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Meine Nachbarschaft: Hermann-Eggert-Straße

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Idee

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Strassenzuordnung nur automatisch
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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reisebusse Gutleutstraße

27.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4011 entstanden aus Vorlage: OF 793/1 vom 11.11.2018 Betreff: Reisebusse Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Gutleutstraße entlang des nördlichen und südlichen Teils der Fahrbahn, zwischen Erntestraße und Wurzelstraße, ein Parkverbot für Busse und Lkw anzuordnen sowie in Abständen von circa zehn Metern Poller zwischen die ausgewiesenen Parkplätze setzen zu lassen, um zu verhindern, dass dort Reisebusse und Lkw geparkt werden. Begründung: Die von den in diesem Bereich regelmäßig geparkten Lkw und Reisebussen für die Anwohnenden ausgehenden Belästigungen haben derart überhandgenommen, dass vom Magistrat lenkend eingegriffen werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 458 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reisebusse Gutleutstraße

27.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4010 entstanden aus Vorlage: OF 792/1 vom 07.11.2018 Betreff: Reisebusse Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, Rechtsverstöße im Zusammenhang mit der Beparkung der Gutleutstraße durch Reisebusse, insbesondere zwischen Camberger Straße und Erntestraße, konsequent zu ahnden und zu diesem Zweck den vorbezeichneten Bereich häufiger bestreifen zu lassen. Begründung: Die Gutleutstraße wird in dem vorbezeichneten Bereich verstärkt durch Reisebusse beparkt, wobei es häufig zu Rechtsverstößen kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 457 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße mehr Sicherheit für Rad Fahrende

10.04.2018 · Aktualisiert: 25.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2996 entstanden aus Vorlage: OF 572/1 vom 24.03.2018 Betreff: Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße mehr Sicherheit für Rad Fahrende Vorgang: ST 406/16; ST 231/18 Bereits seit Jahren fordert der Ortsbeirat 1 Radwege auf der Mainzer Landstraße. Die Straße ist nicht nur für Autofahrende eine wichtige Verbindungsstraße zu Arbeitsplätzen im Stadtgebiet. Aufgrund des Bevölkerungswachstums, gerade im Gallus, hat auch die Zahl der Radfahrenden stark zugenommen. Die Infrastruktur ist nicht mitgewachsen. Mit der Stellungnahme ST 231 vom 09.02.2018 hat der Magistrat angekündigt, in 2018 stadteinwärts und stadtauswärts Radwege auf der Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße anzulegen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 406, führt der Magistrat eine Reihe von Problemen für Radfahrende westlich der Galluswarte an. Die angesprochenen Gefahrenlagen werden auch von Radfahrenden wahrgenommen. Nach nunmehr zwei Jahren sollte der Magistrat zumindest provisorische Lösungen für die Probleme gefunden haben. Ein weiteres jahrelanges Abwarten und Hinnehmen der Gefahrenstellen, bis die Mainzer Landstraße grundsaniert wird, ist bei ständig steigendem Verkehrsaufkommen nicht hinnehmbar. In der Stellungnahme ST 406 wird weiterhin auch die Einrichtung eines Radfahrstreifens zwischen Sondershausenerstraße und Rebstöcker Straße "demnächst" zugesagt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. mitzuteilen, wann der im Februar 2016 angekündigte Radstreifen im Bereich Sondershausenerstraße und Rebstöcker Straße angelegt wird; 2. mitzuteilen, wann die ebenfalls im Februar 2016 angekündigten Radstreifen zwischen Galluswarte und Rebstöcker Straße (stadteinwärts und stadtauswärts) angelegt werden; 3. mitzuteilen, wie er die für Radfahrende gefährliche und für Straßenbahnen hinderliche Situation auflösen will, die dadurch entsteht, dass die zweispurige Mainzer Landstraße nach Einmündung der Schmidtstraße einspurig weiterläuft; der Autoverkehr läuft hier in der Regel ungeachtet der Straßenlage zweispurig weiter, indem neben der gesamten Straße auch die Straßenbahnschienen genutzt wird; 4. die Möglichkeit zu klären, ob vor der Kreuzung Mainzer Landstraße/Schmidtstraße (z. B. auf Höhe Autobahnbrücke) bereits Hinweisschilder aufgestellt werden können, die Autofahrende dazu auffordern, sich einzufädeln, da die Straße nach der Kreuzung einspurig verläuft; 5. die Möglichkeit zu klären, ob die rechte Fahrspur der Schmidtstraße als ausschließliche Rechtsabbiegerspur ausgewiesen werden kann (Markierung auf Fahrbahn übermalen), sodass von der Schmidtstraße aus nur noch einspurig in die Mainzer Landstraße eingefahren werden kann; 6. im Bereich der Galluswarte stadtauswärts zumindest provisorische (bis zur Umgestaltung der Verkehrsfläche an der Galluswarte) Markierungen oder sonstige Maßnahmen vorzunehmen, die Radfahrenden deutlich aufzeigen, wo der Radweg verläuft. Aktuell ist die Situation zwischen der Unterführung und der Hufnagelstraße für Fußgänger und Radfahrende völlig unklar; gleichzeitig ist Radfahrenden hier nicht zuzumuten, auf der Straße zu fahren; aufgrund der Abbiegebeziehungen und Straßeneinmündungen, Ampelanlagen und Fußgängerüberwegen. Bei gleichzeitig geringer Breite von Straßen sind Radfahrende hier hochgradig gefährdet, da sie aufgrund der Gesamtsituation leicht außerhalb des Sichtwinkels von Autofahrenden geraten können; 7. zwischen der Einmündung Kleyerstraße und der Unterführung Galluswarte (über die Kreuzungen Weilburger Straße und Camberger Brücke) für Radfahrende auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts, zumindest bis zur endgültigen Neuordnung der Verkehrsflächen, an der Galluswarte (im Rahmen der Grundsanierung der Mainzer Landstraße, ST 406) eine sichere Radwegverbindung auszuweisen. Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, dass vor dem Hostel an der Weilburger Straße häufig (insbesondere morgens und abends bei Berufsverkehr) Busse halten und an dieser Stelle die Radfahrenden zu gefährlichen Ausweichmanövern zwingen; 8. zu prüfen, ob die Fahrradwege an der Mainzer Landstraße nach belgischem Vorbild durch das Auftragen reflektierender Farbmasse optisch hervorgehoben werden können. Da auch aus den Stellungnahmen des Magistrats deutlich wird, dass die Situation für Radfahrende zwischen Galluswarte und Schmidtstraße durch eine Vielzahl von Gefahrenquellen gekennzeichnet ist, würde sich diese Maßnahme anbieten. W ie schon vom Ortsbeirat 1 in der Vorlage OM 2774 für den Bereich um den Hauptbahnhof angeregt, würde sich auch hier anbieten, dass Autofahrenden der Radweg deutlich sichtbar gemacht wird. Begründung: Der gesamte Verkehr auf der Mainzer Landstraße bedarf dringend einer Neuordnung. Gerade im Hinblick auf die Ausweisung von größeren Wohngebieten im Gallus und damit erhöhtem Verkehrsaufkommen, muss die Mainzer Landstraße sicherer werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 406 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 231 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1282 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 271 Antrag vom 23.08.2021, OF 132/1 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 682 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgänger nicht vergessen: Bordsteinabsenkung auf der Camberger Brücke

10.04.2018 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2994 entstanden aus Vorlage: OF 569/1 vom 23.03.2018 Betreff: Fußgänger nicht vergessen: Bordsteinabsenkung auf der Camberger Brücke Vorgang: B 244/17 Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Sanierung der Camberger Straße und des Radwegs, wie es das Brückenbauprogramm in der Anlage zur Vorlage B 244 vom 07.08.2017 für dieses Jahr vorsieht, darauf zu achten, dass die Bordsteine, im Bereich der beiden Straßeneinmündungen auf der Camberger Brücke, für den Fußgängerweg abgesenkt und damit barrierefrei werden. Außerdem sollte die bestehende Stufe zwischen Fahrrad- und Gehweg entfernt werden, da hier eine Stolper- und damit Unfallgefahr gegeben ist. Begründung: Die Bordsteine im Bereich der beiden Straßeneinmündungen sind auf dem Fahrradweg bereits abgesenkt. Personen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen, die auf dem Gehweg gehen, müssen jedoch eine hohe Stufe überwinden. Auch besteht ein Höhenunterschied zwischen dem Fahrrad- und Gehweg, welcher jedoch nicht sinnvoll ist. Für Fahrradfahrer ist ein Ausweichen bei Gegenverkehr quasi unmöglich und führt zu erhöhter Unfallgefahr. Für Fußgänger stellt der stufige Höhenunterschied an vielen Stellen eine Stolperfalle dar. Da ohnehin die Sanierung für 2018 geplant ist, muss dieser Punkt dabei beachtet und umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.08.2017, B 244 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1281 Antrag vom 18.06.2021, OF 136/1 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 685 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkverbot für Reisebusse in der Gutleutstraße, zwischen Wurzelstraße und Erntestraße auf der nördlichen Straßenseite, verbindlich einrichten

13.06.2017 · Aktualisiert: 26.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1795 entstanden aus Vorlage: OF 354/1 vom 12.06.2017 Betreff: Parkverbot für Reisebusse in der Gutleutstraße, zwischen Wurzelstraße und Erntestraße auf der nördlichen Straßenseite, verbindlich einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, im Gutleut im Bereich der Wohnbebauung in der Gutleutstraße, zwischen Wurzelstraße und Erntestraße auf der nördlichen Straßenseite, ein Parkverbot für Reisebusse einzurichten, um weitere Belästigungen der Wohnbevölkerung in der Hirtensiedlung abzustellen, damit Störungen durch die Busse und das Fahrpersonal in Zukunft vermieden werden können. Begründung: Die Gutleustraße wird durch Reisebusse und das Verhalten des Fahrpersonals in diesem Bereich belastet und ist der Wohnqualität in der Hirtensiedlung abträglich. Die Busfahrer beginnen schon am frühen Morgen, die Motoren ihrer Reisebusse laufen zu lassen, um die Klimaanlagen in Betrieb zu nehmen. Es werden unerlaubterweise die Fahrzeuge gereinigt und gewaschen, wobei die Müllbeutel am Straßenrand liegen gelassen werden. Außerdem werden an den Fahrzeugen Ölwechsel vorgenommen, die Ölspuren hinterlassen, Ölkannen werden nicht ordnungsgemäß entsorgt und hinterlassen Schadstoffablagerungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1988 Aktenzeichen: 32 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße

14.02.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1263 entstanden aus Vorlage: OF 220/1 vom 29.01.2017 Betreff: Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise die Querungsbedingungen für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende in der Gutleutstraße im Bereich der Main-Neckar-Brücke und der Camberger Brücke verbessert werden können. Es geht i nsbesondere um die Verbesserung von Querungsmöglichkeiten auf der Strecke vom Westhafen zum Gallus. Begründung: Beim Befahren der Kreuzung müssen die Rad Fahrenden in Süd-Nord-Richtung zunächst den Radweg gegen die Fahrtrichtung nutzen, da eine gefahrlose Überquerung der Gutleutstraße an der Einmündung der Rhein-Neckar-Brücke nicht möglich ist. Wenn die Rad Fahrenden dann die Kreuzung überqueren wollen, müssen sie fünf Ampeln und vier Verkehrsinseln passieren. Da die Verkehrsampeln dem motorisierten Individualverkehr den Vorzug geben, dauert eine Querung der Kreuzung sehr lange. Das Verkehrsaufkommen an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße ist nicht nur zur Hauptverkehrszeit sehr hoch. Dadurch kommt es zu Rückstaus, besonders in die Camberger Straße und in die Gutleutstraße Richtung Autobahnzubringer. Die Kreuzung ist gekennzeichnet von einer Vielzahl von Verkehrsinseln. Diese Kreuzung wird von den Rad Fahrenden, welche die Nord-Süd-Achse von Bockenheim nach Niederrad über die Emser Straße, die Camberger Straße und die Main-Neckar-Brücke befahren, stark genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 839 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation im südlichen Gallus: Kleyerstraße/Galluspark

01.11.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 775 entstanden aus Vorlage: OF 154/1 vom 16.10.2016 Betreff: Verkehrssituation im südlichen Gallus: Kleyerstraße/Galluspark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrssituation durch die nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen verbessert werden kann: 1. Stadteinwärtsverkehr ab der Kleyerstraße/Weilburger Straße über die Weilburger Straße an der Galluswarte wieder der Mainzer Landstraße zuführen. Ausnahme: ÖPNV und Anlieger; 2. Tempolimit 30 km/h auf der Kleyerstraße ab der Galluswarte bis zur Eisenbahnbrücke (Kita Galluspark; daneben viele Fußgänger im Bereich des Ordnungsamtes); 3. Geschwindigkeitsanzeige, um "Raser" zu sensibilisieren; 4. s ämtliches Kopfsteinpflaster auf der Kleyerstraße durch Asphalt ersetzen; 5. Geschwindigkeitsmessungen, um die hohe Zahl von Überschreitungen zu reduzieren. Begründung: In den letzten Jahren nimmt der Verkehr auf der Kleyerstraße dramatisch zu. Lärm und Abgase beeinträchtigen die Gesundheit und die Lebensqualität der Anwohner Tag und Nacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 284 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Investorenprojekte Weilburger Straße

15.10.2016 · Aktualisiert: 07.02.2017

Antrag vom 15.10.2016, OF 157/1 Betreff: Investorenprojekte Weilburger Straße 1. Wie ist der momentane Sachstand der Investorenprojekte "BMW-Gelände" und Weilburger Straße entlang des Bahngeländes? 2. Wann werden die genannten Projekte von Magistrat und Investoren im Ortsbeirat den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten vorgestellt? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 212 2016 Die Vorlage OF 157/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Kontrollen der verbotswidrig parkenden Fernbusse

04.10.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 641 entstanden aus Vorlage: OF 132/1 vom 02.10.2016 Betreff: Mehr Kontrollen der verbotswidrig parkenden Fernbusse Der Magistrat wird aufgefordert, mehr Kontrollen der verbotswidrig parkenden Fernbusse in der Gutleutstraße durchzuführen. Begründung: In den letzten Monaten sind die verbotswidrig parkenden Fernbusse in der Gutleutstraße im Abschnitt Wurzelsiedlung und Erntestraße verstärkt aufgefallen. Diese Parkzone ist dem Anwohnerparken der Hirtensiedlung vorbehalten, wobei ausschließlich Pkws dort parken dürfen. Verstärkte Kontrollen der Stadtpolizei in diesem Straßenabschnitt sind angemessen und notwendig. Bürgerinnen und Bürger beklagen sich vermehrt, dass ihre Anwohnerparkplätze durch Fernbusse blockiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1770 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Erinnerung an die „Arisierung“ der Flesch-Werke AG

14.08.2016 · Aktualisiert: 08.09.2016

Antrag vom 14.08.2016, OF 77/1 Betreff: Erinnerung an die "Arisierung" der Flesch-Werke AG Der bislang unbenannte Platz im Bereich Kleyerstraße 60 bis 64 und Schwalbacher Straße 13 wird in "An den Flesch-Werken" benannt. Zugleich wird unterhalb des Straßenschildes eine Hinweistafel mit Informationen zum namensgebenden Unternehmen und seinem im 3. Reich geflüchteten und enteigneten Inhaber Herbert Flesch angebracht. Begründung: In diesem Bereich bestehen mehrere Möglichkeiten an die einst zwischen den beiden Adler-Werken I und II im Bereich der Schwalbacher Straße 5-7 existierenden Flesch-Werke zu erinnern: Benennung des oben genannten Platzes in "Herbert-Flesch-Platz". Benennung des südlichen Abschnitts der Schwalbacher Straße (zwischen Weilburger Straße und Kleyerstraße) in "Herbert-Flesch-Straße". Benennung des südlichen Abschnitts der Schwalbacher Straße (zwischen Weilburger Straße und Kleyerstraße) in "An den Flesch-Werken". Benennung des oben genannten Platzes in "An den Fle-sch-Werken". Die Möglichkeiten für eine angemessene und klare - unverwechselbare - Benennung der Straße oder des Platzes sind eingeschränkt, da es in Frankfurt bereits einen Hans-Flesch-Platz und eine Karl-Flesch-Straße gibt. Insofern scheiden die Möglichkeiten für eine Benennung nach 1) und 2) von vorneherein aus. Im südlichen Abschnitt der Schwalbacher Straße müssten für eine größere Anzahl von Mieterinnen und Mietern die Adressen geändert werden. Dies führt zu einem nicht unerheblichem Aufwand für die Anwohnerschaft und könnte die Akzeptanz für die Namensänderung erheblich herabsetzen. Durch eine Benennung des Platzes in "An den Flesch-Werken" würde sich das Problem der Verwechslung und der Adressenänderung nicht ergeben und es würde in angemessener Weise an die einst in unmittelbare Nähe stehenden Flesch-Werke erinnert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 30.08.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 77/1 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg Camberger Brücke

07.06.2016 · Aktualisiert: 22.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 198 entstanden aus Vorlage: OF 38/1 vom 22.05.2016 Betreff: Radweg Camberger Brücke Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg Camberger Straße im Bereich der Camberger Brücke umgehend reparieren und in einen sicheren Zustand versetzen zu lassen. Insbesondere sind 1. die Absenkungen an den Einfahrten zum Bahngelände zu reparieren, um sie wieder in einen befahrbaren Zustand zu versetzen; 2. die Kanaldeckel bündig zur Fahrbahndecke zu setzen; 3. die Begrenzungssteine zum Gehweg glatt zu setzen. Das Fahrradbüro ist in die Vorbereitungen der Reparaturen einzubeziehen. Begründung: Insbesondere bei Dunkelheit stellen die Beschädigungen eine erhebliche Gefahr auf dem stark frequentierten Radweg dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1047 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Sicherheit in der Wurzelsiedlung

22.06.2015 · Aktualisiert: 08.07.2015

Antrag vom 22.06.2015, OF 642/1 Betreff: Sicherheit in der Wurzelsiedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf einem brach liegenden Grundstück nördlich der Gutleutstraße, auf Höhe der Wurzelsiedlung, "wohnen" seit geraumer Zeit wieder Zuwanderer, vermutlich aus Rumänien oder Bulgarien, unter erbärmlichen Zuständen. Es handelt sich dabei um eine zweistellige Zahl von Männer, Frauen und Kinder. Nachdem der Grundstückseigentümer im vergangenen Jahr die Betonrampe zerstören ließ, die als Übernachtungsstätte diente, schlafen die jetzigen Bewohner in einem Abbruchgebäude, das laut Ausschilderung des Grunstückseigentümers einsturzgefährdet ist. Weitere Zuwanderer übernachten regelmäßig in Kleinbussen mit bulgarischen Kennzeichen nicht weit davon entfernt in der Erntestraße. Da es dort keinerlei sanitäre Anlagen gibt, wird die Notdurft grundsätzlich im Gebüsch oder am Wegesrand verrichtet. Praktisch täglich bleiben große Müllansammlungen zurück. Da inzwischen Bewohner dieses illegalen Lagers wiederholt in der Wurzelsiedlung von Bewohnern dabei ertappt oder beobachtet wurden (was auch schon zu polizeilichen Anzeigen geführt hat), wie sie dort in Häuser einzudringen versuchten, Türen aufbrachen, Obst in den Gärten der Anwohner abernteten und Mülleimer durchsuchten, machen sich viele der Anwohner nun Sorgen, wie sicher ihre einstmals idyllische Siedlung noch ist. Insbesondere ältere Menschen dort haben Angst und Eltern lassen ihre Kinder nicht mehr allein in den Garten gehen oder auf dem Kinderspielplatz in der Erntestraße spielen, was früher problemlos möglich war. Auf der einen Seite geht es hier um Menschen in größter ökonomischer und sozialer Not; auf der anderen Seite steht aber auch das Recht der langjährigen Anwohner auf Sicherheit und Sauberkeit in ihrer eigenen Nachbarschaft. Repression und Vertreibung alleine sind daher nicht ausreichend. Vielmehr scheint auch hier - analog zum "Frankfurter Weg" in der Drogenpolitik - eine echte Problemlösung nur möglich zu sein bei einem Gleichgewicht von polizeilicher Durchsetzung des geltenden Rechts einerseits bei gleichzeitigen Hilfsangeboten wie beispielsweise menschenwürdigen alternativen Übernachtungsplätzen für die Betroffenen andererseits. Dies vorausgeschickt bitten wir den Magistrat um Antwort auf folgende fragen: 1) Sind dem Magistrat diese Zustände bekannt? 2) Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, das illegale Übernachten im Umfeld der Wurzelsiedlung zu unterbinden? 3) Ist der Magistrat mit dem Eigentümer des Grundstücks in Kontakt, um das illegale Eindringen auf das Grundstück und die Abbruchgebäude zu verhindern? 4) Kann die Stadt die dort Campierenden mit Notunterkünften und sonstige Hilfsangeboten versorgen? 5) Wie kann die Sicherheit der Bewohner der Wurzelsiedlung gewährleitet werden? Wie häufig sind Polizeibeamte des zuständigen Reviers v.a. in den Abend- und Nachtstunden dort auf Streife? 6) Hält der Magistrat es für sinnvoll und machbar dort zumindest vorübergehend Dixie-Toiletten aufzustellen? 7) Wie häufig entfernt die FES im Bereich der Wurzelsiedlung Sperrmüll und sonstige illegale Müllansammlungen? Wurde jemals versucht die Verursacher zu belangen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 30.06.2015, TO I, TOP 49 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1405 2015 Die Vorlage OF 642/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Tenors in die Begründung überstellt wird und die Ziffern 1. und 2. des Tenors miteinander getauscht werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Benennung einer Grünanlage nach Dr. Julius Munk (1901 - 1945)

01.03.2015 · Aktualisiert: 25.03.2015

Antrag vom 01.03.2015, OF 589/1 Betreff: Benennung einer Grünanlage nach Dr. Julius Munk (1901 - 1945) Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Grünanlage zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Weilburger Straße nach Dr. Julius Munk zu benennen. Begründung: Mit der Benennung der Grünanlage nach Dr. Julius Munk möchte der Ortsbeirat stellvertretend für den Einsatz aller Ärzte, die unter schwierigsten Bedingungen im KZ-Außenlager "Katzbach" Menschenleben zu retten versuchten,ehren. Die Existenz des Frankfurter KZ-Außenlagers "Katzbach" in den Adlerwerken gehört zu den düsteren Kapiteln Frankfurter Stadtgeschichte. Der Ortsbeirat möchte ein Zeichen gegen das Vergessen setzen. Die neue Grünanlage entsteht auf dem ehemaligen Gelände der Adlewerke. Damit können sich die künftigen Nutzer der Grünanlage mit der Geschichte der Adlerwerke sowie den wenigen Lichtblicken in düsteren Zeiten auseinandersetzen. Diese liegen darin, dass es Menschen gegeben hat, die selbst in gefährlichen Zeiten mit aller Entschlossenheit Partei ergiffen haben. Anlage 1 (ca. 164 KB) Anlage 2 (ca. 280 KB) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FREIE WÄHLER FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 17.03.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 62 2015 Die Vorlage OF 589/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE CDU SPD LINKE FREIE_WÄHLER FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Belästigungen durch Fernreisebusse und andere Falschparker auf der Gutleutstraße beseitigen!

20.01.2015 · Aktualisiert: 27.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3799 entstanden aus Vorlage: OF 558/1 vom 04.01.2015 Betreff: Belästigungen durch Fernreisebusse und andere Falschparker auf der Gutleutstraße beseitigen! Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. das Parken von Fernreisebussen auf der Gutleutstraße zwischen Erntestraße und Camberger Brücke durch entsprechende Beschilderung verboten und 2. die Benutzung der für Anwohner reservierten Parkplätze in der Wurzelsiedlung durch Unbefugte durch regelmäßige Kontrollen verhindert wird. Begründung: Auf der Gutleutstraße zwischen Erntestraße und Heilbronner Straße, insbesondere auf der Südseite der Gutleutstraße zwischen Halmstraße und Gutleuthofweg, parken stets zahlreiche Fernreisebusse. Dies führt zu folgenden Missständen, die behoben werden müssen: 1. Etliche Fernfahrer nutzen die in diesem Bereich vorhandenen Müllbehälter zum Entleeren des in den Bussen angesammelten Mülls, da ihnen keine angemessene Stelle für die Entsorgung zur Verfügung steht; 2. Die meisten Busse stehen vor der Werner-von-Siemens-Schule. Die wenigen dort vorhandenen Stellplätze werden dringend von Schülern und Studierenden benötigt, welche die Tiefgarage aus Kapazitätsgründen nicht benutzen können. Parkplätze sind ab 7:30 Uhr vor der Schule knapp und wurden auch schon vor der Inbeschlagnahme durch Fernreisebusse in der näheren Umgebung gesucht; 3. Fernreisebusse parken auch in Bereichen, die für Anwohner der Wurzelsiedlung reserviert sind. Andere verdrängen die Autos der Schüler und Studierenden der Werner-von-Siemens-Schule, die zunehmend auf die für Anwohner der Wurzelsiedlung reservierten Parkplätze ausweichen; 4. Die Anwohner der Wurzelsiedlung leiden unter den Verunreinigungen und darunter, dass die für sie reservierten und von ihnen bezahlten Parkplätze von Unbefugten besetzt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2015, ST 823 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Wann kommt endlich mehr Grün ins Gallus?

25.05.2014 · Aktualisiert: 26.06.2014

Antrag vom 25.05.2014, OF 462/1 Betreff: Wann kommt endlich mehr Grün ins Gallus? Vorgang: M 123/09 In M 123 vom 29.5.2009 "Rahmenplan Nördlicher Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt" ist für den Geländestreifen südlich der Weilburger Straße unter anderem eine öffentliche Grünfläche vorgesehen. Diese soll "gemeinsam mit der Grünfläche G1 einen zusammenhängenden Grünbereich" ergeben, "der diesem mit Grünflächen unterversorgten Teil des Gallus neue Qualitäten bieten könnte". Im Rahmen der Vorstellung "Zweigleisigkeit Homburger Damm" durch Vertreterinnen und Vertreter der DB ProjektBau GmbH in der 31. Sitzung des OBR1 wurde bekannt, dass Teile des Areals an einen (nicht genannten) Investor verkauft seien. Dies vorangestellt wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Hält der Magistrat an der Planung aus 2009 fest? 2. Sind dem Magistrat bereits Pläne von Investoren zur Bebauung von M 16 bekannt? Wenn ja wie sehen diese Pläne aus? 3. Gibt es bereits, wie in der M123 angekündigt, "vertragliche Vereinbarungen auf Basis der §§ 11 und 124 BauGB" um Maßnahmen "Projektentwicklern oder Bauherren" zu übertragen? Wenn ja welche und in welchem Umfang? 4. Wann ist mit der Realisierung der öffentlichen Grünfläche (G2) zu rechnen? 5. Durch wenn soll die Grünfläche errichtet werden? 6. Sind für die die Realisierung der Grünfläche öffentliche Mittel erforderlich? Wenn ja in welcher Höhe? 7. Stehen für die Realisierung der Grünfläche ausreichend öffentliche Mittel zur Verfügung? Begründung: In der Tat ist insbesondere der Teil des Gallus südlich der Mainzer Landstraße bereits heute mit Grünflächen unterversorgt. Durch den Bau von zahlreichen weiteren Wohnungen wird diese Situation noch weiter verschärft. Eine zügige Realisierung der Grünflächen G1 und G2 bietet die Chance diesen Missstand zu lindern. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 123 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 17.06.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1055 2014 Die Vorlage OF 462/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg - vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule

21.01.2014 · Aktualisiert: 01.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2805 entstanden aus Vorlage: OF 387/1 vom 01.01.2014 Betreff: Sicherer Schulweg - vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule Vorgang: OM 1856/13 OBR 1; ST 538/13 Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg für Grundschulkinder aus dem Gutleutviertel zur Karmeliterschule - insbesondere für die Kinder der ersten und zweiten Klasse - sicherer zu machen, indem für die Überquerung der Ecke Heidelberger Straße/Gutleutstraße ein Zebrastreifen angelegt wird und den Kindern, die zwischen Baseler Straße und Camberger Straße wohnen, gestattet wird, den Schulbus, welcher die Kinder, die westlich der Camberger Straße wohnen, zur Schule fährt, mitzubenutzen und hierfür die Haltestelle des Busses Nr. 37 an der Ecke Heilbronner Straße/Gutleutstraße zu nutzen. Begründung: Der Ortsbeirat 1 hat eine ähnliche Anregung, OM 1856, bereits in seiner Sitzung am 22.01.2013 einstimmig beschlossen. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass der Schulweg zur Karmeliterschule für die Kinder aus dem Gutleutviertel eine besondere Gefahr im Sinne des § 161 Absatz 2 Hessisches Schulgesetz bedeutet. Im Einzelnen hat er ausgeführt: "Zu 1) Viele Autofahrer biegen von der Gutleutstraße mit hoher Geschwindigkeit in die Heidelberger Straße ein, eine Tempobeschränkung auf 30 km/h ist erst nach ca. 20 Metern vorgesehen. Da es hier weder eine Ampel noch einen Zebrastreifen gibt, sind die Kinder den Autos schutzlos ausgeliefert. Ein Zebrastreifen würde zumindest die Rechtsposition der Kinder verbessern." Zu diesem Punkt hat der Magistrat am 12.04.2013 in seiner Stellungnahme, ST 538, geantwortet: "Zur Erörterung geeigneter Maßnahmen im Sinne der Anregung wird ein Ortstermin stattfinden, zu dem die beteiligten Fachämter, Dienststellen und der Ortsbeirat eingeladen werden." Dieser Ortstermin hat bisher nicht stattgefunden. Weiter heißt es in der Begründung der Anregung OM 1856: "Zu 2) Zentraler Problempunkt für alle Schulkinder aus dem Gutleutviertel ist der Baseler Platz. Auch wenn die Kinder auf der Gutleutstraße die Nordseite erreicht haben, müssen sie noch a) die ampelgesteuerte Karlsruher Straße, b) die ampelgesteuerte Baseler Straße (West), c) die ampelgesteuerte Straßenbahnschienen, d) die ampelgesteuerte Baseler Straße (Ost) und e) den Zebrastreifen der Baseler Straße (Ost) überqueren. Dies ist nur mit mehrmaligem Halt auf den dazwischen liegenden Verkehrsinseln möglich. [. .] Gemäß § 161 Absatz 2 Hessisches Schulgesetzes ist eine Beförderung für Grundschulkinder notwendig, wenn der (kürzeste) Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt (dies betrifft die Kinder, die jenseits der Camberger Straße wohnen und bereits befördert werden) und wenn der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet." Zu diesem Punkt hat der Magistrat wie folgt geantwortet: "Der Schulbus zur Karmeliterschule wurde für Schülerinnen und Schüler der Wurzelsiedlung eingerichtet, die die ehemalige Dependance der Karmeliterschule besuchten. Leider bestehen derzeit keine Kapazitäten, die es erlauben würden, entsprechend der Anregung zu verfahren." Auf die Ausführungen des Ortsbeirates, dass die Überquerung des Baseler Platzes eine besondere Gefahr im Sinne des § 161 Hessisches Schulgesetz darstellt, ist der Magistrat nicht eingegangen. Der Ortsbeirat hält die Beförderung aller Kinder, die westlich des Baseler Platzes wohnen, mit einem Bus nach wie vor für erforderlich. Als minimale Lösung des Problems regt er an, wenigstens die Kinder der ersten und zweiten Klasse mit dem Bus zu befördern, welcher die Kinder aus der Wurzelsiedlung in die Karmeliterschule bringt. Nach Auskunft der Leiterin der Karmeliterschule wohnen insgesamt 86 Kinder jenseits des Baseler Platzes. Davon fahren insgesamt 19 Kinder aus der Wurzelsiedlung mit dem Bus. Der Bus hat 50 Plätze. Morgens gibt es nur eine Fahrt zur Schule. Wegen der unterschiedlichen Schulschlusszeiten sind Montagnachmittag drei und an den restlichen Nachmittagen zwei Fahrten angesetzt. Morgens sind im Schnitt neun, nachmittags insgesamt 19 Kinder im Bus, die sich auf die drei bzw. zwei Nachmittagsfahrten verteilen. Dies bedeutet, dass mindestens die Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klasse problemlos Platz in dem großen Bus finden könnten. Mehrkosten würden nach Auskunft des Busbetreibers bei gleicher Strecke nicht entstehen. Zusätzliche Haltestellen am Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrum und an der Ecke Gutleutstraße/Heilbronner Straße können angefahren werden, ohne den Autoverkehr wesentlich zu stören. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 665 Antrag vom 23.08.2014, OF 504/1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule

22.01.2013 · Aktualisiert: 26.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1856 entstanden aus Vorlage: OF 259/1 vom 17.01.2013 Betreff: Sicherer Schulweg vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg für Grundschulkinder aus dem Gutleutviertel zur Karmeliterschule sicherer zu machen, indem 1. für die Überquerung der Heidelberger Straße/Ecke Gutleutstraße ein Zebrastreifen angelegt wird; 2. allen Kindern, die westlich der Baseler Straße wohnen, gestattet wird, den Schulbus, welcher die Kinder, die westlich der Camberger Straße wohnen, zur Schule fährt, mitzubenutzen und hierfür eine Haltestelle an der Ecke Heidelberger Straße/Gutleutstraße eingerichtet wird Begründung: Für die Sicherheit der Kinder aus dem Gutleutviertel bedeutet der Schulweg zur Karmeliterschule eine besondere Gefahr. Die Leiterin der Karmeliterschule berichtet, dass viele Eltern die Karmeliterschule durchaus schätzen, wegen des gefährlichen Schulwegs aber häufig Ausnahmegenehmigungen vom Wohnortprinzip beantragen oder (insbesondere sog. bildungsnahe Eltern) ihre Kinder in eine Privatschule einschulen lassen. Diese Probleme werden sich verstärken, wenn das Gutleutviertel weiter wie bisher als Wohnviertel aufgewertet wird - u. a. durch die geplante Einrichtung der Kindertagesstätte in der Speicherstraße. Zu 1) Viele Autofahrer biegen von der Gutleutstraße mit hoher Geschwindigkeit in die Heidelberger Straße ein, eine Tempobeschränkung auf 30 km/h ist erst nach ca. 20 Metern vorgesehen. Da es hier weder eine Ampel noch einen Zebrastreifen gibt, sind die Kinder den Autos schutzlos ausgeliefert. Ein Zebrastreifen würde zumindest die Rechtsposition der Kinder verbessern. Zu 2) Zentraler Problempunkt für alle Schulkinder aus dem Gutleutviertel ist der Baseler Platz. Auch wenn die Kinder auf der Gutleutstraße die Nordseite erreicht haben, müssen sie noch a) die ampelgesteuerte Karlsruher Straße, b) die ampelgesteuerte Baseler Straße (West), c) die ampelgesteuerten Straßenbahnschienen, d) die ampelgesteuerte Baseler Straße (Ost) und e) den Zebrastreifen der Baseler Straße (Ost) überqueren. Dies ist nur mit mehrmaligem Halt auf den dazwischen liegenden Verkehrsinseln möglich. Derzeit besuchen ca. 130 Grundschulkinder die Karmeliterschule. Ungefähr 60 Kinder wohnen im Bereich Heidelberger-, Heilbronner-, Mannheimer-, Hardenberger-, Zander- und Rottweiler Straße sowie in diesem Abschnitt der Gutleutstraße. Gemäß § 161 Absatz 2 des Hessisches Schulgesetzes ist eine Beförderung für Grundschulkinder notwendig, wenn der (kürzeste) Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt (dies betrifft die Kinder, die jenseits der Camberger Straße wohnen und bereits befördert werden) und der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet (dies betrifft alle Kinder, die zwischen Camberger und Baseler Straße wohnen). Eine Einstiegsmöglichkeit für diese Kinder an der Heilbronner Straße (ampelgesichert) würde das Problem lösen, ohne den Autoverkehr auf der Gutleutstraße wesentlich zu stören. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 538 Antrag vom 01.01.2014, OF 387/1 Antrag vom 23.08.2014, OF 504/1 Aktenzeichen: 32 1

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