Bebauungsplan Nr. 926 - Nordwestlich Silobad hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 08.02.2019, M 18 Betreff: Bebauungsplan Nr. 926 - Nordwestlich
Silobad hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
I.1. Für das Gebiet Nordwestlich
Silobad in Frankfurt am Main - Unterliederbach ist ein Bebauungsplan
aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu
aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom
06.09.2018 zum Aufstellungsbeschluss. I.2. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
I. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll dem
dringenden Wohnraumbedarf in der Stadt Frankfurt am Main Rechnung getragen und für das Gebiet nordwestlich des Silobades
Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Ziel ist es,
unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu
ermöglichen. Für das Plangebiet sind die Schutzziele der Seveso-III-Richtlinie
im Rahmen der Abwägung zu erfüllen. II. Der Magistrat wird beauftragt, beim
Regionalverband Frankfurt RheinMain die Änderung des Regionalen
Flächennutzungsplanes zu beantragen und beim Regierungspräsidium Darmstadt
einen Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen / Regionaler
Flächennutzungsplan zu stellen. III. Das vorgelegte städtebauliche Konzept vom
16.10.2018 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 926 wird zur Kenntnis
genommen. IV. Der räumliche Geltungsbereich des
in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 824 - Pfaffenwiese -
Silogebiet wird um die im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 926 -
Nordwestlich Silobad und Nr. 478 - Silogebiet gelegenen Flächen reduziert.
Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Lage des Plangebietes und räumlicher
Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe
von ca. 18 ha und liegt im Ortsteil Unterliederbach im Westen der Stadt
Frankfurt am Main, in einer Entfernung von ca. 11 km Luftlinie zur Innenstadt.
Das Plangebiet liegt westlich und
teilweise nördlich des Hortensienrings, der das Wohngebiet "Parkstadt
Unterliederbach" erschließt und an die Hunsrückstraße anbindet. Südlich des
Plangebiets befinden sich das Silobad und das Gewerbegebiet "Silostraße", die
Fraport Arena sowie in etwa 700 m Entfernung die Jahrhunderthalle. Zum größten
Teil ist das Gebiet im Norden, im Westen als auch im Süden von
Landwirtschaftsflächen umgeben. Die räumliche Geltungsbereichsgrenze verläuft im
Norden, im Westen sowie im Südwesten durch landwirtschaftliche Flächen. Im
Süden verläuft ein schmaler Streifen des Geltungsbereichs am westlichen Rand
des Silobades und am Gelände der Fraport Arena entlang bis zur Silostraße. Im
östlichen Teil verläuft die Grenze in Nord-Süd-Richtung entlang der Grünzone am
Rande der bestehenden Bebauung, um dann nach Osten und entlang des
Hortensienrings bis zur Hunsrückstraße und parallel zu den Bahngleisen zu
verlaufen. Bestand und städtebauliche
Situation Der östliche Teil des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 478 - Silogebiet, dessen Plangebiet
auch teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 926 liegt, wurde mit
überwiegend 2-geschossigen Einfamilienhäusern bebaut. Im südwestlichen Bereich
wurde in den 1990er Jahren Geschosswohnungsbau realisiert, der sich von der
restlichen Bebauung deutlich abhebt. Zusätzlich ist am Hortensienring eine
Kindertagesstätte errichtet worden. Mit der Nähe zum S-Bahnhof "Frankfurt (Main)
Farbwerke" sowie zum Bahnhof "Frankfurt (Main) Unterliederbach" besteht eine
Anbindung an den schienengebundenen Nahverkehr. Der westliche Abschluss der vorhandenen Bebauung wird
durch einen öffentlichen Grünzug gebildet, an den sich die Neubebauung des
Plangebietes anschließen soll. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) stellt den
Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 926 - Nordwestlich Silobad als
"Vorranggebiet für Landwirtschaft" überlagert mit der Darstellung als
"Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" dar. Darüber hinaus wird im
nordwestlichen Teil eine Fernwasserleitung im Bestand dargestellt. Aufgrund der
in der Vergangenheit nicht lösbaren planerischen Konflikte mit den
Störfallbetrieben im Industriepark Höchst wurde im Rahmen der Aufstellung des
RegFNP 2010 die bis dahin als Wohnbaufläche dargestellte Fläche als
landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der Regionalverband bietet den
Gemeinden an, die Wiederaufnahme der ehemaligen Wohnbauflächen in den Plan
dadurch zu erwirken, dass die Bewältigung der Seveso-Problematik nachgewiesen
wird. Die Fortentwicklung der Rechtsprechung lässt inzwischen die Abwägung
konkurrierender Belange zu, die sich aus den Schutzzielen der
Seveso-III-Richtlinie einerseits und den Entwicklungszielen der Stadt Frankfurt
am Main zur Baurechtschaffung schutzbedürftiger Nutzungen innerhalb der
Achtungsabstände andererseits, ergeben. Insofern scheint auch eine Änderung der
RegFNP mit erneuter Darstellung eines Wohngebietes möglich zu sein. Darüber
hinaus ist auch ein Zielabweichungsverfahren zu beantragen, zum einen aufgrund
der Darstellung als Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen, zum anderen
aufgrund der geplanten Flächenumwidmung in Wohnbauland in einer Größenordnung
von mehr als 5 ha. Der größte Teil des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans Nr. 926 überlagert den westlichen Teil des Geltungsbereichs des
seit dem 01.08.1989 rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 478 - Silogebiet,
der in diesem Bereich noch nicht bebaut ist. Des Weiteren liegt in dem Bereich
der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 824 - Pfaffenwiese - Silogebiet, der
sich seit 2001 im Verfahren befindet und der auch Flächen umfasst, die deutlich
über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 926 hinausgehen. Der Bebauungsplan Nr. 926 ist somit als ein
Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 824 zu betrachten, der mit Priorität
entwickelt werden soll, da für diesen Teilbereich die städtebauliche
Entwicklung kurzfristig absehbar ist. Eine Überplanung der Flächen des
Bebauungsplans Nr. 478, die westlich der Hunsrückstraße und nicht im
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 926 liegen, ist nicht mehr vorgesehen.
Die Flächen des Bebauungsplans Nr. 478, die östlich der Hunsrückstraße liegen,
sollen mit dem Bebauungsplan Nr. 825 überplant werden. Demzufolge wird der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 824 im Laufe des weiteren Verfahrens um die Flächen der
Bebauungspläne Nr. 478 und Nr. 926 reduziert. Anlass, Erfordernis und Ziele Für die Stadt Frankfurt am Main ist in den letzten
Jahren ein erhebliches Wachstum der Bevölkerung festzustellen, das sich
voraussichtlich in den nächsten Jahren fortsetzen wird. Es besteht somit in
Frankfurt am Main ein deutlicher Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen, der
auch die Erschließung von neuen Wohnbauflächen am Stadtrand erforderlich macht.
Das bestehende Planungsrecht des Bebauungsplans Nr. 478 - Silogebiet konnte
nicht mehr vollzogen werden, da die Prüfungs- und Abwägungserfordernisse der
Seveso-Richtlinie in diesem Bebauungsplan, der im Jahr 1989 in Kraft getreten
ist, noch nicht berücksichtigt werden konnten. Konflikte zwischen Wohnen und
Störfallbetrieben sind nunmehr in eingeschränktem Maß in einer Abwägung im
Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens möglich. Wie oben beschrieben, erscheint
es mittlerweile möglich, dass die Belange des Störfallrechts hinreichend
berücksichtigt werden können, sodass die Planungen für ein Allgemeines
Wohngebiet ergebnisoffen wieder aufgenommen werden können. In diesem neuen Bauleitplanverfahren ist unter
Berücksichtigung des großen Bedarfs an preisgünstigem Wohnraum in Frankfurt am
Main und den aktuellen ökologischen Erfordernissen eine Neuausrichtung des
Planungskonzepts erforderlich, um eine verdichtete Bebauung mit einem
flächensparenden Erschließungsnetz umsetzen zu können. Des Weiteren ist die
Zielsetzung einer reinen Wohnsiedlung ohne Berücksichtigung von sozialen
Wohnfolgeeinrichtungen oder anderen Einrichtungen, wie Läden mit Gütern des
täglichen Bedarfs, nicht mehr sachgerecht. Stattdessen wird eine
Nutzungsmischung angestrebt, die differenzierte Wohnformen mit
Wohnfolgeeinrichtungen, schulischen und anderen sozialen Einrichtungen
kombiniert. Zur Verbesserung des Angebots an
Wohnraum für niedrigere Einkommen soll im Gebiet ein Anteil von 30% der
Geschossfläche für Wohnungen festgesetzt werden, die im Rahmen des geförderten
Wohnungsbaus entstehen sollen. Im Bereich der Wohnbebauung, die direkt nördlich des
Hortensienrings liegt, soll das Planungsrecht an den tatsächlichen
Gegebenheiten angepasst werden. Planerische Grundkonzeption Geplant ist ein Allgemeines Wohngebiet mit etwa 1.000
Wohneinheiten. Diese Zielgröße basiert auf der Annahme, dass das daraus
resultierende zusätzliche Verkehrsaufkommen über das bestehende Verkehrsnetz
ohne größere Eingriffe abgewickelt werden kann. Zusätzlich wird eine Anbindung
im Süden an die Silostraße geschaffen. Der neue Bebauungsplan soll Festsetzungen zum Maß der
baulichen Nutzung beinhalten, die gegenüber der vorherigen Planung eine höhere
Ausnutzung des Gebietes zulassen. Diese resultiert insbesondere durch eine
Erhöhung der Anzahl der zulässigen Vollgeschosse. Es ist eine überwiegend 3-
bis 4-geschossige, an städtebaulich markanten Punkten auch eine 5-geschossige
Bebauung mit einer signifikanten Höhendifferenzierung innerhalb der einzelnen
Baufelder vorgesehen. In Verbindung mit einem optimierten Erschließungssystem
wird der Grad der Versiegelung des Bodens gegenüber der vorherigen Planung
nicht erhöht, was einen effizienteren Umgang mit der wertvollen Ressource Boden
zur Folge hat. Die Erhöhung der Ausnutzung und die Festlegung des Schwerpunktes
auf den Geschosswohnungsbau sind auch in Anbetracht der Wohnraumsituation in
Frankfurt am Main geboten. Das städtebauliche Konzept greift die
Erschließungselemente auf, die durch die Entwicklung der Parkstadt
Unterliederbach vorgegeben wurden. Es werden Anschlüsse an den Hortensienring
vorgesehen, die durch eine südliche Anbindung an die Silostraße ergänzt werden
sollen. Die halbkreisförmige Struktur, die den Bebauungsplan Nr. 478 -
Silogebiet in diesem Bereich auszeichnet, wird in einem Teilbereich
aufgenommen, der an einen bestehenden Hauptabwassersammler angrenzt. Der
offene, durchgrünte Charakter der Wohnbebauung wird mit Geschosswohnungsbau in
unterschiedlichen Gebäudeformen und -höhen kombiniert. Eine stärker verdichtete
Bebauung innerhalb des Erschließungsrings wird durch aufgelockerte Bebauung am
Siedlungsrand ergänzt. Auch die im Kernbereich als straßenbegleitende
Blockrandstruktur gedachte Bebauung wird nicht in Form geschlossener Blöcke,
sondern als aufgelockerte Reihe unterschiedlich langer und hoher Baukörper
vorgesehen. Neben der in nord-südlicher Richtung verlaufenden Grünzone an der
Nahtstelle zwischen der vorhandenen Bebauung und dem Plangebiet wird als
zentrales Grünelement eine Fortführung der Zaubernussallee aus der Parkstadt
Unterliederbach in das Plangebiet vorgeschlagen. Am Kreuzungspunkt der
Weiterführung der Zaubernuss-allee mit dem Erschließungsring wird ein zentraler
Platz vorgesehen, an den nördlich angrenzend zentrale Einrichtungen und ggf.
auch Einzelhandel angeordnet werden sollen. Eine in nord-südlicher Richtung
verlaufende Kette von fünfgeschossigen Stadthäusern schafft eine optische
Einbindung der großen öffentlichen Grünfläche weit in das neue Baugebiet
hinein. Die aufgelockerte Bebauung am Siedlungsrand gewährleistet eine
Durchlüftung des Plangebiets. Die Bedarfe für Schulen im weiteren Umgriff des
Plangebietes werden derzeit untersucht. Im Fokus stehen hierbei die Flächen des
Grünzuges Unterliederbach (Bebauungsplan Nr. 825), östlich der Hunsrückstraße.
Für diesen Bereich sowie ergänzende Flächen bis zur Hunsrückstraße, soll ein
Bebauungsplan für verschiedene Schulbedarfe in Höchst aufgestellt werden.
Solange diese Bedarfe noch nicht abschließend untersucht sind, wird vorsorglich
ein eigener Untersuchungsraum Schulstandort für das Plangebiet im Bebauungsplan
Nr. 926 ausgewiesen, welcher sich nördlich der bestehenden Bebauung der
Parkstadt Unterliederbach befindet. Die Größe dieser Fläche lässt
unterschiedliche bauliche Lösungen zu. Neben der planungsrechtlichen Sicherung der bereits
vorhandenen Kindertagesstätte sollen zwei weitere Standorte in jeweils
zentraler Lage im Baugebiet angrenzend an die Grünachse der Zaubernussallee
berücksichtigt werden. Diese Standorte sollen jeweils mit Wohnnutzungen
überbaut und als integrierte Einrichtungen errichtet werden. Das Nutzungskonzept soll eine Mischung
unterschiedlicher Wohnungsgrößen und -formen gewährleisten. Dabei sollen
Eigentumswohnungen mit öffentlich geförderten Wohnungen und gemein- und
genossenschaftliche Wohnformen gemischt werden. Des Weiteren soll ein eigens zu
entwickelndes Mobilitätskonzept umgesetzt werden, wobei auch Teilen der
Wohnquartiere zugeordnete Quartiersgaragen realisiert werden sollen. Anlage 1_Lageplan (ca. 2,1 MB) Anlage 2_Staedtebauliches_Konzept (ca. 1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
26.03.2019, OF
974/6 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
18.03.2019, NR 791
Anregung vom
26.03.2019, OA 381
Antrag vom
21.08.2019, OF
1104/6
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5048
Antrag vom
07.06.2021, OF
102/6
Antrag vom 26.06.2021, OF 114/6
Auskunftsersuchen
vom 29.06.2021, V 83
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
13.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 21.03.2019, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 18 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR
791 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
29. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.03.2019, TO I, TOP
15 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 18 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 791 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 30. Sitzung des OBR 6
am 26.03.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung OA 381 2019
1. Der Vorlage
M 18 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 381 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 974/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, BFF, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und
LINKE. (= Ablehnung)
zu 2. CDU, SPD, BFF, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und
LINKE. (= Ablehnung) 30. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 02.04.2019, TO I, TOP 29
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 791 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung
der Vorlage OA 381 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und
FRANKFURTER (= Ablehnung); FDP und BFF (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Beratung der Vorlage)
zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Beratung der Vorlage)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 18 = Ablehnung) 32. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2019, TO II, TOP 25
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 791 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage OA 381 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE.,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP und BFF (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Beratung der Vorlage)
zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Beratung der Vorlage)
Beschlussausfertigung(en):
§ 3892, 32. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019 Aktenzeichen: 61 00