Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die Schloßhecke

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2009, OM 3765 entstanden aus Vorlage: OF 623/7 vom 10.11.2009 Betreff: Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die Schloßhecke Vorgang: M 176/98; B 873/09 Keine Einstellung folgender Bebauungspläne Der Magistrat wird gebeten, folgende Bebauungspläne weiterhin mit Priorität zu bearbeiten: B 202, Kollwitzstraße, B 491, westlich Gaugrafenstraße, B 541, Ortskern Hausen, B 542, Eschborner Landstraße / Friedrich-Kahl-Straße, B 548, Mühlwiesenstraße. Begründung: B 202: Wie sich aus dem Antwortschreiben des Planungsdezernates vom 07.12.1998 zur damaligen M 176 von 1998 ergibt, ist für die Fläche hinter der evangelischen Gemeinde und der Kindertagesstätte eine Wohnbebauung geplant. In diesem sensiblen Gebiet (fehlende Parkplätze, kritische Verkehrsanbindung) ist eine Wohnbebauung ohne entsprechende planungsrechtliche Vorgaben nicht sinnvoll. Deshalb sollte das Bebauungsplanverfahren Nr. 202 fortgeführt werden. B 491: Hierbei handelt es sich um das ehemalige Gelände der US-Army, welches in mittlerer Zukunft eine andere gewerbliche Nutzung erhalten wird. Ein Bebauungsplan wird dafür notwendig sein. B 541: Die politische Diskussion der zurückliegenden Jahre hat gezeigt, dass gerade für den Ortskern Hausen ein Bebauungsplan erforderlich ist. B 542: Die Verhältnisse im Bereich Eschborner Landstraße / Friedrich-Kahl-Straße sind sehr ungeordnet und lassen eine Planungssicherheit vermissen. Deshalb ist auch hierfür ein Bebauungsplan hilfreich. B548: Die Gegend um die Mühlwiesenstraße zeichnet sich bereits heute durch eine gravierende Parkplatznot aus. Darüber hinaus macht auch die Beibehaltung eines einheitlichen Erscheinungsbildes einen Bebauungsplan zwingend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2010, ST 305 Aktenzeichen: 61 00