Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die Sportanlage Eichenstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 16.05.2013, V 741
entstanden aus Vorlage:
OF 704/6 vom
30.04.2013 Betreff: Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf
die Sportanlage Eichenstraße Ein Vorschlag im
Stadtteilentwicklungsplan Griesheim ist die Verlängerung der Buchenstraße bis
zur Sportanlage Eichenstraße. Mit der beidseits der verlängerten Buchenstraße
vorgesehenen neuen Wohnbebauung würden dann Wohngebäude erstmals direkt an die
Sportanlage angrenzen. Erst kürzlich wurde das Umkleide- und Sanitärgebäude
umfassend renoviert, ein Kunstrasenplatz gebaut, das gesamte Gelände der
Sportanlage neu beordnet sowie eine neue Flutlichtanlage installiert. Der Ortsbeirat 6 begrüßt das Ansinnen, die
Wohnbebauung in der angedachten Weise zu erweitern. Der Magistrat wird aber
gebeten, in einer umfassenden Stellungnahme zu berichten, welche Auswirkungen,
Einschränkungen, Nachteile oder sonstige Folgen mit einer neuen Wohnbebauung
bis unmittelbar an die Sportanlage verbunden wären. Insbesondere sind die nachfolgenden Fragen explizit
zu beantworten:
1. Gäbe es Einschränkungen in der
Nutzung der Sportanlage wegen Lärmimmission in den Wohnungen an Sonntagen,
Feiertagen oder in den Abendstunden? 2.Gäbe es Einschränkungen in der Nutzung der
Flutlichtanlage?
3. Wo würde ausreichender Parkraum
für die neuen Bewohner sowie die Nutzer der Sportanlage geschaffen? Begründung: Im Gegensatz zu anderen Sportanlagen gibt es im
Zusammenhang mit der Sportanlage Eichenstraße keine Beschwerden von Nachbarn
über Störungen. Dies hängt sicherlich damit zusammen, dass in unmittelbarer
Nachbarschaft kaum Wohnnutzung vorhanden ist. Dies würde sich bei einer
Umsetzung des Vorschlages einer Verlängerung der Buchenstraße bis zur
Sportanlage ändern. Dann gäbe es zahlreiche Wohnungen in unmittelbarer Nähe zum
Sportplatz. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.09.2013, ST 1338
Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 40 1