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Meine Nachbarschaft: Hahnstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Auwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Wann wird er gepflanzt?

15.08.2016 · Aktualisiert: 07.09.2016

Antrag vom 15.08.2016, OF 122/6 Betreff: Auwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Wann wird er gepflanzt? Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: 1. Wieso wurde im Winter 2015/2016 entgegen der ursprünglichen Ankündigung nicht damit begonnen, Bäume und Sträucher für einen Auwald am Goldsteiner Mainufer zu pflanzen? 2. Wird die Anpflanzung nun im Winter 2016/2017 komplett vollendet, oder verzögert sich der Zeitplan? 3. Welche Gehölze werden gepflanzt (Baumarten, Straucharten)? Begründung: "20.000 Bäume und 4.500 Sträucher sollen am Schwanheimer Ufer gepflanzt werden. Der dadurch entstehende Auwald soll ein Ausgleich für Grünflächen sein, die durch den Bau des Riederwaldtunnels wegfallen... Im Winter, noch vor dem Frost, werde ein Teil der Bäume und Büsche gepflanzt. Nach dem der nicht mehr genutzte Brunnen zurückgebaut worden sei, würden die verbleibenden Bäume gepflanzt, wieder vor dem Frost, im Winter des kommenden Jahres." Dies war am 16. Oktober 2015 der Frankfurter Rundschau zu entnehmen. Wie bei einer Ortsbesichtigung festgestellt werden musste, ist aber im Winter 2015/2016 entgegen der Ankündigung keine Anpflanzung erfolgt. Es stellt sich daher die Frage, wie es weiter geht und ob im kommenden Winter nun mit einer Anpflanzung zu rechnen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 103 2016 Die Vorlage OF 122/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Tempo 50 am Niederräder und Schwanheimer Ufer

16.06.2016 · Aktualisiert: 07.07.2016

Antrag vom 16.06.2016, OF 96/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder und Schwanheimer Ufer Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, am Niederräder und Schwanheimer Ufer bis mindestens zur Autobahnauffahrt der A5, die Höchstgeschwindigkeit für Verkehrsteilnehmer*innen auf 50 km/h herabzusetzen. Begründung: Die Straßen Niederräder und Schwanheimer Ufer trennen Niederrad inkl. Bürostadt von den Erholungsflächen, Rad- und Fußgängerwegen am Main. Entsprechend häufig werden die genannten Straßen von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zum Überqueren genutzt. Zusätzlich biegen sowohl von den Vereinen und Kleingärten am Main und aus Niederrad und der Bürostadt Kraftfahrer*innen auf die hoch frequentierte Uferstraße ein. Das Unfallrisiko ist entsprechend hoch. Das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h, wie im neuen Koalitionsvertrag für Hauptverkehrsstraßen generell vorgesehen, würde die Situation deutlich entschärfen. Zusätzlich wird durch die geringere Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer*innen die Umwelt entlastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 96/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Minderung der Gefahrensituation für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer an der Wendemöglichkeit für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer auf der Lyoner Straße auf Höhe der AralTankstelle

16.06.2016 · Aktualisiert: 14.11.2016

Antrag vom 16.06.2016, OF 93/5 Betreff: Minderung der Gefahrensituation für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer an der Wendemöglichkeit für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer auf der Lyoner Straße auf Höhe der Aral-Tankstelle Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die aktuelle Gefahrensituation für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an der Wendemöglichkeit für Kraftfahrer*innen auf der Lyoner Straße auf Höhe der Aral-Tankstelle zu prüfen und diese durch geeignete Maßnahmen wie der Installation von Zebrastreifen und/oder eines zusätzlichen Weges für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen über die Gleise zu entschärfen. Begründung: Bewohner*innen und Arbeitnehmer*innen der Bürostadt Niederrad haben kaum Möglichkeiten, die Lyoner Straße zu überqueren. Es gibt so gut wie keine ausgewiesenen Übergangsmöglichkeiten außer an der Haltestelle Bürostadt Niederrad. So nutzen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen die Wendemöglichkeiten für Kraftfahrer*innen, um auf die jeweils andere Straßenseite zu gelangen. An der o.g. Stelle kommt es häufig zu Unfällen. Die Nutzer*innen der Wendemöglichkeit müssen zusätzlich auch die Gefahr einer vorbeifahrenden Straßenbahn beachten. Das Anbringen von Zebrastreifen und/oder eines zusätzlichen Weges für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen über die Gleise könnten Maßnahmen sein, um die Situation übersichtlicher zu gestalten und die Gefahrensituation zu verringern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 93/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 93/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 93/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 93/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung der Plakatwände in der Bahnunterführung Goldsteinstraße

03.06.2016 · Aktualisiert: 13.09.2016

Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 140 entstanden aus Vorlage: OF 30/5 vom 18.05.2016 Betreff: Entfernung der Plakatwände in der Bahnunterführung Goldsteinstraße Vorgang: OM 33/11 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Plakatwände in der Bahnunterführung Goldsteinstraße entfernt werden. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden vor, wonach die Unterführung für zu Fuß Gehende wiederholt nicht passierbar war, weil von den Wänden heruntergerissene Plakate den Gehweg versperrten, sodass Fußgänger zum Passieren auf die Fahrbahn treten mussten. Angesichts der Enge der Unterführung ist dies viel zu gefährlich und für Behinderte eventuell gar nicht möglich. Der Ortsbeirat hatte schon in seiner Anregung an den Magistrat vom 06.05.2011, OM 33, darum gebeten. Der Magistrat setzte seinerzeit lediglich eine Versetzung der Plakatwände durch. Diese Maßnahme war offensichtlich nicht ausreichend. Es ist daher die vollständige Beseitigung der Anschlagflächen zu veranlassen. Gehweg Unterführung Goldsteinstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2011, OM 33 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1223

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung eines Verkehrsspiegels in der Goldsteinstraße/Ecke Kniebisstraße zur besseren Übersicht

03.06.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 138 entstanden aus Vorlage: OF 28/5 vom 13.05.2016 Betreff: Anbringung eines Verkehrsspiegels in der Goldsteinstraße/Ecke Kniebisstraße zur besseren Übersicht Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Goldsteinstraße/Ecke Kniebisstraße zur besseren Übersicht, hauptsächlich für Autofahrer, ein Verkehrsspiegel angebracht werden kann. Begründung: Autofahrer, die aus dem Parkplatz am Saalbau in Niederrad nach rechts in die Goldsteinstraße herausfahren, haben durch parkende Autos des Öfteren eine sehr schlechte Sicht auf den Autoverkehr, der von links kommt. Die Autofahrer sind gezwungen, auf die Straße herauszufahren und behindern dadurch Fußgänger. Außerdem erhöhen Fahrradfahrer, die gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße fahren dürfen, zusätzlich die Gefahrensituation, da sie die Fahrbahn weiter verengen. Ein Verkehrsspiegel, möglicherweise angebracht am Straßennamenschild Goldsteinstraße/Ecke Kniebisstraße, würde den aus dem Parkplatz herausfahrenden Autofahrern die Übersicht deutlich erhöhen und damit die Engstelle entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1125 Antrag vom 22.09.2016, OF 182/5 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.10.2016, OIB 41 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Einspruch gegen Planänderungsverfahren III-2016-10 zum Bebauungsplan Nr. 872 - „Lyoner Straße“ - Keine Gemeinbedarfsnutzung für TSG Gelände

17.05.2016 · Aktualisiert: 10.06.2016

Antrag vom 17.05.2016, OF 25/5 Betreff: Einspruch gegen Planänderungsverfahren III-2016-10 zum Bebauungsplan Nr. 872 - "Lyoner Straße" - Keine Gemeinbedarfsnutzung für TSG Gelände Der Ortsbeirat bittet den neu gewählten Magistrat, beim Regionalverband gegen den Teil des Planänderungsverfahrens Einspruch zu erheben, der aufgrund des Bebauungsplans B872 "Lyoner Straße" eine Änderung der Flächennutzung des von der TSG Niederrad genutzten Teil-Geländes von einer Fläche für Erholung, Sport und Freizeit in eine Gemeinbedarfsfläche notwendig macht, weil diese Fläche laut Begründung des oben genannten Baufstellungsbeschlusses künftig für eine Grund- oder weiterführende Schule vorgesehen sein soll. Die ursprüngliche Flächennutzung Erholung, Sport und Freizeit soll für diesen Teil-Bereich erhalten bleiben. Begründung: In der Begründung zum Bebauungsplan 872 "Lyoner Straße" ist eine Grund- oder weiterführende Schule auf einem Teil des von der TSG Niederrad genutzten Geländes vorgesehen. Dieses Gelände liegt inmitten der Nachtschutzzone des Frankfurter Flughafens und grenzt unmittelbar an die Tagschutzzone 2 an. Das heißt, es handelt sich hierbei um Siedlungsbeschränkungsgebiet. Der Gesetzgeber untersagt es, in diesem Bereich Schulen, Kindertagesstätten und Krankenhäuser zu bauen. Dieser Schutz dient der Gesundheit. Aus diesem Grund erscheint es fragwürdig, dass nun über ein Planänderungsverfahren von einer Fläche für Erholung, Sport und Freizeit in eine Gemeinbedarfsfläche eine Ausnahmeregelung für dieses Gelände vorbereitet werden soll. Darüber hinaus würde mit der Planänderung den Bürgern der Stadt Frankfurt eine wertvolle Sportfläche verloren gehen. Gerade mit Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen in der Bürostadt, die mittelfristig 10.000 neue Bewohner des Stadtteils mit sich bringen werden, besteht eine große Notwendigkeit, diese Fläche weiterhin für Sport vorzusehen. Es ist nicht davon auszugehen, dass das derzeit auf 23.000 Bewohner ausgelegte Sportangebot der Niederräder Vereine bei dem geplanten Wachstum noch ausreichend sein wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 25/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Sanierung des Tennenplatzes auf dem Gelände der TSG Niederrad als Kunstrasenplatz

13.05.2016 · Aktualisiert: 10.06.2016

Antrag vom 13.05.2016, OF 22/5 Betreff: Sanierung des Tennenplatzes auf dem Gelände der TSG Niederrad als Kunstrasenplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, welche kurzfristigen Maßnahmen auf dem Sportgelände der TSG Niederrad zu realisieren sind, um den Sportbetrieb zu optimieren und zu verbessern und ob die Sanierung des Tennenplatzes als Kunstrasenplatz eine solche Möglichkeit darstellt. Begründung: Der Tennenplatz auf dem Sportgelände der TSG Niederrad in der Hahnstraße befindet sich in einem desolaten Zustand. Die TSG Niederrad ist der nächstgelegene Sportverein für die Bürostadt Niederrad in der zeitnah 10.000 neue Bürger wohnen werden. Diese sollen die Möglichkeit erhalten, Angebote der TSG auf annehmbaren Flächen zu nutzen. Der Sportverein bekommt durch die Sanierung in einen Kunstrasenplatz zudem die Möglichkeit, neue Mitglieder zu werben und das Sportangebot auch in den Wintermonaten aufrecht zu erhalten. Eine Auslagerung der TSG Niederrad auf ein anderes Gelände ist ausdrücklich keine geeignete Maßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 22/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 21/5 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Sicherstellung des Spielbetriebes der TSG Niederrad

04.05.2016 · Aktualisiert: 10.06.2016

Antrag vom 04.05.2016, OF 21/5 Betreff: Sicherstellung des Spielbetriebes der TSG Niederrad Vorgang: ST 1376/14 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, I. welche kurzfristigen und II. welche langfrstigen Maßnahmen geplant sind, um einen adäquaten Spielbetrieb für die TSG Niederrad zu gewährleisten. Begründung: Der Tennenplatz und der Rasenplatz auf dem Sportgelände der TSG Niederrad in der Hahnstraße befinden sich in einem mangelhaften Zustand. Bei Regen stehen Pfützen auf dem Tennenplatz und dieser ist somit nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzbar. Der Sommerspielbetrieb 2016 findet idR auf dem Rasenplatz statt. Der Winterspielbetrieb hingegen findet wieder auf dem Tennenplatz statt. Um den Spielbetrieb für die TSG Niederrad aufrechtzuerhalten, ist es unabdingbar, dass dem Verein kurzfristige und langfristige Maßnahmen aufgezeigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2014, ST 1376 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 38 2016 Die Vorlage OF 21/5 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung wie folgt lautet: "Der Tennenplatz auf dem Sportgelände der TSG Niederrad in der Hahnstraße befindet sich in einem desolaten Zustand. Die TSG Niederrad ist der nächstgelegene Sportverein für die Bürostadt Niederrad in der zeitnah 10.000 neue Bürger wohnen werden. Diese sollen die Möglichkeit erhalten, Angebote der TSG auf annehmbaren Flächen zu nutzen. Der Sportverein bekommt durch die Sanierung in einen Kunstrasenplatz zudem die Möglichkeit, neue Mitglieder zu werben und das Sportangebot auch in den Wintermonaten aufrechtzuerhalten. Eine Auslagerung der TSG Niederrad auf ein anderes Gelände ist ausdrücklich keine geeignete Maßnahme." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geruchsbelästigung durch das Klärwerk Niederrad hier: Gutachten offenlegen

03.05.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 29 entstanden aus Vorlage: OF 2/6 vom 29.03.2016 Betreff: Geruchsbelästigung durch das Klärwerk Niederrad hier: Gutachten offenlegen Der Magistrat wird gebeten, das Gutachten zur Geruchsbelästigung durch das Klärwerk Niederrad, welches dem Stadtschulamt laut einem Presseartikel in der Frankfurter Neuen Presse vom 22.02.2016 vorliegt, dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. Begründung: In dem genannten Presseartikel der Frankfurter Neuen Presse wird im Zusammenhang mit der kurzfristigen Verlagerung des vorläufigen Schulstandorts der Kooperativen Gesamtschule in Niederrad der Sprecher des Bildungsdezernats mit den Worten zitiert: "Wir wollten eigentlich eine Lösung, die sicherstellt, dass wir aus dem Provisorium direkt in den endgültigen Standort ziehen können". Weiter heißt es in dem Presseartikel: "Deshalb hatte man auch ein Grundstück in der Goldsteinstraße 235 - zwischen Kläranlage und Autobahn - präferiert, wenn nicht in letzter Sekunde noch ein Gutachten aufgetaucht wäre, dass doch eine zu hohe Geruchsbelästigung für die Kinder aufzeigte." Deshalb ist der vorläufige Standort der Kooperativen Gesamtschule in Niederrad kurzfristig zur Außenstelle der Salzmannschule verlagert worden. Dieses kurzfristig erschienene Gutachten zur Geruchsbelästigung durch das Klärwerk Niederrad ist dem Ortsbeirat 6 bisher nicht bekannt. Der Presseartikel der Frankfurter Neuen Presse vom 22.02.2016 ist unter http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Kein-Platz-kein-Br andschutz;art675,1865913 abrufbar. Anlage 1 (ca. 105 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2016, ST 1036 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 270 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Änderung des Bebauungsplans Nr. 872 - Lyoner Straße Herausnahme der Schule auf dem von der TSG Niederrad genutzten Gelände

11.04.2016 · Aktualisiert: 10.06.2016

Antrag vom 11.04.2016, OF 8/5 Betreff: Änderung des Bebauungsplans Nr. 872 - Lyoner Straße Herausnahme der Schule auf dem von der TSG Niederrad genutzten Gelände Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das von der TSG Niederrad genutzte Gelände im Bebauungsplan 872 "Lyoner Straße" nicht für eine Grund- oder weiterführende Schule vorzusehen und den Bebauungsplan dahingehend zu ändern. Begründung: Nach wie vor ist im Bebauungsplan 872 "Lyoner Straße" eine Grund- oder weiterführende Schule auf dem von der TSG Niederrad genutzten Gelände vorgesehen. Die in den letzten Monaten geführte Diskussion um einen geeigneten Standort der Schule hat gezeigt, dass es keinesfalls sinnvoll ist, eine Schule im Siedlungsbeschränkungsgebiet zu planen. Daher ist es dringend erforderlich, den Bebauungsplan 872 zu ändern, um für diese Fläche gegebenenfalls andere Nutzungen möglich zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 29.04.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 8/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 8/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Sanierung des Tennenplatzes auf dem Gelände der TSG Niederrad als Kunstrasenplatz

11.04.2016 · Aktualisiert: 06.05.2016

Antrag vom 11.04.2016, OF 9/5 Betreff: Sanierung des Tennenplatzes auf dem Gelände der TSG Niederrad als Kunstrasenplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Tennenplatz auf dem Sportgelände der TSG Niederrad schnellstmöglich als Kunstrasenplatz zu sanieren. Begründung: Der Tennenplatz auf dem Sportgeländer der TSG Niederrad in der Hahnstraße befindet sich in einem desolaten Zustand. Bereits in einem Antrag vom 18.07.2014 wurde eine Sanierung angeregt - ohne Ergebnis. Die TSG Niederrad ist der nächstgelegene Sportverein für die Bürostadt Niederrad in der zeitnah 10.000 neue Bürger wohnen werden. Diese sollen die Möglichkeit erhalten, Angebote der TSG auf annehmbaren Flächen zu nutzen. Der Sportverein bekommt durch die Sanierung in einen Kunstrasenplatz zudem die Möglichkeit, neue Mitglieder zu werben und das Sportangebot auch in den Wintermonaten aufrecht zu erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 29.04.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 9/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme)

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllbehälterangebot rund um die Carl-von-Weinberg-Schule

03.11.2015 · Aktualisiert: 26.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4655 entstanden aus Vorlage: OF 1512/6 vom 30.09.2015 Betreff: Müllbehälterangebot rund um die Carl-von-Weinberg-Schule Vorgang: V 4/11 OBR 6; ST 841/11 1. Der Magistrat wird erneut gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob weitere Müllbehälter rund um die Carl-von-Weinberg-Schule angebracht werden können. Hierbei sind der behälterfreie Parkplatz (Zufahrt über die Straßburger Straße) entlang der Kleingartenanlage und der Sportanlage, der behälterfreie Weg von der Straßenbahnhaltestelle "Waldau" bis zum Zebrastreifen in der Straßburger Straße und der behälterfreie Weg von der Bushaltestelle "Waldau/Goldsteinstraße" zur Schule zu überprüfen. 2. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Carl-von-Weinberg-Schule den Schülern nochmals den Umgang mit dem Müll im Unterricht näherbringt. 3. Um die Schule dabei zu unterstützen, ist nach der ggf. vorgenommenen Aufstellung weiterer Müllbehältnisse ein richtiger Plan der vorhandenen Müllbehältnisse zu übermitteln. Dieser soll den Schülern beka nnt gemacht werden. 4. Ggf. könnte die Carl-von-Weinberg-Schule ein "Müllprojekt" starten und hierbei Müllsammelaktionen durchführen. Begründung: Trotz der Anbringung eines weiteren Müllbehälters im Jahr 2011 (ST 841) bleibt die Situation der Vermüllung rund um die Carl-von-Weinberg-Schule den Anwohnern nach unbefriedigend. Die Schule hat über 1.000 Schüler, welche auf unterschiedlichen Wegen die Schule erreichen. Einige Schüler (ältere Jahrgänge) halten sich während der Pausen auf dem o. g. Parkplatz auf und haben dort keine Möglichkeit, ihren Müll in entsprechende Behältnisse zu werfen. Stattdessen findet er sich rund um die Schule in den Grünanlagen oder bei den Anwohnern vor der Haustür wieder. Der angefügte "Plan" zeigt die aktuell vorhandenen Behältnisse (Smileys) und weitere mögliche Standorte (Sterne). Mit Sicherheit sind nicht nur die Schüler Verursacher des anfallenden Mülls, nach Auskunft der Anwohner verursachen sie jedoch einen beträchtlichen Teil. (Quelle: Google) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.05.2011, V 4 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2011, ST 841 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 228 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsüberwachung am Schwanheimer Ufer

26.06.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4248 entstanden aus Vorlage: OF 1103/5 vom 07.06.2015 Betreff: Verkehrsüberwachung am Schwanheimer Ufer Der Magistrat wird gebeten, am Schwanheimer Ufer die Lichtzeichenanlage in Höhe der Autobahnauffahrt mit einer kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auszustatten. Begründung: Bedauerlicherweise ist das Schwanheimer Ufer häufig der Ort für Verkehrsunfälle aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. In den letzten acht Jahren waren drei Verkehrstote zu beklagen. Der Ortsbeirat erhofft sich eine verbesserte Verkehrsdisziplin durch die Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1469 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Vorlage des Stadtteilverkehrsplanes Niederrad

09.06.2015 · Aktualisiert: 03.07.2015

Antrag vom 09.06.2015, OF 1102/5 Betreff: Vorlage des Stadtteilverkehrsplanes Niederrad Vorgang: ST 1406/14 Der OBR fragt den Magistrat, wann der schon seit 2005 in Bearbeitung befindliche Stadtteilverkehrsplan Niederrad fertig gestellt ist und im Zusammenhang damit, wann die Vorstellung der Verkehrsführung in der Triftstraße/Adolf-Miersch-Straße sowie die Radwegeführung dem OBR zur Beratung vorgelegt werden. Begründung: Die Forderung eines Stadtteilverkehrsplans für Niederrad und damit verbunden für eine geänderte Verkehrsführung mit Linksabbiegemöglichkeiten, besseren Bedingungen für den Radverkehr, Reduzierung der Geschwindigkeiten in der Achse Triftstraße - Adolf-Miersch-Straße - Lyoner Straße bestehen schon seit vielen Jahren. Die Überlegung, einen Verkehrsplan für diesen Bereich von Niederrad zu erstellen, kam vor allem im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Autobahnabfahrt in der Straßburger Straße auf. Inzwischen ist die Anschlussstelle fertiggestellt. Außerdem werden momentan mehrere Wohngebäude u.a. in der Lyoner Straße und Hahnstraße erbaut oder sind geplant. Einige sind schon fertiggestellt und bewohnt. Das erfordert eine bewohnerfreundliche Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmer. Zuletzt hatte der OBR die Vorlage im Juli 2014 angemahnt. In der ST 1406 vom Oktober 2014 wurde der Abschluss der Planung für Ende 2014 angekündigt. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2014, ST 1406 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1377 2015 Die Vorlage OF 1102/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Tempo 50 am Niederräder Ufer

03.06.2015 · Aktualisiert: 03.07.2015

Antrag vom 03.06.2015, OF 1106/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder Ufer 1. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dafür Sorge zu tragen, dass von der Unterführung der A 5 bis zur Deutschordensstraße die Höchstgeschwindigkeit auf 50 Km/h festgesetzt wird. 2. Überdies bitten wir zu prüfen und zu berichten an welchen Einmündungen es sinnvoll ist, Ampelanlagen zu errichten. Begründung: Das Schwanheimer Ufer ist eine der am stärksten frequentierten Straßen Frankfurts. Das Unfallrisiko der Zu-und Abfahrten der Autobahn und der einmündenden Straßen ist hoch. Vor kurzem war ein Todesopfer auf der Höhe der A5 zu beklagen. Auffahrunfälle in diesem Bereich sind nicht selten. Eine Tempo 50-Zone wird das Sicherheitsrisiko entschärfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1106/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Herr Kehrmann gegen SPD und Frau Hofmann (= Annahme)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Geeignete Maßnahmen zur Verhinderung weiterer schwerer Verkehrsunfälle am Schwanheimer Ufer sowie an den Auffahrten und an der Abfahrt von der Bundesautobahn A.5

19.05.2015 · Aktualisiert: 27.05.2015

Antrag vom 19.05.2015, OF 1380/6 Betreff: Geeignete Maßnahmen zur Verhinderung weiterer schwerer Verkehrsunfälle am Schwanheimer Ufer sowie an den Auffahrten und an der Abfahrt von der Bundesautobahn A 5 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgrund der aktuellen Ereignisse gebeten, unter Beteiligung des teilweise zuständigen Ortsbeirats 5 zu prüfen und zu berichten durch welche Maßnahmen an o. g. Kreuzungen (s. Anlage) mehr Sicherheit geschaffen werden kann. Folgende Vorschläge sind in die Prüfung einzubeziehen und zu bewerten. 1. die Aufstellung von festinstallierten Blitzanlagen in alle Richtungen, 2. der Kontrolle von Rotphasen der Ampelanlagen durch diese Blitzanlagen, 3. Überprüfung der Ampelschaltung und besonders der Umschaltphasen der Ampelanlagen, 4. den Umbau der Kreuzung in einen Kreisverkehr. Begründung: In den letzten Jahren kam es immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen an den o. g. Kreuzungen. Immer wieder wurde und wird zu schnell gefahren und bzw. oder die Rotphase einer Ampelanlage missachtet. Die bisher getroffenen Maßnahmen haben leider nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt, sodass härtere und effektivere Maßnahmen ergriffen müssen, um die Verkehrssünder und besonders etwaige unbeteiligte Dritte zu schützen. Anlage: (Quelle:https://www.google.de/maps/ place/Schwanheimer+Ufer,+Frankfurt+am+Main/@50.0882746,8.6179249,278m/data=!3m1 ! 1e3!4m2!3m1!1s0x47bd0a4982d55083:0x9815194d37daf6a1) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 54 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1357 2015 Die Vorlage OF 1380/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Goldsteinpark

19.05.2015 · Aktualisiert: 04.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4156 entstanden aus Vorlage: OF 1374/6 vom 18.05.2015 Betreff: Goldsteinpark Vorgang: OM 2672/08 OBR 06; EA 137/08 OBR 6; ST 692/09; V 633/13 OBR 6; ST 764/13; V 1009/14 OBR 6; ST 1116/14 Der Magistrat wird gebeten, die vorhandene Beleuchtung des Hauptweges im Goldsteinpark (Verbindungsweg zwischen Tannenkopfweg und Goldsteinstraße) schnellstmöglich instand zu setzen. Die Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung ist darüber hinaus regelmäßig zu überprüfen. Außerdem ist die Planung für die Erneuerung der Wege und der Beleuchtungsanlage sowie für die Umsiedlung der Pfadfinder und der damit verbundenen Renaturierung des ehemaligen Betriebshofs im Goldsteinpark alsbald vorzulegen. Begründung: Seit Jahren fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, eine Planung in obigem Sinne vorzulegen (bspw. OM 2672, EA 137, V 633 oder V 1009). Bisher wurde der Ortsbeirat immer wieder vertröstet (bspw. ST 692, ST 764 oder ST 1116), letztmalig im Übrigen auf das Jahr 2015. Die vorhandene Beleuchtung des Hauptweges im Goldsteinpark ist allerdings an einigen Stellen defekt. Dadurch ist bei Dunkelheit der Verbindungsweg zwischen Tannenkopfweg und Goldsteinstraße ungenügend ausgeleuchtet. Da die Wegeverbindung von vielen Bürgern genutzt wird, sollte zumindest für die hoffentlich nun nur noch kurzfristige Planungszeit der Erneuerung der Beleuchtungsanlage eine einigermaßen funktionierende Ausleuchtung des Hauptweges gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2008, OM 2672 Etatanregung vom 02.12.2008, EA 137 Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2009, ST 692 Auskunftsersuchen vom 19.02.2013, V 633 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 764 Auskunftsersuchen vom 06.05.2014, V 1009 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2014, ST 1116 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1159 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe der Bürostadt

24.04.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM 4085 entstanden aus Vorlage: OF 1063/5 vom 07.04.2015 Betreff: Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe der Bürostadt Vorgang: ST 738/12 Der Magistrat wird gebeten, am Niederräder Mainufer in Höhe der Bürostadt zwischen der Autobahnbrücke und der Einmündung in die Lyoner Straße auf dem Fuß- und Radweg einen Blendschutz zu installieren. Begründung: Entlang des Niederräder Ufers, zwischen der Autobahnbrücke und der Einmündung in die Lyoner Straße, fahren Radfahrerinnen und Radfahrer und laufen Fußgängerinnen und Fußgänger in beiden Richtungen auf der nördlichen Seite des Schwanheimer Ufers. Wer stadteinwärts unterwegs ist, wird insbesondere während der dunklen Jahreszeiten durch entgegenkommende, stadtauswärts fahrende Kraftfahrzeuge geblendet. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Einen Blendschutz sieht der Ortsbeirat als dringend geboten an. In seiner Stellungnahme vom 21.05.2012, ST 738, spricht sich der Magistrat gegen einen besonderen Blendschutz aus, da es sich vor Ort um keine Besonderheit handele. Der Ortsbeirat ist hier anderer Meinung. Gerade hier handelt es sich um eine besondere Verkehrssituation, denn Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sind gezwungen, den linksseitigen Weg in beide Richtungen zu nutzen und sind somit der Blendwirkung des stadtauswärts fahrenden Kraftverkehrs in besonderer Weise ausgesetzt. Der Magistrat ist darüber hinaus der Ansicht, die Leitplanke sowie die Hecke würden einen ausreichenden Blendschutz bieten. Auch hier ist der Ortsbeirat anderer Meinung. Radfahrende sind, wenn sie auf dem Sattel sitzen, in der Regel zu hoch positioniert, um vom Blendschutz der Leitplanke und der Hecke zu profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 738 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1078 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Bahnunterführung Goldsteinstraße

09.04.2015 · Aktualisiert: 03.07.2015

Antrag vom 09.04.2015, OF 1066/5 Betreff: Bahnunterführung Goldsteinstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten vorhanden sind, um den Fußgängern in der Bahnunterführung Goldsteinstraße eine sicherere Nutzung zu ermöglichen. Begründung: Schon seit vielen Jahren gibt es Beschwerden der Niederräder wegen der Bahnunterführung Goldsteinstraße. Währenddessen für die Autofahrer in der engen Unterführung genügend Raum im Gegenverkehr bleibt, ist der Bürgersteig nur sehr schmal bemessen. Bei Regen kommt noch hinzu, dass die Straße große Pfützen aufweist. Das führt dazu, dass die Passanten auf dem Bürgersteig nicht unerheblich nass gespritzt werden. Nun ist zwar hinlänglich bekannt, dass die Bahn ab 2016 größere Baumaßnahmen durchführen wird, die vermutlich nach Abschluss zu einer besseren Situation für die Fußgänger an dieser Stelle führen wird. Diese Baumaßnahmen werden allerdings frühestens im nächsten Jahrzehnt abgeschlossen sein. Darum ist es notwendig, schon jetzt für eine zumindest provisorische Entschärfung an dieser Gefahrenstelle zu sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.06.2015, OF 1094/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 24.04.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1066/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 29.05.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1066/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1066/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1094/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, Frau Hofmann und Herr Kehrmann (= Annahme)

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altglascontainer in der Lyoner Straße

20.02.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2015, OM 3908 entstanden aus Vorlage: OF 1038/5 vom 03.02.2015 Betreff: Altglascontainer in der Lyoner Straße Der Magistrat wird gebeten, den im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen entfernten Altglascontainer in der Lyoner Straße wieder aufzustellen. Als Standort wurde von der FES bei eine r Ortsbesichtigung der Parkstreifen gegenüber der Liegenschaft Lyoner Straße Nr. 11 etwas nördlich der Bushaltestellen vorgeschlagen. Begründung: Von in der Bürostadt Beschäftigten kam der Wunsch, die seinerzeit ersatzlos entfernten Altglascontainer wieder aufzustellen. Der vorgesehene Standort befindet sich inmitten des kleinen Einkaufszentrums und nahe den Bushaltestellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 589 Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim

28.11.2014 · Aktualisiert: 17.12.2021

Anregung vom 28.11.2014, OA 576 entstanden aus Vorlage: OF 977/5 vom 12.11.2014 Betreff: Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Stadtteilgrenze und die Stadtbezirksgrenze zwischen Niederrad und Goldstein beziehungsweise Schwanheim nach Westen auf die Linie der Autobahn A 5 zu verschieben, sodass diese mit der Ortsbezirksgrenze zusammenfallen. Begründung: Es gibt in der Bevölkerung immer wieder Verwunderung und Anfragen, weil in den entsprechenden Karten und Stadtplänen die Stadtteilgrenze von Niederrad quer durch die Bürostadt verläuft. Auch die Stadtteilschilder an den Ost-West-Straßenverbindungen stehen beispielsweise am Schwanheimer Ufer in Höhe der Eisenbahnbrücke und in der Goldsteinstraße in Höhe der Hahnstraße. In Anbetracht dessen, dass in naher Zukunft in größerem Maße Wohnbevölkerung in diesem Gebiet ansässig sein wird, ist eine andere und nachvollziehbare Grenzziehung wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 13.01.2015, OA 586 Antrag vom 11.12.2014, OF 1235/6 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2015, B 179 Antrag vom 15.10.2016, OF 221/5 Auskunftsersuchen vom 04.11.2016, V 245 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 03.12.2014 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung OA 586 2015 1. Die Vorlage OA 576 wird unter Hinweis auf OA 586 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1235/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.01.2015, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 576 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 586 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER und REP (OA 576 und OA 586 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (OA 576 = Ablehnung, OA 586 = Annahme) NPD (OA 576 und OA 586 = vereinfachtes Verfahren) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 576 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 586 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 576 = Ablehnung, OA 586 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5560, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 Aktenzeichen: 32 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Wann wird mit der Sanierung der Sportanlage Hahnstraße begonnen?

23.10.2014 · Aktualisiert: 14.11.2014

Antrag vom 23.10.2014, OF 972/5 Betreff: Wann wird mit der Sanierung der Sportanlage Hahnstraße begonnen? In der 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2013 wurde die Sanierung der Sportanlage Hahnstraße beschlossen. Der Ortsbeirat 5 hat der M 213 am 29.11.2013 ebenfalls zugestimmt. Zu dem damaligen Zeitpunkt ist von einer zügigen Umsetzung ausgegangen worden. Denn nach dem Umbau des Waldstadions zu einer reinen Fußballarena wurde die Sportanlage zum Bundes- und Landesstützpunkt der Leichtathletik in Frankfurt. Jedoch bietet die Sportanlage derzeit keine entsprechende Infrastruktur. Gleichzeitig verfügt Frankfurt seit dem Umbau des Waldstadions über keine Sportstätte mehr, auf der in der Sommersaison internationale oder auch nur nationale Leichtathletikwettkämpfe durchgeführt werden können. Da die Sanierung, mit der auch dieser Mangel beseitigt werden sollte, nun offensichtlich noch nicht in Angriff genommen wurde, haben erste Spitzensportler wie die langjährige Weltrekordhalterin im Hammerwerfen und Olympionikin Betty Heidler Frankfurt verlassen. Dies bedeutet einen schweren Verlust für die Sportstadt Frankfurt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1172 2014 Die Vorlage OF 972/5 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Herstellung der Querung vom Mainufer zur Lyoner Straße

10.10.2014 · Aktualisiert: 09.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3557 entstanden aus Vorlage: OF 924/5 vom 22.09.2014 Betreff: Herstellung der Querung vom Mainufer zur Lyoner Straße Vorgang: ST 833/11 Der Magistrat wird aufgefordert, die in seiner Stellungnahme vom 11.07.2011, ST 833, zugesagte ebenerdige Querung über das Schwa nheimer Ufer zur Lyoner Straße baldmöglichst umzusetzen. Begründung: Laut Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2011, ST 833, sind die erforderlichen Mittel in Höhe von 124.000 Euro im Haushalt eingestellt, daher sollte die Maßnahme zeitnah umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2011, ST 833 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 69 Antrag vom 08.11.2016, OF 250/5 Auskunftsersuchen vom 25.11.2016, V 258 Antrag vom 07.11.2018, OF 1076/5 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1059 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherstellung des Spielbetriebes auf dem Tennenplatz der TSG Niederrad

18.07.2014 · Aktualisiert: 01.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3367 entstanden aus Vorlage: OF 896/5 vom 18.07.2014 Betreff: Sicherstellung des Spielbetriebes auf dem Tennenplatz der TSG Niederrad Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Tennenplatz auf dem Sportgelände der TSG Niederrad in der Hahnstraße spätestens zum Winterspielbetrieb 2014/2015 in einem bespielbaren Zustand ist. Begründung: Der Tennenplatz auf dem Sportgelände der TSG Niederrad in der Hahnstraße befindet sich in einem mangelhaften Zustand. Bei Regen stehen Pfützen auf dem Platz, und dieser ist somit nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzbar. Mit dem Sommerspielbetrieb 2014 findet ein Wechsel auf den Rasenplatz statt. Der Winterspielbetrieb hingegen findet wieder auf dem Tennenplatz statt. Daher ist dieser bis zum Beginn des Winterspielbetriebes 2014/2015 wieder in einen bespielbaren Zustand zu bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2014, ST 1376 Auskunftsersuchen vom 03.06.2016, V 38 Aktenzeichen: 52 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld (II) hier: zusätzlicher Lärmschutz

18.07.2014 · Aktualisiert: 11.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3362 entstanden aus Vorlage: OF 882/5 vom 27.06.2014 Betreff: Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld (II) hier: zusätzlicher Lärmschutz Vorgang: OM 1451/12 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, bei den weiteren Planungen der Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld den Lärmschutz für die dort lebende Bevölkerung noch stärker zu berücksichtigen, indem 1. vor der Bauphase westlich und östlich der Bahntrasse vom Schwanheimer Ufer bis zur Goldsteinstraße eine Lärmschutzwand mit einer Mindesthöhe von 5,5 Metern und 2. nach der Bauphase westlich und östlich der Bahntrasse vom Schwanheimer Ufer bis zur Goldsteinstraße eine Lärmschutzwand mit einer Mindesthöhe von 5,5 Metern errichtet wird. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am Freitag, dem 11.05.2012, wurden die Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld vorgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger bemängelten, dass in einigen Punkten dem Lärmschutz nicht genügend Rechnung getragen worden sei. Der Ortsbeirat begrüßt die bisherigen Bemühungen der Stadt Frankfurt am Main, ist aber der Meinung, dass der Schutz der Bevölkerung noch optimiert werden kann. Zum Schutz der Bevölkerung bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den bislang eingeplanten Schallschutz nochmals auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu überprüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1451 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1532 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsregelung Schwanheimer Straße in Höhe des Haardtwaldplatzes

28.03.2014 · Aktualisiert: 24.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3037 entstanden aus Vorlage: OF 778/5 vom 03.02.2014 Betreff: Verkehrsregelung Schwanheimer Straße in Höhe des Haardtwaldplatzes Der Magistrat wird gebeten, 1. im Bereich Schwanheimer Straße/Haardtwaldplatz die sehr breite Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße für den Radverkehr in Richtung Osten freizugeben; 2. den Bereich Haardtwaldstraße, Trifelsstraße und das kurze Zwischenstück der Schwanheimer Straße zur Vereinheitlichung der Tempobeschilderung in die umliegende Tempo-30-Zone zu integrieren. Für den von der "Mainuferstraße" kommenden Kfz-Verkehr wird bereits vor der Einmündung in die Schwanheimer Straße das Verkehrszeichen Nr. 274.1 (Beginn einer Tempo-30-Zone) bzw. in der Gegenrichtung erst vor der Einmündung in das Niederräder Ufer das Verkehrszeichen Nr. 274.2 (Ende einer Tempo-30-Zone) aufgestellt. Begründung: Zu 1.: Zurzeit ist es für den Radverkehr nicht möglich, die Schwanheimer Straße von West nach Ost im Bereich des Haardtwaldplatzes zu befahren. Diese Verbindung ist jedoch für den Radverkehr aus Richtung Niederräder Brücke/Hahnstraße eine attraktive, ampelfreie Parallelverbindung mit wenig Kfz-Verkehr. Die Fahrbahnbreite ist mit ca. 6 Metern ausreichend für eine Freigabe in beide Richtungen. Zu 2.: Im angesprochenen Bereich gibt es auf kurzem Raum drei verschiedene Geschwindigkeitsregelungen: a) Tempo-30-Zone in der Schwanheimer Straße westlich und östlich des Haardtwaldplatzes, b) Tempo 50 im Bereich dazwischen und in der Zufahrt aus Richtung Mainufer sowie c) eine "runde 30" auf der Haardtwaldstraße und der Trifelsstraße. Da die beiden letztgenannten Straßen Wohnbebauung haben und an einen Spielplatz grenzen sowie zur Vereinheitlichung der Beschilderung, ist eine Tempo-30-Zone rund um den Platz sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1018 Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1459 Antrag vom 03.11.2019, OF 1452/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 501 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

B 40: Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung rückgängig machen

18.02.2014 · Aktualisiert: 02.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2889 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2014 Betreff: B 40: Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung rückgängig machen Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 40 rückgängig gemacht wird . Begründung: Der aus dem Amt geschiedene hessische Verkehrsminister Florian Rentsch (FDP) hat vor der Übergabe seiner Amtsgeschäfte noch schnell die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Teilabschnitten von Autobahnen und Bundesstraßen aufheben lassen. Unter anderem ist hier auch der Abschnitt der B 40 vom Schwanheimer Knoten bis zum Schwanheimer Ufer betroffen. Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung hat sich an dieser Stelle bewährt. Daher gibt es keinen Grund, diese aufzuheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 690 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen

27.08.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Verkehrsinseln Schwanheim

07.08.2013 · Aktualisiert: 04.09.2013

Antrag vom 07.08.2013, OF 777/6 Betreff: Verkehrsinseln Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bis zu 10.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Umgestaltung der drei Verkehrsinseln, die sich im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer befinden, zu verwenden. Im Rahmen dieser Umgestaltungsarbeiten sollen die Verkehrsinseln neu begrünt und bepflanzt (entsprechend dem Ortseingang von Goldstein) werden, so dass der Ortseingang zu Schwanheim aufgewertet wird. Die derzeit dort befindlichen Gräser sollen entfernt werden. Begründung: Der oben genannte Kreuzungsbereich ist die Zufahrt von der Schwanheimer Uferstraße nach Schwanheim und hat somit eine große Bedeutung für die Attraktivität des Stadtteils. Es ist deshalb wünschenswert, wenn dieser Bereich durch entsprechende Maßnahmen aufgewertet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 175 2013 Die Vorlage OF 777/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Aufstellen von Bänken im Hof der Salzmannschule

28.06.2013 · Aktualisiert: 03.07.2013

Antrag vom 28.06.2013, OF 639/5 Betreff: Aufstellen von Bänken im Hof der Salzmannschule Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, zusätzlich 5 Bänke in den beiden Schulhöfen der Salzmannschule aufstellen zu lassen. Hiervon sollen drei Bänke im Schulhof der Außenstelle in der Goldsteinstraße und zwei Bänke im Schulhof der Hauptstelle in der Schwanheimer Straße aufgestellt werden. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro. Begründung: Die Schülerinnen und Schüler der Salzmannschule wünschen sich schon seit Längerem zusätzliche Bänke für die beiden Schulhöfe. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 28.06.2013, TO I, TOP 53 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 174 2013 Die Vorlage OF 639/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU GRÜNE SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheimer Ufer/Friedhof Schwanheim

18.06.2013 · Aktualisiert: 03.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2272 entstanden aus Vorlage: OF 756/6 vom 18.06.2013 Betreff: Schwanheimer Ufer/Friedhof Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen, die im Rahmen des Ortstermins am 13. Mai 2013 in Schwanheim mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamtes besprochen wurden, bei der Umgestaltung der Straße Schwanheimer Ufer im Bereich der Schwanheimer Brücke zu berücksichtigen und umzusetzen: Die Verschränkung auf eine Fahrspur sollte bereits nach dem Fußgängerüberweg in Höhe des Schwanheimer Friedhofs erfolgen und nicht, wie in den aktuellen Plänen vorgesehen, unter der Schwanheimer Brücke. Dadurch wäre es möglich, im Bereich des Schwanheimer Friedhofs den Bürgersteig bis zur Einmündung zum Friedhof zu verlängern (diese Einmündung soll erhalten bleiben). Ferner könnten weitere Parkplätze für den Friedhof und für das Gewerbegebiet entstehen. Begründung: Im Rahmen der Erschließung des neuen Gewerbegebiets in Schwanheim ist beabsichtigt, die Fahrbahn im Bereich der Schwanheimer Brücke auf eine Fahrspur zu reduzieren. Um nun eine Verlängerung des Fußweges zu ermöglichen, müsste ein Teil der Fahrbahn benutzt werden, sodass nach dem Fußgängerüberweg am Schwanheimer Friedhof bereits mit der Verschränkung auf eine Fahrspur begonnen werden müsste, was aus Sicht der Ämter auch möglich ist. Mit dieser Maßnahme könnte der Weg verlängert werden, sodass Fußgänger ohne Hindernis zum Haupteingang des Friedhofs und zum Main gelangen könnten. Ferner könnten weitere Parkplätze für die Friedhofsbesucher und für das Gewerbegebiet entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1435 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umbau Knoten Sportfeld

24.05.2013 · Aktualisiert: 10.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2264 entstanden aus Vorlage: OF 608/5 vom 08.05.2013 Betreff: Umbau Knoten Sportfeld Der Magistrat wird gebeten, im Zuge des Planfeststellungsverfahrens "Umbau Knoten Sportfeld, 2. Ausbaustufe" folgende Änderungen zu erwirken: 1. Verkürzung der Zeit zwischen Abriss der bestehenden und Bau der neuen Lärmschutzwand in Höhe des Paul-Gerhardt-Rings; 2. Alle Grundstücke westlich der Bahnlinie im Bereich der Bebauungspläne Nr. 885 - Hahnstraße und Nr. 872 - Lyoner Straße sollen dahin gehend überprüft werden, ob sie in den Planfeststellungsunterlagen hinsichtlich der zukünftigen Bebauung korrekt in die Lärmberechnung eingeflossen sind; 3. Bau eines barrierefreien Fuß- und Radweges entlang der neuen Mainbrücke. Dieser Weg soll über das Gelände des Alten Bahnhofs entlang der Donnersbergstraße direkt bis zur Goldsteinstraße geführt werden, aber auch einen barrierefreien Zugang zum Niederräder Ufer vorsehen; 4. Zwischen Goldsteinstraße und Adolf-Miersch-Straße wird entlang der Bahnlinie im Zuge der Bauarbeiten eine Baustraße errichtet. Diese Straße soll nach Abschluss der Arbeiten als Fuß- und Radweg erhalten bleiben und entsprechend hergerichtet werden; 5. Der Fuß- und Radweg über die Golfstraße soll ausreichend große Kurvenradien vorsehen, die das zügige Befahren auch durch Radfahrer erlaubt; 6. Die Verschwenkung des Europaradweges entlang des Mains soll entsprechend der Bedeutung dieses überregionalen Weges so großzügig bemessen werden, dass auch für schnelle Radreisende keine Langsamfahrstelle entsteht. Begründung: Zu 1.: Zwischen Abriss und Neuerrichtung des Lärmschutzes ist ein Zeitverlauf von drei Jahren geplant. Das ist zu lang, da direkt an der Bahnlinie Wohnhäuser stehen. Zu 2.: Der Lärmschutz ist offenbar nicht aufgrund der zukünftig geplanten Bebauung berechnet worden. Zu 3.: Es ist nicht vermittelbar, dass über den Main mit Millionenaufwand eine neue Brücke gebaut wird, aber an dieser Stelle noch immer die barrierefreie Querung für Fußgänger und Radfahrer fehlt. Die Donnersbergstraße als Wegeverbindung von der Goldsteinstraße zum Alten Bahnhof soll erhalten bleiben und zur Mainbrücke fortgesetzt werden. Zu 4.: Es fehlt eine direkte Fuß- und Radwegverbindung von der S-Bahn-Station "Niederrad" zur Goldsteinstraße. Da im Zuge der Bauarbeiten ohnehin eine Baustraße errichtet wird, wäre es unsinnig, diese wieder zurückzubauen. Zu 5.: In den Planungsunterlagen ist der Weg über die Golfstraße mit sehr engen Kurvenradien eingezeichnet. Hier sind für einen zeitgemäßen Fuß- und Radweg ausreichende Kurvenradien vorzusehen. Zu 6.: Der Stützpfeiler für die Vorlandbrücke soll auf dem jetzigen Europaradweg errichtet werden. Die Verschwenkung des Fuß- und Radweges soll an dieser Stelle mit ausreichender Breite und großzügigen Kurvenradien erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1421 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 69

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Sportanlagen im Lyoner Viertel

29.07.2012 · Aktualisiert: 29.08.2012

Antrag vom 29.07.2012, OF 352/5 Betreff: Sportanlagen im Lyoner Viertel Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, inwieweit die Sporteinrichtungen Hahnstraße und die Reitanlagen von der Bebauung des Lyoner Viertels betroffen sind. Begründung: Das Gebiet der Sportanlagen ist in der Planung für das Neubaugebiet miteinbezogen. Diese Sportanlagen sind für die Wohnqualität sowohl der Niederräder Bürgerinnen und Bürger als auch für die Bewohnerinnen und Bewohner des Neubaugebietes sehr wichtig. Eine Einschränkung für die Vereine und die Bürgerinnen und Bürger wäre ein Verlust der Lebensqualität. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 24.08.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 465 2012 Die Vorlage OF 352/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Geisenheimer Straße

24.04.2012 · Aktualisiert: 22.05.2012

Antrag vom 24.04.2012, OF 379/6 Betreff: Geisenheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt bis zu Euro 5.000,- aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Neugestaltung von drei Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Mauritiusstraße (z.B. Bepflanzung mit Rosen), zu verwenden (Markierte Flächen in der Anlage). Begründung: Der vorgenannte Kreuzungsbereich ist ein als Ortseingang von Schwanheim von zentraler Bedeutung. Um diesen Eingang entsprechend aufzuwerten, beabsichtigt der Ortsbeirat die in der Anlage markierten Grünflächen neu zu gestalten, z.B. durch Pflanzung von Rosen oder ähnlichen Blumen. Die Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer wurden bereits vom Grünflächenamt neu angelegt, so dass hinsichtlich einer weiteren Neugestaltung in diesem Bereich derzeit nicht nachgedacht werden muss. Hier ist erst die Entwicklung abzuwarten. Anlage 1 (ca. 384 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 90 2012 Die Vorlage OF 379/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Vorlage Verkehrskonzept Niederrad bis zur Inbetriebnahme der Autobahnausfahrt Niederrad

20.04.2012 · Aktualisiert: 04.10.2013

Anregung vom 20.04.2012, OA 183 entstanden aus Vorlage: OF 152/5 vom 14.10.2011 Betreff: Vorlage Verkehrskonzept Niederrad bis zur Inbetriebnahme der Autobahnausfahrt Niederrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird mit der Erstellung eines tragfähigen Verkehrskonzeptes beauftragt, um die prognostizierte Verkehrsentlastung der Adolf-Miersch-Straße und der Triftstraße nach dem Bau der Autobahnausfahrt sicherzustellen. Neben der gezielten Umleitung des Verkehrs von der Ausfahrt über die Lyoner Straße auf die "Mainuferstraße" sollte die Verkehrsberuhigung der genannten Straßen forciert werden. Eine wesentliche Maßnahme sollte die Einrichtung von Linksabbiegemöglichkeiten in beiden Fahrtrichtungen sein, geradeaus sollte die Fahrspur einspurig ausgerichtet werden. Begründung: Seit Jahrzehnten werden die Bürgerinnen und Bürger mit Lösungen für die Zufahrten in den Niederräder Ortskern mit der Fertigstellung der Autobahnausfahrt vertröstet. Diese wird in absehbarer Zeit eingerichtet. Wie sehen die zugesagten Lösungen konkret aus? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.08.2012, B 339 Bericht des Magistrats vom 21.12.2012, B 575 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.04.2012 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.05.2012, TO I, TOP 61 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 183 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1683, 10. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.05.2012 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt

17.02.2012 · Aktualisiert: 13.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 17.02.2012, OM 923 entstanden aus Vorlage: OF 196/5 vom 02.01.2012 Betreff: Sicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass zur Erhöhung der Sicherheit bei Dunkelheit für die Fußgänger und Radfahrer auf dem gemeinsamen Mainuferweg im Bereich Bürostadt, zwischen Einmündung Lyoner Straße und Autobahnbrücke, folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Installierung von Sichtblenden an den Leitplanken, zum Beispiel in Form von Lamellen; 2. Markierung von reflektierenden Begrenzungsstreifen. Begründung: Der gemeinsame Fuß- und Radweg ist in dem im Antragstenor genannten Bereich relativ schlecht beleuchtet und befindet sich auf gleichem Höhenniveau mit dem stark befahrenen Schwanheimer Ufer. Aufgrund dessen werden die sich auf diesem Weg befindlichen Verkehrsteilnehmer sehr stark vom Autoverkehr geblendet. Es besteht ein hohes Unfallrisiko, da Fußgänger (und Radfahrer ohne Licht) von entgegenkommenden Radfahrern erst sehr spät gesehen werden. Durch die Installation eines Blendschutzes wie zum Beispiel Lamellen, wie an Autobahnen üblich, würde der abrupte Wechsel der Hell- und Dunkelphasen gemindert. Ergänzend können zwei weiße Begrenzungslinien kostengünstig weiteren Sicherheitsgewinn bewirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 738 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Radwegführung Straßburger Straße/Lyoner Straße Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 156

16.09.2011 · Aktualisiert: 23.04.2012

Anregung vom 16.09.2011, OA 81 entstanden aus Vorlage: OF 124/5 vom 14.09.2011 Betreff: Radwegführung Straßburger Straße/Lyoner Straße Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 156 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 156, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Radwegeführung in der Straßburger Straße sowie im Einmündungsbereich Straßburger Straße/Lyoner Straße benutzerfreundlich überplant wird. Im Einzelnen betrifft dies folgende Fahrbeziehungen: 1. Ost-West, von der Lyoner Straße über die Kreuzung in die Straßburger Straße Richtung Westen: Einrichtung eines Radfahrstreifens entweder am rechten Fahrbahnrand oder zwischen den beiden Fahrstreifen über die Kreuzung hinweg und Fortführung auf der Fahrbahn der Straßburger Straße, anstatt des gemeinsamen Fuß-/Radweges auf dem Bordstein. 2. West-Nord, von dem separaten Zweirichtungsradweg in die Lyoner Straße Richtung Norden: Direkte, barrierefreie Radwegführung mit durchgehender Grünphase ohne Aufenthalt auf einer Verkehrsinsel. Begründung: Soweit auf den Plänen zu erkennen, sind die oben genannten Verkehrsbeziehungen absolut radfahrerunfreundlich geplant worden. Wenn die Kreuzung im Zusammenhang mit der Autobahnabfahrt neu gestaltet wird, sollte man die Chance auch nutzen, die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern und nicht zu verschlechtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 156 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 161 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 21.09.2011 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.09.2011, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage M 156 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage OA 66 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 81 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. LINKE. gegen Piraten (= Annahme); CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. LINKE. und Piraten; CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. LINKE.; CDU, GRÜNE, SPD und Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 156 = Annahme mit der Maßgabe, dass der Revisionsbericht berücksichtigt wird, OA 66 = Annahme) 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.09.2011, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 156 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 66 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 81 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.09.2011, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 156 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 102 und OA 66 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 66 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat sich beim Bund für diese Maßnahme einsetzt. 4. Die Vorlage OA 81 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Revisionsbericht berücksichtigt wird) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 156 = Annahme mit Zusatz, NR 102 = Annahme, OA 66 und OA 81 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 156, NR 102, OA 66 und OA 81 = Ablehnung) NPD (M 156 = Enthaltung, NR 102, OA 66 und OA 81 = Annahme) REP (M 156, NR 102, OA 66 und OA 81 = Annahme) 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2011, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 156 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 102 und OA 66 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 66 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat sich beim Bund für diese Maßnahme einsetzt. 4. Die Vorlage OA 81 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Revisionsbericht berücksichtigt wird); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., Piraten, NPD und REP (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 7. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 678, 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt

31.05.2011 · Aktualisiert: 07.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 95 entstanden aus Vorlage: OF 40/6 vom 14.05.2011 Betreff: Verkehrssituation Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt Der Magistrat wird gebeten, die im Kreuzungsbereich Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt befindliche Auffahrtsmöglichkeit für Fahrradfahrer in Richtung Schwanheimer Ufer so zu versetzen, dass Radfahrer möglichst gerade auf den westlichen Fahrradweg (Rheinlandstraße Richtung Kreisel) auffahren können. Begründung: Derzeit befindet sich die Auffahrtsmöglichkeit auf den westlichen Fahrradweg auf Höhe der in der Fahrbahnmitte ausgewiesenen Parkplätze und zwar in Richtung Kreisel, sodass die Fahrradfahrer, die aus der Straße "Zur Frankenfurt" kommen und an der Rheinlandstraße links Richtung Kreisel abbiegen wollen, erst links in die Rheinlandstraße abbiegen müssen, um dann scharf rechts auf den Fahrradweg zu gelangen, wobei sofort wieder links bzw. rechts eingelenkt werden muss. Besonders für ältere Fahrradfahrer ist der gesamte Abbiegevorgang aufgrund der engen Kurven sehr schwierig. Es bietet sich deshalb an, diese Auffahrtsmöglichkeit in Richtung Schwanheimer Ufer zu versetzen, damit Fahrradfahrer auf den Fahrradweg geführt werden, ohne im Kreuzungsbereich erst nach links abbiegen zu müssen. Dies würde die Gefahrenlage beim Linksabbiegen für Fahrradfahrer und Autofahrer erheblich entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2011, ST 899 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung der Plakatwände in der Bahnunterführung Goldsteinstraße

06.05.2011 · Aktualisiert: 27.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 06.05.2011, OM 33 entstanden aus Vorlage: OF 1/5 vom 17.04.2011 Betreff: Entfernung der Plakatwände in der Bahnunterführung Goldsteinstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Deutsche Bahn veranlasst, dass die Plakatwände an den Seitenwänden der Bahnunterführung Goldsteinstraße entfernt werden. Begründung: Die Bahnunterführung Goldsteinstraße ist ohnehin zu eng und hauptsächlich für die Fußgänger sehr gefährlich. Die schmalen Bürgersteige werden zusätzlich von 10 cm dicken Plakatwänden, die auf den Bürgersteig ragen, verengt. Für Bürger mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und ältere Menschen mit Rollator ist dies eine unzumutbare Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2011, ST 878 Antrag vom 18.05.2016, OF 30/5 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 140 Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 118 Aktenzeichen: 92 14

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Rad- und Gehweg Goldsteinstraße

01.04.2011 · Aktualisiert: 11.05.2011

Antrag vom 01.04.2011, OF 1/6 Betreff: Rad- und Gehweg Goldsteinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Rad- und Gehweg an der Goldsteinstraße, zwischen Morgenzeile und Lyoner Straße, entsprechend auszuweisen. Sofern ein Beschluss des Ortsbeirats 5 notwendig ist, da der größte Teil in dessen Bezirk liegt, wird der Magistrat um Vorlage der Angelegenheit gebeten. Begründung: Scheinbar wurde die Beschilderung nach Umbauten vergessen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1/6 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnunterführung Goldsteinstraße

18.02.2011 · Aktualisiert: 27.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2011, OM 5039 entstanden aus Vorlage: OF 1244/5 vom 31.01.2011 Betreff: Bahnunterführung Goldsteinstraße Der Magistrat wird gebeten, Verhandlungen mit der Deutschen Bahn aufzunehmen, dass im Hinblick auf die geplante Erweiterung dieser Bahnstrecke um zwei Gleise die gefährliche Bahnunterführung Goldsteinstraße für den Verkehr entsprechend und gefahrlos gestaltet wird. Begründung: Die Bahnunterführung in der Goldsteinstraße ist für alle Verkehrsteilnehmer lebensgefährlich. Sie ist zu eng für Pkw und Radfahrer, zu eng für Fußgänger und mit Kinderwagen oder Rollstuhl nahezu unpassierbar. Ein Bus muss sich auch noch durchzwängen. Es kann nicht sein, dass die Deutsche Bahn ihre Verpflichtung, Verkehrswege für die Menschen sicher zu machen, vernachlässigt, und sie diese Bausünde zum Schaden der Verkehrsteilnehmer noch länger so stehen lässt. Die Deutsche Bahn plant in naher Zukunft die Erweiterung der Bahnstrecke um zwei Gleise. Demzufolge muss sich auch die unhaltbare Verkehrssituation an und um die Bahnunterführung Goldsteinstraße positiv für die Verkehrsteilnehmer ändern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 629 Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 118 Aktenzeichen: 66 2

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