Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die Sportanlage Eichenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.09.2013, ST 1338 Betreff: Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die
Sportanlage Eichenstraße Die Sportanlage Eichenstraße besteht aus einem
Großspielfeld mit einer Trainingsbeleuchtungsanlage und einem Minifeld. Die
Sportanlage wurde im Rahmen des Konjunkturprogramms im Jahr 2010 modernisiert
und verfügt seit dem über Sportflächen mit Kunstrasenbelag. 1. Der Bereich zwischen
Buchenstraße und Sportanlage Eichenstraße liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes SW 24b Nr. 1, rechtsverbindlich seit dem 08.04.1967 und ist als
Mischgebiet bzw. öffentliche Grünfläche festgesetzt. Dies bedeutet, dass
bereits seit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes eine Mischnutzung
(Wohnen und das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe) bis nah an
den Sportplatz zulässig ist. Das Entwicklungskonzept sieht vor, die
Buchenstraße zu verlängern, um auf den bestehenden Baugrundstücken eine zweite
Baureihe (Wohnen) zu ermöglichen. Ob die öffentliche Grünfläche neben der
Sportanlage in das Bebauungskonzept einbezogen werden kann, muss über ein
Gutachten und ggf. Bebauungsplanverfahren geprüft werden. Ob es zu
Einschränkungen in der Nutzung der Sportanlage wegen Lärmemission in den
Wohnungen an Sonntagen, Feiertagen oder in den Abendstunden käme, wäre ggf.
ebenfalls durch ein Gutachten zu klären. 2. Der Magistrat geht
derzeit davon aus, dass es keine Einschränkung in der Nutzung der
Flutlichtanlage geben wird. 3. Gem.
Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt sind die für bauliche Anlagen notwendigen
Stellplätze oder Garagen auf dem Baugrundstück herzustellen. Durch die geplante
Verlängerung der Buchenstraße ist die Erschließung der Baugrundstücke
gesichert. Darüber hinaus würde im nördlichen Bereich der Buchenstraße ein
Parkstreifen mit Baumbestand angeboten werden. Die bestehende Sportanlage
wird durch die Wohnentwicklung nicht angetastet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 16.05.2013, V 741