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Markierungen Bornheimer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2456

Betreff: Markierungen Bornheimer Landstraße Die betroffenen Einmündungen liegen innerhalb einer Tempo-30-Zone. Hier gilt nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ohnehin die Rechts-vor-Links-Regelung. Nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu den §§ 39-43 StVO dürfen Verkehrszeichen, einschließlich Markierungen, nicht angebracht werden, die lediglich die gesetzlichen Regelungen wiedergeben. Der Anregung kann daher leider nicht entsprochen werden.