Radwegeverbindung Westerbachstraße/Gaugrafenstraße nach Sossenheim
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2008, OM
2576 entstanden aus
Vorlage: OF 444/7 vom
25.08.2008 Betreff: Radwegeverbindung
Westerbachstraße/Gaugrafenstraße nach Sossenheim Vorgang: OM 1650/00 OBR 7;
OM 1734/02 OBR 7; ST 242/03; OM 3871/05 OBR 7; ST 117/06 Aufgrund der Ergebnisse des Ortstermins am 19.08.2008
wird der Magistrat beauftragt, die im Bereich Gaugrafenstraße unterbrochene
Radwegeverbindung entlang der Westerbachstraße von Rödelheim nach Sossenheim
wiederherzustellen. Dazu sind die folgenden Arbeiten nötig: 1. An der Ampel über die Linksabbiegerspuren der
Westerbachstraße wird eine Fahrradfurt abmarkiert, die links vom bestehenden
Ampelmast auf den Bürgersteig trifft. 2. Entlang der Westerbachstraße vor den Hausnummern
46 bis 60 wird auf dem Bürgersteig ein Radweg abmarkiert. 3. Das überflüssige Halteverbotsschild auf dem
Bürgersteig wird entfernt. 4. Über die vorhandene Mittelinsel an der Einmündung
der Gaugrafenstraße wird eine Fahrradfurt über die Abbiegespuren der
Gaugrafenstraße abmarkiert und der Linksabbieger aus der Gaugrafenstraße wird
verengt (siehe Skizze in der Anlage). 5. Auf der Fahrbahn vor Hausnummer 64 bis zum Beginn
des vorhandenen Radweges wird ein Fahrradstreifen abmarkiert. Begründung: Der vorliegende Antrag ist bis
auf die Punkte 4 und 5 identisch mit der OM 1734 aus 2002, die auf Antrag des
Fahrrad-Arbeitskreises des Ortsbeirates 7 beschlossen wurde. Der bisherige
Punkt 4 der OM 1734 ist entfallen, da dieses Anliegen bereits umgesetzt wurde.
Der beigefügte Plan, der nicht exakt die aktuelle Situation darstellt, soll das
Prinzip der Radwegeführung verdeutlichen. Der Radweg aus Rödelheim Richtung Sossenheim endet am
Abzweig Gaugrafenstraße im Nichts. Im weiteren Verlauf ist die jetzige
Situation an der Tankstelle für Fußgänger und Radfahrer lebensgefährlich,
sodass auch von daher dringend Abhilfe geschaffen werden muss. Mit den hier vorgeschlagenen Maßnahmen lässt sich
ohne großen Aufwand eine durchgehende Radwegeverbindung herstellen. In der Stellungnahme ST 242 hatte der Magistrat der
Anregung grundsätzlich zugestimmt. Lediglich mit dem Argument, dass die
Gehwegbreite im Einmündugsbereich Gaugrafenstraße zu schmal sei für die damals
vorgeschlagene Führung des Radweges auf dem Bürgersteig, hat der Magistrat die
Anregung zurückgewiesen. Dieses Argument ist inzwischen entfallen, da der
Kreuzungsbereich so ummarkiert wurde, dass der Autoverkehr nur noch einspurig
aus der Gaugrafenstraße nach rechts in die Westerbachstraße abbiegen darf. Die
zurzeit abmarkierte Sperrfläche kann als Fahrradstreifen genutzt werden.
Wie sich ein gegen die Einbahnstraße geführter Radweg
über eine Einmündung führen lässt, kann man an der Kreuzung Königsteiner
Straße/Burgunderweg sehen. Die dortige Situation ist vergleichbar der
Einmündung der Gaugrafenstraße in die Westerbachstraße. Anlage 1 (ca. 32 KB) # Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.10.2008, ST 1521
Antrag vom
09.10.2017, OF
213/7
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2238
Aktenzeichen: 66 2