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Bebauungsplan Nr. 850 Ä - Europaviertel West - Teilbereich 2 - 1. vereinfachte Änderung hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M 239

Betreff: Bebauungsplan Nr. 850 Ä - Europaviertel West - Teilbereich 2 -

  1. vereinfachte Änderung hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2012, § 2500 (NR 453) I. Der am 13.07.2010 rechtsverbindlich gewordene Bebauungsplan Nr. 850 ist nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB), wie im vorgelegten Bebauungsplan Nr. 850 Ä -

  2. vereinfachte Änderung vom 22.05.2013 dargestellt, zu ändern. II. Es dient zur Kenntnis, dass während der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach § 13 (2) Nr. 2 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 13 (2) Nr. 3 BauGB keine Stellungnahmen vorgebracht wurden. III. Die vorgelegte

  3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 850 in der Fassung vom 22.05.2013 wird nach § 10 BauGB und § 5 HGO als Satzung beschlossen. Die vorgelegte Begründung zur

  4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans datiert vom 28.08.

  5. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I.: Anlass für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 850 - Europaviertel West - Teil-bereich 2 -, rechtsverbindlich seit dem 13.07.2010, ist die geänderte Stadtbahnplanung im Bereich des Europaviertels. Die bisherigen Planungen sahen eine unterirdische Führung der Stadtbahn vor. Aus Kostengründen wird nunmehr eine teilweise oberirdische Führung angestrebt, die in der Mittelachse der Europa-Allee liegt, während die bisherige unterirdische Trasse außermittig, im südlichen Bereich der Europa-Allee, lag. Im Bereich des Europagartens führt diese Neuplanung dazu, dass nicht mehr zwei separate Tunnelbauwerke vorgesehen sind. Stattdessen wird ein Gemeinschafts-tunnelbauwerk errichtet, in dessen Mitte die Stadtbahn geführt wird; für den Individualverkehr wird jeweils eine außen liegende Fahrspur angeordnet. Außerdem sollen drei unterirdische Technikräume integriert werden, durch die Schaltschränke im öffentlichen Verkehrsraum der Boulevards verhindert werden. Ziel des Planänderungsverfahrens ist somit die Schaffung von neuem Planungsrecht für das wie oben beschriebene geänderte Tunnelbauwerk im Europagarten sowie für zwei unterirdische Versorgungsflächen im östlichen und eine unterirdische Versorgungsfläche im westlichen Bereich des Parks. Grundlage des Änderungsverfahrens ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur gemeinsamen unterirdischen Führung von Stadtbahn und Kraftfahrzeugverkehr im Bereich des Europagartens vom 13.12.2012, §

  6. Die Änderung erstreckt sich ausschließlich auf die geänderten Abmessungen des Tunnelbauwerks, alle anderen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 850 bleiben bestehen. Zu II.: Im vereinfachten Verfahren wurde der betroffenen Öffentlichkeit und dem berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 (2) Nr. 2 und Nr. 3 BauGB in der Zeit vom 17.06.2013 bis 01.07.2013 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der betroffene Grundstückseigentümer und der berührte Träger öffentlicher Belange haben der Änderung zugestimmt. Zu III.: Nach § 10 BauGB und § 5 HGO beschließt die Gemeinde die vorgelegte

  7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans als Satzung. Zielsetzung, Alternativen, Lösung sind in der Begründung zur

  8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne finanzieller und haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für diese

  9. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans nicht. Anlage 1_BPlan (ca. 4,9 MB) Anlage 2_Begr_BPlan (ca. 856 KB) Anlage 3_BPlan_Blatt1 (ca. 4,8 MB) Anlage 3_BPlan_Blatt2 (ca. 2,8 MB)

Verknüpfte Vorlagen