Meine Nachbarschaft: Eschborner Landstraße
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Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1115 entstanden aus Vorlage: OF 112/7 vom 14.01.2017 Betreff: Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße Vorgang: M 32/16; V 15/16 OBR 7; ST 1003/16 Die Antwort des Magistrats in der Stellungnahme ST 1003 wird als unzureichend zurückgewiesen. Ziel der Anfrage V 15 war, zu erfahren, welche Investoren Interesse am Kauf des oben genannten Grundstücks gezeigt haben. Dies geht aus der Anfrage deutlich hervor. Umso unbefriedigender ist die Antwort des Magistrats. Er bleibt damit weit hinter den Informationen zurück, die den Ortsbeiratsmitgliedern aus anderer Quelle bereits vorliegen. Da davon auszugehen ist, dass ein zukünftiger Gewerbestandort in diesem Gebiet mit großer Wahrscheinlichkeit gravierende Auswirkungen auf die Verkehrssituation besonders in den Bereichen Gaugrafenstraße/Westerbachstraße und Am Seedamm/Guerickestraße haben wird, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen konkret zu beantworten: - Welches Gewerbe ist für die Liegenschaft Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße vorgesehen? - Mit welcher zusätzlichen Verkehrsbelastung wird kalkuliert? - Existiert bereits ein übergreifendes Verkehrskonzept, welches alle möglichen Verkehrswege (auch über die Heerstraße) betrachtet? Weiterhin wird der Magistrat in diesem Zusammenhang aufgefordert, ein umfassendes und übergreifendes Verkehrskonzept vorzustellen, welches alle verkehrstechnischen Mehrbelastungen, die aus der Entwicklung des Gewerbegebiets Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße, dem Gewerbegebiet nördlic h der Heerstraße und dem Neubau des Gymnasiums in Westhausen resultieren, beinhaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2016, M 32 Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 15 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1003 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 736 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Aktenzeichen: 23 11
Tempo 30 für die Straßen Im Seegewann und Schultheißenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 entstanden aus Vorlage: OF 97/7 vom 15.11.2016 Betreff: Tempo 30 für die Straßen Im Seegewann und Schultheißenweg Vorgang: OM 4054/15 OBR 7; ST 1040/15 Bereits im Frühjahr 2015 wurde seitens des Ortsbeirats 7 angeregt, die Straße Im Seegewann für den Durchgangsverkehr zu schließen. Grund hierfür ist, dass die Straße häufig von Kraftfahrzeugen befahren wurde, die von der oberen Eschborner Landstraße kommend die Rotphase der Ampel umgehen wollten, um auf den Seedamm zu gelangen. In umgekehrter Richtung wurde von den Kfz die Straße Im Seegewann genutzt, um - die Ampel umgehend - in die Eschborner Landstraße zu gelangen. Besonders seit die DHL ihren Betrieb aufgenommen hat, ist diese Praxis unerträglich geworden. Für die Anwohnerinnen und Anwohner stellt es eine beträchtliche Belästigung dar und eine Gefährdung der zahlreichen Kinder, die nun in der Flüchtlingsunterkunft Im Seegewann 19a leben. Die damalige Anregung, die forderte, die Straße auf den Anliegerverkehr zu beschränken, wurde seitens des Magistrats mit d er Begründung abgelehnt, dass zur Durchsetzung hierfür eine intensive Überwachung und regelmäßige Kontrolle notwendig sei und dass sich der Magistrat hierfür nicht in der Lage sehe. Dies vorausgestellt, wird der Magistrat beauftragt, um die Straßen Im Seegewann und Schultheißenweg für den Durchgangsverkehr unattraktiv zu machen und um die Gefährdung der Anwohnerinnen und Anwohner deutlich zu verringern, die Straßen als Tempo-30-Zonen auszuweisen und zur Überwachung der Einhaltung dieser Maßnahme Geschwindigkeitsanzeiger zu installieren. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die Straße Im Seegewann im Bereich der Hausnummern 2 bis 10 für den Anliegerverkehr ausgewiesen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4054 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1040 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 616 Aktenzeichen: 32 1
Erklärung des Ortsbeirats 7 zur Schändung des Mahnmals
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2016, OF 105/7 Betreff: Erklärung des Ortsbeirats 7 zur Schändung des Mahnmals Der Ortsbeirat 7 verurteilt entschieden und in aller Schärfe die Schmierereien an der Gedenkstätte für die Opfer des Nazi-Terrors am Ort der zerstörten Synagoge in Frankfurt-Rödelheim und auch an der katholischen Kindertagesstätte im Kirschbaumweg. Offensichtlich im Vorfeld an das Gedenken zur Pogromnacht, die am 09. November 1938 stattfand, meinten einige Nazis auf ihre noch immer bestehende Existenz hinweisen zu müssen, in der Hoffnung Hass und Rassismus gegen Menschen anderer Religionen und Nationalitäten schüren zu können. Diesem Ansinnen steilen wir uns in aller Entschiedenheit entgegen: Wir treten ein für ein gleichberechtigtes, respektvolles und wertschätzendes Zusammenleben der Menschen aller Religionen, Nationalitäten und Kulturen. Wir werden nicht zulassen, dass jüdische Mitbürgerinnen, Menschen anderen Glaubens, anderer Kultur oder anderer Herkunft diffamiert, ausgegrenzt oder beleidigt werden. Antragsteller: SPD die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2016, TO I, TOP 20 Die Fraktion der CDU gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "In einer Erklärung verurteilt der Bürgermeister der Stadt Frankfurt am Main im Namen der ganzen Stadt die antisemitischen Schmierereien und Hassparolen, die auf die Gedenkstätte der ehemaligen Rödelheimer Synagoge aufgebracht wurden. Diesem Urteil schließt sich die CDU-Fraktion im Ortsbeirat 7 uneingeschränkt an. Gleichzeitig danken wir dem Bürgermeister Uwe Becker für seine deutlichen Worte der Verurteilung dieser schändlichen Tat und der schnellen Beseitigung der Schmierereien durch die dafür zuständigen Stellen der Stadt Frankfurt am Main." Beschluss: 2. Die Vorlage OF 105/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU
Parteien: SPD, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP
Weiter lesenÜberquerungshilfe für die Gaugrafenstraße und die Westerbachstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2016, OF 98/7 Betreff: Überquerungshilfe für die Gaugrafenstraße und die Westerbachstraße Um Fußgänger_innen die sichere Überquerung der Gaugrafenstraße stadtauswärts, als auch die Überquerung der Westerbachstraße in Höhe der Gaugrafenstraße gefahrlos zu ermöglichen, sind - wenn möglich - Zebrastreifen aufzutragen oder eine andere Überquerungshilfe zu schaffen. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus der anschaulich vorgetragenen und gut nachvollziehbaren Darstellung Rödelheimer Bürger_innen in der Ortsbeiratssitzung am 01. November bezüglich der Gefährdungssituation der Fußgänger_innen und in besonderem Maße der Kinder auf dem Weg zur Schule in diesem Straßenabschnitt. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 98/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 98/7 wird bis zur Sitzung am 07.03.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 98/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 98/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenSicheres Fahrrad fahren im Schultheißenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2016, OF 86/7 Betreff: Sicheres Fahrrad fahren im Schultheißenweg Der Magistrat wird beauftragt, das Fahrradfahren im Schultheißenweg gegen die Einbahnstraße zu gestatten und die Straße entsprechend zu kennzeichnen. Falls notwendig, soll die Geschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert werden. Begründung: Der Schultheißenweg wird bereits jetzt von den Schüler_rinnen der Metropolitan School als Ausweichstrecke für die zu Beginn und zum Ende des Schultags viel befahrene Eschborner Landstraße genutzt. Es bietet sich also an, dies im Rahmen der Straßenverkehrsordnung rechtlich abzusichern. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 86/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und REP gegen FARBECHTE und GRÜNE (= Annahme)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenBereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 180 entstanden aus Vorlage: OF 6/7 vom 23.05.2016 Betreff: Bereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a Den Zugang zum Internet kann man mittlerweile als allgemein notwendig bezeichnen. Dies gilt auch für die geflüchteten Menschen, die in der Unterkunft im Seegewann 19a leben. Sie benötigen diesen zum Beispiel - für den Zugang zum Informationsportal der Stadt Frankfurt; - für die Online-Bewerbung für einen Kita-Platz; - um sich über die Angebote der Sprach- und Integrationskurse zu informieren; - für die Nutzung der zahlreichen kostenlosen Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache; - um mit Verwandten und Freunden in Kontakt bleiben zu können. Die Stadt Frankfurt hat offensichtlich versäumt, bei der Anmietung der Unterkunft im Seegewann mit dem Betreiber die Einrichtung von WLAN verbindlich zu regeln, sodass den Bewohnerinnen und Bewohnern die oben genannten Möglichkeiten bislang nicht zur Verfügung stehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat als Auftraggeber - und damit politisch verantwortlich für die Ausgestaltung der Unterkünfte - gebete n, dafür Sorge zu tragen, dass für die Unterkunft im Seegewann zeitnah die Einrichtung eines für die Bewohnerinnen und Bewohner zugänglichen WLAN erfolgt, da dies für die dort lebenden Menschen eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Integration ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1188 Aktenzeichen: 51
Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße (BIMA)
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2016, OF 2/7 Betreff: Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße (BIMA) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zu erfragen, ob bereits Verhandlungen mit Interessenten oder Interessensbekundungen für das an die genannte städtische Fläche angrenzende Gewerbegebiet vorliegen und den Ortsbeirat entsprechend zu informieren. Begründung: Dem Ortsbeirat 7 wurde zur Sitzung am 23.05.2016 ein Vortrag des Magistrats vorgelegt (M32), der beinhaltet, dass die Stadtverordnetenversammlung dem Verkauf von städtischen Arrondierungsflächen in der Gemarkung Rödelheim zustimmen möge. Die städtische Fläche soll ausschließlich gemeinsam mit einer 14.5 ha großen angrenzenden Gewerbfläche der BIMA an einen noch unbekannten Käufer veräußert werden, um eine zusammenhängende Erschließung zu ermöglichen. Der Ortsbeirat erbittet sich, sofern vorhanden, weitere Information zu möglichen Käufern, um besser abwägen zu können, ob eine Veräußerung der städtischen Fläche im Interesse des Stadtteils wäre. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2016, M 32 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 03.05.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 15 2016 1. a) Die Vorlage M 32 wird unter Hinweis auf V 15 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 2/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEin Zebrastreifen für die Metropolitan School Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4679 entstanden aus Vorlage: OF 581/7 vom 17.10.2015 Betreff: Ein Zebrastreifen für die Metropolitan School Frankfurt Bereits vor den Sommerferien gab es einen Ortstermin mit der Straßenverkehrsbehörde, dem Stadtschulamt, der Schulleitung, Elternvertretern, Vertretern der anliegenden Betriebe und Mitgliedern des Ortsbeirats. Thema war die Frage, wie die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler der Metropolitan School Frankfurt im Straßenverkehr vor der Schule erhöht werden kann. Die Lage der Schule und die Tatsache, dass die Schülerinnen und Schüler, die aus dem gesamten Stadtgebiet und dem Umland kommen, mehrheitlich mit dem Auto gebracht werden, bedingt zu den Zeiten des Schulanfangs und des Schulendes ein erhebliches Verkehrsaufkommen. Hinzu kommen die Fahrzeuge der anliegenden Betriebe und der dortigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mögliche Maßnahmen wurden besprochen und auch umgesetzt, wie z. B. die Verlegung der Tempo-30-Zone näher an die Schule, Einrichtung ergänzender Kurzzeitparkplätze zu Zeiten des Schulbeginns und Schulendes, Schaffung einer gesonderten Einfahrt für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer. Nach wie vor völlig unübersichtlich ist jedoch die Situation besonders dann, wenn die Schule um 15:30 Uhr endet. Es gibt eine unüberschaubare Mischung von ankommenden und wegfahrenden "Elterntaxis", Kindern, die über die Straße wuseln, und Firmenfahrzeugen, hier sind besonders der Zustelldienst der Firma "GO!" und die Fahrzeuge von DHL zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, zur Erhöhung der Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler als ergänzende Maßnahme in Höhe des Schuleingangs der Metropolitan School Frankfurt über die Eschborner Landstraße einen Zebrastreifen anzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 174 Aktenzeichen: 32 1
Sossenheim: Busbetrieb auf der Westerbachstraße optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4444 entstanden aus Vorlage: OF 1441/6 vom 17.08.2015 Betreff: Sossenheim: Busbetrieb auf der Westerbachstraße optimieren Vorgang: V 143/11 OBR 6; ST 478/12 Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen umzusetzen mit dem Ziel, durch eine Optimierung des Busbetriebs den Verkehr auf der Westerbachstraße zu entlasten: 1. Einrichtung einer bedarfsorientierten Busspur (bspw. in der Zeit zwischen 15 Uhr und 19 Uhr) im Bereich zwischen den Haltestellen "Gaugrafenstraße" und "Westerbachsiedlung" zwecks Unterstützung eines zuverlässigen und pünktlichen Busbetriebs; 2. Verlängerung der Buslinie 56 von "Eschborn Südbahnhof" kommend über das Gewerbegebiet Sossenheim zur Haltestelle "Rödelheim Bahnhof" (Ergänzung um die Haltestellen "Wilhelm-Fay-Straße", "Westerbachstraße" und "Eschborner Landstraße") zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV für Pendler. In dem Zusammenhang wird der Magistrat zudem gebeten zu prüfen, ob die Bushaltestelle "Westerbachsiedlung" näher in Richtung des Nahversorgers verlegt werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 478, wird eine Verlängerung der Buslinie 56 dann als sinnvoll erachtet, wenn das Gewerbegebiet noch weiter entwickelt (erhöhtes Nachfragepotenzial für den Streckenabschnitt) und der Umbau des Bahnhofs Rödelheim (Westseite) abgeschlossen ist. Beide Bedingungen sind mittlerweile erfüllt. In dieser Stellungnahme wird auch darauf hingewiesen, dass die allgemeine Verkehrssituation auf der Westerbachstraße keinen zuverlässigen und pünktlichen Busbetrieb erlaubt. Doch statt mit diesem Argument die Verlängerung der Buslinie abzulehnen, erscheint es sinnvoller - auch mit Blick auf das bestehende Bus-Angebot -, Maßnahmen zur Lösung des Problems zu erarbeiten, bspw. die Einrichtung einer Busspur. Ziel der Maßnahmen ist es, das ÖPNV-Angebot insbesondere für Pendler attraktiver zu gestalten, damit die Pendler vom Auto auf den ÖPNV umsteigen und der Verkehr auf der Westerbachstraße etwas entlastet wird. Durch Verlegung der Bushaltestelle soll den Einwohnern Sossenheims (insbesondere bewegungseingeschränkte Menschen, Senioren) der Zugang zu einem Nahversorger mit dem ÖPNV erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.10.2011, V 143 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 478 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1618 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 751 Antrag vom 12.10.2016, OF 271/6 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 957 Antrag vom 17.04.2018, OF 678/6 Anregung vom 08.05.2018, OA 254 Antrag vom 31.10.2021, OF 229/6 Auskunftsersuchen vom 23.11.2021, V 229 Aktenzeichen: 32 1
Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.06.2015, OA 648 entstanden aus Vorlage: OF 548/7 vom 09.06.2015 Betreff: Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Im Statistikteil des oben genannten Planes sind sowohl die Kerschensteinerschule als auch der Grundschulbereich der Michael-Ende-Schule (MES) als Schulen gekennzeichnet, deren maximale Zügigkeit unterschritten ist, und zwar bis hinein in das Schuljahr 2020/2021. Dies bedeutet nichts anderes, als dass beide Schulen bezüglich ihrer Aufnahmekapazität als nicht ausgelastet gelten. Dieses Ergebnis steht in direktem Widerspruch zu der Situation, wie sie sich in den Schulen aktuell darstellt: fehlende Klassenräume für das kommende erste Schuljahr, marode Container, in denen Unterricht nicht mehr verantwortbar ist, drohender Verlust von Fachräumen, da diese als Klassenräume genutzt werden müssen. Die Ursache für die Fehleinschätzung findet sich im Statistikteil: Dort werden die Schülerzahlen der Klassen 1 bis 4 eines Schuljahres addiert, anschließend durch 4 (die Jahrgangsstufen) und dann noch einmal durch 25 (theoretisch die maximale Klassenstärke) geteilt. Danach entsteht ein Durchschnittswert, der z. B. an der Michael-Ende-Schule für die kommenden sechs Jahre eine durchschnittliche Anzahl von Klassen pro Jahrgang von 3,3 bis 3,5 prognostiziert. Zum Nachweis, dass eine solche Statistik reiner Unsinn ist, hierzu ein konkretes Beispiel aus dem Statistikteil des Schulentwicklungsplans. Prognose für das Schuljahr 2015/2016 für den Grundschulbereich der MES: 1. Jahrgang: 97 Kinder 2. Jahrgang: 66 Kinder 3. Jahrgang: 81 Kinder 4. Jahrgang: 88 Kinder Gesamtzahl : 332 Kinder Geteilt durch die vier Jahrgänge sind das 83 Kinder. Diese Zahl geteilt durch 25 ergibt 3,32 Züge pro Jahrgang. Eine solche Berechnung ist fern jeder Realität, aber nur so kommt das Ergebnis zustande, dass die maximale Zügigkeit (laut Statistik 4 Klassen pro Jahrgang) unterschritten ist und die Schule noch über Erweiterungskapazitäten verfügt. Tatsache ist jedoch, dass für das Schuljahr 2015/2016 folgende Klassen gebildet werden müssten: 1. Schuljahr bei 97 Kindern: 4 Klassen mit 24 bis 25 Kindern 2. Schuljahr bei 66 Kindern: 3 Klassen mit 22 Kindern 3. Schuljahr bei 81 Kindern: 4 Klassen mit 20 bis 21 Kindern 4. Schuljahr bei 88 Kindern: 4 Klassen mit 22 Kindern. Dies macht ein Unterschied zwischen laut Statistik 12 benötigten Klassenräumen und mindestens 15 tatsächlich notwendigen (Nicht berücksichtigt hierbei wurde, dass sich die tatsächlichen Schülerzahlen im Verhältnis zu der Prognose bereits erhöht haben.). So kommt es, dass im kommenden Schuljahr in beiden Schulen Klassenräume für die Aufnahme neuer Schüler fehlen, da z. B. in der Michael-Ende-Schule - entgegen der statistischen Prognose von 3,3 Zügigkeit - 5 erste Klassen gebildet werden müssen. Die Statistik weist jedoch noch weitere Mängel auf: Bei der Erhebung "Raumbestände" gibt es bei der MES lediglich eine Angabe der Gesamtzahl der Klassen- und Fachräume. Es ist zu vermuten, dass die Tatsache der örtlichen Trennung von Grund- und Haupt-/Realschule nicht bekannt, zumindest nicht berücksichtigt wurde. Bezüglich der Wohnbaupotenziale - und einer damit verbundenen wachsenden Schülerzahl - wurde lediglich das Projekt "Nördliche Kollwitzstraße" genannt. Nicht berücksichtigt wurden - die geplante Umgestaltung der Siedlung im Füldchen mit immerhin 68 3-Zimmer- und 24 4-Zimmer-Wohnungen, - die vorgesehene Nachverdichtung in der Heinrich-Lübke-Siedlung, - die Bautätigkeiten im Industriehof und im Rödelheimer Bahnweg, - der getätigte Umbau in der Breitlacherstraße und in der Eschborner Landstraße und - der geplante Neubau in der Breitlacherstraße. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Dem Magistrat wird dringend nahegelegt, die statistischen Daten für die Zukunftsprognose bezüglich des Bedarfs an Schulen - inklusive Klassen- und Fachräumen - so zu überarbeiten, dass sie der Realität gerecht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1553 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 01.07.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 93 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1244 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 641 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 645 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 646 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 648 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO I, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) NR 1244 Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. CDU und GRÜNE, gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 93, NR 1247, NR 1251 und OA 645 = Ablehnung, NR 1244 = Annahme bei Ablehnung M 93, OA 641, OA 642, OA 648 und OA 656 = Annahme, OA 646 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 93, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646 und OA 656 = Annahme, OA 648 = Ablehnung) Stv. Krebs (M 93 = Ablehnung, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656 = Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 11. a) Die Vorlage NR 1194 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 12. a) Die Vorlage NR 1233 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 13. a) Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 14. a) Die Vorlage OA 590 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 15. a) Die Vorlage OA 595 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 16. Begründung der Städtepartnerschaft mit Philadelphia a) Stadtverordnetenvorsteher Siegler begrüßt anlässlich der Unterzeichnung des Städtepartnerschaftsvertrages am 16.07.2015 als Ehrengast aus der neuen Partnerstadt Philadelphia (USA) Herrn Bürgermeister Michael Nutter. b) Die Dankadresse des Bürgermeisters Nutter aus Philadelphia dient zur Kenntnis. (Unterbrechung der Beratungen des Tagesordnungspunktes 5. von 19.45 Uhr bis 19.55 Uhr.) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER und REP (= Annahme) zu 2. a) Ziffern 1. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung), Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu 10. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 11. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93) zu 12. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 13. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 14. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 15. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 40 1
Verhinderung des Schleichverkehrs durch die Straße Seegewann
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4054 entstanden aus Vorlage: OF 519/7 vom 28.03.2015 Betreff: Verhinderung des Schleichverkehrs durch die Straße Seegewann Der Magistrat wird gebeten, zeitnah das Verkehrszeichen 1020-30/"Anlieger frei" an den beiden Anfängen der Straße Seegewann aufzustellen (Kreuzung Eschborner Landstraße/Seegewann und Kreuzung Am Seedamm/Seegewann) und die Ampelanlage Eschborner Landstraße/Guerickestraße zwischen 22:00 Uhr und 0 6:00 Uhr abzuschalten. Begründung: Es hat sich leider eingebürgert, dass Fahrer, die von der Eschborner Landstraße kommen und sehen, dass die Ampelanlage an der Kreuzung Eschborner Landstraße/Guerickestraße auf Rot geschaltet ist, rechts in die Straße Seegewann einbiegen, die Abkürzung nehmen und somit die Rotphase umgehen. Das Gleiche gilt für Fahrzeuge, die von der anderen Seite und bei Rotphase dann von der Straße Am Seedamm kommend in die Straße Seegewann einbiegen, um auf die Eschborner Landstraße zu kommen. Das hat so zugenommen, dass einige Hundert Fahrzeuge am Tag diese Abkürzung nutzen. Das gilt auch für die Zeit nach 22:00 Uhr. Dies wird durch die Fahrzeuge der DHL noch verstärkt. Anwohner finden kaum noch Ruhe und fühlen sich extrem belästigt. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Eine erste Maßnahme sollte die Ausschilderung der Straße als reine Anliegerstraße sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1040 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Aktenzeichen: 32 1
Eine mobile Wartehalle für die Ersatzhaltestelle „Wolf-Heidenheim-Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3929 entstanden aus Vorlage: OF 498/7 vom 11.02.2015 Betreff: Eine mobile Wartehalle für die Ersatzhaltestelle "Wolf-Heidenheim-Straße" Vorgang: ST 1544/14 Der im September 2014 gestellte Antrag, die Ersatzhaltestelle "Wolf-Heidenheim-Straße" mit einem vor Wind und Regen geschützten Wartebereich auszustatten, wurde sehr unbefriedigend dahin gehend beantwortet, dass man nur über eine begrenzte Anzahl mobiler Wartehallen verfüge, das Kontingent zurzeit ausgeschöpft sei und wenn eine solche Wartehalle zur Verfügung stünde, die Haltestelle damit ausgestattet werden würde. Diese Ersatzhaltestelle besteht bereits seit über drei Jahren und wird nicht nur von Anwohnern genutzt, sondern auch von Fahrgästen, die aus Richtung der Nordweststadt kommend hier in den Bus Richtung Höchst umsteigen. An dieser Haltestelle gibt es keinerlei Möglichkeiten, sich vor Regen oder Wind zu schützen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Angabe, wann mit der Aufstellung einer mobilen Wartehalle zu rechnen ist, zu konkretisieren. Sollte in absehbarer Zeit ein solcher Unterstand nicht zur Verfügung stehen, wird der Magistrat gebeten, das Kontingent zum Wohle der Fahrgäste aufzustocken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1544 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2015, ST 847 Aktenzeichen: 92 13
Anfrage an den Magistrat zur Entscheidung bzgl. des Ankaufs der Gewerbefläche Eschborner Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2015, OF 482/7 Betreff: Anfrage an den Magistrat zur Entscheidung bzgl. des Ankaufs der Gewerbefläche Eschborner Landstraße Das öffentlich zugängliche Expose zum Gewerbegebiet Eschborner Landstraße / Gaugrafenstraße (http://picture.immobilienscout24.de/files/video001/N /321/470/85/321470085-0.pdf?1136921789) in Verbindung mit dem Beitrag der FNP vom 2.12.2014 (http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Kein-Kaeufer-fuer-Areal-an-der-Gaugrafenstr asse;art675,1155124) wirft einige Fragen auf, die der Ortsbeirat den Magistrat bittet zu beantworten: 1. Die FNP behauptet, der Kauf des Areals durch die Stadt wäre nicht zustande gekommen, da das Risiko der Stadt zu groß sei. "Es handle sich um kontaminiertes Gelände, dessen Sanierung einen Millionenbetrag kosten könne." Das Expose sagt in Kapitel 7 aus: "Das Areal wurde hinsichtlich möglicher Boden- und Grundwasserbelastungen umfangreichen um-welttechnischen Untersuchungen mittels Boden-, Bodenluft- und Grundwasserbeprobungen unterzogen. Im Ergebnis sämtlicher Untersuchungen ergibt sich nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz) kein weiterer Handlungs-bedarf. Es wurden vereinzelt lediglich lokale, eng begrenzte Bodenverunreinigungen meist in versiegelten Bereichen vorgefunden, die jedoch keine Gefährdung für das Grundwasser darstellen. Es liegt kein hinreichender Verdacht auf eine schädliche und damit sanierungsbedürftige Bodenveränderung bzw. auch keine relevante Grundwasserverunreinigung vor, so dass sich insgesamt auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen kein weiterer Handlungsbedarf für vertiefende umwelttechnische Untersuchungen ergibt." a. Welche über das Gutachten hinausgehenden Informationen liegend der Stadt vor, die die oben zitierte Aussage rechtfertigen? b. Diese Informationen sind dem Ortsbeirat zugänglich zu machen. c. Wenn keine weiteren Informationen vorliegen, wie kommt das Stadtplanungsamt zu dieser Einschätzung? 2. Weiterhin ist in Kapitel 7 ausgeführt " Bietern, die ein verhandlungsfähiges Angebot abgeben, wird bei Bedarf Einblick in die vorliegenden Gutachten gegeben." a. Warum sind die vorliegenden Gutachten nicht öffentlich einsehbar? b. Diese Gutachten sind dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. 3. Kapitel 7, .Sonstiges' Die Stadt Frankfurt am Main hat die Bereitschaft erklärt, diese Flurstücke im Zuge des Veräußerungsverfahrens der Gesamtliegenschaft zu veräußern. Interessenten werden gebeten, sich in dieser Angelegenheit mit dem Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt am Main in Verbindung zu setzen. a. Wann wurde diese Entscheidung gefällt? b. Von Wem? c. Hat diese Entscheidung einen endgültigen Charakter, was den Erwerb des Geländes durch die Stadt angeht ? d. Weiterhin wird im Expose ausgeführt, der Westerbach solle renaturiert werden, die zum Verkauf angebotenen Flurstücke betreffen aber die ehemaligen Bachläufe. Geht der Magistrat davon aus, dass ein Investor diese Flurstücke erwirbt um auf diesen einen Bach wiederherzustellen? e. Oder ist doch eher anzunehmen, dass nach Veräußerung der Grundstücke zugunsten des Investors auf eine Renaturierung des Westerbach verzichtet wird? 4. Kapitel 6 .Erschließung' "Erschließungsbeiträge sind gemäß der Auskunft des Amtes für Straßenbau und Erschließung für die Flurstücke, die im Eigentum des Bundes stehen, für die Erschließungsanlagen Eschborner Landstraße und Gaugrafenstraße nicht mehr zu zahlen." a. Bedeutet dies, dass ein Investor keine Beiträge zu den nicht unerheblichen Aufwendungen für eine bedarfsgerechte Verkehrsanbindung zu leisten hat? b. Wie stellt der Magistrat sicher, dass eine belastbare Bedarfsabschätzung in Abhängigkeit des endgültigen Käufers / angesiedelten Gewerbes vorgenommen werden kann? c. Hat der Magistrat, das Stadtplanungsamt oder das Amt für Straßenbau und Erschließung zu diesem Thema bereits Gutachten erstellt? d. Wenn C) Ja, so sind diese Gutachten und Abschätzungen dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. Wenn C) Nein, warum nicht? e. Hat der Magistrat oder eins der beteiligten Ämter bereits Kontakt zu Hessen Mobil aufgenommen, um die Möglichkeiten einer Erschließung des Grundstücks über eine eigene Autobahnanbindung zur A5 zu eruieren? f. Wenn E) Ja, mit welchem Ergebnis? g. Wenn E) Nein, warum nicht? Ist dieses geplant? 5. Generelles a. Warum muss der Ortsbeirat sich die notwendigen Informationen mühsam aus der Presse zusammensammeln und wird nicht umfassend und zeitnah vom Magistrat informiert? b. Gibt es überhaupt ein zusammenhängendes Konzept für die Gewerbeentwicklung im Bereich des OBR7? c. Es drängt sich der Gedanke auf, bei der Gewerbeentwicklung würde eher reagiert als agiert. Die Entwicklung des Gewerbegebiets Heerstraße scheint zu keinem Zeitpunkt mit der Entwicklung des in Frage stehenden Gebiets verknüpft worden zu sein. Insbesondere was die entstehenden Verkehrsströme angeht, scheinen beide Gebiete isoliert betrachtet zu werden. Oder gibt es übergreifende Konzepte? Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1232 2015 Die Vorlage OF 482/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
Weiter lesenWie groß ist die Kontaminierung des Geländes Gaugrafenstraße als Verkaufshindernis tatsächlich?
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2014, OF 475/7 Betreff: Wie groß ist die Kontaminierung des Geländes Gaugrafenstraße als Verkaufshindernis tatsächlich? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist die Kontaminierung des Gewerbegrundstückes Gaugrafenstraße tatsächlich so umfangreich, dass ein Ankauf für die Stadt ein unkalkulierbares Risiko darstellen würde? 2. Verzichtet die Stadt deshalb auch auf ihr Vorkaufsrecht? 3. Wie kommt es, dass die "Bima" im Gegensatz zur Stadt das Risiko geringer einschätzt? Begründung: In der Ausgabe vom 2.12.2014 berichtet die FNP über die Gründe der Stadt, z. Zt. das Gelände Gaugrafenstraße nicht vom Bund kaufen zu wollen. Nach Einschätzung der Stadt scheinen die Risiken durch Bodenverunreinigungen offensichtlich zu hoch. Die Risikobewertung des Immobilien-Vermarkters des Bundes ist dagegen weniger dramatisch. Steht hier Aussage gegen Aussage? Auszug aus der Verkaufsausschreibung der BIMA: Unter 7. Besonderheiten Bodenverunreinigungen/Altlasten "Das Areal wurde hinsichtlich möglicher Boden- und Grundwasserbelastungen umfangreichen umwelttechnischen Untersuchungen mittels Boden-, Bodenluft- und Grundwasserbeprobungen unterzogen. Im Ergebnis sämtlicher Untersuchungen ergibt sich nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz) kein weiterer Handlungsbedarf. Es wurden vereinzelt lediglich lokale, eng begrenzte Bodenverunreinigungen meist in versiegelten Bereichen vorgefunden, die jedoch keine Gefährdung des Grundwasser darstellen. Es liegt kein hinreichender Verdacht auf eine schädliche und damit sanierungsbedürftige Bodenveränderung bzw. auch keine relevante Grundwasserverunreinigung vor, so dass sich insgesamt auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen kein weiterer Handlungsbedarf für vertiefende umwelttechnische Untersuchungen ergibt." Aus: http://www.bundesimmob)lien.de/immobilienportal/qewerbe/77848726?search formfcateqories1[1=office&s earch form[cateqoriesin=store&search form[cateqoriesin=industry&search form[cateqorieslf1=qastrono mv&search formrcateqohes"in=tradesite&search formrcateqories1P=specialpurpose&5earch formfcateqori esiri=investment&search form[location1=60489&5earch formrradiusl=25&search form["sortinq1=distance& search form[type1=radius Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1191 2014 Die Vorlage OF 475/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE, FDP und fraktionslos
Partei: CDU
Weiter lesenEhemaliges US-Gelände in der Gaugrafenstraße.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2014, OF 464/7 Betreff: Ehemaliges US-Gelände in der Gaugrafenstraße. Mitgliedern des Ortsbeirates 7 ist aufgefallen, dass auf dem ehemaligen US Gelände umfangreiche Rodungen und Abrissarbeiten stattfinden. Die Mitglieder im Ortsbeirat hätten gerne folgende Fragen beantwortet : 1. Ist das Gelände inzwischen verkauft ? 2. Wenn ja, an welchen Investor ? 3. Was ist dort geplant ? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1188 2014 Die Vorlage OF 464/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrskonzept für das Gewerbegebiet Eschborner Landstraße erarbeiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2014, OF 455/7 Betreff: Verkehrskonzept für das Gewerbegebiet Eschborner Landstraße erarbeiten Der Magistrat wird gebeten für die Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Eschborner Landstraße ein Konzept zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Die jetzige Verkehrssituation auf den Verbindungen des Gewerbegebiets zu den Autobahnen (insbesondere Guerikestrasse, Gaugrafenstrasse,Westerbachstrasse) ist bereits jetzt sehr unbefriedigend. Durch die politische Entscheidung der Ansiedlung neuer Gewerbe wird die Situation weiter verschärft. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens kann von der bestehenden Anbindung nicht verkraftet werden und führt insbesondere im Bereich der Westerbachstrasse zu einer nicht mehr zumutbaren Belastung der Anwohner. Damit steht die Stadt in der Pflicht, sich mit den Folgen eines weiter zunehmenden Verkehrsaufkommens auseinanderzusetzen. Mit der Besiedlung des Gewerbegebiets nördlich der Heerstraße kommen zusätzliche Verkehrsströme hinzu. Deshalb sieht der Ortsbeirat hier dringenden Handlungsbedarf. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 04.11.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 455/7 wurde zurückgezogen.
Partei: fraktionslos
Weiter lesenAnbindung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim) und Eschborner Landstraße/Am Seedamm (Rödelheim) an die A66/A5 sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2014, OF 456/7 Betreff: Anbindung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim) und Eschborner Landstraße/Am Seedamm (Rödelheim) an die A66/A5 sichern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dem Ortsbeirat zeitnah zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen wurden bzw. ergriffen werden sollen, um eine direkte Anbindung der og. Gewerbegebiete an die A66/A 5 zu ermöglichen. Begründung: Die Neuansiedlung des DHL-Logistik-Zentrums in Rödelheim hat deutlich gemacht, dass eine direkte Anbindung dieser beiden Gewerbegebiete an das Autobahnnetz dringend geboten ist. Möglicherweise ergibt sich aus einem geplanten Umbau des Nordwest-Kreuzes eine neue Chance dieses Ziel zu erreichen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 04.11.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 456/7 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenAufhebung des absoluten Halteverbots am Taxi-Halteplatz Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3483 entstanden aus Vorlage: OF 437/7 vom 29.08.2014 Betreff: Aufhebung des absoluten Halteverbots am Taxi-Halteplatz Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße Der Magistrat wird gebeten, das absolute Halteverbot im Bereich des Taxi-Halteplatzes Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße aufzuheben. Außerdem sind entspreche nd des Hinweisschildes "drei Taxi-Halteplätze" auch drei Plätze auszuweisen. Begründung: Zurzeit wird gut die Hälfte der Westerbachstraße zwischen Breitlacherstraße und Lohoffstraße als öffentlicher Parkraum unnötigerweise blockiert. Neben einem sehr großzügig angelegten Taxi-Halteplatz für angeblich drei Fahrzeuge, der locker auch für sechs reichen würde, ist der Rest der freien Fläche durch absolutes Halteverbot für die Öffentlichkeit gesperrt. Dies ist nicht hinnehmbar, da völlig unnötig. Es gibt dort weder eine störende Baustelle noch müssen Linienbusse ausweichen. Außerdem müssen die Anwohner durch die Verlegung des Taxihalteplatzes wegen des Bahnhofsumbaus jetzt schon seit Jahren auf Parkplätze an dieser Stelle verzichten. Das hat der Ortsbeirat zwar alles schon einmal kritisiert, sich jedoch den Zwängen des Baustellenverkehrs durch den Rödelheimer Bahnhof gefügt. Diese Gründe sind jetzt weggefallen. Der Ortsbeirat erwartet eine bürgerfreundliche Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1500 Aktenzeichen: 32 1
Bushaltestelle Am Seedamm/Seegewann
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3484 entstanden aus Vorlage: OF 438/7 vom 25.08.2014 Betreff: Bushaltestelle Am Seedamm/Seegewann Bei der Bushaltestelle an der Straßenecke Am Seedamm/Seegewann des Busses der Linie 60 in Richtung Rödelheim handelt es sich um eine sogenannte Ersatzhaltestelle. Dieser Begriff impliziert, dass es sich hierbei um eine kurzzeitige, befristete Maßnahme handelt. Dies ist in diesem Fall nicht gegeben. Die Haltestelle besteht seit ca. drei Jahren und eine mögliche Rückverlegung in die Eschborner Landstraße wird frühestens erfolgen, wenn der Busbahnhof auf der westlichen Seite des Rödelheimer Bahnhofs fertiggestellt ist. Dies setzt jedoch voraus, dass zuvor der Neubau des Bürogebäudes in der Breitlacherstraße abgeschlossen, der vorhandene REWE-Markt abgerissen, der neue REWE-Markt erbaut und eröffnet wird und anschließend die Neugestaltung und Fertigstellung des Busbahnhofs erfolgt. Ob danach seitens der VGF zur alten Fahrtroute zurückgekehrt wird, sei dahingestellt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat dringend gebeten, die oben genannte Ersatzhaltestelle für die Nutzer des ÖPNV mit einem Wind und Regen geschützten Wartebereich inklusive Sitzgelegenheiten auszustatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1544 Aktenzeichen: 92 13
Bahnhofsvorplatz Rödelheim Westseite Vortrag des Magistrats vom 11.08.2014, M 131
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.09.2014, OA 552 entstanden aus Vorlage: OF 440/7 vom 14.09.2014 Betreff: Bahnhofsvorplatz Rödelheim Westseite Vortrag des Magistrats vom 11.08.2014, M 131 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Der Zebrastreifen auf der nördlichen Seite zur Querung der Breitlacherstraße soll erhalten bleiben. Das Blindenleitsystem wird entsprechend ergänzt. 2. Der Aufzugzugang wird in das Blindenleitsystem einbezogen: Ein Leitstreifen sollte zum Taster führen, dann können die Noppen entfallen oder zumindest nur vor dem Taster liegen. Begründung: Zu 1: Die Planung sieht vor, dass der existierende Zebrastreifen über die Breitlacherstraße im Zuge der Nordseite der Westerbachstraße entfernt werden soll (und damit auch keine Querung für Blinde und Sehbehinderte vorgesehen ist). Damit ist es nicht mehr möglich, von der Nordseite der Westerbachstraße über gesicherte Überwege den Bahnhof und die Bushaltestellen zu erreichen. Der vom Amt geplante Umweg über die Südseite der Westerbachstraße hat auch keinen Zebrastreifen. Bei der abknickenden Vorfahrt ist die Querung nicht zu bewältigen, und diese Querung ist eine der Hauptwegebeziehungen. Die Lebenserfahrung besagt, dass die Menschen - zumal in einer Busbahnhofsituation - immer den kürzesten Weg zu den Haltestellen der Busse nehmen. Dies wäre die oben beschriebene Querung über die Westerbachstraße auf Höhe des jetzigen REWE-Marktes. Das Argument, dass die Busfahrten gestört würden, wird entkräftet durch die derzeitige Praxis mit Zebrasteifen, die keinerlei Probleme hervorgerufen hat. Zu 2: Das Noppenfeld vor dem Aufzug ist unlogisch. Es fehlt eine Hinführung zum Aufzug. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.08.2014, M 131 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1502 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.09.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2014, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 552) und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 131 und OA 552 = Annahme) NPD (M 131 = Ablehnung, OA 552 = Enthaltung) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 552) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5090, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 61 00
Nachbarschaft über die Verkehrsbelastung durch die neue Gewerbeansiedlung DHL in der Eschborner Landstraße informieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2014, OF 426/7 Betreff: Nachbarschaft über die Verkehrsbelastung durch die neue Gewerbeansiedlung DHL in der Eschborner Landstraße informieren Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Nachbarn der Gewerbeansiedlung DHL in der Eschborner Landstr. über folgende Punkte zu informieren: Mit welcher Verkehrsbelastung hat die unmittelbare Nachbarschaft zukünftig zu rechnen? Stellt das Unternehmen ausreichend Parkplätze für Kunden und Mitarbeiter zur Verfügung, so dass keine zusätzliche Parkplatznot entsteht. Begründung: Grundsätzlich ist die Gewerbeansiedlung von DHL in der Eschborner Landstraße zu begrüßen. Jedoch die unmittelbaren Nachbarn als auch der Ortsbeirat hätten gerne gewusst, welche zukünftigen Verkehrsbelastungen durch Andienungsverkehr als auch durch den ruhenden Verkehr auf alle Beteiligten zukommen. Eine vage Zusage seitens des Bauherren, den Ortsbeirat über die Auswirkungen seines Betriebes zu informieren, wurde leider nicht umgesetzt. Dabei wäre es nicht nur für die Nachbarn, sondern auch für West-Rödelheim wichtig zu wissen, was es bedeutet, einen Logistikbetrieb in der Eschborner Landstraße zu haben, der möglicherweise an 365 Tagen im Jahr vielleicht im Drei-Schichtbetrieb arbeitet und eine große Zahl an Transportern und LKWs bewegt. Auch die Versorgung mit Parkplätzen für die Vielzahl der Fahrzeuge ist hier besonders für die Nachbarn von großem Interesse, da auch sie parkplatzsuchende Kundschaft haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.03.2014, OF 374/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 16.09.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 426/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 07.10.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 426/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenMögliche Verkehrsbelastung durch neue Industrieansiedlung in der Eschborner Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2014, OF 374/7 Betreff: Mögliche Verkehrsbelastung durch neue Industrieansiedlung in der Eschborner Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Frage zu beantworten: Ist dem Magistrat bekannt, aus welcher Branche sich dort ein Unternehmen ansiedelt. Welche Verkehrsbelastung hat der Rödelheimer Westen durch diese Gewerbeansiedlung am Ende der Eschborner Landstr. zu erwarten? Begründung: Die Eschborner Landstr. erhält auf dem ehemaligen US-Gelände eine neue große Gewerbeanlage. Vermutlich handelt es sich bei der Investition um ein Unternehmen, welches betriebsbedingt viel Andienungsverkehr erzeugt. Grundsätzlich sind Investitionen, die neue Arbeitsplätze erzeugen zu begrüßen. Trotzdem bleibt die Frage, ob hierdurch noch größere Verkehrsbelastungen auf den westlichen Teil Rödelheims zukommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.08.2014, OF 426/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 25.03.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 374/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 13.05.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 374/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 374/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 15.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 374/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 16.09.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 374/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 07.10.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 374/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenParkverhalten rund um den Rödelheimer Bahnhof und Nutzung des Parkhauses Rödelheimer Bahnweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2294 entstanden aus Vorlage: OF 234/7 vom 13.11.2012 Betreff: Parkverhalten rund um den Rödelheimer Bahnhof und Nutzung des Parkhauses Rödelheimer Bahnweg In den Straßen um den Bahnhof Rödelheim, wie z. B. der Radilo- und der Alexanderstraße, ist zu beobachten, dass viele Autos längere Zeit geparkt sind, mutmaßlich von Nutzerinnen und Nutzern des ÖPNV ab dem Bahnhof Rödelheim. Im westlich des Bahnhofs gelegenen Teil Rödelheims, wie z. B. in der Breitlacherstraße und im Zentmarkweg, ist tagsüber ebenfalls ein hoher Parkdruck vorhanden und spätestens mit der Schaffung des Busbahnhofs ist mit verstärkter Nachfrage nach Parkplätzen zu rechnen. Das Parkhaus am Rödelheimer Bahnweg wird anscheinend jedoch nur wenig genutzt. Gleichzeitig gibt es regelmäßig Nachfragen zur Verbesserung der Parksituation rund um den Bahnhof Rödelheim. Die Ursache für die geringe Nutzung des Parkhauses könnte eine ungenügende Ausschilderung des Parkhauses sein, aber auch andere Gründe sind möglich. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, eine Erhebung bzw. Befragung zum Parkverhalten rund um den Bahnhof Rödelheim und zur Nutzung des Parkhauses am Rödelheimer Bahnweg zu veranlassen. Wenn möglich, sind diese mit den Erhebungen zur Vorbereitung einer Umgestaltung der Radilostraße zu kombinieren. Die Erhebung bzw. Befragung soll folgende Fragen beantworten: 1. Wie hoch ist der Nutzungsgrad des Parkhauses am Rödelheimer Bahnweg, differenziert nach Tageszeiten und Wochentagen? 2. Was sind Parkgründe und wie ist die Parkdauer von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern in der Umgebung des Baruch-Baschwitz-Platzes, der Radilostraße, des Rödelheimer Bahnweges, der Breitlacherstraße und des Zentmarkweges? Hier wäre besonders der Anteil an P+R-Nutzern und von Langzeitparkern interessant. 3. Wird das Parkhaus auch von westlich der Bahnlinie anfahrenden Kfz genutzt? 4. Ist das Parkhaus den rund um den Bahnhof Rödelheim ihr Kfz parkenden Autofahrerinnen und Autofahrern überhaupt bekannt? 5. Was sind die Gründe für die Nichtbenutzung des Parkhauses am Rödelheimer Bahnweg? 6. Mit welchen Maßnahmen könnte die Nutzung des Parkhauses verbessert werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2013, ST 1384 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 449 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1019 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 527 Aktenzeichen: 61 1
Umwandlung der Gewerbefläche Im Kalk in ein Wohngebiet vorbereiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2013, OF 115/14 Betreff: Umwandlung der Gewerbefläche Im Kalk in ein Wohngebiet vorbereiten Da die Verlagerung auf ein Areal in der Gaugrafenstraße vorläufig nicht zum Abschluss gebracht werden kann, planen die Baubetriebe im o.g. Gewerbegebiet aktuell eine Verlagerung an einen anderen Standort außerhalb Frankfurts. Bei einem positiven Verlauf könnte schon innerhalb der nächsten Monate das Gelände geräumt und von der Stadt Frankfurt übernommen werden, um das Gewerbegebiet in ein Wohngebiet umzuwandeln. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat hierzu um Auskunft: 1. Ist die Übernahme der Fläche durch die Stadt Frankfurt noch beabsichtigt, oder spielt diese Fläche für Wohnbebauung keine Rolle mehr? 2. Kann hier tatsächlich auf ca. 12000 m2 Fläche kurzfristig Bauland für eine Wohnbebauung entstehen, oder ist damit zu rechnen, dass die geräumte Gewerbefläche längerfristig ungenutzt brac hliegt? 3. Können Vorbereitungen getroffen werden, um die Umwandlung in ein allgemeines Wohngebiet und die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu beschleunigen? 4. Wenn ja, welche? Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 17.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 757 2013 Die Vorlage OF 115/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 3. und 4. gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenParkplatzmarkierung auf dem Bürgersteig Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2188 entstanden aus Vorlage: OF 288/7 vom 29.04.2013 Betreff: Parkplatzmarkierung auf dem Bürgersteig Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze auf dem Bürgersteig Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße (Südseite) zu markieren. Begründung: Die fehlende Markierung führt dazu, dass die Autofahrer zu weit auf dem Bürgersteig parken. Das führt dazu, dass der verbleibende Platz, z. B. für Kinderwagen, nicht mehr ausreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1126 Aktenzeichen: 66 7
Einrichtung einer Kita für Kinder unter drei Jahren Bericht des Magistrats vom 18.01.2013, B 36
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.04.2013, OA 356 entstanden aus Vorlage: OF 261/7 vom 17.02.2013 Betreff: Einrichtung einer Kita für Kinder unter drei Jahren Bericht des Magistrats vom 18.01.2013, B 36 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezug nehmend auf die dringend erforderliche Schaffung von zusätzlichen Kindertageseinrichtungen für unter Dreijährige, wird der Magistrat beauftragt, in der Liegenschaft Breitlacherstraße 89 ein solches Angebot zu verwirklichen und danach gegebenenfalls einem freien Träger zu übergeben. Das Erdgeschoss, in dem sich zuvor ein Getränkemarkt befand, steht zur Vermietung frei. Der Eigentümer ist an einer solchen Nutzung interessiert; einem Anbau, damit eine zweigruppige Einrichtung entstehen kann, steht von seiner Seite nichts im Wege. Die Liegenschaft befindet sich in einem Wohngebiet mit zahlreichen jungen Familien. Darüber hinaus ist eine perfekte Bus- und S-Bahn-Anbindung vorhanden. Begründung: Angesichts der Tatsache, dass ab 1. August 2013 Eltern einen Rechtsanspruch auf Betreuung ihrer Kleinkinder haben, empfiehlt es sich, dass der Magistrat das umsetzt, was er selbst in seinem Bericht B 36 auf Seite 26 darstellt, nämlich dass der Ausbau der Angebote für Kinder unter drei Jahren im Rahmen des Sofortprogramms durch Anmietung bestehender Liegenschaften wie Ladenlokale, Büro- und Gewerberäume realisiert werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.01.2013, B 36 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 449 Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 30 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 10.04.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 15.04.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.05.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 27.05.2013, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER und Piraten (B 36 = Kenntnis, OA 356 = Prüfung und Berichterstattung) RÖMER (B 36 = Kenntnis, OA 356 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 36 = Zurückweisung, OA 356 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (B 36 = Kenntnis, OA 356 = Ablehnung) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und RÖMER (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3243, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 Aktenzeichen: 40 4
Verkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm, Eschborner Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2013, OM 2013 entstanden aus Vorlage: OF 267/7 vom 19.02.2013 Betreff: Verkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm, Eschborner Landstraße Der Magistrat wird gebeten, ein Verkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm und Eschborner Landstraße mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung zu entwickeln. Dabei sind die regen Bau- und Investitionstätigkeiten zu berücksichtigen, die nicht im Einklang mit den vorhandenen Straßen und deren Kapazitäten stehen und jetzt schon zu erheblichen Staus während des Berufsverkehrs führen. Begründung: Schon vor zwei Jahren wurde der Magistrat von den Ortsbeiräten 6 und 7 aufgefordert, ein Verkehrskonzept vorzulegen, welches der regen Erschließungstätigkeit des Gewerbegebietes Wilhelm-Fay-Straße und der Gewerbegebiete Rödelheim West Rechnung trägt. Es ist keine neue Entwicklung, die als Folge der durchaus erfreulichen Zunahme von Investitionen von neuem Gewerbe in diesem Bereich zu einer erheblichen Zunahme des Pkw-Verkehrs in den Abend- und Morgenstunden sowohl auf der Westerbachstraße als auch auf Gaugrafenstraße und der Straße Am Seedamm führt. Leider hat der Magistrat bis heute den Ortsbeiräten nichts vorgelegt. Stattdessen wurden Vorschläge seitens der Ortsbeiräte über zusätzliche Buslinien oder Autobahnanbindungen abgelehnt. Die Anwohner gerade der Westerbachstraße erwarten aber dringend eine Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 775 Aktenzeichen: 61 1
Bushaltestelle Wolf-Heidenheim-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2013, OF 268/7 Betreff: Bushaltestelle Wolf-Heidenheim-Straße Der Magistrat möge prüfen, ob die Ersatz-Bushaltestelle "Wolf-Heidenheim-Straße" der Buslinien 55, 60 und 252 zwischen der Eschborner Landstraße und der Westerbachstraße in eine dauerhafte Haltestelle umgewandelt werden kann, indem ein wetter-geschützter Unterstand mit Sitzgelegenheiten für die Fahrgäste errichtet sowie für Sehbehinderte die notwendigen Orientierungsmerkmale installiert werden. Begründung: Die Haltestelle befindet sich ersatzweise an dieser Stelle, bis die Umbauarbeiten am Rödelheimer Bahnhof (Westseite) abgeschlossen sind. Da dies noch einige Jahre dauern wird, lohnt es sich, den provisorischen Charakter der Haltestelle zu beheben. Die Haltestelle befindet sich an einer vom Autoverkehr stark frequentierten Straße, die den wartenden Passagieren keinerlei Unterstellmöglichkeit bietet, da es hier keine schützenden Häuserzeilen gibt. Die Haltestelle "Wolf-Heidenheim-Straße" verfügt zwar bereits über eine Bank und eine Haltebucht für den Bus, das Haltestellenschild ist jedoch ein Provisorium und es fehlt eine Überdachung zum Schutz vor Regen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 05.03.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 268/7 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenLiegenschaft Seegewann 19
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2013, OF 259/7 Betreff: Liegenschaft Seegewann 19 In der oben genannten Liegenschaft entsteht zurzeit direkt neben dem Wasserturm ein siebenstöckiger Hotelneubau. Zwei Übergänge (Brücken) aus Metall führen von dem Gebäude in den Wasserturm. In diesem sollen Konferenzräume entstehen. Wir fragen dazu den Magistrat: - Ging der Rödelheimer Wasserturm in das Eigentum des neuen Besitzers der Liegenschaft über? - Gibt es für das Wahrzeichen Rödelheims einen Denkmalschutz und wenn ja, sind dann bauliche Veränderungen gestattet? - Was ist mit den Parkplätzen für die künftigen Hotelgäste? Bei dem Neubau ist keine Tiefgarage vorgesehen. - Wäre es nicht sinnvoll gewesen, dieses Bauprojekt im Ortsbeirat vorzustellen? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 05.02.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 615 2013 Die Vorlage OF 259/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenLiegenschaft Seegewann 19
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2013, OF 248/7 Betreff: Liegenschaft Seegewann 19 In der oben genannten Liegenschaft entsteht zurzeit direkt neben dem Wasserturm ein siebenstöckiger Gebäudekomplex. Zwei Übergänge (Brücken) aus Metall führen von dem Gebäude in den Wasserturm. Da kein Bauschild aufgestellt ist, ist weder zu erkennen, wer der Bauträger ist, noch welche Funktion das Gebäude künftig haben soll. Nachbarn berichten allerdings von dem Gerücht, dass es sich um einen Hotelneubau handele. Wir fragen deshalb den Magistrat: -Nach Aussagen von Nachbarn wurde auf dem Gelände in den Sommermonaten ein Walnussbaum gefällt. Wurde dafür eine Genehmigung erteilt? - Welchem Zweck soll der Bau auf der Liegenschaft dienen? - Stimmt das Gerücht, dass es sich um einen Hotelneubau handelt? - Warum gibt es kein Bauschild und keinen sichtbaren Bauschein? - Ging der Rödelheimer Wasserturm in das Eigentum des neuen Besitzers der Liegenschaft über? - Wird er Teil der Hotelanlage? - Gibt es für das Wahrzeichen Rödelheims keinen Denkmalschutz, bzw. zumindest eine Erhaltungssatzung? - Was ist gegebenenfalls mit den Parkplätzen für die Hotelgäste? Bei dem Neubau ist keine Tiefgarage vorgesehen. - Wäre es nicht angemessen gewesen, dieses Bauprojekt im Ortsbeirat vorzustellen? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 248/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenBushaltestelle Eschborner Landstraße zwischen Am Seedamm und Wolf-Heidenheim-Straße in Richtung Rödelheim. Ungenügende Sicherheitslage
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2012, OF 150/7 Betreff: Bushaltestelle Eschborner Landstraße zwischen Am Seedamm und Wolf-Heidenheim-Straße in Richtung Rödelheim. Ungenügende Sicherheitslage Der Magistrat wird gebeten, die im Betreff angegeben Bushaltestelle auf ihre Sicherheitssituation, was das Aus-und Einsteigen der Fahrgäste anbelangt, zu überprüfen. Begründung: Die im Betreff genannte Bushaltestelle befindet sich zwischen einem Zebrastreifen und einigen Parkplätzen. Außerdem "scheint" die Eschborner Ldstr. an dieser Stelle zweispurig zu sein. Dies verführt Autofahrer dazu, den haltenden Bus zu überholen, was für Fahrgäste, die den Zebrastreifen nutzen, mitunter gefährlich wird. Die Situation ist für alle Verkehrsteilnehmer insgesamt unübersichtlich. Das Straßenverkehrsamt sollte sich der Sache unbedingt annehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 22.05.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 150/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 19.06.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 150/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
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