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Vorlagen
Entwicklung des Grundstücks Offenbacher Landstraße 468
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1219 entstanden aus Vorlage: OF 330/5 vom 20.01.2017 Betreff: Entwicklung des Grundstücks Offenbacher Landstraße 468 1. Der Ortsbeirat begrüßt die ihm vorgelegten Pläne zur Entwicklung des Grundstücks Offenbacher Landstraße 468. 2. Der Magistrat wird gebeten, a) die Planung positiv zu begleiten und b) eine Baugenehmigung zu erteilen. Begründung: Die Versorgung der Oberräder Bürgerrinnen und Bürger ist mangelhaft. Im Stadtteil Oberrad selbst gibt es einen größeren Einkaufsmarkt am Buchrainplatz. Daher ist es geboten, an der genannten Stelle einen Supermarkt zu errichten. Zudem befinden sich in der Nähe dieses Grundstücks zwei Altenwohnanlagen, das REHA-Zentrum. Im sog. Roten Haus (Offenbacher Landstraße 501 - 507) wohnen auch viele Seniorinnen und Senioren. Viele der Bewohnerinnen und Bewohner sind gesundheitlich eingeschränkt und können nicht bis zum REWE-Markt am Buchrainplatz laufen bzw. die steil ansteigende Wiener Straße zum Nahkauf hinauflaufen. Für viele ist die Fahrkarte mit der Straßenbahn hin und zurück zu teuer. Der neue Penny-Markt hingegen wäre fußläufig zu erreichen und ist im unteren Preissegment angesiedelt. Der nächste Discounter befindet sich am Lokalbahnhof in Sachsenhausen (Aldi) bzw. der Lidl zwei Haltestellen davor. Aus diesen Gründen begrüßt der Ortsbeirat die Entwicklung dieses Grundstücks und bittet den Magistrat, diese positiv zu begleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 877 Aktenzeichen: 63 0
Auskunftsersuchen bezüglich Vermessungsarbeiten in Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2016, OF 241/5 Betreff: Auskunftsersuchen bezüglich Vermessungsarbeiten in Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft über den Hintergrund von Vermessungsarbeiten in Oberrad an der Wiener Straße bzw. wozu diese Planungen durchgeführt worden sind. Begründung: Am Ende der Wiener Straße, wo diese in eine Stichstraße mündet, befinden sich rechts das REHA-Zentrum (Wiener Straße 1224-126) mit Wohnungen und Aufenthaltsräumen für die Bewohner. Links befinden sich die Liegenschaften Wiener Straße 130 - 136. Die Hausnummern 134 und 136 werden von den Patienten des REHA-Zentrums bewohnt, in der Hausnummer 132 wohnen noch einige ehemalige Angestellte des REHA-Zentrums, es gibt Gruppen- und Büroräume dort. Die Hausnummer 130 ist eine Altenwohnanlage. Vor diesen Wohnblöcken befindet sich eine Rasenfläche, auf der sich früher eine Minigolfanlage befand. Am Ende der Wiener Straße (Hausnummer 128) ist ein Wohn-Hochhaus, in dem sich Sozialwohnungen und ebenfalls Wohnungen für Senioren befinden. In der ersten Oktober-Woche wurden auf der Rasenfläche Vermessungsarbeiten durchgeführt, ebenfalls wurde der Parkplatz vermessen, der zur Wiener Straße 128 gehört. Auf die Frage einiger Anwohner, wozu dieses diene, bekamen diese als Antwort, dass hier ein Haus gebaut würde. Diese wäre eine Vernichtung der Grünfläche, die zurzeit als Erholungsort sowohl für die Patienten des REHA-Zentrums und der Angestellten der REHA als auch der Bewohnerinnen und Bewohner der Altenwohnanlage genutzt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 62 Beschluss: Auskunftsersuchen V 246 2016 Die Vorlage OF 241/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 694 entstanden aus Vorlage: OF 166/5 vom 13.09.2016 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße Vorgang: OM 4506/15 OBR 5; ST 240/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund seiner Stellungnahme vom 01.02.2016, ST 240, verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße notwendig sind, und wenn ja, welche Maßnahmen umgesetzt werden können. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat hat mit der Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506, eine Messung mittels ViaCount-Geräten beantragt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240, werden die Messdaten dargelegt. Da von rund einem Viertel der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird, stellt sich hier die Frage, ob aus Sicht des Magistrats Handlungsbedarf besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1744 Aktenzeichen: 32 4
Installation von Auffindesignalen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 695 entstanden aus Vorlage: OF 167/5 vom 20.09.2016 Betreff: Installation von Auffindesignalen Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerampeln in der Offenbacher Landstraße/ Ecke Wiener Straße mit Auffindesignalen (für sogenannte Blindenampeln) auszustatten. Begründung: An diesen Ampeln überqueren die Bewohner der nahe gelegenen Altenwohnanlagen (Wiener Straße 128 und Wiener Straße 132) sowie die Bewohner der REHA-Werkstatt (Wiener Straße 124 und 134) die Straße, denen die akustischen Signale eine Hilfe beim Überqueren wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 117 Aktenzeichen: 32 1
Zusätzliche Papierkörbe auf dem Weg zum Friedhof - entlang der Grüne-Soße-Stelen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 574 entstanden aus Vorlage: OF 129/5 vom 20.08.2016 Betreff: Zusätzliche Papierkörbe auf dem Weg zum Friedhof - entlang der Grüne-Soße-Stelen Der Magistrat wird gebeten, einen zusätzlichen, größeren Papierkorb auf dem Weg zum Friedhof - entlang der Grüne-Soße-Stelen - aufzustellen und den vorhandenen Papierkorb durch einen Papierkorb mit größerem Fassungsvermögen zu ersetzen. Es handelt sich um das zweite Drittel des Weges, der an der Wiener Straße zwischen den Häusern Wiener Straße 52 und 54 beginnt und am Eingang zum Friedhof, der direkt zur Trauerhalle führt, endet. Diese neuen Papierkörbe sollten verschließbare Deckel haben. Begründung: Es gibt auf diesem Teil des Weges nur einen einzigen Papierkorb, der zwischen zwei Sitzbänken im oberen Teil des Weges steht. Auf dem übrigen Weg gibt es keinen zusätzlichen Papierkorb. Dieser sollte in der Nähe der unteren Sitzbank angebracht werden. Diese Grünfläche ist zu einem beliebten Treffpunkt für viele geworden. Dementsprechend fällt hier auch Abfall an, was dazu führt, dass der vorhandene Papierkorb für die anfallenden Mengen nicht ausreichend ist. Der nahe liegende Wald und vor allem die Felder sind von Krähen bzw. Rabenvögeln besiedelt, die nachts dem Inhalt des einzigen Papierkorbes zu Leibe rücken und den Abfall verteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1752 Aktenzeichen: 67 0
Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 299 entstanden aus Vorlage: OF 101/5 vom 13.06.2016 Betreff: Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/ Wiener Straße/Goldbergweg derart zu ändern, dass es wieder - wie bereits zu früheren Zeiten - drei Phasen gibt: 1. Phase: Grün für den Individualverkehr aus der Wiener Straße und dem Goldbergweg; 2. Phase: Grün für den Individualverkehr aus der Buchrainstraße; 3. Phase: Grün für die Fußgängerinnen und Fußgänger an allen vier Überwegen. Begründung: Die Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg hat derzeit nur zwei Phasen. Hat der aus der Wiener Straße und dem Goldbergweg kommende Individualverkehr Grün, dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger die Buchrainstraße queren. Hat der Individualverkehr aus der Buchrainstraße Grün, so dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger die Wiener Straße bzw. den Goldbergweg queren. Beim Abbiegen kommt es dann oftmals zu gefährlichen Situationen. Vor der Neuinstallierung dieser Lichtsignalanlage hatte die Ampelschaltung drei Phasen. Dies hat sich aus Sicht des Ortsbeirates bewährt und sollte auch so wieder eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1350
Aufstellen von Mülleimern im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4748 entstanden aus Vorlage: OF 1177/5 vom 09.11.2015 Betreff: Aufstellen von Mülleimern im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Standorten im Stadtteil Oberrad zusätzliche Mülleimer aufgestellt werden können: 1. Gräfendeichstraße/nördliche Verlängerung der Erbacher Straße; 2. Gräfendeichstraße/"Bachflußweg" ; 3. Wiener Straße/südliche Verlängerung des Nonnenpfades. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben an den Ortsbeirat 5 den Wunsch herangetragen, dass man an den o. g. Standorten zusätzliche Mülleimer aufstellen solle. Dies würde zum einen zur Sauberkeit der entsprechenden Gebiete beitragen und zum anderen würde es Hundehaltern die Möglichkeit bieten, die Hundekotbeutel direkt zu entsorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 361
Überprüfung der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4623 entstanden aus Vorlage: OF 1152/5 vom 23.09.2015 Betreff: Überprüfung der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Oberrad auf den brachliegenden Feldern, die sich in der Nähe von Wohngebieten befinden, Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt werden, die gesundheitsschädlich sind. Es sollte auch die Verwendung von Glyphosat geprüft werden. Von diesem Stoff wird vermutet, dass er gesundheitsschädlich ist, vor allem, wenn der Stoff ins Trinkwasser gelangt. Begründung: Die Felder für den Gemüseanbau befinden sich nicht nur nördlich der Gräfendeichstraße und der Kochstraße zum Main hin und südlich der Wiener Straße und dem Goldbergweg zum Wald hin, sondern auch mitten im Oberräder Wohngebiet. So gibt es zum Beispiel zwischen der Bleiweißstraße und dem Wildgäßchen Felder, auf denen nichts angebaut wird. Auf diesen Feldern wächst aber auch gar nichts, was auf die Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln schließen lässt. Schädliche Pestizide landen dann auf den Balkonen der anliegenden Wohnungen sowie insgesamt im Grundwasser. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 62 Aktenzeichen: 79 2
Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506 entstanden aus Vorlage: OF 1129/5 vom 23.08.2015 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, in der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/ Goldbergweg und Burgenlandweg Messungen mittels ViaCount-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/ Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240 Antrag vom 13.09.2016, OF 166/5 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 694 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 4
Anbringung einer zusätzlichen Haltelinie an den Lichtsignalanlagen an den Verkehrsknotenpunkten Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad und Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4251 entstanden aus Vorlage: OF 1110/5 vom 26.05.2015 Betreff: Anbringung einer zusätzlichen Haltelinie an den Lichtsignalanlagen an den Verkehrsknotenpunkten Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad und Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße (II) Vorgang: OM 1992/13 OBR 5; ST 673/13 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 673, zugesagten Haltelinien an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad in Richtung Offenbach vor der Einmündung des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße in Richtung Offenbach vor der Einmündung der Schafheckstraße in die Offenbacher Landstraße anzubringen. Begründung: Derzeit ist es vor allem während der Hauptverkehrszeit schwierig, aus dem Nonnenpfad bzw. aus der Schafheckstraße in die Offenbacher Landstraße einzubiegen. Sobald die Lichtsignalanlage Rot anzeigt, fahren die Verkehrsteilnehmer bis an die Haltelinie direkt vor der Lichtsignalanlage heran, sodass es nicht möglich ist, von dem Nonnenpfad bzw. der Schafheckstraße in die Offenbacher Landstraße einzubiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2013, OM 1992 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 673 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1399 Aktenzeichen: 32 1
Abpollerung des westlichen Einmündungsbereiches des Grazer Weges in die Wiener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4252 entstanden aus Vorlage: OF 1111/5 vom 26.05.2015 Betreff: Abpollerung des westlichen Einmündungsbereiches des Grazer Weges in die Wiener Straße Der Magistrat wird gebeten, den westlichen Einmündungsbereich des Grazer Weges in die Wiener Straße mit Pollern oder anderen geeigneten Maßnahmen abzusichern, sodass das Parken dort unterbunden wird. Begründung: Mitbürgerinnen und Mitbürger parken immer wieder den abgesenkten Bürgersteig an der Ecke Wiener Straße/Grazer Weg zu. Dies führt dazu, dass Personen mit Rollstühlen oder Rollatoren und Eltern mit Kindern die Straße nur sehr schwer überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1398 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung des Zustandes des Weges zum Waldfriedhof Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2015, OM 3903 entstanden aus Vorlage: OF 1030/5 vom 01.02.2015 Betreff: Verbesserung des Zustandes des Weges zum Waldfriedhof Oberrad Der Magistrat wird gebeten, den Weg zur Trauerhalle, der östlich neben der Liegenschaft Wiener Straße Nr. 52 zum Waldfriedhof führt, so herzurichten, dass die Friedhofsbesucher trockenen Fußes den östlichen Eingang zum Waldfriedhof und damit zur Trauerhalle erreichen können. Begründung: Dieser Weg ist bei Regen im schlimmsten Falle voller Regenpfützen, sodass er nicht passiert werden kann und Umwege gemacht werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2015, ST 609 Aktenzeichen: 67 4
Versetzung der Lichtsignalanlage an der Ecke Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2015, OF 1029/5 Betreff: Versetzung der Lichtsignalanlage an der Ecke Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Lichtsignalanlage an der Einmündung Nonnenpfad / Offenbacher Landstraße (Hausnummer 378) nach Westen zu versetzen (auf die Höhe der Liegenschaft 381) und ggf. ein Verkehrsschild anzubringen, das die nach links abbiegenden Autofahrer auf diese Ampel hinweist. Diese Umsetzung der Ampel müsste noch vor dem Beginn der Bauarbeiten an der Liegenschaft Offenbacher Landstraße / Ecke Nonnenpfad geschehen. Die Kosten sollten dem Bauherren der neuen Baustelle auferlegt werden. Begründung: An der Ecke Nonnenpfad / Offenbacher Landstraße wird zurzeit das Eckhaus abgerissen und es entsteht ein Neubau mit der entsprechenden Absperrung für den Baustellenverkehr. Die Ampel, die sich jetzt auf der Höhe der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 381 (Kindertagesstätte Tausendfüssler) befindet und der Sicherheit der Kinder dient und auch zum sicheren Schulweg gehört, ist dann wegen der Baustelle auf der anderen Seite nicht mehr sicher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 20.02.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1029/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenAnbringung eines Piktogramms in der de-Neufville-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3469 entstanden aus Vorlage: OF 914/5 vom 20.08.2014 Betreff: Anbringung eines Piktogramms in der de-Neufville-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der de-Neufville-Straße vor der Einfahrt zu der Liegenschaft de-Neufville-Straße Nr. 15 das Zeichen 136 - "Kinder" gemäß Anlage 1 zu § 40 Absatz 6 Straßenverkehrsordnung als Hinweisschild und /oder als Piktogramm anzubringen. Begründung: Die de-Neufville-Straße stellt eine häufig befahrene Verbindungsstraße zur Wiener Straße dar. In der Liegenschaft de-Neufville-Straße Nr. 15 sind eine Krabbelstube und ein Kinderladen untergebracht. Diese ist von der Straße und somit für den Autofahrer nicht unmittelbar einzusehen. Um den Kindern, die den Kinderladen besuchen, einen sichereren Weg zu gewährleisten, ist es erforderlich, ein entsprechendes Hinweisschild und/oder Piktogramm anzubringen, das auf die die Straße überquerenden Kinder hinweist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2014, ST 1418 Aktenzeichen: 32 1
Änderung der Buslinien Nr. 81 und 82
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2014, OF 933/5 Betreff: Änderung der Buslinien Nr. 81 und 82 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich bei der VGF für eine Änderung der Buslinienführung 81 und 82 in Oberrad einzusetzen und zwar dergestalt, dass der Bus in einer Tour - ohne Pause am Buchrainplatz - von einem Ende von Oberrad zum anderen Ende von Oberrad fährt. Begründung: Seit der Einführung der der Buslinien 81 und 82 fährt der eine Bus in zwei verschiedenen Schleifen mit jeweils einem längerem Halt am Buchrainplatz (und wechselt hier auch die Bus-Nummer). Der Bus Nr. 81 fährt ab Haltestelle Buchrainplatz über die Wiener Straße (wobei zu bestimmten Zeiten vorher der Friedhof angefahren wird) und Offenbacher Landstraße zur Haltestelle Buchrainplatz. Hier macht der Bus eine längere Pause, schaltet um auf die Bus Nr. 82 und fährt über die Offenbacher Landstraße, Balduinstraße und Goldbergweg zurück an den Halteplatz. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 933/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 933/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenAbsenkung von Bordsteinen hier: Einmündung Wiener Straße/Grazer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3347 entstanden aus Vorlage: OF 858/5 vom 02.06.2014 Betreff: Absenkung von Bordsteinen hier: Einmündung Wiener Straße/Grazer Weg Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteine an der Einmündung des Grazer Wegs in die Wiener Straße abzusenken. Begründung: Der Übergang an der Einmündung des Grazer Wegs in die Wiener Straße ist nicht barrierefrei. Besonders problematisch ist dies für Eltern mit einem Kinderwagen oder Bürgerinnen und Bürger mit einem Rollstuhl oder einem Rollator. Daher sollte hier Abhilfe geschaffen und die Bordsteine abgesenkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST 1359 Aktenzeichen: 66 2
Markierungen in der südlichen Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3218 entstanden aus Vorlage: OF 835/5 vom 24.05.2014 Betreff: Markierungen in der südlichen Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, im südlichen Teil der Buchrainstraße zwischen der Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Burgenlandweg 1. zur Verbesserung der Parkplatzsituation Parkplatzmarkierungen anzubringen und 2. zur Verminderung der Geschwindigkeit a) vor der Einmündung der Stichstraße zu den Liegenschaften Buchrainstraße Nr. 47a und Nr. 49 eine Wartelinie anzubringen und b) zu prüfen und zu berichten, ob auf der östlichen Seite das Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße angeordnet werden kann. Begründung: Im südlichen Teil der Buchrainstraße werden Fahrzeuge teilweise vor den Hauszufahrten geparkt oder blockieren die Wege, daher ist es sinnvoll, in diesem Teil der Buchrainstraße Parkplatzmarkierungen anzubringen. Die aus Süden kommenden Autofahrerinnen und Autofahrer fahren teilweise ohne zu bremsen über die Einmündung der Stichstraße zu den Liegenschaften Buchrainstraße Nr. 47a und Nr. 49. Hier gilt jedoch rechts vor links. Des Weiteren ist eine andere Parkanordnung zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1195 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung der Parksituation in der Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3041 entstanden aus Vorlage: OF 798/5 vom 10.03.2014 Betreff: Verbesserung der Parksituation in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, in welcher Form das Parken auf der östlichen Straßenseite der Buchrainstraße zwischen der Einmündung in die Wiener Straße und der Einmündung in die Offenbacher Landstraße, z. B. durch das temporäre Zulassen von Parken, legalisiert werden kann. Begründung: In der Buchrainstraße wird das absolute Halteverbot auf der östlichen Straßenseite in der Regel durchweg ignoriert. Dies liegt auch daran, dass der Parkraum in diesem Gebiet sehr knapp bemessen ist. Vor allem in den Abendstunden findet man nur sehr schwer eine Parkmöglichkeit. Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass man eine Besserung der Parksituation erreichen kann, wenn man das Parken in diesem Abschnitt der Buchrainstraße, z. B. von abends bis morgens, gestatten würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 892 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Absicherung des westlichen Gehwegs in der Wiener Straße hier: Vor der Einmündung in die Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2639 entstanden aus Vorlage: OF 710/5 vom 14.10.2013 Betreff: Absicherung des westlichen Gehwegs in der Wiener Straße hier: Vor der Einmündung in die Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den westlichen sich vor der Einmündung in die Offenbacher Landstraße befindlichen Gehweg der Wiener Straße durch geeignete Maßnahmen (Poller, Drängelgitter o. Ä .) derart abzusichern, dass das illegale Parken dort unterbunden wird. Bis zur Umsetzung der entsprechenden Maßnahme wird der Magistrat gebeten, weiterhin verstärkt Kontrollen, insbesondere nachmittags und in den Abendstunden, an dieser Stelle zu veranlassen. Begründung: Der westliche sich vor der Einmündung in die Offenbacher Landstraße befindliche Gehweg der Wiener Straße wird regelmäßig so zugeparkt, dass die Fußgängerinnen und Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer den Gehweg nicht mehr nutzen können und auf die Straße ausweichen müssen. Dadurch wird die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger an dieser Stelle erheblich gefährdet, da die Autofahrer, die in die Wiener Straße abbiegen, diese erst sehr spät sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 195 Aktenzeichen: 66 2
Versetzen von Glascontainern in Oberrad hier: de-Neufville-Straße und Mathildenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2414 entstanden aus Vorlage: OF 652/5 vom 12.08.2013 Betreff: Versetzen von Glascontainern in Oberrad hier: de-Neufville-Straße und Mathildenstraße Der Magistrat wird gebeten, die FES zu bitten, 1. den an der südöstlichen Einmündung der de-Neufville-Straße in die Wiener Straße stehenden Glascontainer in nördliche Richtung zu versetzen und 2. die an der südöstlichen Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg stehenden Glascontainer in nördliche Richtung zu versetzen. Begründung: Zu 1.: Der im südöstlichen Einmündungsbereich der de-Neufville-Straße stehende Glascontainer versperrt den aus östlicher Richtung auf der Wiener Straße fahrenden Fahrzeugen die Sicht in die de-Neufville-Straße. Da die aus der de-Neufville-Straße kommenden Fahrzeuge hier vorfahrtsberechtigt sind, sind die Sichtverhältnisse problematisch und sollten verändert werden. Zu 2.: Die im südöstlichen Einmündungsbereich der Mathildenstraße stehenden Glascontainer versperren den aus östlicher Richtung auf dem Goldbergweg fahrenden Fahrzeugen die Sicht in die Mathildenstraße. Da die aus der Mathildenstraße kommenden Fahrzeuge hier vorfahrtsberechtigt sind, sind die Sichtverhältnisse problematisch und sollten verändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2013, ST 1671 Aktenzeichen: 66 5
Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und zusätzliche Absicherung desselben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2413 entstanden aus Vorlage: OF 651/5 vom 11.08.2013 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und zusätzliche Absicherung desselben Der Magistrat wird gebeten, im westlichen Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote, § 41 Ab satz 1 Straßenverkehrsordnung) und den westlichen Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße zusätzlich durch Poller derart abzusichern, dass ein dortiges Parken unterbunden wird. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der westliche Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße derart zugeparkt wird, dass es für aus der Offenbacher Landstraße in den Nonnenpfad einfahrende Fahrzeuge nicht möglich ist, ohne den Gegenverkehr zu behindern, in denselben zu fahren. Dadurch entsteht teilweise ein Rückstau in die Offenbacher Landstraße und es kommt zur Behinderung des fließenden Verkehrs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1728 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen von zwei Bänken auf der Grünfläche gegenüber des Reha Werkstatt Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2013, OF 641/5 Betreff: Aufstellen von zwei Bänken auf der Grünfläche gegenüber des Reha Werkstatt Oberrad Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, auf der Rasenfläche gegenüber des REHA-Zentrums Oberrad (Wiener Straße 126) auf der Rückseite der Häuser Wiener Straße 130 - 136 auf der linken Seite rechts und links von dem Papierkorb, zwei Bänke aufzustellen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro. Begründung: An dieser Stelle befanden sich früher zwei Bänke, die dem Zahn der Zeit zum Opfer gefallen sind. Die Bewohner der umliegenden Häuser gehören zum REHA-Zentrum. Das Haus Wiener Straße 130 ist eine Altenwohnanlage. In der Wiener Straße 128 sind ebenfalls Wohnungen für Senioren, die anderen Bewohner der Wiener Straße 128 sind Familien mit Kindern. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FAG FDP LINKE. FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 29.08.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 181 2013 Die Vorlage OF 641/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FAG, FDP, LINKE., FREIE_WÄHLER
Weiter lesenBaumrodungen entlang der A661 in Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2013, OF 563/5 Betreff: Baumrodungen entlang der A661 in Oberrad Vor dem 01.03.2013 wurden entlang des Autobahnabschnitts A 661 in Höhe Oberrads massive Baumrodungsaktionen durchgeführt. Die lärmschutzmindernde Funktion des Baum- und Buschwerks ist damit komplett zerstört worden. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Warum wurden in Oberrad entlang der Straße Im Eichlehen radikal Bäume gefällt und Büsche geschnitten? 2. Ist es zutreffend - wie vom Amt für Straßenbau und Erschließung gesagt - dass die Rodungsarbeiten wegen Verschattung notwendig waren? Und warum sind dann im unteren Teil der Straße (Richtung Offenbacher Landstraße) die großen Bäume stehen geblieben? 3. Wie soll in Zukunft verhindert werden, dass ein Auftrag der Stadt Frankfurt zur "Durchforstung" sowie zur "Wiederherstellung des Lichtraumprofils" zu einer radikalen Abholzung genutzt wird? 4. Weshalb liegen die abgeholzten Bäume und das geschnittene Gebüsch noch an Ort und Stelle? Die Stämme und Äste liegen seit Wochen in einem Bereich, der für schleudernde PKW's und deren Insassen lebensgefährlich ist. 5. Die Rodung ist gemäß gesetzlichen Vorgaben vor der Brutsaison erfolgt. Wie geht man mit den Nestern um, die die ersten Vögel zwischenzeitlich in dem geschnittenen Gebüsch einrichten werden? Wie soll verhindert werden, dass hier Nester zerstört werden? 6. Sind in naher Zukunft Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwand) geplant, die den Wegfall des Grünstreifens kompensieren können? Begründung: Der Stadtteil Oberrad ist genügend von Lärm betroffen. Die Anwohner der Wiener Straße 128 - 136, Offenbacher Landstraße 478 - 482 sowie auf der gegenüber liegende Seite die Hausnummern 505 und 507 haben sowohl den Straßenlärm von der Offenbacher Landstraße zu ertragen als auch den Lärm von der Autobahn. Der ganze Stadtteil leidet unter dem Fluglärm, über den Kaiserlei-Kreisel geht ein großer Teil des Flugverkehrs und in unmittelbarer Nähe befinden sich die oben angeführten Haus-Nummern. Die Anwohner der oben angeführten Straßen und Haus-Nummern waren bisher wenigstens von dem Autobahnlärm durch die Bäume und Büsche etwas mehr geschützt, nun sind sie auch diesem Lärm vermehrt ausgeliefert. . Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 19.04.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 726 2013 Die Vorlage OF 563/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 4. und 5. im Antragstenor ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAusschilderung des Sportplatzes Beckerwiese
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2013, OF 539/5 Betreff: Ausschilderung des Sportplatzes Beckerwiese Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Sportplatz Beckerwiese und das dazugehörige Vereinsheim an den folgenden Stellen im Stadtteil mit dem Zeichen 432 - lfd. Nr. 51 - Abschnitt 10-Wegweiser der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 - Richtzeichen mit dem Text Sportanlage SpVgg Oberrad 05 Oberräder Wäldche an den folgenden Stellen auszuschildern. 1. Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße - in Richtung Buchrainplatz 2. Offenbacher Landstraße / Ecke Balduinstraße - in Richtung Buchrainplatz 3. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Innenstadt 4. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Offenbach 5. am Buchrainplatz - in Richtung Buchrainstraße Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Sowohl die Sportanlage als auch das Vereinslokal verfügen über keine postalische Adresse. Aus diesem Grunde ist es auch nicht mit einem Navigationssystem zu finden. Auswärtige Spielerinnen und Spieler und Gäste des Vereinslokals finden dieses teilweise nur schwer. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 153 2013 Die Vorlage OF 539/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD
Weiter lesenAbpollerung der Einmündung de-Neufville-Straße/Wiener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2013, OM 1994 entstanden aus Vorlage: OF 516/5 vom 04.02.2013 Betreff: Abpollerung der Einmündung de-Neufville-Straße/Wiener Straße Der Magistrat wird gebeten, den westlichen Teil der Einmündung der de-Neufville-Straße in die Wiener Straße abzupollern oder mittels geeigneten Maßnahmen das dortige Parken zu unterbinden. Begründung: Auf der Gehwegnase an der Einmündung der de-Neufville-Straße in die Wiener Straße parken immer wieder Mitbürgerinnen und Mitbürger ihr Auto. Dies führt dazu, dass die Querung der de-Neufville-Straße nicht mehr voll eingesehen werden kann. Dies wiegt umso schwerer, als sich in unmittelbarer Nähe eine Schule befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 923 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Umsetzung der Bänke an der Bushaltestelle „Wiener Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2013, OM 1995 entstanden aus Vorlage: OF 518/5 vom 01.02.2013 Betreff: Umsetzung der Bänke an der Bushaltestelle "Wiener Straße" Der Magistrat wird gebeten, die angebrachten Bänke an der Bushaltestelle "Wiener Straße" in östliche Richtung zu versetzen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 begrüßt das Setzen von Bänken an den Bushaltestellen der Buslinien 82, n62 und n63 ausdrücklich. Bei der Haltestelle "Wiener Straße" ist allerdings der Standort unglücklich gewählt. Die Bank wurde auf dem Teil des Bürgersteiges in Fahrtrichtung vor dem Haltestellenschild montiert, der ausdrücklich durch Verkehrszeichen als Pkw-Parkplatz ausgewiesen ist. Der Ortsbeirat 5 hält es für sinnvoller, die Bank nach dem Haltestellenschild zu montieren. Dort sind zwei bisherige Pkw-Parkplätze durch Verkehrspoller ohnehin nicht mehr als Parkplatz nutzbar. Hier ist ausreichend Platz, der Weg von der Bank in den Bus wäre kürzer und es würde kein weiterer Parkplatz der Nutzung entzogen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1001 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 13
Anbringung einer zusätzlichen Haltelinie an den Lichtsignalanlagen an den Verkehrsknotenpunkten Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad und Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2013, OM 1992 entstanden aus Vorlage: OF 514/5 vom 02.02.2013 Betreff: Anbringung einer zusätzlichen Haltelinie an den Lichtsignalanlagen an den Verkehrsknotenpunkten Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad und Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad in Richtung Offenbach, vor der Einmündung des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße, und 2. an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße in Richtung Offenbach, vor der Einmündung der Schafheckstraße in die Offenbacher Landstraße, jeweils eine zusätzliche Haltelinie anbringen zu lassen. Begründung: Derzeit ist es vor allem während der Hauptverkehrszeit schwierig, aus dem Nonnenpfad bzw. aus der Schafheckstraße in die Offenbacher Landstraße einzubiegen. Sobald die Lichtsignalanlage Rot anzeigt, fahren die Verkehrsteilnehmer bis an die Haltelinie direkt vor der Lichtsignalanlage heran, sodass es nicht möglich ist, von dem Nonnenpfad bzw. der Schafheckstraße in die Offenbacher Landstraße einzubiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 673 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4251 Aktenzeichen: 32 1
Bäder der Altenwohnanlage Wiener Straße 128 in Oberrad seniorengerecht gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1683 entstanden aus Vorlage: OF 430/5 vom 18.10.2012 Betreff: Bäder der Altenwohnanlage Wiener Straße 128 in Oberrad seniorengerecht gestalten Der Magistrat wird gebeten, auf die Wohnungsbaugesellschaft der Altenwohnanlage Wiener Straße 128 einzuwirken, dass diese bei Auszug einer Mietpartei die Bäder in der Altenwohnanlage dahin gehend saniert, dass die Sitzbadewannen bei Bedarf durch seniorengerecht gestaltete Duschen ersetzt werden. Begründung: Beim Bau dieser Seniorenwohnungen sind damals Sitzbadewannen eingebaut worden. Wahrscheinlich entsprach dies den damaligen Erkenntnissen. Mit zunehmendem Alter ist der Ein- und Ausstieg jedoch für Senioren schwierig bis unmöglich bzw. gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2013, ST 213 Aktenzeichen: 51
Zukunft der Grundstücke Offenbacher Landstraße/Ecke Glaserstraße und Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2012, OF 431/5 Betreff: Zukunft der Grundstücke Offenbacher Landstraße/Ecke Glaserstraße und Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Gibt es Planungen für die Grundstücke Offenbacher Landstraße/Ecke Glaserstraße und Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße? Ist dem Magistrat bekannt, ob für dieses Grundstück ein Bauantrag gestellt wurde? Begründung: Das Grundstück Offenbacher Landstraße/Ecke Glaserstraße ist seit langen Zeiten ein Biotop, wenn man es wohlwollend ausdrücken will. Was sind hier die Fakten? Auf dem Grundstück Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße steht seit dem Abriss der Tankstelle lediglich ein Schild mit der Ankündigung, dass hier ein Wohnhaus gebaut werden soll. Was sind hier die Fakten? Gibt es einen Bauantrag? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2012, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 544 2012 Die Vorlage OF 431/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenErneuerung des Asphalts in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1586 entstanden aus Vorlage: OF 381/5 vom 10.09.2012 Betreff: Erneuerung des Asphalts in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der Asphalt der Buchrainstraße zwischen der Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66 vor allem aufgrund der Nutzung durch die beiden Buslinien zu erneuern ist. Begründung: Der Asphalt der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66 ist in einem schlechten Zustand. Nicht nur Radfahrern bereitet der Zustand des Straßenbelages Probleme. Der Zustand des Straßenbelages ist zudem für die Busse, die auf den Buslinien 81 und 82 fahren, sowie für die Fahrgäste eine Zumutung, da man auf diesem Stück der Buchrainstraße kräftig durchgeschaukelt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1828 Aktenzeichen: 66 5
Aufstellen von Bänken an den Bushaltestellen der Buslinien 81 und 82
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1584 entstanden aus Vorlage: OF 379/5 vom 10.09.2012 Betreff: Aufstellen von Bänken an den Bushaltestellen der Buslinien 81 und 82 Der Magistrat wird gebeten, an den unten aufgeführten Haltestellen der Buslinien 81 und 82 im Stadtteil Oberrad Bänke aufstellen zu lassen: 1. Buchrainplatz; 2. Buchrainstraße (beide Haltestellen); 3. Burgenlandweg (beide Haltestellen); 4. Mathildenstraße; 5. Hansenweg; 6. Goldbergweg; 7. Georg-Treser-Straße; 8. Melanchthonplatz; 9. Schafheckstraße; 10. Grazer Weg; 11. Wiener Straße. Begründung: Die Buslinien 81 und 82 im Stadtteil Oberrad werden sehr gut angenommen. Besonders ältere und gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger freuen sich über die Erweiterung des ÖPNV. Bedauerlicherweise befinden sich an den genannten Haltestellen keine Bänke, auf denen die Mitbürgerinnen und Mitbürger auf den Bus warten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 263 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 13
Aufhebung des Parkens auf dem Gehweg vor den Liegenschaften Wiener Straße 3 und 5, Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1100 entstanden aus Vorlage: OF 287/5 vom 02.04.2012 Betreff: Aufhebung des Parkens auf dem Gehweg vor den Liegenschaften Wiener Straße 3 und 5, Oberrad Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Parken auf dem Gehweg vor den Liegenschaften Wiener Straße 3 sowie Wiener Straße 5 aufgehoben wird und geeignete Maßnahmen gegen das Abstellen von Fahrzeugen ergriffen werden. Begründung: Vor den oben genannten Liegenschaften ist das Parken auf dem Gehweg ausdrücklich gestattet. Der Gehweg ist jedoch sehr schmal und es verbleibt für die Fußgängerinnen und Fußgänger durch die parkenden Autos nur noch sehr wenig Raum. Dieser Gehweg ist Teil des Schulweges für die Grundschülerinnen und Grundschüler der Gruneliusschule. Es besteht hier also täglich ein sehr reger Fußgängerinnen- und Fußgängerverkehr. Die Enge des Gehweges macht es für Kinder und Fußgängerinnen und Fußgänger mit Kinderwagen oder mit Rollator sehr schwierig, ohne Stocken und Warten voranzukommen. Seitens der Schulgemeinde der Gruneliusschule, vertreten durch den Schulelternbeiratsvorsitzenden, besteht der dringende Wunsch, an dieser beschriebenen Stelle für eine Verbesserung des Schulweges zu sorgen. Der Wegfall der dort parkenden Autos würde genügend Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger im Zweirichtungsverkehr ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1016
Einrichtung von Behindertenparkplätzen vor der Gruneliusschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2012, OM 978 entstanden aus Vorlage: OF 247/5 vom 20.02.2012 Betreff: Einrichtung von Behindertenparkplätzen vor der Gruneliusschule Der Magistrat wird gebeten, vor der Gruneliusschule, Wiener Straße 13, die beiden Parkplätze links der Einfahrt als Behindertenparkplätze, Verkehrszeichen 314 in Verbindung mit dem Zusatzschild 1044-10, auszuweisen. Des Weiteren sind diese Behindertenparkplätze zeitlich auf Montag bis Freitag, 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr, zu beschränken. Begründung: Die Gruneliusschule gehört zu den wenigen Grundschulen in Frankfurt am Main, die ihren Schülerinnen und Schülern einen inklusiven Unterricht anbietet. Zum Schuljahr 2011/2012 wurden vier Schüler im Sinne der Inklusion in die Schulgemeinde aufgenommen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, auch die Parkplatzsituation vor der Schule in diesem Sinne zu gestalten. Zwei Behindertenparkplätze sollten vor der Schule, zumindest für die Dauer der Schulzeiten, ausgewiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 826 Aktenzeichen: 32 1
Anlage 5 zur M 21 .Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. vom 13.01.2012
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2012, OF 242/5 Betreff: Anlage 5 zur M 21 "Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011" vom 13.01.2012 Der Magistrat wird gebeten Anlage 5 zur M 21 für Oberrad überarbeiten zu lassen, da die Situationsbeschreibung gravierende Fehler aufweist und die Handlungsempfehlungen folglich weitgehend falsch sind. Begründung: Die Vorlage des Magistrats M 21 vom 13.01.2012 behandelt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. Laut Anlage 1, Seite 1 "(ist) die Steuerung des Einzelhandels nach räumlich-funktionalen Kriterien die oberste Handlungsmaxime". Lt. Anlage 1, Seite 3, dieser Vorlage verfügt das Konzept der Stadt "über detaillierte Situationsbeschreibungen und Profile für alle aktuell insgesamt 55 Versor-gungszentren . .", die in Anlage 5 unter dem Titel "Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenstruktur Frankfurt am Main 2010" auf über 260 Seiten enthalten sind. Zwar wird Anlage 5 nicht zur Abstimmung gestellt, doch sind die Angaben dieser Studie natürlich wesentlich für die Entscheidungen von Investoren und Stadtplanungsamt sowie im Falle von Baugenehmigungen für die Bauaufsicht - insbesondere in Kapitel IV "Empfehlungen zur Weiter-entwicklung des Einzelhandelsstandortes Frankfurt am Main", S. 50 ff. Für den Stadtteil Frankfurt-Oberrad maßgeblich sind die Seiten 53 bis 55 ("Branchenkonzept/Standortempfehlungen" und "Vergleich der Verkaufsflächenpotenziale mit den Einzelhandelsplanungen" sowie die Seiten 129 bis 131 ("Zentraler Versorgungsbereich Oberrad") Ein Vergleich der dortigen Angaben über die Einzelhandelssituation, die Entwicklungsflächen sowie die "Entwicklungsperspektiven" ergibt, dass die Angaben der Studie zur Einzelhandelssituation in Oberrad äußerst fehlerhaft sind und deshalb auf Seite 53, 54 und 130 weitgehend falsche Empfehlungen enthält. 1. Im Bereich "Nahversorgung" sieht die Studie für Lebensmittelanbieter "noch umfangreiche Potenziale für zusätzliche Verkaufsfläche" u.a. auch in Oberrad: Kein Wunder, denn der lt. Geschäftsführer 1.000 qm große Rewe-Supermarkt in zentraler Lage am Buchrainplatz wird in der Karte für Oberrad auf Seite 131 mit nur "unter 100 qm" angegeben - ein massiver Fehler! Ferner besteht zentral ein Rewe-Getränkemarkt mit einem Mindestangebot billiger Lebensmittel (Offenbacher Landstraße 309), ein kurdisches Lebensmittelgeschäft (Offenbacher Landstraße 302) mit einem Angebot an Obst, Gemüse, Fisch, Fleisch und Lebensmitteln bis hin zu Großpackungen., ein circa 600 qm großer Getränke-Discounter (Offenbacher Landstraße 339/341) sowie als sog. solitärer Ergänzungsstandort ein nahkauf (Wiener Straße 57) mit rund 500 qm sowie dezentral drei Kiosk-Geschäfte, (Offenbacher Landstraße 238, Goldbergweg 3, Wiener Straße 57) und der Hofladen im Teller sowie der Bio-Laden der Werkstatt Frankfurt für Gemüse (Im Bärengarten). Nach Meinung vieler Einwohner und des Gewerbevereins könne in Oberrad nur noch ein Lebensmittel-Billiganbieter mit einer Größe unter 800 qm ohne Non-Food-Sortiment angesiedelt werden, um eine Verdrängung der inhabergeführten Einzelhandels-geschäfte in Oberrad zu vermeiden. Die Studie gibt fälschlicherweise noch die Existenz eines PENNY-Marktes an. Im Angebotsbereich Blumen, Pflanzen. verlangt die Studie auf Seite 53 zwar keinen Ausbau in Oberrad, verlangt jedoch im Stadtteilbereicht auf Seite 130 eine "Angebotsergänzung" für Oberrad, ein schwerwiegender Fehler, denn in Oberrad gibt es mehrere Gärtnereien mit Blumen- und Pflanzenzucht und entsprechendem Verkauf (Gräfendeichstraße, Im Bärengarten, Burgenlandweg, Im Teller) sowie zwei Blumengeschäfte (zentral: Offenbacher Landstraße 285, dezentral: Burgenlandweg) sowie ein Blumen - und Pflanzenangebot im Supermarkt am Buchrainplatz und im nahkauf in der Wiener Straße. 2. Für den mittelfristigen Bedarf ist lt. Studie "die Erweiterung des Schreib- und Spielwaren-sortiments und bei Büchern/Zeitschriften . . wirtschaftlich tragfähig und versorgungsstrukturell sinnvoll" (S. 53 und S. 130). Zudem werden "begrenzte rechnerische Entwicklungspotenziale für Bekleidung, Schuhe und Sport" gesehen, u.a. auch für Oberrad. Dies entspricht überhaupt nicht der Realität im Stadtteil. Schreibwaren und Zeitschriften (und Zeitungen) werden zentral mit großem Angebot in den zwei Schreibwarenläden Offenbacher Landstraße 329/331 mit Poststelle und Bleiweißstraße/Ecke Offenbacher Landstraße und im Supermarkt am Buchrainplatz angeboten sowie in den drei dezentralen Kiosk-Geschäften und im nahkauf (Wiener Straße 57). Zeitungen gibt es auch in einer Bäckerei/Cafe auf der Offenbacher Landstraße 305. Es gibt zentral ein Schuh-Geschäft (Offenbacher Landstraße 306). Eine vorhandene Stadtteilbibliothek wurde in der letzten Legislaturperiode geschlossen (29.02.2004). Je ein Geschäft für Herren- und Damen-Bekleidung wurde nicht fortgeführt. 3. Für den Bereich des langfristigen Bedarfs werden auf Seite 53 u.a. für Oberrad "Entwicklungsflächen für die zentrenrelevanten Sortimente Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik und Heimtextilien und Optik" auf S. 54 empfohlen, allerdings nicht im Oberrad-Teil auf Seite 130. Die Realität sieht völlig anders aus. Bei Heimtextilien wurden seitens der Studie u.a. stadtweit bekannte Geschäfte übersehen: Tilo Ramm (Offenbacher Landstraße 301) mit Dependance in der Hochstraße im Stadtzentrum, Genthes & Heinz (Offenbacher Landstraße 237) und ein Raumausstattungsgeschäft am Buchrainplatz (de Neufville-Straße 1). Ein Optiker (Offenbacher Landstraße 335) und ein Haushaltswarengeschäft (Offenbacher Landstraße 325) sind vorhanden. Soweit Sortimente ausgedünnt wurden, ist dies den vielen Einzelhandelszentren und der Bau- und Großmarktkonkurrenz in Frankfurt geschuldet (s. auch Seite 54/55 der Studie!) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 307 2012 1. Der Vorlage M 21 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 241/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 242/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsberuhigung des Goldbergweges
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2011, OM 531 entstanden aus Vorlage: OF 145/5 vom 08.10.2011 Betreff: Verkehrsberuhigung des Goldbergweges Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten ergriffen werden können, um die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf dem Goldbergweg durchzusetzen. Hierbei sind zum einen bauliche Veränderungen und zum anderen das Aufstellen von mobilen Radarmessgeräten zu prüfen. Begründung: Bei dem Goldbergweg handelt es sich um einen Teil der Tempo-30-Zone Oberrads. Leider wird die Geschwindigkeit nicht eingehalten, was besonders in den Morgen- und Abendstunden deutlich zu merken ist. Hinzu kommen noch diejenigen Pendler aus Offenbach, die die Offenbacher Landstraße umfahren und den Weg über Wiener Straße - Goldbergweg - Balduinstraße nehmen. Glücklicherweise hat es bislang noch keine größeren Personenschäden gegeben. Der Ortsbeirat sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 41 Aktenzeichen: 32 1
Setzen von Pollern in der Wiener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2011, OM 524 entstanden aus Vorlage: OF 59/5 vom 28.07.2011 Betreff: Setzen von Pollern in der Wiener Straße Der Magistrat wird gebeten, den südlichen Bürgersteig der Wiener Straße vor den Liegenschaften "Wiener Straße 18 - 30" in geeigneter Weise abzupollern, so dass das Parken in zweiter Reihe nicht mehr möglich ist. Begründung: Mitbürgerinnen und Mitbürger haben sich beschwert, dass immer wieder widerrechtlich auf dem Bürgersteig vor diesen Liegenschaften in zweiter Reihe geparkt wird. Dabei wird dann der Bürgersteig teilweise auch dermaßen in Anspruch genommen, dass es für gehbehinderte Personen und Eltern mit Kinderwagen schwer ist, diese Stellen zu passieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 165 Aktenzeichen: 66 0
Abflachung der Bürgersteige vor den Häusern Wiener Straße 126 und Wiener Straße 128
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2011, OM 394 entstanden aus Vorlage: OF 107/5 vom 02.09.2011 Betreff: Abflachung der Bürgersteige vor den Häusern Wiener Straße 126 und Wiener Straße 128 Der Magistrat wird gebeten, die Bürgersteige vor den Häusern Wiener Straße 126 und Wiener Straße 128 abzuflachen. Begründung: In der Wiener Straße 126 ist das Reha-Zentrum Oberrad. Es ist eine Behinderteneinrichtung, viele Arbeitnehmer kommen mit dem Rad bzw. Motorrad zur Arbeit und müssen entweder am Beginn der Stichstraße auf den Bürgersteig oder bis zu den Mülltonnen fahren, da nur an dieser Stelle eine Abflachung ist. In der Wiener Straße 128 befindet sich eine Altenwohnanlage, gemischt mit Sozialwohnungen. Wer mit dem Fahrrad, Rollwagen, Rollstuhl oder mit Transportmitteln auf die Straße möchte, muss den Fußweg bis zu den Mülltonnen benutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2011, ST 1318 Aktenzeichen: 66 2
Durchlässige Sackgassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2010, OM 3866 entstanden aus Vorlage: OF 980/5 vom 27.12.2009 Betreff: Durchlässige Sackgassen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Sackgassenschilder (Zeichen 357) im Ortsbezirk 5 um die Piktogramme "Fußgänger" oder "Radfahrer" ergänzt werden, soweit die Durchlässigkeit der Sackgassen nicht ohne Weiteres zu erkennen ist. Im Ortsbezirk 5 kommen beispielsweise die Schilder in folgenden Straßen in Frage: Wasserhofstraße/Bachwiesenstraße Grazer Weg/Wiener Straße Wiener Straße 45 Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße Offenbacher Landstraße/GlaserstraßeZiegelhüttenweg/Gablonzer Straße/Schwarzsteinkautweg Mörfelder Landstraße/Riedhofweg Oppenheimer Straße/Dreikönigsstraße Deutschherrnufer/Große Rittergasse Heinrich-Hoffmann-Straße/Deutschordenstraße Schwanheimer Straße/ Trifelsstraße Jugenheimer Straße/ Melibocusstraße Heinrich-Seliger-Straße/Abzweigung Waldfriedstraße Begründung: Die Durchlässigkeit vieler Sackgassen ist für Fußgänger oder Radfahrer häufig nicht ohne Weiteres erkennbar. Die neue Straßenverkehrsordnung erlaubt jetzt die Ergänzung des Zeichens 357 um Fußgänger- oder Fahrradsymbole. Der Ortsbeirat 5 sieht in dieser Kennzeichnung einen Service, der besonders den umweltfreundlichen Verkehrsteilnehmern zugutekommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2010, ST 387 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung einer zusätzlichen Buslinie im südlichen Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2009, OM 3817 entstanden aus Vorlage: OF 943/5 vom 26.11.2009 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Buslinie im südlichen Oberrad Vorgang: NR 1629/09 CDU/GRÜNE; ST 875/08; OM 1640/07 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die ablehnende Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2008, ST 875, zu überdenken und den zur Vorlage NR 1629/09 gefassten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung umzusetzen. Begründung: In dem gemeinsamen Antrag des Ortsbeirates vom 7. September 2007 wurde der Magistrat gebeten, die Einrichtung einer neuen Buslinie zu veranlassen. Diese Buslinie sollte die Wohngebiete Wiener Straße, den Friedhof, das Heimatmuseum sowie den Scheerwald mit dem Straßenbahnnetz verbinden. Hierbei wurde als Begründung aufgeführt: "Im Einzugsbereich der Wiener Straße liegen drei Altenheime sowie ein Reha-Zentrum. Für Bewohner/innen und Besucher/innen erweist es sich als äußerst beschwerlich, die nächstgelegene Haltestelle Buchrainplatz zu erreichen. Weiterhin sind Heimatmuseum, Scheerwald und der Friedhof nur durch längere Fußwege von der Straßenbahnhaltestelle aus zu erreichen. Eine neue Buslinie wäre zu begrüßen. Start sollte der Seehofpark (Sachsenhausen) sein, die Linie über Goldbergweg, Hansenweg, Mathildenstraße, Alter Friedhof, Buchrainstraße, Waldfriedhof, Wiener Straße 41-45, Wiener Straße 120-130, Heimatmuseum, Scheerwald und Sportplatz verkehren." Dadurch könnte die Mobilität im südlichen Oberrad, wie vom Ortsbeirat gewünscht, verbessert werden Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2010, ST 329 Aktenzeichen: 92 11
Parken in der Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2009, OM 3513 entstanden aus Vorlage: OF 858/5 vom 10.08.2009 Betreff: Parken in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, betreffend des Parkens in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Burgenlandweg folgendes zu verfügen: I. Westliche Seite der Buchrainstraße, nord-südliche Richtung 1. Vom Beginn der Buchrainstraße/Einmündung Goldbergweg bis zu Liegenschaft Buchrainstraße 66 ist das Parken ausschließlich auf der Fahrbahn zu verfügen. Zur Verdeutlichung sind entsprechende Fahrbahnmarkierungen anzubringen (§ 41 (3) 7 Markierungen, StVO). 2. Von der Liegenschaft Buchrainstraße 66 bis zur Liegenschaft Buchrainstraße 82 ist das Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße zu verfügen. Zur Verdeutlichung sind entsprechende Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die jeweils in der Flucht der Baumscheiben verlaufen (§ 41 (3) 7 Markierungen, StVO). Zusätzlich werden entsprechende Beschilderungen angebracht (Zeichen 315 - Parken auf Gehwegen, § 42 (4) StVO). 3. Vor den Ein- und Ausfahrten zu den Grundstücken der Liegenschaften der Buchrainstraße sind die einschlägigen Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299, § 41 (3) 8 Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote, StVO) anzubringen. II. Östliche Seite der Buchrainstraße, süd-nördliche Richtung 1. Vom Beginn der Buchrainstraße/Einmündung Burgenlandweg bis zur Liegenschaft Buchrainstraße 49 ist das Parken auf der Fahrbahn zu erlauben, und nur dort, wo die Fahrbahnbreite nicht ausreicht, ist das Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße zu verfügen. Zur Verdeutlichung sind entsprechende Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die jeweils in der Flucht der Baumscheiben verlaufen (§ 41 (3) 7 Markierungen, StVO). 2. Vor den Ein- und Ausfahrten zu den Grundstücken der Liegenschaften der Buchrainstraße sind die einschlägigen Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299, § 41 (3) 8 Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote, StVO) anzubringen. 3. Die Schilder, die das Halten im oben angegebenen Bereich untersagen, sind mitsamt den Zusatzschildern wegzuverfügen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben sich in letzter Zeit häufiger über das Parken im südlichen Teil der Buchrainstraße sowie die Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beschwert. Der Ortsbeirat 5 ist der Ansicht, dass das Problem durch die oben angegebene Verfügung entschärft werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2009, ST 1462 Aktenzeichen: 32 1
Buslinie 551 Rücknahme der geänderten Fahrtroute
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2009, OM 2995 entstanden aus Vorlage: OF 309/11 vom 30.01.2009 Betreff: Buslinie 551 Rücknahme der geänderten Fahrtroute Der Magistrat wird gebeten, den RMV aufzufordern, die seit dem 14.12.2008 geänderte Fahrtroute der Buslinie 551 - Richtung Offenbach Hbf - zum schnellstmöglichen Zeitpunkt (spätestens zum kleinen Fahrplanwechsel im Sommer 2009) wieder rückgängig zu machen. Begründung: Die Buslinie 551 bedient jetzt zwischen 07.00 und 10.00 Uhr sowie zwischen 13.00 Uhr und 19.00 Uhr die Haltestellen OF-Rathaus und OF-Marktplatz nicht mehr und stellt somit die direkte Umsteigemöglichkeit zur S-Bahn nicht mehr her. Die Fahrgäste müssen bis zur Haltestelle Kaiserstraße fahren und circa 10 Minuten zurück laufen. Der RMV begründet die Maßnahme mit den ständigen Verspätungen, die die Buslinie im Berufsverkehr aus Bad Vilbel mitbringt. Das soll durch die Verkürzung der Fahrstrecke eingeholt werden. Diese Verspätungen sind nicht neu, und sie müssen durch Anpassung des Fahrplans und/oder des Fahrzeugeinsatzes ausgeglichen werden, und nicht durch Kürzen der Fahrtroute an wichtigen Stellen. Fahrgäste, die aus Fechenheim kommen und am Offenbacher Rathaus (Haltestelle Marktplatz, Ausgang Herrnstraße) in die S-Bahn umsteigen, bezahlen für mindestens 2 Tarifzonen einen sehr viel höheren Fahrpreis. Es ist ihnen nicht zuzumuten, einen Teil der Strecke zu Fuß zurückzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 535 Aktenzeichen: 92 11
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