B-Plan eingehalten?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 14.08.2018, V 964
entstanden aus Vorlage:
OF 661/1 vom
30.07.2018 Betreff: B-Plan eingehalten? Vorgang:
M 59/10; M 239/13 In zwei E-Mails von der Aurelis Real Estate Service
GmbH vom 04.10.17 und 10.11.17 wird angekündigt, dass geplant ist, den
Europagarten zeitgleich mit der Bauabnahme in die Baulast der Stadt Frankfurt
zu übergeben. In der Vorlage M 59 aus dem Jahr 2010 "1. Bebauungsplan Nr.
850 - Europaviertel West -Teilbereich 2" wird die Größe der Parkfläche des
Europagarten mit 55.100 qm angegeben. Weder in dieser Planung noch in der
Vorlage M 239 aus dem Jahr 2013 "Bebauungsplan Nr. 850 Ä -
Europaviertel West - Teilbereich 2 - 1. vereinfachte Änderung" war eine
Bebauung innerhalb des Parks vorgesehen. Dennoch befindet sich am nördlichen
Rand des Parks ein wohl als Verkaufspavillion mit Aussichtstrum errichtetes
Gebäude welches überwiegend gastronomisch genutzt wird. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die
folgenden Fragen zu beantworten: - Wann erfolgt oder erfolgte die Übertragung der
Baulast des Europagartens auf die Stadt Frankfurt? - Wie groß ist die Fläche des Parks? - Wie groß ist die Fläche, die durch
die derzeitige Nutzung (Gastronomie) der Öffentlichkeit nur eingeschränkt zur
Verfügung steht? - Verstößt
die Bebauung gegen den Bebauungsplan Nr. 850 Ä? - Ist beabsichtigt, die Bebauung im Park zu
belassen? - Wer trägt ggf.
die Kosten für einen Rückbau und das Anlegen von Rasenflächen? - Entstehen an anderer Stelle im
Bereich des B-Plans zusätzliche öffentliche Grünflächen zum Ausgleich? - Wer ist, nach der Übertragung der
Baulast auf die Stadt, der Eigentümer des Bauwerks? - Welche Nutzung ist zukünftig vonseiten des
Magistrats für das Bauwerk vorgesehen? - Rechnet der Magistrat mit Miet- oder Pachteinnahmen
für das Gebäude? Wenn ja, in welcher Höhe? - Wird vonseiten des Magistrats daran
gedacht, frei zugängliche öffentliche Toiletten zu realisieren? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 06.04.2010, M 59
Vortrag des
Magistrats vom 06.12.2013, M 239
Stellungnahme des
Magistrats vom 26.11.2018, ST 2196
Aktenzeichen: 61 00