Markierungen Bornheimer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST
1066
Betreff: Markierungen
Bornheimer Landstraße Nach der Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu den §§ 39-43 StVO dürfen Verkehrszeichen,
einschließlich Markierungen, nicht angebracht werden, die lediglich die
gesetzlichen Regelungen wiedergeben. Diese gesetzliche Regelung ist
bindend. Die im Beispiel genannte Markierung
wurde vor etlichen Jahren zur Unterstützung bzw. Verdeutlichung der
Verkehrsregelung des Radfahrens gegen die Einbahnstraße aufgebracht. Da sich
das Radfahren gegen die Einbahnstraße in Tempo 30-Zonen mittlerweile bewährt
hat und zum Standard geworden ist, kann auf die zusätzlich aufgebrachte
Markierung verzichtet werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 22.02.2018, V 767