Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen aus der Debatte um die Schloßhecke
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2009, OM
3765 entstanden aus
Vorlage: OF 623/7 vom
10.11.2009 Betreff: Stand der unerledigten Bebauungspläne - Konsequenzen
aus der Debatte um die Schloßhecke Vorgang: M 176/98; B 873/09 Keine Einstellung folgender
Bebauungspläne Der Magistrat wird gebeten, folgende Bebauungspläne
weiterhin mit Priorität zu bearbeiten: B 202, Kollwitzstraße, B 491, westlich Gaugrafenstraße, B 541, Ortskern Hausen, B 542, Eschborner Landstraße /
Friedrich-Kahl-Straße, B
548, Mühlwiesenstraße. Begründung: B 202:
Wie sich aus dem Antwortschreiben
des Planungsdezernates vom 07.12.1998 zur damaligen M 176 von 1998 ergibt,
ist für die Fläche hinter der evangelischen Gemeinde und der Kindertagesstätte
eine Wohnbebauung geplant. In diesem sensiblen Gebiet (fehlende Parkplätze,
kritische Verkehrsanbindung) ist eine Wohnbebauung ohne entsprechende
planungsrechtliche Vorgaben nicht sinnvoll. Deshalb sollte das
Bebauungsplanverfahren Nr. 202 fortgeführt werden. B 491: Hierbei handelt es sich um das ehemalige Gelände der
US-Army, welches in mittlerer Zukunft eine andere gewerbliche Nutzung erhalten
wird. Ein Bebauungsplan wird dafür notwendig sein. B 541: Die politische Diskussion der zurückliegenden Jahre
hat gezeigt, dass gerade für den Ortskern Hausen ein Bebauungsplan erforderlich
ist. B 542: Die Verhältnisse im Bereich
Eschborner Landstraße / Friedrich-Kahl-Straße sind sehr ungeordnet und lassen
eine Planungssicherheit vermissen. Deshalb ist auch hierfür ein Bebauungsplan
hilfreich. B548: Die Gegend um die Mühlwiesenstraße
zeichnet sich bereits heute durch eine gravierende Parkplatznot aus. Darüber
hinaus macht auch die Beibehaltung eines einheitlichen Erscheinungsbildes einen
Bebauungsplan zwingend erforderlich. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 09.02.2010, ST 305
Aktenzeichen: 61 00