Parken von gewerblich genutzten Fahrzeugen in Wohngebieten unterbinden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 259
Betreff: Parken von gewerblich genutzten Fahrzeugen in Wohngebieten unterbinden In § 12 Straßenverkehrs-Ordnung ist das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen sowie die entsprechenden Ausnahmen geregelt. Es besteht hier keine Differenzierung zwischen gewerblichen und privat genutzten Kraftfahrzeugen. Demnach ist das Halten und Parken in Wohngebieten auch für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge gestattet.