Bushaltestelle Eschborner Landstraße zwischen Am Seedamm und Wolf-Heidenheim-Straße in Richtung Rödelheim. Ungenügende Sicherheitslage
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
zwischen Am Seedamm und Wolf-Heidenheim-Straße in Richtung Rödelheim. Ungenügende Sicherheitslage Der Magistrat wird gebeten, die im Betreff angegeben Bushaltestelle auf ihre Sicherheitssituation, was das Aus-und Einsteigen der Fahrgäste anbelangt, zu überprüfen. Begründung: Die im Betreff genannte Bushaltestelle befindet sich zwischen einem Zebrastreifen und einigen Parkplätzen. Außerdem "scheint" die Eschborner Ldstr. an dieser Stelle zweispurig zu sein. Dies verführt Autofahrer dazu, den haltenden Bus zu überholen, was für Fahrgäste, die den Zebrastreifen nutzen, mitunter gefährlich wird. Die Situation ist für alle Verkehrsteilnehmer insgesamt unübersichtlich. Das Straßenverkehrsamt sollte sich der Sache unbedingt annehmen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2012, OF 150/7
Betreff: Bushaltestelle Eschborner Landstraße
zwischen Am Seedamm und Wolf-Heidenheim-Straße in Richtung Rödelheim.
Ungenügende Sicherheitslage Der Magistrat wird gebeten, die im
Betreff angegeben Bushaltestelle auf ihre Sicherheitssituation, was das Aus-und
Einsteigen der Fahrgäste anbelangt, zu überprüfen.
Begründung: Die im Betreff genannte Bushaltestelle
befindet sich zwischen einem Zebrastreifen und einigen Parkplätzen. Außerdem
"scheint" die Eschborner Ldstr. an dieser Stelle zweispurig zu sein. Dies
verführt Autofahrer dazu, den haltenden Bus zu überholen, was für Fahrgäste,
die den Zebrastreifen nutzen, mitunter gefährlich wird. Die Situation ist
für alle Verkehrsteilnehmer insgesamt unübersichtlich. Das Straßenverkehrsamt
sollte sich der Sache unbedingt annehmen. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7
am 22.05.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF
150/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7
am 19.06.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF
150/7 wurde zurückgezogen.