Aufhebung des Parkens auf dem Gehweg vor den Liegenschaften Wiener Straße 3 und 5, Oberrad
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM
1100 entstanden aus
Vorlage: OF 287/5 vom
02.04.2012 Betreff: Aufhebung des Parkens auf dem Gehweg vor den
Liegenschaften Wiener Straße 3 und 5, Oberrad Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge
zu tragen, dass das Parken auf dem Gehweg vor den Liegenschaften Wiener
Straße 3 sowie Wiener Straße 5 aufgehoben wird und geeignete
Maßnahmen gegen das Abstellen von Fahrzeugen ergriffen werden. Begründung: Vor den oben genannten Liegenschaften
ist das Parken auf dem Gehweg ausdrücklich gestattet. Der Gehweg ist jedoch
sehr schmal und es verbleibt für die Fußgängerinnen und Fußgänger durch die
parkenden Autos nur noch sehr wenig Raum. Dieser Gehweg ist Teil des Schulweges
für die Grundschülerinnen und Grundschüler der Gruneliusschule. Es besteht hier
also täglich ein sehr reger Fußgängerinnen- und Fußgängerverkehr. Die Enge des
Gehweges macht es für Kinder und Fußgängerinnen und Fußgänger mit Kinderwagen
oder mit Rollator sehr schwierig, ohne Stocken und Warten voranzukommen.
Seitens der Schulgemeinde der Gruneliusschule, vertreten durch den
Schulelternbeiratsvorsitzenden, besteht der dringende Wunsch, an dieser
beschriebenen Stelle für eine Verbesserung des Schulweges zu sorgen. Der
Wegfall der dort parkenden Autos würde genügend Platz für Fußgängerinnen und
Fußgänger im Zweirichtungsverkehr ermöglichen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1016