Meine Nachbarschaft: Flößerbrücke
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Vorlagen
Verlängerung des Radstreifens auf der Obermainanlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2019, OM 4213 entstanden aus Vorlage: OF 308/4 vom 29.01.2019 Betreff: Verlängerung des Radstreifens auf der Obermainanlage Vorgang: OM 3423/18 OBR 4; ST 2359/18 Der Magistrat wird gebeten, die angekündigte Verlängerung des Radstreifens in der Obermainanlage zwischen Sonnemannstraße und Ostendstraße in das Frühjahr 2019 vorzuziehen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt den Willen des Magistrats, den Radstreifen auf der Obermainanlage zunächst bis zur Ostendstraße zu verlängern. Dabei bleibt jedoch völlig unklar, warum eine solche Verlängerung von vielleicht 200 Metern auf das Ende des Jahres und damit das Ende der Fahrradsaison geschoben werden soll (Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2359). Schon jetzt ist eine Fahrspur zwischen den parkenden Kraftfahrzeugen und dem fließenden Verkehr gestrichelt abmarkiert, die mit einfachsten Mitteln (Farbe) zu einem Radstreifen, wenigstens aber zu einem Schutzstreifen umdefiniert werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2359 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1169 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 4 am 18.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und Rückertstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4129 entstanden aus Vorlage: OF 295/4 vom 08.01.2019 Betreff: Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und Rückertstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Einführung von Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und Rückertstraße in beiden Richtungen zu prüfen. Begründung: Aktuell ist auf der Sonnemannstraße Tempo 50 erlaubt. Die hier anliegende Erasmus Frankfurter Stadtschule ist eine Grundschule, entsprechend jung und verkehrsunerfahren sind die Schulkinder. Die Autos fahren derzeit mit großer Geschwindigkeit an der Schule vorbei und immer wieder kommt es zu Beschwerden über Raser im südlichen Ostend. Der stationäre Blitzer an der Kreuzung Sonnemannstraße/Obermainanlage ist daher ausdrücklich zu begrüßen. Da in Frankfurt grundsätzlich Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten gilt, ist die Geschwindigkeit auf einem Teilstück der Sonnemannstraße stadteinwärts auf Tempo 30 begrenzt. Die Verkehrssicherheit der Schulkinder erfordert allerdings Tempo 30 in beide Richtungen. Die Anordnung von Tempo 30 hätte, das zeigen die Erfahrungen überall, zumindest eine Senkung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zur Folge. Ein weiterer begrüßenswerter Nebeneffekt ist die Lärmminderung für umliegende Anwohnerinnen und Anwohner. Aufgrund einer Gesetzesänderung auf Bundesebene ist es für Städte möglich geworden, auch auf Hauptverkehrsstraßen vor Schulen Tempo 30 auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 805 Antrag vom 05.01.2021, OF 527/4 Anregung vom 19.01.2021, OA 669
Fahrradstreifen Seehofstraße verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3772 entstanden aus Vorlage: OF 986/5 vom 04.09.2018 Betreff: Fahrradstreifen Seehofstraße verlängern Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradstreifen, der vom Frankensteiner Platz kommend in die Seehofstraße führt und dort im Nirwana endet, als Schutzstreifen in der Seehofstraße bis zur Kreuzung Wasserweg zu verlängern. Danach soll eine Anbindung an den im südlichen Teil der Seehofstraße geplanten Fahrradweg eingerichtet werden. Begründung: Das jetzige abrupte Ende des Fahrradstreifens nach ca. 30 Metern in der Seehofstraße gefährdet Fahrradfahrer. Am Ende des Fahrradstreifens parken regelmäßig Autos, was Radfahrer zu gefährlichen Ausweichmanövern nach links in den schnell fließenden Autoverkehr zwingt. Der Streifen kann daher nicht wie eigentlich notwendig und vorgesehen von Radfahrern genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 122 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1376 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Erneut: Schutzstreifen für das Radfahren auf der Obermainanlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 entstanden aus Vorlage: OF 251/4 vom 24.07.2018 Betreff: Erneut: Schutzstreifen für das Radfahren auf der Obermainanlage Vorgang: OM 1130/17 OBR 1; ST 702/17; OM 2028/17 OBR 1; ST 1954/17; OM 2311/17 OBR 3; OM 2466/17 OBR 4; ST 1032/18 Der Magistrat wird erneut gebeten, auf der Obermainanlage zwischen Flößerbrücke und Sandweg einen Schutzstreifen für Radfahrende einzurichten. Begründung: Am 17.01.2017 hat der Ortsbeirat 1 mit seiner Anregung OM 1130 den Magistrat gebeten, auf der Obermainanlage Schutzstreifen für Radfahrende anzulegen, weil das Fahren von Pendlern in der Anlage selbst gefährlich sei und zu Konflikten mit dem Fußgängerverkehr führe. Am 10.04.2017 erklärte der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 702, dass er zu dieser Anregung wegen fehlender "Ämterabstimmung" keine Stellungnahme abgeben könne. Am 22.08.2017 forderte der Ortsbeirat 1 mit seiner Anregung OM 2028 den Magistrat auf, nach sieben Monaten Stellung zu nehmen. Am 22.09.2017 hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1954 dann geantwortet, es müsse zunächst eine "Verkehrsuntersuchung" erstellt werden, bevor ein Schutzstreifen eingerichtet werden kann. Am 28.11.2017 hat der Ortsbeirat 4 den Magistrat mit seiner Anregung OM 2466 gebeten, eine entsprechende Verkehrsuntersuchung vorzunehmen. Am 08.06.2018 war in der Stellungnahme des Magistrats ST 1032 keine Rede mehr von einer Verkehrsuntersuchung, stattdessen wurde lapidar auf "unterschiedliche Straßenquerschnitte" verwiesen, die eine Realisierung "nicht ohne Weiteres" möglich machen. Der Magistrat verwies so nach bald acht Monaten Überlegens auf eine Tatsache, die seit Jahrzehnten unverändert besteht und keiner Verkehrsuntersuchung bedarf. Angesichts der wechselnden Begründungen auf die Anregungen der Ortsbeiräte 1 und 4 erscheinen diese Stellungnahmen in ihrer Gesamtheit wie Ausflüchte. Die Notwendigkeit von Schutz- und Radstreifen auf dem Anlagenring wird hierdurch allerdings nicht geringer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 702 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2028 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2466 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1032 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2359 Antrag vom 29.01.2019, OF 308/4 Anregung an den Magistrat vom 12.02.2019, OM 4213
Blitzer auf dem Mainufer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3308 entstanden aus Vorlage: OF 886/5 vom 20.05.2018 Betreff: Blitzer auf dem Mainufer Der Magistrat wird gebeten, den für Fußgänger und Fahrradfahrer lebensgefährlichen Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen von Kraftfahrzeugen auf dem Mainufer entgegenzutreten und die folgenden Ampeln regelmäßig mit Blitzern zu überwachen: - Untermainbrücke; - Eiserner Steg; - Alte Brücke; - Ignatz-Bubis-Brücke; - Flößerbrücke. Die Überwachungen sollen zwischen Juli und Dezember an jeder Brücke zweimal stattfinden. Der Ortsbeirat soll über das Ergebnis informiert werden. Stationäre Überwachungen sind dann abhängig von der Häufung der Verstöße in Erwägung zu ziehen. Begründung: Sachsenhäuser Bürger fühlen sich durch die regelmäßigen Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße von Kraftfahrzeugen auf dem Mainufer gefährdet. Diese werden sowohl tagsüber - vorwiegend im Berufsverkehr - beobachtet als auch abends. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1729 Aktenzeichen: 32 4
Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3306 entstanden aus Vorlage: OF 883/5 vom 22.05.2018 Betreff: Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (II) Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Deutschherrnufer/Wasserweg eine Absperrung zur Fahrbahn hin anzubringen, die es verhindert, dass Kinder, die die Kindertagesstätte Sachsenhausen verlassen, auf die Straße laufen. Begründung: Die AWO-Kindertagesstätte liegt an einem wichtigen und verkehrsreichen Knotenpunkt direkt am Sachsenhäuser Mainufer. Der Haupteingang dieser Einrichtung befindet sich an der Kreuzung Deutschherrnufer/Wasserweg, direkt gegenüber der Flößerbrücke. In der Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von zehn Monaten bis drei Jahren betreut, denen es durchaus noch an Kenntnissen der Verkehrsregeln mangelt. Sie sind auf den Schutz der Betreuungspersonen und auf die sichere Gestaltung des unmittelbaren Verkehrsraumes angewiesen. Die Gefahr, dass die kleinen Kinder auf die Straße laufen, ist gegeben, da der Bürgersteig nur von Pollern begrenzt wird (siehe Bild). Bereits am 26.06.2015 sowie am 11.09.2015 hat der Ortsbeirat 5 die gleichlautende Vorlage OF 1100/5 diskutiert, diese aber schließlich nicht weiterverfolgt, um das Ergebnis der damals sich im Gange befindlichen Bauarbeiten im o. g. Straßenabschnitt abzuwarten. Nach Einschätzung von Eltern sowie Erzieherinnen und Erziehern der Kindertagesstätte hat sich an der ursprünglichen Gefahreneinschätzung jedoch nichts geändert, sodass eine Absperrung hier Abhilfe schaffen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2023 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6111 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Asphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2923 entstanden aus Vorlage: OF 783/5 vom 09.02.2018 Betreff: Asphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer Vorgang: OM 2137/17 OBR 5; ST 2532/17 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Hochkai des Deutschherrnufers zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke einen asphaltierten Fahrradweg anzulegen. Soweit der Bebauungsplan Nr. 691 vom 07.03.1995 einem solchen Vorhaben entgegensteht, ist zu prüfen, ob eine Befreiung nach § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt werden kann. Begründung: Der Magistrat hat den Vorschlag des Ortsbeirates 5 in der Vorlage vom 15.09.2017, OM 2137, einen durchgängigen, asphaltierten Fahrradweg (Breite circa zwei Meter) am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim zu schaffen, in seiner Stellungnahme vom 22.12.2017, ST 2532, abgelehnt. Zur Begründung der Ablehnung der Asphaltierung bezüglich des Teilstückes am Deutschherrnufer hat der Magistrat angeführt, dass nach dem für den Bereich geltenden Bebauungsplan Nr. 691 vom 07.03.1995 Wege und Plätze außerhalb der Erschließungsstraßen mit wasserdurchlässigen Belägen auszustatten sind (Schotterrasen, Pflaster mit Rasenfugen, wassergebundene Decke). Zunächst ist festzuhalten, dass ein Teil der zu asphaltierenden Fläche derzeit bereits durch Kopfsteinpflaster versiegelt ist (siehe Foto), insofern steht der genannte Bebauungsplan einer Asphaltierung nicht entgegen. Hochkai des Deutschherrnufers Im Übrigen bietet es sich an zu prüfen, ob eine Befreiung von den genannten Festsetzungen bezüglich des Fahrradweges gemacht werden kann. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen eines Bebauungsplans insbesondere dann befreit werden, wenn ein Gemeininteresse, das bei der Festsetzung des Bebauungsplanes noch nicht oder nicht in seiner konkreten Stärke abschätzbar ist, eine Art Randkorrektur der planerischen Festsetzung erforderlich macht. Dies ist hier der Fall. Der zunehmende Fahrradverkehr war Anfang der 1990er-Jahre in seiner heutigen Gestalt noch nicht absehbar. Dies zeigt auch, dass Fahrradverkehr in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 691 nicht genannt wird (http://www.planas-frankfurt.de/planAS_Daten/Staedtebauliche_Satzungen/Bebauungs plan/Dokumente/B691/Bgr-B691.pdf). Zudem handelt es sich bei der Asphaltierung des Fahrradweges um eine verhältnismäßig kleine Fläche, sodass von einer Art Randkorrektur vorliegend ausgegangen werden kann. Bezüglich der Notwendigkeit des Ausbaues des Fahrradweges entlang des Mainufers wird auf die Anregung des Ortsbeirates 5 an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137, verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2532 Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1653 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Fahrradstreifen Obermainanlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2466 entstanden aus Vorlage: OF 182/4 vom 07.11.2017 Betreff: Fahrradstreifen Obermainanlage Vorgang: OM 1130/17 OBR 1; ST 1954/17; OM 2311/17 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, im Anschluss an die Vorlage ST 1954 eine Verkehrsuntersuchung oder Modellrechnung mit dem Ziel zu erstellen, dass Radstreifen und/oder Schutzstreifen auf der Obermainanlage angebracht werden können. Begründung: Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1954 richtig ausführt, ist die Obermainanlage selbst nicht geeignet, den radfahrenden Alltags- und Pendlerverkehr konfliktfrei aufzunehmen. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Begegnungen. Die Grünanlage ist vielleicht noch für den radelnden Freizeitverkehr, aber sicher nicht für zügiges Fahren geeignet. Aktuell gibt es den Beginn eines Radstreifens direkt am südlichen Beginn der Obermainanlage, der sich dann nach 50 Metern in einen schmalen Schutzstreifen verengt und dann nach weiteren 50 Metern einfach aufhört. Hier ist eine Fortsetzung sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1032 Antrag vom 24.07.2018, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 4 am 10.04.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 4 am 05.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Platz vor dem Kuhhirtenturm
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2434 entstanden aus Vorlage: OF 657/5 vom 07.11.2017 Betreff: Platz vor dem Kuhhirtenturm Vorgang: F 64/2011; OIB 29/11 OBR 5; ST 1365/14 Der Magistrat wird gebeten, wie angekündigt den Platz vor dem Kuhhirtenturm vor dem Befahren zu sichern und Bänke aufzustellen. Begründung: Derzeit ist die Zufahrt zum Platz von beiden Seiten offen, sodass der Platz zugeparkt wird, obwohl dort Halteverbot besteht. Auch die Durchfahrt durch die Große Rittergasse wird genutzt, obwohl die Straße Fußgängerzone ist. In seiner Antwort auf die Frage vom 10.06.2017, F 64, hat der Magistrat angekündigt, die Zufahrt zum Platz vor dem Kuhhirtenturm aus Richtung Deutschherrnufer durch einen versenkbaren Poller und aus Richtung Große Rittergasse durch normale Poller zu sperren. In seiner Stellungnahme vom 20.10.2014, ST 1365, hat der Magistrat die Aufstellung von fünf Bänken in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat befürwortet diese Maßnahmen weiterhin und bittet um die zeitnahe Umsetzung. Falls der versenkbare Poller nicht kurzfristig installiert werden kann, ist der Platz durch eine provisorische Sperrung zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 10.06.2011, F 64 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.08.2011, OIB 29 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1365 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 643 Antrag vom 10.03.2023, OF 698/5 Auskunftsersuchen vom 05.05.2023, V 665 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Wartehäuschen an der Haltestelle „Wasserweg“
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2017, OF 603/5 Betreff: Wartehäuschen an der Haltestelle "Wasserweg" Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, an der Bushaltestelle "Wasserweg" auf dem Walther-von-Cronberg-Platz in Sachsenhausen ein Wartehäuschen für die wartenden Fahrgäste zu errichten. Begründung: Die Haltestelle "Wasserweg" ist eine Umstiegshaltestelle von gleich zwei Linien (45, 46). Vor allem behinderte und ältere Menschen sind dort auf eine Sitzgelegenheit angewiesen. Ein Regenschutz ist für alle Fahrgäste nötig. Ein ordentliches Wartehäuschen würde das Warten für alle Fahrgäste angenehmer machen und zudem für einen reibungsloseren Busverkehr sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 603/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenDurchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137 entstanden aus Vorlage: OF 577/5 vom 09.09.2017 Betreff: Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, den am Frankfurter Mainufer auf dem südlichen Tiefkai verlaufenden Fernradweg R3 durch folgenden Maßnahmen zu verbessern: 1. Beginnend am Deutschherrnufer bis zur Schaubstraße ist auf dem Hochkai eine Alternativroute für den Fernradweg R3 auszuweisen. Westlich der Schaubstraße ist der Radweg auf den Tiefkai zu verweisen. Die Ampeln sind so zu schalten, dass für den Radverkehr auf dem Hochkai, zumindest im Berufsverkehr, eine "grüne Welle" in beiden Richtungen möglich ist; 2. auf dem Deutschherrnufer zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg anzulegen; 3. d er Weg ist, insbesondere im Bereich des Niederräder Ufers, auf mindestens vier Meter zu verbreitern und dergestalt um- bzw. auszubauen, dass er möglichst nicht auf einem gemeinsamen Weg mit den Fußgängern verläuft, soweit es ohne Eingriff in den Baumbestand möglich ist. Quelle: Google Maps Begründung: Es ist sowohl verkehrspolitisch als auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll und erwünscht, dass Frankfurts Bürgerinnen und Bürger als auch Pendlerinnen und Pendler vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad umsteigen. Um den Umstieg zu erleichtern, Konflikten mit Passanten und Pkws vorzubeugen und das Fahrradfahren, insbesondere zur Arbeitsstätte, auch aus zeitlichen Aspekten attraktiv zu machen, ist es notwendig, Fahrradwege innerhalb Frankfurts zu schaffen, die ein schnelles und konfliktfreies Radeln von A nach B sicherstellen. Eine wichtige Fahrradverkehrsachse verläuft entlang des südlichen Frankfurter Mainufers. Hier verläuft der hessische Fernradweg R3 auf dem Tiefkai. Der Weg wird nicht nur von Freizeitradlern, sondern auch von Berufspendlern intensiv genutzt. Bei schönem Wetter, an Wochenenden und abends wird das Mainufer, insbesondere in Innenstadtnähe, von Fußgängern so stark frequentiert, dass Fahrradverkehr in dieser Zeit praktisch nicht möglich ist. Außerhalb des Innenstadtbereichs ist der Weg an vielen Stellen nur einen Meter breit und muss mit Fußgängern geteilt werden. Um ein konfliktfreies und zügiges Radfahren entlang des Mains zu ermöglichen, ist daher eine Alternativroute des Radweges, beginnend am Deutschherrnufer bis zur Schaubstraße, auf dem Hochkai auf dem dort überwiegend bereits vorhandenen asphaltierten Radweg auszuweisen und die Ampeln derart zu schalten, dass für den Radverkehr auf dem Hochkai, zumindest im Berufsverkehr, eine "grüne Welle" in beiden Richtungen möglich ist. Auf dem Abschnitt zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg auf dem Hochkai anzulegen. Hochkai des Deutschherrnufers Entlang sowohl des Oberräder Ufers als auch des Niederräder Ufers ist der Fernradweg R3 als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen. Diese gemeinsame Nutzung geht mit einem erheblich gesteigerten Gefahrenpotenzial einher und verärgert zudem Fahrradfahrer und Passanten gleichermaßen. Es sollte daher, soweit möglich, eine Trennung herbeigeführt werden. Um auch bei getrennt verlaufenden Rad- und Gehwegen auf derselben Fläche Konflikten vorzubeugen, sollte nach Möglichkeit eine haptische Trennung geschaffen werden, z. B. durch verschiedene Wegbeläge oder Abgrenzung mittels Gummikanten. Auch weist der Ortsbeirat darauf hin, dass für die Maßnahmen Landesmittel angefragt werden könnten, da es sich um einen hessischen Fernradweg handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2532 Antrag vom 09.02.2018, OF 783/5 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2923 Aktenzeichen: 66 5
Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Seehofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2146 entstanden aus Vorlage: OF 557/5 vom 29.08.2017 Betreff: Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Seehofstraße Der Magistrat wird gebeten, bis Jahresende in der Seehofstraße zwischen Deutschherrnufer und Siemensstraße an zwei Terminen außerhalb der Schulferien Radarkontrollen zu veranlassen. Begründung: Anwohner beklagen die Gefährdung von Fußgängern durch eine überhöhte Geschwindigkeit von Pkws und bitten dringend um Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2462 Aktenzeichen: 32 4
Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2148 entstanden aus Vorlage: OF 559/5 vom 29.08.2017 Betreff: Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung) Vorgang: OA 462/14 OBR 5; ST 727/14; OA 540/14 OBR 5; ST 284/15 Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage am südlichen Brückenkopf der Flößerbrücke wie auf der Nordseite so einzustellen, dass der Radverkehr in angemessener Zeit die Siemensstraße queren kann. Das kann durch regelmäßige Umlaufzeiten geschehen oder durch Kontaktschleifen, bei denen beim Befahren nach kurzer Zeit die Ampel auf Grün schaltet. Begründung: Mit seiner Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 18.07.2014, OA 540, hat der Ortsbeirat vorgeschlagen, entweder - wie allgemein an Ampelanlagen üblich - eine regelmäßige Umlaufschaltung oder eine Kontaktschleife zu installieren. In seiner Stellungnahme vom 26.05.2014, ST 727, argumentierte der Magistrat gegen regelmäßige Umlaufzeiten, weil dort nicht bei jedem Umlauf Radverkehr oder Fußverkehr stattfindet. Das überzeugt nicht, weil am nördlichen Brückenkopf ebenfalls feste Umlaufzeiten bestehen und der Autoverkehr dort ohnehin angehalten wird, auch wenn dort keine Fußgänger queren. Offenbar ist der Magistrat inzwischen zu der Überzeugung gekommen, dass die Millionen Euro teure Radwegverbindung auf dem Hochkai nicht an einer läppischen Drückampel enden kann und hat in seiner Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 284, eine "bedarfsgerechte Steuerung" angekündigt. Darauf wartet der Ortsbeirat aber bisher vergebens. Die Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284, lautet: "Der Anregung wird dahin gehend entsprochen, dass die Signalanlage bedarfsgerecht gesteuert wird. Die Lichtsignalanlage wird zeitgleich mit dem Zweirichtungsradweg am Deutschherrnufer in Betrieb genommen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 462 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Anregung vom 18.07.2014, OA 540 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2472 Aktenzeichen: 32 1
Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1646 entstanden aus Vorlage: OF 445/5 vom 03.05.2017 Betreff: Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch) Vorgang: M 210/07 Der Magistrat wird gebeten, eine gerade und übersichtliche Fußgängerquerung über die Dreieichstraße in Höhe Willemerstraße auf der Südseite zu erstellen. Der Radverkehr Richtung Osten soll bis zum Wasserweg auf der Fahrbahn geführt werden. Begründung: In seinem Vortrag vom 24.09.2007 hat der Magistrat den Umbau der Willemerstraße in Aussicht gestellt und darin auch die o. a. Änderungen angekündigt. Nach nunmehr zehn Jahren liegt noch immer keine baureife Planung vor. Daher müssen nun endlich mit kleinem Aufwand zumindest die schlimmsten Engpässe beseitigt werden. Seit jeher haben Radler in der Willemerstraße ab Dreieichstraße Richtung Osten verbotswidrig den Richtung Westen linksseitig geführten Radweg mangels Alternativen mit benutzt. Diese Praxis wurde inzwischen legalisiert, indem der Radweg sozusagen umgedreht wurde: Der Radweg Richtung Westen wurde aufgehoben und stattdessen als Radweg gegen die Einbahnstraße Richtung Osten ausgewiesen. Da sich Fußgänger und Radfahrer den Bordstein weiterhin teilen müssen, bleibt die Situation konfliktreich. Außerdem können Radfahrer nicht auf direktem Weg auf den Radweg auffahren, sondern müssen sich in engen Kurven im Schritttempo über Fußgängerampel und Fußweg der Dreieichstraße in den Radweg hineintasten. Es ist daher sinnvoller, den Radverkehr auf der Straße zu führen. Da die Willemerstraße Tempo-30-Zone ist, kann hier das Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.09.2007, M 210 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1949 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitsmessung in der Dreieichstraße - 2. Versuch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1473 entstanden aus Vorlage: OF 409/5 vom 05.04.2017 Betreff: Geschwindigkeitsmessung in der Dreieichstraße - 2. Versuch Der Magistrat wird gebeten, in der Dreieichstraße in Sachsenhausen zwischen der Straße Neuer Wall und dem Deutschherrnufer schnellstmöglich eine Geschwindigkeitsmessung mittels ViaCount zu veranlassen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Zwischen der Straße Neuer Wall und der Darmstädter Landstraße an der Einmündung zur Willemerstraße in Höhe der angrenzenden Schulgebäude wird der Magistrat gebeten, ein sogenanntes Dialogdisplay anzubringen. Begründung: Anwohner berichten von teilweise massiven Geschwindigkeitsübertretungen auf der gesamten Länge der Dreieichstraße vom Mainufer bis zum Lokalbahnhof. Eine solche Geschwindigkeitsmessung dient einerseits der Feststellung solcher Verstöße, hat aber auch gleichzeitig eine normierende Wirkung auf die betreffenden Fahrer, da ihnen ihre möglicherweise zu hohe Geschwindigkeit zeitnah angezeigt wird. In der Dreieichstraße ist zu beachten, dass diese auch von Kindern und Jugendlichen als Fußgänger stark frequentiert wird, da sich in unmittelbarer Nähe Betreuungseinrichtungen und Schulen befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1278 Aktenzeichen: 32 4
Geländer am Mainufer
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 265/1 Betreff: Geländer am Mainufer Der Magistrat wird aufgefordert, das zwischen Eiserner Steg und Alte Brücke endende Geländer bis zur Flößerbrücke verlängern zu lassen. Begründung: Das Mainufer wird in diesem Bereich sehr stark von der Öffentlichkeit genutzt. Daher sollte auch ein Mindestschutz gegen das ins Wasser Fallen errichtet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 25.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 265/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU, FDP und PARTEI gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDigitale Geschwindigkeitsanzeige bei der Kita Krachmacherstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1215 entstanden aus Vorlage: OF 323/5 vom 25.01.2017 Betreff: Digitale Geschwindigkeitsanzeige bei der Kita Krachmacherstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Straße Zum Laurenburger Hof in der Nähe des Kindergartens Krachmacherstraße am Deutschherrnufer in beide Fahrtrichtunge n digitale Geschwindigkeitsanzeigen anzubringen. Weitere Hinweise auf die geltende Geschwindigkeit sollen geprüft und soweit sinnvoll ergänzt werden. Begründung: Der Kinderbeauftragte in Sachsenhausen sieht hier Handlungsbedarf, da in der Straße Zum Laurenburger Hof die geltende Begrenzung auf 30 km/h gemäß Information aus dem Kindergarten oftmals nicht eingehalten wird. Dies führt für Kinder, die beim Kindergarten sowie beim nahe gelegenen Spielplatz die Straße überqueren, oftmals zu Gefährdungssituationen. Die digitalen Geschwindigkeitsanzeigen sollen die Autofahrer an das dort geltende Tempolimit erinnern, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 730 Aktenzeichen: 32 1
Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1130 entstanden aus Vorlage: OF 203/1 vom 02.01.2017 Betreff: Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen gegen die Gefährdung von Personen durch zu schnell fahrende Fahrradfahrer auf den Wegen innerhalb der Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Untermainanlage, Gallusanlage, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Eschenheimer Anlage, Friedberger Anlage und Obermainanlage) zu ergreifen. Hierbei ist insbesondere in Erwägung zu ziehen, 1. die Wege in regelmäßigen Abständen mit entsprechenden Hinweisschildern zu versehen; 2. den Anlagenring vermehrt mit Radfahrstreifen auszustatten; 3. im Rahmen einer Kampagne für ein faires Miteinander in den Grünanlagen zu werben. Die vorbezeichneten Maßnahmen könnten alternativ oder kumulativ umgesetzt werden. Begründung: Die Wege in den Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Wallanlagen) werden sowohl von Fußgängern als auch von Fahrradfahrern genutzt. Hierbei kommt es häufig zu Nutzungskonflikten, weil Fahrradfahrer dort unangemessen schnell fahren und damit Fußgänger behindern und gefährden. Um die Akzeptanz der Nutzung der Wege auch durch Fahrradfahrer zu erhalten und zu stärken, sollte darauf hingewirkt werden, diese Nutzungskonflikte einzudämmen, indem Fahrradfahrer zu größerer Rücksichtnahme angehalten werden. Entsprechende Hinweisschilder können helfen, bei den Fahrradfahrern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Wege nur mit angemessener Geschwindigkeit, ggf. auch Schrittgeschwindigkeit, befahren werden sowie Fußgänger und spielende Kinder nicht behindert oder gefährdet werden dürfen. Die vermehrte Ausstattung der Straßen des Anlagenrings mit Radfahrstreifen kann bewirken, dass Fahrradfahrer, insbesondere solche, die schneller fahren wollen, auf diese ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 702 Antrag vom 02.08.2017, OF 361/1 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2028 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2466 Antrag vom 24.07.2018, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrsregelung in der Oskar-von-Miller-Straße und Horst-Schulmann-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1100 entstanden aus Vorlage: OF 78/4 vom 01.01.2017 Betreff: Verkehrsregelung in der Oskar-von-Miller-Straße und Horst-Schulmann-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. in den genannten Straßen Tempo 30 und 2. in der Oskar-von-Miller-Straße, Höhe Hausnummer 48, einen Fußgängerüberweg (Zebrasteifen) anzuordnen. Begründung: Es gibt Klagen wegen überhöhter Geschwindigkeiten vor allem in der Oskar-von-Miller-Straße, während andererseits z. B. die Kindereinrichtung erreicht werden will. Im Zuge der Horst-Schulmann-Straße gibt es zudem zwischen Sonnemannstraße und den Freizeitmöglichkeiten an der Weseler Werft einen steten Fußgängerstrom, der an der genannten Stelle die Oskar-von-Miller-Straße kreuzt. Aus den genannten Gründen ist eine Verminderung der Regelgeschwindigkeit wünschenswert, ebenso wie eine gesicherte Querungsmöglichkeit für Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 678
Spielplatz zwischen Obermainstraße und Obermainanlage, weitere Spielgeräte
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2016, OF 68/4 Betreff: Spielplatz zwischen Obermainstraße und Obermainanlage, weitere Spielgeräte Der Ortsbeirat bezuschusst aus seinem Budget weitere Spielgeräte für den o.g. Spielplatz mit 8.000 Euro. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 4 am 29.11.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 68/4 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenSpielplatz zwischen Obermainstraße und Obermainanlage, Rutschbahn
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2016, OF 67/4 Betreff: Spielplatz zwischen Obermainstraße und Obermainanlage, Rutschbahn Der Ortsbeirat bezuschusst aus seinem Budget eine neue Rutschbahn für den o.g. Spielplatz mit 8.000 Euro. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 4 am 29.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 67/4 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenSpielplatz an der Obermainanlage erneuern
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2016, OF 66/4 Betreff: Spielplatz an der Obermainanlage erneuern Der Ortsbeirat stellt 20.000€ aus seinem Budget zur Verfügung, um den Spielplatz an der Obermainanlage zu erneuern. Bei der Erneuerung soll seitens des Grünflächenamtes auf die Wünsche der umliegenden Kindereinrichtungen eingegangen werden. Begründung: Der Spielplatz ist in keinem guten Zustand. Eine Rutsche fehlt und die anderen Spielgeräte wurden nur notdürftig instandgesetzt. Die Einrichtungen rund um den Spielplatz bemängeln die Situation seit längerem. Durch die 20.000€ sollen bereits erste Maßnahmen finanziert werden, wobei die Wünsche und Anregungen der Kindereinrichtungen mit aufgenommen werden sollen, damit die Akzeptanz des Spielplatzes gesteigert werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 4 am 29.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 51 2016 Die Vorlage OF 66/4 wird als gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, GRÜNE und CDU mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betrag 20.000 € durch 18.000 € ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGraffiti entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 294 entstanden aus Vorlage: OF 90/5 vom 15.06.2016 Betreff: Graffiti entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Graffiti entlang des Mainufers und unter den Brücken zu entfernen, und zwar an der Mainpromenade Höhe Deutschherrnufer 41 sowie unter der Flößerbrücke, der Ignatz-Bubis-Brücke, der Untermainbrücke und der Alten Brücke. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich durch die Graffitibesprühungen gestört. Außerdem hinterlassen sie bei den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern des Mainufers ein ungepflegtes und unschönes Bild von Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1221 Aktenzeichen: 66 0
Radfahrstreifen und Schutzstreifen auf der Obermainanlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4298 entstanden aus Vorlage: OF 493/4 vom 09.06.2015 Betreff: Radfahrstreifen und Schutzstreifen auf der Obermainanlage Vorgang: OM 2114/13 Der Magistrat wird gebeten, 1. den 20 Meter langen Radfahrstreifen im ersten Teil der Obermainanlage (durchgezogene Linie) deutlich abzumarkieren und entsprechend zu kennzeichnen. Hier sind großflächige Diagramme denkbar; 2. die Markierung des sich an den Radfahrstreifen anschließenden 20 Meter langen Schutzstreifens (eng gestrichelte Linie) zunächst bis zur Weiherstraße fortzuführen; 3. den Anfangsbereich in der Obermainanlage vermehrt auf Falschparker zu kontrollieren. Begründung: Nach der Ansiedlung eines großen Einzelhändlers und eines Gastronomiebetriebes am Anfang der Obermainanlage kommt es vermehrt zur "Nutzung" des Radfahrstreifens als Parkfläche. In der Folge weicht der von der Flößerbrücke kommende Radverkehr auf die nächste Fahrspur aus und gerät in Konflikt mit dem Kraftverkehr, sodass gefährliche Situationen entstehen - offenbar erkennen viele Fahrzeugführer nicht, dass hier ein Radfahrstreifen auf der Fahrbahn besteht. Dieses Nichterkennen hängt vielleicht auch mit der Kürze dieser Fahrbahnkennzeichnung zusammen, schon nach ca. 40 Metern enden Radfahr- und Schutzstreifen. Die geschilderte Situation ist an den Wochenenden besonders eklatant, offenbar wird dieser Bereich dann nicht ausreichend kontrolliert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2114 Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1486 Aktenzeichen: 32 1
Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (Ecke an der Flößerbrücke)
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2015, OF 1100/5 Betreff: Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (Ecke an der Flößerbrücke) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und berichten, ob im Zuge der Neugestaltung der Kreuzung Deutschherrnufer/Wasserweg (insbesondere vor dem Eingang der Kindertagesstätte) die Möglichkeit besteht, diese derart zu gestalten, dass es keinem Kind möglich ist, einfach in die Kreuzung zu laufen. Begründung: Die AWO Kindertagesstätte liegt an einem wichtigen und verkehrsreichen Knotenpunkt auf der Sachsenhäuser Seite. Der Haupteingang der Kindertagesstätte liegt direkt an der Straßenecke Deutschherrnufer und Wasserweg und gegenüber die Flößerbrücke. Seit einigen Monaten finden Arbeiten zum Ausbau des Deutschherrnufers mit Bau eines Zweirichtungsradwegs zwischen Alter Brücke und Flößerbrücke statt. In der Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von 10 Monaten bis 3 Jahren betreut. Besonders die kleineren Kinder unter 3 Jahren haben keine Kenntnisse über Verkehrsregeln und sind bis dahin auf den Schutz durch die Bezugspersonen und die sichere Gestaltung des Raumes angewiesen. Der Bürgersteig war/ist an dieser Kreuzungsstelle zwischen zwei Fußgängerüber-wegen sehr eng. Die Gefahr, dass die sehr kleinen aber flotten Kinder auf die Straße entwischen, ist gegeben. . Eingang Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1100/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 11.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1100/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenErrichtung einer Brüstung an der Ecke Deutschherrnufer/Wasserweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2015, OF 1048/5 Betreff: Errichtung einer Brüstung an der Ecke Deutschherrnufer/Wasserweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an diesem Kreuzungsbereich zur Sicherheit der Kleinkinder der Krabbelstube Deutschherrenufer Nr. 34 eine Brüstung oder Umwehrung zu errichten. Begründung: Die in der Krabbelstube betreuten Kleinkinder könnten in einem unbeobachteten Augenblick aus dem Gebäude und auf die viel befahrene ungesicherte Straßenkreuzung laufen. Den Kleinkindern dieses Alters sind die Gefahren des Autoverkehrs noch nicht bewusst. Deshalb bitten wir kurzfristig, bauliche Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 20.03.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1048/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG, FDP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2015/2016 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrsteuerung und -überwachung Verkehrssicherheit rund um die Uhr
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2014, OF 422/4 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrsteuerung und -überwachung Verkehrssicherheit rund um die Uhr Im Haushalt werden Mittel bereitgestellt zur Einrichtung eines Teams der Stadtpolizei Verkehrssicherheit, das rund um die Uhr tätig ist und kritische und sicherheitsrelevanten Punkte gezielt kontrolliert - sowohl im ruhenden als auch im fließenden Verkehr. Begründung: Immer wieder kommt das Thema auf, dass an Stellen geparkt wird, an denen Andere erheblich behindert oder gar gefährdet werden. Beispielhaft erwähnt sei die Wiesenstraße (OM 3051), die Ortenberger Straße (OM 2516), der Bereich Eulengasse/Kleine Spillingsgasse (OM 2516), die Obermainanlage (OM 2114) und die Löwengasse (OF 414/4). Darüber hinaus werden im Ortbezirk immer mehr Straßen barrierefrei ausgebaut und die abgesenkten Übergänge sollten aus solche benutzbar sein. Leider ist das oft nicht der Fall. Besonders problematisch ist die Situation zu den Zeiten, wenn die Stadtpolizei nicht tätig ist - also nachts und am Wochenende. Hier wird nicht nur falsch geparkt, sondern auch zu schnell gefahren. Daher sollte die Stadtpolizei rund um die Uhr für Verkehrssicherheit tätig sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 04.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 50 2014 Die Vorlage OF 422/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGrunderneuerung Deutschherrnufer (II)
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.07.2014, OA 540 entstanden aus Vorlage: OF 871/5 vom 23.06.2014 Betreff: Grunderneuerung Deutschherrnufer (II) Vorgang: ST 727/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Grunderneuerung des Deutschherrnufers die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke zeitgemäß umzugestalten. Begründung: Nach der Grundsanierung des Deutschherrnufers wird eine durchgehende Radwegverbindung auf dem Hochkai bestehen, die dann an einer Bedarfsampel endet. Radfahrer müssen dann absteigen, um den Druckknopf am Ampelmast zu betätigen. Dadurch würden die hohen Investitionen für diese wichtige Verbindung auf dem Hochkai unnötig entwertet. Das Minimum ist die Errichtung einer Kontaktschleife o. Ä., die das Grünsignal für Radfahrer automatisch anfordert. Da der Kfz-Verkehr ohnehin am nördlichen Brückenkopf warten muss, ist nicht ersichtlich, warum nicht zumindest die nördliche Fußgängerampel am südlichen Brückenkopf ebenso regelmäßig das Grünsignal erhalten kann, wie die Fußgängerampel am nördlichen Brückenkopf. Die Einlassung des Magistrats, wonach die feste Grünzeitsteuerung am südlichen Brückenkopf nicht zielführend sei, weil nicht bei jedem Grünumlauf Querungen durch Fußgänger oder Radfahrer festzustellen seien, ist jedenfalls insoweit abwegig, als auch am nördlichen Brückenkopf nicht regelmäßig Querungen festzustellen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284 Antrag vom 29.08.2017, OF 559/5 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2148 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 23.07.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 540 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) 37. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 20.02.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 4981, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.09.2014 Aktenzeichen: 66 5
Grunderneuerung Deutschherrnufer
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2014, OA 462 entstanden aus Vorlage: OF 772/5 vom 07.01.2014 Betreff: Grunderneuerung Deutschherrnufer Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke die Fußgängerampel so umzustellen, dass das Grünsignal nicht erst auf Anforderung erscheint, sondern regelmäßig geschaltet wird, wie dies an den Überwegen aller anderen Brückenköpfe schon der Fall ist. Begründung: Schon jetzt ist zu beobachten, dass Fußgänger und Radfahrer das Grünsignal nicht abwarten, weil offenbar nicht akzeptiert wird, dass erst auf Anforderung umgeschaltet wird und dann auch noch eine Minute auf das Grünsignal gewartet werden muss. Spätestens wenn der Radweg auf dem Hochkai durchgängig bis zur Flößerbrücke fertiggestellt ist, muss daher die Ampel an diesem Brückenkopf auf eine zeitgemäße Signalisierung umgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Antrag vom 29.08.2017, OF 559/5 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2148 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 29.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 462 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, Piraten und RÖMER (= Annahme)sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4255, 27. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.02.2014 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2838 entstanden aus Vorlage: OF 760/5 vom 06.01.2014 Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Der westliche Radweg der Osthafenbrücke wird auch in Gegenrichtung freigegeben; 2. der Sandhaufen auf dem Radweg der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke in der Nähe der Litfaßsäule wird zeitnah entfernt; 3. der Main-Radweg auf dem Tiefkai erhält Ausschilderungen, die auf die Fahrtrichtung Ostend hinweisen und zwar in Fahrtrichtung Westen vor dem Rudererdorf am Mainwasenweg und in Fahrtrichtung Osten vor der Deutschherrnbrücke an der Weggabelung; 4. d ie Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Osthafenbrücke und Mainwasenweg bzw. Speckweg werden in einen angemessenen Zustand gebracht. Begründung: 1. Die Osthafenbrücke verfügt leider nur über eine Rampe zwischen Hoch- und Tiefkai, die auf der westlichen Seite der Brücke angelegt wurde. Radfahrer aus dem Westen in Fahrtrichtung Ostend gelangen daher auf der falschen Seite der Brücke auf die Gerbermühlstraße. Es ist lebensfremd zu erwarten, dass die Radfahrer die zehn Sekunden lange Grünphase der Fußgängerampel am Brückenkopf in einem Umlauf von 90 Sekunden abwarten würden, um auf den östlichen Radweg der Brücke zu gelangen. Vielmehr benutzen fast alle Radfahrer den westlichen Radweg in Gegenrichtung. Daher soll ähnlich wie auf der Flößerbrücke dieser Radweg für beide Richtungen freigegeben werden. 2. Die Radwege der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke haben durch den Brückenschlag an Bedeutung zugenommen. Offenbar ist dies dem Straßenreinigungsbetrieb entgangen. 3. Wer als Radfahrer aus Frankfurt kommend die Osthafenbrücke nutzen möchte, muss schon vor der Deutschherrnbrücke auf den uferfernen Weg wechseln. Ebenso müssen aus Offenbach kommende Radfahrer noch vor dem Rudererdorf auf den Radweg der Gerbermühlstraße wechseln. 4. Durch den Brückenschlag sind die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke zu einer bedeutenden Wegeverbindung geworden. Leider war im Budget von 50 Millionen Euro offenbar kein Geld vorhanden, um diese Wege zu sanieren. Wünschenswert wäre die Asphaltierung der Radwege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4257 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Entschärfung der Verkehrssituation an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke am Kita-Eingang
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2645 entstanden aus Vorlage: OF 721/5 vom 17.10.2013 Betreff: Entschärfung der Verkehrssituation an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke am Kita-Eingang Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Ecke Deutschherrnufer/Flößerbrücke für Betreuer und Kinder der an der Ecke liegenden Kita abzusichern. Schraffierungen und Poller sollten die Kfz zu einem größeren Radius um den Gehwegbereich zwingen. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob zwei bis drei Parkplätze im Eingangsbereich als beschränktes Halteverbot eingerichtet werden können, um den Eltern das Bringen und Abholen ihrer Kinder zu ermöglichen. Begründung: Der Kita-Eingang befindet sich in Höhe eines stark befahrenen Kreuzungsbereichs. Die Betreuer nutzen häufig die in der Nähe liegenden Kinderspielplätze. Der Ampelübergang befindet sich direkt auf der Höhe der dicht befahrenen Kreuzung. Ein größerer Abstand der Kfz vom Gehsteig wäre wünschenswert. Bei vielen Kindergärten sind beschränkte Halteverbote eingerichtet, die den Eltern ermöglichen, ihre Kinder zur Kindertagesstätte zu bringen bzw. wieder abzuholen. Dies sollte auch hier möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 147 Aktenzeichen: 32 1
Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Deutschherrnviertel
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2013, OA 436 entstanden aus Vorlage: OF 714/5 vom 14.10.2013 Betreff: Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Deutschherrnviertel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Rampe zum Tiefkai am Deutschherrnufer zwischen den Straßen Zum Brommenhof und Zum Gipelhof wie die Rampe am Holbeinsteg herzustellen, d. h., einen etwa zwei Meter breiten Streifen mit Platten zu pflastern. Begründung: Die o. g. Rampe ist für mobilitätseingeschränkte Personen nur schwierig zu bewältigen, da sie mit Kopfsteinpflaster belegt ist und das Trottoir viel zu schmal ist. Die Lösung, die für die Rampen am Holbeinsteg gefunden wurde, hat sich bewährt und soll hier übernommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2014, B 63 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2013, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 436 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3961, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 03.12.2013 Aktenzeichen: 32 1
Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Haus der Jugend
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2013, OA 435 entstanden aus Vorlage: OF 713/5 vom 14.10.2013 Betreff: Barrierefreiheit der Rampe zum Mainufer am Haus der Jugend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Rampe zum Tiefkai am Deutschherrnufer gegenüber dem Haus der Jugend wie die Rampe am Holbeinsteg herzustellen, d. h., einen etwa zwei Meter breiten Streifen mit Platten zu pflastern. Begründung: Die o. g. Rampe ist für mobilitätseingeschränkte Personen nur schwierig zu bewältigen, da sie mit Kopfsteinpflaster belegt ist und die beiden Trottoirs viel zu schmal sind. Die Lösung, die für die Rampen am Holbeinsteg gefunden wurde, hat sich bewährt und soll hier übernommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2014, B 64 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2013, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 435 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3960, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 03.12.2013 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradbügel am Deutschherrnufer, 2. Versuch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2544 entstanden aus Vorlage: OF 681/5 vom 10.09.2013 Betreff: Fahrradbügel am Deutschherrnufer, 2. Versuch Vorgang: OM 2153/13 OBR 5; ST 1122/13 Der Magistrat wird erneut aufgefordert (s. OM 2153), am Deutschherrnufer im Bereich der Wohnhäuser zwischen dem Frankensteiner Platz und dem Wasserweg in Höhe der Hausnummern 29 - 31 bis zum Beginn der Grundsanierung der Straße auf einem der Pkw-Parkplätze mindestens drei Fahrradbügel zu installieren. Nach Abschluss der Grundsanierung ist in dem Bereich für ausreichend Fahrradbügel zu sorgen. Begründung: Der Ortsbeirat hat diese Anregung im März schon einmal verabschiedet, in der Stellungnahme des Magistrates, ST 1122, wurden Fahrradbügel allerdings im Bereich des Frankensteiner Platzes vorgeschlagen. Sicherlich sind dort aufgrund der Straßenbahnhaltestellen und der zentralen Lage Fahrradbügel sinnvoll, und grundsätzlich befürwortet der Ortsbeirat die Maßnahme. Das war aber nicht der Tenor der Anregung, daher ist diese Stellungnahme zurückzuweisen. In dem Bereich des Deutschherrnufers zwischen dem Frankensteiner Platz und dem Wasserweg befinden sich neben Wohnungen auch viele Geschäfte und zwei Kindereinrichtungen. Da der Gehweg recht schmal ist, gibt es keine Möglichkeit, Fahrräder abzustellen ohne den Fußverkehr massiv zu behindern. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass der Bereich mittelfristig eine grundlegende Erneuerung erfährt. Daher soll diese Maßnahme auch nur vorübergehend sein, nach Abschluss der umfangreichen Bauarbeiten sollten Fahrradabstellanlagen vorgesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2153 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1122 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1729 Aktenzeichen: 66 2
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