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B-Plan eingehalten?

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.08.2018, V 964 entstanden aus Vorlage: OF 661/1 vom 30.07.2018 Betreff: B-Plan eingehalten? Vorgang: M 59/10; M 239/13 In zwei E-Mails von der Aurelis Real Estate Service GmbH vom 04.10.17 und 10.11.17 wird angekündigt, dass geplant ist, den Europagarten zeitgleich mit der Bauabnahme in die Baulast der Stadt Frankfurt zu übergeben. In der Vorlage M 59 aus dem Jahr 2010 "1. Bebauungsplan Nr. 850 - Europaviertel West -Teilbereich 2" wird die Größe der Parkfläche des Europagarten mit 55.100 qm angegeben. Weder in dieser Planung noch in der Vorlage M 239 aus dem Jahr 2013 "Bebauungsplan Nr. 850 Ä - Europaviertel West - Teilbereich 2 - 1. vereinfachte Änderung" war eine Bebauung innerhalb des Parks vorgesehen. Dennoch befindet sich am nördlichen Rand des Parks ein wohl als Verkaufspavillion mit Aussichtstrum errichtetes Gebäude welches überwiegend gastronomisch genutzt wird. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: - Wann erfolgt oder erfolgte die Übertragung der Baulast des Europagartens auf die Stadt Frankfurt? - Wie groß ist die Fläche des Parks? - Wie groß ist die Fläche, die durch die derzeitige Nutzung (Gastronomie) der Öffentlichkeit nur eingeschränkt zur Verfügung steht? - Verstößt die Bebauung gegen den Bebauungsplan Nr. 850 Ä? - Ist beabsichtigt, die Bebauung im Park zu belassen? - Wer trägt ggf. die Kosten für einen Rückbau und das Anlegen von Rasenflächen? - Entstehen an anderer Stelle im Bereich des B-Plans zusätzliche öffentliche Grünflächen zum Ausgleich? - Wer ist, nach der Übertragung der Baulast auf die Stadt, der Eigentümer des Bauwerks? - Welche Nutzung ist zukünftig vonseiten des Magistrats für das Bauwerk vorgesehen? - Rechnet der Magistrat mit Miet- oder Pachteinnahmen für das Gebäude? Wenn ja, in welcher Höhe? - Wird vonseiten des Magistrats daran gedacht, frei zugängliche öffentliche Toiletten zu realisieren? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.04.2010, M 59 Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M 239 Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2196 Aktenzeichen: 61 00