Meine Nachbarschaft: Eppenhainer Straße
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Vorlagen
Radweglückenschluss entlang des Europagartens
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7025 entstanden aus Vorlage: OF 1531/1 vom 10.12.2020 Betreff: Radweglückenschluss entlang des Europagartens Der derzeitige Radweg auf der westlichen Europa-Allee endet stadteinwärts derzeit auf dem Tel-Aviv-Platz und wird dort nicht fortgeführt. Der Radverkehr muss sich von dort einen Weg um den Europagarten herum suchen, um dann wieder am Ende des Tunnels auf den Radweg zu gelangen. Ähnliches gilt für die gleiche Strecke in umgekehrter Richtung. Wünschenswert wäre, dass der Radverkehr durchgehend ohne unnötige Unterbrechungen und möglichst zügig wie auch sicher auf der Europa-Allee in beiden Richtungen fahren kann. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, durchgehende Radwegverbindungen nördlich und südlich des Europagartens (dabei nicht über den Tel-Aviv-Platz) errichten zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 951 Aktenzeichen: 66 2
Messeparkhaus Rebstock zeitnah für P+R nutzen
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6972 entstanden aus Vorlage: OF 1235/2 vom 13.11.2020 Betreff: Messeparkhaus Rebstock zeitnah für P+R nutzen Vorgang: OM 5458/19 OBR 2; ST 591/20 Der Magistrat wird gebeten, mit der Messe Frankfurt GmbH über die Nutzung des Parkhauses für P+R zu verhandeln, geeignete (Express-) Buslinien einzurichten und die für eine effiziente Routenführung notwendigen verkehrlichen Maßnahmen umzusetzen. Diese können beispielsweise - bis 2025, oder auch darüber hinaus - über die Schmidtstraße auf die Mainzer Landstraße, über die Europa-Allee oder über die B 44 in Richtung Innenstadt führen. Begründung: In der Stellungnahme ST 591 hat der Magistrat in Aussicht gestellt, dass das Messeparkhaus grundsätzlich für P+R nutzbar wäre. Um die verkehrliche und umweltbezogene Situation zu verbessern, wäre es wünschenswert, im Westen Frankfurts nicht erst im Jahr 2025 nach der Fertigstellung der U-Bahn-Linie U 5 mit P+R anzufangen, sondern möglichst frühzeitig. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass P+R bestenfalls direkt am Wohnort der Pendler beginnt, jedoch hält er es nicht für realistisch, dass die umliegenden Städte und Gemeinden in Kürze die benötigten Kapazitäten aufbauen. Daher wäre es eine kostengünstige Idee, das bestehende Parkhaus an der Messe (und gegebenenfalls umliegende Messeparkplätze) zu nutzen. Besser parken Fahrzeuge dort als in der überfüllten Innenstadt. Auch zu Messezeiten besteht immer ein Pendelverkehr vom Parkhaus zur Messe. Direkt an der A 648 gelegen, ist es direkt an die Autobahn angebunden. Mit der Fertigstellung der U-Bahn-Linie U 5 hätte es ab circa 2025 auch einen U-Bahn-Anschluss. Schon jetzt fahren diverse Buslinien (34, 46, 50, 52) über die Straße Am Römerhof am Parkhaus vorbei. Mit dem Bau des Römerhof-Quartiers würde durch die dann dort wohnende Bevölkerung sowieso mehr Kapazität an ÖPNV benötigt, sodass ein Ausbau der Buslinien mit Verbindung in die Innenstadt, oder auch in andere Richtungen (Nied, Bockenheim, Gallus), durchaus Sinn ergeben würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5458 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 591 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 720 Antrag vom 21.05.2021, OF 35/2 Auskunftsersuchen vom 07.06.2021, V 34 Aktenzeichen: 32 1
Anspacher Straße/Wallauer Straße - Falschparken verhindern und Poller setzen
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6919 entstanden aus Vorlage: OF 1497/1 vom 29.10.2020 Betreff: Anspacher Straße/Wallauer Straße - Falschparken verhindern und Poller setzen Der Magistrat wird gebeten, das Falschparken - Parken auf dem Gehweg, Parken in der Grünfläche und Parken im Kurvenbereich - in der Anspacher Straße und Wallauer Straße zu verhindern. Dazu sollen in den folgenden Bereichen Poller gesetzt werden: - Am östlichen Ende der Wallauer Straße auf der nördlichen Seite von der Höhe Kronthaler Straße bis zur Mündung in die Anspacher Straße. - Im Kurvenbereich (südlich) Wallauer Straße/Anspacher Straße. Zur besseren Erklärung wurden die benötigten Poller auf dem Luftbild mit einem schwarzen Kreis markiert. Weiter wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Kurvenbereich auf der Sperrfläche Radbügel statt Poller angebracht werden können. Begründung: Im oben erwähnten Bereich ergeben sich durch das Falschparken mehrere Problemlagen. Zum einen wird die Kurve Wallauer Straße/Anspacher Straße auf südlicher Seite sehr oft zugeparkt, wie das erste Bild zeigt. Dadurch können Autofahrer, die durch die Anspacher Straße fahren und dem von rechts kommenden Verkehr aus der Wallauer Straße Vorfahrt gewähren müssen, diesen nicht oder viel zu spät sehen. Dies ist insbesondere für Radfahrer eine große Gefahr. Der gesamte Kurvenbereich muss deshalb, wie auch schon im nördlichen Bereich geschehen, abgepollert werden. Der Gehweg auf der nördlichen Seite der Wallauer Straße wird immer wieder komplett zugeparkt, sodass Fußgänger diesen gar nicht mehr nutzen können und auf die Straße ausweichen müssen. Obwohl dort ein absolutes Halteverbot herrscht, parken Autos, wie auf den Bildern zu sehen, auf dem Gehweg und zum Teil sogar in der Grünfläche. Quelle:https://www.google.com/maps/ @50.1055493,8.6217525,63m/data=!3m1!1e3 Bilder: Michael Melzer Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2021, ST 701 Aktenzeichen: 32 1
Vermüllung und wilden Sperrmüll in den Griff bekommen
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6906 entstanden aus Vorlage: OF 1484/1 vom 05.11.2020 Betreff: Vermüllung und wilden Sperrmüll in den Griff bekommen Der Magistrat wird gebeten , härtere Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung und illegale Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüll, gewerblichem Müll etc. an verschiedenen Orten im Ortsbezirk 1, vor allem im Gallus, zu ergreifen. Folgende Maßnahmen sollen geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden: 1. Aufstellen von Schildern mit der Aufschrift "(Sperr-) Müll abladen verboten" o. Ä. an neuralgischen Plätzen, an denen regelmäßig illegaler Müll entfernt werden muss. Die Schilder sollen außerdem auf die Sperrmüllanmeldung/Telefonnummer der FES und Bußgelder für illegale Entsorgung hinweisen. 2. Wirksame Überwachung der bekannten Plätze, Bestandsaufnahme von neuralgischen Punkten, die täglich durch die Stadtpolizei kontrolliert/abgefahren werden. 3. Deutliche Erhöhung der Bußgelder für illegale Müllentsorgung. 4. Schaffung einer ämterübergreifenden Stelle inklusive Telefonhotline, die Meldungen zu Müll, analog zum Mängelmelder in der FFM.de-App, gebündelt annimmt und sehr zeitnah die Abholung veranlasst. Begründung: Durch die Corona-Pandemie hat sich die Menge an illegal entsorgtem Müll jeder Art leider weiter erhöht. Öffentlichen Plätze und Straßen werden vermehrt Orte für widerrechtliche Müllablagerungen (siehe Fotos aus dem Gallus - Idsteiner Straße vom 22.08.2020 und 24.08.2020). Zwar kann über die FFM.de-App illegaler Sperrmüll schnell und einfach gemeldet werden, aber es sollte erst gar nicht zum illegalen Abladen kommen. Außerdem sind je nach Ablageort drei verschiedene Ämter zuständig. Bürgerinnen und Bürger sollten sich aber einfach und schnell an eine zentrale Stelle wenden können, die zeitnah reagiert. Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 530 Aktenzeichen: 32 0
Sichere Querung für zu Fuß Gehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Krifteler Straße
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6921 entstanden aus Vorlage: OF 1500/1 vom 07.11.2020 Betreff: Sichere Querung für zu Fuß Gehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Krifteler Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Mainzer Landstraße zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte eine Lichtsignalanlage für zu Fuß Gehende zu errichten. Die Ampel soll regelmäßige ausreichend lange Grünphasen für zu Fuß Gehende sicherstellen und nicht als "Bettelampel" errichtet werden. Die Gehwegbereiche sollen barrierefrei und blindengerecht gestaltet sowie Bordsteine im Bedarfsfall abgesenkt werden. Die dort verlaufenden Straßenbahnlinien 11 und 21 sollen eine Vorrangschaltung erhalten. Begründung: Auf dem circa 600 Meter langen Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Rebstöcker Straße und Schwalbacher Straße befindet sich keine Lichtsignalanlage, kein Fußgängerüberweg oder eine anderweitige sichere Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende. Immer wieder queren zu Fuß Gehende und Radfahrende die beiden stark befahrenen Fahrbahnen und Straßenbahngleise unter Gefährdung der eigenen Sicherheit und der der anderen Verkehrsteilnehmenden. Zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte Aldi, REWE und Lidl queren besonders viele Menschen die Mainzer Landstraße, um die Geschäfte, Büros und Wohnungen zu erreichen oder zur benachbarten Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" zu gelangen. In den letzten Jahren sind insbesondere in diesem Abschnitt zahlreiche Neubauten mit Wohnungen und zwei weitere Verbrauchermärkte entstanden; die Anzahl der Anwohnenden und Einkaufenden hat sich signifikant erhöht. Insbesondere Mütter mit Kinderwagen und ältere mobilitätseingeschränkte Menschen benötigen eine sichere Querungsmöglichkeit. Quelle: Goolge Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2021, ST 703 Aktenzeichen: 32 1
Menschengerechte und klimagerechte Neugestaltung der Europa-Allee Ost
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6923 entstanden aus Vorlage: OF 1505/1 vom 07.11.2020 Betreff: Menschengerechte und klimagerechte Neugestaltung der Europa-Allee Ost Der Magistrat wird aufgefordert, zu folgenden Punkten zu prüfen und zu berichten: 1. Für welchen Zeitpunkt genau ist die endgültige Umgestaltung der Europa-Allee Ost geplant? 2. Sind in die Neuplanungen der Europa-Allee Ost die Ergebnisse der bisher stattgefundenen Bürgerinnenbeteiligungen bzw. Bürgerbeteiligungen eingeflossen? a) Wenn ja, in welcher Weise? Welche Punkte wurden berücksichtigt? 3. Ist die Bürgerinnenbeteiligung bzw. Bürgerbeteiligung dokumentiert? a) Wenn ja, wo? b) Wenn ja, kann diese Dokumentation dem Ortsbeirat zur Verfügung gestellt werden? 4. Aus welchem Jahr stammt die umzusetzende Planung der Europa-Allee Ost? 5. Erachtet der Magistrat die Planung zur Umgestaltung der Europa-Allee Ost noch als zeitgemäß im Hinblick auf Klimaschutz, Rad- und Fußverkehr und den Anteil begrünter und entsiegelter Flächen? Begründung: Im Bereich der Europa-Allee Ost zwischen Emser Brücke und dem Einkaufszentrum "Skyline Plaza" finden derzeit die Arbeiten zum Tunnelbau der U-Bahn-Linie U 5 statt. Die Straßenführung wurde für die Dauer der Bauzeit verlegt. Radfahrende und zu Fuß Gehende sowie Schulkinder werden Risiken ausgesetzt. Die Anwohnenden beklagen immer wieder, dass ihre Anregungen, Bedenken und Wünsche nicht ausreichend in der Planung des künftigen Straßenraums berücksichtigt worden sind. Insbesondere der Anteil versiegelter Flächen ist extrem hoch, und Regenwasser kann nicht versickern, sondern wird in die Kanalisation geleitet. Es sind kaum intensiv begrünte Flächen mit hochwertiger insektenfreundlicher Bepflanzung vorgesehen. Radwege verlaufen nur teilweise baulich getrennt und verspringen häufig im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen. Die beiden Fahrspuren für Pkw je Richtung verleiten zum Rasen und beeinträchtigen insbesondere die Schulwegsicherheit, aber auch die Sicherheit allgemein. Die Planung der Europa-Allee Ost soll unter Einbeziehung umfangreicher vergangener und künftiger Bürgerinnenbeteiligung bzw. Bürgerbeteiligung so gestaltet werden, dass sie die künftigen Anforderungen an eine gerechte Verteilung der Flächen für Rad- und Fußverkehr, Pkw-Verkehr, Biodiversität, Verschattung durch Bäume, Fassadenbegrünung, Speicherung und Nutzung von Regenwasser und Klimaschutzkriterien erfüllt. Dadurch werden hohe sommerliche Temperaturen messbar reduziert und die Aufenthaltsqualität für die Menschen deutlich erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 719 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2093 Aktenzeichen: 61 1
Östliche Europa-Allee: StVO-konforme Mobilität für MIV, Bus- und Radverkehr ermöglichen
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6924 entstanden aus Vorlage: OF 1506/1 vom 08.11.2020 Betreff: Östliche Europa-Allee: StVO-konforme Mobilität für MIV, Bus- und Radverkehr ermöglichen Die östliche Europa-Allee zwischen Emser-Brücke und dem Einkaufszentrum "Skyline-Plaza" ist weiterhin eine Zumutung in puncto Mobilität. Diese Feststellung vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, damit auch dort eine StVO-konforme Fortbewegung möglich ist: 1. Stadteinwärts wird derzeit der Radstreifen ab Höhe der Athener Straße als Radweg getrennt von der Fahrbahn geführt. Dadurch ist aber ab Höhe der Europa-Allee 25 kein Geradeausfahren in Richtung Einkaufszentrum mehr möglich, und Radfahrende werden in einem 180-Grad-Turn auf die Frankenallee geführt und damit wieder in Richtung stadtauswärts. Hier ist die Radwegbenutzungspflicht auf der Europa-Allee aufzuheben. Auf der Europa-Allee sind auf allen drei Fahrspuren deutliche Markierungen und Piktogramme (Radsymbol) anzubringen, sodass auch ein Radverkehr geradeaus auf das Einkaufszentrum als auch "nach links" in Richtung Norden in die Den Haager Straße möglich ist. 2. Ab der Fußgängerampel hinter der Athener Straße ist die durchgezogene Linie zwischen rechter und mittlerer Fahrspur rechts zu stricheln, analog zur Linie zwischen mittlerer und linker Fahrspur. Dies wird für den Radverkehr als auch für den Busverkehr benötigt. Derzeit riskiert dort jeder Radfahrende und Busfahrende ständig seine Fahrerlaubnis, weil er die durchgezogene Linie überfahren muss, um in Richtung Den Haager Straße zu gelangen. 3. Ab der Athener Straße sind deutliche, wiederholte Markierungen und Symbole für eine Temporeduzierung anzubringen. In der Kurve zwischen Athener Straße und Den Haager Straße soll Tempo 30 gelten. Die Verkehrsführung ist dermaßen verworren, dass kein höheres Tempo möglich ist. In der "Kurve" vor dem bereits erwähnten Einkaufszentrum wird dennoch häufig viel zu schnell gefahren, was aufgrund der komplizierten Baustellensituation, der Fußgängerampeln und der Berücksichtigung des intensiven Radverkehrs nicht angemessen ist. 4. Der kombinierte Fuß- und Radweg entlang der Fassade der Liegenschaft Europa-Allee 2 bis Europa-Allee 6 ist deutlicher zu markieren, und es ist auf eine vorsichtige Fahrweise der Radfahrenden hinzuweisen. Hier passieren immer wieder Unfälle zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, was auf die engen Platzverhältnisse und unzureichende Ausschilderung zurückzuführen ist. Begründung: Im Bereich (Bild 1) wird der Radverkehr auf den getrennten Radweg geführt. Im Bereich (Bild 2) ist dann nur noch ein Abbiegen nach Süden möglich, was im weiteren Verlauf zu einem 180-Grad-Turn auf die Frankenallee mündet (Schaubild 1). Die Baustellensituation auf der Europa-Allee mit der U 5-Baustelle und den verschiedenen Hochhausbaustellen zu Beginn der Europa-Allee rechtfertigt keine StVO-inkonforme Gestaltung der Verkehrswege. Gerade in dieser Situation ist auf eine klare Verkehrsführung zu achten und notfalls die Komplexität zu reduzieren. Bild 1: Auffahrt auf den getrennten Radweg vor der Athener Straße (Foto: Manuel Denkwitz). Bild 2: Abfahrt vom getrennten Radweg ohne Möglichkeit der Geradeausfahrt oder des Abbiegens nach links (Foto: Manuel Denkwitz). Schaubild 1: Benötigte Strichelung der Linie, damit Radverkehr und Busverkehr in Richtung Den Haager Straße fahren können (www.geoinfo.frankfurt.de, eigene Markierungen). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 671 Aktenzeichen: 32 1
Lärmschutz bei der U 5-Baustelle auf der Europa-Allee endlich umsetzen
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6925 entstanden aus Vorlage: OF 1507/1 vom 08.11.2020 Betreff: Lärmschutz bei der U 5-Baustelle auf der Europa-Allee endlich umsetzen Im Auftrag der Stadtbahn Europaviertel wurden Gutachten zum Lärm- und Erschütterungsschutz eingeholt. Dabei zeigt sich, dass im Juni 2020 der Lärm tagsüber und nachts an bestimmten Messpunkten mit Werten zwischen 65 und 70 dB(A) erheblich über den Vorgaben liegt. Im Juli lagen die Werte zwischen 63 und 69 dB(A), im August zwischen 64 und 70 dB(A). Im Planfeststellungsbeschluss wurden (abweichend von der AVV Baulärm) die einzuhaltenden Pegel auf 62 dB(A) tagsüber und 50 dB(A) nachts festgelegt. Der Pegel ist also sowohl tagsüber als auch nachts deutlich lauter, als im Planfeststellungsbeschluss vorgegeben. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, endlich Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass die Schallpegel im Rahmen des Erlaubten bleiben. Die Maßnahmen haben sich dabei auf den gesamten Baustellenbereich zu beziehen. Solange keine Maßnahmen ergriffen werden und wirksam sind, haben die Bauarbeiten auf der gesamten Baustelle zu ruhen. Dies muss insbesondere die lärmintensiven Schweiß- und Transportarbeiten betreffen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu berichten, warum die Pegel lauter sind als erlaubt. - Warum hält man sich nicht an die Werte im Planfeststellungsbeschluss? Warum werden die Werte aus den Schallgutachten ignoriert? - Wie ist es überhaupt möglich, dass weitergebaut wird, wenn die Pegel nicht eingehalten werden? - Wer ist verantwortlich, dass trotzdem weitergebaut wird, obwohl bekannt ist, dass Werte nicht eingehalten werden? - Die Baustelle verfügt über sehr viel Fläche. Die Bedingungen sind im Vergleich mit anderen Baustellen geradezu luxuriös. Maßnahmen zum Lärmschutz, wie eine Einhausung, könnten ohne Probleme vorgenommen werden. Warum wird dies nicht getan, obwohl es geboten ist? Begründung: Die Stadt Frankfurt hat sich an die Vorgaben aus dem Planfeststellungsbeschluss zu halten. Es ist völlig inakzeptabel, wie mit dem Wohl der Anwohnenden umgegangen wird. Es ist allgemein bekannt und muss nicht weiter erläutert werden, dass Lärmbelästigungen rund um die Uhr zu gesundheitlichen Schäden bei den Anwohnenden führen. Die Stadt sollte ihre Bürger davor schützen und sie nicht mutwillig dem Lärm aussetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1066 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Aufwertung Endhaltestelle „Schloßborner Straße“
Antrag vom 08.11.2020, OF 1501/1 Betreff: Aufwertung Endhaltestelle "Schloßborner Straße" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Kurvenbereich der Idsteiner Straße zur Schlossborner Strasse das Parken der PKW als auch das wilde Sperrmüllabladen zu unterbinden und so Platz zu schaffen für Bänke und Begrünung für die Bewohnenden und die Einkaufenden im benachbarten Kiosk. Begründung: Durch das unkontrollierte Parken im Kurvenbereich sowie das ständige Abladen von Sperrmüll auf dem Gehwegbereich werden sowohl die Fußgehenden als auch die Busse der Linie 52 behindert. Der Gehwegbereich ist stark frequentiert, da er eine Verbindung zwischen der Hellerhofsiedlung, der Anspacher Straße und der Busendhaltestelle mit Kiosk darstellt. Wild abgeladener Sperrmüll auf den Gehwegen steht insbesondere für mobilitätseingeschränkte Fußgehende und Fahrgäste des ÖPNV eine Gefahr dar. PKW-Stellplätze im Straßenraum sind in allen umliegenden Straßen beidseitig in ausreichender Zahl vorhanden. Verspätungen im Busverkehr insbesondere auf der Linie 52 sind leider an der Tagesordnung. Die Linie verkehrt zu den Hauptverkehrszeiten im 7-Minuten-Takt. Behinderungen auf der Strecke insbesondere durch ein- und ausparkende PKW müssen abgebaut werden, um das Busnetz zu beschleunigen. Es fehlen Bänke und hochwertige Pflanzflächen. Daher sollen im Kurvenbereich entlang der Fahrbahnmarkierung Pflanzkübel und Bänke aufgestellt werden. So können die ÖPNV-Nutzenden sich setzen, solange sie auf den Bus warten. Die Kund*innen des Kiosks können die Sitzgelegenheiten nutzen und die Menschen im Viertel können sich dort treffen. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1501/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 SPD, CDU, FDP, BFF und U.B. gegen 3 SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme)
Bürgerbeteiligung bei der Gestaltung der Europa-Allee nach Fertigstellung der U 5-Baustelle
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6706 entstanden aus Vorlage: OF 1462/1 vom 03.10.2020 Betreff: Bürgerbeteiligung bei der Gestaltung der Europa-Allee nach Fertigstellung der U 5-Baustelle Vorgang: OA 617/20 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, die Gestaltung der Europa-Allee mit einer breiten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger - und unter Berücksichtigung der bisherigen Beteiligungsverfahren - durchführen zu lassen. Wesentliche Entscheidungen, wie die Anzahl der Spuren (Fuß, Rad, Auto), die Anzahl und Anordnung von Überwegen über die Gleise, die Zurverfügungstellung von Lieferantenparkplätzen und Ladestationen, die Schaffung von Aufenthaltsbereichen sowie Außengastronomie, die Berücksichtigung von Sportplätzen, Spielplätzen und Hundewiesen sowie die ökologische Gestaltung mit Baumaterialien und Pflanzen für den Klimaschutz, sollen von den Bürgerinnen und Bürgern mitentschieden werden. Wichtige qualitative Themen, wie der Schutz vor Hitze und der Lärmschutz, sowie Smart-City-Elemente, wie adaptive Beleuchtung und adaptive Ampeln, müssen gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet werden, um die Wohnquartiere nicht mehr wie eine seelenlose Bürostadt zurückzulassen. Die Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2020, OA 617, "Der sich erwärmenden Stadt entgegentreten - hier: ‚Schwammstadt' gegen Regenflut und Hitze" ist zu berücksichtigen und die Pflanzfläche mit Abweisern sichern zu lassen. Begründung: Die U 5-Baustelle schreitet voran, die erste Tunnelröhre ist nahezu fertig. Viele Bürgerinnen und Bürger machen sich Gedanken, wie die Infrastruktur vor ihrer Haustür demnächst aussehen wird. Nachdem die bisherige Bebauung sehr investorengetrieben war (visuell: "Stalin-Allee-Image"), soll die Infrastruktur nun von der Stadt Frankfurt gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern - und zwar besser - gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.10.2020, OA 617 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 143 Antrag vom 06.02.2021, OF 1570/1 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7323 Aktenzeichen: 69 0
Sperrgitter am Gleisfeldpark II
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6703 entstanden aus Vorlage: OF 1458/1 vom 02.10.2020 Betreff: Sperrgitter am Gleisfeldpark II Vorgang: OM 5460/19 OBR 1; ST 360/20 Als Antwort auf die Anregung OM 5460 hat der Magistrat in der Stellungnahme ST 360 die Entfernung der Sperrgitter am südlichen Eingang zum Gleisfeldpark verweigert, mit dem Hinweis, dass Radfahrerinnen bzw. Radfahrer nicht den Weg durch den Park, sondern den am östlichen Rand des Parks verlaufenden Weg nutzen sollen. Für Menschen auf Fahrrädern ist der östlich am Park verlaufende Weg leider nicht ohne Gefährdungen oder StVO-Verstöße möglich: sie müssen entweder auf dem an der Pariser Straße verlaufenden Gehweg fahren (inklusive Nutzungskonflikten mit den Fußgängerinnen bzw. Fußgängern dort) oder sich am Anfang des Weges von der Straße zwischen den dort parkenden Pkw durchschlagen. An dieser Stelle kommt es wegen mangelnder Sichtachsen regelmäßig zu Beinaheunfällen zwischen Radfahrenden und Pkw-Fahrenden. Die Sperrgitter behindern jedoch nicht nur Radfahrerinnen bzw. Radfahrer, sondern auch Menschen mit z. B. Kinderwagen, die zu den im Park liegenden Spielgeräten gelangen möchten. Diese umfahren die Sperrgitter regelmäßig und sorgen damit für die im ursprünglichen Antrag genannten Trampelpfade. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. entweder die vorherige Entscheidung noch einmal zu überprüfen und die Sperrgitter am Eingang des Parks zu entfernen und dann sowohl den zentralen als auch den östlichen Weg mit Verkehrszeichen 240 "gemeinsamer Fuß-und Radweg" zu beschildern oder 2. zwei Pkw-Parkplätze direkt vor dem Beginn des östlichen Pfades zu entfernen, die Sichtachsen durch Poller oder Fahrradbügel zu sichern, den Bordstein dort abzusenken, und so eine sichere Ein- bzw. Ausfahrt und entsprechende Sichtbeziehungen zu ermöglichen, sowie die beiden Wege eindeutig zu beschildern (den zentralen Weg mit Verkehrszeichen 239 "Sonderweg Fußgänger" den östlichen mit Verkehrszeichen 240). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5460 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 360 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 142 Aktenzeichen: 67 0
Auf ein Neues: Schulwegsicherung für die Grundschule Europaviertel
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6537 entstanden aus Vorlage: OF 1406/1 vom 25.08.2020 Betreff: Auf ein Neues: Schulwegsicherung für die Grundschule Europaviertel Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg an der Ecke Pariser Straße/Europa-Allee in einen Zustand zu versetzen, dass Schulkinder diese Gefahrenstelle sicher bewältigen können. Dazu sind verschiedene Maßnahmen denkbar, v. a. Kontaktaufnahme zum Bauträger des FAZ-Hochhauses zwecks Zurücksetzung des Bauzaunes, um den Gehweg zu verbreitern. Des Weiteren müssen Maßnahmen getroffen werden, damit Fahrzeuge dort nicht (illegal) parken, und so die Sicht auf Rad-/Gehweg und Straße versperren und den Gehweg zustellen. Des Weiteren sollte im Schulwegeplan der Grundschule Europaviertel eine weitere alternative Route zur Umgehung dieser Gefahrenstelle ausgewiesen und auf den Gehweg/ die Durchquerung des Europagartens auf Höhe der Pariser Straße 4/6 hingewiesen werden. Begründung: Auch wenn Baustellen zum Alltag im Europaviertel gehören, dürfen sie nicht dazu führen, dass der Schulweg von Grundschülern beeinträchtigt und diese dadurch sogar gefährdet werden. Es ist dringend angebracht, die genannte Gefahrenstelle zu entschärfen und darüber hinaus eine - unabhängig von der Entwicklung der Baustellensituation - sicherere Alternative gerade für kleine Kinder auch von offizieller Seite aus aufzuzeigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 250 Aktenzeichen: 66 0
Lärmschutz beim Bau der U-Bahn U 5 in der Europa-Allee
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6538 entstanden aus Vorlage: OF 1407/1 vom 26.08.2020 Betreff: Lärmschutz beim Bau der U-Bahn U 5 in der Europa-Allee Die Baustelle der U 5 auf der Europa-Allee beinhaltet diverse Lärmquellen: - Tunnelentlüftungsanlage und diverse Generatoren: Diese sollen eigentlich eingehaust sein. Hierzu gibt es bereits regen Schriftverkehr zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern und dem Regierungspräsidium. Jedoch ist der Lärm nicht in allen Bereichen signifikant zurückgegangen, und insbesondere im mittleren Bereich bei Hausnummer 49 weiterhin sehr laut. Es ist auch visuell nicht erkennbar, ob Einhausungen bei allen ständigen Lärmquellen vorgenommen wurden. - Kran: Ein Kran hebt den Aushub aus dem Tunnelschacht ans Tageslicht. Dieser Kran ist erheblich laut und quietscht. - Baggerarbeiten: Samstags und sonntags wird der Erdaushub gelagert und nicht durch Lkw abtransportiert. Jedoch ist dann ein Bagger samstags und sonntags damit beschäftigt, die Erde auf der Lagerfläche hin- und herzutragen. Damit entsteht doppelter Lärm: Einerseits durch das Planieren am Wochenende, andererseits am Montag durch das wegtransportieren. Foto: Privat - Schweißarbeiten: Unter freiem Himmel werden bis in die Abendstunden regelmäßig Schweißarbeiten vorgenommen. Hier stellt sich die Frage, ob dies unter freiem Himmel notwendig ist oder ob dies bei mehr Schallschutz durchgeführt werden kann. - Hupen: An den Einfahrten und Ausfahrten nutzen einige Fahrende gelegentlich die Hupe als Anforderungssignal für das Öffnen der Schranke, um schon aus der Ferne eine freie Durchfahrt anzufordern. Dies betrifft weniger die Lkw, sondern mehr das Baustellenpersonal. Hier sollte das Baustellenpersonal noch mal auf die StVO hingewiesen werden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, auf eine Minimierung dieser und weiterer Lärmquellen hinzuwirken. Begründung: Die Stadt Frankfurt sollte sich im Sinne des Gesundheitsschutzes und insbesondere, wenn es sich um eigene Baustellen handelt, dafür einsetzen, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht unnötigem Lärm ausgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 254 Aktenzeichen: 92 1
Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße neu organisieren
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6529 entstanden aus Vorlage: OF 1398/1 vom 01.08.2020 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße neu organisieren Der Magistrat wird gebeten, aufgrund des zu erwartenden Zuwachses an neuen Anwohnerinnen und Anwohnern auf dem Teves-Gelände eine umfassende Verkehrsplanung für dieses Gelände sowie der unmittelbar angrenzenden Straßen zu erstellen und dem Ortsbeirat 1 zeitnah und vor Abschluss der endgültigen Planungen in der Bürgersprechstunde vorzustellen und diesen einzubinden. Dabei sollen insbesondere nachfolgende Punkte berücksichtigt werden: - Die Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße hinsichtlich der Abbiegemöglichkeit des motorisierten Individualverkehrs. - Die sichere Führung der Fahrradwege. - Sichere Überquerungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger. - Barrierefreiheit der Straßenbahnhaltestelle und Gehwege. - Die voraussichtlichen Nutzerzahlen der jeweiligen Verkehrsmittel und ihre Folgen, die per Verkehrsschätzung für alle Verkehrsmittel ermittelt werden sollen. - Priorisierte Ampelschaltungen für die Stellen mit besonders hohem Verkehrsaufkommen. Begründung: Das Verkehrsaufkommen im Umfeld der Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße ist bereits jetzt sehr hoch. Durch den Zuzug weiterer Anwohnerinnen und Anwohner wird eine neue Planung umso wichtiger. Idealerweise ist die Umsetzung der Planungen erfolgt, bis die ersten neuen Bürgerinnen und Bürger dort eingezogen sind. Eine Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung des Ortsbeirats sind hierbei unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 232 Aktenzeichen: 32 1
Bäume an der Europa-Allee
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6539 entstanden aus Vorlage: OF 1408/1 vom 28.08.2020 Betreff: Bäume an der Europa-Allee An der Europa-Allee auf Höhe der Hausnummer 12 gibt es auf beiden Straßenseiten mehrere mit Teer aufgefüllte, viereckige Bodenflächen auf dem Fußgängerweg (siehe Fotos). Der Magistrat wird gebeten, dazu folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind die beschriebenen Bodenflächen ursprünglich für die Pflanzung von Bäumen vorgesehen? 2. Wenn ja, warum wurden dort bisher keine Bäume gepflanzt? 3. Wenn nein, ist es möglich, dort Bäume zu pflanzen? Falls die Möglichkeit besteht, dort Bäume zu pflanzen, wird der Magistrat gebeten, dort sobald wie möglich Bäume pflanzen zu lassen. Begründung: Die Wichtigkeit von Bäumen im innerstädtischen Bereich für das Mikroklima ist bekannt und muss nicht näher ausgeführt werden. Auch wenn die Europa-Allee noch an vielen Stellen eine Baustelle ist, sollten doch so schnell wie möglich Bäume an den Stellen gepflanzt werden, an denen es geht. Gerade im Bereich der Bushaltestellen sind Bäume ein wohltuender Schattenspender für Wartende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 255 Aktenzeichen: 66 0
Überprüfung des Logistikkonzepts der UBahnBaustelle auf der EuropaAllee
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6341 entstanden aus Vorlage: OF 1379/1 vom 02.08.2020 Betreff: Überprüfung des Logistikkonzepts der U-Bahn-Baustelle auf der Europa-Allee Vorgang: OM 5351/19 OBR 1; ST 278/20 Derzeit besteht auf der Europa-Allee aufgrund der Tunnelbaustelle für die U-Bahn-Linie U 5 ein intensiver Lkw-Verkehr. Die Lkw pendeln im 30-Minuten-Takt (oder häufiger) mit Erdaushub zwischen Europa-Allee und Osthafen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, das Logistikkonzept der U-Bahn-Baustelle in der Europa-Allee abändern zu lassen, um eine für Anwohnende und Gastronomen sinnvollere Verkehrsführung wie folgt zu ermöglichen: 1. Es soll geprüft werden, ob die Zufahrt und Ausfahrt der pendelnden Baulaster bereits im Osten möglich ist, damit die Lkw nicht über den gesamten Abschnitt der östlichen Europa-Allee und die Kreuzung Europa-Allee/Lissabonner Straße fahren müssen. Diese Kreuzung wird von den Lkw immer wieder für einen 180-Grad-Turn genutzt, obwohl dieser dort (bisher) nicht erlaubt ist. 2. Alternativ soll geprüft werden, ob eine Zufahrt und Ausfahrt von Westen erfolgen kann, sei es a) über die Autobahn, indem die Lkw nicht mehr quer durch die Innenstadt fahren, sondern außen herum über die Emser Brücke (Fahrtrichtung Norden) und die Autobahnen BAB 648, BAB 5, BAB 3 und BAB 661, b) oder über die Emser Brücke (Fahrtrichtung Norden) und die B 44 in Richtung Hauptbahnhof. Begründung: Derzeit drehen einfahrende Lkw auf der Europa-Allee eine "Ehrenrunde", wenn sie zur Baustelle fahren: - Die Lkw fahren von Osten her vom Skyline-Plaza auf die Europa-Allee auf und dann in Richtung Westen bis zur Kreuzung mit der Lissabonner Straße. Dort fahren die Lkw einen 180-Grad-Turn, obwohl dies dort (weiterhin) untersagt ist (die Stellungnahme ST 278 ist leider zum Zeitpunkt der Anregung noch immer nicht umgesetzt), um dann wieder in Richtung Osten zur Einfahrt der Baustelle zu fahren. Ein Umweg von fast 500 Metern. - Auf dem Rückweg verlassen die Lkw die Baustelle in Richtung Osten, drehen dann wiederum (verkehrswidrig) an der Kreuzung Lissabonner Straße und fahren damit wiederum einen Umweg von fast 500 Metern. Baustellen-LKW beim 180-Grad-Turn (Quelle: Manuel Denkwitz) Diese "Ehrenrunden" sind unnötig. Sie vermindern die Wohnqualität und stören den Einzelhandel und die Gastronomie. Alle Alternativen würden dazu führen, dass die Belastungen von Anwohnern, Einzelhändlern und Gastronomen im Ortsbezirk verringert werden würden, ohne dass jemand stärker belastet werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5351 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 278 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 331 Antrag vom 05.04.2022, OF 409/1 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2011 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Grünpfeilschilder für Radfahrer aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6344 entstanden aus Vorlage: OF 1383/1 vom 29.07.2020 Betreff: Grünpfeilschilder für Radfahrer aufstellen Der Magistrat wird gebeten, Grünpfeilschilder mit Beschränkung auf den Radverkehr an allen Ampelkreuzungen im Ortsbezirk 1 aufzustellen, bei denen auf einem Radweg weitergefahren werden kann, insbesondere in den folgenden Bereichen: - Mainzer Landstraße; - Europa-Allee; - Friedrich-Ebert-Anlage; - Goetheplatz; - Mainkai und - Konrad-Adenauer-Straße. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Kreuzungen sich für die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrer eignen , bei denen die Fahrt auf der Fahrbahn weitergeführt wird. Begründung: Das Fahrrad ist ein immer beliebteres Verkehrsmittel gerade für kurze und mittlere Strecken in innerstädtischen Gebieten. Hohes Verkehrsaufkommen auf den Frankfurter Straßen und zahlreiche Ampeln führen allerdings regelmäßig zu längeren Fahrtzeiten als nötig. Vor allem das Warten an Ampeln, an denen Radfahrer nach dem Abbiegen von der Straße auf einen Radweg wechseln, ist unnötig und schmälert die Attraktivität des Fahrradfahrens. Gleichzeitig kann die Gefahr für Abbiegeunfälle reduziert werden, da Radfahrer bereits vor der Grünphase für den motorisierten Verkehr die Kreuzungen verlassen haben. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung kann hier mit einem grünen Pfeil nur für Radfahrer Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 330 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Rennstrecke Europa-Allee entschleunigen - keine Funmeile für Raser, Tuner und Poser dulden
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6338 entstanden aus Vorlage: OF 1376/1 vom 25.07.2020 Betreff: Rennstrecke Europa-Allee entschleunigen - keine Funmeile für Raser, Tuner und Poser dulden Die Europa-Allee hat sich offensichtlich in einschlägigen Kreisen als ideale Strecke für Rennen und zum Austesten der Soundeffekte herumgesprochen. Insbesondere der Tunnel unter dem Europagarten in Kombination mit einer schnurgerade verlaufenden Straße bietet der Szene gute Bedingungen. Im Vergleich mit den Vorjahren hat sich das Problem enorm verschlechtert, und die Szene tritt auch tagsüber deutlich selbstbewusst auf, öffentlich und unbeeindruckt von der von ihnen ausgehenden Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. die zulässige Geschwindigkeit auf der Europa-Allee (Einmündung Straße Am Römerhof bis Skyline Plaza) in der Zeit von 22:00 Uhr bis 0 6:00 Uhr auf Tempo 30 zu beschränken; 2. diese Maßnahme nach einer angemessenen Übergangszeit durch Geschwindigkeitskontrollen zu überwachen; 3. bis zur Umsetzung von "nachts Tempo 30" vor allem nachts Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen; 4. zu prüfen, ob bauliche Veränderungen an der Europa-Allee (insbesondere im Bereich der Tunneleinmündungen) möglich sind, die die Nutzung von Tunnel und Allee als Rennstrecke und Teststrecke für Soundeffekte von Fahrzeugen unattraktiv machen. Begründung: Aufgrund der baulichen Charakteristika der Europa-Allee wird die Straße zunehmend zu Rennen und Fahrten mit weit überhöhten Geschwindigkeiten ausgewählt. Anwohnende berichten von zahlreichen Gefahrensituationen; von Unfällen durch überhöhte Geschwindigkeiten wurde sogar in der Presse berichtet. Mitglieder des Ortsbeirates wurden selbst Zeuge davon, dass abends und nachts häufig Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit und mit großer Lautstärke aus dem Tunnelmund "schießen" und dabei auch Rotsignale von Ampeln komplett ignorieren und ungebremst weiterfahren. Anwohnende haben sich bereits häufig an die Stadtpolizei gewandt. Auch mehrere Anwohnende haben sich schriftlich oder telefonisch bei Mitgliedern des Ortsbeirats gemeldet und darum gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu entschärfen. Die Einführung von Tempo 30 nachts wäre ein Versuch, den Anwohnenden mehr Ruhe und Sicherheit zu verschaffen. Allerdings sind hier auch Kontrollen erforderlich. Aus dem Schreiben einer Anwohnerin: "...aufgefallen, dass sich seit einigen Wochen vermehrt (junge) Männer mit ihren getunten Autos und teilweise am Auspuff manipulierten Motorrädern rund um den Tunnel unter dem Europagarten treffen, um sich entweder (sehr spät) abends, aber auch nachmittags bei ihrer viel zu schnellen und lauten Fahrt durch den Tunnel filmen zu lassen oder auch einfach nur so durch den Tunnel zu rasen. Dabei wird keine Rücksicht auf Spaziergänger oder andere Verkehrsteilnehmer genommen. Auf dem Video, dass ich an einem Nachmittag im April von einem dieser Treffen gemacht habe, sind die Fahrer leider nicht zu erkennen. Mehrere Passanten und wir haben sofort bei der (Stadt-)Polizei angerufen. Allerdings sind alle Beteiligten sofort verschwunden, nachdem sie gesehen haben, dass mehrere Zeugen telefonieren. Für uns Anwohner ist das extrem belastend, und jüngst gab es ja auch einen Unfall in der Europa-Allee. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, das Verkehrsdezernat diesbezüglich noch einmal zu sensibilisieren." Eingang zum Tunnel - Standfotos aus einem Video - im Verlauf des Videos ist u. a. zu sehen (hören), dass eine Person am Tunneleingang steht, filmt. Die Fahrzeuge fahren nacheinander ein (blockieren damit auch die Fahrbahnen!) und aktivieren die Soundverstärker. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2013 Aktenzeichen: 32 4
Europa-Allee verkehrsgerecht umgestalten - verkehrliche Maßnahmen wegen Lärmschutz, Baustellen, schweren Unfällen und Autoposern anordnen
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6339 entstanden aus Vorlage: OF 1377/1 vom 01.08.2020 Betreff: Europa-Allee verkehrsgerecht umgestalten - verkehrliche Maßnahmen wegen Lärmschutz, Baustellen, schweren Unfällen und Autoposern anordnen Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Europa-Allee im Umfeld der Baustellen umgehend Tempo 30 anzuordnen. Die Maßnahme soll an geeigneten Stellen mit leichten Bremsschwellen unterstützt werden, um zu schnell fahrende Fahrzeuge akustisch zu warnen und Raserei unattraktiv zu machen. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, dazu beizutragen, die Verkehrssituation für zu Fuß Gehende, Radfahrende und Autofahrende zu verbessern. Dazu ist Folgendes umzusetzen: 1. Es soll geprüft werden, ob durch die Einführung von Tempo 30 auf der gesamten Europa-Allee ein besserer Verkehrsfluss erreicht werden kann, indem auf die meisten Ampeln verzichtet wird. Derzeit stören die nicht getakteten Ampeln auf der Europa-Allee massiv den Verkehrsfluss. Durch den Abbau von Ampeln bei Tempo 30 könnte der Verkehrsfluss erheblich verbessert werden. Die Ampel an der Kreuzung Europa-Allee/Lissabonner Straße sollte jedoch grundsätzlich bestehen bleiben, um diese größere Verkehrskreuzung zu regeln. Auf die restlichen Ampeln könnte unter Umständen verzichtet werden. Sofern durch Tempo 30 keine Verbesserung des Verkehrsflusses eintreffen würde, soll grundsätzlich Tempo 40 (inklusive Ampeln) gelten. Im Europagartentunnel soll unabhängig davon Tempo 50 gelten. 2. Im Bereich von gastronomischen Betrieben mit Außengastronomie soll auf jeden Fall die Geschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert werden und mit Fahrbahnmarkierungen und Bremsschwellen optisch und akustisch unterstützt werden. 3. Die Wegeverbindungen für den Radverkehr sind nach sachverständigen Normen zu verbreitern und zu verbessern. Dies betrifft vor allem den Schutzstreifen im östlichen Teil der Europa-Allee. 4. Bei den Einfahrten aus Nebenstraßen, bspw. bei der Madrider Straße, Dubliner Straße, Londoner Straße, Warschauer Straße, Athener Straße, Stockholmer Straße, Kopenhagener Straße - als auch im mittleren und westlichen Teil der Europa-Allee -, sind diese Kreuzungen im Kreuzungsbereich deutlich und farblich als Kreuzung zu markieren, damit auch Fahrende auf der Europa-Allee diese Kreuzungen wahrnehmen und Vorsicht walten lassen können. Zu enge Spuren zwingen zum Befahren Sichtbarrieren an der Dubliner Straße mehrerer Spuren (nahe der Emser Brücke) beim Einbiegen Begründung: Die Europa-Allee weist derzeit ein sehr niedriges durchschnittliches Fahrtempo auf. Die Baustellen und die sehr engen Fahrbahnen fordern ein langsames, umsichtiges Fahren. Die sieben stationären Ampeln und mehrere zeitweise aufgestellte Behelfsampeln sind nicht getaktet, zwingen immer wieder zum (unnötigen) Anhalten und hemmen dadurch den Verkehrsfluss erheblich. Weiterhin erfordert die uneinheitliche Anzahl an Fahrstreifen von den Fahrenden höchste Konzentration. Die Situation für Radfahrende ist insbesondere im östlichen Teil mit einem von Autos viel mitgenutzten Radschutzstreifen sehr gefährlich. Die Fahrzeuge kommen also - auch bei derzeitigem offiziell erlaubtem Tempo 50 - nur sehr langsam und mühselig voran. Regelkonform Fahrende können bereits heute ihre Geschwindigkeit nur an wenigen Stellen und für kurze Zeit (bis zur nächsten Ampel) auf Tempo 50 bringen, ohne andere zu gefährden. Dies berücksichtigt beispielsweise auch der Routenplaner von Google Maps für die 2.000 Meter lange Strecke auf der Europa-Allee, der derzeit eine Zeit von fünf Minuten ausweist. Dies entspricht gerade einmal einem Durchschnittstempo von 24 Kilometern pro Stunde. Und das, obwohl derzeit im Europagartentunnel "freie Fahrt" ist und oft schneller als erlaubt gefahren wird. Die Europa-Allee ist also in jeder Hinsicht sehr ineffizient, sehr langsam und an vielen Stellen eine Zumutung für die Fahrenden, zu Fuß Gehenden und Anwohnenden. Eine Geschwindigkeitsreduktion muss aus vier Gründen eingeführt werden: 1. Lärmschutz Anwohner beschweren sich immer wieder über den Lärm auf der Europa-Allee. Zwar sind im Europagartentunnel einige Lärmschutzmaßnahmen eingebaut. Diese Maßnahmen haben aber den Lärm nur geringfügig lokal rund um den Tunnel ein wenig reduziert. Die "Motorentests" der Autoposer und Motorräder im Tunnel als auch unter der Emser Brücke und in den Häuserschluchten stellen weiterhin eine enorme Lärmbelästigung dar. Nicht markierte Baustellenausfahrten nahe Emser Brücke Es bestehen vielfältige Lärmquellen: - Autoposer, Raser und insbesondere auch lärmende Motorräder sorgen vor allem in den Abendstunden und am Wochenende für unnötigen Lärm. - Die Baustelle für die U 5 im östlichen Teil der Europa-Allee sorgt rund um die Uhr für Baulärm und Dreck. - Der Baulärm und der Lkw-Verkehr zu den sonstigen Hochbau-Baustellen rund um die Europa-Allee sorgen für zusätzlichen Lärm und Dreck. Die Schallentwicklung ist derzeit zwischen den Häusern sehr hoch. Leider sind viele Bäume derzeit aufgrund der Baustellen entfernt worden oder haben - wie im westlichen Teil der Europa-Allee - noch eine sehr kleine Krone und/oder sind in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand. Dieser Mangel an Bäumen verhindert das effektivere Schlucken des Schalls. Der Autoverkehr und der Baulärm sind damit umso lauter. Wirkende Lärmschutzmaßnahmen (bis auf die geringfügigen Maßnahmen im Tunnel) gibt es also derzeit nicht. Eine Geschwindigkeitsreduktion wäre eine wirksame Maßnahme, um wenigstens die Lärmspitzen zu senken, und ist deshalb allein aus diesem Grund dringend notwendig. Nicht markierte Baustellenein- und -ausgänge mit Behelfsampeln 2. Gefahrensituationen durch Baustellen Die begleitenden Verkehrsmaßnahmen rund um die Baustellen auf der Europa-Allee sind uneinheitlich geregelt. Ab und zu wurde in der Vergangenheit entlang von Baustellen punktuell Tempo 30 ausgeschildert, beispielsweise im mittleren Teil der Europa-Allee an der Baustelle für die DB-Zentrale. Meist ist jedoch keine Beschränkung vorgenommen. Diese Uneinheitlichkeit verwundert. Eigentlich müsste bei dieser massiven Baustellendichte flächendeckend Tempo 30 angeordnet werden, denn - die Baustellen sorgen für Dreck und Lärm; - durch die Bauzäune und Container ist die Sicht eingeschränkt und die Straße optisch abgedunkelt. Die Baustellen engen die Straße optisch ein; - Beschäftigte der Baustellen gehen zu Fuß über die Straße zu den Einlässen für die Baustellen. Die dortigen Behelfsampeln sind nur ungenügend markiert und beschildert; - Baustellenausfahrten sind schlecht einzusehen und werden teilweise als Parkraum missbraucht, sodass weniger Platz für das Einfädeln auf die Straße verbleibt; - die Verkehrsführung wird immer wieder geändert. Die Straßenführung ist vielfach behelfsmäßig und nicht logisch, sondern wird um die Baumaßnahmen herumgeführt. Dies kann selbst ortsansässige Fahrende verwirren, weil immer wieder die Verkehrsführung geändert wird und sich keine Routine einstellt; - am Straßenrand stehendes Baumaterial versperrt teilweise die freie Sicht auf andere Verkehrsteilnehmende; - die provisorischen Gestaltungen (beispielsweise mit den derzeit nicht genutzten Mittelstreifen für die U-Bahnen der U 5 im westlichen Bereich) schaffen eine unnatürliche Umgebung und vermitteln einen ungepflegten und rohen Zustand, der dann um so hemmungsloser für Autorennen oder Motorradrennen genutzt werden kann; - die Straßenführung ist derzeit viel zu eng und entspricht bei Weitem nicht sachverständigen Normen. Häufig passen bei den zweispurigen Strecken nicht zwei Autos plus Radfahrende nebeneinander. Auf den engen Fahrbahnen ist Tempo 50 völlig unverantwortlich! Allein aufgrund dieser unnatürlichen Einschränkungen durch die Baustellen und die provisorischen Zustände müsste Tempo 30 angeordnet werden. 3. Häufung an schweren Unfällen Die Europa-Allee wird immer mehr ein Ort zahlreicher schwerer, lebensgefährlicher und tödlicher Unfälle. - Am 26.07.2019 starb ein Radfahrer nach einem Unfall mit einem Lkw. - Am 20.05.2020 wurde ein Fußgänger von einem SUV schwer verletzt. - Am 06.06.2020 fuhren zwei Fahrzeuge ein Rennen, wobei beide ins Schleudern kamen und sich eines überschlug (!) und der Fahrer schwere Verletzungen erlitt. Plötzliche Reduzierung von zwei Spuren auf eine Spur im westlichen Europaviertel (Pariser Straße) Allein aufgrund der sich häufenden schweren Unfälle muss eine Geschwindigkeitsreduktion angeordnet werden. Links zu den Unfällen: - https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-hessen-radfahrer-stirbt-unfall-gallus-zr- 12862494.html - https://www.fnp.de/frankfurt/mercedes-suv-frankfurt-unfall-fussgaenger-polizei-s perrung-gallus-schwer-verletzt-zr-13771412.html - https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-unfall-porschefahrer-schwer-verletzt-wege n-illegalem-rennen-zr-13790539.html 4. Nutzung als Rennstrecke und Versuchsstrecke von Autoposern und lärmenden Motorrädern mit erheblichem Gefährdungspotenzial. Die Problematik der Autoposer und lärmenden Motorräder ist weiterhin nicht gelöst. Eine Vergrämung mit den Lärmschutzeinbauten im Tunnel war bisher nicht erfolgreich und auch gar nicht erwartbar. Weitere Maßnahmen wurden trotz fortwährender Beschwerden leider nicht explizit ergriffen. Dieser unnötige Krach ist nicht hinnehmbar. Zudem geht es hierbei nicht nur um die gesundheitliche Gefährdung der Anwohnenden durch zu viel Lärm. Es geht auch um die Selbstgefährdung dieser Verkehrssünder und weiterer Verkehrsteilnehmer durch ihre rücksichtslose Fahrweise. Eine geringere Geschwindigkeit würde damit nicht nur die Lärmspitzen reduzieren, sondern auch für mehr Sicherheit für alle Betroffenen sorgen. Plötzliche Reduzierung von zwei Spuren auf eine Spur unter der Emser Brücke (Fotos: Manuel Denkwitz) Weitere Erläuterungen: Es ist ohne Weiteres möglich, auf Hauptstraßen Tempo 30 anzuordnen, wenn bestimmte Kriterien vorliegen, die in den obigen Abschnitten erläutert sind (Lärm, Baustelle, Unfälle). Beispielsweise hat das Umweltbundesamt die Anordnung von Tempo 30 auf Hauptstraßen umfassend untersucht (Link: https://www.umweltbundesamt.de/sites/defau lt/files/medien/2546/publikationen/wirkungen_von_tempo_30_an_hauptstrassen.pdf). Negative Nebeneffekte für die Europa-Allee oder für andere Straßen sind nicht zu befürchten, wenn die Aufforderungen wie beantragt umgesetzt werden. Der Verkehr auf der Europa-Allee ist generell nicht so massiv, als dass andere Straßen von Verlagerungen betroffen sein könnten. Der Busverkehr ist durch Tempo 30 nicht nennenswert beeinflusst. Derzeit fährt der Bus sowieso bereits mit einem sehr niedrigen Durchschnittstempo, bei dem selbst Radfahrende hinterherfahren können. Aufgrund der nicht getakteten Ampeln ist das Durchschnittstempo darüber hinaus bereits sehr gering. Die Breite der Radwege auf der Europa-Allee ist nicht ausreichend. Wenn sich morgens und abends an den Ampeln jeweils Gruppen von Radfahrern bei "Rot" ansammeln, dann führt dies häufig zu gefährlichen Überholsituationen nach der "Grünphase". Die Radwege müssen so breit sein, dass auch ein Überholvorgang möglich ist. Die Ampeln entlang der Europa-Allee stören vielfach den Verkehrsfluss, vor allem auch den Verkehrsfluss der Radfahrenden. Die Ampeln senken massiv das Durchschnittstempo. Daher sollte geprüft werden, ob bei Tempo 30 auf die Ampeln verzichtet werden kann. Kreuzungen sind derzeit häufig schlecht einsehbar. Gerade im östlichen Teil betont die monotone Fahrbahnmarkierung die Geradlinigkeit der Europa-Allee und suggeriert eine freie Fahrt zwischen Emser Brücke und Skyline Plaza ohne jegliche Einflüsse durch Querverkehr. Dies führt jedoch dazu, dass einzelne Fahrzeuge mit mutigen/übermütigen Fahrern häufig die zulässige Geschwindigkeit weit überschreiten, weil sie keinen Querverkehr erwarten. Dem ist aber nicht so. Aus den Nebenstraßen wollen Fahrzeuge auf die Europa-Allee einbiegen. Die Sicht aus den Nebenstraßen auf die Europa-Allee ist aber oft schlecht und teilweise auch durch parkende Autos, Zweite-Reihe-Parker oder Baumaterialien versperrt. Wenn dann aber auf der Europa-Allee die Fahrzeuge mit Tempo 70 "angeschossen" kommen, dann schafft dies erhebliche Gefahrensituationen beim Einbiegen aus den Nebenstraßen. Die Kreuzungsbereiche müssen also auch auf der Straße konkret so markiert werden, dass dort Kreuzungsbereiche bestehen und Verkehrsteilnehmer einbiegen könnten. An geeigneten Orten sind zudem Bremsschwellen einzulassen, um die Verkehrsteilnehmer an die Kreuzungsbereiche akustisch zu erinnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2016 Antrag vom 06.12.2020, OF 1528/1 Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7023 Aktenzeichen: 32 1
Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6340 entstanden aus Vorlage: OF 1378/1 vom 25.07.2020 Betreff: Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten Nördlich der Mainzer Landstraße zwischen Skyline Plaza und Tel-Aviv-Platz gibt es lediglich zwei für Kinder bespielbare Bolzplätze: An der Niedernhausener Straße (im Europagarten in der Verlängerung der Schwalbacher Straße) und am Lotte-Specht-Park/Idsteiner Straße. Beide Plätze sind ausgewiesen als Spielflächen für Kinder bis 14 Jahre. Für diese Altersgruppe stehen darüber hinaus keine weiteren Spielflächen zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, den Kindern dieser Altersgruppe "ihre" Freiflächen gegen die Übernahme durch rücksichtslose Erwachsene zu sichern. In den vergangenen Jahren hat die Abstimmung zwischen Kindern unterschiedlicher Altersgruppen zur Nutzung der Bolzplätze recht gut geklappt: An der Idsteiner Straße bolzen eher jüngere Kinder, auf dem Platz am Europagarten eher Kinder über zehn Jahre. An Abenden wurden die Plätze dann auch häufiger mal von Gruppen älterer Jugendlicher genutzt. Nach Aussagen von Eltern und nach eigener Beobachtung haben sich die unterschiedlichen Altersgruppen die Plätze recht konfliktfrei geteilt und auch mal altersübergreifend friedlich gespielt. Die Situation hat sich mit Beginn des Sommers gravierend geändert. Der Bolzplatz am Europagarten wird an vielen Sonn- und Feiertagen und oft schon ab 10:00 Uhr morgens bis nach Sonnenuntergang von Männern der Altersgruppe circa 25 bis 40 Jahre dauerhaft belegt. Kinder, die den Platz nutzen wollen, können sich gegen das Spiel der Männer nicht behaupten oder werden gar nicht auf den Platz gelassen. Wenn Eltern sich einschalten, werden sie ignoriert oder aggressiv angegangen. Nach Beobachtungen handelt es sich um fünf bis sechs Männermannschaften, deren Mitglieder zum Teil mit dem Pkw anreisen. Es ist der Eindruck entstanden, dass einige Männer, die in der Nähe wohnen, den Bolzplatz entdeckt haben und sich hier mit Freunden aus dem weiteren Stadt- und Rhein-Main-Gebiet (Nummernschilder der Pkw) treffen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. täglich vorbeizufahren, die Situation zu prüfen und die Erwachsenen zum Verlassen der Bolzplätze aufzufordern; 2. die Regeln zur Nutzung der Bolzplätze, d. h. die städtischen Regeln der Grünflächensatzung durchzusetzen; 3. die Nutzer dieser für Kinder bis 14 Jahre ausgeschilderten Bolzplätze hinzuweisen auf das nur circa einen Kilometer oder 15 Gehminuten entfernte Gelände für Ballspiele im neuen Rebstockpark, das Erwachsene gerne nutzen können. Begründung: In Flyern stellt das Grünflächenamt klar: "Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. In besonders schwerwiegenden oder wiederholten Fällen sogar mit einem Verweis aus der öffentlichen Grünanlage und einem Betretungsverbot." Was nützen Regeln, die nicht durchgesetzt werden? Im Falle des Bolzplatzes im Europagarten kommt erschwerend hinzu, dass sich die Stadt in einem Rechtsstreit mit Anwohnern befindet. Diese verklagen die Stadt auf Durchsetzung der Regeln zur Nutzung des Bolzplatzes - "bis 20:00 Uhr - Kinder bis 14 Jahre". Die faktische Duldung der Nutzung der Anlage durch lautstarke Gruppen männlicher Erwachsener liefert den Anwohnenden gute Argumente zur Schließung der Anlage. Dies umso mehr, als zusätzlich Musikanlagen mit lauten und harten Beats den Spielern (und der Nachbarschaft) einheizen. Die Kinder aus den anliegenden Gebieten sind von der Situation sehr frustriert. Die Kinder kommen mit ihren Bällen an, stehen eine Weile am Zaun, warten dass man sie spielen lässt - und ziehen dann irgendwann unverrichteter Dinge ab. Eine Gruppe hoffnungsvoller Nachwuchsfußballer von sechs- bis neunjährigen aus der Wohnanlage Schwalbacher Straße wurde so vertrieben, und auch Väter, die freundlich die Situation klären wollten, waren nicht erfolgreich. Im neuen Rebstockpark, zwischen den Straßen Am Römerhof und Zum Rebstockbad, befindet sich ein Gelände, das für Ballspiele freigegeben ist. Es handelt sich um einen lang gezogenen "Graben", zum Teil eingefasst von Terrassen zum Sitzen, der sich hervorragend für Mannschaftsspiele eignet. Da das Gelände nicht an Wohnbebauung grenzt, stört die musikalische Untermalung der sportlichen Aktivitäten auch kaum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2088 Aktenzeichen: 67 2
Verkehrsgefährdung und Lärmbelästigung in der Europa-Allee reduzieren
Antrag vom 09.06.2020, OF 1374/1 Betreff: Verkehrsgefährdung und Lärmbelästigung in der Europa-Allee reduzieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch eine gezielte Verkehrsüberwachung an der Europaallee in Form von Geschwindigkeitskontrollen und anderen ergänzenden Maßnahmen, wie etwa die Installation von Dialog-Displays, die durch regelmäßige Geschwindigkeitsübertretungen verursachte Gefährdung und Lärmbelästigung insbesondere der Anwohner zu reduzieren. Begründung: Seit der Öffnung des Europatunnels für den KfZ-Verkehr beklagen sich die Anwohner über regelmäßige Geschwindigkeitsübertretungen auf der Europaallee sowie die damit einhergehende Verkehrsgefährdung und Lärmbelästigung. Nicht nur laute Sportwagen und Motorräder rasen mit überhöhter Geschwindigkeit durch das Wohngebiet, auch Busse und Baustellenfahrzeuge halten sich den Angaben der betroffenen Anwohner zufolge offensichtlich nicht an das Tempolimit. Der Magistrat ist daher aufgefordert, hier tätig zu werden und die mit den Geschwindigkeitsübertretungen einhergehende Verkehrsgefährdung und Lärmbelästigung in der Europaallee durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren, im Interesse der Sicherheit und Gesundheit der dort lebenden Menschen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 1374/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 SPD, GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD, CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6015 entstanden aus Vorlage: OF 1279/1 vom 15.04.2020 Betreff: Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße Vorgang: NR 895/19 Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig die Radwegbenutzungspflicht in der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße aufzuheben. Begründung: Im genannten Abschnitt verläuft parallel zum Kfz-Fahrstreifen ein getrennter Fuß- und Radweg (Verkehrszeichen 241), der für Radfahrer benutzungspflichtig ist und direkt hinter dem Wartehäuschen der Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" verläuft. Der Weg wird durch Bäume weiter verengt, das Pflaster auf dem Abschnitt ist zudem sehr uneben. Durch die örtlichen Gegebenheiten kommt es zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern an dieser Stelle immer wieder zu Nutzungskonflikten. Wege mit Verkehrszeichen 241 kommen laut VwV-StVO "nur in Betracht, wenn die Belange der Fußgänger ausreichend berücksichtigt sind und die Zuordnung der Verkehrsflächen zweifelsfrei erfolgen kann". Dies ist hier nicht der Fall. Auch wenn dieser Bereich bereits im Maßnahmenpaket des Antrags NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" enthalten und "zur Umsetzung vorgesehen" ist, ist nicht abzusehen, wann dort eine sichere Wegeführung eingerichtet wird. Die hier vorliegende Anregung erfordert lediglich die Entfernung eines Verkehrszeichens (bzw. Ersetzen des vorhandenen Zeichens 241 mit Zeichen 239 und Zusatzzeichen 1022-10), so besteht hier die Gelegenheit, die Verkehrssicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern mit minimalem Aufwand quasi sofort zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1543 Antrag vom 27.01.2023, OF 750/1 Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3589 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Neues Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für Radfahrer“ im Ortsbezirk einsetzen
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6023 entstanden aus Vorlage: OF 1293/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721, vormals VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr") an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Radfahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: - Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt - Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen - Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße - Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße - Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße - Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/Kurt-Schumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen - Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die Ignatz-Bubis-Brücke - Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht - Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai - Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße - Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße - Kreuzung Europa-Allee/Lissabonner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europa-Allee - Europa-Allee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissabonner Straße - Europa-Allee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße - Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit 2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen. Begründung: Das mit der StVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.04.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Radfahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 11 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Radfahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halten musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in neun Städten getestet und ist mit der StVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: StVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1917 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Wenn schon Poller - dann richtig
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6021 entstanden aus Vorlage: OF 1291/1 vom 30.03.2020 Betreff: Wenn schon Poller - dann richtig Beim Gang durch die Straßen ist festzustellen, dass Poller ihren Zweck häufig nicht mehr erfüllen: - "Fest" einbetonierte Poller werden rausgezogen und liegen dauerhaft irgendwo daneben. - Poller, die entfernt werden können, damit z. B. Fahrzeuge des Grünflächenamts o. Ä . eine Fläche befahren können, werden aufgeschlossen und entweder ganz entfernt oder nach Bedarf entfernt und wieder eingesetzt. Möglich ist dies, weil - Poller nicht wirklich fest und stabil einbetoniert werden; - sich die Poller, die mit einem Schließsystem ausgestattet sind, mit einem handelsüblichen Drei- bzw. Vierkantschlüssel problemlos öffnen lassen. Damit erfüllen Poller an vielen Stellen offensichtlich nicht mehr ihre Funktion. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. abschließbare Poller mit einem sicheren Schließsystem zu versehen und einen Austausch gegen das bisherige (Drei- bzw. Vierkantschlüssel) System vorrangig dort vorzusehen, wo Poller häufig illegal entfernt werden; 2. Poller generell stärker zu verankern, sodass sie mit normalem Kraftaufwand nicht aus der Verankerung zu ziehen sind; 3. das Personal, das den ruhenden Verkehr überwacht, anzuweisen, eine Prüfung der Abpollerung mit vorzunehmen und Schäden umgehend zu melden; 4. Halter von Fahrzeugen, die in Bereichen stehen, die nur durch illegales Entfernen von Pollern befahren werden können, an Kosten zur Beseitigung des Schadens zu beteiligen. Zu beobachten ist auch, dass herausgezogene Poller an manchen Stellen bereits seit Monaten liegen und die eigentlich abzusperrenden Gehwege als Fahrfläche benutzt werden. Dabei liegen die entfernten Poller deutlich sichtbar am Straßen- bzw. Wegrand. Es ist nicht nachvollziehbar, warum städtisches Personal bei Überwachung des ruhenden Verkehrs dies nicht bemerkt und den Schaden meldet. Begründung: Einige besonders unschöne Beispiele: - Gehweg Europa-Allee circa Höhe Hausnummer 133: Abschließbarer Poller ist dauerhaft nicht mehr abgeschlossen; Fahrzeugführer ziehen den Poller, fahren auf den Gehweg, stecken den Poller wieder in die Halterung; der Gehweg wird befahren und auf dem Tel-Aviv-Platz geparkt (vor Pizzeria Cimino). - Gehweg auf Höhe Europa-Allee 73: Poller sind dauerhaft entfernt, liegen am Gehwegrand. Der Gehweg wird als Parkplatz benutzt. - Gehweg Mainzer Landstraße/Ecke Kriegkstraße: Poller sind dauerhaft entfernt und liegen am Gehwegrand, da sie die Lieferfahrzeuge des ansässigen Fast-Food-Restaurants stören. In der Regel stehen hier zwei Fahrzeuge hintereinander (ein Parkplatz auf dem Grundstück). Für zu Fuß Gehende ist hier meist kein Durchkommen, und es muss (auch mit Kinderwagen!) auf die Mainzer Landstraße ausgewichen werden. - Fußweg "Kameruner Rosengärtchen"/Ecke Schneidhainer Straße: Poller locker in Halterung gesteckt, vor allem abends und nachts wird der Weg als Parkplatz genutzt. - Grünstreifen Frankenallee vor Hotel Franken: Immer wieder wird der Poller, der die Straße vom Grünstreifen trennt, entfernt; im Grünstreifen der Frankenallee sind dann Lieferfahrzeuge abgestellt (insbesondere zu Messezeiten). Fotos: privat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1548 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0
Querungsbereich auf Europa-Allee abpollern
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6012 entstanden aus Vorlage: OF 1274/1 vom 29.04.2020 Betreff: Querungsbereich auf Europa-Allee abpollern Der Magistrat wird gebeten, den Querungsbereich auf dem Mittelstreifen der Europa-Allee zwischen den Hausnummern 132 und 153 so abzupollern, dass ein Befahren mit Kraftfahrzeugen nicht mehr möglich ist und insbesondere ein Entfernen durch Unbefugte ausgeschlossen ist. Begründung: Der vorbezeichnete Bereich wird häufig mit Fahrzeugen beparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1542 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0
Aufwertung und Nutzbarmachtung von öffentlichen Grünflächen rund um das Mehrgenerationenhaus hier: Unterstützung durch den Magistrat
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6013 entstanden aus Vorlage: OF 1277/1 vom 30.04.2020 Betreff: Aufwertung und Nutzbarmachtung von öffentlichen Grünflächen rund um das Mehrgenerationenhaus hier: Unterstützung durch den Magistrat Vorgang: OIB 410/20 OBR 1 Der Magistrat wird aufgefordert, eine naturnahe Aufwertung der Grünflächen in der Schneidhainer Straße zwischen Frankenallee und Spielplatz sowie vor der Idsteiner Straße vornehmen zu lassen und sich hierzu mit Kenntnissen, Ressourcen und Ideen aus dem Stadtteil versorgen lassen und das angefügte Konzept (Anlage) des Mehrgenerationenhauses als Handlungsgrundlage anzunehmen. Der Ortsbeirat ist zu gegebener Zeit zu beteiligen. Für Aktionen zur Einbindung der Anwohnerinnen und Anwohner wird der Ortsbeirat (OIB 410) einen Betrag in Höhe von höchstens 1.500 Euro zur Verfügung stellen. Begründung: Das Gallus ist mit Grünflächen und naturnahen Bereichen weiterhin unterversorgt. Initiativen zur Verbesserung dieses Missstandes verdienen die Unterstützung von Verwaltung und Politik. Um eine angemessene Beteiligung der Bevölkerung an dem Vorhaben sicherzustellen und von dort viele Ideen einsammeln zu können, ist zur Unterstützung der Eigenleistung auch ein Geldbetrag erforderlich, der vom Ortsbeirat beigesteuert wird. Anlage 1 (ca. 663 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.05.2020, OIB 410 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1442 Aktenzeichen: 67 0
Brache am Ende der Europa-Allee Grünfläche mit Bolzplatz endlich herrichten
Antrag vom 31.03.2020, OF 1273/1 Betreff: Brache am Ende der Europa-Allee Grünfläche mit Bolzplatz endlich herrichten Vorgang: V 961/18 OBR 1; ST 2181/18 Im Nov. 2018 hatte der Magistrat mit ST 2181 dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass Aurelis als privater Erschließungsträger zur Herstellung dieser Fläche verpflichtet ist. Die Planung für die ca. 1 ha große Grünfläche sollte voraussichtlich 2019 unter Einbeziehung von Sportkreis sowie Kindern und Jugendlichen über die Kinderbeauftragten im Viertel erfolgen und dem Ortsbeirat 1 zum Beschluss vorgelegt werden. Die Wohnungen im Quartier sind verkauft und bezogen, der Druck auf die Grün-, Frei- und Spielflächen ist enorm. Von Planung über Herrichtung der Fläche bis zur Abnahme der Stadt Frankfurt nach der Anwuchspflege durch Aurelis (siehe Europagarten!) vergehen gut zwei Jahre. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert dem Ortsbeirat: 1. den Sachstand zu übermitteln; 2. mitzuteilen, wann und in welcher Form die Aurelis Sportkreis und Kinderbeauftragte in den Planungs-/Gestaltungsprozess für die Grünfläche einbezieht; 3. mitzuteilen, was zwischen Nov. 2018 und April 2020 (1,5 Jahre) geschehen ist, um diese wichtige Freifläche im westlichen Europaviertel/Gallus zur Nutzung herzurichten; 4. mitzuteilen, ob Probleme hinsichtlich der Herrichtung der Brache als Grünfläche mit einer Teilfläche Bolzplatz aufgetreten sind und wenn ja, welche; 5. was der Magistrat tun wird, damit die Fläche möglichst schnell der Bevölkerung zur Verfügung steht. Begründung: Die Wohnungen, die mit satten Gewinnen verkauft werden können, wurden zügig hochgezogen; mit der notwendigen Infrastruktur lässt man sich Zeit! Die Lebensqualität der Menschen im Neubaugebiet und im nordwestlichen Gallus leidet unter den eingeschränkten Aufenthaltsmöglichkeiten. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.08.2018, V 961 Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2181 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1616 2020 Die Vorlage OF 1273/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Parkplätze frei räumen von Schrottfahrzeugen
Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5896 entstanden aus Vorlage: OF 1239/1 vom 19.02.2020 Betreff: Parkplätze frei räumen von Schrottfahrzeugen Abgemeldete, nicht mehr fahrtüchtige Pkw und Lieferfahrzeuge werden immer wieder auf öffentlichen Parkplätzen in Wohngebieten abgestellt. Nachdem die angekündigte Frist (rotes Formular, das auf die Scheibe geklebt wird) für den Halter/die Halterin des Fahrzeugs, dieses zu entfernen, abgelaufen ist, sollte die angekündigte Maßnahme durchgeführt und das Fahrzeug entfernt werden. Dass Fahrzeuge nach Ablauf dieser Frist zum Teil noch monatelang im öffentlichen Raum vor sich hinrosten und dringend benötigte Parkflächen belegen, ist nicht hinnehmbar. In der Rebstöcker Straße rostete ein Lieferwagen nach Fristablauf August 2019 noch bis Anfang Februar vor sich hin; vor der Frankenallee 143 wartet ein Pkw seit September 2019 darauf, abgeholt zu werden. Von der Stadt angebrachte Hinweise, dass Fahrzeuge nach Ablauf einer genau datierten Frist auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt werden, hängen noch Monate - folgenlos. Maßnahmen, die die Behörden androhen, und dann monatelang nicht umsetzen, machen Behörden zur Lachnummer und signalisieren, dass Regelverstöße ohne Folgen bleiben - kein Signal, das sich der Ortsbeirat für eine Gesellschaft wünscht! A. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. im Ortsbezirk 1 abgemeldete und/oder fahruntüchtige Fahrzeuge aus dem öffentlichen Raum zu entfernen und Parkplätze frei zu räumen; 2. für nicht fahrtüchtige und/oder abgemeldete Fahrzeuge zukünftig unmittelbar nach Fristablauf die angedrohte Maßnahme (Beseitigung auf Kosten des/der Fahrzeughaltenden) umzusetzen; 3. insbesondere Parkplätze von folgenden Fahrzeugen frei zu räumen: a) Weißer Lieferwagen (ohne Kennzeichen), Parkbucht im Grünstreifen Frankenallee (circa Höhe Hausnummer 240) - seit Februar 2020; b) schwarzer Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht Frankenallee/Krifteler Straße; c) roter Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht vor Frankenallee 143; d) Mercedes-Bus ohne Nummernschilder vor der Liegenschaft Josbacher Straße 20; e) abgemeldeter Opel Corsa vor der Liegenschaft Idsteiner Straße 184; f) abgemeldeter Renault gegenüber des Fußwegs zu den Liegenschaften Wörsdorfer Straße 8 bis 10 und 12 bis 14; g) zwei Fahrzeuge gegenüber des Hostels auf der Mainzer Landstraße. B. Vor dem oben dargestellten Hintergrund wird der Magistrat weiterhin aufgefordert, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie der organisatorische Ablauf aussieht, vom Zeitpunkt, nach dem abgemeldete Fahrzeuge im Straßenraum eine Aufforderung erhalten (rote Mitteilung) bis zum Fristablauf. Beim Ortsbeirat ist der Eindruck entstanden, dass die Fahrzeuge bei Kontrollgängen erfasst werden, die Mitteilung an die Fahrzeughaltenden angebracht wird - und dann scheint es darauf anzukommen, wann bei einem Kontrollgang entdeckt wird, dass hier eine Frist abgelaufen ist und Handlungsbedarf besteht. Fotos: Privat Begründung: Die Parkplätze in Wohngebieten werden dringend benötigt, und es ist ärgerlich, wenn sie durch Schrottfahrzeuge blockiert sind. Es ist lächerlich, wenn mit Abholung und Verschrottung gedroht wird und die Stadt die Maßnahme dann monatelang nicht umsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 977 Aktenzeichen: 32 1
Wen interessieren schon die Bedürfnisse der Bevölkerung - Hauptsache die Rendite stimmt Urban Pop-, Hip-Hop- und Rapfestival - Wireless Festival Wiederholung des Desasters von 2019 nun auch in 2020?
Anregung vom 10.03.2020, OA 546 entstanden aus Vorlage: OF 1241/1 vom 19.01.2020 Betreff: Wen interessieren schon die Bedürfnisse der Bevölkerung - Hauptsache die Rendite stimmt Urban Pop-, Hip-Hop- und Rapfestival - Wireless Festival Wiederholung des Desasters von 2019 nun auch in 2020? Vorgang: V 1378/19 OBR 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Auskunftsersuchen des Ortsbeirats vom 20. August 2019, V 1378, spätestens bis zur Sitzung des Ortsbeirats im Mai 2020 zu beantworten; 2. spätestens bis zur Sitzung des Ortsbeirats im Mai 2020 eine Stellungnahme dazu abzugeben, warum das Auskunftsersuchen V 1378 nicht fristgerecht beantwortet wurde; 3. detailliert zu erklären, wie eine Interessensabwägung bei der Genehmigung der Veranstaltung stattgefunden hat. Die berechtigten Interessen der Wohnbevölkerung hinsichtlich der ungehinderten Nutzung ihrer Parks und Grünflächen sowie die Interessen von Anwohnenden und deren Schutz vor überdurchschnittlicher und nachweislich gesundheitsschädlicher Lärmbelästigung müssen abgewogen werden gegen das Gewinninteresse eines Veranstalters und (mögliche) Einnahmen der Stadt. Dieser Abwägungsprozess ist hier offenzulegen; 4. zu erläutern, welche Absprachen mit dem Veranstalter hinsichtlich Lärmemissionen getroffen wurden. Wie sich 2019 gezeigt hat, hatte die Ausrichtung der Bühnen tatsächlich den gewünschten Effekt, die direkt am Park gelegene Wohnbebauung weitgehend vor Schallemissionen zu schützen. Gleichzeitig konnte sich der Schall (insbesondere als unangenehm wahrgenommene Bässe) jedoch ungehindert über ein weites Gebiet in West-Ost-Ausrichtung über die Europa-Allee verteilen. Was wird in diesem Jahr getan, um dies zu unterbinden? Begründung: Das Auskunftsersuchen des Ortsbeirats 1 vom August 2019 hat der Magistrat trotz zweimaliger Aufforderung noch immer nicht bearbeitet. Deutlich schneller ging offensichtlich die Genehmigung des Festivals in 2020, hier werden bereits die Tickets verkauft: https://www.wireless-festival.de/de/tickets. In Nachbarschaftsforen von Gallus, Europaviertel und Rebstock sowie Kuhwald wird das für die Bevölkerung als "Horrorveranstaltung" wahrgenommene Ereignis bereits heftig diskutiert. - Der Rebstockpark wird als "übernutzt" wahrgenommen. Schäden an Grünflächen und Bäumen durch die heißen Sommer sowie Veranstaltungen, bei denen schwere Baumaschinen eingesetzt wurden, die den Boden verdichten, sind immer noch sichtbar. - Direkt Anwohnende fürchten sich vor den Schäden in ihrem Wohngebiet und Fäkalien in den Vorgärten. - Bewohnerinnen und Bewohner des Gallus und Europaviertels - insbesondere entlang der "Schneise" Europa-Allee - "freuen" sich auf zwei Tage Beschallung mit wummernden Bässen von morgens bis nachts; Familien überlegen, dieses Wochenende außerhalb Frankfurts zu verbringen und fühlen sich aus der eigenen Wohnung vergrault. Im August 2019 hat der Ortsbeirat 1 auf diese Probleme für die Bevölkerung im Ortsbezirk hingewiesen, die durch das Festival im Ortsbezirk 2 entstehen. Die entsprechenden Hinweise des sachkundigen politischen Gremiums vor Ort interessieren den Magistrat offensichtlich nicht und sind ihm noch nicht einmal eine fristgemäße Behandlung wert. Mit der Commerzbank-Arena kann Frankfurt internationalen Veranstaltern einen Ort bieten, der sich hervorragend für Festivals eignet und insgesamt eine geeignete Infrastruktur bietet. Da dem Veranstalter für die Anmietung der Location Kosten entstehen, reduziert sich natürlich der Reingewinn. Bei dem Veranstalter des Festivals handelt es sich um einen US-Profiveranstalter mit einem Jahresumsatz von sieben bis acht Milliarden US Dollar (https://investors.livenationentertainment.com), der in Frankfurt von André und Marek Lieberberg vertreten wird. Dass die Lieberbergs beste Kontakte zu Oberbürgermeister Feldmann pflegen und in die Stadtregierung hinein gut vernetzt sind, ist inzwischen gut bekannt. Nachdem das Festival in der Commerzbank-Arena 2017 aufgrund der hohen Kosten für die Location mit "negativen Deckungsbeiträgen" abgeschlossen hatte, wurde nach einem kostengünstigen Veranstaltungsort gesucht und im Grüngürtel von Frankfurt gefunden: Dem alten Rebstockpark! Es stellt sich hier der Bevölkerung zu Recht die Frage, warum sie massive Beeinträchtigungen hinnehmen muss, um einem Unternehmen eine höhere Rendite zu ermöglichen. Neben Dreck und Beschallung an diesem Wochenende ist der Park an diesem Wochenende sowie in der Woche davor und in Teilen noch Wochen später für Freizeitaktivitäten aufgrund Aufbau-, Abbau- und Wiederherstellungsarbeiten nicht nutzbar. Der Rebstockpark ist ein wichtiger Naherholungspark für viele Familien aus den umliegenden Wohnquartieren. Gerade in den Ferien wird bei schönstem Sommerwetter vielen Menschen der Stadt die Möglichkeit kostenloser Freizeitgestaltung genommen. Für die Bevölkerung bringt das Festival an dieser Stelle keinerlei Gewinn - dafür erhebliche Einschränkungen. Dass gleichzeitig nicht profitorientierte Veranstalter von Festen massive Probleme haben, ihnen auch Auflagen zur Lärmvermeidung gemacht werden, die Feste zum Teil ganz verhindern, sorgt für erhebliche Verbitterung. Es geht nicht grundsätzlich um ein Verbot von Veranstaltungen mit Musik, und auch der Ortsbeirat begrüßt es, wenn prominent besetzte Veranstaltungen, die viele junge Menschen ansprechen, in Frankfurt stattfinden. Problematisch ist, wenn sie an ungeeigneten Orten genehmigt werden. Im Gegensatz zu anderen Musikveranstaltungen im Rebstockpark, wie z. B. dem afrikanischen und karibischen Fest, wirkt der bei Festivals mit Urban Pop, Hip-Hop und Rap erzeugte Schall stark im Niederfrequenzbereich. Insofern ist die Organisation einer solchen Musikveranstaltung inmitten der Wohnsiedlungen nicht empfehlenswert. Im August 2019 hatte der Ortsbeirat bereits auf einschlägige Erkenntnisse verwiesen (https://www.allum.de/stoffe-und-ausloeser/infraschall-und-tieffrequenter-schall /wahrnehmung-und-gesundheitsrisiken/; https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/text e_40_2014_machbarkeitsstudie_zu_wirkungen_von_infraschall.pdf). Der Rebstockpark stellt nicht nur für die Bewohnerinnen und Bewohner des Ortsbezirks 2 ein wichtiges Naherholungsgebiet dar, sondern auch für die Bevölkerung der angrenzenden Wohngebiete Gallus und Europaviertel. Die Menschen interessieren sich für den Park, nehmen auch wahr, wie er unter den heißen Sommern gelitten hat, wie er von immer mehr Personen und Gruppen für Freizeitaktivitäten sowie zur Erholung genutzt wird. In seinem Einzugsbereich leben immer mehr Menschen - die Wohnsiedlungen wachsen, die Grünflächen aber nicht in gleichem Maße. Bereits im Jahr 2019 wurde die Vermutung geäußert, dass die Genehmigung erteilt wurde, weil die CEOs des Unternehmens (André und Marek Lieberberg) mit Oberbürgermeister Feldmann gut bekannt sind und auch ansonsten gute Kontakte zu Größen der Frankfurter Stadtpolitik bestehen. Da hat man sich dann bemüht, dass die Rendite stimmt - auf Kosten des Parks und der Frankfurter Bevölkerung. 2020 werden jetzt Verbindungen zu dem Bereicherungsskandal rund um die AWO gezogen: Wenn es darum geht, dass Kumpels Gewinne einfahren, schaut man nicht so genau hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.08.2019, V 1378 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1377 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 18.03.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 97 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 546 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage OA 546 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO II, TOP 72 Beschluss: Der Vorlage OA 546 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen SPD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5627, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 Aktenzeichen: 67 0
Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1
Antrag vom 18.02.2020, OF 1236/1 Betreff: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der AWO-Kreisverband Frankfurt steht unter dem Verdacht, die Stadt Frankfurt am Main unterschiedlichen Bereichen der Kooperation getäuscht zu haben, um in der Summe hohe unrechtmäßige Zahlungen zu erlangen. In der 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main berichtete die Dezernentin für Soziales, Senioren, Jugend und Recht darüber, im Dezember 2019 das Dezernat für Integration und Bildung sowie den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main über den Verdacht einer substantiellen Schädigung der Stadt Frankfurt durch den AWO-Kreisverband Frankfurt informiert zu haben. Die AWO betreibt in Frankfurt am Main derzeit 18 Kindertagesstätten, davon haben 4 Einrichtungen ihre Standorte im Bezirk des Ortsbeirates 1. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Adlerwerke, Kleyerstraße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 2. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Europagarten, Hattersheimer Straße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 3. Wurden die Abrechnungen der AWO-Lahn'sche Höfe, Rebstöcker Straße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 4. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Gutleutviertel, Gutleutstraße 32 überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1598 2020 Die Vorlage OF 1236/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Die PARTEI gegen U.B. (= Ablehnung)
Fußgängerüberweg einrichten in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wörsdorfer Straße/Wallauer Straße
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5741 entstanden aus Vorlage: OF 1185/1 vom 25.01.2020 Betreff: Fußgängerüberweg einrichten in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wörsdorfer Straße/Wallauer Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wallauer Straße/Wörsdorfer Straße einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Nicht alle Autos, die von der Europa-Allee in die Eppenhainer Straße fahren, wollen in den Stadtteil Gallus einfahren. Die Eppenhainer Straße wird auch von Autofahrern als Abkürzung genommen, die möglichst schnell zur Mainzer Landstraße gelangen wollen. Aus diesem Grund hat der Autoverkehr in diesem Teil der Eppenhainer Straße enorm zugenommen. Für die dortige Bevölkerung muss deshalb ein sicheres Queren der Eppenhainer Straße möglich sein, vor allem auch für die dortige ältere Bevölkerung, die teils nicht mehr so mobil ist, und auch für die Kinder in diesem Bereich. Deshalb ist hier ein gekennzeichneter Fußgängerüberweg dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 818 Antrag vom 11.10.2021, OF 177/1 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 896 Aktenzeichen: 32 0
Zebrastreifen dringend für die Schulwegsicherung der Grundschule Europaviertel benötigt - auch in einer Tempo-30-Zone muss die Stadt die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5754 entstanden aus Vorlage: OF 1212/1 vom 07.02.2020 Betreff: Zebrastreifen dringend für die Schulwegsicherung der Grundschule Europaviertel benötigt - auch in einer Tempo-30-Zone muss die Stadt die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten In der Schulwegsicherheitsbegehung der Grundschule Europaviertel am 13.09.2019 hat sich schnell herauskristallisiert, dass die Kreuzung Hattersheimer Straße/Niedernhausener Straße die Problemzone ist. Der Weg in die Grundschule wird hier von den zwei Baustellen "Solid" und "Zebra" flankiert. Ein Überqueren ist durch diese Baustellen mit der eingeschränkten Übersichtlichkeit ein klarer Gefahrenpunkt. Durch die Anlieferzone der Baustelle "Zebra" auf der Europa-Allee ist diese Straße leider nur eine bedingte Alternative. Eine Überquerung der Hattersheimer Straße an der Ampel Europa-Allee und Wiedereinbiegen in die Niedernhausener Straße ist wegen der Baustelle nicht möglich. Die Problematik wurde auf der angesprochenen Schulwegbegehung bei den zuständigen Behörden adressiert. Die Elterninitiative war überdies hinaus tätig und hat die Verantwortlichen der Baustellen mit ins Boot geholt, um eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten leben können. Ergebnis war ein Gespräch am 13.11.2019 und die Ausarbeitung alternativer Ideen zwischen Aurelis und dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE). Unter Variante 2 (Bild siehe Anlage) wurde die Zebrastreifenlösung diskutiert, die sich als präferierte Lösung für Aurelis und auch der Elterninitiative herauskristallisiert hat. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dem Problem mit einem Zebrastreifen (es wird hierbei an die Lösung durch einen gelben Zebrastreifen gedacht, wie er an Baustellen eingesetzt wird) in einer Tempo-30-Zone entgegenzutreten. Der Magistrat soll sich für diese Lösung einsetzen, auch wenn seitens des ASE Bedenken entgegenstehen, da man sich auf die Verordnung R-FGÜ 2.1 Absatz 3 beruft, wonach Zebrastreifen für Tempo-30-Zonen entbehrlich seien. Begründung: Die vorgeschlagene Lösung mit einem gelben Zebrastreifen sollte relativ schnell und einfach umsetzbar sein und stellt für die Beteiligten die bevorzugte Variante dar. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Lösung im Westend an der Ecke Feuerbachstraße/Kettenhofweg (nähe Bettinaschule) auch in einer Tempo-30-Zone umgesetzt wurde. Es ist den Eltern schwer zu vermitteln, warum eine Verordnung angewendet werden soll, um im Endeffekt ihre Kinder auf dem Schulweg nicht richtig zu schützen. Des Weiteren kann in der Formulierung "entbehrlich" ein Definitionsspielraum und kein Ausschlusskriterium gesehen werden. Zumal in der R-FGÜ unter 2.3 Absatz 3 von begründeten Ausnahmefällen gesprochen wird. Um einen solchen Ausnahmefall scheint es sich letztendlich ja auch im Westend zu handeln. Anlage - (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 142 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1027 Aktenzeichen: 32 1
Linie 46 verlängern, Europaviertel besser an den ÖPNV anbinden
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5745 entstanden aus Vorlage: OF 1191/1 vom 24.01.2020 Betreff: Linie 46 verlängern, Europaviertel besser an den ÖPNV anbinden Der Magistrat wird gebeten, bei der VGF zu beantragen, dass die Buslinie 46 spätestens zum nächsten Fahrplanwechsel über die derzeitige Endhaltestelle "Hauptbahnhof" hinaus unter Andienung der Haltestellen "Taunusanlage", "Alte Oper" bis zum Unicampus Westend unter Beibehaltung der aktuellen Taktung verlängert wird. Begründung: Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 wurde der Betrieb der Buslinie 46 zwischen den Haltestellen "Hauptbahnhof" und "Wasserweg" bis auf wenige Fahrten wöchentlich eingestellt. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 wurden auch die verbleibenden Fahrten zwischen Hauptbahnhof und Wasserweg eingestellt. Die Linie verkehrt nun lediglich auf der kurzen Strecke zwischen Römerhof und Hauptbahnhof. Dadurch soll die Anbindung des Europaviertels an den ÖPNV bis zur Inbetriebnahme der Verlängerungsstrecke der U 5 sichergestellt werden. Dies ist zwar mehr als wünschenswert, jedoch auch verbesserungsfähig. Nicht zuletzt aufgrund der erneuten Verzögerungen der Bauarbeiten an der Verlängerungsstrecke der U 5 ist eine bessere Anbindung des Europaviertels an die Innenstadt und den Unicampus Westend dringend geboten. Durch die Schäden an der Tunnelvortriebsmaschine wird sich die Eröffnung der Verlängerungsstrecke der U 5 ins Europaviertel nach derzeitigem Kenntnisstand wenigstens bis 2024 verzögern, sodass die provisorische Ersatzlinie 46 dringend weiter ausgebaut werden muss. Eine Verlängerung der Buslinie 46 bis zum Unicampus Westend bringt zwei wesentliche Vorteile: Zum einen nutzen die meisten Fahrgäste die Linie 46 - nicht zuletzt aufgrund ihres abrupten Endes spätestens am Hauptbahnhof - als Zubringer zu Umstiegshaltestellen, von denen sie auf andere Verkehrsmittel oder Linien wechseln, insbesondere an den Haltestellen "Stephensonstraße"(zur S-Bahn-Station "Galluswarte"), "Platz der Einheit" (zur U-Bahn-Station "Festhalle/Messe") sowie an der Endhaltestelle "Hauptbahnhof" (zentraler Umstiegspunkt). Insbesondere eine direkte Anbindung an die Frankfurter Innenstadt ist derzeit für die Bewohner des Europaviertels nicht gegeben. Eine solche könnte indirekt über die Haltestelle "Alte Oper" und den Zugang über die Fressgass' ermöglicht werden. Zum anderen ist der Unicampus Westend derzeit nur unzureichend über den ÖPNV zu erreichen. Dabei ist insbesondere die U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" nicht für die derzeit bestehenden hohen Fahrgastzahlen ausgelegt. Eine bis zum Unicampus verlängerte Buslinie 46 würde zum einen von den im Europaviertel und im fußläufig zur Europa-Allee gelegenen Teil des Gallus wohnenden Studenten als Direktverbindung zum Campus genutzt. Zum anderen könnten aus dem Umland anreisende Studenten die Buslinie 46 als Alternative zur U-Bahn nutzen. Gleichzeitig bieten die Haltestellen "Taunusanlage" und "Alte Oper" für viele Berufstätige im Europaviertel einen leichteren Heimweg von ihrer Arbeitsstätte in der Frankfurter Innenstadt. Darüber hinaus wird die Buslinie 46 im morgendlichen Berufsverkehr bereits durch die Buslinie 64 verstärkt, die die vorgeschlagene Linienführung selbst bedient, jedoch nach dem Campus Westend weitere Haltestellen bis zur Endhaltestelle in Ginnheim anfährt. Auch die guten Erfahrungen mit der Buslinie 64 im Bereich zwischen Römerhof und Unicampus Westend sprechen für die Weiterführung der Linie 46 auf dem vorgeschlagenen Linienweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 752 Aktenzeichen: 92 11
Tel-Aviv-Platz - Privatisierung einer öffentlichen Fläche: „Was sind Zusagen des Magistrats wert?“
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5569 entstanden aus Vorlage: OF 1152/1 vom 12.12.2019 Betreff: Tel-Aviv-Platz - Privatisierung einer öffentlichen Fläche: "Was sind Zusagen des Magistrats wert?" Der Tel-Aviv-Platz ist der einzige größere Platz im Gallus und im Europaviertel, und die Bevölkerung nimmt an der Planung zur Platzgestaltung seit Jahren großen Anteil. Im Ortsbeirat wurden zahlreiche Anregungen zur Gestaltung und Bürgerbeteiligung verabschiedet. Mit Unverständnis wurde registriert, dass das Gebäude über dem Tunnelmund ("Querriegel") nicht - wie immer wieder kommuniziert - für Gastronomie genutzt wurde und stattdessen das Gebäude an eine private Kita vermietet wurde. Hier wurde früh der Verdacht geäußert, dass vermutlich "scheibchenweise" dem Kita-Betreiber Zugeständnisse gemacht werden, die nicht den Interessen der Bevölkerung im Gallus und Europaviertel entsprechen. Insbesondere wurde befürchtet, dass die Kita Außenflächen erhält, und so die öffentliche Fläche verkleinert wird. Alle gegenüber der Bevölkerung und dem Ortsbeirat abgegebenen Stellungnahmen versichern, dass es keine Änderungen in der Planung zur Platzgestaltung gibt und dass keine Flächen zur alleinigen Nutzung durch die Kita abgetrennt werden. Nun ist zu beobachten, dass im Zuge der Umgestaltung des Tel-Aviv-Platzes die öffentliche Fläche zwischen dem Quergebäude und dem Tunnelmund eingezäunt wurde und für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich ist. Die Kita hat bereits begonnen, den so entstandenen Platz mit Spielgeräten zu gestalten. Eltern berichten, dass es Verhandlungen zwischen dem Kita-Betreiber und der Stadt gegeben hätte, da die Kita Außenflächen in Richtung Europagarten übernehmen wollte. Dies wäre abgelehnt worden, und im Sinne eines Kompromisses hätte man der Kita die Flächen hinter dem Gebäude überlassen. (Foto privat) Auf allen bisher bekannt gegebenen Plänen wurde der Bereich zwischen Quergebäude und Tunnelmund als mit Bäumen bepflanzter Durchgang zwischen den beiden Seiten der Europa-Allee dargestellt. Offensichtlich sind am Ortsbeirat vorbei Fakten geschaffen worden, die allen Zusagen des Magistrats widersprechen und nicht dem Stand der Planung entsprechen. Auch die Bürgerinnen und Bürger können sich zu Recht getäuscht fühlen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. zu erklären, wer diese Nutzungsänderung veranlasst hat, wie sie zustande gekommen ist und wer letztlich die Nutzungsänderung genehmigt hat; 2. zu erklären, warum nicht zumindest der Ortsbeirat über die Planänderung informiert wurde; 3. zu prüfen und zu berichten, ob eine Spielfläche für unter Dreijährige auf einem sogenannten Tunnelmund über eine vierspurige "Stadtautobahn" unter gesundheitlichen Gesichtspunkten genehmigungsfähig ist; 4. zu prüfen und zu berichten, ob eine Genehmigung zur Nutzung einer Freifläche für Kleinkinder an dieser problematischen Stelle dem Kita-Betreiber vorliegt und ob der Magistrat diese Genehmigung dem Ortsbeirat vorlegen kann; 5. die Nutzungsänderung umgehend rückgängig zu machen und die Fläche wieder in eine öffentliche Nutzung zu überführen. Begründung: Der Ärger darüber, dass die Stadt hier Zusagen gebrochen hat, ist bei den Anwohnenden groß. Die Bevölkerung hat regen Anteil an den Planungen zur Gestaltung des Platzes genommen. Menschen sind in die Ortsbeiratssitzungen gekommen, Informationsveranstaltungen und Planungswerkstätten waren rege besucht. Die Menschen müssen sich auf Zusagen der Planer verlassen können. Dass die gewünschte Gastronomie am Europagarten nicht kommt und dass das Gebäude stattdessen für eine Kita genutzt wird, hat viele enttäuscht und für viel Unmut gesorgt. Dazu kam der recht schlechte Start der Einrichtung, die Parkplätze für "anliefernde" Eltern auf dem als autofrei geplanten Platz nutzte. In diesem Zusammenhang wurde dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern zugesichert, dass es keine Außenflächen für diese Kita geben wird. Dem ist nun offensichtlich nicht so, und die Bevölkerung kann sich zu Recht hintergangen fühlen. Unabhängig davon stellt sich die Frage, welche Vorgaben Außenflächen von Kindereinrichtungen erfüllen müssen. Auch die Freifläche für die Drei- bis Sechsjährigen auf dem Gebäude der Kita liegt über der vierspurigen Europa-Allee. Aktuell ist das Verkehrsaufkommen noch relativ gering, spätestens mit Öffnung der Europa-Allee an ihrem östlichen Ende, und wenn dadurch die Verbindung zum Bankenviertel hergestellt ist, wird das Verkehrsaufkommen dramatisch ansteigen. Da sich am Tunnelmund zwei Fahrstreifen auf einen verengen, sind auch Staus zu erwarten. Und direkt darüber sollen Kinder (in den Abgasen) spielen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 751 Aktenzeichen: 66 0
Straße frei für Einsatzfahrzeuge - Schneidhainer Straße nicht zur Einbahnstraße umfunktionieren
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5462 entstanden aus Vorlage: OF 1128/1 vom 07.11.2019 Betreff: Straße frei für Einsatzfahrzeuge - Schneidhainer Straße nicht zur Einbahnstraße umfunktionieren Entlang der Schneidhainer Straße wird zwischen Wörsdorfer Straße und Niedernhausener Straße beidseitig geparkt. Erlaubt ist das Parken entlang des östlichen Gehwegs; entlang des westlichen Gehwegs ist das Abstellen von Pkw nicht vorgesehen, da die Niedernhausener ab der Wörsdorfer Straße keine Einbahnstraße mehr ist. Regelmäßig, insbesondere ab dem späten Nachmittag, wird auch der westliche Bereich der Schneidhainer Straße zum Parken genutzt. Dabei fahren die Fahrzeuge auch auf dem Gehweg vor den beiden Kitas auf. Der Gehweg ist für Fußgänger nicht mehr nutzbar, ein Ausweichen auf die Straße ist gefährlich, da die parkenden Fahrzeuge die Fahrbahn ohnehin stark verengen. Da es sich hier um den Fußweg zu den beiden Kitas handelt, stellt ein nicht nutzbarer Gehweg ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar. Die Schneidhainer Straße wird zwischen Wörsdorfer Straße und Niedernhausener Straße faktisch zur Einbahnstraße. Etwas breitere Einsatzfahrzeuge können häufig diese Engstelle kaum oder nur mit vorsichtigem Manövrieren passieren. Da sich in der Verlängerung der Schneidhainer Straße die Feuerwehrzufahrt zum Tel-Aviv-Platz befindet, muss diese Zufahrt gesichert sein. (Quelle: privat) Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. den westlichen Gehweg entlang der Schneidhainer Straße zwischen Wörsdorfer Straße und dem Kurvenbereich Niedernhausener Straße/Tel-Aviv-Platz gegen auffahrende Fahrzeuge zu sichern; 2. zur Sicherung des Gehwegs Bügel und keine Poller einzubetonieren, da Poller immer wieder rausgerissen werden, um auf gesperrten Bereichen fahren und parken zu können (siehe Tel-Aviv-Platz!). Begründung: Die Situation in diesem Bereich der Schneidhainer Straße hat sich zunehmend verschlechtert und ist so nicht hinnehmbar. Zum einen werden zu Fuß Gehende gefährdet, da sie auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Da sich hier zwei Kitas befinden und die Schneidhainer Straße auch ein beliebter Fußweg aus dem Gallus zum Supermarkt ist, muss der Gehweg frei gehalten werden. Zum anderen wird hier aber auch der fließende Verkehr behindert: Die Straße wird hier faktisch zur Einbahnstraße, zudem kann oft in die Wörsdorfer Straße nicht problemlos abgebogen werden. Wenn in diesem Bereich ein Lieferfahrzeug abgestellt wird - was häufig genug vorkommt -, kann ein breites Einsatzfahrzeug der Feuerwehr die Engstelle nicht mehr passieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 504 Aktenzeichen: 66 5
Einen Fußgängerüberweg an der Rebstöcker Straße schaffen - Straßen für Kinder sicherer machen
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5463 entstanden aus Vorlage: OF 1129/1 vom 08.11.2019 Betreff: Einen Fußgängerüberweg an der Rebstöcker Straße schaffen - Straßen für Kinder sicherer machen Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Rebstöcker Straße (etwa auf Höhe der Hausnummer 93) nahe der nördlichen Fahrspur der Frankenallee einen sicheren Fußgängerüberweg anzulegen. Sollte ein Fußgängerüberweg an dieser Stelle nicht möglich sein, so sollen stattdessen zwei separate Fußgängerüberwege in der Rebstöcker Straße und der Eppenhainer Straße auf derselben Höhe geschaffen werden. Begründung: Die Überquerung der Rebstöcker Straße ist an der besagten Stelle besonders riskant. Das liegt daran, dass sich unmittelbar nach der Kreuzung der Rebstöcker Straße mit der Frankenallee die Eppenhainer Straße befindet. Folglich muss seitens der Fußgänger auf diverse Richtungen geachtet werden. Hinzu kommt, dass häufig Lkw und Pkw im Bereich der Kurve parken, sodass die Straße schwer einsehbar ist. Durch einen Fußgängerüberweg würden Fahrzeuge an dieser Stelle langsamer fahren. Der Weg wird häufig von Kindern genutzt, bietet aber keinen sicheren Überweg. Die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen besagt zwar, dass in Tempo-30-Zonen Fußgängerüberwege entbehrlich sind, es wird jedoch in der gesamten Frankenallee sinnvollerweise von der Ausnahme Gebrauch gemacht. Deswegen ist dies kein Grund, an der angrenzenden Rebstöcker Straße keinen Fußgängerüberweg zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 500 Aktenzeichen: 32 1
Bewohnerparkzone in der Mammolshainer Straße
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5465 entstanden aus Vorlage: OF 1131/1 vom 10.11.2019 Betreff: Bewohnerparkzone in der Mammolshainer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mammolshainer Straße auf einer Straßenseite eine Bewohnerparkzone einzurichten. Begründung: Der Parkdruck im alten Gallus ist in der Vergangenheit immer weiter angestiegen. Durch das Europaviertel und durch viele Baustellen parken Autos und Transporter in den Bereichen, die sonst den Anwohnern zur Verfügung gestanden haben. Um das Parken in der Nähe der eigenen Wohnung wieder möglich zu machen, muss in der Mammolshainer Straße zumindest einseitig eine Bewohnerparkzone eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 442 Aktenzeichen: 32 1
Neugestaltung der Straßenbahnhaltestelle „Gustavsburgplatz“
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5466 entstanden aus Vorlage: OF 1132/1 vom 10.11.2019 Betreff: Neugestaltung der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" neu zu gestalten und die dortige Aufenthaltsqualität zu verbessern. Hierfür sollen insbesondere die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden: 1. Barrierefreie Gestaltung der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz"; 2. Entsiegelung der Flächen zwischen den Fahrbahnen der Rebstöcker Straße, die nicht für die Haltestelle benötigt werden; 3. Entfernung der Poller und Ersatz durch Bäume und Pflanzentröge sowie 4. Gestaltung der neu entstandenen Grünfläche. Begründung: Die Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" ist derzeit ein hässliches Provisorium, das sich aufgrund der flächendeckenden Versiegelung im Sommer stark aufheizt. Durch die Fertigstellung vieler Wohnungen im Umfeld der Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" wird dieser Bereich wieder von Fahrgästen der Straßenbahn genutzt. Im Zuge des zweigleisigen Ausbaus in der Rebstöcker Straße soll der Bereich neu gestaltet werden und den Bürgern eine bessere Aufenthaltsqualität vor allem beim Warten auf die Bahn bieten. Die für Verkehr gesperrten Flächen sollen nicht weiter durch Poller, sondern durch Pflanzen und Pflanzgefäße abgegrenzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1875 Antrag vom 11.10.2021, OF 231/1 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1126 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Glascontainer ersetzen beziehungsweise versetzen
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5457 entstanden aus Vorlage: OF 1122/1 vom 01.11.2019 Betreff: Glascontainer ersetzen beziehungsweise versetzen Der Magistrat wird aufgefordert, den Glascontainer an der Pariser Straße zwischen den Hausnummern 14 und 16 weiter westlich in dieser Straße an den Gleisfeldpark zu versetzen. Dabei soll geprüft werden, ob am Rand des Gleisfeldparks (oder an geeigneter anderer Stelle) Unterflurcontainer installiert werden können. Sollte dies technisch möglich sein, wird der Magistrat gebeten, diese Unterflurcontainer einzubauen und auf die blauen Glascontainer zu verzichten. Begründung: Leider kommt es immer wieder vor, dass in den Abend- und Nachtstunden Altglas in diesem Glascontainer entsorgt wird. Dies führt zu einer immer wieder auftretenden Lärmbelästigung der Anwohner. Wie auf der Grafik zu sehen, sind davon mehrere Häuser betroffen. Unterflurcontainer sind viel leiser und bieten zudem mehr Platz für größere Mengen Altglas. Gerade in dicht bebauten Wohngebieten sollten diese daher anstatt der üblichen Glascontainer Verwendung finden. Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 498 Aktenzeichen: 66 5
Mehr Bäume im Europaviertel
Antrag vom 10.11.2019, OF 1124/1 Betreff: Mehr Bäume im Europaviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob bzw. an welcher Stelle im Europaviertel mehr Bäume gepflanzt werden könnten. Geprüft werden soll die Fläche in der Mitte der Europa-Allee zwischen dem Tunnel und der Straße "Am Römerhof". Begründung: Bäume sind in Zeiten von Klimawandel und schlechter Luft in unserer Stadt extrem wichtig. Deswegen sollten mehr Bäume gepflanzt werden, wo es möglich ist. Wie auf den Bildern zu sehen ist, gibt es in diesem Bereich der westlichen Europa-Allee zwar schon Bäume, jedoch sind noch große Flächen frei, die zurzeit nur mit Rasen bewachsen sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1124/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1124/1 wurde zurückgezogen.
Aufstellen von Verkehrsspiegeln im Kreuzungsbereich Idsteiner Straße/Hattersheimer Straße
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5349 entstanden aus Vorlage: OF 1067/1 vom 11.10.2019 Betreff: Aufstellen von Verkehrsspiegeln im Kreuzungsbereich Idsteiner Straße/Hattersheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Idsteiner Straße/Hattersheimer Straße zwei Verkehrsspiegel in der Idsteiner Straße (Süd- und Nordseite) aufzustellen beziehungsweise anzubringen, um bei der Ausfahrt aus der Hattersheimer Straße aus südlicher Richtung und aus nördlicher Richtung in die Idsteiner Straße Einsicht in den Verkehr der Idsteiner Straße zu geben, der aus westlicher Richtung kommt. Begründung: Die Verkehrsspiegel sind erforderlich, um dem Verkehr (Fahrräder/Autos, sonstige Verkehrsmittel) eine gefahrlose Einfahrt in die Idsteiner Straße zu gewähren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 286 Aktenzeichen: 66 7
Zweigleisiger Ausbau der Rebstöcker Straße für die Straßenbahnlinie 14
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5353 entstanden aus Vorlage: OF 1075/1 vom 14.10.2019 Betreff: Zweigleisiger Ausbau der Rebstöcker Straße für die Straßenbahnlinie 14 Der Magistrat wird gebeten, den Straßenbahnlinienweg auf der Rebstöcker Straße zweigleisig auszubauen. Begründung: Die Straßenbahnlinie 14 wird aktuell zwischen der Haltestelle "Ordnungsamt" und der Endhaltestelle "Gustavsburgplatz" eingleisig geführt. Zukünftig soll die Straßenbahnlinie 14 bis zur Mönchhofstraße weitergeführt werden. Durch Verspätungen kann es dann bei den Fahrten stadteinwärts zu Rückstau auf der Mainzer Landstraße kommen, da die Strecke zwischen Mönchhofstraße und der Abzweigung zum Gustavsburgplatz auch von den Straßenbahnlinien 11 und 21 genutzt wird. Die Auslastung auf diesem Streckenabschnitt ist bereits heute hoch. Unnötige Verspätungen durch Rückstaus sollen vermieden werden, um die Zuverlässigkeit und Attraktivität des ÖPNV zu stärken. Die Rebstöcker Straße ist breit genug, um ein zweites Gleis zu verlegen. Die Straße ist bereits heute in voller Breite asphaltiert, sodass keine weitere Versiegelung von Böden erforderlich wird. Die Probleme einer eingleisigen Streckenführung können heute schon bei der Straßenbahnlinie 16 beobachtet werden, die regelmäßig stadtauswärts im Rückstau steht, da die Straßenbahnlinie 17 auf einen entgegenkommenden Zug warten muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 281 Aktenzeichen: 92 14
Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5355 entstanden aus Vorlage: OF 1077/1 vom 04.10.2019 Betreff: Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt Vorgang: M 37/15 Die Realisierung des sogenannten dritten Bauabschnitts zur Umgestaltung der Frankenallee - dem Bereich zwischen Kelkheimer Straße und Homburger Damm - inklusive der Sanierung der Gehwege nördlich und südlich der Frankenallee steht noch immer aus. Die Umgestaltung und Aufwertung der Frankenallee wurde 2002 - also vor 17 Jahren! - zu einem zentralen Projekt der "Sozialen Stadt Gallus" erklärt. An der zuletzt mit dem Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 37, festgestellten Situation in der Begründung der Bau-/Finanzierungsvorlage zur Neugestaltung der Frankenallee für den zweiten Bauabschnitt hat sich hinsichtlich des Zustands der Frankenallee im Bereich des dritten Bauabschnitts nichts verändert. Die Umgestaltung im dritten Bauabschnitt ist eng verknüpft mit dem Durchstich des Homburger Damms. Es bietet sich aber an, die Arbeiten, die im Rahmen des dritten Bauabschnitts durchgeführt werden sollten, wie folgt zu trennen: - Teilstück A - Kelkheimer Straße bis Rebstöcker Straße - vorgezogen; - Teilstück B - Rebstöcker Straße bis Homburger Damm. Durch die Umgestaltung der Frankenallee nur bis zur Rebstöcker Straße können die Bauarbeiten beim Durchstich des Homburger Damms ausgeführt werden, ohne neu gestaltete Flächen zu beschädigen. Für Baumaschinen oder als Lagerflächen stehen in diesem Fall immer noch die Flächen zwischen Rebstöcker Straße und Schloßborner Straße/Bahndamm zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. eine Bau-/Finanzierungsvorlage basierend auf dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Umgestaltung der Frankenallee im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" für den (Teil-) Bereich der Frankenallee zwischen Kelkheimer Straße und Rebstöcker Straße vorzulegen; 2. bei Ablehnung der vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Trennung des Bereichs zur Umgestaltung der Frankenallee eine Alternative vorzuschlagen, nach der zeitnah auch die Aufenthaltsqualität des westlichen Bereichs der Frankenallee verbessert wird. Begründung: In dem Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 37, heißt es zum Zustand von Frankenallee, Gehwegen und Beleuchtung: "Durch die deutliche Unterversorgung des Gallus mit qualitativ hochwertigen Aufenthaltsflächen stellt der innenliegende Grünbereich ein wichtiges, jedoch bisher vernachlässigtes und gering genutztes Freiflächenpotential dar. Die Aufwertung der Frankenallee war daher seit 2002 ein zentrales Schlüsselprojekt der ‚Sozialen Stadterneuerung Gallus' . . Die Grünflächen vermitteln derzeit einen abweisenden und verschlossenen Eindruck, was der Entwicklung eines kommunikativen öffentlichen Raums entgegensteht. Der Oberflächenbelag der Gehwege ist in einem erneuerungsbedürftigen Zustand. Das vorhandene Pflastermaterial entspricht nicht den heutigen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Gegenwärtig ist der Gehweg in Verbundsteinpflaster sogenanntem ‚Knochenpflaster' ausgeführt. Eine barrierefreie Führung durch taktile Leitelemente im Bereich von Querungen ist durch den hohen Fugenanteil des Pflasters und die dadurch bedingte schwierige Tastbarkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen kaum möglich. Leiteinrichtungen und Querungshilfen für behinderte Menschen fehlen weitestgehend. Die Radverkehrsführung ist nicht eindeutig und die Beleuchtungsanlage ist veraltet. Insgesamt wirkt der Straßenraum heterogen und unübersichtlich ...." Der Feststellung des Magistrats ist nur zuzustimmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 37 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 284 Aktenzeichen: 60 10
Wendeverbot Europa-Allee/Lissabonner Straße: „Verkehrswende“ ermöglichen
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5351 entstanden aus Vorlage: OF 1070/1 vom 14.10.2019 Betreff: Wendeverbot Europa-Allee/Lissabonner Straße: "Verkehrswende" ermöglichen Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Verbot des Wendens" (VZ 272) auf der Europa-Allee, Kreuzung Lissabonner Straße, Fahrtrichtung stadtauswärts, unverzüglich - und nicht erst bei Verwirklichung einer Gesamtlösung für die Kreuzung - entfernen zu lassen. Begründung: Vor mehr als vier Jahren war das Wenden auf der Europa-Allee aufgrund des damaligen schmalen Mittelstreifens (kleiner zwei Meter) und eines zu weiten Wendekreises der Fahrzeuge objektiv nicht möglich, und es bestand zu Recht ein Wendeverbot. Mittlerweile ist der Mittelstreifen, auf dem die U-Bahn-Trasse der U 5 gebaut wird, circa zehn Meter breit und 180-Grad-Turns sind auch für Lkw problemlos möglich und behindern auch nicht andere Verkehrsflüsse. Beschwerden auf Entfernen des Schildes wurden seitens der Stadt bisher abgewiesen mit der Begründung, dass man eine Gesamtlösung für die Kreuzung anstrebe. Seitdem hat sich die Gesamtsituation der Kreuzung zwar etwas verbessert, aber das sinnlose Verkehrszeichen ist geblieben. Bekanntlich dauern "Gesamtlösungen" des Magistrats in der Regel viele Jahre, meist sogar Jahrzehnte. Daher ist sogar eher zu befürchten, dass das besagte Verkehrsschild im Zuge des Wartens auf eine "Gesamtlösung" durchrosten und in der Folge unsinnigerweise erneuert werden muss. Nach dem Abmontieren des Verkehrsschildes würde das Wenden (180-Grad-Turn) keine veränderte Ampelschaltung erfordern. Derzeit wenden Verkehrsteilnehmer trotz des Wendeverbots völlig gefahrlos. Selbst Polizeifahrzeuge (ohne Alarm) wenden dort verbotenerweise. Kein Mensch hält sich an dieses dort unsinnige Verkehrszeichen. Die derzeit formell legale Lösung über das Abbiegen (90 Grad) in die Lissabonner Straße würde dazu führen, dass man zusätzliche 50 Meter Fahrstrecke hat und dann ein zweites Mal an einer Ampel steht und noch mal um 90 Grad von der Lissabonner Straße in die Europa-Allee einbiegen muss. Man verliert ein bis zwei Minuten an roten Ampeln, ärgert sich maßlos über die Sinnlosigkeit und belästigt durch Abgase und Lärm die Bürgerinnen und Bürger in der Lissabonner Straße. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 278 Antrag vom 02.08.2020, OF 1379/1 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6341 Antrag vom 05.04.2022, OF 409/1 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2011 Aktenzeichen: 32 1
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