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Ein Zebrastreifen für die Metropolitan School Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4679 entstanden aus Vorlage: OF 581/7 vom 17.10.2015 Betreff: Ein Zebrastreifen für die Metropolitan School Frankfurt Bereits vor den Sommerferien gab es einen Ortstermin mit der Straßenverkehrsbehörde, dem Stadtschulamt, der Schulleitung, Elternvertretern, Vertretern der anliegenden Betriebe und Mitgliedern des Ortsbeirats. Thema war die Frage, wie die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler der Metropolitan School Frankfurt im Straßenverkehr vor der Schule erhöht werden kann. Die Lage der Schule und die Tatsache, dass die Schülerinnen und Schüler, die aus dem gesamten Stadtgebiet und dem Umland kommen, mehrheitlich mit dem Auto gebracht werden, bedingt zu den Zeiten des Schulanfangs und des Schulendes ein erhebliches Verkehrsaufkommen. Hinzu kommen die Fahrzeuge der anliegenden Betriebe und der dortigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mögliche Maßnahmen wurden besprochen und auch umgesetzt, wie z. B. die Verlegung der Tempo-30-Zone näher an die Schule, Einrichtung ergänzender Kurzzeitparkplätze zu Zeiten des Schulbeginns und Schulendes, Schaffung einer gesonderten Einfahrt für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer. Nach wie vor völlig unübersichtlich ist jedoch die Situation besonders dann, wenn die Schule um 15:30 Uhr endet. Es gibt eine unüberschaubare Mischung von ankommenden und wegfahrenden "Elterntaxis", Kindern, die über die Straße wuseln, und Firmenfahrzeugen, hier sind besonders der Zustelldienst der Firma "GO!" und die Fahrzeuge von DHL zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, zur Erhöhung der Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler als ergänzende Maßnahme in Höhe des Schuleingangs der Metropolitan School Frankfurt über die Eschborner Landstraße einen Zebrastreifen anzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 174 Aktenzeichen: 32 1
Sossenheim: Busbetrieb auf der Westerbachstraße optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4444 entstanden aus Vorlage: OF 1441/6 vom 17.08.2015 Betreff: Sossenheim: Busbetrieb auf der Westerbachstraße optimieren Vorgang: V 143/11 OBR 6; ST 478/12 Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen umzusetzen mit dem Ziel, durch eine Optimierung des Busbetriebs den Verkehr auf der Westerbachstraße zu entlasten: 1. Einrichtung einer bedarfsorientierten Busspur (bspw. in der Zeit zwischen 15 Uhr und 19 Uhr) im Bereich zwischen den Haltestellen "Gaugrafenstraße" und "Westerbachsiedlung" zwecks Unterstützung eines zuverlässigen und pünktlichen Busbetriebs; 2. Verlängerung der Buslinie 56 von "Eschborn Südbahnhof" kommend über das Gewerbegebiet Sossenheim zur Haltestelle "Rödelheim Bahnhof" (Ergänzung um die Haltestellen "Wilhelm-Fay-Straße", "Westerbachstraße" und "Eschborner Landstraße") zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV für Pendler. In dem Zusammenhang wird der Magistrat zudem gebeten zu prüfen, ob die Bushaltestelle "Westerbachsiedlung" näher in Richtung des Nahversorgers verlegt werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 478, wird eine Verlängerung der Buslinie 56 dann als sinnvoll erachtet, wenn das Gewerbegebiet noch weiter entwickelt (erhöhtes Nachfragepotenzial für den Streckenabschnitt) und der Umbau des Bahnhofs Rödelheim (Westseite) abgeschlossen ist. Beide Bedingungen sind mittlerweile erfüllt. In dieser Stellungnahme wird auch darauf hingewiesen, dass die allgemeine Verkehrssituation auf der Westerbachstraße keinen zuverlässigen und pünktlichen Busbetrieb erlaubt. Doch statt mit diesem Argument die Verlängerung der Buslinie abzulehnen, erscheint es sinnvoller - auch mit Blick auf das bestehende Bus-Angebot -, Maßnahmen zur Lösung des Problems zu erarbeiten, bspw. die Einrichtung einer Busspur. Ziel der Maßnahmen ist es, das ÖPNV-Angebot insbesondere für Pendler attraktiver zu gestalten, damit die Pendler vom Auto auf den ÖPNV umsteigen und der Verkehr auf der Westerbachstraße etwas entlastet wird. Durch Verlegung der Bushaltestelle soll den Einwohnern Sossenheims (insbesondere bewegungseingeschränkte Menschen, Senioren) der Zugang zu einem Nahversorger mit dem ÖPNV erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.10.2011, V 143 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 478 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1618 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 751 Antrag vom 12.10.2016, OF 271/6 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 957 Antrag vom 17.04.2018, OF 678/6 Anregung vom 08.05.2018, OA 254 Antrag vom 31.10.2021, OF 229/6 Auskunftsersuchen vom 23.11.2021, V 229 Aktenzeichen: 32 1
Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.06.2015, OA 648 entstanden aus Vorlage: OF 548/7 vom 09.06.2015 Betreff: Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Im Statistikteil des oben genannten Planes sind sowohl die Kerschensteinerschule als auch der Grundschulbereich der Michael-Ende-Schule (MES) als Schulen gekennzeichnet, deren maximale Zügigkeit unterschritten ist, und zwar bis hinein in das Schuljahr 2020/2021. Dies bedeutet nichts anderes, als dass beide Schulen bezüglich ihrer Aufnahmekapazität als nicht ausgelastet gelten. Dieses Ergebnis steht in direktem Widerspruch zu der Situation, wie sie sich in den Schulen aktuell darstellt: fehlende Klassenräume für das kommende erste Schuljahr, marode Container, in denen Unterricht nicht mehr verantwortbar ist, drohender Verlust von Fachräumen, da diese als Klassenräume genutzt werden müssen. Die Ursache für die Fehleinschätzung findet sich im Statistikteil: Dort werden die Schülerzahlen der Klassen 1 bis 4 eines Schuljahres addiert, anschließend durch 4 (die Jahrgangsstufen) und dann noch einmal durch 25 (theoretisch die maximale Klassenstärke) geteilt. Danach entsteht ein Durchschnittswert, der z. B. an der Michael-Ende-Schule für die kommenden sechs Jahre eine durchschnittliche Anzahl von Klassen pro Jahrgang von 3,3 bis 3,5 prognostiziert. Zum Nachweis, dass eine solche Statistik reiner Unsinn ist, hierzu ein konkretes Beispiel aus dem Statistikteil des Schulentwicklungsplans. Prognose für das Schuljahr 2015/2016 für den Grundschulbereich der MES: 1. Jahrgang: 97 Kinder 2. Jahrgang: 66 Kinder 3. Jahrgang: 81 Kinder 4. Jahrgang: 88 Kinder Gesamtzahl : 332 Kinder Geteilt durch die vier Jahrgänge sind das 83 Kinder. Diese Zahl geteilt durch 25 ergibt 3,32 Züge pro Jahrgang. Eine solche Berechnung ist fern jeder Realität, aber nur so kommt das Ergebnis zustande, dass die maximale Zügigkeit (laut Statistik 4 Klassen pro Jahrgang) unterschritten ist und die Schule noch über Erweiterungskapazitäten verfügt. Tatsache ist jedoch, dass für das Schuljahr 2015/2016 folgende Klassen gebildet werden müssten: 1. Schuljahr bei 97 Kindern: 4 Klassen mit 24 bis 25 Kindern 2. Schuljahr bei 66 Kindern: 3 Klassen mit 22 Kindern 3. Schuljahr bei 81 Kindern: 4 Klassen mit 20 bis 21 Kindern 4. Schuljahr bei 88 Kindern: 4 Klassen mit 22 Kindern. Dies macht ein Unterschied zwischen laut Statistik 12 benötigten Klassenräumen und mindestens 15 tatsächlich notwendigen (Nicht berücksichtigt hierbei wurde, dass sich die tatsächlichen Schülerzahlen im Verhältnis zu der Prognose bereits erhöht haben.). So kommt es, dass im kommenden Schuljahr in beiden Schulen Klassenräume für die Aufnahme neuer Schüler fehlen, da z. B. in der Michael-Ende-Schule - entgegen der statistischen Prognose von 3,3 Zügigkeit - 5 erste Klassen gebildet werden müssen. Die Statistik weist jedoch noch weitere Mängel auf: Bei der Erhebung "Raumbestände" gibt es bei der MES lediglich eine Angabe der Gesamtzahl der Klassen- und Fachräume. Es ist zu vermuten, dass die Tatsache der örtlichen Trennung von Grund- und Haupt-/Realschule nicht bekannt, zumindest nicht berücksichtigt wurde. Bezüglich der Wohnbaupotenziale - und einer damit verbundenen wachsenden Schülerzahl - wurde lediglich das Projekt "Nördliche Kollwitzstraße" genannt. Nicht berücksichtigt wurden - die geplante Umgestaltung der Siedlung im Füldchen mit immerhin 68 3-Zimmer- und 24 4-Zimmer-Wohnungen, - die vorgesehene Nachverdichtung in der Heinrich-Lübke-Siedlung, - die Bautätigkeiten im Industriehof und im Rödelheimer Bahnweg, - der getätigte Umbau in der Breitlacherstraße und in der Eschborner Landstraße und - der geplante Neubau in der Breitlacherstraße. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Dem Magistrat wird dringend nahegelegt, die statistischen Daten für die Zukunftsprognose bezüglich des Bedarfs an Schulen - inklusive Klassen- und Fachräumen - so zu überarbeiten, dass sie der Realität gerecht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1553 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 01.07.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 93 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1244 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 641 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 645 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 646 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 648 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO I, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) NR 1244 Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. CDU und GRÜNE, gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 93, NR 1247, NR 1251 und OA 645 = Ablehnung, NR 1244 = Annahme bei Ablehnung M 93, OA 641, OA 642, OA 648 und OA 656 = Annahme, OA 646 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 93, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646 und OA 656 = Annahme, OA 648 = Ablehnung) Stv. Krebs (M 93 = Ablehnung, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656 = Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 11. a) Die Vorlage NR 1194 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 12. a) Die Vorlage NR 1233 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 13. a) Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 14. a) Die Vorlage OA 590 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 15. a) Die Vorlage OA 595 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 16. Begründung der Städtepartnerschaft mit Philadelphia a) Stadtverordnetenvorsteher Siegler begrüßt anlässlich der Unterzeichnung des Städtepartnerschaftsvertrages am 16.07.2015 als Ehrengast aus der neuen Partnerstadt Philadelphia (USA) Herrn Bürgermeister Michael Nutter. b) Die Dankadresse des Bürgermeisters Nutter aus Philadelphia dient zur Kenntnis. (Unterbrechung der Beratungen des Tagesordnungspunktes 5. von 19.45 Uhr bis 19.55 Uhr.) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER und REP (= Annahme) zu 2. a) Ziffern 1. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung), Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu 10. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 11. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93) zu 12. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 13. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 14. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 15. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 40 1
Verhinderung des Schleichverkehrs durch die Straße Seegewann
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4054 entstanden aus Vorlage: OF 519/7 vom 28.03.2015 Betreff: Verhinderung des Schleichverkehrs durch die Straße Seegewann Der Magistrat wird gebeten, zeitnah das Verkehrszeichen 1020-30/"Anlieger frei" an den beiden Anfängen der Straße Seegewann aufzustellen (Kreuzung Eschborner Landstraße/Seegewann und Kreuzung Am Seedamm/Seegewann) und die Ampelanlage Eschborner Landstraße/Guerickestraße zwischen 22:00 Uhr und 0 6:00 Uhr abzuschalten. Begründung: Es hat sich leider eingebürgert, dass Fahrer, die von der Eschborner Landstraße kommen und sehen, dass die Ampelanlage an der Kreuzung Eschborner Landstraße/Guerickestraße auf Rot geschaltet ist, rechts in die Straße Seegewann einbiegen, die Abkürzung nehmen und somit die Rotphase umgehen. Das Gleiche gilt für Fahrzeuge, die von der anderen Seite und bei Rotphase dann von der Straße Am Seedamm kommend in die Straße Seegewann einbiegen, um auf die Eschborner Landstraße zu kommen. Das hat so zugenommen, dass einige Hundert Fahrzeuge am Tag diese Abkürzung nutzen. Das gilt auch für die Zeit nach 22:00 Uhr. Dies wird durch die Fahrzeuge der DHL noch verstärkt. Anwohner finden kaum noch Ruhe und fühlen sich extrem belästigt. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Eine erste Maßnahme sollte die Ausschilderung der Straße als reine Anliegerstraße sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1040 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Aktenzeichen: 32 1
Anfrage an den Magistrat zur Entscheidung bzgl. des Ankaufs der Gewerbefläche Eschborner Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2015, OF 482/7 Betreff: Anfrage an den Magistrat zur Entscheidung bzgl. des Ankaufs der Gewerbefläche Eschborner Landstraße Das öffentlich zugängliche Expose zum Gewerbegebiet Eschborner Landstraße / Gaugrafenstraße (http://picture.immobilienscout24.de/files/video001/N /321/470/85/321470085-0.pdf?1136921789) in Verbindung mit dem Beitrag der FNP vom 2.12.2014 (http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Kein-Kaeufer-fuer-Areal-an-der-Gaugrafenstr asse;art675,1155124) wirft einige Fragen auf, die der Ortsbeirat den Magistrat bittet zu beantworten: 1. Die FNP behauptet, der Kauf des Areals durch die Stadt wäre nicht zustande gekommen, da das Risiko der Stadt zu groß sei. "Es handle sich um kontaminiertes Gelände, dessen Sanierung einen Millionenbetrag kosten könne." Das Expose sagt in Kapitel 7 aus: "Das Areal wurde hinsichtlich möglicher Boden- und Grundwasserbelastungen umfangreichen um-welttechnischen Untersuchungen mittels Boden-, Bodenluft- und Grundwasserbeprobungen unterzogen. Im Ergebnis sämtlicher Untersuchungen ergibt sich nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz) kein weiterer Handlungs-bedarf. Es wurden vereinzelt lediglich lokale, eng begrenzte Bodenverunreinigungen meist in versiegelten Bereichen vorgefunden, die jedoch keine Gefährdung für das Grundwasser darstellen. Es liegt kein hinreichender Verdacht auf eine schädliche und damit sanierungsbedürftige Bodenveränderung bzw. auch keine relevante Grundwasserverunreinigung vor, so dass sich insgesamt auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen kein weiterer Handlungsbedarf für vertiefende umwelttechnische Untersuchungen ergibt." a. Welche über das Gutachten hinausgehenden Informationen liegend der Stadt vor, die die oben zitierte Aussage rechtfertigen? b. Diese Informationen sind dem Ortsbeirat zugänglich zu machen. c. Wenn keine weiteren Informationen vorliegen, wie kommt das Stadtplanungsamt zu dieser Einschätzung? 2. Weiterhin ist in Kapitel 7 ausgeführt " Bietern, die ein verhandlungsfähiges Angebot abgeben, wird bei Bedarf Einblick in die vorliegenden Gutachten gegeben." a. Warum sind die vorliegenden Gutachten nicht öffentlich einsehbar? b. Diese Gutachten sind dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. 3. Kapitel 7, .Sonstiges' Die Stadt Frankfurt am Main hat die Bereitschaft erklärt, diese Flurstücke im Zuge des Veräußerungsverfahrens der Gesamtliegenschaft zu veräußern. Interessenten werden gebeten, sich in dieser Angelegenheit mit dem Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt am Main in Verbindung zu setzen. a. Wann wurde diese Entscheidung gefällt? b. Von Wem? c. Hat diese Entscheidung einen endgültigen Charakter, was den Erwerb des Geländes durch die Stadt angeht ? d. Weiterhin wird im Expose ausgeführt, der Westerbach solle renaturiert werden, die zum Verkauf angebotenen Flurstücke betreffen aber die ehemaligen Bachläufe. Geht der Magistrat davon aus, dass ein Investor diese Flurstücke erwirbt um auf diesen einen Bach wiederherzustellen? e. Oder ist doch eher anzunehmen, dass nach Veräußerung der Grundstücke zugunsten des Investors auf eine Renaturierung des Westerbach verzichtet wird? 4. Kapitel 6 .Erschließung' "Erschließungsbeiträge sind gemäß der Auskunft des Amtes für Straßenbau und Erschließung für die Flurstücke, die im Eigentum des Bundes stehen, für die Erschließungsanlagen Eschborner Landstraße und Gaugrafenstraße nicht mehr zu zahlen." a. Bedeutet dies, dass ein Investor keine Beiträge zu den nicht unerheblichen Aufwendungen für eine bedarfsgerechte Verkehrsanbindung zu leisten hat? b. Wie stellt der Magistrat sicher, dass eine belastbare Bedarfsabschätzung in Abhängigkeit des endgültigen Käufers / angesiedelten Gewerbes vorgenommen werden kann? c. Hat der Magistrat, das Stadtplanungsamt oder das Amt für Straßenbau und Erschließung zu diesem Thema bereits Gutachten erstellt? d. Wenn C) Ja, so sind diese Gutachten und Abschätzungen dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. Wenn C) Nein, warum nicht? e. Hat der Magistrat oder eins der beteiligten Ämter bereits Kontakt zu Hessen Mobil aufgenommen, um die Möglichkeiten einer Erschließung des Grundstücks über eine eigene Autobahnanbindung zur A5 zu eruieren? f. Wenn E) Ja, mit welchem Ergebnis? g. Wenn E) Nein, warum nicht? Ist dieses geplant? 5. Generelles a. Warum muss der Ortsbeirat sich die notwendigen Informationen mühsam aus der Presse zusammensammeln und wird nicht umfassend und zeitnah vom Magistrat informiert? b. Gibt es überhaupt ein zusammenhängendes Konzept für die Gewerbeentwicklung im Bereich des OBR7? c. Es drängt sich der Gedanke auf, bei der Gewerbeentwicklung würde eher reagiert als agiert. Die Entwicklung des Gewerbegebiets Heerstraße scheint zu keinem Zeitpunkt mit der Entwicklung des in Frage stehenden Gebiets verknüpft worden zu sein. Insbesondere was die entstehenden Verkehrsströme angeht, scheinen beide Gebiete isoliert betrachtet zu werden. Oder gibt es übergreifende Konzepte? Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1232 2015 Die Vorlage OF 482/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
Weiter lesenWie groß ist die Kontaminierung des Geländes Gaugrafenstraße als Verkaufshindernis tatsächlich?
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2014, OF 475/7 Betreff: Wie groß ist die Kontaminierung des Geländes Gaugrafenstraße als Verkaufshindernis tatsächlich? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist die Kontaminierung des Gewerbegrundstückes Gaugrafenstraße tatsächlich so umfangreich, dass ein Ankauf für die Stadt ein unkalkulierbares Risiko darstellen würde? 2. Verzichtet die Stadt deshalb auch auf ihr Vorkaufsrecht? 3. Wie kommt es, dass die "Bima" im Gegensatz zur Stadt das Risiko geringer einschätzt? Begründung: In der Ausgabe vom 2.12.2014 berichtet die FNP über die Gründe der Stadt, z. Zt. das Gelände Gaugrafenstraße nicht vom Bund kaufen zu wollen. Nach Einschätzung der Stadt scheinen die Risiken durch Bodenverunreinigungen offensichtlich zu hoch. Die Risikobewertung des Immobilien-Vermarkters des Bundes ist dagegen weniger dramatisch. Steht hier Aussage gegen Aussage? Auszug aus der Verkaufsausschreibung der BIMA: Unter 7. Besonderheiten Bodenverunreinigungen/Altlasten "Das Areal wurde hinsichtlich möglicher Boden- und Grundwasserbelastungen umfangreichen umwelttechnischen Untersuchungen mittels Boden-, Bodenluft- und Grundwasserbeprobungen unterzogen. Im Ergebnis sämtlicher Untersuchungen ergibt sich nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz) kein weiterer Handlungsbedarf. Es wurden vereinzelt lediglich lokale, eng begrenzte Bodenverunreinigungen meist in versiegelten Bereichen vorgefunden, die jedoch keine Gefährdung des Grundwasser darstellen. Es liegt kein hinreichender Verdacht auf eine schädliche und damit sanierungsbedürftige Bodenveränderung bzw. auch keine relevante Grundwasserverunreinigung vor, so dass sich insgesamt auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen kein weiterer Handlungsbedarf für vertiefende umwelttechnische Untersuchungen ergibt." Aus: http://www.bundesimmob)lien.de/immobilienportal/qewerbe/77848726?search formfcateqories1[1=office&s earch form[cateqoriesin=store&search form[cateqoriesin=industry&search form[cateqorieslf1=qastrono mv&search formrcateqohes"in=tradesite&search formrcateqories1P=specialpurpose&5earch formfcateqori esiri=investment&search form[location1=60489&5earch formrradiusl=25&search form["sortinq1=distance& search form[type1=radius Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1191 2014 Die Vorlage OF 475/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE, FDP und fraktionslos
Partei: CDU
Weiter lesenEhemaliges US-Gelände in der Gaugrafenstraße.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2014, OF 464/7 Betreff: Ehemaliges US-Gelände in der Gaugrafenstraße. Mitgliedern des Ortsbeirates 7 ist aufgefallen, dass auf dem ehemaligen US Gelände umfangreiche Rodungen und Abrissarbeiten stattfinden. Die Mitglieder im Ortsbeirat hätten gerne folgende Fragen beantwortet : 1. Ist das Gelände inzwischen verkauft ? 2. Wenn ja, an welchen Investor ? 3. Was ist dort geplant ? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1188 2014 Die Vorlage OF 464/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrskonzept für das Gewerbegebiet Eschborner Landstraße erarbeiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2014, OF 455/7 Betreff: Verkehrskonzept für das Gewerbegebiet Eschborner Landstraße erarbeiten Der Magistrat wird gebeten für die Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Eschborner Landstraße ein Konzept zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Die jetzige Verkehrssituation auf den Verbindungen des Gewerbegebiets zu den Autobahnen (insbesondere Guerikestrasse, Gaugrafenstrasse,Westerbachstrasse) ist bereits jetzt sehr unbefriedigend. Durch die politische Entscheidung der Ansiedlung neuer Gewerbe wird die Situation weiter verschärft. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens kann von der bestehenden Anbindung nicht verkraftet werden und führt insbesondere im Bereich der Westerbachstrasse zu einer nicht mehr zumutbaren Belastung der Anwohner. Damit steht die Stadt in der Pflicht, sich mit den Folgen eines weiter zunehmenden Verkehrsaufkommens auseinanderzusetzen. Mit der Besiedlung des Gewerbegebiets nördlich der Heerstraße kommen zusätzliche Verkehrsströme hinzu. Deshalb sieht der Ortsbeirat hier dringenden Handlungsbedarf. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 04.11.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 455/7 wurde zurückgezogen.
Partei: fraktionslos
Weiter lesenAnbindung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim) und Eschborner Landstraße/Am Seedamm (Rödelheim) an die A66/A5 sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2014, OF 456/7 Betreff: Anbindung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim) und Eschborner Landstraße/Am Seedamm (Rödelheim) an die A66/A5 sichern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dem Ortsbeirat zeitnah zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen wurden bzw. ergriffen werden sollen, um eine direkte Anbindung der og. Gewerbegebiete an die A66/A 5 zu ermöglichen. Begründung: Die Neuansiedlung des DHL-Logistik-Zentrums in Rödelheim hat deutlich gemacht, dass eine direkte Anbindung dieser beiden Gewerbegebiete an das Autobahnnetz dringend geboten ist. Möglicherweise ergibt sich aus einem geplanten Umbau des Nordwest-Kreuzes eine neue Chance dieses Ziel zu erreichen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 04.11.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 456/7 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenBushaltestelle Am Seedamm/Seegewann
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3484 entstanden aus Vorlage: OF 438/7 vom 25.08.2014 Betreff: Bushaltestelle Am Seedamm/Seegewann Bei der Bushaltestelle an der Straßenecke Am Seedamm/Seegewann des Busses der Linie 60 in Richtung Rödelheim handelt es sich um eine sogenannte Ersatzhaltestelle. Dieser Begriff impliziert, dass es sich hierbei um eine kurzzeitige, befristete Maßnahme handelt. Dies ist in diesem Fall nicht gegeben. Die Haltestelle besteht seit ca. drei Jahren und eine mögliche Rückverlegung in die Eschborner Landstraße wird frühestens erfolgen, wenn der Busbahnhof auf der westlichen Seite des Rödelheimer Bahnhofs fertiggestellt ist. Dies setzt jedoch voraus, dass zuvor der Neubau des Bürogebäudes in der Breitlacherstraße abgeschlossen, der vorhandene REWE-Markt abgerissen, der neue REWE-Markt erbaut und eröffnet wird und anschließend die Neugestaltung und Fertigstellung des Busbahnhofs erfolgt. Ob danach seitens der VGF zur alten Fahrtroute zurückgekehrt wird, sei dahingestellt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat dringend gebeten, die oben genannte Ersatzhaltestelle für die Nutzer des ÖPNV mit einem Wind und Regen geschützten Wartebereich inklusive Sitzgelegenheiten auszustatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1544 Aktenzeichen: 92 13
Nachbarschaft über die Verkehrsbelastung durch die neue Gewerbeansiedlung DHL in der Eschborner Landstraße informieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2014, OF 426/7 Betreff: Nachbarschaft über die Verkehrsbelastung durch die neue Gewerbeansiedlung DHL in der Eschborner Landstraße informieren Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Nachbarn der Gewerbeansiedlung DHL in der Eschborner Landstr. über folgende Punkte zu informieren: Mit welcher Verkehrsbelastung hat die unmittelbare Nachbarschaft zukünftig zu rechnen? Stellt das Unternehmen ausreichend Parkplätze für Kunden und Mitarbeiter zur Verfügung, so dass keine zusätzliche Parkplatznot entsteht. Begründung: Grundsätzlich ist die Gewerbeansiedlung von DHL in der Eschborner Landstraße zu begrüßen. Jedoch die unmittelbaren Nachbarn als auch der Ortsbeirat hätten gerne gewusst, welche zukünftigen Verkehrsbelastungen durch Andienungsverkehr als auch durch den ruhenden Verkehr auf alle Beteiligten zukommen. Eine vage Zusage seitens des Bauherren, den Ortsbeirat über die Auswirkungen seines Betriebes zu informieren, wurde leider nicht umgesetzt. Dabei wäre es nicht nur für die Nachbarn, sondern auch für West-Rödelheim wichtig zu wissen, was es bedeutet, einen Logistikbetrieb in der Eschborner Landstraße zu haben, der möglicherweise an 365 Tagen im Jahr vielleicht im Drei-Schichtbetrieb arbeitet und eine große Zahl an Transportern und LKWs bewegt. Auch die Versorgung mit Parkplätzen für die Vielzahl der Fahrzeuge ist hier besonders für die Nachbarn von großem Interesse, da auch sie parkplatzsuchende Kundschaft haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.03.2014, OF 374/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 16.09.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 426/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 07.10.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 426/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenMögliche Verkehrsbelastung durch neue Industrieansiedlung in der Eschborner Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2014, OF 374/7 Betreff: Mögliche Verkehrsbelastung durch neue Industrieansiedlung in der Eschborner Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Frage zu beantworten: Ist dem Magistrat bekannt, aus welcher Branche sich dort ein Unternehmen ansiedelt. Welche Verkehrsbelastung hat der Rödelheimer Westen durch diese Gewerbeansiedlung am Ende der Eschborner Landstr. zu erwarten? Begründung: Die Eschborner Landstr. erhält auf dem ehemaligen US-Gelände eine neue große Gewerbeanlage. Vermutlich handelt es sich bei der Investition um ein Unternehmen, welches betriebsbedingt viel Andienungsverkehr erzeugt. Grundsätzlich sind Investitionen, die neue Arbeitsplätze erzeugen zu begrüßen. Trotzdem bleibt die Frage, ob hierdurch noch größere Verkehrsbelastungen auf den westlichen Teil Rödelheims zukommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.08.2014, OF 426/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 25.03.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 374/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 13.05.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 374/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 374/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 15.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 374/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 16.09.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 374/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 07.10.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 374/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenUmwandlung der Gewerbefläche Im Kalk in ein Wohngebiet vorbereiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2013, OF 115/14 Betreff: Umwandlung der Gewerbefläche Im Kalk in ein Wohngebiet vorbereiten Da die Verlagerung auf ein Areal in der Gaugrafenstraße vorläufig nicht zum Abschluss gebracht werden kann, planen die Baubetriebe im o.g. Gewerbegebiet aktuell eine Verlagerung an einen anderen Standort außerhalb Frankfurts. Bei einem positiven Verlauf könnte schon innerhalb der nächsten Monate das Gelände geräumt und von der Stadt Frankfurt übernommen werden, um das Gewerbegebiet in ein Wohngebiet umzuwandeln. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat hierzu um Auskunft: 1. Ist die Übernahme der Fläche durch die Stadt Frankfurt noch beabsichtigt, oder spielt diese Fläche für Wohnbebauung keine Rolle mehr? 2. Kann hier tatsächlich auf ca. 12000 m2 Fläche kurzfristig Bauland für eine Wohnbebauung entstehen, oder ist damit zu rechnen, dass die geräumte Gewerbefläche längerfristig ungenutzt brac hliegt? 3. Können Vorbereitungen getroffen werden, um die Umwandlung in ein allgemeines Wohngebiet und die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu beschleunigen? 4. Wenn ja, welche? Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 17.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 757 2013 Die Vorlage OF 115/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 3. und 4. gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenVerkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm, Eschborner Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2013, OM 2013 entstanden aus Vorlage: OF 267/7 vom 19.02.2013 Betreff: Verkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm, Eschborner Landstraße Der Magistrat wird gebeten, ein Verkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm und Eschborner Landstraße mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung zu entwickeln. Dabei sind die regen Bau- und Investitionstätigkeiten zu berücksichtigen, die nicht im Einklang mit den vorhandenen Straßen und deren Kapazitäten stehen und jetzt schon zu erheblichen Staus während des Berufsverkehrs führen. Begründung: Schon vor zwei Jahren wurde der Magistrat von den Ortsbeiräten 6 und 7 aufgefordert, ein Verkehrskonzept vorzulegen, welches der regen Erschließungstätigkeit des Gewerbegebietes Wilhelm-Fay-Straße und der Gewerbegebiete Rödelheim West Rechnung trägt. Es ist keine neue Entwicklung, die als Folge der durchaus erfreulichen Zunahme von Investitionen von neuem Gewerbe in diesem Bereich zu einer erheblichen Zunahme des Pkw-Verkehrs in den Abend- und Morgenstunden sowohl auf der Westerbachstraße als auch auf Gaugrafenstraße und der Straße Am Seedamm führt. Leider hat der Magistrat bis heute den Ortsbeiräten nichts vorgelegt. Stattdessen wurden Vorschläge seitens der Ortsbeiräte über zusätzliche Buslinien oder Autobahnanbindungen abgelehnt. Die Anwohner gerade der Westerbachstraße erwarten aber dringend eine Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 775 Aktenzeichen: 61 1
Bushaltestelle Wolf-Heidenheim-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2013, OF 268/7 Betreff: Bushaltestelle Wolf-Heidenheim-Straße Der Magistrat möge prüfen, ob die Ersatz-Bushaltestelle "Wolf-Heidenheim-Straße" der Buslinien 55, 60 und 252 zwischen der Eschborner Landstraße und der Westerbachstraße in eine dauerhafte Haltestelle umgewandelt werden kann, indem ein wetter-geschützter Unterstand mit Sitzgelegenheiten für die Fahrgäste errichtet sowie für Sehbehinderte die notwendigen Orientierungsmerkmale installiert werden. Begründung: Die Haltestelle befindet sich ersatzweise an dieser Stelle, bis die Umbauarbeiten am Rödelheimer Bahnhof (Westseite) abgeschlossen sind. Da dies noch einige Jahre dauern wird, lohnt es sich, den provisorischen Charakter der Haltestelle zu beheben. Die Haltestelle befindet sich an einer vom Autoverkehr stark frequentierten Straße, die den wartenden Passagieren keinerlei Unterstellmöglichkeit bietet, da es hier keine schützenden Häuserzeilen gibt. Die Haltestelle "Wolf-Heidenheim-Straße" verfügt zwar bereits über eine Bank und eine Haltebucht für den Bus, das Haltestellenschild ist jedoch ein Provisorium und es fehlt eine Überdachung zum Schutz vor Regen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 05.03.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 268/7 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenBushaltestelle Eschborner Landstraße zwischen Am Seedamm und Wolf-Heidenheim-Straße in Richtung Rödelheim. Ungenügende Sicherheitslage
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2012, OF 150/7 Betreff: Bushaltestelle Eschborner Landstraße zwischen Am Seedamm und Wolf-Heidenheim-Straße in Richtung Rödelheim. Ungenügende Sicherheitslage Der Magistrat wird gebeten, die im Betreff angegeben Bushaltestelle auf ihre Sicherheitssituation, was das Aus-und Einsteigen der Fahrgäste anbelangt, zu überprüfen. Begründung: Die im Betreff genannte Bushaltestelle befindet sich zwischen einem Zebrastreifen und einigen Parkplätzen. Außerdem "scheint" die Eschborner Ldstr. an dieser Stelle zweispurig zu sein. Dies verführt Autofahrer dazu, den haltenden Bus zu überholen, was für Fahrgäste, die den Zebrastreifen nutzen, mitunter gefährlich wird. Die Situation ist für alle Verkehrsteilnehmer insgesamt unübersichtlich. Das Straßenverkehrsamt sollte sich der Sache unbedingt annehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 22.05.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 150/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 19.06.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 150/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenGanz Rödelheim vor Spielhallen schützen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2011, OF 61/7 Betreff: Ganz Rödelheim vor Spielhallen schützen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 170 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bereich der zu ändernden Bebauungspläne wie folgt vergrößert wird: NW 24 b Nr.1: Ausdehnung auf die gesamte Fläche NW 24 b Nr.2: Ausdehnung auf die gesamte bebaubare Fläche NW 24 d Nr.1: Ausdehnung auf die gesamte bebaubare Fläche NW 24 a Nr.1: Einbeziehung der Fläche südlich den Straßen Am Seedamm / Eschborner Landstraße Die Fläche des im Verfahren befindlichen Bebauungplans B 878 (Westlich Rödelheimer Bahnhof - Breitlacherstraße) kann dabei ausgespart werden. Begründung: Die Absicht des Magistrats, durch die Änderung bestehender Bebauungspläne die weitere Ausbreitung von Spielhallen zu verhindern, ist zu begrüßen. Dies sollte aber für ganz Rödelheim gelten, denn die schädlichen Auswirkungen von Spielhallen beschränken sich nicht nur auf einige Bereiche. Unverständlich ist daher, dass der Magistrat nur einige Teile von Rödelheim schützen will. Insbesondere die folgenden Bereiche hat der Magistrat ausgeklammert, sodass dort weitere Spielhallen möglich sind: NW 24 d Nr.1: Westerbachstraße / Breitlacher Straße / Zentmarkweg: In der Westerbachstraße und im Zentmarkweg gibt es leer stehende Gewerbeflächen, die für Spielhallen attraktiv sein könnten. Außerdem wurde der Bereich am Rödelheimer Bahnweg ausgeklammert. NW 24 b Nr.1: Der Bereich um die Michael-Ende-Schule und kleinere Flächen an der Thudichumstraße wurden ausgeklammert. NW 24 b Nr.2: Hier wurde z.B. das "Nahversorgungszentrum" an der Lorscher Straße sowie der Bereich nördlich der Eschborner Landstraße ausgeklammert. NW 24 a Nr.1: Dieser Bebauungsplan wurde komplett ausgeklammert. Zumindest der oben angegebene Bereich sollte zum Schutz des Wohngebietes Wolf-Heidenheim-Straße von Spielhallen freigehalten werden. Zur Übersicht über die Bebauungspläne ist ein Auszug aus dem Planauskunftssystem der Stadt beigefügt: Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2011, M 170 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 25.10.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Der Vorlage M 170 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 61/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 62/7 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, FARBECHTE, FDP und REP (= Annahme)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenVerkehrsberuhigung Westerbachstraße: Eschborner Landstraße an das Nordwestkreuz anbinden
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2011, OF 151/6 Betreff: Verkehrsberuhigung Westerbachstraße: Eschborner Landstraße an das Nordwestkreuz anbinden Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine direkte Anbindung der Eschborner Landstraße an die A 5 über das Nordwestkreuz zur Beruhigung der Westerbachstraße im Berufsverkehr beitragen kann. Begründung: Durch die Erschließung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße und Rödelheim West ist eine erhebliche Zunahme des Pkw-Verkehrs im Berufsverkehr (in den Morgen- und Abendstunden) auf der Westerbachstraße festzustellen. Wenn weitere Grundstücke, wie beispielsweise das Gelände der US Army, als Gewerbegebiet zusätzlich genutzt werden sollten, wird die Belastung durch den Berufsverkehr sowohl im östlichen Teil Sossenheims als auch im westlichen Teil Rödelheims noch größer. Dies ist den Anwohnern auf Dauer nicht zuzumuten. Viele Pendler kommen über die Autobahnauffahrten der A 648 in die Stadtteile. Eine direkte Anbindung der Eschborner Landstraße an die A 5 über das Nordwestkreuz bietet für diese Pendler eine Alternative und kann somit zur Verkehrsberuhigung beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 25.10.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 142 2011 Die Vorlage OF 151/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrsberuhigung Westerbachstraße: Busverbindung zwischen Bahnhof Rödelheim und Eschborn-Süd optimieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2011, OF 152/6 Betreff: Verkehrsberuhigung Westerbachstraße: Busverbindung zwischen Bahnhof Rödelheim und Eschborn-Süd optimieren Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten (in Zusammenarbeit mit der Stadt Eschborn), zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Fahrtroute der Buslinie 56 dahingehend verlängert wird, dass die Haltestellen Wilhelm-Fay-Straße, Westerbachstraße und Eschborner Landstraße aufgenommen werden, 2. ob alternativ ein Pendelbus zwischen den Bahnhöfen Rödelheim und Eschborn Süd mit den entsprechenden Haltestellen eingerichtet werden kann. Begründung: Durch die Erschließung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße und Rödelheim West ist eine erhebliche Zunahme des PKW-Verkehrs im Berufsverkehr (in den Morgen- und Abendstunden) auf der Westerbachstraße festzustellen. Die Verlängerung der Buslinie 56 oder der Einsatz eines Pendelbusses zwischen den S-Bahnhöfen Eschborn West und Frankfurt Rödelheim, der gleichzeitig auch Haltestellen an den Gewerbeschwerpunkten hat, könnte einige Pendler dazu veranlassen, statt mit dem Auto im Stau zu stehen, die S-Bahn zu benutzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 25.10.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 143 2011 Die Vorlage OF 152/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrsberuhigung Westerbachstraße: Eschborner Landstraße an das Nordwestkreuz anbinden
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2011, OF 55/7 Betreff: Verkehrsberuhigung Westerbachstraße: Eschborner Landstraße an das Nordwestkreuz anbinden Der Ortsbeirat 7 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine direkte Anbindung der Eschborner Landstraße an die A 5 über das Nordwestkreuz zur Beruhigung der Westerbachstraße im Berufsverkehr beitragen kann. Begründung: Durch die Erschließung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße und Rödelheim West ist eine erhebliche Zunahme des PKW-Verkehrs im Berufsverkehr (in den Morgen- und Abendstunden) auf der Westerbachstraße festzustellen. Wenn weitere Grundstücke, wie beispielsweise das Gelände der US Army, als Gewerbegebiet zusätzlich genutzt werden sollten, wird die Belastung durch den Berufsverkehr sowohl im östlichen Teil Sossenheims als auch im westlichen Teil Rödelheims noch größer. Dies ist den Anwohnern auf Dauer nicht zuzumuten. Viele Pendler kommen über die Autobahnauffahrten der A 648 in die Stadtteile. Eine direkte Anbindung der Eschborner Landstraße an die A 5 über das Nordwestkreuz bietet für diese Pendler eine Alternative und kann somit zur Verkehrsberuhigung beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 25.10.2011, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 152 2011 Die Vorlage OF 55/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrsberuhigung Westerbachstraße: Pendelbus zwischen Rödelheim Bahnhof und Eschborn Süd einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2011, OF 56/7 Betreff: Verkehrsberuhigung Westerbachstraße: Pendelbus zwischen Rödelheim Bahnhof und Eschborn Süd einrichten Der Ortsbeirat 7 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten (in Zusammenarbeit mit der Stadt Eschborn), zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Fahrtroute der Buslinie 56 dahingehend verlängert wird, dass die Haltestellen Wilhelm-Fay-Straße, Westerbachstraße und Eschborner Landstraße aufgenommen werden, 2. ob alternativ ein Pendelbus zwischen den Bahnhöfen Rödelheim und Eschborn Süd mit den entsprechenden Haltestellen eingerichtet werden kann. Begründung: Durch die Erschließung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße und Rödelheim West ist eine erhebliche Zunahme des PKW-Verkehrs im Berufsverkehr (in den Morgen- und Abendstunden) auf der Westerbachstraße festzustellen. Der Einsatz eines Pendelbusses zwischen den S-Bahnhöfen Eschborn West und Frankfurt Rödelheim, der gleichzeitig auch Haltestellen an den Gewerbeschwerpunkten hat, könnte einige Pendler dazu veranlassen, statt mit dem Auto im Stau zu stehen, die S-Bahn zu benutzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 25.10.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 153 2011 Die Vorlage OF 56/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE
Partei: CDU
Weiter lesenKein vierspuriger Ausbau der Westerbachstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2011, OF 11/7 Betreff: Kein vierspuriger Ausbau der Westerbachstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Planungen für einen vierspurigen Ausbau der Westerbachstraße zwischen Rödelheim und Sossenheim einzustellen. Begründung: Auf der Westerbachstraße kommt es im abendlichen Berufsverkehr zu einem Stau in Richtung Westen zur Autobahn-Auffahrt hin, insbesondere durch den starken Autoverkehr aus Eschborn. Deshalb hat der Magistrat mitgeteilt, dass er an Planungen für einen vierspurigen Ausbau der Westerbachstraße von der Gaugrafenstraße bis zur Autobahnauffahrt arbeitet. Ein solcher Ausbau stellt eine Förderung des motorisierten Individualverkehrs dar und passt nicht mehr in die verkehrspolitische Landschaft. Stattdessen sollte der öffentliche Nahverkehr verbessert werden. Um zu vermeiden, dass die Busse der Linie 55 wie bisher im Stau stehen, kann z.B. durch ein Halteverbot in der Stoßzeit zwischen der Wilhelm-Fay-Straße und der Autobahnaufahrt eine Busspur eingerichtet werden. Wenn auf den Ausbau der Westerbachstraße verzichtet wird, dann kann endlich die vom Magistrats in der ST 1521 vom 23.10.2008 zugesagte Einrichtung der Radwegeverbindung nach Sossenheim im Bereich Gaugrafenstraße durchgeführt werden, die mit Hinweis auf die Ausbaupläne vom Magistrat zurückgestellt wurden. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 31.05.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 11/7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE (= Annahme)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesen„Ein Taubenhaus für Rödelheim“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2011, OM 4913 entstanden aus Vorlage: OF 793/7 vom 23.12.2010 Betreff: "Ein Taubenhaus für Rödelheim" Vorgang: ST 809/07 Die Existenz von wild lebenden Tauben in einer Großstadt wie Frankfurt - von den einen als "Friedensboten" verehrt und von den anderen als "Ratten der Luft" gehasst - ist eine Realität. Deshalb geht es darum, Bedingungen zu schaffen, die diesen Vögeln eine möglichst artgerechte Lebensweise ermöglichen und gleichzeitig deren unkontrollierte Vermehrung und die Verschmutzung von Gebäuden und Gehwegen durch den Taubenkot nachhaltig eindämmen. Dies ist mit der Errichtung eines so genannten "Taubenhauses" möglich, in dem die Vögel Futter und Nistplätze vorfinden. Eine im Tierschutz engagierte Bürgerin Rödelheims hat sich nun bereit erklärt, einen Teil der Kosten für ein solches Taubenhaus zu übernehmen; weiterhin gibt es eine Bürgerin, die zugesagt hat, sowohl für dessen Reinigung, als auch für die Unfruchtbarmachung der Taubeneier zu sorgen. Gefunden werden muss nun noch ein geeigneter Platz für die Aufstellung eines solchen Taubenhauses. Bereits 1999 wurde ein Taubenhaus für Rödelheim gefordert und vom damaligen Magistrat mit positivem Ausgang geprüft, leider ist es seinerzeit nicht zur Realisierung gekommen. Zwei Vorschläge des Ortsbeirats für einen Ort haben immer noch Gültigkeit: 1. das brachliegende Eckgrundstück oberhalb der Unterführung Glashüttener Straße zwischen Bahngleisen und dem Beginn der Eschborner Landstraße, 2. ein Standort im Bereich zwischen Busbahnhof und den Gleisen des Rödelheimer Bahnhofs, 3. (neu): Die Grünfläche bei der Unterführung Gontardstraße/Zufahrt zum Nahversorgungszentrum. Wichtig wäre die Nähe zum Bahnhof Rödelheim. In seiner Stellungnahme ST 809/07 sagte der Magistrat zu: "Der Magistrat wird die Suche nach weiteren Standorten offensiv unterstützen. Die Standortvorschläge des Ortsbeirates werden dabei so weit wie möglich berücksichtigt." Er bezieht sich dabei auf die guten Erfahrungen mit dem Taubenhaus am Westbahnhof und sichert eine Zusammenarbeit von Tierschutzverein und Magistrat, vertreten durch die Stabsstelle Sauberes Frankfurt, bei der Einrichtung und Betreuung weiterer Taubenhäuser zu. Der Magistrat wird deshalb beauftragt, mit Unterstützung des Ortsbeirates eine geeignete Grundstücksfläche für die Aufstellung eines solchen Taubenhauses auszuweisen und sich zur Übernahme der eventuell noch zu tragenden Baukosten bereitzuerklären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2011, ST 490 Aktenzeichen: 32 0
Bebauungsplanverfahren B491 .Westlich Gaugrafenstraße. fortführen! Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.10.2010, OA 1206 entstanden aus Vorlage: OF 768/7 vom 02.10.2010 Betreff: Bebauungsplanverfahren B491 "Westlich Gaugrafenstraße" fortführen! Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168 Der Ortsbeirat 7 hat sich mehrfach für die Entwicklung des Gebietes westlich der Gaugrafenstraße eingesetzt. Das Gebiet eignet sich durch die gute Verkehrsanbindung sehr gut für die Ansiedlung auch größerer Gewerbebetriebe. Nicht umsonst war das Gelände auch in der Diskussion für die Ansiedlung eines Möbelhauses sowie als mögliche Fläche für die Binding-Brauerei im Gespräch gewesen. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, das Bebauungsplanverfahren B491 auch entsprechend fortzuführen und so für die Entwicklung des Gebietes eine solide planerische Grundlage zu legen. Die in der M 168 genannte Begründung ("ursprüngliche Planungsziele bereits realisiert") für die vorgeschlagene Einstellung kann der Ortsbeirat aufgrund der noch ausstehenden Entwicklung des Gebietes nicht nachvollziehen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass das Bebauungsplanverfahren "Westlich Gaugrafenstraße", B491, fortgeführt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.03.2011, ST 380 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.10.2010 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.11.2010, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 168 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1205 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.11.2010, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 168 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1205 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 46. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.12.2010, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1205 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 1206 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1207 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage OA 1217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 168, OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217 = Annahme) REP (M 168, OA 1205, OA 1206 und OA 1217 = Annahme, OA 1207 = vereinfachtes Verfahren) NPD (M 168, OA 1207 und OA 1217 = Annahme, OA 1205 und OA 1206 = vereinfachtes Verfahren) Stv. Holtz (OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217 = Annahme) 49. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.12.2010, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1205 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 1206 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1207 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage OA 1217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 1207, OA 1206, OA 1207 und OA 1217) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2010, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1205 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 1206 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1207 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage OA 1217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und NPD gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, REP und Stv. Holtz (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, REP und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, NPD und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FAG und REP (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 9167, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010 Aktenzeichen: 61 00
Gewerbegebiet Wilhelm-Fay-Straße besser erschließen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2010, OM 4385 entstanden aus Vorlage: OF 1523/6 vom 18.07.2010 Betreff: Gewerbegebiet Wilhelm-Fay-Straße besser erschließen Der Magistrat wird gebeten, für eine bessere Erschließung des Sossenheimer Gewerbegebiets Wilhelm-Fay-Straße zu sorgen. Dies sollte durch folgende Maßnahmen geschehen: 1. Anschluss des Gewerbegebiets an die Regionaltangente West, die schnellstmöglich realisiert werden muss; 2. Schaffung eines zusätzlichen Anschlusses an die Eschborner Landstraße bzw. an die Lorscher Straße; 3. Verbesserung des Anschlusses an die Buslinien 55, 56 und 60. Begründung: Der vierspurige Ausbau der Westerbachstraße, der mit der Vorplanung zur Umgestaltung der Straße vorgestellt wurde, ist keine Lösung des bestehenden Verkehrsproblems, sondern würde die schlechte Situation der Anwohner hier noch verschärfen. Deshalb sollten hier andere, weniger den Bürger belastende Maßnahmen gewählt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 17 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 6 am 10.01.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Rahmenkonzept Gewerbegebiet Sossenheim hier: Vorplanung Ausbau Westerbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4311 entstanden aus Vorlage: OF 1513/6 vom 14.06.2010 Betreff: Rahmenkonzept Gewerbegebiet Sossenheim hier: Vorplanung Ausbau Westerbachstraße Vorgang: M 85/10 Der Magistrat wird gebeten, 1. eine qualifizierte Verkehrszählung und -befragung auf der Westerbachstraße und der Wilhelm-Fay-Straße mit einer Analyse des Ziel- und Quellverkehrs durchzuführen; 2. die nachfolgenden Fragen zu beantworten: a) Wie ist die Parkplatzbilanz östlich und westlich der Autobahnanschlüsse von und zur A 648, wenn die Vorplanung Realität würde? b) Wie wären die zu erwartenden Verkehrszahlen in der Wilhelm-Fay-Straße und in der Westerbachstraße im Vergleich zu heute? c) Welche verkehrlichen Maßnahmen plant die Stadt Frankfurt zudem, um den Verkehrsfluss im Bereich Wilhelm-Fay-Straße/Westerbachstraße zu entzerren (z.B. Verbindung von der Heinrich-Hopf-Straße zur Eschborner Landstraße; ST 934 vom 29.08.2005)? d) Welche verkehrlichen Maßnahmen plant die Stadt Eschborn, um den Verkehrsfluss im Gewerbegebiet Eschborn-Süd und im Bereich Wilhelm-Fay-Straße/Westerbachstraße zu entzerren? e) Wie ist der Planungsstand zum Umbau der Autobahnausfahrt Eschborn von der A 66 und wann wird dieser realisiert? f) Wie ist der Planungsstand zum Umbau des Autobahnkreuzes Nordwest und wann wird dieser realisiert? Begründung: Das Rahmenkonzept Gewerbegebiet Sossenheim und die Vorplanung zum Ausbau der Westerbachstraße hängen ursächlich zusammen. Zur Abwägung und Bewertung der Vorschläge ist es unabdingbar, möglichst viele Informationen zu sammeln. Eine detaillierte Verkehrsanalyse zur Wilhelm-Fay-Straße und zur Westerbachstraße und die Antworten auf die o.g. Fragen tragen zur Entscheidungsfindung bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2010, ST 1118 Aktenzeichen: 61 1
Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die Schloßhecke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2009, OM 3765 entstanden aus Vorlage: OF 623/7 vom 10.11.2009 Betreff: Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die Schloßhecke Vorgang: M 176/98; B 873/09 Keine Einstellung folgender Bebauungspläne Der Magistrat wird gebeten, folgende Bebauungspläne weiterhin mit Priorität zu bearbeiten: B 202, Kollwitzstraße, B 491, westlich Gaugrafenstraße, B 541, Ortskern Hausen, B 542, Eschborner Landstraße / Friedrich-Kahl-Straße, B 548, Mühlwiesenstraße. Begründung: B 202: Wie sich aus dem Antwortschreiben des Planungsdezernates vom 07.12.1998 zur damaligen M 176 von 1998 ergibt, ist für die Fläche hinter der evangelischen Gemeinde und der Kindertagesstätte eine Wohnbebauung geplant. In diesem sensiblen Gebiet (fehlende Parkplätze, kritische Verkehrsanbindung) ist eine Wohnbebauung ohne entsprechende planungsrechtliche Vorgaben nicht sinnvoll. Deshalb sollte das Bebauungsplanverfahren Nr. 202 fortgeführt werden. B 491: Hierbei handelt es sich um das ehemalige Gelände der US-Army, welches in mittlerer Zukunft eine andere gewerbliche Nutzung erhalten wird. Ein Bebauungsplan wird dafür notwendig sein. B 541: Die politische Diskussion der zurückliegenden Jahre hat gezeigt, dass gerade für den Ortskern Hausen ein Bebauungsplan erforderlich ist. B 542: Die Verhältnisse im Bereich Eschborner Landstraße / Friedrich-Kahl-Straße sind sehr ungeordnet und lassen eine Planungssicherheit vermissen. Deshalb ist auch hierfür ein Bebauungsplan hilfreich. B548: Die Gegend um die Mühlwiesenstraße zeichnet sich bereits heute durch eine gravierende Parkplatznot aus. Darüber hinaus macht auch die Beibehaltung eines einheitlichen Erscheinungsbildes einen Bebauungsplan zwingend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2010, ST 305 Aktenzeichen: 61 00
Radwegeverbindung Westerbachstraße/Gaugrafenstraße nach Sossenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2008, OM 2576 entstanden aus Vorlage: OF 444/7 vom 25.08.2008 Betreff: Radwegeverbindung Westerbachstraße/Gaugrafenstraße nach Sossenheim Vorgang: OM 1650/00 OBR 7; OM 1734/02 OBR 7; ST 242/03; OM 3871/05 OBR 7; ST 117/06 Aufgrund der Ergebnisse des Ortstermins am 19.08.2008 wird der Magistrat beauftragt, die im Bereich Gaugrafenstraße unterbrochene Radwegeverbindung entlang der Westerbachstraße von Rödelheim nach Sossenheim wiederherzustellen. Dazu sind die folgenden Arbeiten nötig: 1. An der Ampel über die Linksabbiegerspuren der Westerbachstraße wird eine Fahrradfurt abmarkiert, die links vom bestehenden Ampelmast auf den Bürgersteig trifft. 2. Entlang der Westerbachstraße vor den Hausnummern 46 bis 60 wird auf dem Bürgersteig ein Radweg abmarkiert. 3. Das überflüssige Halteverbotsschild auf dem Bürgersteig wird entfernt. 4. Über die vorhandene Mittelinsel an der Einmündung der Gaugrafenstraße wird eine Fahrradfurt über die Abbiegespuren der Gaugrafenstraße abmarkiert und der Linksabbieger aus der Gaugrafenstraße wird verengt (siehe Skizze in der Anlage). 5. Auf der Fahrbahn vor Hausnummer 64 bis zum Beginn des vorhandenen Radweges wird ein Fahrradstreifen abmarkiert. Begründung: Der vorliegende Antrag ist bis auf die Punkte 4 und 5 identisch mit der OM 1734 aus 2002, die auf Antrag des Fahrrad-Arbeitskreises des Ortsbeirates 7 beschlossen wurde. Der bisherige Punkt 4 der OM 1734 ist entfallen, da dieses Anliegen bereits umgesetzt wurde. Der beigefügte Plan, der nicht exakt die aktuelle Situation darstellt, soll das Prinzip der Radwegeführung verdeutlichen. Der Radweg aus Rödelheim Richtung Sossenheim endet am Abzweig Gaugrafenstraße im Nichts. Im weiteren Verlauf ist die jetzige Situation an der Tankstelle für Fußgänger und Radfahrer lebensgefährlich, sodass auch von daher dringend Abhilfe geschaffen werden muss. Mit den hier vorgeschlagenen Maßnahmen lässt sich ohne großen Aufwand eine durchgehende Radwegeverbindung herstellen. In der Stellungnahme ST 242 hatte der Magistrat der Anregung grundsätzlich zugestimmt. Lediglich mit dem Argument, dass die Gehwegbreite im Einmündugsbereich Gaugrafenstraße zu schmal sei für die damals vorgeschlagene Führung des Radweges auf dem Bürgersteig, hat der Magistrat die Anregung zurückgewiesen. Dieses Argument ist inzwischen entfallen, da der Kreuzungsbereich so ummarkiert wurde, dass der Autoverkehr nur noch einspurig aus der Gaugrafenstraße nach rechts in die Westerbachstraße abbiegen darf. Die zurzeit abmarkierte Sperrfläche kann als Fahrradstreifen genutzt werden. Wie sich ein gegen die Einbahnstraße geführter Radweg über eine Einmündung führen lässt, kann man an der Kreuzung Königsteiner Straße/Burgunderweg sehen. Die dortige Situation ist vergleichbar der Einmündung der Gaugrafenstraße in die Westerbachstraße. Anlage 1 (ca. 32 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2008, ST 1521 Antrag vom 09.10.2017, OF 213/7 Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2238 Aktenzeichen: 66 2
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