Markierungen Bornheimer Landstraße
Begründung
Landstraße Vorgang: OM 2229/17 OBR 3; ST 2456/17 Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, unter welchen Bedingungen Markierungen innerhalb von Tempo-30-Zonen trotz anderslautender Verwaltungsvorschrift doch angebracht werden können. Ein Beispiel von vielen: Kreuzungsbereich Merianstraße/Bäckerweg Begründung: Das Verkehrsdezernat hat unter Hinweis auf bestehende Verwaltungsvorschriften die Markierung von Haltlinien an den Kreuzungen der Bornheimer Landstraße abgelehnt. Leider wird die Rechts-vor-links-Regelung hier kaum beachtet, weil die Straße aufgrund ihrer Breite bei vielen den Eindruck erweckt eine Vorfahrtsstraße zu sein. Dies war früher auch auf der Merianstraße der Fall. Seitdem dort die Haltelinien markiert sind hat sich dies extrem verbessert und damit auch zur Geschwindigkeitsreduzierung beigetragen. Es scheint also doch Möglichkeiten zu geben auch in Tempo-30-Zonen Haltelinien zu markieren. Entgegen der in der ST getroffenen Feststellung.