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Parken von gewerblich genutzten Fahrzeugen in Wohngebieten unterbinden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 259

Betreff: Parken von gewerblich genutzten Fahrzeugen in Wohngebieten unterbinden In § 12 Straßenverkehrs-Ordnung ist das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen sowie die entsprechenden Ausnahmen geregelt. Es besteht hier keine Differenzierung zwischen gewerblichen und privat genutzten Kraftfahrzeugen. Demnach ist das Halten und Parken in Wohngebieten auch für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge gestattet.