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Markierungen Bornheimer Landstraße

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.02.2018, V 767 entstanden aus Vorlage: OF 418/3 vom 01.02.2018 Betreff: Markierungen Bornheimer Landstraße Vorgang: OM 2229/17 OBR 3; ST 2456/17 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, unter welchen Bedingungen Markierungen innerhalb von Tempo 30-Zonen trotz anderslautender Verwaltungsvorschrift doch angebracht werden können. Ein Beispiel von vielen: Kreuzungsbereich Merianstraße/Bäckerweg Begründung: Das Verkehrsdezernat hat unter Hinweis auf bestehende Verwaltungsvorschriften die Markierung von Haltelinien an den Kreuzungen der Bornheimer Landstraße abgelehnt. Leider wird hier die Rechts-vor-links-Regelung kaum beachtet, weil die Straße aufgrund ihrer Breite bei vielen den Eindruck erweckt, eine Vorfahrtsstraße zu sein. Dies war früher auch in der Merianstraße der Fall. Seitdem dort die Haltelinien markiert sind hat sich dies extrem verbessert und damit auch zur Geschwindigkeitsreduzierung beigetragen. Es scheint also doch Möglichkeiten zu geben, auch in Tempo 30-Zonen Haltelinien zu markieren. Entgegen der in der Stellungnahme getroffenen Feststellung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2229 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2456 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1066 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 14.06.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0