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Aufhebung des Parkens auf dem Gehweg vor den Liegenschaften Wiener Straße 3 und 5, Oberrad

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1100 entstanden aus Vorlage: OF 287/5 vom 02.04.2012 Betreff: Aufhebung des Parkens auf dem Gehweg vor den Liegenschaften Wiener Straße 3 und 5, Oberrad Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Parken auf dem Gehweg vor den Liegenschaften Wiener Straße 3 sowie Wiener Straße 5 aufgehoben wird und geeignete Maßnahmen gegen das Abstellen von Fahrzeugen ergriffen werden. Begründung: Vor den oben genannten Liegenschaften ist das Parken auf dem Gehweg ausdrücklich gestattet. Der Gehweg ist jedoch sehr schmal und es verbleibt für die Fußgängerinnen und Fußgänger durch die parkenden Autos nur noch sehr wenig Raum. Dieser Gehweg ist Teil des Schulweges für die Grundschülerinnen und Grundschüler der Gruneliusschule. Es besteht hier also täglich ein sehr reger Fußgängerinnen- und Fußgängerverkehr. Die Enge des Gehweges macht es für Kinder und Fußgängerinnen und Fußgänger mit Kinderwagen oder mit Rollator sehr schwierig, ohne Stocken und Warten voranzukommen. Seitens der Schulgemeinde der Gruneliusschule, vertreten durch den Schulelternbeiratsvorsitzenden, besteht der dringende Wunsch, an dieser beschriebenen Stelle für eine Verbesserung des Schulweges zu sorgen. Der Wegfall der dort parkenden Autos würde genügend Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger im Zweirichtungsverkehr ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1016