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Bereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 180 entstanden aus Vorlage: OF 6/7 vom 23.05.2016 Betreff: Bereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a Den Zugang zum Internet kann man mittlerweile als allgemein notwendig bezeichnen. Dies gilt auch für die geflüchteten Menschen, die in der Unterkunft im Seegewann 19a leben. Sie benötigen diesen zum Beispiel - für den Zugang zum Informationsportal der Stadt Frankfurt; - für die Online-Bewerbung für einen Kita-Platz; - um sich über die Angebote der Sprach- und Integrationskurse zu informieren; - für die Nutzung der zahlreichen kostenlosen Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache; - um mit Verwandten und Freunden in Kontakt bleiben zu können. Die Stadt Frankfurt hat offensichtlich versäumt, bei der Anmietung der Unterkunft im Seegewann mit dem Betreiber die Einrichtung von WLAN verbindlich zu regeln, sodass den Bewohnerinnen und Bewohnern die oben genannten Möglichkeiten bislang nicht zur Verfügung stehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat als Auftraggeber - und damit politisch verantwortlich für die Ausgestaltung der Unterkünfte - gebete n, dafür Sorge zu tragen, dass für die Unterkunft im Seegewann zeitnah die Einrichtung eines für die Bewohnerinnen und Bewohner zugänglichen WLAN erfolgt, da dies für die dort lebenden Menschen eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Integration ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1188 Aktenzeichen: 51