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Meine Nachbarschaft: Buchenstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Anbringung von zwei Verkehrsspiegeln in der Lärchenstraße auf Höhe der Ausfahrt der Platanenstraße

29.06.2021 · Aktualisiert: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 355 entstanden aus Vorlage: OF 81/6 vom 11.06.2021 Betreff: Griesheim: Anbringung von zwei Verkehrsspiegeln in der Lärchenstraße auf Höhe der Ausfahrt der Platanenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zwei Verkehrsspiegel an der T-Kreuzung Lärchenstraße/Platanenstraße gegenüber der Ausfahrt aus der Platanenstraße anzubringen. Die Vekehrss piegel sollen jeweils nach rechts und links montiert die Ausfahrt aus der Platanenstraße sichern. Begründung: Um aus der Platanenstraße in die Lärchenstraße abbiegen zu können, muss man sehr weit in die Lärchenstraße vorfahren, um Einsicht in den Verkehrsfluss nehmen zu können. Dies hat schon zu einigen Beinahezusammenstößen geführt. Grund dieses weiten Herausfahrens aus der Platanenstraße sind die stadtauswärts parkenden und abgestellten Fahrzeuge und hier insbesondere Sprinter und Lkw. Auch der abgestellte Glascontainer stört leicht die Einsicht in die Lärchenstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1966 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Weitere Einmündungen in die Waldschulstraße gegen parkende Autos sichern

18.06.2019 · Aktualisiert: 14.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4794 entstanden aus Vorlage: OF 1016/6 vom 30.05.2019 Betreff: Griesheim: Weitere Einmündungen in die Waldschulstraße gegen parkende Autos sichern Vorgang: OM 3226/18 OBR 6; ST 1676/18 Der Magistrat wird gebeten, die Einmündungen der Kiefernstraße sowie die Einmündung der Sackgasse zwischen Mainzer Landstraße und Kastanienstraße in die Waldschulstraße mit Fahrradbügeln und/oder schraffierten Sperrflächen so zu sichern, dass dort keine Pkws parken können. Begründung: Mit der Vorlage OM 3226 wurde der bessere Schutz gegen regelwidrig parkende Autos für die Einmündungen der Platanenstraße, der Ahornstraße und der Kastanienstraße in die Waldschulstraße beantragt. Laut Vorlage ST 1676 wurde dies auch umgesetzt. Die Praxis hat leider ergeben, dass sich das illegale Parken auf die Einmündungen der Kiefernstraße und insbesondere auf die Einmündung der kleinen Sackgasse zwischen Mainzer Landstraße und Kastanienstraße verlagert hat. Hier muss nach dem Vorbild der anderen Seitenstraßen nachgebessert werden. Fahrradbügel sind bei Eignung vorzuziehen, da hier auch Fahrradabstellmöglichkeiten fehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3226 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1676 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1842 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Einmündungen in die Waldschulstraße gegen parkende Autos sichern

05.06.2018 · Aktualisiert: 09.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3226 entstanden aus Vorlage: OF 718/6 vom 18.05.2018 Betreff: Griesheim: Einmündungen in die Waldschulstraße gegen parkende Autos sichern Der Magistrat wird gebeten, die Einmündungen (Platanenstraße, Ahornstraße und Kastanienstraße) in die Waldschulstraße z. B. mit Fahrradbügeln so zu sichern, dass dort keine Pkws parken können. Begründung: Aufgrund der Verengung des Straßenquerschnittes an den Einmündungen der Querstraßen werden diese nur untergeordnet wahrgenommen. Dort werden zunehmend regelwidrig Fahrzeuge abgestellt. Durch die so entstehenden Engstellen kommt es zu Verkehrsproblemen. Größere Fahrzeuge sowie Rettungsdienste und die Müllabfuhr können diese Engstellen schlecht oder gar nicht passieren. Für Fußgänger entstehen unübersichtliche Verkehrssituationen. Fahrradbügel scheinen an dieser Stelle besonders geeignet, da hier auch Fahrradabstellmöglichkeiten fehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1676 Antrag vom 30.05.2019, OF 1016/6 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4794 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Einrichtung eines Informations- und Beratungszentrums

16.05.2013 · Aktualisiert: 16.01.2014

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2013, OA 378 entstanden aus Vorlage: OF 702/6 vom 30.04.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Einrichtung eines Informations- und Beratungszentrums Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vorschläge des neu vorgestellten Entwicklungsplans für das Griesheimer Gewerbegebiet durch die Einrichtung eines Informations- und Beratungszentrums, in dem z. B. Stadtteilarchitekten, Projektentwickler u. Ä. tätig sind, den betroffenen Eigentümern, Pächtern, Mietern, Unternehmen und Nutzern vorzustellen und zu bewerben. Begründung: Der Magistrat hat im Rahmen der Vorstellung der Pläne zum Entwicklungskonzept für Griesheim dargelegt, dass man die Interessenvertreter in dem Gebiet durch aufsuchende Arbeit für die Pläne gewinnen will. Dieser Ansatz ist gut und sollte auf jeden Fall verfolgt werden. Zusätzlich dazu erscheint aber das Angebot einer Räumlichkeit, in dem Vertreter der Stadt für Betroffene ansprechbar sind, sinnvoll und prüfenswert. Der Entwicklungsplan für das Griesheimer Gewerbegebiet enthält Vorschläge, welche die gegenwärtige Situation deutlich verändern würden. Dies sind insbesondere die Verlängerung der Buchenstraße bis zum Sportplatz mit einer Wohnbebauung statt der gegenwärtigen gewerblichen Nutzung, der Bau von zwei neuen Fuß- und Radwegen in Nord-Süd-Richtung sowie die Verlagerung von störenden Gewerbebetrieben aus vor allem zum Wohnen genutzten Bereichen in Bereiche mit gewerblichem Schwerpunkt. Die meisten Flächen entlang einer verlängerten Buchenstraße befinden sich nicht im Eigentum der Stadt und werden gewerblich genutzt, die meisten Grundstücke sind auch bebaut. Hier kann durch Gespräche mit den Eigentümern, Pächtern und Mietern für das Projekt geworben werden, indem die Vorteile für die jeweiligen Personen dargestellt werden. Dabei würde auch deutlich werden, ob dieser Vorschlag Chancen auf Umsetzung hat. Der Vorschlag, zusätzliche Wege in Nord-Süd-Richtung zu bauen, ist mehr als 50 Jahre alt, wurde aber nie umgesetzt. Auch bei größeren städtischen Baumaßnahmen, wie der Erneuerung der Ahornstraße und der Lärchenstraße, wurde auf jegliche Anlegung dieser Wege verzichtet. Daher ist es sinnvoll, diese Vorschläge mit den betroffenen Mietern und Eigentümern, welche die gegenwärtige Situation als dauerhaft empfinden, zu besprechen. Das Ziel dieser Maßnahmen ist, für die Vorschläge der Stadtteilentwicklung zu werben und eine Zustimmung der dort arbeitenden und lebenden Menschen zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2013, B 471 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 378 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3306, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.06.2013 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die Sportanlage Eichenstraße

30.04.2013 · Aktualisiert: 22.05.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2013, OF 704/6 Betreff: Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die Sportanlage Eichenstraße Ein Vorschlag im Stadtentwicklungsplan Griesheim ist die Verlängerung der Buchenstraße bis zur Sportanlage Eichenstraße. Mit der beidseits der verlängerten Buchenstraße vorgesehenen neuen Wohnbebauung würden dann Wohngebäude erstmals direkt an die Sportanlage angrenzen. Erst kürzlich wurde das Umkleide- und Sanitärgebäude umfassend renoviert, ein Kunstrasenplatz gebaut sowie das gesamte Gelände der Sportanlage neu beordnet sowie eine neue Flutlichtanlage installiert. Der Ortsbeirat wolle hierzu beschließen: Der Ortsbeirat 6 begrüßt das Ansinnen, die Wohnbebauung in der angedachten Weise zu erweitern, und bittet den Magistrat aber um eine umfassende Stellungnahme, welche Auswirkungen, Einschränkungen, Nachteile oder sonstige Folgen mit einer neuen Wohnbebauung bis unmittelbar an die Sportanlage verbunden wären. Insbesondere sind explizit zu beantworten: - gäbe es Einschränkungen der Nutzung der Sportanlage wegen Lärmimmission in den Wohnungen an Sonntagen, Feiertagen oder Abendstunden? - gäbe es Einschränkungen der Nutzung der Fluglichtanlage? - wo würde ausreichender Parkraum für die neuen Bewohner sowie die Nutzer der Sportanlage geschaffen Begründung: Im Gegensatz zu anderen Sportanlagen gibt es im Zusammenhang mit der Sportanlage Eichenstraße keine Beschwerden von Nachbarn über Störungen. Dies hängt sicherlich damit zusammen, dass in unmittelbarer Nachbarschaft kaum Wohnnutzung vorhanden ist. Dies würde sich bei einer Umsetzung des Vorschlages einer Verlängerung der Buchenstraße bis zur Sportanlage ändern. Dann gäbe es zahlreiche Wohnungen sehr nahe am Sportplatz. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 741 2013 Die Vorlage OF 704/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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