Markierungen Bornheimer Landstraße
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Auskunftsersuchen vom 22.02.2018, V 767
entstanden aus Vorlage: OF 418/3 vom 01.02.2018
Betreff: Markierungen Bornheimer Landstraße Vorgang: OM 2229/17 OBR 3; ST 2456/17 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, unter welchen Bedingungen Markierungen innerhalb von Tempo 30-Zonen trotz anderslautender Verwaltungsvorschrift doch angebracht werden können. Ein Beispiel von vielen: Kreuzungsbereich Merianstraße/Bäckerweg Begründung: Das Verkehrsdezernat hat unter Hinweis auf bestehende Verwaltungsvorschriften die Markierung von Haltelinien an den Kreuzungen der Bornheimer Landstraße abgelehnt. Leider wird hier die Rechts-vor-links-Regelung kaum beachtet, weil die Straße aufgrund ihrer Breite bei vielen den Eindruck erweckt, eine Vorfahrtsstraße zu sein. Dies war früher auch in der Merianstraße der Fall. Seitdem dort die Haltelinien markiert sind hat sich dies extrem verbessert und damit auch zur Geschwindigkeitsreduzierung beigetragen. Es scheint also doch Möglichkeiten zu geben, auch in Tempo 30-Zonen Haltelinien zu markieren. Entgegen der in der Stellungnahme getroffenen Feststellung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3