Genügend Platz für einen Schulneubau im Ortsbezirk 10
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 07.06.2011, V 44
entstanden aus Vorlage:
OF 17/10 vom
23.05.2011 Betreff: Genügend Platz für einen Schulneubau im Ortsbezirk
10 Vorgang: B 149/11 Der Magistrat wird um Prüfung
und Berichterstattung hinsichtlich der im Bericht B 149/11 genannten Aussagen
gebeten: Zu Ziffer 1: Aus Sicht des Ortsbeirats 10 wird die Fläche in der
Straße "In den Gräben" für eine schulische Nutzung nach wie vor benötigt. Das
gilt umso mehr, als nach Ziffer 6 keine weiteren Flächen für eine Schulnutzung
im Ortsbezirk 10 zur Verfügung stehen. Insofern erscheint es nicht sinnvoll,
diese 2014 für eine Wohnbebauung umzunutzen. Was beabsichtigt der Magistrat zu veranlassen, um
sicherzustellen, dass diese Fläche gegebenenfalls auch über das Jahr 2014
hinaus für eine Schulnutzung zur Verfügung steht? Zu Ziffern 2 und 3: Gegeben, dass der Bau des Holzpelletkraftwerkes
tatsächlich nur 1,5 Prozent der Fläche des Schulgeländes in Anspruch nimmt:
Wie kann der Magistrat sicherstellen, dass das
Kraftwerk an der Stelle nicht störend ist, wenn die Baumassenstudie für die
Schule noch gar nicht entwickelt ist, d. h. wohl noch nicht bekannt ist, wo die
einzelnen Baukörper einer Grundschule tatsächlich sinnvollerweise stehen
würden? Inwieweit sollte
die Stadt Frankfurt als zukünftige Eigentümerin des Schulgrundstücks ein
Interesse daran haben, dass auf ihrem Grundstück ein fremdes Kraftwerk steht,
bzw. aus ihrem Grundstück herausgeschnitten wird? Da die Schule nach Beschlusslage der
Stadtverordnetenversammlung in Passivbauweise zu errichten ist, wird sie auch
keinen Bedarf für eine eigene Beheizung durch dieses Kraftwerk haben. Zu Ziffer 5: Wie kann es sein, dass bei einem bestehenden
hocheffizienten Kraftwärmekopplungskraftwerk wie dem "Oberen Ornberg", das
zudem durch Anschluss- und Benutzungssatzungen eine Grundauslastung garantiert
bekommt, die Nutzung dieses Kraftwerks zur Beheizung der Neubausiedlung auf dem
"schwarzen Platzes" kostenintensiver ausfällt, als die Errichtung eines neuen
"Holzpelletkraftwerkes"? Ist das Betreiben des "Oberen Ornbergs" durch den
Anschluss- und Benutzungszwang so attraktiv, dass die Mainova als Betreiber gar
keine sinnvollen Angebote mehr an andere Interessenten macht? Die Auskünfte, die der Ortsbeirat 10 von der Mainova
erhalten hat, widersprechen dem. Zu Ziffer 6: Aus Sicht des Ortsbeirats 10 besteht Bedarf für
weitere Schulneubauten im Ortsbezirk 10, etwa auch für eine Oberstufenschule.
Wenn keine weiteren Flächen als die
"An den Gräben" hierfür zur Verfügung stehen, wie will der Magistrat diese
Fläche dann über 2014 hinaus sichern, wenn der städtebauliche Vertrag eine
weitere Sicherung nicht zulässt? Was ist mit den Flächen im Holunderweg und in der
Karl-Kirchner-Siedlung, von denen der Ortsbeirat 10 bis jetzt davon ausgegangen
ist, dass sie im Eigentum der Stadt stehen und deshalb auch für die Nutzung
durch eine öffentliche Schule zur Verfügung ständen? Zu Ziffer 7: Da das Schulgelände "An den Gräben" nach Ziffer 1
zumindest zu 18 Prozent im Eigentum der Stadt Frankfurt steht, kann dieser Teil
nicht ohne Weiteres mit Wohnbebauung bebaut werden. Beabsichtigt der Magistrat dieses Teileigentum
einzusetzen um die Schulnutzung zu sichern oder hat er sich bereits gebunden,
auch das im Eigentum der Stadt Frankfurt stehende Grundstücksteil 2014 an einen
Bauträger zu veräußern? Wie beabsichtigt die Stadt Frankfurt als
Gesellschafter der KEG, dem Eigentümer des anderen Teilgrundstücks, ihre
Stimmrechte im Falle einer noch nicht abgeschlossenen Bebauung mit einem
Schulgebäude in 2014 auszuüben? Begründung: Die durch die Neubaugebiete weiter wachsende
Bevölkerung im Ortsbezirk 10, die gerade auch Bedarf an Schulplätzen mit sich
bringt erfordert es, dass die Planung den langfristigen Bedarf berücksichtigt.
Insofern sind die noch für eine Bebauung mit Schulen zur Verfügung stehenden
Gelände im Ortsbezirk für den Ortsbeirat 10 von erheblicher Bedeutung. Sollte
tatsächlich nur noch das Gelände "In den Gräben" zur Verfügung stehen, so
besteht hinsichtlich der erteilten Auskünfte des Berichts B 149/11 besonderer
Klärungsbedarf. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 18.03.2011, B 149
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.08.2011, ST 991
Aktenzeichen: 40 2