Meine Nachbarschaft: Eppenhainer Straße
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Vorlagen
Liefer- und Ladezonen auf der Europa-Allee einrichten
Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3245 entstanden aus Vorlage: OF 677/1 vom 11.11.2022 Betreff: Liefer- und Ladezonen auf der Europa-Allee einrichten Der Magistrat wird gebeten, entlang der Europa-Allee stadteinwärts zwei Liefer- und Ladezonen einzurichten. Hierzu sollen jeweils Parkplätze umgewidmet werden. Eine Lieferzone soll direkt hinter der Kreuzung Europa-Allee/Eppenhainer Straße eingerichtet werden, eine weitere hinter der Ausfahrt Europatunnel vor dem Prädium. Die Liefer- und Ladezonen sollen werktags von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr eingerichtet werden. Begründung: In den genannten Abschnitten befinden sich zahlreiche Einzelhändler, Gewerbe und Gastronomiebetriebe, die beliefert werden müssen. In zwei Kiosken befinden sich zudem Filialen von Paketlieferanten, die mehrmals täglich von Paketdiensten beliefert werden. Vor allem große Pakete werden von Kundinnen und Kunden auch mit dem Auto abgeholt. Fast rund um die Uhr während üblicher Liefer- und Geschäftszeiten wird in diesen Bereichen neben dem Parkstreifen in zweiter Reihe geparkt. Die Europa-Allee wird von der Buslinie M 46 und aufgrund der vielen Baustellen von zahlreichen Lkws befahren, die hier immer wieder behindert werden. Der Ortsbeirat erhofft sich durch die Einrichtung der Zonen eine Entschärfung der Falschparkersituation und mehr Sicherheit auf der Europa-Allee. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 789 Antrag vom 21.05.2023, OF 890/1 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4067 Aktenzeichen: 32-1
Geschwindigkeitskontrollen und Kontrolle durch KART im Europaviertel
Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3255 entstanden aus Vorlage: OF 691/1 vom 20.11.2022 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen und Kontrolle durch KART im Europaviertel Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Landespolizei und/oder die städtische Verkehrspolizei einen mobilen Blitzer für mehrere Wochen in der Europa-Allee aufstellen. Dies soll durch eine Bestreifung durch KART in der Europa-Allee und der Straße der Nationen ergänzt werden. Für den mobilen Blitzer wird der mittlere oder westliche Abschnitt der Europa-Allee als geeignet angesehen. Die Kontrollen durch KART sollten vor allem freitags und samstags in den späten Abend- und Nachtstunden stattfinden. Begründung: Die Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohner in der Europa-Allee über schnelle und laute Fahrzeuge häufen sich wieder. Da Lärmblitzer aufgrund der Zweispurigkeit nicht eingesetzt werden können, erhoffen sich die Anwohnerinnen und Anwohner durch die Aufstellung mobiler oder festinstallierter Blitzer mehr Ruhe und Sicherheit auf der Straße. Auch auf der an das Europaviertel angrenzenden Straße der Nationen haben Anwohnerinnen und Anwohner von der Brücke aus mehrfach vermeintlich getunte, laute Autos und Motorräder beobachtet, die hier auch Rennen fahren. Dies sollte durch KART unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 877 Antrag vom 23.05.2023, OF 675/2 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4499 Aktenzeichen: 32-1
Verlegung der Hundeauslauffläche im Gallus in den Europagarten
Antrag vom 12.11.2022, OF 676/1 Betreff: Verlegung der Hundeauslauffläche im Gallus in den Europagarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Hundeauslauffläche im Gallus, die zwischen Pariser Straße, Römischem Ring, Straße der Nationen und dem Baufeld 44 der Messe liegt, zu verlegen. Die Auslauffläche soll nach Eröffnung des Europagartens auf Teilflächen im mittleren oder westlichen Europagarten eingerichtet werden. Bis zur Eröffnung des Europagartens soll die nordöstliche Wiese im Lotte-Specht-Park als Hundeauslauf dienen. Die Fläche soll durch Niedernhausener Straße, Schwalbacher Straße und dem den Lotte-Specht-Park diagonal querenden Weg begrenzt werden. Die Hundeauslauffläche soll auf der Internetseite der Stadt Frankfurt aufgeführt werden, eine Detailkarte und Luftbilder sollen erstellt werden. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, die Detailkarte, Luftbilder und Übersichtskarte auf der Internetseite der Stadt wieder zugänglich zu machen, da die Links aktuell alle nicht geöffnet werden können. Begründung: Die auf Grund der Anregung vom Ortsbeirat 1 eingerichtete Hundeausfläche im Gallus wird genutzt, birgt auf Grund der zwei die Fläche durchquerenden Wege aber hohes Konflikt- und Unfallpotential. Während Auslaufflächen in anderen Ortsbezirken in größere Grünflächen integriert sind und durch Wege begrenzt werden, wurde im Ortsbezirk 1 eine einzige, ungeeignete Fläche ausgewiesen. Vor allem der in der Mitte gelegene asphaltierte Weg wird viel von Radfahrer*innen und E-Scooter-Nutzer*innen befahren. Diese nehmen wenig Rücksicht auf freilaufende, rennende, sich gegenseitig jagende Hunde, so dass es schon mehrmals zu Zusammenstößen kam, die für Mensch und Hund schmerzhaft sein und zu Verletzungen führen können. Daher meiden viele Halter*innen die Fläche. Der Europagarten wird nach seiner Eröffnung ausreichend Rasenflächen bieten, um sowohl dem Freizeitbedürfnis der Menschen als auch dem Freilaufbedürfnis der Tiere gerecht zu werden. Der Europagarten ist weitestgehend an den Promenaden durch Heckenbepflanzungen eingegrenzt, so dass ein sicherer Abstand zur Niedernhausener und Pariser Straße eingehalten werden kann. Bis zur Eröffnung soll ein kleiner Teil des Lotte-Specht-Parks genutzt werden, der allerdings weniger sicher und von der Grundfläche her nicht dauerhaft ausreichend ist. Quelle: Geoportal Frankfurt, in rot: aktuelle Fläche, in blau: mittlerer und westlicher Europagarten Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 676/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Annahme)
Lieferzone für die Pariser Straße
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3030 entstanden aus Vorlage: OF 662/1 vom 16.10.2022 Betreff: Lieferzone für die Pariser Straße Vorgang: OM 2825/22 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, in der Parkbucht zwischen Pariser Straße 10 und 12 eine Lieferzone einzurichten, welche von Montag bis Samstag von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr gilt. Diese Anregung soll parallel zur Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2825, realisiert werden. Begründung: Aktuell wird der Gehweg vor Pariser Straße 10 häufig zugeparkt, sodass Eltern mit ihren Kindern morgens beim Verlassen des Hauses behindert werden. Das Café in der Pariser Straße 8 benötigt Platz für Anlieferungen. Ebenso wird häufig die Pariser Straße von breiten Lkws zugeparkt, welche die Linienbusse an der Durchfahrt behindern, was zu langen und lauten Hupsignalen führt. Mit der Einrichtung der Lieferzone kann die Situation entschärft werden. Damit sich die Situation vor Ort nicht weiter verschärft, soll diese Anregung parallel zur Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2825, realisiert werden. Vorschlag Lieferzone Falschparkende auf dem öffentlichen Gehweg innerhalb der amtlich gesiegelten Feuerwehrzufahrt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2825 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2351 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 371 Antrag vom 02.02.2025, OF 1524/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6548 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haltverbot Hattersheimer Straße einrichten
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3014 entstanden aus Vorlage: OF 637/1 vom 16.10.2022 Betreff: Haltverbot Hattersheimer Straße einrichten Der Magistrat wird gebeten , in der Hattersheimer Straße auf dem Abschnitt zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße ein Haltverbot einzurichten. Begründung: Durch das rücksichtslose Parken vor den Baumscheiben wird nicht nur der Verkehr (inklusive Gegenverkehr, nachfolgender Verkehr, Lkws, Radfahrende) erheblich behindert und gefährdet, sondern auch zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Personen, die dadurch schlechter gesehen werden, insbesondere bei Dunkelheit und Regen. Am 13. September parkten auf diesem Abschnitt sechs Pkws auf der Fahrbahn, zweimal verdeckten sie die Sicht sogar im Kreuzungsbereich. Das Problem verstärkt sich nochmals zu Messezeiten, obwohl es für Messebesucher entsprechende Parkplätze gibt. Um mehr Grün zu haben sowie aus Umweltgründen entfallen in den Parkbuchten der o. g. Straße einige Stellplätze zugunsten von Pflanzenbeeten und Baumscheiben. Dies möchten einige Autofahrende offensichtlich nicht hinnehmen und parken dann einfach vor der Baumscheibe am Fahrbahnrand, obwohl es im Umkreis Tiefgaragen gibt. Dieses dreiste und rücksichtslose Verhalten nötigt nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern gefährdet insbesondere Radfahrende und behindert teilweise sogar die FES, was regelmäßig zu Hupkonzerten führt. Teilweise werden sogar bereitgestellte Mülltonnen von der FES nicht abgeholt, weil auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge die Zuwegung versperren. Dadurch muss auf eigene Kosten eine kostenpflichtige Sonderleerung beauftragt werden, was zu einer vermeidbaren Mehrbelastung für Anwohnende führt. Nach Rücksprache mit der städtischen Verkehrspolizei handelt es sich nicht mehr um "Parken in zweiter Reihe", wenn die Baumscheibe länger als fünf Meter ist, weshalb derartiges Verhalten aktuell nicht geahndet wird. Daher empfiehlt die städtische Verkehrspolizei die Beantragung eines Haltverbots über den Ortsbeirat, was hiermit erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 399
Skatepark/Pumptrack Europaviertel
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2800 entstanden aus Vorlage: OF 598/1 vom 15.09.2022 Betreff: Skatepark/Pumptrack Europaviertel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo im Gallus für einen Skatepark und/oder eine Pumptrackanlage geeignete Flächen vorhanden sind. Dabei soll insbesondere geprüft werden, inwieweit dies in Einklang gebracht werden kann mit den Wünschen einiger Jugend lichen für die noch zu entwickelnde Fläche am Ende der Europa-Allee. Begründung: Gerade ältere Kinder und Jugendliche brauchen weitere Bewegungsangebote in der Stadt. Mehrere Eltern und Jugendliche haben diesen Wunsch, auch gab es dazu eine Petition auf FFM.de - Frankfurt fragt mich, die über 200 Unterstützer generieren konnte. Da die Antwort der Verwaltung etwas zurückhaltend war, soll diesem Wunsch hiermit nochmal Nachdruck verliehen werden. Des Weiteren hat das Grünflächenamt den Ortsbeirat per E-Mail über das Beteiligungsverfahren zur Grünfläche West informiert und dort mitgeteilt, dass sich die beteiligten Jugendlichen "u. a. ein Basketballfeld, ein Fußballplatz, eine Skateranlage und Tischtennisplatten" wünschen. Daher soll geprüft werden, ob dort oder in der Nähe genügend Platz ist, eine Skateranlage/Pumptrack zu installieren. Falls nicht, soll die Skateranlage/Pumptrack an einem anderen Ort im Europaviertel oder altem Gallus entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2809
Fahrradbügel Hattersheimer Straße anbringen
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2803 entstanden aus Vorlage: OF 603/1 vom 17.09.2022 Betreff: Fahrradbügel Hattersheimer Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten , in der Hattersheimer Straße vor der Idsteiner Straße an der AWO Kita Europagarten Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Da es an der o. g. Stelle Bedarf für sichere Fahrradbügel gibt, wie man dem Bild entnehmen kann (aktuell notdürftig am Rammschutz der Baumscheibe angeschlossen, wie auf den beigefügten Bildern zu erkennen ist), sollen Bügel zum sicheren Anschließen von Fahrrädern angebracht werden. Diese würden ebenso dazu beitragen, das illegale Beparken des Gehwegs durch Pkw-Fahrer zu unterbinden. An der gegenüberliegenden Straßenseite wurden zu diesem Zweck bereits Poller montiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 324 Beratung im Ortsbeirat: 1
Poller und Fahrradbügel Pariser Straße versetzen/ergänzen
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2825 entstanden aus Vorlage: OF 629/1 vom 18.09.2022 Betreff: Poller und Fahrradbügel Pariser Straße versetzen/ergänzen Der Magistrat wird gebeten, die äußeren beiden Poller auf dem Bürgersteig vor der Pariser Straße 14 und 16 zu versetzen und um einen zusätzlichen Poller zu ergänzen, welcher für Wartungen und Anlieferungen entnommen werden kann. An der ursprünglichen Position der beiden Poller vor der Bordsteinkante sollen Fahrradbügel angebracht werden. Begründung: Der Gehweg zwischen Pariser Straße 14 und 16 wird fortwährend zum illegalen Parken von Pkws missbraucht. Durch die o. g. Maßnahme soll dies künftig unterbunden werden. Dieser Bereich muss lediglich bei Wartungsarbeiten oder größeren Anlieferungen befahren werden, weshalb z. B. der Hausmeister die Poller entnehmen können muss. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt auf der gegenüberliegenden Seite über den Römischen Ring. Daher ist es nicht notwendig, diese Zufahrt dauerhaft offen zu halten. Da in diesem Bereich bisher keine Möglichkeit existiert, Fahrräder sicher abzustellen, besteht dringender Bedarf an Fahrradbügeln. Beispiel Falschparkende Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.10.2022, OF 662/1 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3030 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 321 Aktenzeichen: 66-2
Ampelsteuerung am Ende der Straße der Nationen für Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2744 entstanden aus Vorlage: OF 435/2 vom 22.08.2022 Betreff: Ampelsteuerung am Ende der Straße der Nationen für Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Ampelsteuerung am Ende der Straße der Nationen vor dem Eingang zur Messe als Bedarfsampel für Fußgängerinnen und Fußgänger zu schalten. Zu Fuß Gehende sollen hier mit Vorrang Grün erhalten, siehe Lageplan weiter unten. Begründung: Fußgängerinnen und Fußgänger aus Richtung der Philipp-Reis-Straße in Richtung Pariser Straße müssen die Ampel vor dem Messeeingang passieren. Diese Ampel ist eine typische "Bettelampel", die für Fußgängerinnen und Fußgänger immer Rot zeigt, auch wenn fast kein Autoverkehr stattfindet. Zu Messezeiten gibt es hier lange Fahrzeugschlangen, die vor dem Eingang Messe trotz Grün halten müssen, bis sie einfahren können. Fußgängerinnen und Fußgänger brauchen auch hier die Möglichkeit, zeitnah die Straße überqueren zu können. Lageplan Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 48 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2621 entstanden aus Vorlage: OF 559/1 vom 20.08.2022 Betreff: Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV Der Magistrat wird gebeten, anlässlich des Schienenersatzverkehrs in der Mainzer Landstraße im August/September 2022, 1. bei der Einrichtung von Schienenersatzverkehr und bei der Verlegung von ÖPNV-Haltestellen künftig dafür Sorge zu tragen, dass auch mobilitätseingeschränkte Nutzerinnen und Nutzer wie Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie auf einen Rollator angewiesene Menschen gut vorankommen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Nutzung von Rolltreppen in der Regel untersagt ist, wenn ein Rollator von der Krankenkasse beschafft wurde. 2. insbesondere sicherzustellen, dass die genannten Personengruppen halbwegs komfortabel zum Hauptbahnhof mit seinen vielen Umstiegsmöglichkeiten gelangen können; 3. notfalls für die genannten Personengruppen neben dem normalen Schienenersatzverkehr einen Ruf-Taxiservice einzurichten. Begründung: In den Sommerferien ist bzw. war für den Abschnitt Mönchhofstraße bis Platz der Republik/Hohenstauffenstraße ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet, die Linien 11, 14 und 21 bedienten diesen Abschnitt mit der Ausnahme der Haltestellen "Mönchhofstraße", "Wickerer Straße" und "Rebstöcker Straße" nicht. Durch den SEV entstanden besonders an den Haltestellen "Mönchhofstraße" und "Hohenstauffenstraße" größere Laufwege. Außerdem wurden die Niederflurhaltestellen "Mönchhofstraße", "Galluswarte" und "Glauburgstraße" nicht bedient. Die eingesetzten Busse verfügten einerseits teilweise nicht über Niederflurtechnik, andererseits sind sämtliche Haltestellen des SEV nicht barrierefrei ausgebaut, sodass auch ein Niederflurbus hier ein nur schwer zu meisterndes Hindernis darstellt. Die Nutzung des ÖPNV ist/war für mobilitätseingeschränkte Reisende während des SEV daher sehr beschwerlich. Eine solche Situation gilt es künftig zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 612 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Durchgehendes Haltverbot Pariser Straße einrichten
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2623 entstanden aus Vorlage: OF 562/1 vom 09.06.2022 Betreff: Durchgehendes Haltverbot Pariser Straße einrichten Der Magistrat wird gebeten , entlang der gesamten Pariser Straße beidseitig ein Haltverbot für die Fahrbahn einzurichten (die Parkbuchten sind davon nicht betroffen). Begründung: Aktuell bestehen nur vereinzelte Haltverbote, z. B. in Einmündungsbereichen. Parkende Fahrzeuge (insbesondere SUV) "in zweiter Reihe" behindern jedoch häufig die Durchfahrt, sodass z. B. die Poller an der Kurveninnenseite angefahren werden und Busse und Lkw behindert werden. Dies ist bereits mehrfach vorgekommen und führt zu unnötigen Kosten für die Stadt, wenn z. B. Lkw hier nicht mehr problemlos vorbeikommen und aufgrund der Falschparkenden Poller und Bodenplatten beschädigt werden. Da am Tel-Aviv-Platz ein Parkhaus existiert, gibt es auch für Besuchende keinen Grund, auf der Fahrbahn zu parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2825
Fahrradbügel Europa-Allee West anbringen
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2622 entstanden aus Vorlage: OF 561/1 vom 18.08.2022 Betreff: Fahrradbügel Europa-Allee West anbringen Der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Europa-Allee 130 links des Hauszugangs sowie rechts der Garagenzufahrt Fahrradbügel anzubringen. Begründung: An den o. g. Stellen parken häufig widerrechtlich SUVs auf dem Gehweg, wodurch sie dort eine Behinderung darstellen. Die hohen Bordsteine stellen für SUVs leider kein Hindernis dar, den Bürgersteig zu befahren. Wie in den Abbildungen unten ersichtlich, können Fahrräder aktuell nur an Schildermasten angeschlossen werden, was zeigt, dass hier Bedarf an Fahrradbügeln besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2826 Antrag vom 08.01.2023, OF 755/1 Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3593 Antrag vom 12.04.2023, OF 819/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3908
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel Eppenhainer Straße/Idsteiner Straße
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2643 entstanden aus Vorlage: OF 590/1 vom 16.08.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel Eppenhainer Straße/Idsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, die nordwestliche gepflasterte Gehwegfläche entlang der Idsteiner Straße neben dem Kreuzungsbereich mit der Eppenhainer Straße gegenüber der Bushaltestelle mit einer ausreichenden Anzahl an Radbügeln versehen zu lassen. Begründung: Viele Anwohnende aus dem Gallus nutzen die Buslinie 52 und legen die letzte Meile zu ihrer Wohnung mit dem Fahrrad zurück. Sie können ihr Rad derzeit jedoch nicht sicher anschließen. Anlagen: Auszug aus Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2815 Aktenzeichen: 66-2
Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2633 entstanden aus Vorlage: OF 579/1 vom 19.08.2022 Betreff: Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur Der Magistrat wird gebeten , die im Ortsbezirk 1 im öffentlichen Straßenraum bereits bestehenden Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge farblich zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung soll farblich und in der Wahl des Piktogramms analog zu den Markierungen der neu einzurichtenden Parkplätze erfolgen. Begründung: Im Ortsbezirk 1 gibt es einige der wenigen Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, z. B. in der Bethmannstraße, am Eschenheimer Tor, in der Pariser Straße oder in der Brüsseler Straße. Bei der Vorstellung des Ausbaukonzepts für Ladeinfrastruktur wurde erwähnt, dass die Parkplätze an den neuen Ladesäulen zukünftig blau eingefärbt und mit einem Piktogramm versehen werden sollen. Hierdurch sollte auch unaufmerksamen Autofahrerinnen und Autofahrern eindeutig klar werden, dass diese Parkplätze für Elektrofahrzeuge (und Plug-In-Hybride) während des Ladevorgangs vorbehalten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2823
Namensschild Grünfläche/Hundewiese „Am Stadtplatz“ anbringen
Antrag vom 18.08.2022, OF 560/1 Betreff: Namensschild Grünfläche/Hundewiese "Am Stadtplatz" anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Grünfläche/Hundewiese "Am Stadtplatz" zwischen Römischer Ring, Pariser Straße und Messe entsprechende Straßennamensschilder anzubringen. Begründung: Die o.g. Schilder wurden bisher nicht angebracht, anders als am Gleisfeldpark, was dazu führt, dass viele Menschen die Fläche nicht kennen oder sich schwerer orientieren können. . Quelle: Googlemaps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 560/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU (= Annahme)
Verkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße?
Antrag vom 01.08.2022, OF 558/1 Betreff: Verkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen gab es auf der Mainzer Landstraße 2021 und 2022 (bisher)? 2. An welchen Stellen werden regelmäßig Radarkontrollen durchgeführt und wie häufig? Wie ist die Quote der Verstöße hierbei? 3. Wie oft und wo wird der Enforcement Trailer eingesetzt? Wie sind hier die Quoten? 4. Wäre die Installation einer festen Blitzersäule denkbar, bspw. an den Kreuzungen Mainzer Landstraße und Krifteler Straße oder Schwalbacher Straße? Wenn nein, warum nicht? 5. Werden auch Lärmmessungen der Autos durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Mehrere Anwohner haben sich über die Geschwindigkeit der Autos auf der Mainzer Landstraße, vor allem im Abschnitt zwischen der Schwalbacher und Rebstöcker Straße, beschwert. Autos fahren hier oft 70 oder mehr km/h. Auch fällt auf, dass zunehmend laute und "aufgemotzte" Autos dabei sind, die sehr viel Lärm entwickeln und so Anwohnerinnen und Anwohner stören. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 472 2022 Die Vorlage OF 558/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kürzere Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger - Verkehrsführung an der Baustelle Spardabank-Tower soll Belange aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer berücksichtigen
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2428 entstanden aus Vorlage: OF 510/1 vom 07.06.2022 Betreff: Kürzere Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger - Verkehrsführung an der Baustelle Spardabank-Tower soll Belange aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer berücksichtigen Der Magistrat wird gebeten, die Belange von Fußgängerinnen und Fußgänger bei der Einrichtung von Baustellen zu beachten. Bei der Baustelle für den Spardabank-Tower an der Europa-Allee soll der rechte Fahrstreifen für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger freigegeben werden. Zudem sollen die vorderen Frankfurter Hütchen demontiert und der nun kombinierte Fuß-/Radweg ohne Stolperfallen eingerichtet werden. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Baustellenzufahrt auch über die Straße der Nationen und das Messegelände eingerichtet werden kann, sodass Fuß- und Radweg an der Europa-Allee uneingeschränkt genutzt werden können. Begründung: Die Anlieferung der Baustelle für den Spardabank-Tower erfolgt zurzeit über die Europa-Allee, die Fahrzeuge fahren unterhalb der Emser Brücke auf das Gelände. Zu diesem Zweck wurde der Fußweg gesperrt und der Radweg auf die rechte Fahrspur stadtauswärts verlegt. Fußgängerinnen und Fußgänger müssen nun vor der Brücke die Europa-Allee queren und können auf Höhe Parigot/Deutsche Bahn die Europa-Allee erneut queren. Für Menschen, die nicht so gut zu Fuß sind, erhöht sich die Gehzeit stark, da bis zu fünf Ampelphasen statt der bisherigen einen Ampelphase für die beiden zusätzlichen Querungen benötigt werden können. Die bisherige Trennung des Radstreifens durch Frankfurter Hütchen kann vor allem bei Dunkelheit zu einer Gefährdung führen, da sie schlecht zu sehen sind. Auch die Warnbaken und Absperrgitter stehen teilweise auf dem Weg und verengen diesen unnötig. Quelle: eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2479 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Unterflur-Glascontainer für die Pariser Straße
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2426 entstanden aus Vorlage: OF 506/1 vom 07.06.2022 Betreff: Unterflur-Glascontainer für die Pariser Straße Der Magistrat wird gebeten , die vorhandenen Altglascontainer in der Pariser Straße, jeweils in der westlichen und (insbesondere) östlichen Kurve, durch Unterflurcontainer mit größerem Volumen zu ersetzen. Begründung: Entweder reichen die vorhandenen Container nicht aus oder der Leerungsrhythmus ist nicht optimal eingestellt. Zudem hat die zuständige Firma immer wieder Probleme bei der fristgerechten Entleerung. Da die Glascontainer auf einem stark frequentierten Bürgersteig stehen, auf dem auch viele Kinder unterwegs sind, stellen die Glasflaschen eine große Gefahrenquelle dar. In der Frankenallee wurden bereits Unterflurcontainer aufgestellt. Unterflurcontainer verfügen über ein größeres Volumen, erzeugen weniger Lärm und fügen sich optisch gut in die Umgebung ein. Aktuelle Situation (Fotos privat) Unterflurcontainer Frankenallee Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2394 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0
Fuß- und Radweg entlang der Straße Am Römerhof II
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2424 entstanden aus Vorlage: OF 504/1 vom 13.06.2022 Betreff: Fuß- und Radweg entlang der Straße Am Römerhof II Der Magistrat wird gebeten, den Belag des als "gemeinsamer Fuß- und Radweg" (Verkehrszeichen 240) gekennzeichneten Weges entlang der Straße Am Römerhof zwischen Schmidtstraße und der Straße der Nationen zu erneuern. Der erneuerte Weg soll zudem nur noch als Gehweg (Verkehrszeichen 239) gekennzeichnet werden. Um den Belangen des Radverkehrs Rechnung zu tragen, soll zwischen Europa-Allee und Straße der Nationen der rechte Fahrstreifen in einen Fahrradweg umgewandelt werden. Begründung: Entlang der stark befahrenen Straße gibt es aus Richtung Gallus kommend in Richtung Rebstock/Kuhwaldsiedlung nur einen sehr schmalen Weg, den sich zurzeit Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer teilen müssen. Der Abschnitt ist zudem Teil des Schulwegeplans, von einem sicheren Schulweg kann hier allerdings nicht die Rede sein. Es bedarf entsprechend einer Umverteilung der Verkehrsflächen, um für Rad- und Fußverkehr ausreichend Platz zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2813 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2126 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Zebrastreifen vor Kita Lahn`sche Höfe
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2416 entstanden aus Vorlage: OF 494/1 vom 07.06.2022 Betreff: Zebrastreifen vor Kita Lahn`sche Höfe Der Magistrat wird gebeten, vor der Kita Lahn`sche Höfe an der Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße einen weiteren Fußgängerüberweg zur Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" einrichten zu lassen. Begründung: Viele Bewohnerinnen und Bewohner der Lahnstraße und Kindergartenkinder der Kita Lahn`sche Höfe machen in der Regel keinen Umweg über den existierenden Zebrastreifen in Richtung Gustavsburgplatz, sondern queren die Straße direkt an der Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße. Ein weiterer Fußgängerüberweg macht den Weg der Kitakinder und Bewohnerinnen und Bewohner der Lahnstraße sicherer und komfortabler. Planung Marie-Pfungst-Platz Quelle: Grünflächenamt Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2360 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit in der Kölner Straße
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2423 entstanden aus Vorlage: OF 503/1 vom 09.05.2022 Betreff: Verkehrssicherheit in der Kölner Straße Der Magistrat wird gebeten, die geltende Vorfahrtsregel im Bereich der Einmündung Warschauer Straße in die Kölner Straße stärker durchzusetzen, um dadurch die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Insbesondere sollen dabei Maßnahmen zur Verhinderung des Parkens auf der Kölner Straße im Einmündungsbereich geprüft werden. Begründung: Die Kölner Straße ist beginnend von der Frankenallee als Einbahnstraße in westlicher Fahrtrichtung ausgestaltet. Von der nördlichen Seite her (von der Europa-Allee) trifft die Warschauer Straße auf die Kölner Straße. Beide Straßen sind Teil einer ausgewiesenen Tempo-30-Zone. Es gilt die Rechts-vor-links-Regel. Diese wird allerdings häufig nicht beachtet, weil die bauliche Situation dem Verkehr auf der Kölner Straße suggeriert, sich auf einer Vorfahrtstraße zu befinden. Eine Beschilderung existiert nicht, und der Blick in die Einmündung wird regelmäßig durch parkende Fahrzeuge versperrt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2550 Antrag vom 17.06.2024, OF 1325/1 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5750 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1
Mehr Sichtbarkeit für den Schaukasten Gleisfeldpark
Antrag vom 06.06.2022, OF 509/1 Betreff: Mehr Sichtbarkeit für den Schaukasten Gleisfeldpark Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Schaukasten Gleisfeldpark auf den Tel-Aviv-Platz umzusetzen. Begründung: Der Schaukasten des Ortsbezirks 1, welcher derzeit am Gleisfeldpark steht, konnte anfangs nicht auf dem zentralen Tel-Aviv-Platz des Europaviertels West aufgestellt werden, da die Baumaßnahmen noch nicht abgeschlossen waren. Mit Fertigstellung des Tel-Aviv-Platzes ändert sich die Situation endlich, sodass der Schaukasten an seinem endgültigen und zentralen Bestimmungsort aufgestellt werden kann (ca. 60 m weiter südöstlich). Der Tel-Aviv-Platz verfügt aufgrund der zentralen Lage sowie aufgrund der Nahversorgungsmöglichkeiten über eine deutlich höhere Frequentierung von Anwohnenden des Ortsbezirks 1, als die Randlage zum Gleisfeldpark vor der Kuhwaldsiedlung (Ortsbezirk 2). Erschwerend kommt hinzu, dass der Gehweg von Westen kommend aufgrund der Baustelle (Flurstück 18) für die nächsten Jahre nicht mehr passierbar ist, weshalb die ohnehin schon geringe Sichtbarkeit des Schaukastens weiter abnimmt. Ein geeigneter Aufstellort wäre z.B. vor der östlichen Fassadenseite von Flurstück 22 (Europa-Allee 120), mit dem Rücken zur Fassade und Glasseite Richtung Osten. Mit der Rückseite zur Fassade würde man ebenso die ständigen Graffiti sowie nicht genehmigte Werbung verhindern. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 509/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mobilität im Ortsbezirk 1: Busverkehr im Gallus optimieren und verknüpfen
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2195 entstanden aus Vorlage: OF 444/1 vom 03.05.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Busverkehr im Gallus optimieren und verknüpfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der nächsten planmäßigen Überarbeitung des Buslinienkonzeptes die folgenden Anregungen zur Optimierung des Busverkehrs im Gallus und zur Vermeidung teurer Parallelverkehre umgesetzt werden können: 1. Andienung der Ackermannstraße/Ecke Friedrich-Ebert-Siedlung mit ein bis zwei Haltestellen. 2. Schaffung einer Busverbindung zwischen Schloßborner Straße und Rebstöcker Straße. 3. Optimierte Verknüpfung des Gallus mit dem Gutleut. 4. Verknüpfung des Straßenbahn- und Busnetzes an mehreren Stellen anstatt nur der Galluswarte. 5. Vermeidung des Parallelverkehrs in der Kleyerstraße (Buslinie 52 und Straßenbahnlinie 14). 6. Aufwertung der Buslinie 87 und Änderung der Linienwege der Buslinien 52 und 87 (siehe Foto Vorschlag Buslinienkonzept Gallus). Begründung: Fehlende Verknüpfungen und bisher nicht erschlossene Viertel erschweren den Umstieg auf den ÖPNV und machen Umwegfahrten erforderlich. Gleichzeitig kann auf teure Parallelverkehre z. B. in der Kleyerstraße verzichtet werden. Intelligente Anpassungen der Linienführung und zusätzliche Umsteigemöglichkeiten führen nicht zwangsläufig zu Mehrkosten, erhöhen aber die Attraktivität für die Fahrgäste. (Vorschlag Buslinienkonzept Gallus) Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2162 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92 11
Zweiphasiger Umbau für den Übergang des Radwegs Gleisfeldpark auf die Pariser Straße
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2212 entstanden aus Vorlage: OF 463/1 vom 02.05.2022 Betreff: Zweiphasiger Umbau für den Übergang des Radwegs Gleisfeldpark auf die Pariser Straße Vorgang: OM 1372/22 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, den vom Mobilitätsdezernat in der März-Sitzung des Ortsbeirates 1 vorgeschlagen Anschluss des Radwegs Gleisfeldpark an die Pariser Straße in zwei Phasen umzusetzen. In einem ersten Schritt soll umgehend der Bordstein in Verlängerung des Radweges abgesenkt werden. In einem zweiten Schritt sollen zu einem späteren Zeitpunkt die vorgeschlagenen Fahrradbügel montiert werden. Der zweite Schritt soll erst erfolgen, wenn die Ersatzbushaltestelle entweder an ihren ursprünglichen Platz zurückverlegt wird oder sie nach Eröffnung der U 5 ersatzlos gestrichen werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Pläne zur Verbindung des Radwegs im Gleisfeldpark mit der Pariser Straße. Aktuell befindet sich an dem Übergang die Ersatzbushaltestelle "Maastrichter Ring" für die Linie M 46. In der Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1372, hat der Ortsbeirat im Januar den Magistrat bereits zur barrierefreien Umgestaltung der Bushaltestelle aufgefordert. Dies kann durch das Absenken des Bordsteins erreicht werden. Die Absenkung ermöglicht dann auch Radfahrerinnen und Radfahrer die bequeme Zufahrt zum Gleisfeldpark. Die Aufstellung der Fahrradbügel soll zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden, um den Wartebereich für Fahrgäste der M 46 nicht zu versperren und vor allem das Ein- und Aussteigen für Personen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen problemlos zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1372 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2611 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1922 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Parkbank an der Kirche Maria Hilf
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2205 entstanden aus Vorlage: OF 454/1 vom 06.05.2022 Betreff: Parkbank an der Kirche Maria Hilf Der Magistrat wird gebeten, in der Nähe bzw. am Platz vor der Kirche Maria Hilf im Gallus (Rebstöcker Straße 70) eine Parkbank auf städtischem Grund aufzustellen. Begründung: Die Gottesdienstbesucher sind meist älter und müssen zum Teil etwas laufen, bis sie zur Kirche gelangen. Bei einigen besteht der Wunsch, sich beim Warten auf den Beginn des Gottesdienstes setzen zu können. Da nicht ganz klar ist, welcher Bereich des Weges/Platzes der Stadt und welcher der Gemeinde Maria Hilf gehört, sollte die Stadt bestimmen, welcher Aufstellpunkt für die Bank am geeignetsten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1761 Aktenzeichen: 67 0
Fußgängerampel Europa-Allee vor Europagarten-Tunnel optimieren
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2208 entstanden aus Vorlage: OF 459/1 vom 08.05.2022 Betreff: Fußgängerampel Europa-Allee vor Europagarten-Tunnel optimieren Der Magistrat wird gebeten, die Schaltung der Fußgängerampel an der südlichen Europa-Allee vor der östlichen Ausfahrt des Europagarten-Tunnels (gegenüber dem Gebäude Praedium ) für zu Fuß Gehende zu optimieren. Begründung: Aktuell dauert es an der o. g. Stelle nach Betätigung des Tasters circa doppelt so lange im Vergleich zur nördlichen Europa-Allee (nördlich des mittleren "Grünstreifens"), bis zu Fuß Gehende eine Grünphase erhalten, was als unverhältnismäßig empfunden wird. Dies animiert viele zu Fuß Gehende und Radfahrende dazu, die Ampel bei Rot zu überqueren, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2158 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Vogelfütterung im Europaviertel unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2209 entstanden aus Vorlage: OF 460/1 vom 08.05.2022 Betreff: Vogelfütterung im Europaviertel unterbinden Der Magistrat wird gebeten, an der Hundewiese "Am Stadtplatz" zwischen Römischer Ring, Pariser Straße und Straße der Nationen ein Schild mit dem Hinweis aufzustellen, dass das Füttern von Vögeln verboten ist. Begründung: Unbekannte legen an der o. g. Stelle alle drei bis vier Tage kiloweise nicht artgerechtes Vogelfutter (Getreide) aus. In der Nähe der Futterstelle wurden bereits zwei verendete Krähen gesichtet. Die Taubenpopulation im Europaviertel hat sich rasant vermehrt. Die Hinterlassenschaften verunreinigen inzwischen ganze Häuserfassaden und Balkone erheblich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1946 Aktenzeichen: 67 0
Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075 entstanden aus Vorlage: OF 253/2 vom 29.01.2022 Betreff: Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark Vorgang: OM 77/16 OBR 2; ST 1112/16; ST 419/17; ST 1159/17; V 1043/18 OBR 2; ST 321/19; V 100/21 OBR 2; ST 2126/21 Der Magistrat wird gebeten, am Übergang vom alten zum neuen Rebstockpark, sprich an der Straße Zum Rebstockbad, sowie an der Messestraße einen Fußgängerüberweg/Zebrastreifen einzurichten. Mit der Anregung dieser Überquerung spricht sich der Ortsbeirat ausdrücklich für diese Lösung aus, die jahrelange, unbefriedigende und gefährlichen Situation für kleine und große Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nutzerinnen und Nutzer mit einem - aus Sicht des Ortsbeirates - angemessenen Umsetzungsaufwand endlich zu lösen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Tor auf Höhe des Rebstockparks zwischen den beiden Straßen Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus Rebstock (im Folgenden als "das Tor" bezeichnet) auch während Messezeiten geöffnet bleiben kann. Falls nein, bittet der Ortsbeirat um eine valide Begründung; 2. ob die Situation des Übergangs vom alten zum neuen Rebstockpark nicht einer grundlegenden Neubewertung aufgrund sich einer sich stetig verändernden tatsächlichen Ausgangslage bedarf, da in den letzten Jahren weitere Nutzerinnen und Nutzer, also potenziell "Überquerende" in den Stadtteil hinzugetreten sind (z. B. aktuell Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie die zwei Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Allee sowie der Montgolfier-Allee, aber auch aus Europa-Allee/Pariser Straße; sowie in der Perspektive die zu errichtenden Quartiere: Ergänzungsbebauung Rebstock sowie Quartier "Am Römerhof" - siehe hierzu auch die Begründung). Begründung: In der Stellungnahme vom 29.11.2021, ST 2126, weist der Magistrat darauf hin, dass das Einbringen einer Fußgängerampel in das Verkehrsleitsystem (Stellungnahme vom 08.02.2019, ST 321) technisch und finanziell zu aufwendig wäre. Siehe auch die Stellungnahme vom 03.07.2017, ST 1159. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wird in dieser Stellungnahme ebenfalls als wenig sinnvoll erachtet. Diese Erkenntnis beruht auf der Tatsache, dass "das Tor" zwischen beiden Straßen zu Messezeiten geschlossen wird und der Fußgängerüberweg dann "nicht weiterführen würde". Diese Ansicht des Magistrats wird vom Ortsbeirat nicht geteilt! Die Messestraße/das Messeparkhaus Rebstock wird nur zu bestimmten bzw. großen Messen genutzt, zu allen anderen Tagen im Jahr ist das Tor zwischen beiden Straßen demnach geöffnet und wird von zahlreichen Fußgängern sowie Fahrradfahrern genutzt. Es wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern im Übrigen angeregt, "das Tor" auch während Messezeiten geöffnet zu lassen. Zumal "das Tor" auch als einer der Gründe vom Magistrat genannt wurde, einen Fußgängerübergang nicht zu befürworten. Die Gefahr, die die Überquerung der Straße Zum Rebstockbad für Parknutzerinnen und Parknutzer sowie Besucherinnen und Besucher darstellt, ist in den letzten Jahren hinreichend beschrieben worden. Dennoch gilt zu bedenken, dass weitere Nutzerinnen und Nutzer, also "Überquerende" hinzugekommen sind. Die Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie die zwei Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Allee sowie der Montgolfier-Allee werden von Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Quartier sowie Anwohnerinnen und Anwohner der Europa-Allee/Pariser Straße besucht. Diese Kinder überqueren oft, aber nicht immer in Anwesenheit von Erwachsenen, überqueren ebenfalls beide Straßen täglich, eine Schul- oder Kindergartenschließung während Messezeiten ist nach Kenntnisstand eines Mitglieds des Ortsbeirates nicht vorgesehen. Laut der Stellungnahme vom 17.02.2017, ST 419, erfordert die Erstellung eines Konzepts, welches mit der Anregung am 30.05.2016, OM 77, durch den Ortsbeirat 2 gefordert wurde, "weitere ämterinterne Abstimmungen, die innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist leider nicht abgeschlossen werden können". Die letzte Aktualisierung hierzu am 04.07.2017. Abschließende Fragen aus "Gesprächen mit der Messe Frankfurt" (Stellungnahme ST 1112) stehen zudem offenbar noch immer aus. Die Einbringung eines Fußgängerüberweges würde zum endgültigen Abschluss dieser Bemühungen führen können. Der Bau einer Brücke wird u. a. laut Stellungnahme ST 2126 weiterhin geprüft. Der Bau einer großen Betonbrücke würde mutmaßlich die Idylle des neuen und alten Rebstockpark wesentlich einschränken. Zudem würde der Bau sowie die Instandhaltung aller Wahrscheinlichkeit nach einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand darstellen, der kaum an der Stelle der Öffentlichkeit gegenüber vertretbar wäre. Der Ortsbeirat ließe sich bei der beschriebenen Grundskepsis möglicherweise ja in der Causa der Brücke noch durch eine großartige Planung des Magistrats von der Brücke überzeugen, aber die verkehrliche Situation bei Übergang alter und neuer Rebstockpark bedarf einer raschen und möglichst kurzfristigen Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 77 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1112 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1159 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 321 Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 100 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2126 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2057 Antrag vom 26.09.2023, OF 756/2 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2057) vorgelegt hat. 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel Tramhaltestelle „Rebstöcker Straße“
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2003 entstanden aus Vorlage: OF 399/1 vom 05.04.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel Tramhaltestelle "Rebstöcker Straße" Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Bereichen eine ausreichende Anzahl von Radbügeln installieren zu lassen: - Vor der Mainzer Landstraße 405 (Postfiliale) - beide Pkw-Stellplätze - Vor der Mainzer Landstraße 403 - Eckbereich zur Rebstöcker Straße Begründung: Im Bereich der Tramhaltestelle "Rebstöcker Straße" stadteinwärts kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen Pkw und Lkw sowie ein- und aussteigenden Fahrgästen der Straßenbahn. Dabei behindern parkende Autos zusätzlich die Sicht der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Der Radverkehr hat an dieser Stelle deutlich zugenommen. Es parken sehr viele Radfahrende vor der neuen Postfiliale, seit diese Ende vergangenen Jahres eröffnet hat. Immer mehr Fahrgäste aus der näheren Umgebung steigen vom Rad auf die Tram um. Auch wegen der neuen Wohnbebauung im Umfeld nutzen immer mehr Menschen die Straßenbahn. Daher ist es unerlässlich, weitere Radbügel vor der Postfiliale und entlang der Haltestelle installieren zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1814 Antrag vom 03.01.2023, OF 714/1 Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3413
Mobilität im Ortsbezirk 1: Gefährliche Falschparker am Skyline Plaza endlich zur Verantwortung ziehen!
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2010 entstanden aus Vorlage: OF 408/1 vom 05.04.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Gefährliche Falschparker am Skyline Plaza endlich zur Verantwortung ziehen! Der Magistrat wird gebeten, den ruhenden Verkehr rund um das Skyline Plaza, insbesondere am Platz der Einheit, in der Osloer Straße und in der Wendeschleife der Europa-Allee am Westeingang des Skyline Plaza/Kreuzung Den Haager Straße wirkungsvoller kontrollieren zu lassen. Regelmäßig parken dort Fahrzeuge in Halte- und Parkverboten, auf Fußwegen, auf Radwegen und Radstreifen. Die Kontrollen sollen häufiger stattfinden und auch zeitlich in die Randstunden ausgedehnt werden. Begründung: Viele Menschen sind für "kleine Besorgungen" wie auch nachts außerhalb der Kontrollzeiten offenbar nicht bereit, in die öffentlichen Parkgaragen Skyline Plaza oder Messeturm zu fahren. Stattdessen parken sie oberirdisch, was den Verkehr massiv behindert und gefährdet, vorwiegend die schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1817 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Mobilität im Ortsbezirk 1: Wendeverbot in der Europa-Allee endlich beseitigen!
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2011 entstanden aus Vorlage: OF 409/1 vom 05.04.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Wendeverbot in der Europa-Allee endlich beseitigen! Vorgang: OM 5351/19 OBR 1; ST278/20; OM 6341/20 OBR 1; ST 331/21 Der Magistrat wird gebeten, das in der Stellungnahme vom 17.02.2022, ST 278, einvernehmlich als unnötig erachtete Verkehrsschild Nr. 272 "Wendeverbot" nun endlich entfernen und die signaltechnischen Anpassungen vornehmen zu lassen. Begründung: Trotz aktueller Arbeiten an der Signalanlage ist das Verkehrsschild noch nicht demontiert worden. Das Verkehrsschild Nr. 272 ist an dieser Stelle unsinnig und selbst Fahrzeuge der Stadtpolizei und der Landespolizei halten sich nicht an das Wendeverbot. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5351 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 278 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6341 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 331 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1818 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Kosten mehrfacher Umbau Europa-Allee
Antrag vom 06.04.2022, OF 410/1 Betreff: Kosten mehrfacher Umbau Europa-Allee Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, wer für die Kosten des mehrfachen Umbaus der Europa-Allee aufgekommen ist und wie hoch diese waren. Begründung: Im Laufe der Jahre wurde die Europa-Allee seit ihrer erstmaligen Errichtung innerhalb kurzer Zeit bereits mehrfach umgebaut und der Straßenverlauf neu ausgerichtet. Im Zuge der nun teils oberirdischen statt ursprünglich komplett unterirdischen Erweiterung der U-Bahn-Linie U5 durch das Europaviertel wurde die Straße erneut neu aufgeteilt, der mittlere, eigentlich als Grünstreifen vorgesehene Bereich, nochmals verbreitert, dafür die Gehwege verkleinert und die Allee-Bäume im Osten samt Grünflächen (teils temporär) entfernt. Daher fragen sich die Bürger, ob die Stadt und damit der Steuerzahler für diese Kosten aufkommen musste und wenn ja, in welcher Höhe. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 383 2022 Die Vorlage OF 410/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF gegen Die PARTEI (= Ablehnung)
Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16:03 Verkehrsanlagen Text Mittel für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Römer bereitstellen
Antrag vom 15.03.2022, OF 396/1 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16:03 Verkehrsanlagen Text Mittel für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Römer bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 - Wickerer Str., Rebstöcker Straße (Linie 11, 14, 21) - Schwalbacher Straße (Linie 11, 21) - Ordnungsamt, Galluspark, Kriegkstraße (Linie 14), - Galluswarte, Güterplatz, Platz der Republik, (Linie 11, 14, 21), - Münchener Straße, Weser Straße, Karmeliterkloster (Linie 11 u. 14), werden in den Haushalt die nötigen Planungsmittel sowie die Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahmen eingestellt. Begründung: Bei den Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Hauptbahnhof bzw. Römer handelt es sich um eine der am meisten frequentierten Straßenbahnlinien in Frankfurt. Spätestens Ende 2022 ist die Stadt Frankfurt durch die Richtlinien der EU verpflichtet, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicher zu stellen, dazu gehört auch der Zugang zum ÖPNV. Anlage 1 Auszug aus dem RMV Nahverkehrsplan 2020: 5.4.3 Ausbau barrierefreier Haltestellen Für die Haltestellen von Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen verfolgt der RMV das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit bis 2022 gemäß der gesetzlichen Vorgabe in § 8 Abs. 3 des PBefG unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und der technischen Möglichkeiten. Dabei gibt es ebenso Haltestellen, für die der barrierefreie Ausbau nicht erforderlich ist. Dies sind insbesondere: - Haltestellen mit sehr geringer Frequentierung (z. B. außerorts), - Haltestellen an Wohnstraßen mit schmalen Gehwegen oder Mischflächen ohne eigene - Wartefläche, bei denen die Herstellung regelkonformer Haltestellen nicht machbar ist, - Haltestellen, deren Bestand nicht langfristig gesichert ist und - Haltestellen, die aufgrund der umliegenden Geländebeschaffenheit nicht barrierefrei erreichbar sind. Unter Berücksichtigung dieser Ausnahmen wird für das RMV-Gebiet bis zum 1. Januar 2022 ein Anteil von insgesamt etwa 64 Prozent barrierefreier oder weitgehend barrierefreier Haltestellen angestrebt. Weitgehend barrierefrei sind zum Beispiel Haltestellen mit Bordsteinhöhen von mindestens 16 Zentimetern und Bodenindikatoren. Darunter fallen unter anderem sämtliche in den vergangenen Jahren durch Hessen Mobil geförderten Haltestellen (nach den Förderregeln bis 2015). Der RMV unterstützt die zuständigen Straßenbaulastträger und lokalen Nahverkehrsorganisationen insbesondere durch die Formulierung übergeordneter Standards. Zudem hat er mit dem Maßnahmenplan "Barrierefreie Haltestellen im Busverkehr" [RMV 2019] praxisrelevante Informationen zusammengestellt und veröffentlicht. T eil 1 gibt politischen Entscheiderinnen und Entscheidern einen strategischen Überblick. Der umfangreiche Planungsleitfaden als Teil 2 richtet sich an die umsetzenden Akteure, umfasst wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, Empfehlungen des RMV zur konkreten Umsetzung sowie Aspekte zur Finanzierung. Die Aussagen zur Vorgehensweise lassen sich auch auf Straßenbahn- und U-Bahn-Haltestellen übertragen. Anlage 2 Auszug aus dem barrierefreien RMV Schienennetzplan 2022 Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Etatanregung EA 95 2022 Die Vorlage OF 396/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker
Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Maßnahmen bei Starkregen
Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mülleimer für den Gallusgarten
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1601 entstanden aus Vorlage: OF 339/1 vom 24.01.2022 Betreff: Mülleimer für den Gallusgarten Der Magistrat wird gebeten, zwei Mülleimer im Gallusgarten aufzustellen und regelmäßig zu leeren. Ein Mülleimer soll im nördlichen Teil bei der Sitzgruppe an der Kräuterspirale (Eingang Wörsdorfer Straße) angebracht werden, der zweite bei der Sitzgruppe am Eingang Idsteiner Straße. Die Mülleimer sollen über einen Schutz vor Krähen verfügen. Begründung: Der Gallusgarten ist ein Urban-Gardening-Projekt, das im Stadtteil sowohl von Gärtnerinnen und Gärtnern als auch von Besucherinnen und Besuchern gut angenommen wird. Der Garten bereichert den Stadtteil in sozialer und ökologischer Hinsicht und steht Besuchern ganzjährig rund um die Uhr offen. Die Gärtnerinnen und Gärtner engagieren sich über die Gartenarbeit hinaus bei Gemeinschaftsaufgaben für den Erhalt des Gartens. Regelmäßig wird u. a. Müll zwischen den Beeten und in den angrenzenden Büschen eingesammelt. Die Beliebtheit des Gartens führt aber auch dazu, dass sich immer mehr Anwohnerinnen und Anwohner treffen und auch Essen und Getränke konsumieren. Da der Garten nur über diverse Komposthaufen verfügt und es keine Möglichkeiten zum Wegwerfen von z. B. Verpackungen gibt, wird Verpackungsmüll immer häufiger achtlos im Garten v. a. rund um die Sitzgruppen liegengelassen. Die Gärtnerinnen und Gärtner gehen davon aus, dass die Vermüllung durch Aufstellen von wenigen Mülleimern eingedämmt werden kann und der Ort so für alle eine höhere Aufenthaltsqualität aufweisen könnte. Foto: Südliche Sitzgruppe, Eingang Idsteiner Straße Foto: nördliche Sitzgruppe an der Kräuterspirale, Eingang Wörsdorfer Straße Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 973 Aktenzeichen: 67 0
Mülleimer im Durchgang Frankenallee/Idsteiner Straße häufiger leeren
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1574 entstanden aus Vorlage: OF 298/1 vom 22.01.2022 Betreff: Mülleimer im Durchgang Frankenallee/Idsteiner Straße häufiger leeren Der Magistrat wird gebeten, die drei Mülleimer im Durchgang zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße neben der Turnhalle der Paul-Hindemith-Schule häufiger leeren zu lassen und wenigstens den Mülleimer in der Mitte des Durchgangs durch ein Exemplar mit größerem Fassungsvermögen und Krähenschutz bzw. Haube zu ersetzen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten Mitgliedern des Ortsbeirates, dass die Mülleimer regelmäßig überfüllt sind und anscheinend keiner regelmäßigen Leerung unterliegen. Der Mülleimer in der Mitte des Durchgangs scheint besonders häufig genutzt zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1051 Aktenzeichen: 67 0
Komfortable und nachhaltige Sitzbänke in der Frankenallee
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1570 entstanden aus Vorlage: OF 293/1 vom 18.01.2022 Betreff: Komfortable und nachhaltige Sitzbänke in der Frankenallee Nach Berichten aus der Bevölkerung stehen im Bereich der Grünfläche der Frankenallee insbesondere im Abschnitt zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße, einige Sitzbänke aus besonders haltbarem Material. Dieses erweise sich zusätzlich als resistent gegen Graffiti, und die Sitzauflagen werden von der Bevölkerung als "nicht kalt", sondern vielmehr als sauber und glatt wahrgenommen. Es wird weiterhin berichtet, dass diese Bänke nicht so leicht verschmutzen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Um welches Material handelt es sich bei den Sitzauflagen? 2. Kann das Material umweltfreundlich hergestellt werden? 3. Hat sich das Material aus Sicht des Magistrats zur Verwendung für Sitzbankauflagen bewährt? 4. Plant der Magistrat, weitere Sitzbänke damit auszustatten? 5. Wird der Magistrat dabei insbesondere Sitzbänke im Bereich des Ortsbeirats 1 damit ausstatten? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1100 Aktenzeichen: 67 0
Graffiti-Galerie an der S-Bahn-Station „Galluswarte“ zusammen mit Akteuren aus dem Gallus erneuern
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1573 entstanden aus Vorlage: OF 297/1 vom 22.01.2022 Betreff: Graffiti-Galerie an der S-Bahn-Station "Galluswarte" zusammen mit Akteuren aus dem Gallus erneuern Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn die Graffiti-Galerie an der S-Bahn-Station "Galluswarte" entlang der Mainzer Landstraße, der Günderrodestraße, der Frankenallee sowie der Idsteiner Straße zu erneuern und mit moderner Street-Art zu verschönern. Der Ortsbeirat bittet um eine Zusammenarbeit bei der Neugestaltung mit dem Quartiersmanagement Gallus sowie der offenen Jugendarbeit im Viertel, die neulich beim #rockthewall-Workshop am Quartierspavillon erfolgreich zusammengearbeitet haben. Die Kooperation bindet neben dem Quartiersmanagement der Caritas und dem Gallus Zentrum außerdem den IB Jugendmigrationsdienst im Quartier, die IB Bildungswerkstatt, die Jugend-Kultur-Werkstatt Falkenheim, die Offene Kinder- und Jugendarbeit Mehrgenerationenhaus und die Schulsozialarbeit der Paul-Hindemith-Schule ein. Begründung: Die Graffiti entlang der S-Bahn-Station "Galluswarte" zeigen bisher bahntypische Motive sowie Bauwerke und sind mit der Zeit übermalt worden oder verblichen. Eine Erneuerung der Galerie mit anderen Motiven ist geboten. Dazu sollen nach Möglichkeit interessierte Akteure aus dem Gallus eingebunden werden und partizipieren, die sich bereits in der Vergangenheit mit Graffiti-Kunst beschäftigt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1487 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0
Verkehrsführung Rebstöcker Straße auf Mainzer Landstraße
Antrag vom 23.01.2022, OF 301/1 Betreff: Verkehrsführung Rebstöcker Straße auf Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, im Hinblick auf die Bebauung des Teves/Avaya-Geländes und die Tatsache, dass man von der Rebstöcker Straße von Süden kommend auf die Mainzer Landstraße nur in Richtung Osten auffahren kann, möge der Magistrat prüfen und berichten: 1. Wie viele Wohnungen sind insgesamt auf dem Teves/Avaya-Gelände geplant bzw. geschätzt möglich? 2. Wie wird sich das Verkehrsaufkommen zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße durch die Neubauten nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen entwickeln? 3. Gibt es ein aktuelles Verkehrsgutachten zu dem bestehenden sowie zu dem nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen jeweils zu erwartenden Verkehrsaufkommen in der Ackermannstraße und der Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße? 4. Falls (3.) nein: Wann soll ein solches Gutachten erstellt werden? 5. Gibt es bereits Pläne, wie der durch die neue Siedlung entstehende Verkehr geleitet werden soll? Falls ja: Wie soll der Verkehr geleitet werden? 6. Bietet es sich an, die Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße umzubauen, so dass nicht nur die Ackermannstraße, sondern auch die Rebstöcker Straße Linksabbieger auf die Mainzer Landstraße aufnehmen kann? 7. Falls (6.) ja: Können bei einem Umbau der Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße auch barrierefreie Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße" erstellt werden, um die Kreuzung nur einmal durch Bauarbeiten zu belasten? Begründung: Durch die sukzessive Bebauung des Teves/Avaya-Geländes in mehreren Bauabschnitten entsteht südlich der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße eine große Anzahl an neuen Wohnungen. Durch die neuen Wohnungen wird auch der Individualverkehr zwischen Mainzer Landstraße, Ackermannstraße, Kleyerstraße und Rebstöcker Straße absehbar zunehmen. Die Ackermannstraße ist insbesondere zu Berufsverkehrszeiten bereits überlastet und kann kaum noch neue Autos aufnehmen. Von der Rebstöcker Straße aus von Süden kommend kann man derzeit nur Richtung Osten auf die Mainzer Landstraße einbiegen. Durch den Antrag soll erkundet werden, ob der Magistrat sich dieses absehbaren Problems bewusst ist und welche Lösungsansätze bereits angedacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 317 2022 Die Vorlage OF 301/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parkplatznot durch Quartiersgaragen lindern?
Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1375 entstanden aus Vorlage: OF 281/1 vom 13.12.2021 Betreff: Parkplatznot durch Quartiersgaragen lindern? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welchen Stellen im Ortsbezirk 1 Quartiersgaragen errichtet werden können. Vor allem sollte dies in Bereichen stattfinden, in denen sich Anwohnerinnen und Anwohner Bewohnerparkzonen wünschen, daher sollte dies in die Überlegungen mit einfließen. Dabei sollen insbesondere die Gebiete rund um die Idsteiner Straße und Frankenallee sowie Rebstöcker Straße (bzw. gesamte Hellerhofsiedlung) untersucht werden. Begründung: Im Ortsbezirk 1 herrscht großer Parkdruck, auch durch Autos von außerhalb, weswegen viele Anwohnerinnen und Anwohner keine Parkplätze in der Nähe ihrer Wohnungen finden. Quartiersgaragen können hier Abhilfe für alle schaffen, die sonst ihr Auto auf öffentlichen Parkplätzen abstellen (müssen). Dabei hätten Quartiersgaragen den positiven Nebeneffekt, dass einige der öffentlichen Parkplätze entfallen oder zu Fahrradgaragen o. Ä. umgewidmet werden könnten und so dem öffentlichen Raum wieder zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 779 Aktenzeichen: 32 1
Falschparkende Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße
Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1361 entstanden aus Vorlage: OF 266/1 vom 16.12.2021 Betreff: Falschparkende Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, das widerrechtliche Parken im Einmündungsbereich der Hufnagelstraße und Idsteiner Straße zu unterbinden, indem die Markierung der Sperrfläche erneuert und der Bereich zusätzlich mit Radbügeln oder ggf. Pollern abgesichert wird. Begründung: Das nahe Hotel zieht zahlreiche Wildparkende an, die ein Ärgernis für Anwohnende, Radfahrende, zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Personen darstellen. Da sich in diesem Bereich zwei Linienbusse entgegenkommen, sorgt der zugeparkte Einmündungsbereich oftmals für erhebliche Verkehrsbehinderungen sowie Verspätungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 988 Aktenzeichen: 66 0
Parkplatznot der Bewohner in der Rebstöcker Straße endlich lindern
Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1363 entstanden aus Vorlage: OF 268/1 vom 02.12.2021 Betreff: Parkplatznot der Bewohner in der Rebstöcker Straße endlich lindern Der Magistrat wird gebeten, endlich ausreichend Personal einzustellen, um das Bewohnerparken in den Stadtteilen zu ermöglich bzw. auszuweiten. Konkret werden neue Bewohnerparkbereiche in der Rebstöcker Straße, mindestens im Abschnitt zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße sowie Ruppertshainer Straße, Eppenheimer Straße und Josbacher Straße benötigt. Begründung: Immer wieder hat der Ortsbeirat 1 Bewohnerparken für verschiedene Bereiche im Ortsbezirk 1 angeregt. Regelmäßig stimmt der Magistrat der Sinnhaftigkeit der Bewohnerparkzonen zu, doch richtet er diese nicht ein, da seitens der Stadt nicht genügend Personal zur Kontrolle der Zonen vorhanden sei. Dieser Missstand muss endlich behoben und gleichzeitig eine neue Bewohnerparkzone in der Rebstöcker Straße eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1360 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Heute schon an morgen denken - standortnahe Ausweichquartiere für die Einrichtungen am Bildungscampus Gallus
Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1367 entstanden aus Vorlage: OF 272/1 vom 09.12.2021 Betreff: Heute schon an morgen denken - standortnahe Ausweichquartiere für die Einrichtungen am Bildungscampus Gallus Der Magistrat wird gebeten, ausreichend Ersatzstandorte für die Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen, die sich auf dem Gebiet des zukünftigen Bildungscampus Gallus befinden, für die Bauzeit zu finden. Die Ausweichquartiere sollen möglichst fußläufig zu den aktuellen Standorten und gut mit dem ÖPNV zu erreichen sein. Sie sollen den Bedürfnissen der jeweiligen Einrichtung genügen, sodass die vielfältigen Angebote der Einrichtungen auch während des Um- und Neubaus des Bildungscampus ohne größere Einschränkungen aufrechterhalten werden können. Insbesondere soll geprüft werden, ob sich der Standort der aktuell ausgelagerten Grundschule Europaviertel an der Stephensonstraße, die Freifläche entlang der Stephensonstraße in Richtung Idsteiner Straße und das ehemalige Gebäude der Deutschen Bahn für Auslagerungen eignen und genutzt werden können. Des Weiteren soll geprüft werden, ob die seit Jahren ungenutzte Fläche auf der gesperrten Gustavsburgburgstraße für eine Übergangszeit genutzt werden soll. Begründung: Die Errichtung des Bildungscampus Gallus hat sich stark verzögert und sollte durch gute Planung zügig vorangebracht werden. Eine Fragestellung im Prozess wird die Auslagerung der Einrichtungen in Ersatzquartiere sein. Da sich auf dem Gelände viele Kinder- und Jugendeinrichtungen befinden, sollen diese für die Bewohner des Stadtteils wichtigen Angebote in räumlicher Nähe erhalten bleiben. Aktuell wird die neue Grundschule Europaviertel am Standort Maastrichter Ring gebaut. Das bisherige Gelände sowie daran angrenzende Flächen können sich daher für eine Auslagerung anbieten. Auch das ehemalige Gebäude der Deutschen Bahn zwischen Idsteiner Straße, Stephensonstraße und Niedernhausener Straße steht aktuell leer. Daher bietet sich eine Prüfung an, ob dieses Gebäude in aktueller Form oder mit kleineren Umbaumaßnahmen für den Übergang genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.10.2024, OF 1418/1 Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1040 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aurelis - erst beteiligen, dann planen
Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1371 entstanden aus Vorlage: OF 277/1 vom 17.12.2021 Betreff: Aurelis - erst beteiligen, dann planen Der Magistrat wird gebeten, Aurelis dazu aufzufordern, für die weitere Planung im Bereich des sog. "Europaviertels" dem Prinzip "Erst Beteiligen - dann Planen" unter Einbeziehung des Grünflächenamtes zu folgen. Dies gilt insbesondere für die am westlichen Ende der Europa-Allee noch zu realisierende Grünfläche. Bei deren Planung ist eine frühzeitige Beteiligung der Anwohnenden, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, in jedem Fall sicherzustellen. Begründung: Als "Projektentwicker" ist Aurelis in der Vergangenheit einige Verpflichtungen, öffentliche Flächen zu errichten, eingegangen. Dabei kam es leider immer wieder vor, dass zuerst vorgelegte Planungen den Bedürfnissen der Anwohnenden nicht voll gerecht wurden. So zuletzt bei der Planung der Grünfläche rund um den Wasserturm. Dies ließe sich durch eine frühzeitige Beteiligung der Anwohnenden und des Ortsbeirats vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 721 Aktenzeichen: 67 0
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