Anbringung einer zusätzlichen Haltelinie an den Lichtsignalanlagen an den Verkehrsknotenpunkten Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad und Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2013, OM
1992 entstanden aus Vorlage:
OF 514/5 vom
02.02.2013 Betreff: Anbringung einer zusätzlichen Haltelinie an
den Lichtsignalanlagen an den Verkehrsknotenpunkten Offenbacher
Landstraße/Nonnenpfad und Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße
Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt
Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad in Richtung Offenbach, vor der Einmündung des
Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße, und 2. an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt
Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße in Richtung Offenbach, vor der
Einmündung der Schafheckstraße in die Offenbacher Landstraße, jeweils eine
zusätzliche Haltelinie anbringen zu lassen. Begründung: Derzeit ist es vor allem während der
Hauptverkehrszeit schwierig, aus dem Nonnenpfad bzw. aus der Schafheckstraße in
die Offenbacher Landstraße einzubiegen. Sobald die Lichtsignalanlage Rot
anzeigt, fahren die Verkehrsteilnehmer bis an die Haltelinie direkt vor der
Lichtsignalanlage heran, sodass es nicht möglich ist, von dem Nonnenpfad bzw.
der Schafheckstraße in die Offenbacher Landstraße einzubiegen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.05.2013, ST 673
Anregung an den
Magistrat vom 26.06.2015, OM 4251
Aktenzeichen: 32 1