Bebauungsplan Nr. 850 Ä - Europaviertel West - Teilbereich 2 - 1. vereinfachte Änderung hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M
239 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 850 Ä - Europaviertel West - Teilbereich 2 - 1.
vereinfachte Änderung hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB
Vorgang: l. Beschl. d.
Stv.-V. vom 13.12.2012, § 2500 (NR 453) I. Der am 13.07.2010 rechtsverbindlich gewordene
Bebauungsplan Nr. 850 ist nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB), wie im
vorgelegten Bebauungsplan Nr. 850 Ä - 1. vereinfachte Änderung vom
22.05.2013 dargestellt, zu ändern. II. Es dient zur Kenntnis, dass während der
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach § 13 (2) Nr. 2
BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 13 (2) Nr. 3 BauGB keine
Stellungnahmen vorgebracht wurden. III. Die vorgelegte 1. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplans Nr. 850 in der Fassung vom 22.05.2013 wird nach § 10
BauGB und § 5 HGO als Satzung beschlossen. Die vorgelegte Begründung zur
1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans datiert vom 28.08.2013. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE
Zu I.:
Anlass für die Änderung des
Bebauungsplans Nr. 850 - Europaviertel West - Teil-bereich 2 -,
rechtsverbindlich seit dem 13.07.2010, ist die geänderte Stadtbahnplanung im
Bereich des Europaviertels. Die bisherigen Planungen sahen eine unterirdische
Führung der Stadtbahn vor. Aus Kostengründen wird nunmehr eine teilweise
oberirdische Führung angestrebt, die in der Mittelachse der Europa-Allee liegt,
während die bisherige unterirdische Trasse außermittig, im südlichen Bereich
der Europa-Allee, lag. Im Bereich des Europagartens führt diese Neuplanung
dazu, dass nicht mehr zwei separate Tunnelbauwerke vorgesehen sind. Stattdessen
wird ein Gemeinschafts-tunnelbauwerk errichtet, in dessen Mitte die Stadtbahn
geführt wird; für den Individualverkehr wird jeweils eine außen liegende
Fahrspur angeordnet. Außerdem sollen drei unterirdische Technikräume
integriert werden, durch die Schaltschränke im öffentlichen Verkehrsraum der
Boulevards verhindert werden. Ziel des Planänderungsverfahrens ist somit die
Schaffung von neuem Planungsrecht für das wie oben beschriebene geänderte
Tunnelbauwerk im Europagarten sowie für zwei unterirdische Versorgungsflächen
im östlichen und eine unterirdische Versorgungsfläche im westlichen Bereich des
Parks. Grundlage des Änderungsverfahrens ist
der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur gemeinsamen unterirdischen
Führung von Stadtbahn und Kraftfahrzeugverkehr im Bereich des Europagartens vom
13.12.2012, § 2500. Die Änderung erstreckt sich ausschließlich auf die
geänderten Abmessungen des Tunnelbauwerks, alle anderen Festsetzungen des
rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 850 bleiben bestehen. Zu II.: Im vereinfachten Verfahren wurde der betroffenen
Öffentlichkeit und dem berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 13
(2) Nr. 2 und Nr. 3 BauGB in der Zeit vom 17.06.2013 bis 01.07.2013
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der betroffene Grundstückseigentümer und
der berührte Träger öffentlicher Belange haben der Änderung zugestimmt.
Zu III.: Nach § 10 BauGB und § 5 HGO beschließt die
Gemeinde die vorgelegte 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans als
Satzung. Zielsetzung, Alternativen, Lösung
sind in der Begründung zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans, welche
Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist,
dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt
Frankfurt am Main im Sinne finanzieller und haushaltsmäßiger Erfordernisse
entsteht aus der Beschlussvorlage für diese 1. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplans nicht. Anlage 1_BPlan (ca.
4,9 MB) Anlage
2_Begr_BPlan (ca. 856 KB)
Anlage 3_BPlan_Blatt1 (ca. 4,8 MB) Anlage
3_BPlan_Blatt2 (ca. 2,8 MB)
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 06.04.2010, M 59
Antrag vom
07.11.2012, NR 453
Antrag vom
30.07.2018, OF
661/1
Auskunftsersuchen vom 14.08.2018, V 964
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2 Versandpaket:
11.12.2013 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2
am 20.01.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 239 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos
gegen LINKE. (= Ablehnung) 26. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP
15 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 239 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (=
Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
27. Sitzung des OBR 1
am 21.01.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 239 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE.
26. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 21.01.2014, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 239 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und RÖMER gegen
LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO II, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 239 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und RÖMER gegen
LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
28. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO II, TOP 36
Beschluss: Der Vorlage M 239 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und RÖMER gegen
LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 4182, 28. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 61 00