sollen und können, die nicht marktfähig sind. Das hierfür festgeschriebene Konzeptverfahren hat sich allerdings bereits in anderen Städten als Vergabeverfahren bewährt und sollte hier übernommen werden. Die positiven ökonomischen, sozioökonomischen und sozialen Effekte gemeinschaftlichen Wohnens im Alter für Kommunen, Wohnungswirtschaft und Bewohnerinnen und Bewohner wurden mittlerweile hinreichend nachgewiesen. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung hat mit einer wissenschaftlichen Untersuchung die positiven Effekte für das Leben im Alter festgestellt. Insofern wäre es mehr als wünschenswert, wenn auch in Frankfurt am Main innovative Projekte gestartet werden könnten, um Erfahrungen zu sammeln und künftig zu lokal bewährten Vorgehensweisen zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.09.2007, OA 487 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 25 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 16.09.2015 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.10.2015, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 661 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 43. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.10.2015, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 661 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Vereinfachtes Verfahren) BFF und RÖMER (= Annahme) 32. Sitzung der KAV am 12.10.2015, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage OA 661 wird zugestimmt. 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.10.2015, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 661 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6451, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.10.2015 Aktenzeichen: 64 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgänger in der Herxheimerstraße schützen

02.12.2014 · Aktualisiert: 16.02.2015

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3719 entstanden aus Vorlage: OF 554/1 vom 02.12.2014 Betreff: Fußgänger in der Herxheimerstraße schützen Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußgängerweg zwischen der Herxheimerstraße und der Sondershausenstraße zwischen dem Bunker und dem Sportplatz so zu sichern, dass Autos diesen Weg nicht mehr befahren können. Begründung: Der Weg war vor den Baumaßnahmen am Sportplatz des SG 1928 Frankfurt e. V. für den Pkw-Verkehr gesperrt. Seitdem fehlt die Abpollerung und Pkws nutzen den Weg als Abkürzung und befahren ihn. Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit, und weil man mit Pkw-Verkehr nicht rechnet, kam es schon oft zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 262

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