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Unterliederbach: Der Flächenankauf im Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offen

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Weshalb wurde die Vorlage so kurzfristig eingereicht, dass eine Anhörung bzw. Stellungnahme des Ortsbeirats de facto nicht mehr möglich war?
  2. Welche Pläne gibt es hinsichtlich der in der Sitzung des Ortsbeirats 6 am
  3. September 2023 von der Dezernentin angekündigten Bürgerbeteiligung für die Nutzung der Fläche und warum findet sie keine Erwähnung mehr?
  4. Welche Pläne gibt es hinsichtlich der Schaffung von Wohnraum insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Wohnbebauung von der Dezernentin in der Sitzung des Ortsbeirats 6 am
  5. September 2023 aufgrund der Seveso-Thematik ausgeschlossen wurde?
  6. Welche Altlasten werden auf dem Gebiet erwartet und wie können sich diese auf die geplante(n) Nutzung(en) für die Fläche auswirken?

Kontext

Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4190, wurde dem erst drei Tage zuvor vorgelegtem Vortrag des Magistrats, M 221, und damit dem Flächenankauf von der KEG im Bereich der Parkstadt II und III zugestimmt. Abgesehen davon, dass aufgrund der Kurzfristigkeit eine Anhörung des Ortsbeirats 6 (zum wiederholten Male) nicht möglich war, widerspricht die Vorlage teilweise den erst in der Sitzung des Ortsbeirats 6 am 12. September 2023 von der Dezernentin getroffenen Aussagen. Auch die im Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 83, gestellten Fragen sind immer noch unbeantwortet - zuletzt mit Verweis darauf, dass "noch grundlegender Klärungsbedarf im Hinblick auf die Seveso-Thematik und notwendige Eingriffe und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur" bestünde (Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2138).

Begründung

Bereich der Parkstadt II und III lässt viele Fragen offen Vorgang: V 83/21 OBR 6; ST 2138/23; M 221/23; Beschl. d. Stv.-V., § 4190/23 Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4190, wurde dem erst drei Tage zuvor vorgelegtem Vortrag des Magistrats, M 221, und damit dem Flächenankauf von der KEG im Bereich der Parkstadt II und III zugestimmt. Abgesehen davon, dass aufgrund der Kurzfristigkeit eine Anhörung des Ortsbeirats 6 (zum wiederholten Male) nicht möglich war, widerspricht die Vorlage teilweise den erst in der Sitzung des Ortsbeirats 6 am 12. September 2023 von der Dezernentin getroffenen Aussagen. Auch die im Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 83, gestellten Fragen sind immer noch unbeantwortet - zuletzt mit Verweis darauf, dass "noch grundlegender Klärungsbedarf im Hinblick auf die Seveso-Thematik und notwendige Eingriffe und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur" bestünde (Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2138).

Beratungsverlauf 12 Sitzungen

Sitzung 30
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 6
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 33
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 35
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 36
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 37
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 38
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
OBR 6
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 6
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 6
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen