Parken von gewerblich genutzten Fahrzeugen in Wohngebieten unterbinden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST
259
Betreff: Parken von
gewerblich genutzten Fahrzeugen in Wohngebieten unterbinden In § 12
Straßenverkehrs-Ordnung ist das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen sowie die
entsprechenden Ausnahmen geregelt. Es besteht hier keine Differenzierung
zwischen gewerblichen und privat genutzten Kraftfahrzeugen. Demnach ist das
Halten und Parken in Wohngebieten auch für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge
gestattet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 07.11.2017, V 642
Auskunftsersuchen vom 07.08.2018, V 931
Antrag vom
13.09.2018, OF
813/6