Meine Nachbarschaft: Florstädter Straße
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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
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Vorlagen
Fahrradbügel Bürgersteig Pestalozzistraße/Ecke Ettlingerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2499 entstanden aus Vorlage: OF 208/4 vom 15.06.2022 Betreff: Fahrradbügel Bürgersteig Pestalozzistraße/Ecke Ettlingerstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Bürgersteig an dieser Straßenecke einen Fahrradabstellplatz mit mehreren Fahrradbügeln einzurichten. Begründung: Die Freifläche zwischen dem mächtigen Baum auf dem Bürgersteig Pestalozzistraße und der Ettlingerstraße eignet sich ideal dazu. Von diesem Platz aus bis zur Wittelsbacherallee gibt es überhaupt keine Fahrradständer. Das führt dazu, dass die Fahrräder insbesondere von Besuchern der Anwohnerinnen und Anwohner an den Verkehrsschildern angeschlossen werden. Da dieser Platz zudem oft als Spermülldepot benutzt wird, so die Nachbarn, eignet er sich auch zur Verhinderung dieses Verhaltens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2574 Beratung im Ortsbeirat: 4
Schulwegsicherung Inheidener Straße/Löwengasse
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 209/4 Betreff: Schulwegsicherung Inheidener Straße/Löwengasse Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob denn hier mit der Umsetzung der Ergebnisse eines Schulwegsicherungstermins aus dem September 2020 begonnen wird, oder, ob ggf. auf anstehende Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau der benachbarten Bus-Haltestelle gewartet wird. Begründung: Im September 2020 fand ein so genannter Schulwegsicherungs-Termin statt. Im Bericht davon heißt es: "Löwengasse (Höhe Nr. 52) / Inheidener Straße (Höhe Nr. 19) Das Amt für Straßenbau und Erschließung wird gebeten die westlichen Straßenecken mit Sperrflächen und Pollern zu versehen. Außerdem wird darum gebeten im Kreuzungsbereich das Piktogramm "Achtung Kinder" zu markieren. Das Straßenverkehrsamt wird eine Verkehrszählung veranlassen. Danach kann entschieden werden, ob die Zahlen für einen Fußgängerüberweg ausreichen." Es sind keine Aktivitäten oder Ergebnisse bekannt, und Eltern fragen, wann denn was passiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2022, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 447 2022 Die Vorlage OF 209/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGenaue Koordinaten für Glasmüllcontainer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2220 entstanden aus Vorlage: OF 192/4 vom 17.05.2022 Betreff: Genaue Koordinaten für Glasmüllcontainer Der Magistrat wird gebeten, die Fahrerinnen und Fahrer der Entsorgungsfahrzeuge für die Entsorgung des Glasmüll-Behälters an der südöstlichen Ecke der Kreuzung Andreaestraße/Eberhardstraße in Bornheim dahin gehend einzuweisen und zu verpflichten, dass sie für den Fußverkehr am abgesenkten Bürgersteig ausreichend Platz und Sicht lassen. Begründung: Es kommt an der Ecke sowohl zu unzumutbaren als auch gefährlichen Situationen für den Fußverkehr, weil seit einiger Zeit der angestammte Standort des Behälters aufgegeben wurde. Immer öfter steht er in der Lauflinie des Fußverkehrs oder so, dass die Passage schwierig oder sogar gefährlich ist (vgl. Bilder unten). Wünschenswert: Die rot markierte Fläche (wo er auch früher schon stand): So ginge es auch noch: Aber so ist es blöd, weil... ...auch die Gefahr lauert: . Fotos: 1, 3 und 4 privat; 2 FES Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1621
Gehwegparken Andreaestraße/Ecke Löwengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2072 entstanden aus Vorlage: OF 186/4 vom 10.04.2022 Betreff: Gehwegparken Andreaestraße/Ecke Löwengasse Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken in der Andreaestraße gegenüber Hausnummer 18 an der Ecke Löwengasse zu überprüfen und zurückzunehmen und durch zum Beispiel einen Poller abzusichern. Begründung: Der sowieso schon enge Gehweg wird in dem bezeichneten Bereich durch das Schild mit dem Hinweis auf das Gehweg- und Bewohnerparken zusätzlich verengt. Selbst schmalere Autos müssen dort sehr auf der Bordsteinkante balancieren, um die Benutzung des Gehwegs nicht zu behindern, breitere Autos verhindern eine Benutzung des Gehwegs teils komplett, siehe Bild. Die zwei Parkplätze vor dem Baum sollten daher auf einen reduziert werden. Um an der Stelle dann Wildparken zu verhindern, sollte direkt ein Poller angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1918 Antrag vom 06.11.2023, OF 356/4 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4849
Überdachung für die Bushaltestelle „Inheidener Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2073 entstanden aus Vorlage: OF 187/4 vom 19.04.2022 Betreff: Überdachung für die Bushaltestelle "Inheidener Straße" Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Bushaltestelle der Buslinie 38 "Inheidener Straße" mit einer Überdachung versehen wird. Begründung: Viele Bewohnerinnen und Bewohner der Altenwohnanlage Kohlbrandtstraße benutzen regelmäßig die Buslinie 38. Im Haltebereich existiert zwar eine kleine Bank, jedoch keine Unterstellmöglichkeit, die bei schlechtem Wetter genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2068 Beratung im Ortsbeirat: 4
Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 entstanden aus Vorlage: OF 165/4 vom 20.02.2022 Betreff: Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im Ortsbezirk Vorgang: OM 522/21 OBR 4; ST 327/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis wann mit einem barrierefreien Ausbau/Umbau der noch nicht barrierefreien Straßenbahnstationen in Bornheim/Ostend zu rechnen ist. Hinsichtlich der Straßenbahnstationen "Habsburger-/Wittelsbacherallee" und "Bornheim Mitte" wird der Magistrat, die angekündigten Umsetzungen im Ortsbeirat vorzustellen, sobald die Planung vorstellungswürdig ist. Begründung: In seiner sehr ausführlichen Stellungnahme zur Verkehrsplanung im Ortsbezirk vom 04.02.2022, ST 327, listet der Magistrat unter anderem den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnstationen "Burgstraße", "Saalburg-/Wittelsbacherallee", "Ernst-May-Platz", "Bornheim Mitte" und "Habsburger-/Wittelsbacherallee" als durch die VGF geplant. Aus dem Nahverkehrsplan 2025+ ergeben sich noch weitere umzubauende Straßenbahnstationen, namentlich "Freiligrathstraße", "Waldschmidtstraße", "Osthafenplatz" und "Schwedlerstraße" (vergleiche Nahverkehrsplan 2025+ Anlagenband Kartenteil, Seite 12). Einige Termine in der Liste legen die Vermutung nahe, dass schon detailliertere Planungen vorliegen müssten: Besonders relevant wären Informationen zu den Straßenbahnstationen "Habsburger-/ Wittelsbacherallee" und "Bornheim Mitte", für die die Fertigstellung der Umbaumaßnahmen laut Nahverkehrsplan 2025+ im Jahr 2022 (Straßenbahnstation "Habsburger-/Wittelsbacherallee") bzw. 2023 (Straßenbahnstation "Bornheim Mitte") geplant war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1600 Antrag vom 13.11.2022, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3203 Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5816
Grüne Gleise für Bornheim und das Ostend
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2022, OF 164/4 Betreff: Grüne Gleise für Bornheim und das Ostend Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, geeignete Streckenabschnitte bzw. Haltestellen der Straßenbahngleisen der Linien 11, 12 und 14 im Ortsbezirk 4 mit Blühwiesen zu begrünen (z.B. Haltestellen Ostendstraße, Zoo, Eissporthalle Festplatz, Saalburg-/ Wittelsbacherallee). Begründung: In Großstädten kann die Begrünung öffentlicher Flächen als Klimamaßnahme eine wichtige ökologische Funktion erfüllen. Die neu entstehenden Vegetationsflächen wirken sich u. a. positiv auf den Wasser- und Temperaturhaushalt der unmittelbaren Umgebung aus und helfen, das Mikroklima positiv zu beeinflussen. Bspw. kann in den Sommermonaten das in der Begrünung gespeicherte Wasser die unmittelbare Umgebung durch Verdunstung abkühlen. Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Insektensterbens sollten bevorzugt Blühwiesen gepflanzt werden. Sie tragen zur Biodiversität bei. Weitere Vorteile bestehen bspw. in der Wasserrückhaltung im Gleis, der Reduktion von Schallemmissionen, der Aufheizung im Gleis sowie in der stadtgestalterischen Aufwertung. Quellen: Kappis, Christel und Hendrikje Schreiter: Grüne Gleise: Gleisbettnaturierung in Deutschland. In: Neue Landschaft 5. 28. Mai 2018. https://neuelandschaft.de/artikel/gruene-gleise-gleisbettna turierung-in-deutschland-8692.html Grüngleis Netzwerk: Wirkung und Funktion Grüner Gleise. o. J. http://www. gruengleisnetzwerk.de/images/downloads/wirkung.pdf Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 4 am 15.03.2022, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 164/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD und CDU gegen LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); GRÜNE und FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenSchmutzecken beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1678 entstanden aus Vorlage: OF 152/4 vom 01.02.2022 Betreff: Schmutzecken beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die Fläche an dem Trafohäuschen und Stromverteiler an der Bushaltestelle der Buslinie 38 "Inheidener Straße" so abzusichern, dass Müllablagerungen unmöglich sind. Begründung: Das Trafohäuschen ist eingezäunt und die Fläche um den daneben befindlichen Verteilerkasten unzureichend gesichert. Dieser Platz wird von den Bürgern als Müllabladeplatz benutzt. Das ist zum einen ein unschönes Stadtbild, zum anderen ist es für die Wartenden an der Bushaltestelle unzumutbar. Für die FES bedeutet die schwer zugängliche Fläche einen enormen Mehraufwand der Reinigung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1319
Endlich wieder eine öffentliche Toilette mit Wasserhäuschen am Bornheimer Hang!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1677 entstanden aus Vorlage: OF 151/4 vom 27.01.2022 Betreff: Endlich wieder eine öffentliche Toilette mit Wasserhäuschen am Bornheimer Hang! Vorgang: B 646/20 Der Magistrat wird gebeten, in der Anlage an der Kettelerallee (Rose-Schlösinger-Anlage) am Standort des ehemaligen Wasserhäuschens wieder eine öffentliche Toilettenanlage mit Wasserhäuschen zu errichten. Begründung: Die Grünanlagen und Freizeitflächen in der Kettelerallee beziehungsweise Rose-Schlösinger-Anlage mit ihren Spielplätzen, der Sportanlage und dem Hundeauslauf werden sehr stark von Bürgerinnen und Bürgern frequentiert. Doch es gibt auch dort keine öffentliche Toilettenanlage. Somit werden die Bürgerinnen und Bürger sprichwörtlich gezwungen, sich in die Büsche zu schlagen. Nicht gerade zur Freude aller und der dortigen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner. Im Magistratsbericht vom 04.12.2020, B 646, wird festgestellt: "Im Zuge der Erstellung des städtischen Toilettenkonzeptes wird auch der Standort Kettelerallee/Wittelsbacherallee (Rose-Schlösinger-Anlage) für den Betrieb einer öffentlichen Toilettenanlage, ggfs. in Verbindung mit einem Wasserhäuschen bewertet. Ein abschließendes Ergebnis liegt derzeit noch nicht vor. Zum Fortgang wird berichtet." Der Presse war zu entnehmen, dass dort nun nur eine Funktionstoilette ohne Wasserhäuschen entstehen soll. Dies entspricht nicht den Vorstellungen des Ortsbeirates und der Bevölkerung. Zumal sich auch der benachbarte Kleingartenverein Buchhang e. V. wiederholt für das Betreiben eines Kioskes an dieser Stelle eingesetzt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 646 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2346 Beratung im Ortsbeirat: 4
Flachdächer der Ernst-May-Siedlung begrünen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1421 entstanden aus Vorlage: OF 112/4 vom 17.12.2021 Betreff: Flachdächer der Ernst-May-Siedlung begrünen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. es Überlegungen gab oder gibt, die Flachdächer der Bauten der Ernst-May-Siedlung am Bornheimer Hang sowie am Ernst-May-Platz zu begrünen, um das Stadtklima im Ortsbezirk und damit in Frankfurt am Main zu verbessern und den Hitzestress zukünftig zu reduzieren; 2. die Dächer das Gewicht einer einfachen Intensivbegrünung bautechnisch dauerhaft tragen können; 3. regulatorische oder administrative Hemmnisse dem gegenüberstehen (z. B. Denkmalschutz). Begründung: "Je mehr Gründächer, desto besser für das Stadtklima" (NABU). So lautet das Fazit eines Informationsblatts des NABU zur Wirkung von begrünten innerstädtischen Gebäudedächern. Es besteht kein Zweifel daran, dass der Klimawandel längst auch in Frankfurt angekommen ist. Dies zeigt sich in Form von längeren Trockenperioden und Hitzestress. Die Stadt hat dies erkannt und das Förderprogramm "Frankfurt frischt auf" ins Leben gerufen (vgl. Stadt Frankfurt am Main). Die Bauten der Ernst-May-Siedlung in Bornheim haben in den meisten Fällen Flachdächer, die sich prinzipiell für eine einfache Intensivbegrünung eignen. Einige der Gebäude der Bornheimer May-Siedlung stehen unter Denkmalschutz; eine einfache Intensivbegrünung wird das Erscheinungsbild der Gebäude indes kaum verändern. Eine solche Maßnahme verbessert das lokale Mikroklima, indem sie das Erhitzen und Speichern von Wärme der Dachflächen und damit der Gebäude selbst in den Sommermonaten verringert. Gleichzeitig ist die Maßnahme einfach zu realisieren, minimal invasiv und nicht pflegeintensiv. Auch in Anbetracht der Dringlichkeit, die Temperaturen in Städten für die Bewohnerinnen und Bewohner, Flora und Fauna auf einem akzeptablen Maß zu halten, sollten zügig umsetzbare Maßnahmen in Erwägung gezogen werden, die zur Senkung der hohen Durchschnittstemperaturen beitragen. Darüber hinaus besteht hier die Chance, die Ernst-May-Siedlung für eine klimafreundliche Zukunft zu rüsten. Quellen: Stadt Frankfurt am Main: Frankfurt frischt auf - 50 % Klimabonus, https://frankfurt.de/de-de/themen/klima-und-energie/stadtklima/klimabonus (abgerufen am 17.12.2021). NABU: Gutes Klima durch Grün am Haus - Begrünte Dächer, https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/Stadtklimawandel/090814_nabu_infob latt_gruendach.pdf (abgerufen am 17.12.2021). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 866
Fahrradbügel im Bereich Enkheimer Straße/Fußweg Inheidener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1077 entstanden aus Vorlage: OF 104/4 vom 08.11.2021 Betreff: Fahrradbügel im Bereich Enkheimer Straße/Fußweg Inheidener Straße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Enkheimer Straße/Fußweg Inheidener Straße eine ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln aufzustellen. Dafür soll die bereits vorhandene Sperrfläche genutzt, entsprechend umgestaltet und, wenn nötig, erweitert werden, um die Stellflächen für Roller/Motorräder zu erhalten. Durch entsprechende Kennzeichnungen/Straßenmarkierungen soll der Nutzungszweck des gesamten Bereiches deutlich werden. Foto (privat) Begründung: Bewohnerinnen und Bewohner bemängeln fehlende Anschließmöglichkeiten für Fahrräder in dem Bereich. Durch die Installation von Fahrradbügeln wird die ohnehin bereits vorhandene Sperrfläche sinnvoll genutzt und die Behinderung von allen Verkehrsteilnehmenden durch unachtsam abgestellte Fahrräder wird aufgelöst, was zur Sicherheit aller beiträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 891 Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2588 Beratung im Ortsbeirat: 4
Erneuerung der Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und Saalburgallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2021, OF 86/4 Betreff: Erneuerung der Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und Saalburgallee Vorgang: OM 6880/20 OBR 4; ST 601/21 Der Ortsbeirat möge beschließen die folgende Anfrage an den Magistrat zu richten Wann kann zum Antrag OF 525/4 vom 23.11.2020 und der Stellungnahme des Magistrates ST 601 vom 12.03.2021 mit einer Antwort zu den Konzeptvarianten bezüglich der Begrünung und dem Parken für PKWs und Fahrräder gerechnet werden. Begründung: Vor dem Hintergrund der am 27.09.2021 durch das Straßenverkehrsamt bekannt gewordenen Planung von Fahrradbügel in der Freiligrathstraße Ecke Mainkurstraße und Ecke Fechenheimerstraße (siehe Anlage) stellt sich die Frage ob nicht gleich das gesamte vom Ortsbeirat als Anregung gedachte Konzept in Betracht gezogen werden kann. Anlage zu dem Antrag Zeichnung von Jan Annendijck 36.34 am 27.09.2021 Anlage _Freiligrathstrasse (ca. 2,1 MB) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 4 am 26.10.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 86/4 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenEhemalige Sozialwohnungen Waldschmidtstraße 41 bis 45a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/ JakobCarlJuniorStraße 2 bis 8: Kann hier das neue Baulandmobilisierungsgesetz greifen?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 526 entstanden aus Vorlage: OF 51/4 vom 18.06.2021 Betreff: Ehemalige Sozialwohnungen Waldschmidtstraße 41 bis 45a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/ Jakob-Carl-Junior-Straße 2 bis 8: Kann hier das neue Baulandmobilisierungsgesetz greifen? Vorgang: OM 6877/20 OBR 4; ST 902/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das neue Baulandmobilisierunggesetz in irgendeiner Form für die Ende 2020 aus der Sozialbindung gefallenen Wohnungen im Gebiet Waldschmidtstraße 41 bis 45 a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2 bis 8 greift. Welche Möglichkeiten für den Schutz der Mieterinnen und Mieter ergeben sich durch dieses neue Gesetz im vorliegenden Fall? Begründung: Eine Anregung im November 2020 (Vorlage OM 6877) hinsichtlich der Anwendbarkeit der Milieuschutzsatzung in diesem Gebiet brachte keinen Erfolg; die rechtlichen Einflussmöglichkeiten der Stadt sind hier sehr begrenzt. Die Mieterinnen und Mieter fürchten neben steigenden Mieten auch eine Gentrifizierung durch Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen und späterer Kündigung. Vor diesem Hintergrund wäre es hilfreich zu erfahren, ob und wenn ja, welche Schutzmöglichkeiten nun durch das neue Gesetz dort greifen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6877 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 902 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 1994 Beratung im Ortsbeirat: 4
Endlich wieder ein Wasserhäuschen mit öffentlicher Toilette am Bornheimer Hang!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 248 entstanden aus Vorlage: OF 37/4 vom 24.05.2021 Betreff: Endlich wieder ein Wasserhäuschen mit öffentlicher Toilette am Bornheimer Hang! Vorgang: B 646/20 Der Magistrat wird zum wiederholten Male aufgefordert, in der Anlage an der Kettelerallee (Rose-Schlösinger-Anlage) am Standort des ehemaligen Wasserhäuschens wieder ein Wasserhäuschen mit öffentlicher Toilettenanlage zu errichten. Begründung: Im Magistratsbericht vom 04.12.2020, B 646, wird festgestellt: "Im Zuge der Erstellung des städtischen Toilettenkonzeptes wird auch der Standort Kettelerallee/Wittelsbacherallee (Rose-Schlösinger-Anlage) für den Betrieb einer öffentlichen Toilettenanlage, ggfs. in Verbindung mit einem Wasserhäuschen bewertet. Ein abschließendes Ergebnis liegt derzeit noch nicht vor. Zum Fortgang wird berichtet." Zwischenzeitlich war der Presse zu entnehmen, dass nun nur eine Funktionstoilette ohne Wasserhäuschen dort entstehen soll. Dies entspricht nicht den Vorstellungen des Ortsbeirates und der Bevölkerung. Zumal sich auch der benachbarte Kleingartenverein Buchhang e. V. wiederholt für das Betreiben eines Kioskes an dieser Stelle eingesetzt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 646 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1804 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2388
Dahlmannstraße: Defekte Straßenleuchten instand setzen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 239 entstanden aus Vorlage: OF 23/4 vom 14.05.2021 Betreff: Dahlmannstraße: Defekte Straßenleuchten instand setzen! Der Magistrat wird gebeten, die defekten Straßenleuchten in der Dahlmannstraße, zwischen B rüder-Grimm-Straße und Wittelsbacherallee, instand setzen zu lassen. Begründung: Auf dem Straßenabschnitt der Dahlmannstraße zwischen Brüder-Grimm-Straße und Wittelsbacherallee sind mindestens drei Straßenleuchten defekt. Um die Verkehrssicherheit von Passanten bei Dunkelheit zu gewährleisten, aber auch um deren subjektives Sicherheitsempfinden zu erhöhen, erscheint die umgehende Instandsetzung der defekten Straßenleuchten angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1657
Geschwindigkeitskontrolle auf der Habsburgerallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 85 entstanden aus Vorlage: OF 7/4 vom 05.04.2021 Betreff: Geschwindigkeitskontrolle auf der Habsburgerallee Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Habsburgerallee zwischen Wittelsbacherallee und Röderbergweg in Richtung Danziger Platz in die Überwachung durch städtische Geschwindigkeitsmessungen mit aufzunehmen. Begründung: In dem beschriebenen Bereich kommt es nach Schilderungen von Anwohnenden angesichts des langen, weitgehend geraden Straßenverlaufs immer wieder zu gefährlichen Situationen, da sich scheinbar einige Autofahrerinnen und Autofahrer nicht an die Geschwindigkeitsregeln halten. Der Ortsbeirat würde diese Situation gerne entschärfen. Neben der Kontroll- und ggf. Sanktionsfunktion der Messungen könnte der Bericht der Messungen auch die Grundlage für weitergehende Überlegungen zu dem Straßenabschnitt liefern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1342
Verhinderung von Falschfahrten zwischen oberer Inheidener Straße und Enkheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 82 entstanden aus Vorlage: OF 3/4 vom 20.04.2021 Betreff: Verhinderung von Falschfahrten zwischen oberer Inheidener Straße und Enkheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen gegen das Fahren gegen die Einbahnstraße im genannten Straßenabschnitt (s. Anlage) zu ergreifen, beispielsweise durch deutlichere Markierungen und Beschilderungen. Begründung: In dem Abschnitt Inheidener Straße zwischen Buswendeschleife und Enkheimer Straße gilt bereits Einbahnverkehr von der Enkheimer Straße in die Inheidener Straße. Dieser wird häufig missachtet. Pkws fahren gegen die Einbahnstraße als Abkürzung von der Inheidener Straße durch besagten Abschnitt, um in die Eulengasse/Berger Straße zu gelangen. Dabei werden Radfahrende und teilweise auch zu Fuß Gehende übersehen. Nicht selten kommt es zu Beinaheunfällen. Da dieser Abschnitt auch von vielen Jugendlichen und Kindern auf dem Weg zu den Sportanlagen der Turngemeinde Bornheim 1860 e. V. genutzt wird, besteht hier besondere Gefahr. Anlage: Planausschnitt Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1552 Antrag vom 24.01.2025, OF 470/4 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6518 Beratung im Ortsbeirat: 4
Erhöhung des Bürgersteigs an der Bushaltestelle „Löwengasse“ (Buslinie 38)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7306 entstanden aus Vorlage: OF 544/4 vom 09.02.2021 Betreff: Erhöhung des Bürgersteigs an der Bushaltestelle "Löwengasse" (Buslinie 38) Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig an der Bushaltestelle "Löwengasse" (Buslinie 38) zu erhöhen, damit ein gefahrloser Ein- bzw. Ausstieg möglich wird. Begründung: In dem Gebiet um die Bushaltestelle befindet sich eine Altenwohnanlage und auch in der angrenzenden Inheidener Straße wohnen zahlreiche ältere Bürgerinnen und Bürger. Diese sind zumeist gehbehindert und häufig mit einem Rollator unterwegs. Für diese Bürgerinnen und Bürger ist momentan der Ein- bzw. Ausstieg sehr beschwerlich, da der Bürgersteig praktisch auf Straßenniveau ist und sie eine große Stufe in oder aus dem Bus zu bewältigen haben. Die Erhöhung des Bürgersteigs würde Erleichterung schaffen und die Mobilität älterer Bürgerinnen und Bürger erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1123
Bewohnerparken im nördlichen Ostend/südöstlichen Bornheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7301 entstanden aus Vorlage: OF 539/4 vom 24.01.2021 Betreff: Bewohnerparken im nördlichen Ostend/südöstlichen Bornheim Der Magistrat wird gebeten, im nördlichen Ostend/südöstlichen Bornheim im Bereich zwischen Habsburgerallee, Wittelsbacherallee, Saalburgallee, Am Buchwald und Röderbergweg ebenfalls entsprechend des neuen Parkraumbewirtschaftungskonzepts eine (oder falls notwendig zwei) Zone(n) mit Be wohnerparken einzuführen. Begründung: Der Parkdruck in dem beschriebenen Bereich hat mit der Ausweisung von neuen Parkzonen in Bornheim massiv zugenommen. Darüber hinaus befinden sich in den angrenzenden Bereichen jenseits der Wittelsbacherallee und Habsburgerallee schon länger Bewohnerparkzonen, die in absehbarer Zeit auf das neue Konzept umgestellt werden dürften. Durch eine striktere Regelung in den Bewohnerparkzonen ist mit einer teilweisen Verlagerung aus diesen Gebieten in nahe unreglementierte Bereiche zu rechnen. Das Gebiet sollte somit nicht dauerhaft in einer Sandwichposition verbleiben und unter dem Ausweichdruck der angrenzenden Gebiete leiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 958 Antrag vom 18.02.2024, OF 390/4 Auskunftsersuchen vom 12.03.2024, V 902
Straßenbeleuchtung in der oberen Florstädter Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7133 entstanden aus Vorlage: OF 531/4 vom 05.01.2021 Betreff: Straßenbeleuchtung in der oberen Florstädter Straße Der Magistrat wird anlässlich der wohl für April geplanten Umstellung der Straßenbeleuchtung in der oberen Florstädter Straße/Falltorstraße gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob Straßenbauarbeiten in der Florstädter Straße mit Versetzung von Lampenstandorten in den nächsten Monaten geplant sind; 2. ob nicht die bisherigen Leuchten-Standorte am Straßenrand beibehalten und mit stadtteilkonformen Leuchten (z. B. mit LED-Technik) ausgestattet werden können; 3. was das übergeordnete Konzept hinsichtlich eines einheitlichen und attraktiven Erscheinungsbildes der Straße ist; 4. wie sichergestellt wird, dass die neue Beleuchtung nicht direkt in die Wohnungsfenster scheint, warmes Licht erzeugt und nachts in der Leuchtstärke abgesenkt werden kann. Begründung: Anwohnende hatten Gelegenheit, von geplanten Arbeiten zu erfahren. Die aktuell wohl geplante Umstellung lässt offenbar das Erscheinungsbild der umliegenden Straßen außer Acht: 1. Industrieleuchte (Angabe Hersteller) soll direkt an die Hauswände versetzt werden (teilweise direkt neben Schafzimmerfenstern mehrerer Gebäude in der Straße). 2. Verzicht auf die grundsätzlich bessere Ausleuchtung durch die bisherigen Leuchten-Standorte. 3. Zerstörung des bisherigen Straßenbildes (wechselseitige statt bisheriger geradliniger Anordnung). 4. Geplante Leuchte ist teilweise identisch hoch zu den kleinen Häusern (ab Hausnummer 32), an der angrenzenden Hauswand usw. Da es sich um eine sehr langfristige Entscheidung handelt, ist eine mehrdimensional attraktive Lösung wichtig und es sollten stadtteilrelevante Interessen berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1117 Beratung im Ortsbeirat: 4
Erneuerung Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und Saalburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6880 entstanden aus Vorlage: OF 525/4 vom 23.11.2020 Betreff: Erneuerung Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und Saalburgallee Der Magistrat wird gebeten, 1. die bisher bekannt gewordenen Vorschläge zur Erneuerung der Freiligrathstraße grundlegend zu überarbeiten; 2. mit dem Ortsbeirat ein neues Gesamtkonzept zu entwickeln, das folgende Punkte berücksichtigt: a) Wenigstens acht neue Baumstandorte sind auf der Westseite der Freiligrathstraße vorzusehen; b) Querungsmöglichkeiten für den fußläufigen Verkehr sind an den Einmündungen offenzuhalten; c) eine niedrige zweistellige Anzahl von Fahrradabstellmöglichkeiten ist vorzusehen; d) Abstellmöglichkeiten für Pkw und Fahrräder könnten auch mit Pergolen begrünt werden, soweit dies technisch und praktisch möglich ist; e) auf Sitzmöglichkeiten, "Grüne Zimmer" und weitere Möblierungen ist einstweilen zu verzichten; f) die Anzahl der Kfz-Parkplätze in der Freiligrathstraße ist um nicht mehr als 20 Prozent zu reduzieren; g) es ist zu prüfen, ob und wo in der Saalburgallee Schrägparkplätze eingerichtet werden können. Begründung: In der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 4 vom 27. Oktober zeigte sich, dass es in der Bürgerschaft deutliche Meinungsunterschiede über die einzelnen Maßnahmen zur Umgestaltung der Freiligrathstraße gibt. Es gab jedoch bei vielen die Einsicht, dass eine Begrünung der Freiligrathstraße grundsätzlich sinnvoll ist. Und es gab eine deutliche Ablehnung von Maßnahmen, die mit Hilfe von Straßenmöblierung Aufenthalte für die Öffentlichkeit anbieten. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, die Pläne in diesem Sinne zu überarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 601 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1857 Antrag vom 18.01.2022, OF 304/1 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1578 Antrag vom 13.11.2022, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3203
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Saalburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6875 entstanden aus Vorlage: OF 519/4 vom 08.11.2020 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Saalburgallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Saalburgallee im Abschnitt zwischen Ringelstraße und Wittelsbacherallee die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Begründung: In der Saalburgallee wird sehr häufig die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten, um noch eine grüne oder gelbe Ampelphase an der Ecke zur Wittelsbacherallee oder Ringelstraße zu erwischen. In Höhe der Freiligrathstraße befindet sich auf dem Gleisbett in der Mitte ein kaum gesicherter Fußgängerüberweg zur Post, der von Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt wird, da die Ampeln einen größeren Umweg darstellen. In dem Abschnitt zwischen Ringelstraße und Wittelsbacherallee befinden sich auf jeder Seite eine Bushaltestelle, Seitenstraßeneinmündungen und Fahrradstreifen sowie Kurzzeitparkplätze an der Post. Die Situation ist oft unübersichtlich. Eine reduzierte Geschwindigkeit führt in diesem Abschnitt zu einer höheren Verkehrssicherheit. Ein Rückstau von Pkws ist nicht zu befürchten, da die Ampelphasen selbst bei Einhaltung der 50 km/h zu einem Stopp auf beiden Enden des Abschnittes führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 728
Milieuschutz für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße 41 45a/Wittelsbacherallee 16 - 26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2 - 8
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6877 entstanden aus Vorlage: OF 522/4 vom 08.11.2020 Betreff: Milieuschutz für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße 41 - 45a/Wittelsbacherallee 16 - 26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2 - 8 Vorgang: M 171/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die derzeitigen Mietpreise der insgesamt 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße 41 - 45a/Wittelsbacherallee 16 - ;26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2 - 8 dauerhaft erhalten werden können; 2. ob für das Gebiet eine Erhaltungssatzung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (sogenannte Milieuschutzsatzung) aufgestellt werden kann, h ilfsweise durch die Erweiterung des Gebiets der bestehenden angrenzenden Erhaltungssatzung Nr. 51; 3. ob und wie der Umstand des Wegfalls der Sozialbindung bei der Abwägung, ob ein Gebiet in eine Milieuschutzsatzung mit aufgenommen wird, gewichtet ist. Begründung: Die Mieterinnen und Mieter dieser Häuser befürchten, dass mit Wegfall der Sozialbindung zum 31. Dezember 2020 die Verdrängung einkommensschwacher Mieterinnen und Mieter beginnen wird. Der Hausbesitzer lässt die Anwohnenden im Ungewissen darüber, welche Pläne er mit der Anlage nach Wegfall der Sozialbindung längerfristig hat. In den letzten 30 Jahren wurde die Anlage mit öffentlichen Mitteln gefördert. Mit Blickrichtung z. B. auf das Vorkaufsrecht, hätten die Anwohnenden bei einer Integration in eine Erhaltungssatzung einen Schutz vor Verdrängung. Mit der bestehenden Erhaltungssatzung Nr. 51 (siehe Magistratsvortrag M 171), deren Gebiet an der Wittelsbacherallee abschließt, hat der Magistrat anerkannt, dass die Bevölkerung der Umgebung von Verdrängung durch Mietpreissteigerungen bedroht ist. Das trifft durch das Auslaufen der Sozialbindungen im Besonderen auch auf die Mieterinnen und Mieter der Häuser Waldschmidtstraße 41 - 45a/Wittelsbacherallee 16 - ;26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2 - 8 zu. Viele der Anwohnenden wohnen schon seit Jahrzehnten dort und könnten gerade in dieser Zeit der explodierenden Mieten die aktuellen Frankfurter Mieten bei Neubezug nicht zahlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 902 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 526 Beratung im Ortsbeirat: 4
Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6876 entstanden aus Vorlage: OF 521/4 vom 09.11.2020 Betreff: Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee Der Magistrat wird gebeten, über die Bornheimer Landwehr an der Stelle, wo sie von Westen her auf die Wittelsbacherallee trifft, einen Fußgängerüberweg anzulegen. Begründung: An der Stelle sind allerhand Menschen zu Fuß unterwegs, darunter auch Kinder. Viele nutzen diesen Weg, um z. B. zur Linnéschule zu kommen oder zum Kinderzentrum in der Würzburger Straße. Die alternative Wegführung auf der Nordseite der Bornheimer Landwehr zu diesen Einrichtungen wird durch die Einmündung der Ringelstraße unterbrochen und diese Einmündung, an der der Autoverkehr aus beiden Richtungen der Bornheimer Landwehr in die Ringelstraße einbiegt, wird insgesamt als sehr unübersichtlich empfunden. Die Situation an der Einmündung der Bornheimer Landwehr zur Wittelsbacherallee ist auch nicht immer übersichtlich, weil dort gelegentlich Fahrzeuge parken. Durch die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) würde diese Situation aber geklärt. An der vorgeschlagenen Stelle ist die Bornheimer Landwehr keine Tempo-30-Zone. Diese beginnt erst einige Meter weiter westlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 729 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 122 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1660 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 350
Kreuzung Wittelsbacherallee/Waldschmidtstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6557 entstanden aus Vorlage: OF 494/4 vom 01.09.2020 Betreff: Kreuzung Wittelsbacherallee/Waldschmidtstraße Vorgang: OM 1534/12 OBR 4; ST 1885/12 Der Magistrat wird gebeten, auf der östlichen Seite der Wittelsbacherallee unmittelbar oberhalb der Kreuzung Waldschmidtstraße einen Kfz-Parkplatz durch Fahrradbügel zu ersetzen. Begründung: Seit Jahren fehlen im Umfeld des REWE-Marktes auf der Wittelsbacherallee Möglichkeiten, Fahrräder sicher abzustellen. Die Versuche des Ortsbeirates, auf dem Gehweg Abstellmöglichkeiten zu realisieren, führten zu keinem Ergebnis (Anregung an den Magistrat vom 25. September 2012, OM 1534). Mit einer kleinen Parkmöglichkeit auf der Wittelsbacherallee unmittelbar oberhalb der Kreuzung würde dieses Problem gelöst und zudem die Sichtverhältnisse auf der Kreuzung verbessert werden, insbesondere für den abbiegenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1534 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1885 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 251 Beratung im Ortsbeirat: 4
Fahrradabstellmöglichkeit in der mittleren Wittelsbacherallee schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6555 entstanden aus Vorlage: OF 492/4 vom 13.08.2020 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeit in der mittleren Wittelsbacherallee schaffen Der Magistrat wird gebeten, in der Wittelsbacherallee vor der Hausnummer 99 einen Pkw- Parkplatz in eine Stellfläche für Fahrräder mit mehreren Fahrradbügeln umzuwidmen. Begründung: An der genannten Stelle befinden sich über eine lange Strecke keine Fahrradbügel für die Anwohnerinnen und Anwohner. Der Bedarf für Fahrradbügel und Abstellfläche für Lastenräder in diesem Bereich wurde dem Ortsbeirat jüngst mitgeteilt und wird von den Ortsbeiratsmitgliedern als absolut nachvollziehbar angesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 249 Beratung im Ortsbeirat: 4
Falschparker an der Ecke Wittelsbacherallee/Ortenberger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6150 entstanden aus Vorlage: OF 464/4 vom 01.06.2020 Betreff: Falschparker an der Ecke Wittelsbacherallee/Ortenberger Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, gegen Falschparker an der Häuserecke Wittelsbacherallee/Ortenberger Straße direkt an dem neu gestalteten Straßenabschnitt zwischen Ernst-May-Platz und Martin-Weber-Platz in Höhe der Blindenmarkierung am Fußgängerüberweg vor der Ortenberger Straße Nr. 1 vorzugehen. Das Anbringen von drei bis vier Pollern könnte eine Lösung darstellen, sodass es zukünftig nicht mehr möglich ist, hier Pkws abzustellen. Begründung: Dieser Straßenabschnitt ist erst kürzlich komplett neu gestaltet worden und sollte daher nicht als Parkfläche für Falschparker, sondern als sicherer Fußgängerüberweg dienen. . . Quelle: Antragstellerin Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1762
Verkehrsführung Windeckstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6144 entstanden aus Vorlage: OF 455/4 vom 02.06.2020 Betreff: Verkehrsführung Windeckstraße Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der anstehenden Erneuerung der Windeckstraße die Ausfahrt in die Sonnemannstraße so zu gestalten, dass nur noch ein Rechtsabbiegen Richtung Westen möglich ist. Begründung: Die Windeckstraße ist Teil der Tempo-30-Zone südliches Ostend und damit als Anwohnerstraße charakterisiert. Gleichwohl wird sie von vielen Kfz und Lkw gerne als Umfahrung des Ernst-Achilles-Platzes genutzt, dient also als Stadtteilverbindung und in der nachmittäglichen Rushhour als Ausfahrt über Frankfurt hinaus. Entsprechend liegen dem Ortsbeirat Klagen aus der Bevölkerung vor, die sogar eine Sperrung der Straße fordern. So weit möchte der Ortsbeirat nicht gehen, der Charakter einer Anwohnerstraße sollte aber gesichert werden. Es gibt eine Parallele: Vor vielen Jahren war es möglich, die westliche Freiligrathstraße als Umfahrung der Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee zu nutzen, dies wurde mit der Einführung der Tempo-30-Zone in Bornheim verändert. Bei der Windeckstraße steht dies noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1712 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 959
Installation von Geschwindigkeitsanzeigetafeln in Tempo-30-Zonen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5902 entstanden aus Vorlage: OF 440/4 vom 23.02.2020 Betreff: Installation von Geschwindigkeitsanzeigetafeln in Tempo-30-Zonen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Tempo-30-Zonen in Bornheim und im Ostend die Installation von sogenannten Geschwindigkeitsanzeigetafeln möglich ist. Angedachte Standorte sind folgende: 1. Kettelerallee, gegenüber Einmündung Löwengasse, auf Seite des Kinderspielplatzes Am Nußberg; 2. Rhönstraße, Höhe Hausnummer 80 sowie 131, ergänzend zu den bereits stehenden "Achtung Kinder"- und Tempo-30-Zonen-Schildern; 3. Wittelsbacherallee, Höhe Zebrastreifen Bushaltestelle "Ernst-May-Platz"/Endhaltestelle Straßenbahnlinie 14. Begründung: Besagte Abschnitte animieren Autofahrerinnen und Autofahrer immer wieder diese aufgrund ihres langen, geraden Streckenverlaufs mit - zum Teil deutlich - überhöhter Geschwindigkeit zu passieren. Dadurch kommt es regelmäßig zu brenzligen Situationen für Fußgängerinnen und Fußgänger an den Überwegen. Vielen Autofahrerinnen und Autofahrern ist anscheinend nicht bewusst, wie schnell sie fahren. Die überhöhte Geschwindigkeit stellt ein enormes Gefahrenpotenzial dar. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass sich mit Geschwindigkeitsanzeigen präventiv die Verkehrssicherheit steigern lässt. Quelle: https://www.op-marburg.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 956
Fahrradabstellmöglichkeiten Wittelsbacherallee 69
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5903 entstanden aus Vorlage: OF 441/4 vom 25.02.2020 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten Wittelsbacherallee 69 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Sperrfläche auf Höhe der Wittelsbacherallee 69 ein oder zwei Fahrradbügel angebracht werden können. Begründung: Vor Ort finden sich mehrere gastronomische Betriebe, sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder jedoch nicht. Der Bedarf ist erkennbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1174
Versetzung Glascontainer für sicheres Passieren der T-Kreuzung Bornheimer Landwehr/Ringelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2020, OF 442/4 Betreff: Versetzung Glascontainer für sicheres Passieren der T-Kreuzung Bornheimer Landwehr/Ringelstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist den Glascontainer an der T-Kreuzung Bornheimer Landwehr /Ringelstraße ein Stück von der Kreuzung weg auf den Beginn der eingezeichneten Schrägparkplätze zu versetzen. Begründung: Diese T-Kreuzung ist von GrundschülerInnen der Linnéschule im Rahmen des Schulwegplans zu überqueren. Befinden sich die Kinder auf dem Rückweg Richtung Wittelsbacherallee, haben die SchülerInnen aufgrund des Glascontainers keine oder nur erschwert Einsicht in den von der Bornheimer Landwehr in die Ringelstraße abbiegenden Verkehr. Hierdurch kam es bereits häufiger zu kritischen Situationen durch zum Teil wenig vorausschauende Fahrweise der abbiegenden AutofahrerInnen. Eine Versetzung des Glascontainers von der Kreuzung weg könnte dies zukünftig verhindern und nicht nur den SchülerInnen auf ihrem Schulweg, sondern allen FußgängerInnen eine bessere Einsicht in den dortigen Verkehr bieten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 10.03.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 442/4 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSozialbindung von Wohnungen im Ostend erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5736 entstanden aus Vorlage: OF 427/4 vom 26.01.2020 Betreff: Sozialbindung von Wohnungen im Ostend erhalten Vorgang: V 906/18 OBR 4; ST 1816/18 Der Magistrat wird gebeten, bei den in naher Zukunft aus der Sozialbindung fallenden Wohnungen in der Wittelsbacherallee 16 bis 26/Waldschmidtstraße 41 bis&n bsp;45a/ Jacob-Carl-Junior- Straße 2 bis 8 intensive Gespräche mit dem Eigentümer zur Verlängerung des Mieterschutzes und der Mietpreisbindung zu führen. Begründung: Der Ortsbeirat hört mit Sorge, dass bei der Wohnanlage mit 257 Wohnungen zum Jahresende die Sozialbindung ausläuft und die Mieter von dem Eigentümer bislang leider im Dunkeln gelassen werden, welche Pläne er mit der Anlage nach dem Wegfall der Sozialbindung verfolgt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1816, wurde mitgeteilt, dass in den nächsten Jahren bei mehr als der Hälfte der damals 906 öffentlich geförderten Wohnungen im Ostend die Sozialbindung ausläuft. Mit dem aktuellen Fall wird nun schon sehr zeitnah ein Großteil dieser Wohnung aus der Sozialbindung fallen. Für die Sozialstruktur des Ostends wäre es ein harter Schlag, wenn hier in den nächsten Jahren durch Mieterhöhungen ein Austausch der beheimateten Bevölkerung herbeigeführt würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2018, V 906 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1816 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1056 Beratung im Ortsbeirat: 4
Milieuschutz für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße41-45a/Wittelsbacherallee 16-26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2-8
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2020, OF 426/4 Betreff: Milieuschutz für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße-41-45a/Wittelsbacherallee 16-26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2-8 Der Ortsbeirat 4 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu ersuchen, a_die Mietpreise der insgesamt 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstrasse 41-45a/ Wittelsbacherallee 16-26/ Jakob-Carl-Junior-Strasse 2-8 zu erhalten. und b_für das Gebiet eine Erhaltungssatzung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB aufzustellen (sogenannte Milieuschutzsatzung). Hilfsweise durch die Erweiterung des Gebiets der bestehenden angrenzenden Erhaltungssatzung Nr. 51. Begründung: Die Mieter*innen dieser Häuser befürchten, dass mit Wegfall der Sozialbindung zum 31.12.2020 die Verdrängung einkommensschwacher Mieterinnen und Mieter beginnen wird. Der Hausbesitzer lässt die Anwohnenden im Ungewissen darüber, welche Pläne er mit der Anlage nach Wegfall der Sozialbindung hat. Deshalb bitten die Mitglieder des Ortsbeirates darum, sich dafür einzusetzen, • dass die Wohnungen in dieser Wohnanlage, die in den letzten 30 Jahren mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, erhalten bleiben und • dass für die Wohnanlage eine Milieuschutzsatzung erstellt oder deie Wohnanlage in eine bestehende mit aufgenommen wird. Nur dann hat die Stadt Frankfurt z.B. ein Vorkaufsrecht und wird dieses hoffentlich auch wahrnehmen. Mit der bestehenden Erhaltungssatzung Nr. 51 (M 171/2018), deren Gebiet an der Wittelsbacherallee abschließt, hat der Magistrat anerkannt, dass die Bevölkerung der Umgebung von Verdrängung durch Mietpreissteigerungen bedroht ist. Das trifft durch das Auslaufen der Sozialbindungen im Besonderen auch auf die Mieter*innen der Häuser Waldschmidtstrasse 41-45a/ Wittelsbacherallee 16-26/ Jakob-Carl-Junior-Strasse 2-8 zu. Viele der Anwohnenden wohnen schon seit Jahrzehnten hier und könnten - gerade in dieser Zeit der explodierenden Mieten - die aktuellen Frankfurter Mieten bei Neubezug nicht zahlen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 11.02.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 426/4 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 27.10.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 426/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und dFfm gegen 1 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenSchlaglöcher in der Linnéstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5632 entstanden aus Vorlage: OF 414/4 vom 05.01.2020 Betreff: Schlaglöcher in der Linnéstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Straßendecke in dem Abschnitt der Linnéstraße von der Wittelsbacherallee bis zur Bornheimer Landwehr zu ertüchtigen. Vorhandene Schlaglöcher sind kurzfristig zu beseitigen. Begründung: In dem oben genannten Streckenabschnitt befinden sich in der Straßendecke mehrere sehr tiefe Löcher in der Fahrdecke. Diese sind acht bis zehn Zentimeter tief, sodass man das alte Kopfsteinpflaster sehen kann. Dies stellt eine Gefahr für Pkw- und Fahrradfahrer in der ohnehin sehr engen Straße dar. In diesem Streckenabschnitt befindet sich die Linnéschule, sodass Eile geboten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 955 Beratung im Ortsbeirat: 4
Beibehaltung der Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.01.2020, OA 518 entstanden aus Vorlage: OF 645/11 vom 02.01.2020 Betreff: Beibehaltung der Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Vorgang: OM 5492/19 OBR 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vorlage OM 5492 abzulehnen und die Straßenbahnlinie 12 auf der bisherigen Strecke nach Fechenheim beizubehalten. Begründung: Der Magistrat kennt die Bemühungen des Ortsbeirates 11, die bisher unzureichenden ÖPNV-Verbindungen von und nach Fechenheim weiter auszubauen bzw. zu verstärken. Die Anregung aus dem Ortsbeirat 4 wirkt diesem Vorhaben kontraproduktiv entgegen. Die Vorlage OM 5492 berücksichtigt nicht die hohe Bedeutung der Straßenbahnlinie 12 für den Stadtteil Fechenheim. Die Straßenbahnlinie 12 wird nicht nur von Fechenheimer Bürgern genutzt, sondern auch von den Angestellten und Arbeitern des entlang der Hanauer Landstraße existierenden Groß- und Einzelhandels sowie der angesiedelten Gewerbe- und Industriebetriebe. Diese Kapazität kann allein durch die Straßenbahnlinie 11 und die Regionalbahn bislang nicht bedient werden. Den Bornheimer Bürgern steht die U 6 sowie der Bus 32 zur Verfügung, um zum Ostbahnhof bzw. Zoo zu gelangen. Von dort fährt die Straßenbahnlinie 11 über die Hanauer Landstraße. Laut RMV erreicht man von der Station "Habsburger-/Wittelsbacherallee" die Station "Schwedlerstraße" mit dem Bus 32 und der Straßenbahnlinie 11 in 17 Minuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5492 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 882 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 62 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 518 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5335, 37. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.02.2020
Eine Verbindung von Bornheim Mitte zur mittleren Hanauer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5492 entstanden aus Vorlage: OF 392/4 vom 12.11.2019 Betreff: Eine Verbindung von Bornheim Mitte zur mittleren Hanauer Landstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 8630/05 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 12 ab dem Fahrplanwechsel 2020 vom Industriegebiet Fechenheim weg in die Grusonstraße oder an den Zoo verlegt werden kann. Begründung: Aktuell fährt die Straßenbahnlinie 12 von Bornheim aus gesehen in das Industriegebiet Fechenheim (Hugo-Junkers-Straße) und endet damit mehr oder weniger in einem Gebiet, das auch von der Straßenbahnlinie 11 bedient wird - mit dem Unterschied, dass diese bis nach Fechenheim fährt. Man kann beobachten, wie die Fahrgastzahlen in der Straßenbahnlinie 12 hinter der Haltestelle "Wittelsbacherallee" drastisch zurückgehen, die aktuelle Weiterführung der Straßenbahnlinie ist offenkundig nicht sehr attraktiv. Auf der anderen Seite ist die mittlere Hanauer Landstraße zwischen Ratswegkreisel und EZB nur umständlich von Bornheim aus zu erreichen. Man müsste aktuell mit der Straßenbahnlinie 12 bis Daimlerstraße fahren, um dann mit der Straßenbahnlinie 11 praktisch zurück auf die mittlere Hanauer Landstraße zu kommen. Dies macht verständlicherweise kaum jemand, und so bleiben der prosperierende Einzelhandel, die Gastronomie und die Kultureinrichtungen auf der mittleren Hanauer Landstraße für die Bornheimer Bürgerschaft praktisch unerschlossen, das Kfz ist aufgrund der Parkplatzsituation vor Ort keine Alternative. Würde hingegen die Straßenbahnlinie 12 ab Ratswegkreisel rechts in die mittlere Hanauer Landstraße einbiegen, wäre eine schnelle und attraktive Verbindung von Bornheim aus geschaffen, auch der Ostbahnhof wäre unproblematisch erreichbar. Die Endhaltestelle könnte gut in der Grusonstraße angesiedelt werden; eine Straße, die laut Stadtverordnetenbeschluss vom 27. Januar 2005, § 8630, sowieso nicht mehr für den Straßenverkehr zur Verfügung stehen sollte. Auch der Zoo als Endhaltestelle bietet sich an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.01.2020, OF 645/11 Anregung vom 20.01.2020, OA 518 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 270
Fahrradständer in der Falltorstraße/Ecke Buchwaldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5270 entstanden aus Vorlage: OF 387/4 vom 06.10.2019 Betreff: Fahrradständer in der Falltorstraße/Ecke Buchwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Installierung von Fahrradständern auf dem kleinen Platz in der Falltorstraße/Ecke Buchwaldstraße möglich ist. Begründung: Auf diesem Platz befinden sich aktuell steinerne Elemente als Teil eines Pflasterarrangements. Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass diese als Sitzmöglichkeiten o. Ä. genutzt werden. Der kleine Platz wirkt "tot" (siehe nachfolgendes Foto). Da in ganz Bornheim die Nachfrage nach weiteren Fahrradabstellmöglichkeiten besteht, könnte die Installation von Fahrradständern diesem Platz wieder ein Art Leben einhauchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 203 Beratung im Ortsbeirat: 4
Fahrradständer in der unteren Wittelsbacherallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5268 entstanden aus Vorlage: OF 385/4 vom 15.09.2019 Betreff: Fahrradständer in der unteren Wittelsbacherallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Wittelsbacherallee auf dem sehr breiten Gehweg vor den Häusern 18 und 20 eine Reihe mit Fahrradbügeln angebracht werden kann. Begründung: Anwohner der unteren Wittelsbacherallee beklagen die nicht ausreichende Anzahl an Fahrradabstellmöglichkeiten. Zudem dürften durch die anstehende Baumaßnahme an der Ecke Wittelsbacherallee/Wingertstraße in nächster Zeit die dortigen Fahrradbügel vorübergehend nicht nutzbar sein. Vor den Hausnummern 18 und 20 bietet sich nach Einschätzung des Ortsbeirats hingegen hinreichend Platz, um den Bedürfnissen für Fahrradstellplätzen nachzukommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 202 Beratung im Ortsbeirat: 4
Ortstermin Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5064 entstanden aus Vorlage: OF 374/4 vom 25.08.2019 Betreff: Ortstermin Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee Vorgang: OM 1279/12 OBR 4; OM 4137/19 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Straßenverkehrsamtes, der örtlichen Polizeidienststelle und den Mitgliedern des Ortsbeirats 4 an der Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee durchzuführen. Seit der Anregung vom 22. Januar 2019, OM 4137, ist bezüglich der verkehrswidrigen, direkten Durchfahrt von der oberen in die untere Wittelsbacherallee immer noch nichts unternommen worden. Begründung: In der Vorlage OM 1279 wurde dieses Problem zum ersten Mal thematisiert. Regelmäßig kommt es nämlich zu lebensgefährlichen Situationen für Fußgänger, die an der Wittelsbacherallee, Höhe Hausnummer 151, korrekterweise bei grüner Ampel die Fußgängerampel überqueren. Die Kraftfahrzeuge, die an der Verkehrsampel in der oberen Wittelsbacherallee warten, haben gleichzeitig Grün. Daher kommen Kraftfahrzeuge, die verkehrswidrig direkt die Kreuzung überqueren, genau in dem Moment mit meist überhöhter Geschwindigkeit angefahren, in welchem die Fußgänger bereits die Straße betreten haben. Eine Vor-Ort-Begehung des Ortsbeirates, gemeinsam mit Vertretern der zuständigen Institutionen, könnte endlich eine Lösung für dieses Problem bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1279 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4137 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2093 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2836
Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.09.2019, OA 454 entstanden aus Vorlage: OF 379/4 vom 10.09.2019 Betreff: Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, neben der Beantragung einer "zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr" für die Nibelungenallee und Rothschildallee im Nordend auch die westliche Habsburgerallee und die Wittelsbacherallee, wo sie Bundesstraßen sind, in diesen Antrag mit einzubeziehen. Begründung: Die Lärm- und Schadstoffbelastungen auf der Nibelungen- und Rothschildallee unterscheiden sich nicht von denen in der Habsburger- und Wittelsbacherallee, denn es ist der gleiche Straßenzug mit den Bundesstraßen 3 und 8. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2020, ST 668 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 454 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 315 = Kenntnis, OA 454 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 57 Beschluss: 1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 454 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4851, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019
Blumenwiese in der Inheidener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5060 entstanden aus Vorlage: OF 370/4 vom 27.08.2019 Betreff: Blumenwiese in der Inheidener Straße Der Magistrat wird gebeten, die Wiese in der Wendeschleife des Busses in der Inheidener Straße mit bienenfreundlichen Wildblumen zu bepflanzen. Begründung: Die Wendeschleife in der Inheidener Straße wäre ein guter Platz, um eine bienenfreundliche Wildblumenwiese anzulegen. Derzeit wird die Wendeschleife durch Baumstämme vor parkenden Autos abgesichert, ansonsten ist sie eher nicht schön anzusehen. Im Zuge des Programms der Stadt Frankfurt zur Anlage von bienenfreundlichen Wildwiesen würde diese Wiese aufgewertet werden und auch optisch ansprechender wirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2170
Entfernung „Kölner Teller“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4882 entstanden aus Vorlage: OF 366/4 vom 30.07.2019 Betreff: Entfernung "Kölner Teller" Der Magistrat wird gebeten, die sogenannten "Kölner Teller" in der Bornheimer Landwehr und der Freiligrathstraße entfernen zu lassen. Der Magistrat wird ebenso gebeten, in der Einfahrt Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee des Verkehrsschild Tempo 30 zu erneuern und so aufzustellen, dass es sichtbar ist. Begründung: Da an den oben benannten Stellen die "Kölner Teller" bereits teilweise fehlen, können die verbliebenen Elemente umfahren werden. Dies wird auch regelmäßig beobachtet. Ebenso wird an den Stellen nun geparkt, wo es zuvor nicht möglich war. Dies bedeutet eine erhöhte Gefährdung gerade für Radfahrer. Spätestens bei der nächsten Maßnahme in diesen Straßen sollte die Entfernung durchgeführt werden. Sollten die Straßeneinfahrten weiterhin gesichert werden, hilft der Ortsbeirat gerne, andere Lösungen zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 1984
Bordstein des Clementinewegs barrierefrei absenken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4881 entstanden aus Vorlage: OF 365/4 vom 13.06.2019 Betreff: Bordstein des Clementinewegs barrierefrei absenken Der Magistrat wird gebeten, den Bordstein des nördlichen Teils des Clementinewegs barrierefrei abzusenken. Begründung: Der nördliche Teil des Clementinewegs ist lediglich für Fußgängerinnen und Fußgänger zugelassen und dient als schneller Weg in Richtung Wittelsbacherallee. Bisher stellt der Fußweg jedoch für Menschen mit Gehhilfen oder Kinderwagen ein Hindernis dar. Aus diesem Grund sollte der Bordstein des Gehwegs abgesenkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2048
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