Markierungen Bornheimer Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1066
Betreff: Markierungen Bornheimer Landstraße Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu den §§ 39-43 StVO dürfen Verkehrszeichen, einschließlich Markierungen, nicht angebracht werden, die lediglich die gesetzlichen Regelungen wiedergeben. Diese gesetzliche Regelung ist bindend. Die im Beispiel genannte Markierung wurde vor etlichen Jahren zur Unterstützung bzw. Verdeutlichung der Verkehrsregelung des Radfahrens gegen die Einbahnstraße aufgebracht. Da sich das Radfahren gegen die Einbahnstraße in Tempo 30-Zonen mittlerweile bewährt hat und zum Standard geworden ist, kann auf die zusätzlich aufgebrachte Markierung verzichtet werden.