Baurechtliche Grundlagen für die gemeinsame unterirdische Führung im Bereich des Europagartens mit Stadtbahn und Kraftfahrzeugverkehr sichern
Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE
Begründung
gemeinsame unterirdische Führung im Bereich des Europagartens mit Stadtbahn und Kraftfahrzeugverkehr sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, die baurechtlichen Grundlagen für die gemeinsame unterirdische Führung im Bereich des Europagartens mit Stadtbahn und Kraftfahrzeugverkehr zu sichern.
- Hierzu wird der Bebauungsplan Nr. 850, Europaviertel West, Teilbereich 2, so geändert, dass anstelle des bislang festgesetzten Straßentunnels ein allgemeiner Verkehrstunnel in ausreichender Breite unterhalb der festgesetzten öffentlichen Grünfläche des Europagartens als horizontal differenzierte Nutzungsaussage festgesetzt wird.
- Da die Grundzüge der Planung durch diese Änderungsabsichten nicht berührt sind, soll eine Planänderung im vereinfachten Verfahren gem. §13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Der Magistrat ist ermächtigt, eine öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplan-Entwurfs im Sinne des §3 Abs. 2 BauGB ohne weiteren Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen. Begründung: Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1290 vom 01.03.2012 ist die Stadtbahnerschließung des Europaviertels im Bereich des Europagartens in Form eines Gemeinschaftstunnels mit dem Autoverkehr herzustellen. Das erforderliche Baurecht für diesen Tunnel ist jedoch nicht in ausreichendem Umfang und damit rechtssicher gegeben, da im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 850, Europaviertel West, Teilbereich 2 lediglich ein Straßentunnel unter dem Europagarten planungsrechtlich gesichert ist. Es ist nunmehr notwendig, das 10 m breite Baufeld für den Tunnel auf die erforderliche Breite von 28,50 Meter auszuweiten, damit der Kfz-Verkehr richtungsbezogen in Seitenlage und die Stadtbahn in Mittellage unter dem Europapark geführt werden können. Mit einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 850, die die Festsetzung für das Tunnelbauwerk betrifft, kann die abschließende Genehmigungsgrundlage hergestellt und eine klare Abgrenzung zum zeitaufwendigen Planfeststellungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz geschaffen werden. Da zeitlich parallel zu dem angestrebten Änderungsverfahren die Planfeststellung für die Stadtbahn Europaviertel angestrebt wird, sind alle Möglichkeiten der Abgabe von Anregungen der Bürgerinnen und Bürger zum Stadtbahnprojekt insgesamt gegeben. Die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans Nr. 850 dient zugleich der zeitlichen Optimierung bei der Umsetzung des Stadtbahnanschlusses. Die Vorlage für den Beschluss wird von den antragstellenden Fraktionen eingebracht, damit die Durchführung des Vorhabens innerhalb des angestrebten Zeitrahmens durch diesen formalen Schritt nicht gefährdet wird.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.11.2012, NR 453 Betreff: Baurechtliche Grundlagen für die
gemeinsame unterirdische Führung im Bereich des Europagartens mit Stadtbahn und
Kraftfahrzeugverkehr sichern Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, die baurechtlichen
Grundlagen für die gemeinsame unterirdische Führung im Bereich des
Europagartens mit Stadtbahn und Kraftfahrzeugverkehr zu sichern. 2. Hierzu wird der Bebauungsplan Nr. 850,
Europaviertel West, Teilbereich 2, so geändert, dass anstelle des bislang
festgesetzten Straßentunnels ein allgemeiner Verkehrstunnel in ausreichender
Breite unterhalb der festgesetzten öffentlichen Grünfläche des Europagartens
als horizontal differenzierte Nutzungsaussage festgesetzt wird. 3. Da die Grundzüge der Planung durch diese
Änderungsabsichten nicht berührt sind, soll eine Planänderung im vereinfachten
Verfahren gem. §13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Der Magistrat ist
ermächtigt, eine öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplan-Entwurfs im
Sinne des §3 Abs. 2 BauGB ohne weiteren Beschluss durch die
Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen. Begründung: Aufgrund des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung § 1290 vom 01.03.2012 ist die Stadtbahnerschließung
des Europaviertels im Bereich des Europagartens in Form eines
Gemeinschaftstunnels mit dem Autoverkehr herzustellen. Das erforderliche
Baurecht für diesen Tunnel ist jedoch nicht in ausreichendem Umfang und damit
rechtssicher gegeben, da im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 850,
Europaviertel West, Teilbereich 2 lediglich ein Straßentunnel unter dem
Europagarten planungsrechtlich gesichert ist. Es ist nunmehr notwendig, das 10
m breite Baufeld für den Tunnel auf die erforderliche Breite von 28,50 Meter
auszuweiten, damit der Kfz-Verkehr richtungsbezogen in Seitenlage und die
Stadtbahn in Mittellage unter dem Europapark geführt werden können. Mit einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 850, die
die Festsetzung für das Tunnelbauwerk betrifft, kann die abschließende
Genehmigungsgrundlage hergestellt und eine klare Abgrenzung zum zeitaufwendigen
Planfeststellungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz geschaffen
werden. Da zeitlich parallel zu dem angestrebten Änderungsverfahren die
Planfeststellung für die Stadtbahn Europaviertel angestrebt wird, sind alle
Möglichkeiten der Abgabe von Anregungen der Bürgerinnen und Bürger zum
Stadtbahnprojekt insgesamt gegeben. Die beabsichtigte Änderung des
Bebauungsplans Nr. 850 dient zugleich der zeitlichen Optimierung bei der
Umsetzung des Stadtbahnanschlusses. Die Vorlage für den Beschluss wird von den
antragstellenden Fraktionen eingebracht, damit die Durchführung des Vorhabens
innerhalb des angestrebten Zeitrahmens durch diesen formalen Schritt nicht
gefährdet wird. Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 06.12.2013, M 239
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 14.11.2012 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2
am 26.11.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage NR
453 dient zur Kenntnis. Abstimmung:
Einstimmige
Annahme 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO
II, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage NR
453 wird zugestimmt. 16. Sitzung des OBR 1
am 27.11.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage NR
453 dient zur Kenntnis. Abstimmung:
Einstimmige
Annahme 15. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2012, TO I, TOP
11 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR
453 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und RÖMER gegen LINKE. und
FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) REP (=
Annahme) 17. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2012, TO II, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage NR
453 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE.,
FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en):
§ 2500, 17. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2012 Aktenzeichen: 61 10