Weiterer Spielsalon in Lorscher Straße 7 bis 9
Anregung
Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend die Rechtmäßigkeit der geplanten Etablierung eines Spielsalons in der Lorscher Straße 7 bis 9 zu prüfen und darüber zu berichten. Laut dem Hessischen Spielhallengesetz vom 28.06.2012, § 2, Absatz 2 Satz 1, ist ein Abstand von 300 Meter Luftlinie zum nächsten Spielsalon vorgeschrieben. Der nächste Spielsalon befindet sich zurzeit an der Lorscher Straße/Ecke Alexanderstraße und es besteht auf keinen Fall der gesetzlich vorgeschriebene Abstand. Zurzeit wird das Ladengeschäft, bisher ein Zeitungs- und Tabakladen, renoviert und die dort tätigen Arbeiter wurden offensichtlich angewiesen, die Nachfolge für das Geschäft "geheim" zu halten. Glücklicherweise ist Rödelheimer Bürgern in der Nachbarschaft gelungen, diese "Geheimhaltung" zu durchbrechen. Sollte die Prüfung die offensichtliche Unrechtmäßigkeit bestätigen, ist die Zulassung für das Betreiben des Spielsalons umgehend zu versagen oder zurückzunehmen.