Markierungen Bornheimer Landstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 22.02.2018, V 767
entstanden aus Vorlage:
OF 418/3 vom
01.02.2018 Betreff: Markierungen Bornheimer Landstraße Vorgang: OM 2229/17 OBR 3; ST 2456/17 Der Magistrat wird gebeten zu
berichten, unter welchen Bedingungen Markierungen innerhalb von
Tempo 30-Zonen trotz anderslautender Verwaltungsvorschrift doch angebracht
werden können.
Ein Beispiel von vielen:
Kreuzungsbereich Merianstraße/Bäckerweg Begründung: Das Verkehrsdezernat hat unter Hinweis auf
bestehende Verwaltungsvorschriften die Markierung von Haltelinien an den
Kreuzungen der Bornheimer Landstraße abgelehnt. Leider wird hier die
Rechts-vor-links-Regelung kaum beachtet, weil die Straße aufgrund ihrer Breite
bei vielen den Eindruck erweckt, eine Vorfahrtsstraße zu sein. Dies war früher
auch in der Merianstraße der Fall. Seitdem dort die Haltelinien markiert sind
hat sich dies extrem verbessert und damit auch zur Geschwindigkeitsreduzierung
beigetragen. Es scheint also doch Möglichkeiten zu geben, auch in
Tempo 30-Zonen Haltelinien zu markieren. Entgegen der in der Stellungnahme
getroffenen Feststellung. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2229
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.12.2017, ST 2456
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.06.2018, ST 1066
Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3
am 14.06.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0