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Markierungen Bornheimer Landstraße

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Landstraße Vorgang: OM 2229/17 OBR 3; ST 2456/17 Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, unter welchen Bedingungen Markierungen innerhalb von Tempo-30-Zonen trotz anderslautender Verwaltungsvorschrift doch angebracht werden können. Ein Beispiel von vielen: Kreuzungsbereich Merianstraße/Bäckerweg Begründung: Das Verkehrsdezernat hat unter Hinweis auf bestehende Verwaltungsvorschriften die Markierung von Haltlinien an den Kreuzungen der Bornheimer Landstraße abgelehnt. Leider wird die Rechts-vor-links-Regelung hier kaum beachtet, weil die Straße aufgrund ihrer Breite bei vielen den Eindruck erweckt eine Vorfahrtsstraße zu sein. Dies war früher auch auf der Merianstraße der Fall. Seitdem dort die Haltelinien markiert sind hat sich dies extrem verbessert und damit auch zur Geschwindigkeitsreduzierung beigetragen. Es scheint also doch Möglichkeiten zu geben auch in Tempo-30-Zonen Haltelinien zu markieren. Entgegen der in der ST getroffenen Feststellung.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2018, OF 418/3 Betreff: Markierungen Bornheimer Landstraße Vorgang: OM 2229/17 OBR 3; ST 2456/17 Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, unter welchen Bedingungen Markierungen innerhalb von Tempo-30-Zonen trotz anderslautender Verwaltungsvorschrift doch angebracht werden können. Ein Beispiel von vielen: Kreuzungsbereich Merianstraße/Bäckerweg Begründung: Das Verkehrsdezernat hat unter Hinweis auf bestehende Verwaltungsvorschriften die Markierung von Haltlinien an den Kreuzungen der Bornheimer Landstraße abgelehnt. Leider wird die Rechts-vor-links-Regelung hier kaum beachtet, weil die Straße aufgrund ihrer Breite bei vielen den Eindruck erweckt eine Vorfahrtsstraße zu sein. Dies war früher auch auf der Merianstraße der Fall. Seitdem dort die Haltelinien markiert sind hat sich dies extrem verbessert und damit auch zur Geschwindigkeitsreduzierung beigetragen. Es scheint also doch Möglichkeiten zu geben auch in Tempo-30-Zonen Haltelinien zu markieren. Entgegen der in der ST getroffenen Feststellung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2229 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2456 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 767 2018 Die Vorlage OF 418/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme