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Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die Sportanlage Eichenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1338 Betreff: Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die Sportanlage Eichenstraße Die Sportanlage Eichenstraße besteht aus einem Großspielfeld mit einer Trainingsbeleuchtungsanlage und einem Minifeld. Die Sportanlage wurde im Rahmen des Konjunkturprogramms im Jahr 2010 modernisiert und verfügt seit dem über Sportflächen mit Kunstrasenbelag. 1. Der Bereich zwischen Buchenstraße und Sportanlage Eichenstraße liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes SW 24b Nr. 1, rechtsverbindlich seit dem 08.04.1967 und ist als Mischgebiet bzw. öffentliche Grünfläche festgesetzt. Dies bedeutet, dass bereits seit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes eine Mischnutzung (Wohnen und das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe) bis nah an den Sportplatz zulässig ist. Das Entwicklungskonzept sieht vor, die Buchenstraße zu verlängern, um auf den bestehenden Baugrundstücken eine zweite Baureihe (Wohnen) zu ermöglichen. Ob die öffentliche Grünfläche neben der Sportanlage in das Bebauungskonzept einbezogen werden kann, muss über ein Gutachten und ggf. Bebauungsplanverfahren geprüft werden. Ob es zu Einschränkungen in der Nutzung der Sportanlage wegen Lärmemission in den Wohnungen an Sonntagen, Feiertagen oder in den Abendstunden käme, wäre ggf. ebenfalls durch ein Gutachten zu klären. 2. Der Magistrat geht derzeit davon aus, dass es keine Einschränkung in der Nutzung der Flutlichtanlage geben wird. 3. Gem. Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt sind die für bauliche Anlagen notwendigen Stellplätze oder Garagen auf dem Baugrundstück herzustellen. Durch die geplante Verlängerung der Buchenstraße ist die Erschließung der Baugrundstücke gesichert. Darüber hinaus würde im nördlichen Bereich der Buchenstraße ein Parkstreifen mit Baumbestand angeboten werden. Die bestehende Sportanlage wird durch die Wohnentwicklung nicht angetastet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.05.2013, V 741

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