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Vorlagen
Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße IV
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2011, OF 15/9 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße IV Vorgang: ST 280/11; OM 4735/10 OBR 9; ST 1236/10; V 1352/10 OBR 9; ST 289/10, OM 3809/09 OBR 9 Die vom Ortbeirat in den aufgeführten Vorgängen erwähnten Probleme bestehen fort. Insbesondere ist eine Verbesserung der Situation erforderlich, weil die Falschparker sowohl regelmäßig den Fußweg für Kinderwagen, Rollstühle etc. versperren, als auch die mit der neuen Parkordnung angestrebte mittelbare Verkehrsberuhigung verhindern. Der Magistrat hat bislang keine weiterführende Lösung angeboten. Der Ortsvorsteher wird deshalb gebeten, mit den zuständigen Behörden (Straßenverkehrsamt, Straßenbauamt) einen Ortstermin in der Eichendorffstraße zu organisieren, der an einem Schultag morgens um 9.00 Uhr stattfindet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 12.05.2011, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 15/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKT 76 (Gustav-Freytag-Straße): Bauliche Mängel beseitigen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2011, OF 21/9 Betreff: KT 76 (Gustav-Freytag-Straße): Bauliche Mängel beseitigen! Vorgang: ST 1316/10; ST 529/10, ST 866/09; OM 3307/09 OBR 9 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat nach dem aktuellen Sachstand in der o.g. Angelegenheit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 12.05.2011, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 18 2011 Die Vorlage OF 21/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage ST 497/11 im Bezug mit aufgenommen wird. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenKreuzung Liliencron-/Fallersleben-/Eichendorffstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2011, OM 4936 entstanden aus Vorlage: OF 1347/9 vom 10.01.2011 Betreff: Kreuzung Liliencron-/Fallersleben-/Eichendorffstraße Vor Jahren wurde auf Forderung des Ortsbeirats eine Verkehrsinsel im Einmündungsbereich Liliencron-/Fallersleben-/Eichendorffstraße eingerichtet, um den Verkehrsfluss sicherer zu machen und die gefahrene Geschwindigkeit zu reduzieren. Die Mittelinsel liegt aber so weit versetzt, dass sie häufig bewusst oder unbewusst auf der falschen Seite (links) umfahren wird und zudem das Parken auf der rechten Seite der Fallerslebenstraße möglich macht. Der Magistrat wird deshalb gebeten, diesen Kreuzungsbereich mit einfachen Mitteln neu zu beordnen, sodass die Kreuzung übersichtlicher und das Rasen mancher Verkehrsteilnehmer unterbunden wird. Anzustreben wäre eine Art Kreisel aus Natursteinpflaster am Scheitelpunkt der drei sich kreuzenden Straßen, der notfalls mit geringer Geschwindigkeit überfahren werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 581 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0
Wildwuchs bei Altglascontainern im Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2010, OM 4823 entstanden aus Vorlage: OF 1338/9 vom 18.11.2010 Betreff: Wildwuchs bei Altglascontainern im Ortsbezirk Vorgang: ST 334/10 In der Stellungnahme ST 334 berichtet der Magistrat, dass er in Zukunft bei der gängigen Praxis bleiben werde, Glascontainer nur oberirdisch aufzustellen, da im Untergrund Leitungstrassen verliefen. Der Ortsbeirat hält diese Antwort für unbefriedigend und unlogisch. Gerade bei den vom Ortsbeirat erwähnten Städten, wie zum Beispiel Bordeaux und Nizza, handelt es sich um Städte mit einer höheren städtebaulichen Verdichtung als in Frankfurt, ergo auch einer höheren Dichte an Versorgungsleitungen im Untergrund bei gleichzeitig geringerem Straßenquerschnitt. Auch die Stadt Offenbach hat in zentraler Innenstadtlage solche sogenannten Unterflursammelbehälter eingerichtet. Es wäre sinnvoll, wenn der Frankfurter Betreiber sich einmal in der Nachbarstadt informieren würde, die ESO gibt bestimmt gerne Auskunft. Für die Anwohner hätte dies den Vorteil, dass die hässlichen Behälter vom Bürgersteig verschwinden und es keine Ruhestörung mehr durch klirrendes Glas gibt. An der Einmündung Liliencronstraße/Eichendorffstraße würde die Verkehrssicherheit erhöht, da die Verkehrsteilnehmer aus der Liliencronstraße wieder freie Sicht nach rechts hätten. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, an diesem Standort im Dichterviertel (Ecke Eichendorffstraße/Liliencronstraße) exemplarisch zu überprüfen, ob ein Versenken dieser Container möglich wäre, da sich die Straße hier platzartig erweitert und anzunehmen ist, dass ausreichend Platz für Versorgungsleitungen und unterirdische Glasbehälter vorhanden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 639 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 12.05.2011, TO I, TOP 9 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 79 4
Parkmöglichkeiten für Geschäfte im Bereich Am Dornbusch 24/Ecke Eichendorffstraße 1
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2010, OM 4742 entstanden aus Vorlage: OF 1313/9 vom 25.10.2010 Betreff: Parkmöglichkeiten für Geschäfte im Bereich Am Dornbusch 24/Ecke Eichendorffstraße 1 Vor den Geschäften im Bereich Am Dornbusch 24/Eichendorffstraße 1 (Lebensmittel, Frisör, Kiosk) wurde bis August dieses Jahres laut Beschilderung kurzfristiges Parken geduldet. Mit Verfügung vom 13.08.2010 ließ das Straßenverkehrsamt diese Beschilderung entfernen, ohne dass die Gründe hierfür bekannt geworden wären. Bezeichnenderweise wies das Amt in seiner Verfügung ausdrücklich darauf hin, dass es die Anhörung des Ortsbeirats nicht für erforderlich halte. Unabhängig davon sind die genannten Geschäfte neben ihrer Laufkundschaft auch auf eine Kurzzeitparkmöglichkeit für Kunden, Lieferanten et cetera angewiesen. Zwei entsprechende Plätze sind hierfür dringend erforderlich. Dabei könnten die Plätze ohne weitere Verkehrsbehinderung auf der Fahrbahn der jetzigen Rechtsabbiegerspur unmittelbar nach der Einmündung der Eichendorffstraße abmarkiert werden. Hierdurch verbliebe vor der Ampel für den Rechtsabbiegerverkehr noch eine ausreichende Aufstellfläche und auch der Fahrradweg würde nicht beeinträchtigt. Lediglich der verfrühte Rechtsabbiegerpfeil auf der Fahrbahn in Höhe der Eichendorffstraße müsste entfernt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, in der genannten Weise eine Be- und Entladezone einzurichten, die mindestens zwei Fahrzeugen zu den üblichen Geschäftszeiten das Parken für 30 Minuten ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 184 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße III
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2010, OM 4735 entstanden aus Vorlage: OF 1295/9 vom 25.10.2010 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße III Vorgang: ST 289/10; OM 3809/09 OBR 9; V 1352 OBR 9; ST 1236/10 Mit seiner Anregung vom 03.12.2009, OM 3809/09, schlug der Ortsbeirat dem Magistrat vor, im Hinblick auf die erfolgte Neuordnung der Beparkung in der Eichendorffstraße im Sommer 2009 den Beginn der Schrägparkfläche auf der Fahrbahn durch eine Markierung deutlich zu machen, die richtige Parkweise vorübergehend durch Kontrollen am Vormittag durchzusetzen und mitzuteilen, ob die neue Parkordnung auch vor der Berufsschule umgesetzt werden kann. Diesen Maßnahmen hat der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 30.08.2010 eine Absage erteilt, deren Begründung den Ortsbeirat nicht überzeugt. Gleichwohl ist eine Verbesserung der Situation erforderlich, weil die Falschparker sowohl regelmäßig den Fußweg für Kinderwagen, Rollstühle et cetera versperren, als auch die mit der neuen Parkordnung angestrebte mittelbare Verkehrsberuhigung verhindern. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, die Einhaltung der Grenzmarkierung der Parkfläche auf der östlichen Seite der Eichendorffstraße zwischen Liliencronstraße und der Franz-Böhm-Schule (auf dem Fußweg) durch die Installation von Drängelgittern entlang der weißen Linie oder eine andere geeignete Maßnahme sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 280 Aktenzeichen: 32 1
Beleuchtung der Klimsch-Anlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.09.2010, OM 4591 entstanden aus Vorlage: OF 1278/9 vom 08.09.2010 Betreff: Beleuchtung der Klimsch-Anlage Vorgang: OIB 180/10 OBR 9 Der Magistrat wird aufgefordert, durch das Dezernat VI eine genaue Aufstellung der ermittelten Kosten von 21.500 Euro zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die in der Stellungnahme vom 17.06.2010 angegebenen Kosten erscheinen sehr hoch. Durch die Aufschlüsselung kann geprüft werden, inwiefern einzelne Posten von der Initiative Progaslicht übernommen beziehungsweise Alternativangebote eingeholt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 49 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 91 52
Neues Pflaster für das Ringelnatzgäßchen
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.12.2009, OA 1037 entstanden aus Vorlage: OF 1073/9 vom 18.11.2009 Betreff: Neues Pflaster für das Ringelnatzgäßchen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Ringelnatzgäßchen mit Kopfsteinpflaster aus Basalt zu pflastern. Begründung: Nur ein solcher Bodenbelag entspricht dem historisierenden Charakter der Gasse und der vorgesehenen Laternen und ist für einen Fußgängerweg geeignet. Basaltpflaster ist haltbar, seit Generationen bewährt und gerade im Dichterviertel verbreitet. Es stellt seine besondere städtebauliche Qualität und seine Belastungsfähigkeit in der Anzengruber- und in der Roseggerstraße, auf dem Römerberg wie auch in anderen Städten unter Beweis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 09.12.2009 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.01.2010, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 1037 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und Freie Wähler gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2010, TO II, TOP 74 Beschluss: Der Vorlage OA 1037 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7547, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010 Aktenzeichen: 66 5
Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2009, OM 3809 entstanden aus Vorlage: OF 1083/9 vom 18.11.2009 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Eichendorffstraße Vorgang: ST 438/09; V 836/08 OBR 9 Der Magistrat hat im Sommer 2009 eine Neuordnung der Beparkung im Verlauf der Eichendorffstraße realisiert. Im Abschnitt zwischen der Liliencronstraße und der Franz-Böhm-Schule wurden auf der westlichen Seite das Parken halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn und auf der östlichen Seite Schrägparkplätze, unter Einbeziehung des Gehweges, eingerichtet. Dies bedeutet, dass von beiden Gehwegen jeweils circa 1,00 m Breite als Parkfläche genutzt werden kann und soll. Während die meisten Parker dies richtig umsetzen, kommt es nach Beobachtungen von Anwohnern regelmäßig dazu, dass einzelne Fahrer auf der östlichen Seite deutlich über die Markierung (Ende der Parkfläche) hinausfahren und so den verbleibenden Fußweg mindestens zur Hälfte versperren. Wie am 09.11.2009 morgens beobachtet wurde, nehmen selbst nicht alle Fahrer von Polizeiwagen die Markierungslinie auf dem Fußweg ernst. Dies liegt vermutlich daran, dass man als Fahrer nicht einschätzen kann, wo der Parkbereich eigentlich beginnt, das heißt, wie weit man mit seinem Fahrzeug auf der Fahrbahn stehen darf. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, 1. den Beginn der Schrägparkfläche auf der Fahrbahn durch eine Markierung deutlich zu machen; 2. die richtige Parkweise vorübergehend durch Kontrollen am Vormittag durchzusetzen und 3. mitzuteilen, ob die neue Parkordnung auch vor der Berufsschule umgesetzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.12.2008, V 836 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2009, ST 438 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2010, ST 289 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2010, ST 1236 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 23.09.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 6. a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Eichendorffstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2009, OM 3811 entstanden aus Vorlage: OF 1085/9 vom 18.11.2009 Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Eichendorffstraße Vorgang: ST 1414/09; OM 3309/09 OBR 9; ST 1103/08; OM 2284/08 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, in dem Straßenabschnitt der Eichendorffstraße zwischen Liliencronstraße und Am Dornbusch das Radfahren gegen die Einbahnstraße auf der Fahrbahn zu untersagen und die dort angebrachten "Radfahrer frei"-Markierungen zu entfernen. Begründung: 1. Die derzeitige Situation ist eine besondere. Radfahrer, die vom Dornbusch kommen, werden in einem 90 Grad-Winkel (!) gegen die Einbahnstraße in die Eichendorffstraße gelotst. Parkende Fahrzeuge und schlechte Sichtverhältnisse, besonders aber die genannte 90-Grad-Kurve bewirken, dass Radfahrer, die der genannten Verkehrsführung folgen, in Lebensgefahr geraten können. Die Situation ist bei weitem gefährlicher als in anderen Straßen, in denen Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt ist. Zugleich existiert im genanten Abschnitt der Eichendorffstraße ein moderner und verkehrssicherer Radweg. 2. Der Ortsbeirat weist die in der Stellungnahme ST 1414 vertretene These, "Nachdem sich die Eichendorffstraße in einer Tempo-30-Zone befindet, ist nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung die Pflicht zur Benutzung vorhandener Radwege aufzuheben" zurück: Nach § 45 (1c) STVO darf eine Straße nur Bestandteil einer Tempo-30-Zone werden, wenn sich kein benutzungspflichtiger Radweg in ihr befindet. Eine etwaige Pflicht zur Benutzung vorhandener Radwege muss also aufgehoben sein, ehe eine Straße Bestandteil einer Tempo-30-Zone wird. 3. Aus diesen Beobachtungen ergibt sich, dass Radfahrer nicht der - wenigstens in der Eichendorffstraße gefährlichen - Erlaubnis bedürfen, die Straße gegen die Einbahnstraße zu befahren. Denn obwohl der Radweg nicht als benutzungspflichtig ausgewiesen wird, können Radfahrer ihn (legal) benutzen. 4. Radfahrer haben die Möglichkeit, den Radweg zu benutzen, ohne dass er als benutzungspflichtig ausgewiesen wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.05.2008, OM 2284 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2008, ST 1103 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2009, OM 3309 Stellungnahme des Magistrats vom 24.09.2009, ST 1414 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2010, ST 336 Aktenzeichen: 32 1
Dichterviertel: Gestaltungsmöglichkeiten mit vorhandenem Kopfsteinpflaster
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.10.2009, OM 3642 entstanden aus Vorlage: OF 1022/9 vom 16.09.2009 Betreff: Dichterviertel: Gestaltungsmöglichkeiten mit vorhandenem Kopfsteinpflaster Die Grillparzerstraße wird trotz Tempo 30 häufig mit erhöhter Geschwindigkeit befahren. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. als verschönernde und verkehrsberuhigende Maßnahme zunächst im Mündungsbereich der Kreuzungen Roseggerstraße und Liliencronstraße die Asphaltierung zu entfernen, sodass das darunter liegende Kopfsteinpflaster wieder freigelegt wird; 2. Gestaltungsmöglichkeiten mit dem unter dem Asphalt noch vorhandenen Kopfsteinpflaster im Dichterviertel in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2010, ST 209 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2010, ST 483 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 6. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5
Fußgängerweg zwischen Raimundstraße und Eichendorffstraße instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2009, OM 3108 entstanden aus Vorlage: OF 876/9 vom 05.03.2009 Betreff: Fußgängerweg zwischen Raimundstraße und Eichendorffstraße instand setzen Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußgängerweg der Paquetstraße auf der östlichen Seite ab der Raimundstraße, der dort in die Parkanlage bis zu Eichendorffstraße führt, instand zu setzen. Begründung: Der Fußgängerweg der Paquetstraße auf der östlichen Seite ab der Raimundstraße, der in die Parkanlage bis zu Eichendorffstraße führt, ist seit Jahren nicht mehr geebnet worden und ist inzwischen stark verwittert. Matschige Wege und viele Pfützen machen den Weg zur Wilhelm-Merton-Schule oder zur Bushaltestelle Raimundstraße größtenteils unbenutzbar. In der trockenen Jahreszeit bleiben große Unebenheiten, die gerade für ältere Menschen eine besondere Gefahr darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2009, ST 676 Aktenzeichen: 66 2
Gaslaternen im Ortsbezirk 9 Vortrag des Magistrats vom 11.04.2008, M 65
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.10.2008, OA 760 entstanden aus Vorlage: OF 773/9 vom 20.10.2008 Betreff: Gaslaternen im Ortsbezirk 9 Vortrag des Magistrats vom 11.04.2008, M 65 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 12.01.2009, 17.06.2009 und 04.12.2009 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, keine Gaslaternen im Ortsbezirk 9 gegen elektrische Straßenbeleuchtung auszutauschen, ohne vorher den Ortsbeirat 9 über die verschiedenen Alternativen informiert zu haben. Der Magistrat wird deshalb gebeten, eine kleine Auswahl jener Leuchten, die in Bauart und Lichtfarbe die Gasleuchten ersetzen könnten, öffentlich vorzustellen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, bei den Energiesparmaßnahmen auch auf eine auf Gas basierende Technologie zurückzugreifen. 3. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, die Gaslaternen der 1. Generation (Aufsatzlaternen) unter Denkmalschutz zu stellen. Begründung: In den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim gibt es viele gründerzeitliche Viertel mit teilweise denkmalgeschützten Straßenzügen. Seit fast 100 Jahren gehören Gaslaternen zum gewohnten Straßenbild. Diese gehören, wie denkmalgeschützte Gebäude und Ensembles, zu den Charakteristika, die das Flair eines alten Stadtquartiers ausmachen. Die Entscheidung, welche Laternentypen zur Stadtlandschaft passen, darf nicht irgendwelchen Zentraleinkäufern überlassen bleiben, zumal es schon abschreckende Beispiele dafür z. B. in der Eichendorffstraße gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.04.2008, M 65 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.12.2009, B 1052 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.11.2008 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2008, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 65 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die 20 Jahre Laufzeit des Vertrages in Absatz 11.1 in "zehn Jahre mit einer Verlängerung um jeweils fünf Jahre, falls nicht gekündigt wird" geändert wird. Ein Leuchtenkatalog wird baldmöglichst vorgelegt. 2. Die Vorlage NR 908 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 760 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 908) und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) und FAG (= kein Votum) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FAG (= Annahme); FDP und BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 65 = Annahme im Rahmen NR 908, NR 908 und OA 760 = Annahme) NPD (M 65 = Enthaltung, NR 908 = Annahme, OA 760 = Ziffern 1. und 3. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 65 = Ablehnung, NR 908 und OA 760 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 65 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die 20 Jahre Laufzeit des Vertrages in Absatz 11.1 in "zehn Jahre mit einer Verlängerung um jeweils fünf Jahre, falls nicht gekündigt wird" geändert wird. Ein Leuchtenkatalog wird baldmöglichst vorgelegt. 2. Die Vorlage NR 908 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 760 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE. und REP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 908) und BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP und NPD (= Enthaltung) und FAG (= kein Votum) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FDP und BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FAG, BFF, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) und NPD (Ziffern 1. und 3. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.03.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 760 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.09.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 760 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Beschlussausfertigung(en): § 4861, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 § 5643, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.03.2009 § 6595, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.09.2009 Aktenzeichen: 91 52
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