Markierungen Bornheimer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2456
Betreff: Markierungen Bornheimer Landstraße Die betroffenen Einmündungen liegen innerhalb einer Tempo-30-Zone. Hier gilt nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ohnehin die Rechts-vor-Links-Regelung. Nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu den §§ 39-43 StVO dürfen Verkehrszeichen, einschließlich Markierungen, nicht angebracht werden, die lediglich die gesetzlichen Regelungen wiedergeben. Der Anregung kann daher leider nicht entsprochen werden.