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Meine Nachbarschaft: Hebelstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten

24.09.2020 · Aktualisiert: 19.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 entstanden aus Vorlage: OF 930/3 vom 12.08.2020 Betreff: Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten Vorgang: OM 1388/17 OBR 3; ST 1046/17 Der Magistrat wird aufgefordert, den Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich zu gestalten. Folgende erste Maßnahmen werden vorgeschlagen: Auf der Sperrfläche Ecke Mittelweg/Klitscherstraße werden Fahrradständer installiert, auch um Autos daran zu hindern, auf dem Fußgängerüberweg zu parken. Zur Verkehrsberuhigung wird außerdem die Parkanordnung geändert, indem zwei Autoparkplätze im Mittelweg nach der Einfahrt auf die rechte Straßenseite verlegt und in Fahrradparkplätze umgewandelt werden. Des Weiteren wird geprüft, ob nicht ein Autoparkplatz auf dem kleinen Plätzchen, das den Mittelweg trennt, für die Aufstellung von Fahrradständern ersetzt werden kann. Begründung: Der Mittelweg ist als wichtige Verbindung zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg eine enge Straße, in der es trotz hohen Bedarfes keine Fahrradständer gibt und die zudem noch aufgrund der Innenstadtnähe von Schleichverkehr und "Fremdparkern" stark belastet ist. Die Folge ist, dass Fahrräder kaum sicher abgestellt werden können und jeder verfügbare Platz (Straßenschilder, Drängelgitter) genutzt wird, um Fahrräder abzuschließen. Der sehr enge Bürgersteig wird damit für Fußgänger noch weiter zugestellt, was zusätzlich zu den zugeparkten Kreuzungen den Mittelweg für Fußgänger und gerade auch für Kinder sehr unübersichtlich macht. Die kleine Straße muss dringend umgestaltet werden, um dem Bedarf an Fahrradparkplätzen zu entsprechen und auch der Straße als Verbindung für Fußgänger von der Eckenheimer Landstraße zum Oeder Weg gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1046 Antrag vom 10.02.2021, OF 1059/3 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7207 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1751 Antrag vom 14.05.2022, OF 286/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2276 Antrag vom 29.02.2024, OF 660/3 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5309 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unübersichtliche Kreuzung Gaußstraße/Bäckerweg

24.09.2020 · Aktualisiert: 11.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6667 entstanden aus Vorlage: OF 928/3 vom 12.08.2020 Betreff: Unübersichtliche Kreuzung Gaußstraße/Bäckerweg Wenn man auf dem Bäckerweg auf die Kreuzung mit der Gaußstraße zufährt, besteht die Gefahr, weder ankommende Autos von rechts (Rechts-vor-Links-Regelung ) noch Fahrradfahrer von links zu sehen. An dieser Kreuzung wird in der Regel bis zum Rand hin geparkt, also sowohl an beiden Seiten der Gaußstraße als auch auf der linken Seite des Bäckerweges vor der Kreuzung. Gleichzeitig fehlen in diesen Straßenabschnitten Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, die Flächen an der beschriebenen Kreuzung zur Sichtverbesserung und damit zur Sicherheit aller so zu gestalten, dass dort nicht mehr geparkt werden kann. Zu prüfen wäre darüber hinaus, ob dort Fahrradbügel aufgestellt werden können. Begründung: Anwohner weisen immer wieder darauf hin, wie unübersichtlich und damit auch gefährlich diese kleine Kreuzung ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10

15.09.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6495 entstanden aus Vorlage: OF 1046/10 vom 31.08.2020 Betreff: Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um aktuelle Prüfung und Berichterstattung zu der auch im Ortsbezirk 10 vorgesehenen Straßenbahn-Ringlinie gebeten, insbesondere zu folgenden Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich des Ortsbezirks 10? 2. Wann sind Bauarbeiten vorgesehen im Bereich a) des Marbachwegs, westlich der Eckenheimer Landstraße, b) der Gießener Straße Richtung Friedberger Landstraße? 3. Wann ungefähr ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen? 4. Welche baulichen und organisatorischen Maßnahmen sind vorgesehen, um gegenseitige Behinderungen mit der immer mehr an Bedeutung gewinnenden U-Bahn-Linie 5 zu vermeiden? Begründung: Insbesondere eine Takteinschränkung für die U 5 muss verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 296 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugestellte Blindenleitstreifen

27.08.2020 · Aktualisiert: 26.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6429 entstanden aus Vorlage: OF 887/3 vom 10.06.2020 Betreff: Zugestellte Blindenleitstreifen Vorgang: OM 1629/17 OBR 3; ST 1765/17 An der Ecke Koselstraße/Weberstraße, besonders vor dem Café Strandcafé und gegenüber dem Gemüseladen Bettinas, ist immer wieder zu beobachten, dass auf den Gehwegnasen und Blindenleitstreifen Fahrräder und E-Roller, aber auch Motorräder abgestellt oder auch Autos geparkt werden. Vergleichbares ist auch an der Ecke Merianstraße/Bäckerweg zu sehen. Leider tritt dieses Phänomen der zugestellten Leitstreifen an vielen weiteren Stellen auf. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. nach Lösungen zu suchen, wie gerade auch die Blindenleitstreifen, die in den Bürgersteig hineinreichen, so geschützt werden, dass sie nicht von Fahrzeugen (Rädern, E-Rollern, auch Motorrädern) zugestellt werden können und 2. in Ergänzung zu den Maßnahmen von 2017 (siehe Vorgang OM 1629 und Stellungnahme ST 1765) weitere Poller setzen zu lassen, um die breiten Blindenleitstreifen am Straßenrand vor parkenden Autos zu bewahren. Begründung: Die Gehwegnasen wurden geschaffen, um den Fußgängern den Überweg über die Straßenkreuzungen zu erleichtern, deshalb wurden sie auch mit Blindenleitstreifen versehen. Wenn diese aber immer wieder zugestellt werden können, haben sie ihren Zweck verfehlt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1629 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1765 Antrag vom 15.10.2020, OF 971/3 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2022 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7152 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Ladezone in der Schwarzburgstraße

27.08.2020 · Aktualisiert: 26.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6433 entstanden aus Vorlage: OF 919/3 vom 14.08.2020 Betreff: Einrichtung einer Ladezone in der Schwarzburgstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Schwarzburgstraße im Abschnitt zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Weberstraße eine elf Meter lange Ladezone auf der Seite der freien Parkplätze einzurichten. Begründung: Zur verkehrssicheren Anlieferung für die Gastronomiebetriebe, die bisher auf der Ecke Weberstraße/Schwarzburgstraße erfolgte, ist eine Ladezone eine geeignete Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2021 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Öffnung des Opernplatzes

03.08.2020 · Aktualisiert: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 1348/1 Betreff: Öffnung des Opernplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Betretungsverbot ab Mitternacht sowie die Räumung um 01:00 Uhr des Opernplatzes am Wochenende aufzuheben. Zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung am Opernplatz sind stattdessen die folgenden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Landespolizei umzusetzen: 1. Aufrechterhaltung einer sichtbaren Polizeipräsenz und weiterhin regelmäßige Bestreifung des Opernplatzes durch uniformierte Polizeikräfte; 2. verstärkte Alkoholkontrollen von Kraftfahrzeugführern in der unmittelbaren räumlichen Umgebung des Opernplatzes; 3. konsequentes und schnelles Einschreiten bei Gewalttaten und 4. erforderlichenfalls eine Begrenzung der Anzahl von auf dem Opernplatz aufhältigen Personen in Verbindung mit entsprechenden Zugangskontrollen. Begründung: Durch die derzeitig geltenden Betretungs- und Aufenthaltsverbote werden die vielen Menschen in unserer Stadt, die friedlich auf dem Opernplatz feiern wollen, für die Gewaltexzesse einiger Weniger bestraft. Damit schießt der Magistrat über das Ziel hinaus. Es bestehen bessere, weniger einschneidende Möglichkeiten der Sicherstellung von Ordnung auf dem Opernplatz. Die Öffnung des Opernplatzes für unsere Bürger in Verbindung mit angemessenen Maßnahmen zum Schutz sowohl der Feiernden als auch der Einsatzkräfte stellt insoweit einen guten Mittelweg dar, der weder Randalen Tür und Tor öffnet noch junge Menschen unter Generalverdacht stellt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1348/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und Die PARTEI (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen

25.06.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6284 entstanden aus Vorlage: OF 901/3 vom 10.06.2020 Betreff: Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen Der Magistrat wird aufgefordert, weitere Fahrradständer im Nordend zu installieren, 1. an folgenden Kreuzungen auf den bestehenden schraffierten Sperrflächen: a) Burgstraße im Einmündungsbereich zur Bornheimer Landstraße vor dem Zebrastreifen, b) Sandweg vor der Ampel am Alleenring, c) Weberstraße im Kreuzungsbereich mit der Eisernen Hand, d) Bornwiesenweg im Kreuzungsbereich mit der Fichardstraße; 2. im Bereich von Baumreihen vor den Bäumen straßenseitig oder fußwegseitig: a) Bornheimer Landstraße zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße, b) Egenolffstraße. Beide Standorte wurden bereits 2011 vorgeschlagen und 2012 auch zugesagt. Begründung: Der Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten steigt auch im Nordend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1851 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung im Marbachweg (Fahrtrichtung Westen, Ecke Eckenheimer Landstraße) optimieren

17.06.2020 · Aktualisiert: 17.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2020, OM 6173 entstanden aus Vorlage: OF 1005/10 vom 16.06.2020 Betreff: Ampelschaltung im Marbachweg (Fahrtrichtung Westen, Ecke Eckenheimer Landstraße) optimieren Der Magistrat wird gebeten, die geänderte und leider extrem verlängerte Rotphase der Ampelschaltung im Marbachweg (Fahrtrichtung Westen, Ecke Eckenheimer Landstraße) zu überprüfen. Dabei soll nach Möglichkeit der Kreuzungsbereich künftig wieder deutlich durchlässiger gestaltet werden, zumal dort seit K urzem ein Fahrstreifen entfallen ist. Begründung: Der Marbachweg gehört zu den sehr wichtigen, da seltenen Ost-West-Straßenverbindungen in Frankfurt. Dies gilt umso mehr, als insbesondere die A 66 mit je einem Teil im Frankfurter Osten und im Frankfurter Westen ohne Alternativen in Frankfurt endet. Der Durchgangsverkehr sucht sich daher seine Wege leider auch durch eigentlich ruhige Wohnstraßen. Derzeit hat so zum Beispiel in Eckenheim der Durchgangsverkehr unter anderem in der Sigmund-Freud-Straße aufgrund der vermeidbaren Staus auf dem Marbachweg stark zugenommen. Abhilfe ist dringend angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1472 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zukünftige Nutzung der Liegenschaft der Postbank, Marbachweg/Eckenheimer Landstraße

03.06.2020 · Aktualisiert: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 989/10 Betreff: Zukünftige Nutzung der Liegenschaft der Postbank, Marbachweg/Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, ob ihm bekannt ist, dass die Deutsche Bank die Liegenschaft der Postbank, Marbachweg / Eckenheimer Landstraße in Zukunft nicht mehr nutzen wird, und um die Beantwortung der Frage, ob die Möglichkeit besteht, das Areal für innerstädtische Entwicklung zu sichern. Begründung: Erfolgt ggf. mündlich Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 989/10 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klare Haltelinie auf der Eckenheimer Landstraße Höhe Haltestelle „Musterschule“

28.05.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6093 entstanden aus Vorlage: OF 846/3 vom 01.03.2020 Betreff: Klare Haltelinie auf der Eckenheimer Landstraße Höhe Haltestelle "Musterschule" Die Rappstraße ist eine wichtige Ost-West-Verbindung. Insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr drängen sich hier die Autos in langer Schlange und dazwischen fahren mit Fahrrädern die Schülerinnen und Schüler der benachbarten Musterschule. Die Ausfahrt an der Rappstraße stadteinwärts auf den Radweg und in den Oberweg ist oftmals nicht möglich. Pkws, die an der Ampel Höhe Musterschule halten, blockieren die Einfahrt in den Oberweg. Gleichzeitig ist die Ausfahrt aus dem Oberweg in die Eckenheimer Landstraße nicht möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch geeignete Maßnahmen die vorgezogene Haltelinie vor der Ampel für Pkws deutlicher zu machen, z. B. durch eine klare Haltelinie und/oder ein Hinweisschild "Bei Rot hier halten". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1830 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatzsituation im unteren Bäckerweg zwischen Gaußstraße und Mauerweg

28.05.2020 · Aktualisiert: 14.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6086 entstanden aus Vorlage: OF 869/3 vom 14.05.2020 Betreff: Parkplatzsituation im unteren Bäckerweg zwischen Gaußstraße und Mauerweg Der Magistrat wird gebeten, auf der Ostseite der Kreuzung Gaußstraße/Bäckerweg (Einbahnstraße Richtung Mauerweg) das 2018 entfernte Halteverbotsschild wieder anzubringen und so die frühere Regelung, die das Parken auf der östlichen Seite des Bäckerwegs untersagte, wieder in Kraft zu setzen und damit die Situation insbesondere für Radfahrende Richtung Norden wieder zu verbessern. Begründung: Im unteren Bäckerweg war das Parken bis 2018 so geregelt, dass auf der Westseite durchgehend Bewohnerparken zugelassen war und auf der Ostseite Halteverbot galt. Für Radfahrende, die aus dem Mauerweg (Fahrradstraße) über den Bäckerweg Richtung Norden unterwegs waren, bot der Bäckerweg gute Bedingungen, weil das Autoparken nur auf einer Seite, der Westseite, erlaubt war. Ein Piktogramm in Höhe Mauerweg (Fahrrad mit Pfeil nach Norden) weist den Bäckerweg als fahrradfreundliche Straße aus. Im Zuge eines größeren Wohnungsneubauvorhabens auf der Ostseite des Bäckerwegs, im hinteren Teil der Hausnummer 10, wurde dort 2018 eine Baustellenzufahrt eingerichtet. Das Halteverbot wurde aufgehoben und das Bewohnerparken zum Teil von der westlichen auf die östliche Seite des Bäckerwegs verlegt, um Platz für die ein- und ausfahrenden Lkws zu schaffen. Nach Fertigstellung des Wohngebäudes und Schließung der Baustellenzufahrt wurde versäumt, das Halteverbotsschild auf der Ostseite wieder anzubringen. Deshalb wird seither gewohnheitsmäßig weiter auf beiden Straßenseiten geparkt, obwohl der Parkraum auf der Westseite genügt, um dem Parkbedarf für Bewohnerparken und auch allgemeines Parken zu genügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1708 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung der Planungen im Karree rund um die Gethsemanekirche

28.05.2020 · Aktualisiert: 21.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6082 entstanden aus Vorlage: OF 861/3 vom 14.05.2020 Betreff: Vorstellung der Planungen im Karree rund um die Gethsemanekirche Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst in einer der nächsten Sitzungen dem Ortsbeirat die gegenwärtigen Planungen für den Neubau und den Bestand im Karree Marschnerstraße/Weberstraße/Neuhofstraße/Eckenheimer Landstraße zusammen mit dem Bauherrn vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1457 Antrag vom 04.01.2021, OF 1033/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7167 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trixi-Spiegel an für Fahrradfahrer potenziell gefährlichen Kreuzungen anbringen

28.05.2020 · Aktualisiert: 03.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6103 entstanden aus Vorlage: OF 789/9 vom 05.03.2020 Betreff: Trixi-Spiegel an für Fahrradfahrer potenziell gefährlichen Kreuzungen anbringen In Frankfurt und im Ortsbezirk 9 passieren immer wieder schwere Unfälle durch rechts abbiegende Lastwagen, bei einigen wurden Radfahrer, die sich im toten Winkel des Lastwagenfahrers befanden, getötet. Ähnliche Unfälle geschehen auch in anderen deutschen Großstädten. Wie die Süddeutsche Zeitung im November 2019 berichtete, wird die Stadt München nun 100 sogenannte Trixi-Spiegel an ausgesuchten, potenziell gefährlichen Kreuzungen anbringen. Die Spiegel sollen den Lastwagenfahrern ermöglichen, auch ohne eingebautes Assistenzsystem Personen im toten Winkel zu sehen. Der Magistrat wird gebeten, an potenziell gefährlichen Kreuzungen wie 1. Marbachweg/Eckenheimer Landstraße; 2. Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch; 3. Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße solche Trixi-Spiegel in einer ersten Probephase anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1578 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 808 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2124 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Lösung für die Radfahrer im Marbachweg Richtung Westen an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße

19.05.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6044 entstanden aus Vorlage: OF 895/10 vom 17.12.2019 Betreff: Sichere Lösung für die Radfahrer im Marbachweg Richtung Westen an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst eine sichere Lösung für die Radfahrer im Marbachweg Richtung Westen an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße vorzustellen, die zwei Fahrstreifen ent hält und gleichzeitig eine sichere Führung der Radfahrer außerhalb des übrigen Fahrzeugverkehrs ermöglicht. Begründung: Seit der Vorstellung der Planungen der Hochbahnsteige der U 5 an der Station "Marbachweg/Sozialzentrum" hat der Ortsbeirat 10 immer wieder darauf hingewiesen, dass die Führung der Radfahrer im Marbachweg in westlicher Richtung nicht funktioniert. Dass es dort nun zu einem tödlichen Unfall gekommen ist, ist dringende Mahnung, hierfür endlich eine funktionierende Lösung zu präsentieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1727 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radspur Marbachweg in der Nähe der Eckenheimer Landstraße

19.05.2020 · Aktualisiert: 30.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6028 entstanden aus Vorlage: OF 965/10 vom 03.05.2020 Betreff: Radspur Marbachweg in der Nähe der Eckenheimer Landstraße Vorgang: OM 5560/20 OBR 10; ST 582/20 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die in der Stellungnahme vom 20.03.2020, ST 582, vorgeschlagene Maßnahme zum Schutz von Radfahrenden, außer mit Radfahrschutzstreifen, den Bereich auch baulich mit Leitschwellen und Leitbaken zu sichern, nicht umgesetzt bzw. schnell wieder rückgängig gemacht wurde und wann welche Maßnahme nun stattdessen durchgeführt werden soll. Begründung: Zur Sicherheit der Radfahrenden ist eine weitere Schutzmaßnahme unabdinglich. Der Marbachweg ist stark befahren, sodass Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr oftmals die seinerzeit dafür tauglich gebauten Schienengleise der Stadtbahnlinie U 5 nutzen, um möglichst schnell an die Einsatzorte zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5560 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 582 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1727 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen

19.05.2020 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2020, OA 556 entstanden aus Vorlage: OF 1251/1 vom 20.04.2020 Betreff: Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Straßen einen ausreichend breiten, durchgehenden, sicheren, farbig markierten und baulich abgetrennten Radweg auf einer (wo räumlich möglich) der heutigen Fahrspuren des MIV (motorisierter Individualverkehr) anlegen zu lassen: 1. Untermainbrücke, Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Bleichstraße, Seilerstraße, Lange Straße und Ignatz-Bubis-Brücke sowie 2. Flößerbrücke, Obermainanlage, Friedberger Anlage , Eschenheimer Anlage, Bockenheimer Anlage, Taunusanlage, Gallusanlage und Untermainanlage. Bezüglich der Ignatz-Bubis-Brücke, der Flößerbrücke und der Untermainbrücke wird der Magistrat beauftragt, sich mit dem zuständigem Ortsbeirat ins Benehmen zu setzen. Sollte dieser dem Vorhaben nicht zustimmen, ist das Anliegen des Ortsbeirates 1 auf den übrigen Straßen umsetzen zu lassen mit der Option auf eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt. Der Radweg im Abschnitt Flößerbrücke Richtung Untermainanlage ist auf der in Fahrtrichtung linken Straßenseite zu realisieren. Begründung: Die beschriebenen Routen gehören zu den am schnellsten befahrenen Strecken der Frankfurter Innenstadt. Durch eine angemessene Aufteilung der Verkehrsflächen kann dem gestiegenen Anteil des Radverkehrs Rechnung getragen werden. Durchweg stehen dem MIV auf der beschriebenen Strecke mindestens zwei Fahrspuren zur Verfügung, meistens sind es jedoch drei, in der Hochstraße beispielsweise sogar bis zu fünf. Die Straßen sind (auch) bewohnt und Radwege (zumal sichere) kaum vorhanden. Das gefahrene Tempo, der Gestank und der Lärm auf dem City- und Anlagenring sind immens, und Geschwindigkeitskontrollen finden kaum statt, nicht mal im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kitas, Schulen, Jugendhäuser). Sichere, breite und benutzbare Radwege tragen dazu bei, dass die raren Grünanlagen der Innenstadt nicht stärker vom Radverkehr genutzt werden. Gerade ältere Menschen beklagen sich über schnelle Radlerinnen und Radler in Grünanlagen. Attraktiv ausgebaute Radwege bieten die Chance, einen guten Teil des Radverkehrs von den Grünflächen des Anlagenrings auf den Straßenbereich zu locken und damit die Aufenthaltsqualität in diesem wichtigen und einzigartigen Naherholungsbereich zu verbessern. Um von der Grünfläche aus einen größeren Abstand zum Autoverkehr zu gewinnen, soll der Radweg auf der Strecke Flößerbrücke bis Untermainanlage auf der linken Straßenseite geführt werden. Die Einrichtung von sicheren und gut benutzbaren Radwegen ist eine einfache, schnelle und preiswerte Methode, um Unfälle, Lärm und Abgase in der Stadt zu reduzieren. Ein breiter Radweg mit baulicher Abgrenzung zur Fahrbahn des MIV begrenzt die gefahrene Geschwindigkeit. Sie bietet viele Vorteile für Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch für die Menschen, die sich tagsüber zum Arbeiten oder Einkaufen in der Stadt aufhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5974 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.06.2020, OIB 426 Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 465 Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 94 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 348 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 98 Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 335 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 118 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 361 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 5 Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen SPD und LINKE. (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 59 Beschluss: a) Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und LINKE. (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6053, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (III) Kreuzungsbereich Eckenheimer Landstraße/Wielandstraße

14.05.2020 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 876/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (III) Kreuzungsbereich Eckenheimer Landstraße/Wielandstraße Der östliche Kreuzungsbereich der Eckenheimer Landstraße/Wielandstraße gehört bei schönem Wetter zwischen März und Oktober zu den gefährlichsten Ecken im Nordend. Die beliebte Eisdiele Eis Christina zieht Eisliebhaber aus nah und fern an. Zu viele kommen per Auto und stellen ihr Gefährt in aller Regel verkehrsgefährdend im Kreuzungsbereich, vorwiegend auf der Ostseite der Eckenheimer Landstraße zwischen Wieland- und Neuhofstraße, sowie auf der Wielandstraße und hier i. d. R. gegen die Fahrtrichtung ab. An der Eckenheimer Landstraße ist die Situation für Radfahrende besonders brisant, weil der stark frequentierte Radweg zwischen U-Bahn-Schienen und querparkenden PKWs auf dem Bürgersteig verläuft und sich dazwischen die verkehrswidrig abgestellten Autos breitmachen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, mit den zuständigen Ämtern zeitnah einen Ortstermin zu vereinbaren, um zu sehen, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Gefahrensituation zu entschärfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OF 876/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sollen die Mieterinnen und Mieter des Hauses Spohrstraße 62 aus ihren Wohnungen vertrieben werden, um Luxussanierungen zu ermöglichen?

13.05.2020 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2020, OF 862/3 Betreff: Sollen die Mieterinnen und Mieter des Hauses Spohrstraße 62 aus ihren Wohnungen vertrieben werden, um Luxussanierungen zu ermöglichen? Wie der Frankfurter Tagespresse zu entnehmen ist, plant der neue Eigentümer der Liegenschaft Spohrstraße 62 ,die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS) ,umfangreich zu sanieren (Frankfurter Rundschau vom 13.05.2020). Obwohl die Liegenschaft nicht im Milieuschutz ist, sollte der Magistrat gegen die geplante Gentrifizierung im Nordend vorgehen. Dies voraus geschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten ist dem Magistrat bekannt, dass der neue Eigentümer der Liegenschaft Spohrstraße 62, die WPS, plant, diese umfangreich zu modernisieren und seit wann? hat der Magistrat erwogen, die Liegenschaft zu erwerben, um die Bewohner*innen zu schützen, die von einer Gentrifizierung bedroht werden? Schließlich war dem Magistrat bekannt, wie den Äußerungen des Leiters der Stabsstelle Mieterschutz zu entnehmen ist, dass der Investor bereits eine Immobilie in der Eckenheimer Landstraße erworben hat und die Mieter*innen mit horrenden Mieterhöhungen als Folge von massiven Modernisierungen mit einer "Angst machenden Sprache"in mehreren Briefen eingeschüchtert hat? ist dem Magistrat bekannt, dass seit August 2019 vor dem Haus ein Gerüst errichtet wurde, aber Arbeiten noch nicht begonnen wurden, wodurch sich die Bewohner*innen bedrängt fühlen? Wie beurteilt der Magistrat die Äußerungen der WPS , Leitungen auszutauschen, was zur Folge hätte, dass die Bewohner*innen ein dreiviertel Jahr die Toilette auf dem Hof benutzen müssten? Teilt der Magistrat die Meinung des Leiters der Stabsstele Mieterschutz, der die von WPS angekündigten Modernisierungen "für nicht haltbar" hält? Begründung: Der Fall Spohrstraße 62 zeigt, dass die Meinung des Gutachters zum Milieuschutz, dass in einigen Quartieren, wie z. B. dem nördlichen Teil der Spohrstraße, Milieuschutz nicht notwendig sei, weil sich dort nichts mehr in Richtung Gentrifzierung verändere, falsch ist. Mieterinitiativen und einige Ortsbeiräte haben dies schon früher festgestellt. Der Magistrat sollte darum Forderungen von Ortsbeiräten und Mieterinitiativen nachkommen, bestehende Milieuschutzsatzungen zu ergänzen bzw. neue zu erlassen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 43 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1648 2020 Die Vorlage OF 862/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradbügel in der Eckenheimer Landstraße in Höhe der Hausnummer 281

05.03.2020 · Aktualisiert: 10.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2020, OF 785/9 Betreff: Fahrradbügel in der Eckenheimer Landstraße in Höhe der Hausnummer 281 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor dem Haus Eckenheimer Landstraße 281 Links und Rechts des Hauses Fahrradbügel aufzustellen. Eckenheimer Ldstr. 281 Links Eckenheimer Ldstr. 281 Rechts (Bilder privat) Begründung: Zu Schulzeiten der nahen Berufsschule werden die Fußwege links und rechts des Hauses regelmäßig bis zur Kreuzung zugeparkt, so dass der Kreuzungsbereich nicht mehr einsehbar ist. Zudem fehlen Fahrradabstellmöglichkeiten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 785/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Immobilie Koselstraße 53

03.03.2020 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 845/3 Betreff: Immobilie Koselstraße 53 Bewohner*innen des Hauses Koselstraße 53 berichten, dass ihr Haus kürzlich von der Immobilienfirma Franconofurt erworben wurde. Diese teilte ihnen mit, dass das Haus modernisiert werden soll, was zu einer erheblichen Erhöhung der Mieten führen würde, wie die Erfahrungen mit dieser Immobilienfirma gezeigt haben. Die Bewohner*innen befürchten, dass sie ihre Wohnungen dann aufgrund der hohen Mieten verlassen müssten. Dies vorausgeschickt wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat aufzufordern zu prüfen und zu berichten: Ist dem Magistrat der geschilderte Besitzwechsel bekannt und hat er versucht, von seinem Vorkaufsrecht im Milieuschutzgebiet Gebrauch zu machen? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1655 2020 Die Vorlage OF 845/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

ST 1798 vom 16.09.2019

03.03.2020 · Aktualisiert: 07.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 848/3 Betreff: ST 1798 vom 16.09.2019 Vorgang: V 1290/19 OBR 3; ST 1798/19 In der Anfrage des Ortsbeirats (siehe oben) war der Magistrat aufgefordert worden zu prüfen und zu berichten 1. wann zuletzt der "Zustand" der Häuser Berger Straße 6 und 8 sowie des Hauses Rappstraße 6 überprüft wurde und 2. ob (und wann) sich die an einem Ankauf der Liegenschaften interessierte ABG Holding unterdessen mit den Eigentümer*Innen ins Benehmen gesetzt hat und zu welchem Ergebnis man dabei gekommen ist. In seiner vorläufigen Stellungnahme bedauerte der Magistrat jedoch, " die dezernatsübergreifenden Fragestellungen innerhalb der vorgegebenen Frist nicht beantworten zu können." Angesichts der Tatsache, dass unterdessen weitere 4 Monate vergangen sind, bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob und wie die zitierten Fragen unterdessen beantwortet werden konnten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.05.2019, V 1290 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1798 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 848/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 848/3 wird durch die Stellungnahme ST 432/20 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinderspielplatz

20.02.2020 · Aktualisiert: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5844 entstanden aus Vorlage: OF 788/3 vom 09.01.2020 Betreff: Verkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinderspielplatz Die Nordendstraße, eine Verbindung zwischen Nibelungenallee und Eckenheimer Landstraße, führt am Nordendspielplatz nördlich um diesen herum. Der Nordendspielplatz ist zu jeder Tageszeit sehr gut besucht. Viele Kinder spielen nicht nur auf dem Spielplatz, sondern auch auf dem Gehweg außerhalb des Spielplatzes. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Schwarzburgschule, Kinderkrippen, Kitas und Schülerinnen- und Schülerhorte. Die Nordendstraße ist im gesamten den Spielplatz umgebenden Verlauf zwischen Lenaustraße und Gluckstraße als verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325.1 StVO) ausgewiesen. Vor der Kreuzung Nordendstraße/Lenaustraße und in der Zufahrt aus der Brahmsstraße sind entsprechende Verkehrszeichen angebracht. Die meisten Autos fahren jedoch mit überhöhter Geschwindigkeit um den Nordendspielplatz herum. Dies stellt ein erhöhtes Risiko für die spielenden Kinder dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, den bestehenden verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325.1 StVO) durch Geschwindigkeiten drosselnde Maßnahmen sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 985 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstraße Humboldtstraße

20.02.2020 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5846 entstanden aus Vorlage: OF 789/3 vom 09.01.2020 Betreff: Fahrradstraße Humboldtstraße Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst die Humboldtstraße als Fahrradstraße analog der Elkenbachstraße einzurichten und auszuweisen. Begründung: Die Humboldtstraße stellt eine relativ verkehrsarme Nord-Süd-Verbindung zusätzlich zur parallel verlaufenden Eckenheimer Landstraße dar, die wegen ihres wesentlich stärkeren Hauptstraßenverkehrs inklusive U-Bahn(-Haltestellen) von einem Teil der Radfahrenden gemieden wird. Die Humboldtstraße könnte sich dagegen gerade für vorsichtige und ungeübte Radfahrende als angenehme Route erweisen und könnte zusätzlich mit einer guten Anbindung an die Eschersheimer Anlage versehen werden. Sie wäre damit ein Pendant in Nordend-West zur Elkenbachstraße in Nordend-Ost, die sich seit ihrer Einrichtung als sichere Fahrradstraße bewährt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1136 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umfeldplanung ehemaliges Marienkrankenhaus

20.02.2020 · Aktualisiert: 31.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5845 entstanden aus Vorlage: OF 833/3 vom 20.02.2020 Betreff: Umfeldplanung ehemaliges Marienkrankenhaus Vorgang: OM 1053/16 OBR 3; ST 1956/17 Die Bauarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen Marienkrankenhauses schreiten zumindest äußerlich zügig voran. Der Bauherr hat Verpflichtungen zur Wiederherstellung der Straßendecken und Seitenräume (ST 1956/17). Diese Maßnahmen sollten genutzt werden, um die Gesamtsituation der Straßengestaltung zu verbessern. Die Aufenthaltsqualität sollte durch mehr Grün und Bänke erhöht werden. Radbügel und E-Ladestationen sollten geschaffen werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine Planung zur Umgestaltung der Brahmsstraße/Richard-Wagner-Straße/Weberstraße/Nordendstraße angrenzend an das Neubauprojekt auf dem Gelände des ehemaligen Marienkrankenhauses zu erstellen und mit dem Ortsbeirat 3 abzustimmen. Hierbei sollte berücksichtigt werden: a) den Kreuzungsbereich Nibelungenallee/Brahmsstraße/Richard-Wagner-Straße komplett neu zu gestalten. Die Fuß- und Radwegebeziehungen neu zu ordnen, auch im Hinblick darauf, dass an dieser Kreuzung eine Kindereinrichtung entsteht; b) den Kreuzungsbereich Richard-Wagner-Straße/Nordendstraße so umzugestalten, dass die dortige Spielstraße für die Verkehrsteilnehmer deutlich wahrnehmbar wird; c) es sollten mindestens zwei Parkplätze mit Ladestation im Bereich der Richard-Wagner-Straße oder der Brahmsstraße eingerichtet werden; d) im gesamten Bereich sollten mögliche Baumstandorte ermittelt und bepflanzt werden; e) es sollten im gesamten Bereich Fahrradbügel montiert werden; f) in den Kreuzungsbereichen sollten mögliche Standorte für Sitzbänke aus dem Programm "Ausgeruht mobil" geprüft werden; g) Standorte für ein bis zwei Niederflurglascontainer sind zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1956 Antrag vom 09.01.2020, OF 788/3 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 829 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Von der Eckenheimer Landstraße/Kreuzung Marbachweg in Richtung Dornbusch abbiegen ist mit dem Fahrrad ist gefährlich

11.02.2020 · Aktualisiert: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5714 entstanden aus Vorlage: OF 915/10 vom 26.01.2020 Betreff: Von der Eckenheimer Landstraße/Kreuzung Marbachweg in Richtung Dornbusch abbiegen ist mit dem Fahrrad ist gefährlich Der Magistrat wird gebeten, sichere Abbiegemöglichkeiten für radfahrende Rechtsabbiegerinnen und Rechtsabbieger an der Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße an der westlichen Seite in Richtung Dornbusch zu installieren . Begründung: Der Radweg für Fahrradfahrende, welche von der nördlichen Eckenheimer Landstraße kommen und in den Marbachweg Richtung Dornbusch abbiegen wollen, ist im Bereich des Sportlokals und des Friseurgeschäfts meistens zugeparkt und Radfahrerinnen und Radfahrer müssen ad hoc noch vor dem Verlauf auf die Straße bereits an der Fußgängerampel auf diese ausweichen. Hier ergeben sich häufig gefährliche Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 960 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße - das Abbiegen mit dem Fahrrad ist gefährlich

11.02.2020 · Aktualisiert: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5713 entstanden aus Vorlage: OF 914/10 vom 26.01.2020 Betreff: Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße - das Abbiegen mit dem Fahrrad ist gefährlich Der Magistrat wird gebeten, sichere Abbiegemöglichkeiten für radfahrende Rechtsabbiegerinnen und Rechtsabbieger an der Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße an der östlichen Seite stadtauswärts zu installieren. An der Ecke des Radwegs auf der östlichen Eckenheimer Landstraße, an dem sich am 03.12.2019 ein tödlicher Unfall ereignete, befinden sich Radabstellplätze und der Radweg führt dort auf dem Gehweg weiter. Außerdem sind direkt dort zwei Papierkörbe installiert und das Hinweisschild der Nutzung als gemeinsamer Fahrradweg/Gehweg (siehe Fotos). Begründung: Der Radweg an dieser Ecke ist fast täglich blockiert: entweder durch irgendein Fahrrad, dass am Verkehrsschild abgestellt wurde und in den Radweg hineinragt, durch Müll, der bis in den Radweg hinein abgestellt wurde und/oder durch ein oder mehrere E-Bikes, die dort hingestellt oder gelegt wurden (siehe Fotos). Die dort befindlichen Radparkplätze sind in der Regel voll belegt, da sie wohl eine Art Park-and-ride-Abstellplatz darstellen oder auch von Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt werden. Vom Marbachweg auf der abgestrichelten Radspur auf der Fahrbahn kommend, kann man als Radfahrender beim Abbiegen die Gefahrensituation auf diesem Teil der Eckenheimer Landstraße nicht sofort erkennen. . . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 961 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicheres Abbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Kaiser-Sigmund-Straße

06.02.2020 · Aktualisiert: 27.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2020, OF 765/9 Betreff: Sicheres Abbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Kaiser-Sigmund-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die Abbiegesituation für Autos die von der Eckenheimer Landstraße in nördlicher Richtung kommen und nach der U-Bahn Station Hauptfriedhof in die Kaiser-Sigmund-Straße einbiegen wollen, sicherer zu gestalten. Quelle: Google Maps Begründung: In der Eckenheimer Landstraße ist an dieser Stelle die U 5 ebenerdig in die Mitte der Straße integriert. Um nach links in die Kaiser-Sigmund Straße einbiegen zu können, müssen die Schienen überquert werden. Vor der Einmündung auf die Gleise gibt es eine Ampel, die auf Rot schaltet, wenn sich eine U-Bahn nähert, so dass die Autofahrer*innen nicht einfahren können. Es kommt allerdings insbesondere im Berufsverkehr häufig vor, dass Autos wegen des Verkehrs oder dem Fußgängerüberweg sehr lange auf den Schienen warten, und sich in der Zwischenzeit eine Bahn nähert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 765/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, FDP und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Hinterhofbebauung in der Gaußstraße

03.02.2020 · Aktualisiert: 27.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2020, OF 822/3 Betreff: Hinterhofbebauung in der Gaußstraße Auf dem Grundstück Gaußstraße 12 steht der Abriss der bestehenden Bebauung und ein Neubau an. Zurzeit befinden sich zwei kleinere zweistöckige Häuser mit Schrägdach und etliche Parkplätze dort. Die umliegenden Höfe sind begrünt. Nach den Erfahrungen mit einem Neubau in einem Hinterhof im Bäckerweg, wo ein Gebäude mit drei Stockwerken und einem Staffelgeschoss sowie einer Tiefgarage errichtet wurde, das durch seine Dimensionen einen Teil der bestehenden Häuser einengt, muss es bei der sog. Nachverdichtung immer auch darum gehen, die Lebensqualität der Anwohner zu erhalten. Daher wird der Ortsbeirat aufgefordert, den Magistrat zu bitten, folgende Fragen zu beantworten: - Gibt es für das Grundstück einen Bebauungsplan? Kann er dem OBR vorgestellt werden? - Welche Bauhöhe ist geplant? Oder wird hier kleinteilig gebaut? - Ist daran gedacht, das Grundstück, auf dem es z.Zt. praktisch kein Grün gibt, in geeigneter Weise zu bepflanzen? - Handelt es sich bei den Wohnungen um Miet-oder Eigentumswohnungen? Wie viele der Wohnungen sind nach dem ersten oder dem zweiten Förderweg geplant? - Inwiefern lässt sich der Bau mit der Erhaltungssatzung und mit der Milieuschutzsatzung vereinbaren? Begründung: Das Nordend gehört zu den am dichtesten bebauten Stadtteilen Frankfurts. Natürlich ist dem Ortsbeirat klar, dass bei dem Bedarf an Wohnungen in der Stadt auch hier überall geschaut wird, wo noch gebaut werden kann. Bei jedem Bauprojekt sollte es jedoch darauf ankommen, die vorhandene Bebauung zu beachten und dem Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für den Durchschnittsverdiener gerecht zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1592 2020 Die Vorlage OF 822/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Stellvertreter“ im Nordend durch Fahrradbügel ersetzen

23.01.2020 · Aktualisiert: 28.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5650 entstanden aus Vorlage: OF 756/3 vom 19.11.2019 Betreff: "Stellvertreter" im Nordend durch Fahrradbügel ersetzen Vorgang: OM 3813/18 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die schraffierten Flächen sowie die "Stellvertreter" an der Kreuzung Lenaustraße/Neuhofstraße durch Fahrradbügel ersetzt werden können. Wenn möglich, sollte das für alle ähnlich ausgewiesenen Straßenecken im Nordend geschehen. Begründung: Nach wie vor herrscht an vielen Stellen ein eklatanter Mangel an Fahrradbügeln. Die Anbringung auf den schraffierten Flächen brächte eine ungeheure Abhilfe. Für den Bereich Schwarzburgstraße/Weberstraße wurde dies bereits verfügt (s. OM 3813). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3813 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 832 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

VGF-Gebäude in der Eckenheimer Landstraße, Station „Musterschule“

23.01.2020 · Aktualisiert: 31.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5648 entstanden aus Vorlage: OF 748/3 vom 21.11.2019 Betreff: VGF-Gebäude in der Eckenheimer Landstraße, Station "Musterschule" Der Magistrat wird aufgefordert, seine Einflussmöglichkeiten bei der VGF zu nutzen, um das Erscheinungsbild des Gebäudes an der Eckenheimer Landstraße direkt an der Musterschule zu verbessern. Die Gestaltung sollte Bezug nehmen auf die direkte Nachbarschaft zu einer Schule. Eventuell durch eine äußere farbliche Gestaltung durch die Schulgemeinde, falls dort gewünscht. Begründung: Die Gebäude machen teilweise einen verwahrlosten Eindruck und beeinträchtigen damit das gesamte Erscheinungsbild dieser Ecke und die Wahrnehmung des Schulgebäudes. Dieser Eindruck könnte mit einigen wenigen Maßnahmen entscheidend verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 719 Aktenzeichen: 92 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung

23.01.2020 · Aktualisiert: 19.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5658 entstanden aus Vorlage: OF 787/3 vom 09.01.2020 Betreff: Verletzung der Vorgartensatzung und Erhaltungssatzung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in den beiden folgenden Fällen eine Verletzung der Vorgartensatzung und im ersten Fall zusätzlich eine Verletzung der Erhaltungssatzung Nordend-West vorliegt und wie er dagegen vorzugehen gedenkt: 1. Eckenheimer Landstraße 122: keine Bepflanzung des Vorgartens, sondern nur eine kahle Mulchfläche. Seit vielen Monaten kein Zaun zur Eckenheimer Landstraße. 2. Spohrstraße 1: Nutzung der Vorgartenfläche als Parkplatz für zwei bis drei Autos. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 911 Antrag vom 15.11.2020, OF 1000/3 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1881 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße

14.01.2020 · Aktualisiert: 29.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5560 entstanden aus Vorlage: OF 894/10 vom 17.12.2019 Betreff: Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, zu welchen Erkenntnissen die Unfallkommission der Stadt Frankfurt nach dem tödlichen Unfall vom 03.12.2019 gekommen ist und ob und welche Verbesserungen sie dort vorschlägt, um künftige Unfälle zu vermeiden. Die Stellungnahme der Unfallkommission wird erbeten. Begründung: Besagte Kreuzung wurde vom Ortsbeirat schon immer als sehr gefährlich eingestuft. Nun ist dort ein Radfahrer tödlich verunglückt. Die Unfallkommission war für Untersuchungen vor Ort. Für den Ortsbeirat wäre es wichtig zu erfahren, welche Änderungen dort durchgeführt werden sollen, um gegebenenfalls eigene Vorschläge einzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 582 Antrag vom 03.05.2020, OF 965/10 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6028 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

AWO Nordendzentrum und SPD Nordend

04.12.2019 · Aktualisiert: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2019, OF 773/3 Betreff: AWO Nordendzentrum und SPD Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen: im Zusammenhang mit den bekanntgewordenen Erkenntnissen über fragwürdige Beziehungen zwischen dem Frankfurter AWO Kreisverband und SPD Mandantsträgern in Frankfurt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: a) wer Mieter und wer Vermieter (eventuell auch Untermieter) der Räumlichkeiten AWO/SPD in der Eckenheimer Landstraße 93h im Nordend ist b) ob das AWO Nordendzentrum Zuschüsse der Stadt Frankfurt für die Miete bzw. Aktivitäten erhält? Wenn ja, welche Complianceregeln gelten für Kommunale Mandatsträger und Beschäftigte der Stadt Frankfurt, die gleichzeitig für das AWO Nordendzentrum tätig sind. c) Verstößt ein gleichzeitiges Kommunalmandat und eine gleichzeitige Beschäftigung beim Zuschussempfänger derselben Kommune gegen Complianceregeln der Stadt Frankfurt? d) Wie teilen sich AWO und SPD die Kosten ihrer Zentrale im Nordend? e) Welche weiteren Organisationen nutzen diese Zentrale? Wie sieht jeweils die Kostenbeteiligung aus? Begründung: Laut Internetseite betreibt das "AWO Nordendzentrum" im Haus Eckenheimer Landstr. 93h einen Seniorenclub, Sozialberatung, Schuldner- und Rechtsberatung und weitere Aktivitäten. Unter der gleichen Adresse residiert auch der SPD Ortsverband Nordend 1. Beide, sowohl AWO Nordend als auch SPD Nordend, werden von der gleichen SPD-Stadtverordneten geleitet. Befinden sich politische Amts- und Mandatsträger der Stadt Frankfurt in einem Verhältnis zu einem Zuschussempfänger der Stadt, wie AWO und SPD im Nordend, ist Transparenz zwingend notwendig. Der Eindruck, dass politische Amts- und Mandatsträger ihre Position zu ihren Gunsten ausnutzen, wäre politisch fatal. Der oftmals monierte Vertrauensverlust in Politik würde dadurch gefördert. Auch lokale Gliederungen von politischen Parteien wie die SPD im Nordend müssen im Interesse der politischen Glaubwürdigkeit Einfluss bzw. Vermischung mit Zuschussempfängern vermeiden. Über eintausend AWO Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten täglich einen exzellenten Job und wollen frei von Verstößen und Unregelmäßigkeiten ungestört ihrer Aufgabe nachkommen. Dafür brauchen wir Transparenz und Aufklärung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1545 2020 Die Vorlage OF 773/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: 1. Die Punkte a) und b) werden in der Reihenfolge getauscht. Der Punkt d) lautet "Wieviel Kosten des Zentrums trägt die AWO und wieviel die SPD? Beim Punkt e) wird das Wort "Zentrale" durch das Wort "AWO-Zentrum" ersetzt. 2. Die Begründung der Vorlage OF 773/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eckenheimer Landstraße im Bereich zwischen Marbachweg und Porthstraße

26.11.2019 · Aktualisiert: 31.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5482 entstanden aus Vorlage: OF 869/10 vom 10.11.2019 Betreff: Eckenheimer Landstraße im Bereich zwischen Marbachweg und Porthstraße Der Magistrat wird gebeten, den stadtauswärts fließenden Verkehr auf der Eckenheimer Landstraße im derzeit nur einspurigen Bereich zwischen Marbachweg und Porthstraße deutlich flüssiger zu planen. Dies soll durch zwei über das nur selten genutzte Gleisbett verschwenkte Fahrbahnen so geschehen, sodass der ruhende Verkehr auf der östlichen Straßenseite nicht stört. Entsprechende verkehrsrechtliche Verfügungen sollen dafür aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 581 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

500 unterirdische Parkplätze - Parkchaos eindämmen

31.10.2019 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 31.10.2019, OA 498 entstanden aus Vorlage: OF 544/3 vom 10.10.2018 Betreff: 500 unterirdische Parkplätze - Parkchaos eindämmen Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.04.2020, 30.07.2020, 23.11.2020, 10.05.2021, 02.12.2021, 08.04.2022 und 05.09.2022 Die Parksituation ist in weiten Teilen des Nordends katastrophal. Autos fahren im Zuge der Parkplatzsuche unnötig lange durch die Wohnquartiere. Die Straßen sind in den Abendstunden komplett, auch an nicht zulässigen Stellen, zugeparkt. Der Ortsbeirat 3 begrüßt deshalb Maßnahmen im Sinne einer Parkraumbewirtschaftung, die den Anwohnern im Rahmen des Bewohnerparkens für Parkplätze im öffentlichen Straßenraum Vorrang einräumt und auswärtige Nutzer über Parkgebühren auch in Wohngebieten stärker an den Kosten beteiligt. Weitere Entlastung ist jedoch zwingend erforderlich, deshalb muss unabhängig davon die Standortsuche für mögliche Anwohnerquartiersgaragen in öffentlicher oder privater Hand weiter vorangehen. Hierbei sollten stets auch Fahrradabstell- und Carsharing-Plätze sowie Ladestationen für alternative Antriebstechnologien (Strom, Wasserstoff) in das Betreiberkonzept mit eingebunden werden. Die Kombination mit anderer oberirdischer Nutzung wie Wohnen oder Gewerbe sollte im Gespräch mit möglichen Investoren angesprochen werden. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mit dem Ziel der Schaffung von 500 zusätzlichen unterirdischen Parkplätzen nochmals als mögliche Standorte für Anwohnerquartiersgaragen im Nordend ergebnisoffen zu prüfen: a) Ehemaliger Löschteich im Bereich Günthersburgallee/Rothschildallee; b) Parkplatz Maingau-Krankenhaus; c) Freies Grundstück Friedberger Landstraße/Bethmannpark; d) Richard-Wagner-Straße zwischen Brahmsstraße und Eckenheimer Landstraße; e) Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek; 2. weitere mögliche Standorte zu suchen und hier auch auf die Erfahrungen aus anderen Städten zurückzugreifen; 3. auf jeden Fall 50 Prozent der unterirdisch geschaffenen Parkplätze für eine oberirdische Entlastung zu nutzen, d. h. die entsprechende Zahl von Stellplätzen entfällt oberirdisch zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und der allgemeinen Aufenthaltsqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 486 Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 498 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 498 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 498 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 498 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.08.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Fristverlängerung um drei Monate) Beschlussausfertigung(en): § 5221, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 § 5832, 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 25.05.2020 § 6169, 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.08.2020 § 7232, 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.02.2021 § 572, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 § 1122, 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.01.2022 § 1819, 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 31.05.2022 § 2351, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bettina’s Obst-, Gemüse- und Feinkostgeschäft erhalten und ökologisch modernisieren

31.10.2019 · Aktualisiert: 29.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5365 entstanden aus Vorlage: OF 720/3 vom 05.09.2019 Betreff: Bettina's Obst-, Gemüse- und Feinkostgeschäft erhalten und ökologisch modernisieren Der Magistrat wird gebeten, dem eingeführten Lebensmittelgeschäft Bettina's die Möglichkeit zu eröffnen, ein kleines, ökologisches Kühlaggregat zwischen Bürgersteig und Vorgarten in der Weberstraße aufzustellen, dieses zu genehmigen und somit die Existenz des Geschäftes zu erhalten. Insbesondere sind folgende Maßnahmen zu prüfen: 1. Herstellung einer Teilfläche als Vorgarten durch Entsiegelung des Bodens und Bepflanzung. 2. Aufstellung eines Kühlaggregates, ähnlich eines Marktstandes, unter dem Wasser im Boden versickern kann. Begründung: Das Lebensmittelgeschäft Bettina's versorgt einen Teil des westlichen Nordends mit frischen, teilweise regionalen Produkten. Es ist Teil der Nahversorgung und bildet damit einen Gegenpol zu den immer weiter sich ausbreitenden Discountern und großen Lebensmittelmärkten. Ein lebendiger Stadtteil wie das Nordend lebt von dieser Mischung kleiner Geschäfte und Wohnungen. Da die bisherigen Kühlräume des Lebensmittelgeschäftes bis weit in den Vorgarten Weberstraße hineinreichen, gibt es eine Verfügung des Magistrats zum Rückbau. Dies unterstützt auch der Ortsbeirat, er bittet den Magistrat jedoch gleichzeitig, ein deutlich verkleinertes Kühlaggregat, evtl. mit Solarbedachung, zu gestatten, da hiervon die Existenz des Ladens abhängt. Eine Ortsbesichtigung hat ergeben, dass in dem gründerzeitlichen Gebäude kein Platz für ein Kühlaggregat vorhanden ist, dies gleichzeitig aber notwendiger Bestandteil des Geschäftes ist. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt hat deshalb eine finanzielle und beratende Unterstützung für den Fall der ökologischen Optimierung in Aussicht gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 429 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bürgergarten - Sanierungsarbeiten durchführen

29.10.2019 · Aktualisiert: 21.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5359 entstanden aus Vorlage: OF 1091/1 vom 05.10.2019 Betreff: Bürgergarten - Sanierungsarbeiten durchführen Der Magistrat wird gebeten, im Bürgergarten in der Eschenheimer Anlage (gegenüber dem Kino Metropolis) Sanierungsarbeiten am Mauerwerk und am Medusenbrunnen durchführen zu lassen. Wie auf den Bildern zu sehen ist, müssen einzelne Mauersteine ersetzt werden. Pflanzen, die im Mauerwerk wachsen und dieses beschädigen, sollten entfernt werden. Der Medusenbrunnen bedarf ebenso einer Sanierung und Instandsetzung. Begründung: Der Bürgergarten ist ein wahres Schmuckstück im Anlagenring und findet oft viel zu wenig Beachtung. Rund um den Eschenheimer Turm ist viel Verkehr und der Bürgergarten mit seinen Pflanzen, Wegen und Brunnen bietet eine Oase der Ruhe und Erholung in unmittelbarer Nähe. Daher sollte dieser Bürgergarten in seiner Pracht erhalten bleiben. Dazu sind im hinteren Bereich rund um den Medusenbrunnen Sanierungsarbeiten notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 250 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1362 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nächtliches Tempo 30 auf der Adickesallee

28.10.2019 · Aktualisiert: 24.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5333 entstanden aus Vorlage: OF 932/2 vom 25.09.2019 Betreff: Nächtliches Tempo 30 auf der Adickesallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die auf der Nibelungenallee bestehende nächtliche Tempo-30-Regelung auch auf der Adickesallee im Abschnitt zwischen Eckenheimer Landstraße und Autobahnbeginn der Bundesautobahn 66 gegebenenfalls abschnittweise fortgeführt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Bewohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 30 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung Ecke Hügelstraße/Eckenheimer Landstraße ändern

22.10.2019 · Aktualisiert: 06.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5231 entstanden aus Vorlage: OF 835/10 vom 07.10.2019 Betreff: Ampelschaltung Ecke Hügelstraße/Eckenheimer Landstraße ändern Der Magistrat wird gebeten, die Ampel auf der Eckenheimer Landstraße (in südlicher Richtung) parallel mit der Grünphase der Fußgängerampel auf der Hügelstraße zu schalten. Begründung: Im Verlauf der Ortsbegehung des Ortsbeirates am 13.09.2019 wurde von Radfahrerinnen und Radfahrern darauf hingewiesen, dass auf der Kreuzung Hügelstraße/ Eckenheimer Landstraße/Engelthaler Straße die gleichzeitige Grünphase mit den die Eckenheimer Landstraße nordwärts fahrenden Kraftfahrzeugen sehr häufig zu gefährlichen Situationen mit diesen führt. In die Hügelstraße linksabbiegende Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer missachten insbesondere die Vorfahrt von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern, welche die Eckenheimer Landstraße in südliche Richtung befahren. Eine Gleichschaltung der auf der Eckenheimer Landstraße nur für Radfahrende vorhandenen Ampel in südliche Richtung mit der Fußgängerampel auf der Hügelstraße könnte ohne großen Aufwand diese Gefährdungen beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 217 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Beabsichtigte Schließung der Filiale der Frankfurter Sparkasse in der Eckenheimer Landstraße 336 zum Jahresende 2019 - Fortsetzung

07.10.2019 · Aktualisiert: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2019, OF 833/10 Betreff: Beabsichtigte Schließung der Filiale der Frankfurter Sparkasse in der Eckenheimer Landstraße 336 zum Jahresende 2019 - Fortsetzung Aufgrund eines Schreibens der Frankfurter Sparkasse an den Ortsvorsteher Lange vom 24.09.2019 sieht sich der Ortsbeirat 10 als politisches Gremium des Frankfurter Nordostens veranlasst, darauf zu antworten. In dem Schreiben wird die Schließung der Filiale Eckenheim als alternativlos und endgültig bezeichnet. Es gibt aber sehr wohl Alternativen, wie das Kooperationsmodell der Taunus Sparkasse mit der Frankfurter Volksbank, welches in den letzten Wochen breit in den Medien erörtert wurde, zeigt. Die Kooperation schränkt zwar ebenfalls den zeitlichen Service für die Bankkundschaft ein, scheint sich aber aus Kostengesichtspunkten zu rechnen. Wie der Vorstandsvorsitzende der Taunus Sparkasse betonte, wolle man das Prinzip der Geschäftsstelle als Service für den Kunden nicht aufgeben. Es ist eben ein Unterschied ob man die Kundschaft im Rahmen eines Sommerfestes auf dem Gravensteiner Platz über die Schließung einer Filiale informiert, wie es im oben erwähnten Schreiben dargestellt wird, oder ob man einen professionellen Kundenservice vor Ort vorhalten will. Die Frage, die sich stellt ist, warum können andere Finanzinstitute gemeinsame Filialen betreiben und nicht die Frankfurter Sparkasse. Es gibt zweifellos eine Reihe wirtschaftlicher Gründe Bank- und Sparkassenfilialen zu schließen. Im Detail betrachtet sind diese in unterschiedlicher Größenordnung für die Rendite der Bank von Bedeutung. Es gibt auch gute Gründe Filialen offen zu halten, wie das Beispiel der Taunus Sparkasse und Frankfurter Volksbank zeigt. Diese wollen die Chancen eines vor Ort Kundenservice weiter nutzen um eine spezielle Kundschaft zu behalten, welche die Frankfurter Sparkasse offensichtlich aus dem Blick verloren hat. Als Gründe für die sogenannten "Strukturanpassungs-Filialschließungen" der Sparkassen werden von diesen oft Gründe, wie Vorliebe der jüngeren Kunden für Online Banking oder die Zinspolitik der EZB angeführt. Die Rendite schmälernden Millionen Gehälter und Pensionszusagen der Vorstände von Großstadtsparkassen, welche gar nicht zu deren Ergebnisstrukturen passen, werden dabei gerne vergessen. Man findet sie in speziellen Wirtschaftsmedien. Kürzlich schaffte es das Thema aber, oh Wunder, bis in die Bild Zeitung. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: In Fortsetzung unserer Anregung an den Magistrat OM 5081 vom 10.09.2019, wird dieser aufgefordert bei der Frankfurter Sparkasse mit dem Ziel zu intervenieren, ob eine Schließung der Filiale Eckenheimer Landstr. 336 durch den Betrieb einer gemeinsamen Filiale mit einer Partnerbank verhindert werden kann. Im Hinblick auf künftig möglicherweise weitere Filialschließungen durch Geldinstitute im Ortsbezirk 10 sowie in anderen Stadtteilen Frankfurts, muss dies im Interesse des Magistrats liegen. Denn die Daseinsvorsorge umfasst die Sicherung des allgemeinen und diskriminierungs-freien Zugangs zu existentiellen Gütern und Leistungen einschließlich deren Bereitstellung, auch in der Geld- und Kreditversorgung! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 833/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO I, TOP 11 Es dient zur Kenntnis, dass Frau Breitkreuz gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Die Vorlage OF 833/10 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Konzept für Fahrradbügel im Ortsbezirk 10

07.10.2019 · Aktualisiert: 22.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2019, OF 859/10 Betreff: Konzept für Fahrradbügel im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Fahrradbüro damit zu beauftragen, ein flächendeckendes Konzept für Fahrradbügel im Ortsbezirk 10 auszuarbeiten, damit Fahrräder in allen Stadtteilen sicher aufgestellt werden können. Dabei sollen zunächst solche Flächen mit Fahrradbügeln versehen werden, die zur Verkehrssicherung ohnehin von parkenden Autos freigehalten werden müssen. Begründung: Der Bedarf für sichere Fahrradabstellflächen nimmt überall im Ortsbezirk 10 durch die Zunahme des Radverkehrs zu. Der Ortstermin mit dem Fahrradbüro in der Eckenheimer Landstraße mit dem Fahrradbüro hat ergeben, dass gerade in besonders engen Bereichen, wo häufig durch Falschparken von Kraftfahrzeugen die Situation noch verschlechtert wird, eine Besserung der Abstellsituation für Fahrräder mit einer Verhinderung von gefährdendem Parken verbunden werden kann. Da Fahrräder normalerweise keine einem Kfz vergleichbare Sichtbehinderung darstellen, können so zwei Probleme auf einmal gelöst werden. Insofern sind schon einige Fahrradbügel auch auf Anregung des OBR errichtet worden. Dies waren jedoch immer eher ad-hoc-Lösungen. Der ständig wachsende Bedarf an Fahrradstellflächen kann so nicht gelindert und das vielfältige missbräuchliche Abstellen von Kraftfahrzeugen bekämpft werden. Insofern erscheint es sinnvoll, eine Gesamtkonzeption für dem Ortsbezirk 10 in Auftrag zu geben, damit dieser insgesamt nach solchen geeigneten Flächen für Fahrradbügel durchsucht wird und gleichzeitig solche neuralgischen Punkte an möglichst vielen Stellen entschärft werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 859/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 859/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 859/10 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124

19.09.2019 · Aktualisiert: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5204 entstanden aus Vorlage: OF 723/3 vom 03.09.2019 Betreff: Vorplatz Eckenheimer Landstraße 124 Vorgang: V 1229/19 OBR 3; ST 1222/19 Die Stellungnahme des Magistrats ST 1222 ist nach Auffassung des Ortsbeirates unvollständig. Nicht beantwortet wurde die Frage nach der Genehmigung der "neuen Einzäunung mit einem massiven Metallzaun mit großem Tor in der Mitte". Dem Magistrat ist der versiegelte Vorplatz vor der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 124 bekannt und er argumentiert mit der Baugenehmigung vom 01.09.1958. Aus diesem Grund sieht er den Eigentümer nicht dazu verpflichtet, der Vorgartensatzung aus dem Jahr 1977 zu folgen. Im Zusammenhang mit einer vom Magistrat initiierten Begrünungsoffensive zur Klimaverbesserung innerhalb der Stadt kann es nicht sein, dass versiegelte Gebäudevorplätze Bestandsschutz haben, weil die Vorgartensatzung damals noch nicht galt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. darauf hinzuwirken, dass der Eigentümer eine Entsiegelung des Gebäudevorplatzes der oben genannten Liegenschaft im Sinne der Vorgartensatzung vornimmt; 2. auf die Aufhebung des Bestandsschutzes für versiegelte Gebäudevorplätze vor 1977 hinzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.03.2019, V 1229 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1222 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 48 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Endlich Schutz für Fußgänger (insbesondere Kinder) im Bereich Scheffelstraße/Eiserne Hand/Maria-Ward-Platz

19.09.2019 · Aktualisiert: 18.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.09.2019, OA 474 entstanden aus Vorlage: OF 715/3 vom 29.08.2019 Betreff: Endlich Schutz für Fußgänger (insbesondere Kinder) im Bereich Scheffelstraße/Eiserne Hand/Maria-Ward-Platz Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.01.2020 Im Bereich der Scheffelstraße/Eiserne Hand/Maria-Ward-Platz wird der Fußgängerweg von vielen Radfahrenden als Abkürzung zur Umgehung der Ampel im Bereich Friedberger Landstraße/Scheffelstraße genutzt. Hierdurch kommt es ständig zu gefährlichen Situationen mit Fußgängern, insbesondere auch Kindern der nahe gelegenen zahlreichen Kindereinrichtungen, aber auch an der Einmündung der Eisernen Hand in die Scheffelstraße mit Radfahrern, die regelkonform den Weg über die Ampel nutzen. Das Thema wurde seitens des Ortsbeirates schon mehrmals aufgegriffen, es gab auch schon Ortstermine. Alle Vorschläge des Ortsbeirates wurden seitens der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt. Leider kamen aber auch keine Alternativvorschläge. Diese Untätigkeit bei der Lösung dieses für die Bürgerinnen und Bürger so wichtigen Themas ihrer Sicherheit nimmt der Ortsbeirat so nicht länger hin. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Fußgänger im Bereich Scheffelstraße/Eiserne Hand/Maria-Ward-Platz vor Radfahrenden auf dem Fußweg zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.08.2020, B 406 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 474 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 474 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 4732, 34. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.10.2019 § 5831, 38. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.05.2020 Aktenzeichen: 32 1

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