Parkbeschränkung von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 07.08.2018, V 931
entstanden aus Vorlage:
OF 747/6 vom
15.07.2018 Betreff: Parkbeschränkung von Fahrzeugen über 2,8
Tonnen in Wohngebieten Vorgang: V 642/17 OBR 6; ST 259/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, welche Möglichkeiten es gibt, das Parken von
Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten zu beschränken. Begründung: In den Stadtteilen wird der ohnehin große Parkdruck
zunehmend durch gewerblich genutzte Fahrzeuge erhöht. Ein Problem dabei ist,
dass es sich nicht nur um Pkws handelt, die als Dienstfahrzeuge auch privat
genutzt werden, sondern vermehrt auch um (größere) Transporter etc., die mehr
als einen Parkplatz belegen, dabei oft auch die Sicht behindern und damit die
Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer (bspw. Fußgänger, die die Straße
überqueren möchten) gefährden. In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018,
ST 259, wird lediglich dargelegt, dass in § 12 Straßenverkehrs-Ordnung das
Halten und Parken von Kraftfahrzeugen sowie die entsprechenden Ausnahmen
geregelt sind und hier keine Differenzierung zwischen gewerblichen und privat
genutzten Kraftfahrzeugen besteht. Diese Information ist dem Ortsbeirat
bekannt. Auf die eigentliche Frage, inwiefern das Parken von Sprintern und
Kleintransportern in den Wohnsiedlungen eingeschränkt werden kann, wird jedoch
in keiner Weise eingegangen. Statt den Ortsbeirat mit der StVO zu belehren,
wäre es hilfreicher, wenn man sich der eigentlichen Problematik
lösungsorientiert nähert und Möglichkeiten zur Lösung des Problems
vorstellt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 642
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.02.2018, ST 259
Antrag vom
13.09.2018, OF
813/6
Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2061
Anregung an den
Magistrat vom 04.12.2018, OM 4061
Aktenzeichen: 32 3