Bereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM
180 entstanden aus Vorlage:
OF 6/7 vom 23.05.2016
Betreff: Bereitstellung eines Internetzugangs für die
Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a
Den Zugang zum
Internet kann man mittlerweile als allgemein notwendig bezeichnen. Dies gilt
auch für die geflüchteten Menschen, die in der Unterkunft im Seegewann 19a
leben. Sie benötigen diesen zum Beispiel
- für den Zugang zum
Informationsportal der Stadt Frankfurt; - für die Online-Bewerbung für einen Kita-Platz;
- um sich über die Angebote der
Sprach- und Integrationskurse zu informieren; - für die Nutzung der zahlreichen kostenlosen
Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache; - um mit Verwandten und Freunden in Kontakt bleiben
zu können. Die Stadt Frankfurt hat
offensichtlich versäumt, bei der Anmietung der Unterkunft im Seegewann mit dem
Betreiber die Einrichtung von WLAN verbindlich zu regeln, sodass den
Bewohnerinnen und Bewohnern die oben genannten Möglichkeiten bislang nicht zur
Verfügung stehen.
Dies vorausgeschickt, wird der
Magistrat als Auftraggeber - und damit politisch verantwortlich für die
Ausgestaltung der Unterkünfte - gebete n, dafür Sorge zu
tragen, dass für die Unterkunft im Seegewann zeitnah die Einrichtung eines für
die Bewohnerinnen und Bewohner zugänglichen WLAN erfolgt, da dies für die dort
lebenden Menschen eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe
und Integration ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2016, ST 1188
Aktenzeichen: 51