Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Meine Nachbarschaft: Hebelstraße

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Friedberger Landstraße vor der Ampel an der Scheffelstraße: Irreführende Poller versetzen und Piktogramm entfernen

25.01.2024 · Aktualisiert: 26.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5045 entstanden aus Vorlage: OF 635/3 vom 02.01.2024 Betreff: Friedberger Landstraße vor der Ampel an der Scheffelstraße: Irreführende Poller versetzen und Piktogramm entfernen Der Magistrat wird gebeten, a) die unterbrochene Pollerreihe an der Friedberger Landstraße stadteinwärts, vor der Ampel an der Scheffelstraße in Höhe des Matratzengeschäfts, zu schließen. Hier führte früher ein Radweg auf dem Fußweg der Scheffelstraße entlang. Er wurde bereits vor mehr als 15 Jahren im Zuge der Umgestaltung des gesamten Kreuzungsbereiches Eiserne Hand aufgehoben; b) das Fahrradpiktogramm an der Scheffelstraße/Ecke Eiserne Hand, auf westlicher Seite des Fußwegs in Höhe des Altkleidercontainers, zu entfernen. Begründung: Der Radweg auf der Friedberger Landstraße wird an der Ampel in die Scheffelstraße geführt und verläuft dann auf der Scheffelstraße weiter in Richtung Anlagenring. Die noch von früher unterbrochene Pollerreihe verleitet den Radverkehr, insbesondere bei rotem Ampelsignal, über den Fußweg der Scheffelstraße und den Maria-Ward-Platz abzukürzen. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen mit dort laufenden Personen. Durch den angrenzenden Kindergarten sind im Bereich des Maria-Ward-Platzes viele Kinder unterwegs, für die die querenden Zweiräder besonders gefährlich sind. Durch die Freigabe der Scheffelstraße für Fahrräder entgegen der Einbahnstraße ist der Radweg auf dem Fußweg der Scheffelstraße entbehrlich. Dadurch wird die Aufenthaltsqualität für die zu Fuß Gehenden erhöht und ein Konfliktpotenzial durch den parallel verlaufenden Radweg aufgelöst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1045 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reflektoren für Fahrradständer auf der Straße hier: Koselstraße/Ecke Weberstraße

25.01.2024 · Aktualisiert: 26.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5046 entstanden aus Vorlage: OF 638/3 vom 02.01.2024 Betreff: Reflektoren für Fahrradständer auf der Straße hier: Koselstraße/Ecke Weberstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradbügel auf der südlichen Seite der Koselstraße/Ecke Weberstraße, vor dem Obst- und Gemüsegeschäft, mit Reflektoren auszustatten, damit er auch nachts erkennbar ist, wenn kein Fahrrad angeschlossen ist. Begründung: An der o. g. Kreuzung war in den letzten Wochen bedingt durch eine Baustelle die Fahrbahn verengt. Der Fahrradständer steht völlig frei und ist im Dunkeln überhaupt nicht zu erkennen. Bereits kurz nach Einrichtung der Baustelle wurde der Fahrradständer beschädigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1047 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer Merianstraße/Gaußstraße

25.01.2024 · Aktualisiert: 17.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5047 entstanden aus Vorlage: OF 639/3 vom 09.01.2024 Betreff: Fahrradständer Merianstraße/Gaußstraße Vorgang: OM 2280/22 OBR 3; ST 2246/22 Der Magistrat wird gebeten, die bereits seit 2021 und erneut 2022 (ST 2246) zugesagten Fahrradständer an der Kreuzung Merianstraße/Ecke Gaußstraße endlich zu installieren. Im Zuge dieser Maßnahme sollten zusätzlich der gegenüberliegende Verteilerschrank der Telekom und der Schachtdeckel durch geeignete Maßnahmen frei gehalten werden. Begründung: Die Kreuzung ist häufig zugeparkt und dadurch schlecht einsehbar. Gleichzeitig sollte der Verteilerschrank der Telekom immer zugänglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2280 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2246 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1531 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen: Antwort des Ortsbeirats 9 auf Stellungnahme ST 1574

25.01.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5032 entstanden aus Vorlage: OF 660/9 vom 12.01.2024 Betreff: Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen: Antwort des Ortsbeirats 9 auf Stellungnahme ST 1574 Vorgang: OM 3687/23 OBR 9; ST 1574/23 In seiner Anregung vom 16.03.2023, OM 3687, hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, die Sperrfläche an der Grünfläche zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Kaiser-Sigmund-Straße in Abstimmung mit der Branddirektion so umzugestalten, dass das Falschparken dort durchgängig verhindert wird. Der Magistrat antwortet in seiner Stellungnahme vom 31.07.2023, ST 1574: "Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei wird die Überwachungsdichte in diesem Bereich kurzfristig erhöhen und verstärkt kontrollieren. Eine Abpollerung käme als ultima ratio in Betracht, wenn durch verstärkte Überwachung kein Effekt eintreten sollte. Eine im Gegensatz zu Abpollerung stadtbildverträglichere bauliche Umgestaltung wäre im Rahmen einer grundhaften Sanierung des Fahrbahnbereiches möglich, die derzeit jedoch nicht absehbar geplant ist." An der Situation hat sich seit dieser Antwort wenig geändert. Abgesehen von den Sommerferien ist es nicht die Regel, sondern die Ausnahme, dass dieser Bereich nicht durch Falschparkende blockiert wird. Insbesondere zu Abendzeiten, zu denen die Städtische Verkehrspolizei ohnehin nicht kontrolliert, entstehen durch das Falschparken ausgelöst gefährliche Verkehrssituationen. Diese sollen so schnell wie möglich abgestellt werden, bevor es zu Unfällen kommt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zügig eine wie mit Anregung vom 16.03.2023, OM 3687, erbetene Umgestaltung zugunsten der Verkehrssicherheit umzusetzen. Die durch den Magistrat angekündigte Erhöhung der Überwachungsdichte hat zu keinerlei Verbesserung beigetragen. Nach wie vor wird in diesem Bereich vor allem während der Berufsschulzeiten und in den Abendstunden falsch geparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3687 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1574 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 883 Antrag vom 10.05.2025, OF 1015/9 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6984 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße

25.01.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5043 entstanden aus Vorlage: OF 633/3 vom 05.01.2024 Betreff: Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße Vorgang: OM 1477/22 OBR 3; ST 1073/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Baustellenabsperrung an der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße abgebaut wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in Zukunft sicherzustellen, dass es künftig bei Beeinträchtigungen dieser Art sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für die Öffentlichkeit einfache Möglichkeiten gibt, eine Prüfung der Bautätigkeit zu veranlassen. Diese sollte auch einen Entzug der Aufstellgenehmigung und einen Abbau der Baustelleneinrichtung - im Zweifel auf Kosten der Bauherren - zur Folge haben können. Begründung: Die bereits seit 2020 existierende Baustellenabsperrung sorgte immer wieder für Ärger. Bereits seit ca. zwei Jahren ist keine nennenswerte Bautätigkeit mehr zu beobachten. In der Stellungnahme vom 06.05.2022, ST 1073, wurde ein Rückbau zum 18.08.2022 in Aussicht gestellt. Die letzte Genehmigung lief im Oktober 2023 aus. Das Baugerüst behindert auf der Eckenheimer Landstraße Fußgänger und Fahrradfahrende; in der Hebelstraße ist der Gehweg komplett durch die Baustelleneinrichtung versperrt. Ein Bauschild ist nicht vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1477 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1073 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 650 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2123 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sanierung der asphaltierten Fußwege auf dem Hauptfriedhof

21.12.2023 · Aktualisiert: 08.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2023, OF 739/10 Betreff: Sanierung der asphaltierten Fußwege auf dem Hauptfriedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wann die teilweise stark beschädigten asphaltierten Fußwege auf dem Hauptfriedhof sanierten werden können. Begründung: Ca. 1/4 des Hauptfriedhofes befindet sich auf Eckenheimer-Gemarkung und ca. 3/4 auf Nordend-Gemarkung. Im vergangenen Jahr wurde der Mittelweg (zwischen Alten Portal und Gruftenweg auf Nordend-Gemarkung) erneuert. Der Zustand der asphaltierten Fußwege auf dem gesamten Friedhof ist für ältere und mobilitätseingeschränkte Besucher inzwischen wegen der erheblichen Schlaglöcher sehr gefährlich. Dies gilt nicht nur für zentrale Durchgangsfußwege (z.B. Ehrenmalweg vom Wasserpark zum Haupteingang in der Gemarkung-Nordend), sondern auch für weitere Wege in der Gemarkung Eckenheim (Wege am Nordeingang Gießener Straße). Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 739/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD (= Annahme)

Partei: AfD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Eckenheimer Landstraße

07.12.2023 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4925 entstanden aus Vorlage: OF 612/3 vom 21.11.2023 Betreff: Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Eckenheimer Landstraße Vorgang: V 390/22 OBR 2; ST 1931/22; OM 4137/23 OBR 3 Aufgrund der rapide zunehmenden Leerstände an der Eckenheimer Landstraße, des zunehmenden Autoverkehrs und der fehlenden Begrünung der Straße fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, ein Konzept für die Eckenheimer Landstraße vorzulegen, das folgende Bereiche abdeckt: 1. Gewerbeförderung bzw. Vermeidung von Leerständen; 2. Kfz- und Fahrradverkehr sowie öffentliche Verkehrsmittel und 3. Begrünung der Straße. Dies sollte analog zu der Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs geplant werden, um eine holistische Verkehrsplanung im gesamten Viertel zu erreichen und Ungleichgewichte zwischen den Straßen zu vermeiden. Die Eckenheimer Landstraße ist eine belebte Einkaufsstraße mit abwechslungsreicher Gastronomie, die trotz Gentrifizierungsdruck in weiten Teilen noch ihren ursprünglichen Charakter behalten hat. Nun droht aufgrund von Verkehrsbelastung, Wegzug von Gewerbe und fehlender Aufenthaltsqualität der Charakter der Straße verlorenzugehen. Begründung: Im Einzelnen: 1. Vermeidung von Leerständen, Unterstützung von Gewerbe In den letzten Monaten hat der Leerstand in der Eckenheimer Landstraße rapide zugenommen. Weitere Gastronomen berichten, dass sie aufgrund überzogener Mieterhöhungen auch werden schließen müssen, sollte keine Einigung gefunden werden. Hier wird vor allem auf die Stellungnahme vom 29.08.2022, ST 1931, in der das Einzelhandels- und Zentrenkonzept des Magistrats von 2018 dargestellt wird, sowie auf die Anregung OM 4173 vom 15.06.2023, verwiesen, in dem bereits eine Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe gefordert wird. 2. Zunahme des Autoverkehrs Die Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs hat die Verlagerung von Verkehrswegen zur Folge. Viel Verkehr fließt nun durch die Eckenheimer Landstraße, was zur Folge hat, dass die U5 häufig im Stau steht und dass die Situation für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger insgesamt gefährlicher geworden ist. Es bedarf eines Verkehrskonzepts, das sich der Situation pragmatisch annimmt. 3. Begrünung Anders als viele andere Einkaufsstraßen des Nordends ist die Eckenheimer Landstraße nur spärlich begrünt - vor allem im unteren Teil sind die Fußgängerwege eng, die Häuser stehen sehr nah an der Straße, es gibt insgesamt wenig Platz. Da die Begrünung des Oeder Wegs nun ganz vorbildlich geklappt hat und die Baumkästen und andere Mittel der flexiblen Begrünung die Aufenthaltsqualität der Straße stark gehoben haben, sollte diese Art der Begrünung auch in der Eckenheimer Landstraße eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 390 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1931 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1296 Antrag vom 29.08.2024, OF 748/3 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5919 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vier Fahrradbügel vor der Musterschule errichten

07.12.2023 · Aktualisiert: 06.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4926 entstanden aus Vorlage: OF 613/3 vom 20.11.2023 Betreff: Vier Fahrradbügel vor der Musterschule errichten Vorgang: OM 2109/22 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, weitere vier Fahrradbügel auf dem Gehweg vor der Musterschule zu errichten. Anschließend an den vier bereits vorhandenen Bügeln vor der Jahnstraße 2 wäre dafür mehr als ausreichend Platz (siehe Foto). Gleichzeitig wird die Umsetzung der beiden Maßnahmen aus der Anregung OM 2109 aus dem Jahr 2022 (2. die beiden Fahrradständer vor dem Café im Oberweg östlich neben dem Laternenmast auf die westliche Seite im Anschluss an die bestehenden Fahrradständer zu verlegen und 3. auf der südlichen Seite des Oberweges durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass Fahrzeuge direkt bis an den Fußweg auf der Eckenheimer Landstraße parken können, z. B. durch eine Sperrfläche) angemahnt. Begründung: Der Bedarf an sicheren öffentlichen Fahrradbügeln wächst im Nordend kontinuierlich. Vor der Musterschule ist die für weitere vier Bügel benötigte Fläche vorhanden. Der Bürgersteig ist entsprechend breit. Da die Praxis von Dr. Freimann und Dr. Lund ihren Zugang an der Eckenheimer Landstraße 39 hat, bliebe sie von der Errichtung weiterer Fahrradbügel unbeeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2109 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 698 Antrag vom 05.01.2025, OF 824/3 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6390 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) besser sichtbar machen

05.12.2023 · Aktualisiert: 24.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4862 entstanden aus Vorlage: OF 702/10 vom 18.11.2023 Betreff: Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) besser sichtbar machen Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) für die Autofahrenden durch einen neuen Farbauftrag und blau-weiße Poller besser kenntlich zu machen und gegen parkende Fahrzeuge abzugrenzen, sodass zu Fuß Gehende besser gesehen werden können. Begründung: Der Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) wird von vielen Anwohnenden, insbesondere Eltern von Schulanfängern, als unsicher empfunden. An dieser Stelle wird regelmäßig zu schnell gefahren und nicht angehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 631 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Tischtennisplatten für das Nordend

19.10.2023 · Aktualisiert: 25.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4687 entstanden aus Vorlage: OF 563/3 vom 07.09.2023 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und, wenn ja, die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Paul-Hindemith-Anlage - Grünfläche am Oeder Weg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünanlage in der Martin-Luther-Straße (zwischen Rohrbachstraße und Hallgartenstraße) - Grünfläche in der Rotlintstraße zwischen Egenolffstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die dauerhafte Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, zudem stellen sie eine verhältnismäßig günstige und wartungsarme Investition mit hohem Nutzungspotenzial dar. Demnach ist es wünschenswert, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 127 Aktenzeichen: 67-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Dem Humboldtplätzchen einen Platzcharakter geben und für Starkregenereignisse rüsten

19.10.2023 · Aktualisiert: 26.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.10.2023, OA 406 entstanden aus Vorlage: OF 575/3 vom 06.09.2023 Betreff: Dem Humboldtplätzchen einen Platzcharakter geben und für Starkregenereignisse rüsten Vorgang: E 48/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den kleinen Platz zwischen Mittelweg, Schleidenstraße und Humboldtstraße so zu gestalten und aufzuwerten, dass er von der Nachbarschaft und insbesondere von Kindern genutzt werden kann. Es soll dafür gesorgt werden, dass wild parkende motorisierte Zweiräder nur in den bereits vorhandenen, ihnen zugewiesenen Bereichen parken, damit sich ein vielfältiger und stark frequentierter Treffpunkt entfalten kann. Zu diesem Zweck könnten Beete angelegt werden, damit seine Bestimmung als Aufenthaltsort besser markiert und er für große Zweiräder nicht mehr befahrbar ist. Die zwei fehlenden Bäume sollen nachgepflanzt werden und hätten in mehr Erdreich bessere Entfaltungsmöglichkeiten. Des Weiteren soll in diesem Zusammenhang geprüft werden, ob die gewünschte Verbesserung in Verbindung mit dem Pilotprojekt "Klimaangepasste Straße" (E 48) umgesetzt werden kann. Die Humboldtstraße ist aufgrund ihrer Abschüssigkeit und hohen Versiegelung gemäß der Starkregengefahrenkarte der Stadt Frankfurt einer der Hotspots im Nordend. Das Plätzchen könnte als Mulde das Regenwasser aufnehmen und zu den Baumwurzeln ableiten. Damit wäre es für das Programm prädestiniert. Begründung: Derzeit werden die vorhandenen Parkmöglichkeiten am Rand des Plätzchens auf den gesamten Platz ausgedehnt (siehe Fotos). Dies führt zu einem erheblicher Nutzungskonflikt, denn das Plätzchen mit seinem kleinen Baumbestand und den vier Sitzbänken hat sich zu einem äußerst beliebten und wichtigen Treffpunkt in dem Viertel entwickelt: Es bietet einen geschützten Aufenthalt für spielende Kinder, Nachbarn treffen sich und gießen während der Dürre sogar die Bäume, zwei Anwohner bepflanzen Baumscheiben u. v. m. Dies allein zeigt die Bedeutung des Plätzchens in dem Quartier. Die Starkregengefahrenkarte weist obendrein auf die starke Betroffenheit der Humboldtstraße hin. Mit einer Neuordnung des Platzes könnte gleichzeitig auch dieser Gefahrenlage begegnet werden. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 48 Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 97 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 25.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.11.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 406 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 406 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4055, 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.12.2023 Aktenzeichen: 40-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Haifischzähne“ im Bäckerweg

19.10.2023 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4690 entstanden aus Vorlage: OF 583/3 vom 29.09.2023 Betreff: "Haifischzähne" im Bäckerweg Der Magistrat wird gebeten, im Bäckerweg an der Kreuzung mit der Rotteckstraße sogenannte "Haifischzähne" (Zackenlinie) auf der Straße zu markieren, um auf die von rechts kommenden Rad fahrenden Verkehrsteilnehmenden aufmerksam zu machen. Begründung: Ein Anwohner hat in der letzten Ortsbeiratssitzung von teilweise hohen Geschwindigkeiten der Rad fahrenden Verkehrsteilnehmenden in diesem abschüssigen Straßenabschnitt und vom Ignorieren der Rechts-vor-links-Regelung an dieser Kreuzung berichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 705 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umzug der AlexanderPuschkinSchule in die Humboldtstraße

21.09.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4517 entstanden aus Vorlage: OF 573/3 vom 06.09.2023 Betreff: Umzug der Alexander-Puschkin-Schule in die Humboldtstraße Mit einem Baustellenschild sind Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Ortsbeirat darüber informiert worden, dass in das ehemalige Büro des BVZ (Beratungs- und Verwaltungszentrum e. V.) in der Humboldtstraße 14 die private Alexander-Puschkin-Schule mit 160 Schülerinnen und Schülern einziehen wird. Bisher ist die Grundschule in der Stresemannallee in Sachsenhausen. Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat den Erhalt von Grundschulplätzen. Jedoch aufgrund der Erfahrungen mit Hol- und Bringverkehr ("Elterntaxis") anderer Privatschulen im Nordend wird der Magistrat unter Berücksichtigung der ohnehin starken Belastung dieser Straßenzüge unverzüglich gebeten, einen Verkehrswegeplan für die Alexander-Puschkin-Grundschule vorzulegen. Begründung: Die einzige Zufahrt aus der Eckenheimer Landstraße zur Humboldtstraße 14 ist der Mittelweg; die einzige Ausfahrt ist der Oberweg. Sollten bei 160 Schülerinnen und Schülern ca. 80 bis 100 Fahrzeuge ("Elterntaxis") durch diese engen Straßen fahren, wird das zu einer enormen Belastung aller Anwohnerinnen und Anwohner führen. Außerdem wird sich die Gefahrenlage aufgrund des stark zunehmenden Verkehrs in den Seitenstraßen für ca. 1.000 Schülerinnen und Schüler, die zeitgleich in die Musterschule im Oberweg gehen sowie für alle Grundschülerinnen und -schüler, die zu Fuß aus dem Nordend in die Liebfrauenschule gehen, stark erhöhen. Der Bereich Humboldtstraße zwischen Mittel- und Oberweg ist zu Schulbeginn stark frequentiert von Schülerinnen und Schülern aller Altersklassen, die mit der Bahn bzw. dem Fahrrad ankommen. Die Entscheidung, hier eine Grundschule mit 160 Schülerinnen und Schülern einzurichten, ist zumindest fragwürdig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 143 Antrag vom 01.03.2025, OF 862/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 40-31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit am kleinen Plätzchen am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand

13.07.2023 · Aktualisiert: 01.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4268 entstanden aus Vorlage: OF 552/3 vom 26.06.2023 Betreff: Mehr Sicherheit am kleinen Plätzchen am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich für mehr Sicherheit durch beleuchtete Stufen (optional durch Reflektoren) am kleinen Plätzchen hinter der U-Bahn-Haltestelle "Musterschule" am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand zu sorgen. Begründung: Das kleine Plätzchen am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand ist aufgrund unregelmäßig verlaufender dunkelgrauer Stufen vor allem in der Dunkelheit eine Stolperfalle, die bereits zu schweren Stürzen geführt hat. Hilfreich ist auch nicht, dass seit Jahren der Gehweg zu einer Seite des Plätzchens sowie der Eckenheimer Landstraße für eine Baustelle abgesperrt ist, auf der ebenfalls seit Jahren keine Bautätigkeit wahrzunehmen ist. Hier muss dringend mit Leuchtmitteln für mehr Sicherheit gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2257 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsfluss für die Straßenbahn am Friedberger Platz verbessern

13.07.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4273 entstanden aus Vorlage: OF 559/3 vom 28.06.2023 Betreff: Verkehrsfluss für die Straßenbahn am Friedberger Platz verbessern Vorgang: OM 4146/23 OBR 3 In seiner Sitzung vom 15. Juni 2023 beschloss der Ortsbeirat eine Anregung zur Grünen Welle des ÖPNV im Nordend (OM 4146). Wie notwendig eine derartige Vorrangschaltung für den ÖPNV ist, zeigt die aktuelle Ampelschaltung am Friedberger Platz: Die Straßenbahnlinien 12 und 18, die vom Alleenring kommend Richtung Konstablerwache fahren, warten gemeinsam mit den Autofahrern auf das Grün der Ampel. Kommt dieses Signal, so kann die Straßenbahn weiterfahren, muss aber regelmäßig nach wenigen Metern stoppen, da Autofahrer, die links in die Bornheimer Landstraße einbiegen wollen, die Schienen blockieren. Sie können nicht in die Bornheimer Landstraße abbiegen, da sie vom Autostrom aus der Stadt kommend daran gehindert werden. Erst, wenn dieser abbricht, können die Autofahrer nach links einbiegen und die Straßenbahn weiterfahren. Sie muss aber nach wenigen Metern wiederum anhalten, da die Ampel an der Scheffelstraße inzwischen auf Rot geschaltet wurde. Um die Benachteiligung der Straßenbahn am Friedberger Platz zu beseitigen, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass die Ampelschaltung dahin gehend geändert wird, dass zuerst der Verkehr Richtung Konstablerwache freigegeben wird und erst einige Sekunden später der Verkehr Richtung Alleenring Grün geschaltet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4146 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2260 Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüne Welle für den ÖPNV

15.06.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4146 entstanden aus Vorlage: OF 534/3 vom 01.06.2023 Betreff: Grüne Welle für den ÖPNV Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo die Attraktivität des ÖPNV im Nordend durch die Einrichtung einer Grünen Welle gestärkt werden kann. Begründung: Der ÖPNV verläuft an vielen Stellen im Nordend parallel mit dem Autoverkehr beispielsweise entlang der Friedberger Landstraße, der Eckenheimer Landstraße oder der Rohrbachstraße sowie auf dem Oeder Weg oder auf dem Alleenring und Anlagenring. Häufig unterliegen Busse und Bahnen dabei denselben Ampelphasen, wodurch sie beispielsweise auf der oberen Friedberger Landstraße an Querstraßen wie der Rat-Beil-Straße, der Gießener Straße und der Dortelweiler Straße regelmäßig ausgebremst werden. Ein ÖPNV, der Vorfahrt vor dem querenden Verkehr erhielte, könnte sich deutlich schneller durch die Stadt bewegen und so ein noch attraktiveres Angebot darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.06.2023, OF 559/3 Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4273 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2010 Aktenzeichen: 92-11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Mehr Tischtennisplatten für das Nordend

31.05.2023 · Aktualisiert: 04.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2023, OF 540/3 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Adlerflychtplatz - Grünfläche am Oederweg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünfläche auf dem Friedberger Platz - Günthersburgallee zwischen Alleenring und Rohrbachstraße Lutherplatz - Orsenigopark an der Hallgartenstraße - Grünfläche Rotlintstraße zwischen Egenolfstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, sodass es wünschenswert wäre, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.09.2023, OF 563/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 540/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 563 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 563/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rohrverbindung zwischen Wassergraben im Mittelweg und Kanal wiederherstellen

02.05.2023 · Aktualisiert: 23.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3905 entstanden aus Vorlage: OF 180/16 vom 26.04.2023 Betreff: Rohrverbindung zwischen Wassergraben im Mittelweg und Kanal wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die unterirdische Rohrverbindung zwischen dem Wassergraben im Mittelweg und dem Kanal (gegenüber der Liegenschaft Fritz-Schubert-Ring 18) umgehend wiederhergestellt wird, um so zu verhindern, dass überschüssiges Oberflächenwasser oberirdisch über die Straße und den Gehweg in den weiter unten im Fritz-Schubert-Ring befindlichen Kanaldeckel abläuft. Begründung: Der Wassergraben im Mittelweg wird seit mehreren Jahren über eine von der Stadt Frankfurt hergestellte Rohrverbindung in den Kanal gegenüber der Liegenschaft Fritz-Schubert-Ring 18 entwässert. Diese Rohrverbindung ist offensichtlich nicht mehr intakt oder verstopft, sodass das Hangwasser - je nach Niederschlagsmengen in einer mehr oder weniger breiten "Fahne" - über die Straße und den Bürgersteig in den nächstgelegenen Kanaldeckel im Fritz-Schubert-Ring abläuft (siehe Fotos). Neben einer Beschädigung des viel befahrenen Wirtschaftswegeanschlusses durch die hieraus resultierende Durchnässung sowie der damit einhergehenden Verschmutzung kann das Oberflächenwasser bei Frost gefrieren, was früher bereits zu Unfällen in diesem Bereich geführt hat. Die Wiederherstellung der unterirdischen Rohrverbindung zwischen dem Wassergraben und dem Kanal sollte daher umgehend erfolgen. Foto 1 + 2 ((c) Dorothe Bogner): Defekte oder verstopfte Rohrverbindung zwischen Wassergraben und Kanal im Mittelweg Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1761 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 290 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Begrünung der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201

20.04.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2023, OF 503/3 Betreff: Haushalt 2023 Begrünung der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Mittel zur Verfügung gestellt, die den Austausch des oberen Erdreichs auf den ehemaligen Parkplätzen der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201 und die anschließende Bepflanzung ermöglichen. Begründung: Bereits Anfang November 2021 wurde der Beschluss gefasst, die Parkplätze im Bereich Eckenheimer Landstraße 187 bis 201 zum Schutz der Bäume aufzulösen. Leider bestehen die Flächen weiterhin aus Schotterplätzen anstatt aus begrüntem Erdreich, das der Versickerung von Regenwasser förderlich wäre. Um starker Überhitzung der Stadt im Sommer vorzubeugen, ist die Begrünung jeder möglichen Fläche dringend notwendig. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Etatanregung EA 119 2023 Die Vorlage OF 503/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Nachbarschaftsbüro Eckenheim

17.04.2023 · Aktualisiert: 15.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 566/10 Betreff: Haushalt 2023 Nachbarschaftsbüro Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2023 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit im Nachbar-schaftsbüro Eckenheim, Eckenheimer Landstraße 326, sicherstellen zu können. Die letztlich pro Jahr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zweckgebunden für dieses Nachbarschaftsbüro verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 10 am 02.05.2023, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 91 2023 Die Vorlage OF 566/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hebelstraße 23: Verdrängung entgegenwirken!

23.03.2023 · Aktualisiert: 23.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3805 entstanden aus Vorlage: OF 490/3 vom 09.02.2023 Betreff: Hebelstraße 23: Verdrängung entgegenwirken! Der Magistrat wird gebeten, der Verdrängung der Mieterinnen und Mieter der Hebelstraße 23 entgegenzuwirken und den Erhalt der bezahlbaren Mietwohnungen zu ermöglichen. Begründung: 2019 entschied der Magistrat, das Vorkaufsrecht für die Hebelstraße 23 nicht anzuwenden und schloss eine Abwendungsvereinbarung mit dem Investor ab, die die Umwandlung der Miet- in Eigentumswohnungen innerhalb von zehn Jahren ausschloss. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Hebelstraße 23 befürchten nun, jahrelang auf einer Baustelle wohnen zu müssen, um letztlich zur Zehnjahresfrist gekündigt zu werden. Um Schutz vor Verdrängung zu gewährleisten, sollte der Magistrat sich dafür einsetzen, dass die Mieterinnen und Mieter dort ohne jahrelange Baustelle weiterhin leben können. Der Magistrat sollte hierzu in Kontakt mit dem Investor treten, um sicherzustellen, dass keine Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, die gegen die Milieuschutzsatzung verstoßen, und somit auch keine Mieterhöhungen erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2299 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehr bei der Baustelleneinrichtung auf der Friedberger Landstraße

23.03.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3801 entstanden aus Vorlage: OF 476/3 vom 06.02.2023 Betreff: Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehr bei der Baustelleneinrichtung auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, entsprechende Markierung vorzunehmen und Schilder einzurichten, die dem Fuß- und Radverkehr eine Umfahrung der Baustelle entlang der Friedberger Landstraße in Richtung Norden, zwischen Mauerweg und Gaußstraße, aufzeigen. Weiterhin soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 20 entlang der Baustelle gelten und eine sichere Einfädelung für den Radverkehr auf die Fahrspur des Kfz-Verkehrs eingerichtet werden. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, in Zukunft den Fuß- und Radverkehr bei Planung und Genehmigung von Baustelleneinrichtungen, die die Nutzung von Radwegen und Bürgersteigen einschränken, stärker zu berücksichtigen, indem klare Handlungsempfehlungen für das Umfahren von Baustellen ausgewiesen werden. Begründung: Der Ortsbeirat sieht in der Art der Einrichtung der Baustelle entlang des betroffenen Bereichs auf der Friedberger Landstraße eine Gefahrenquelle für den Fuß- und Radverkehr. Insbesondere durch die langanhaltende Einschränkung für die Nutzerinnen- und Nutzergruppen ist eine klare Handlungsempfehlung zur Umfahrung der Baustelle notwendig. Ein reines Wegfallen der Radspur auf der Friedberger Landstraße lässt Radfahrende vor der Baustelle ratlos zurück. Der Kfz-Verkehr rechnet an dieser Stelle nicht damit, dass er sich die Fahrspur mit dem Radverkehr teilen muss. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1491 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchgangsverkehr aus der Humboldtstraße und Schwarzburgstraße heraushalten

23.03.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3793 entstanden aus Vorlage: OF 464/3 vom 06.02.2023 Betreff: Durchgangsverkehr aus der Humboldtstraße und Schwarzburgstraße heraushalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie nach der Baustellensperrung in der Glauburgstraße der Umfahrungsverkehr, aufgrund der Umgestaltung des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße, herausgehalten werden kann. Insbesondere soll die Variante geprüft werden, bei der der motorisierte Individualverkehr an der Kreuzung Humboldtstraße/Ecke Schwarzburgstraße von Norden kommend in Richtung Osten und von Süden kommend in Richtung Westen abgeleitet wird - analog zur Vorgehensweise an ähnlichen Kreuzungen in der Nachbarschaft, wie beispielsweise der Kreuzung Humboldtstraße/Ecke Stalburgstraße. Gleichzeitig soll an der Kreuzung Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße die Möglichkeit zum Linksabbiegen von Westen kommend in Richtung Norden ermöglicht werden. Bildquelle: Geoportal, Stadt Frankfurt am Main Begründung: Die Erfahrungen aus der Umgestaltung des Oeder Wegs zeigen, dass ein besonderes Augenmerk auf denjenigen motorisierten Individualverkehr gelegt werden muss, der sich zulasten der Anwohnenden seine Wege durch die engen Nebenstraßen des Oeder Wegs sucht. Aufgrund der derzeitigen Sperrung der Glauburgstraße kann aktuell noch nicht beobachtet werden, wie sehr sich der Schleichverkehr auf dieses Quartier auswirkt. Seitens der Anwohnenden besteht die Sorge, dass sich ähnliche Steigerungsraten des Kfz-Verkehrs wie im Holzhausenviertel einstellen werden. Hierzu wurde von Anwohnenden selbst dieser Vorschlag eingebracht, der vom Ortsbeirat unterstützt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1544 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen

16.03.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3687 entstanden aus Vorlage: OF 470/9 vom 23.02.2023 Betreff: Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche an der Grünfläche zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Kaiser-Sigmund-Straße in Abstimmung mit der Branddirektion so umzugestalten, dass das Falschparken dort durchgängig verhindert wird. Luftbild: Geoportal der Stadt Frankfurt Begründung: Die Fahrzeuge, die an dieser Stelle regelmäßig falsch parken - häufig große Transporter, blockieren nicht nur den Kurvenradius, sondern auch die Sicht der Fußgängerinnen und Fußgänger, was regelmäßig zu gefährlichen Situationen führt, auch weil die Verkehrsregeln hier nicht von allen beachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1574 Antrag vom 12.01.2024, OF 660/9 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5032 Antrag vom 10.05.2025, OF 1015/9 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6984 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Fahrbahnbelag in der Glauburgstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Hausnummer 23

23.02.2023 · Aktualisiert: 16.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3609 entstanden aus Vorlage: OF 478/3 vom 31.01.2023 Betreff: Neuer Fahrbahnbelag in der Glauburgstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Hausnummer 23 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Fahrbahn in der Glauburgstraße auch in dem Reststück ab Hausnummer 23 bis zur Eckenheimer Landstraße asphaltiert wird. Begründung: Die Glauburgstraße ist bis auf das angesprochene Reststück bereits mit einer Asphaltdecke überzogen. In dem angesprochenen Bereich ist noch Kopfsteinplaster. Dadurch sind die Anwohnenden in diesem Bereich einer erhöhten Lärmbelästigung ausgesetzt, gerade auch im Bereich des Übergangs zwischen beiden Belagsarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1578 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung von Fahrradbügeln Kreuzung Sternstraße/Ecke Oberweg

23.02.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3603 entstanden aus Vorlage: OF 428/3 vom 22.11.2022 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln Kreuzung Sternstraße/Ecke Oberweg Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel, möglichst auch für Lastenräder, auf der Sternstraße an der südwestlichen Ecke der Kreuzung zum Oberweg und auf dem Oberweg an der südwestlichen Seite der Kreuzung zur Sternstraße zu errichten. Begründung: An der T-Kreuzung Sternstraße/Ecke Oberweg parken Autos durchgängig direkt an der Kreuzung. Die Errichtung von Fahrradbügeln würde dem doppelten Zweck dienen, die Sicherheitslage an der Kreuzung zu verbessern und den Bewohnerinnen und Bewohnern Fahrradbügel zur Verfügung zu stellen, die bislang in der weiteren Umgebung fehlen. Fahrräder werden an Gartenzäunen auf den engen Gehwegen angeschlossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1268 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Andienung des Handwerksbetriebes Hofmeister Natursteine in der Eckenheimer Landstraße ermöglichen

23.02.2023 · Aktualisiert: 02.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3608 entstanden aus Vorlage: OF 475/3 vom 31.01.2023 Betreff: Andienung des Handwerksbetriebes Hofmeister Natursteine in der Eckenheimer Landstraße ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Andienung des Handwerks betriebes Hofmeister Natursteine in der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201 sichergestellt werden kann, ohne dass für jede An- und Ablieferung eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden muss. Möglich wäre die Lösung eines abschließbaren Pollers für die Zufahrt an die Grundstücksgrenze mit der Maßgabe, dass der Poller nur für An- und Ablieferungen geöffnet werden darf. Begründung: Der Handwerksbetrieb Hofmeister Natursteine benötigt sporadisch (circa viermal pro Jahr) zum Abtransport von Material die Zufahrtsmöglichkeit vom Fußweg entlang der Eckenheimer Landstraße mit einem kleineren Lkw-Kran. Der Transport dauert circa fünf bis zehn Minuten. Durch die Sperrung der Fläche unter den Bäumen wurde die Zufahrtsmöglichkeit nun unterbunden. Dem Handwerksbetrieb wurde angeraten, für die Anlieferung jedes Mal einen Antrag auf Sondernutzung zu stellen. Das ist ein unnötiger bürokratischer Aufwand für beide Seiten. Eine Lösung mit einem abschließbaren Poller würde das Problem einfach lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1287 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Reinigung der Grünfläche auf der Eckenheimer Landstraße 187 bis 191

31.01.2023 · Aktualisiert: 02.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2023, OF 472/3 Betreff: Reinigung der Grünfläche auf der Eckenheimer Landstraße 187 bis 191 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Grünfläche auf der Eckenheimer Landstraße 187-191 regelmäßig von Laub und Abfall gereinigt wird. Begründung: Die Fläche unter den Bäumen wurde im letzten Jahr abgesperrt. Leider ist keinerlei Umgestaltung- oder Begrünungsmaßnahme erfolgt und das wird auch nach Stellungnahme des Magistrates auf längere Zeit so bleiben. Nun sollte die Fläche wenigstens regelmäßig gereinigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 472/3 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und Volt (= Annahme)

Partei: CDU

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit an der Straßenbahnstation „Friedberger Platz“

26.01.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3449 entstanden aus Vorlage: OF 456/3 vom 12.01.2023 Betreff: Verkehrssicherheit an der Straßenbahnstation "Friedberger Platz" Trotz Pförtnerampel an der Straßenbahnstation "Friedberger Platz" in Richtung Innenstadt versuchen Autofahrerinnen und Autofahrer häufig, die Straßenbahn rechts zu überholen, obwohl die Fahrgäste bereits auf der Straße stehen. Es kommt zu gefährlichen Situationen. Die Pförtnerampel schaltet oft zu früh auf Grün, während die Türen der Straßenbahn noch geöffnet sind und Fahrgäste noch einsteigen wollen. Des Weiteren wird der Straßenbahnverkehr in Richtung Innenstadt behindert, da Konflikte mit dem Gegenverkehr entstehen: Linksabbiegerinnen und Linksabbieger in Richtung Innenstadt warten auf der Straßenbahnspur auf eine Lücke im Gegenverkehr, um in die Bornheimer Landstraße abbiegen zu können und behindern somit die Weiterfahrt der Straßenbahn. Um solche gefährlichen Situationen zu verhindern, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat über das Ergebnis zu berichten: Die Pförtnerampel für den Autoverkehr stadteinwärts an der Straßenbahnstation "Friedberger Platz" wird frühzeitig auf Rot und erst wieder auf Grün geschaltet, wenn die Straßenbahn die Straßenbahnstation verlassen hat. Eine Blitzanlage zur Überwachung der Einhaltung der Rotphasen wird aufgestellt. Der Gegenverkehr stadtauswärts, der von der Pförtnerampel an der Einmündung zur Bornheimer Landstraße gestoppt wird, ist anders als bisher zeitverzögert zur Ampel an der Koselstraße auf Grün zu schalten, damit die Fahrzeuge, die in die Bornheimer Landstraße abbiegen wollen, nicht behindert werden, sodass die Straßenbahn nicht an der Fortsetzung ihrer Fahrt gehindert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1263 Antrag vom 05.09.2023, OF 578/3 Auskunftsersuchen vom 19.10.2023, V 782 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des Fahrradweges auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und Neuhofstraße

26.01.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3445 entstanden aus Vorlage: OF 429/3 vom 22.11.2022 Betreff: Sicherung des Fahrradweges auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und Neuhofstraße Vorgang: OM 1031/21 OBR 3; ST 492/22 Auf der Grundlage der Anregung OM 1031 des Ortsbeirates 3 hat der Magistrat den in der Abbildung skizzierten Vorschlag eines von der Fahrbahn separierten Fahrradweges auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße bis zur Höhe der Pizzeria da Peppe vorgelegt. Der Ortsbeirat 3 hat diesem Vorschlag zugestimmt. Mittlerweile gibt es viele Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern (u. a. auch von dem Betreiber der an die Pizzeria da Peppe anschließenden Weinstube), dass fast allabendliches unerlaubtes Falschparken auf dem Fahrradweg auch vor der Weinstube und dem Restaurant Settimo Cielo immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer geführt hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Maßnahme bis zur Ecke Neuhofstraße zu erweitern und die Ecke Neuhofstraße ebenfalls durch Fahrradbügel abzusichern. Die Rotmarkierung soll jedoch ab Beginn der Sicherungselemente enden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1031 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 492 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1260 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbank im Oeder Weg erneuern

08.12.2022 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3264 entstanden aus Vorlage: OF 414/3 vom 27.10.2022 Betreff: Sitzbank im Oeder Weg erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Sitzbank im Oeder Weg/Ecke Mittelweg, die sich in einem sehr schlechten Zustand befindet, gegen eine neue Sitzbank auszutauschen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 567 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel an der Eckenheimer Landstraße 279/Ecke Kühhornshofweg

08.12.2022 · Aktualisiert: 05.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3276 entstanden aus Vorlage: OF 388/9 vom 23.11.2022 Betreff: Fahrradbügel an der Eckenheimer Landstraße 279/Ecke Kühhornshofweg Der Magistrat wird gebeten, an der Eckenheimer Landstraße 279/Ecke Kühhornshofweg einige Fahrradbügel einzurichten, um das illegale Parken auf dem Gehweg zu verhindern. Bildquelle: privat Begründung: Auf den Bildern anbei sieht man die Fläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 894 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum

26.11.2022 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2022, OF 451/3 Betreff: Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgende Standorte für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum für den Ortsbezirk 3 an das Mobilitätsdezernat und das Amt für Straßenbau und Erschließung zu übermitteln: 1. Feldgerichtstr. / Höhe Malapertstraße 20 2. Eysseneckstraße 41 3. Cronstettenstraße 29 4. Fürstenberger Straße 152 5. Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg 6. Glauburgstraße 81 / 83 7. Justinianstr. 8 8. Hermannstr. 32 9. Rat-Beil-Straße 47 10. Spohrstraße 41 11. Matthias-Beltz-Platz /gegenüber Spohrstr. 2 bzw. am Trinkhäuschen 12. Koselstraße 40 13. Hallgartenstraße 46 14. Vogelsbergstraße 28 15. Gaußstraße 2 16. Burgstraße 27 17. Sandweg 21 18. Sandweg 117 Begründung: Das Mobilitätsdezernat hat die Ortsbeiräte aufgefordert, Standortvorschläge für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum zu benennen. Die Vorschläge sollen als zusammengefassten Vorschlag je Ortsbeirat formlos mitgeteilt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegeführung an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee

10.11.2022 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3122 entstanden aus Vorlage: OF 419/3 vom 09.11.2022 Betreff: Radwegeführung an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee Der Magistrat wird beauftragt, die Radwegeführung an der Eckenheimer Landstraße/ Ecke Nibelungenallee in Richtung Norden so umzugestalten, dass ein hindernisloses Befahren möglich wird. Begründung: Zurzeit müssen Radfahrende bei ordnungsgemäßer Nutzung des Radwegs zweimal scharf abbiegen, um die dort installierten Verkehrszeichen und Stahlabweiser zu umfahren. Meist wird dies durch die regelwidrige Nutzung des Fußwegs umgangen. Um dies zu verhindern, wird um eine Umsetzung der verbauten Verkehrszeichen und Stahlabweiser gebeten. Bild: Falko Görres Bild: Falko Görres (Quelle: Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 585 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Öffentliche Plätze menschen- und klimafreundlich gestalten

10.11.2022 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3125 entstanden aus Vorlage: OF 408/3 vom 28.10.2022 Betreff: Öffentliche Plätze menschen- und klimafreundlich gestalten Der Magistrat wird gebeten, Sorge zu tragen, dass die kleinen öffentlichen Plätze des Nordends, die wichtige Aufenthaltsräume im dicht besiedelten Nordend sind, nicht unbefristet privaten Baustellen und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Besonders ist hier zu beachten, dass nicht über mehrere Jahre Fuß- sowie Fahrradwege versperrt werden und die gesamte Absperrung ausschließlich zulasten von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrr adfahrern geht. Der Magistrat wird aufgefordert, auch bei der Sperrung von Plätzen im Sinne des Klimaschutzes zu handeln und derartig umfassende Maßnahmen zeitlich und räumlich eindeutig zu begrenzen. Dies gilt in besonderem Maße für den kleinen Platz hinter der Haltestelle "Musterschule" der U 5, der kurzfristig der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung gestellt werden soll. Begründung: Der Platz hinter der Haltestelle "Musterschule" am Anfang der Eisernen Hand ist nunmehr bereits mehrere Jahre zugunsten der Sanierung des Hauses Eckenheimer Landstraße 24 für die öffentliche Nutzung gesperrt, ebenso wie der angrenzende Fahrradweg auf der Eckenheimer Landstraße und der Bürgersteig. Mittlerweile - weil schon seit vielen Monaten keine Bautätigkeit mehr stattfindet - dient der Platz hauptsächlich als private und öffentliche Müllhalde. Der Magistrat hatte nach Aufforderung durch den Ortsbeirat ein Ende der Absperrung für August 2022 zugesagt, was ganz offensichtlich nicht erfolgte, weitere Nachfragen blieben unbeantwortet. Es ist mittlerweile nicht mehr nachvollziehbar, wieso für eine private Sanierungsmaßnahme, bei der seit Monaten keine Bautätigkeit mehr feststellbar ist, der Platz und sämtliche Wege zulasten der Allgemeinheit abgesperrt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 587 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2106 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg und Radfahrende im Marbachweg schützen

10.11.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3145 entstanden aus Vorlage: OF 366/9 vom 16.10.2022 Betreff: Radweg und Radfahrende im Marbachweg schützen Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Planung für die Schließung der Radwegelücke auf der Eschersheimer Landstraße und der im Bereich der Haltestelle "Dornbusch" vorgesehenen Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen auch eine bauliche Trennung des ersten Abschnitts des Radwegs am Marbachweg (von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Eckenheimer Landstraße, siehe Foto auf Seite 2 mit Markierung) in den Bereichen, in denen keine Parkplätze oder Einfahrten dahinter liegen, einzuplanen und umzusetzen. Hier kommt es zu sehr häufigen und gefährlichen Parkverstößen durch Pkw- und Lieferverkehr. Einer der bestehenden Parkplätze sollte in diesem Zuge für den Lieferverkehr reserviert werden, um hier eine legale Abhilfe zu schaffen. Ferner wird der Magistrat darum gebeten, auf der Sperrfläche in Höhe des Marbachwegs 361 Radbügel zu installieren, die zusätzliche Abstellmöglichkeiten für R äder unter anderem für die Kundschaft des umliegenden Gewerbes bieten würden. Begründung: Im Zuge der Planung und Umsetzung des neuen Radwegs auf der Eschersheimer Landstraße sollte auch diese leicht und ohne Nachteile für andere Verkehrsteilnehmende umsetzbare Maßnahme berücksichtigt werden, um die Sicherheit der Radfahrenden zu erhöhen - zumal durch den Ausbau des Radwegs hier auch mit einem erhöhten Aufkommen von Radfahrenden zu rechnen ist und sich der Radweg im Schulwegeplan befindet. Denkbar sind hier zum Beispiel KlickFix-Module. Zur Illustration der Häufigkeit der Parkverstöße sei auch auf das Luftbild aus dem Geoportal der Stadt Frankfurt auf Seite 2 verwiesen, in dem sich zwei Fahrzeuge auf dem Radstreifen befinden und zwei weitere die Sperrfläche als Parkplatz nutzen. Quelle: Geoportal.frankfurt.de (Luftbilder 2021) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 596 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167

10.11.2022 · Aktualisiert: 23.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.11.2022, OA 276 entstanden aus Vorlage: OF 378/9 vom 24.10.2022 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Zwischenbescheide des Magistrats vom 27.04.2023, 14.09.2023 und 25.01.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die mit der Vorlage vom 14.10.2022, M 167, vorgelegte Planung für die Straßen im Ortsbezirk 9 (Marbachweg, Am Dornbusch, Wilhelm-Epstein-Straße) unter Berücksichtigung folgender grundsätzlicher Hinweise anzupassen: 1. Die mit dem Antrag vom 18.06.2019, NR 895, beschlossene Vorgabe, Radwege in der Regel mit einer Breite von 2,3 Metern (mindestens aber zwei Meter breit) zu planen, wird auch hier konsequent zur Anwendung gebracht. Hier sei insbesondere auch auf den Schulwegeplan verwiesen, der die oben genannten Straßen als Radwege beinhaltet. Das gefahrenfreie Überholen, auch aufgrund des sehr breiten Spektrums von Radfahrenden, muss durch die entsprechende Breite gewährleistet sein; 2. die mit dem Antrag vom 18.06.2019, NR 895, beschlossene Vorgabe, Radwege "durch bauliche Maßnahmen getrennt von anderen Verkehrsarten effektiv von Kraftfahrzeugen freigehalten" sowie "‚Quetschlösungen' im Straßenraum (...) zu vermeiden" wird auch hier angewendet, um die Sicherheit insbesondere von Kindern im Straßenverkehr zu erhöhen; 3. Gehwege sind mit einer Breite von mindestens zweieinhalb Metern zu planen, wie es die bundesgesetzlichen Soll-Vorgaben und der Stand der Technik aus diversen Regelwerken und Normen vorsehen. Baumstandorte sind hier möglichst mit abgedeckten Baumscheiben zu integrieren. Ge rade für Kinder und ältere Menschen sollen die Wege frei von Hindernissen nutzbar sein. Begründung: Zu Ziffer 1.) und Ziffer 2.) Abschnittsweise sieht die Planung keine Verbesserung für den Radverkehr gegenüber der aktuellen Situation vor. Radwege mit einer Breite von eineinhalb Metern, die auf der Straße neben den Schienen geführt werden und der Verzicht auf eine bauliche Trennung stehen im Widerspruch zu den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung (NR 895) und dem Vortrag M 167, der sie beigefügt sind. Eine Neuplanung sollte die aktuell bereits vorliegenden und teils gefährlichen Mängel beheben. Es handelt sich hier auch für Radfahrende um eine wichtige Radverbindung, die ebenso wie der ÖPNV eine Verbesserung erfahren sollte. Vor allem aber da sich der Radweg auch im Schulwegeplan befindet, ist es nicht hinzunehmen, die Situation bei der Neuplanung der Straße nicht deutlich und nach dem Stand der Technik zu verbessern. Sorgen und Beschwerden über die bestehenden Radwege liegen dem Ortsbeirat bereits vor, ebenso sind auf dem Radweg regelmäßig Parkverstöße zu beobachten, die häufig zu gefährlichen Situationen und gelegentlich leider auch zu Unfällen führen. Sollten gesetzliche Vorgaben der Umsetzung der Forderung entgegenstehen, hätten diese bereits in der Vorlage erläutert werden sollen. Zur Illustration sei auf die Anlagen zum Vortrag M 167 verwiesen, hier zum Beispiel auf die Seiten LP 7, 8, 9 und 10 für den Marbachweg, die lediglich unterdimensionierte und baulich nicht von der Straße getrennte Radwege in mindestens eine Richtung vorsehen. Zu Ziffer 3.) Das Standardmaß zeitgemäßer Fußwege-Planungen liegt bei zweieinhalb Metern. Es soll eine Lösung gefunden werden, in der mindestens eine Seite dem Standard insoweit entspricht, dass auch zwei Personen, so auch eine Rollstuhlfahrende und eine Begleitperson, nebeneinander auf dem Gehweg unterwegs sein können. Siehe dazu auch die Empfehlungen und Erläuterungen des Fuß e. V. Die Integration von Bäumen kann dabei gut gelingen, hier wäre etwa der Gehweg vor der DNB auf der Eckenheimer Landstraße ein gelungenes Beispiel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 98 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 16.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Fristverlängerung um einen Monat) 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Fristverlängerung um einen Monat) 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 § 3397, 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 12.06.2023 § 3926, 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 16.10.2023 § 4441, 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.02.2024 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Hügelstraße

08.11.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3081 entstanden aus Vorlage: OF 439/10 vom 25.10.2022 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, den seinerzeit vom Radbüro im Rahmen des Gesamtkonzepts für die Eckenheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße zugesagten Fahrradbügel auf der Sperrfläche auf der Eckenheimer Landstraße vor der Fahrradampel stadteinwärts an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Hügelstraße endlich zu setzen. Begründung: Besagte Sperrfläche wird ständig zugeparkt, auch weil diese zur Andienung des dort aufgestellten Glascontainers genutzt wird. Da sie aber für Kfz zu kurz ist, stehen die Kfz gleichzeitig auch auf dem Fahrradweg, der hier für die Aufstellung der Fahrradfahrer stadteinwärts erforderlich ist, was an der unübersichtlichen Kreuzung zu Gefährdungssituationen führt. Deshalb sollte der zugesagte Fahrradbügel, der dieses unerlaubte Halten und Parken verhindert, endlich gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 444 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicherer Radverkehr an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee

27.10.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2022, OF 403/3 Betreff: Sicherer Radverkehr an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Nördlich der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Nibelungenallee (vor dem Restaurant "Mr. Thai Express") sollen die Poller, die den Fahrradweg vom Fußgängerweg abgrenzen, entfernt und das Verkehrsschild versetzt werden. Begründung: Radfahrer, die aus Richtung Süden die Eckenheimer Landstraße befahren, müssen, wenn sie ordnungsgemäß den Radweg befahren sollen, kurz nördlich dieser Kreuzung durch eine enge "Schikane" kurven, um mehreren Verkehrszeichenmasten und Stahlabweisern auszuweichen, die dort verbaut sind. Durch eine geänderte Führung wird die Sicherheit erheblich verbessert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 403/3 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Erhalt von Arbeitsplätzen im Nordend

27.10.2022 · Aktualisiert: 06.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2022, OF 410/3 Betreff: Erhalt von Arbeitsplätzen im Nordend Bei einer öffentlichen Veranstaltung der IHK Frankfurt Anfang Oktober berichtete eine verantwortliche Mitarbeiterin des Personalbereiches der Fa. Merz, dass das Thema Angebot an freien Parkplätzen während der Arbeitszeit aktuell bei vielen Einstellungsgesprächen durchaus ein Entscheidungskriterium sei und die anstehenden Veränderungen im Zuge der Parkraumbewirtschaftung bereits einige Bewerberinnen und Bewerber bewogen hätten einen anderen Arbeitgeber zu bevorzugen. Zusätzlich gab es bereits Kündigungen mit Hinweis auf die Parksituation. Es wurde sehr deutlich, dass dies Merz auf Dauer nicht hinnehmen kann. Merz wurde 1908 in Frankfurt gegründet und hat bis heute hier auch seinen Sitz. Das Unternehmen beschäftigt weltweit 3.000 Mitarbeitende. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Gab es bereits Gespräche der Stadt Frankfurt mit der Fa. Merz bzgl. der Unternehmenszentrale in der Eckenheimer Landstraße bei denen u.a. das Thema "Einführung der Parkraumbewirtschaftung und Auswirkungen auf die Personalakquise" angesprochen wurde? b) Wenn ja, welche Angebote konnte die Stadt Merz unterbreiten? c) Gab es ähnliche Gespräche mit weiteren Arbeitgebern aus dem Nordend? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 410/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 410/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 410/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

Weiter lesen

Ideen

Keine Ideen gefunden.