Meine Nachbarschaft: Herxheimerstraße
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Vorlagen
tleutviertel InnenstadtFraktion: CDUTitel/Betreff: Nach dem Einrichten der behindertengerechten Wahllokale diese auch beflaggen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2014, OF 477/1 Betreff: Nach dem Einrichten der behindertengerechten Wahllokale diese auch beflaggen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten ob nachstehende Wahllokale am Wahltag dem Anlass gemäß beflaggt werden können: - Cronstettenhaus, Speicherstraße - Internationale Kita, Ackermannstraße - Internationales Zentrum, Mainzer Landstraße 464 - Begegnungsstätte Gallus, Frankenallee - Goethe Gymnasium, Außenstelle, Rudolfstraße Begründung: Für Demokraten ist der Wahltag ein Festtag. Die neu etablierten behindertengerecht zugänglichen Wahllokale verfügen über keine Fahnenstangen und werden von den Behörden demzufolge auch nicht beflaggt. Da für die deutschlandweit stattfinden Festlichkeiten zum 3. Oktober 2014 in Frankfurt am Main Millionenbeträge zur Verfügung stehen, kann man bei den genannten Örtlichkeiten die Voraussetzung zur Beflaggung am Nationalfeiertag und den kommenden Wahlen schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 17.06.2014, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 477/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER und FDP (= Annahme)
Ein Alten- und Pflegeheim auf dem Avaya-Gelände im Kleyerquartier?
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2014, OF 400/1 Betreff: Ein Alten- und Pflegeheim auf dem Avaya-Gelände im Kleyerquartier? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich eine Einrichtung zur stationären Pflege älterer Menschen in dem nach dem Siegerentwurf des Architektenbüros Baufrösche geplanten Gebäude westlich des Quartiersplatzes, zwischen dem Quartiersplatz und der Ackermannstraße auf dem Avaya-Gelände im Kleyerquartier realisieren lässt. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich für ein solches Projekt ein Träger finden lässt. Begründung: Aufgrund der demographischen Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte besteht ein hoher Bedarf an o.g. Sozial- und Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen. Aufgrund seiner hohen Bevölkerungszahl gilt dies in besonderem Maße für den Stadtteil Gallus, zumal gerade dort ein starkes Bedürfnis besteht, im heimatlichen Stadtteil inmitten des vertrauten sozialen und familiären Umfeldes in Würde zu altern. Mit der Bebauung des sogenannten avaya-Geländes an der Kleyerstraße ergeben sich neue Möglichkeiten diese wichtige Forderung der Menschen im Stadtteil zu verwirklichen. Anknüpfend an die Anregung des Ortsbeirates (. ) gilt es nun, dieses Anliegen mit aller Kraft weiter zu verfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 400/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenPiktogramm auf die Fahrbahn der Ackermannstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2701 entstanden aus Vorlage: OF 379/1 vom 10.11.2013 Betreff: Piktogramm auf die Fahrbahn der Ackermannstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Ackermannstraße in Richtung Mainzer Landstraße vor der Internationalen Kindertagesstätte in der Ackermannstraße Nr. 44 ein Piktogramm "Achtung Kinder" auf die Fahrbahn aufzubringen. Begründung: Piktogramme "Achtung Kinder" veranlassen die Verkehrsteilnehmer, vorsichtiger vor Kindereinrichtungen zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 265 Aktenzeichen: 66 7
Mit dem Rolli keine Querungsmöglichkeit
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2393 entstanden aus Vorlage: OF 323/1 vom 03.08.2013 Betreff: Mit dem Rolli keine Querungsmöglichkeit Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fußgängerüberwege so herzurichten bzw. zu reparieren, dass auch Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ohne fremde Hilfe bzw. ohne Sturzgefahr die Straße überqueren können: - Mainzer Landstraße, westlich der Rebstöcker Straße, zwischen Fast-Food-Restaurant und s panischem Restaurant; - Rebstöcker Straße, südlich der Mainzer Landstraße, zwischen Kiosk und Fast-Food-Restaurant; - Mainzer Landstraße, östlich der Ackermannstraße, zwischen ehemaliger Bäckerei und Autohaus. Begründung: Absenkungen und Unebenheiten erschweren es Nutzerinnen und Nutzern von Rollstühlen immens, die Fahrbahn sicher zu überqueren. Ein Mitglied des Ortsbeirates, das auf einen Rollstuhl angewiesen ist, hat selbst erleben müssen, dass der Rollstuhl auf einem der Überwege umkippte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1710 Aktenzeichen: 66 2
„Radfahrer frei“-Schilder auf der Ackermannstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2012, OM 1490 entstanden aus Vorlage: OF 217/1 vom 26.08.2012 Betreff: "Radfahrer frei"-Schilder auf der Ackermannstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Schilder "Radfahrer frei" auf der Ackermannstraße zwingend eine verkehrsrechtliche Funktion erfüllen und diese ggf. zu entfernen. Begründung: Diese Schilder sind oft der Grund für viel Streit und Ärger aufseiten der Radfahrer und Fußgänger. Daher könnte das Entfernen dieser Schilder die Situation entschärfen. Da die Ackermannstraße eine Tempo-30-Zone ist, ist das Radfahren dort auf der Straße erlaubt, und der Radweg wird nicht mehr benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1825 Aktenzeichen: 66 7
Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der Reinigungsklasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1006 entstanden aus Vorlage: OF 139/1 vom 04.03.2012 Betreff: Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der Reinigungsklasse Der Magistrat wird aufgefordert, den Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße von der Reinigungsklasse III (5-fache wöchentliche Reinigung) in die Reinigungsklasse II (2-fache wöchentliche Reinigung) einzustufen. Begründung: Eine 5-fache wöchentliche Reinigung ist laut Aussage der Anwohner in diesem Straßenabschnitt nicht notwendig. Die Reinigungsintervalle sollten den tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst sein, um so die Kosten nicht unnötig zu steigern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 784 Aktenzeichen: 79 4
Parkplätze in der Tevesstraße ordnen oder: Wie schräg ist schräg?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 903 entstanden aus Vorlage: OF 127/1 vom 29.01.2012 Betreff: Parkplätze in der Tevesstraße ordnen oder: Wie schräg ist schräg? Der Magistrat wird aufgefordert, die einzelnen Parkplätze in der Tevesstraße - zwischen der Einmündung Herxheimerstraße und Tevesstraße 46 - markieren zu lassen. In diesem Bereich ist Schrägparken vorgesehen. Dadurch, dass die Parkplätze nicht ausreichend markiert sind, werden Fahrzeuge in unterschiedlichen Winkeln zur Tevesstraße geparkt. Dies führt zu einer reduzierten Anzahl von Parkmöglichkeiten. Begründung: Durch das Abstellen der Fahrzeuge in einem unterschiedlichen Winkel zur Tevesstraße kommt es zum Verlust von Parkplätzen. Dies führt zu Unmut bei Parkplatzsuchenden. Um die Parksituation zu regeln und zur Vermeidung von Nachbarschaftskonflikten sollten die Parkflächen besser markiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 900 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 3
Verstopfte Parkplätze im Bereich Mainzer Landstraße, Cordier-, Teves-, und Ackermannstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2011, OF 30/1 Betreff: Verstopfte Parkplätze im Bereich Mainzer Landstraße, Cordier-, Teves-, und Ackermannstraße Die Ortsvorsteherin wird aufgefordert, mit der Geschäftsführung der Autohäuser Audi und VW ein Gespräch zu führen, mit dem Ziel, Fahrzeuge künftig wieder vermehrt auf dem eigenen Firmengelände - statt in den im Betreff genannten Straßen - abzustellen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beklagen sich mittlerweile massiv über im Wohnbereich abgestellte Firmenwagen. Bei der Vorstellung der diversen Neubaupläne für das Autohaus wurden Ortsbeirat und Anwohnerinnen und Anwohnern immer wieder zugesagt, dass alle Firmenwagen, als auch die Fahrzeuge der Beschäftigten auf dem Firmengelände abgestellt werden würden. Dies trifft - zumindest zur Zeit - nicht zu. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 16.08.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 30/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDie Kleyerstraße ist keine Rennstrecke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4321 entstanden aus Vorlage: OF 660/1 vom 15.06.2010 Betreff: Die Kleyerstraße ist keine Rennstrecke Eine Geschwindigkeitsüberwachung sollte nicht nur aus Sicherheitsgesichtspunkten durchgeführt werden, sondern auch, um eine erhöhte Belastung durch Lärm, der durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht wird, zu vermeiden beziehungsweise zu reduzieren. Die Kleyerstraße zwischen Ordnungsamt und Sondershausenstraße wird oft nicht als Wohngebiet erkannt. Tatsächlich grenzt die Friedrich-Ebert-Siedlung im Bereich zwischen Ackermannstraße und Sondershausenstraße mit mehreren Wohnblocks an die Kleyerstraße. Gerade in diesem Bereich ist die Kleyerstraße sehr breit und schnurgerade ausgebaut. Diese Tatsache verleitet oft zur Fehleinschätzung der gefahrenen Geschwindigkeit und zu überhöhten Geschwindigkeiten. Dies führt bei den Anwohnern zu einem verminderten Sicherheitsempfinden und einer erhöhten Lärmbelastung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, durch eine verstärkte Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeiten im Bereich Kleyerstraße zwischen Ackermannstraße und Sondershausenstraße das subjektive Empfinden der Anwohner durch Messungen zu bestätigen oder zu widerlegen. Begründung: Nicht nur in Bereichen vor Kindertagesstätten, Schulen und Senioreneinrichtungen sollte eine Verkehrsüberwachung stattfinden. Auch und gerade in Bereichen von Wohngebieten, die an viel befahrenen Straßen liegen, sollte es zu einer verstärkten Überwachung kommen, um für die Anwohner die ohnehin erhöhte Belastung durch den Straßenverkehr zu minimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2010, ST 1207 Aktenzeichen: 32 4
Behindertengerechter Zugang zur Grünanlage in der Friedrich-Ebert-Siedlung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 4008 entstanden aus Vorlage: OF 612/1 vom 22.02.2010 Betreff: Behindertengerechter Zugang zur Grünanlage in der Friedrich-Ebert-Siedlung Der Magistrat wird aufgefordert, die Zugänge zu der Grünanlage in der Friedrich-Ebert-Siedlung beziehungsweise den Zugang der Bewohnerinnen der Siedlung zur Ackermannstraße so zu gestalten, dass dieser Zugang für Menschen mit Kinderwagen und für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zugänglich ist. Die Absperrpfosten sind so zu setzen, dass man mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl bequem die Gitter umfahren kann. Derzeit ist dies nicht möglich. Begründung: . Foto: Zugang zur Ackermannstraße aus den Grünanlagen kommend, die parallel zur Steuernagel- und Tevesstraße verlaufen. Menschen mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer können diesen Zugang/Weg derzeit nicht nutzen, da die Pfosten zu schmal gesetzt sind und Kinderwagen sowie Rollstühle sich nicht durch die so gestaltete Passage lenken lassen. Es ist nicht hinzunehmen, dass Eltern mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer einen Umweg fahren müssen, um in die Grünanlage, zu ihren Wohnungen oder über die Ackermannstraße aus der Siedlung heraus zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2010, ST 1242 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 24.08.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 1 am 21.09.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Abladen der Fahrzeuge auf der Mainzer Landstraße vor dem VW-Center, Höhe Ackermannstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2009, OM 3679 entstanden aus Vorlage: OF 562/1 vom 10.10.2009 Betreff: Abladen der Fahrzeuge auf der Mainzer Landstraße vor dem VW-Center, Höhe Ackermannstraße Der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde anzuweisen, verstärkt Kontrollen durchzuführen, um das Abladen von Fahrzeugen im Halteverbot vor dem VW-Center auf der Mainzer Landstraße zu unterbinden. Trotz Benachrichtigung der Verkehrsüberwachung, der Stadtpolizei und der Hessischen Polizei über dieses verkehrswidrige Verhalten ist bis heute nichts geschehen. Begründung: Teilweise stehen hier bis zu drei Lkws vor dem VW-Center zum Abladen der Fahrzeuge. Auf der Mainzer Landstraße bricht teilweise ein Verkehrschaos aus, da die rechte Fahrspur hier nicht zu befahren ist und die Fahrzeuge, aus der Ackermannstraße kommend, nicht auf die Mainzer Landstraße einbiegen können. Dem Ortsbeirat wurde zugesagt, dass nach Beendigung der Baumaßnahmen auf dem Gelände des VW-Centers (vor einigen Jahren) die Lkw-Transporter das Abladen der Fahrzeuge auf dem vorhandenen Platz vornehmen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2010, ST 169 Aktenzeichen: 32 1
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