Markierungen Bornheimer Landstraße
Begründung
Landstraße Der OBR 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten auf der Bornheimer Landstraße an folgenden Kreuzungen Markierungen anzubringen, die auf die Rechts-vor-Links-Regelung hinweisen: Einmündung der Luisenstraße Einmündung der Feststraße Begründung: An diesen Kreuzungen wird die Rechts-vor-Links-Regelung regelmäßig missachtet. Die Einhaltung würde zusätzlich die Geschwindigkeit auf der Bornheimer Ldstr. reduzieren.
Inhalt
Antrag vom 04.09.2017, OF 321/3
Betreff: Markierungen Bornheimer Landstraße Der OBR 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten auf der Bornheimer Landstraße an folgenden Kreuzungen Markierungen anzubringen, die auf die Rechts-vor-Links-Regelung hinweisen: Einmündung der Luisenstraße Einmündung der Feststraße Begründung: An diesen Kreuzungen wird die Rechts-vor-Links-Regelung regelmäßig missachtet. Die Einhaltung würde zusätzlich die Geschwindigkeit auf der Bornheimer Ldstr. reduzieren.Beratung im Ortsbeirat: 3