Parkbeschränkung von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten
Begründung
2,8 Tonnen in Wohngebieten Vorgang: V 642/17 OBR 6; ST 259/18; V 931/18 OBR 6 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in einem auszuwählenden geschlossenen Wohngebiet, beispielweise im Dunantring in Sossenheim, versuchsweise eine eingeschränkte Halteverbotszone einzurichten und damit das Parken von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in Wohngebieten zu beschränken. Begründung: Die in anderen Städten praktizierte Lösung einer eingeschränkten Halteverbotszone, scheint ein gangbarerer Lösungsansatz zu sein, um das ausufernde Parken von Fahrzeugen über 2,8 Tonnen in geschlossenen Wohngebieten zu beschränken. Diese Zone wird mit einem Schild "PKW frei" für den normalen PKW zum Parken freigegeben. In einer Testphase sollte die Wirksamkeit geprüft und danach über eine Ausweitung solcher Zonen nachgedacht werden.