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Parkbeschränkung von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 07.08.2018, V 931 entstanden aus Vorlage: OF 747/6 vom 15.07.2018 Betreff: Parkbeschränkung von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten Vorgang: V 642/17 OBR 6; ST 259/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, das Parken von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten zu beschränken. Begründung: In den Stadtteilen wird der ohnehin große Parkdruck zunehmend durch gewerblich genutzte Fahrzeuge erhöht. Ein Problem dabei ist, dass es sich nicht nur um Pkws handelt, die als Dienstfahrzeuge auch privat genutzt werden, sondern vermehrt auch um (größere) Transporter etc., die mehr als einen Parkplatz belegen, dabei oft auch die Sicht behindern und damit die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer (bspw. Fußgänger, die die Straße überqueren möchten) gefährden. In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 259, wird lediglich dargelegt, dass in § 12 Straßenverkehrs-Ordnung das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen sowie die entsprechenden Ausnahmen geregelt sind und hier keine Differenzierung zwischen gewerblichen und privat genutzten Kraftfahrzeugen besteht. Diese Information ist dem Ortsbeirat bekannt. Auf die eigentliche Frage, inwiefern das Parken von Sprintern und Kleintransportern in den Wohnsiedlungen eingeschränkt werden kann, wird jedoch in keiner Weise eingegangen. Statt den Ortsbeirat mit der StVO zu belehren, wäre es hilfreicher, wenn man sich der eigentlichen Problematik lösungsorientiert nähert und Möglichkeiten zur Lösung des Problems vorstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 642 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 259 Antrag vom 13.09.2018, OF 813/6 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2061 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4061 Aktenzeichen: 32 3