Genügend Platz für einen Schulbau im Ortsbezirk 10?
Vorlagentyp: A FDP
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 17.12.2010, A 1359 Betreff: Genügend Platz für einen Schulbau im
Ortsbezirk 10? Im Zuge des Planverfahrens zum
Bebauungsplan B 853 war die Ecke "Prämäckerweg" / "In den Gräben" als Standort
für ein Holzpelletheizkraftwerk vorgesehen. Der zu diesem Standort vorgelegte
Bauantrag wurde jedoch abgelehnt, da die unmittelbar angrenzenden Bäume, die im
Bebauungsplan als zu erhaltend festgesetzt sind, zum Teil hätten gefällt werden
müssen. Der jetzt in einem Bauantrag
vorgelegte Standort befindet sich auf der nördlichen Seite des Berberitzenweges
an der Einmündung zum Eibenweg. Dieser Standort liegt in einem Bereich, der als
potentielle Fläche für einen Grundschulneubau vorgesehen ist. Die Größe der
Baumaßnahme von ungefähr 8,00 m x 4,00 m in der südwestlichen Ecke des
Baufeldes würde der Errichtung einer Grundschule in diesem Bereich angeblich
nicht entgegenstehen. Die Bauaufsicht wurde jedoch trotzdem gebeten, vor der
Genehmigung des Vorhabens das Stadtschulamt anzuhören. Das besagte Grundstück
ist nämlich ohnehin nicht üppig bemessen, sondern dürfte gerade für das
notwendige Schulgebäude ausreichen. Wenn auf diesem Gelände das
Holzpelletheizkraftwerk untergebracht wird, würde dies zu Lasten der Schule
gehen. Das restliche Grundstück soll bis
zum Jahre 2014 für einen Schulbau freigehalten werden. Danach darf es mit
Wohnbebauung versehen werden. Es ist zu erwarten, dass durch die Neubaugebiete
auf dem Schwarzen Platz und die weiteren Baumaßnahmen am Frankfurter Berg sowie
die Entwicklung in Berkersheim der Bedarf für eine neue Grundschule und/oder
eine weiterführende Schule (zumindest als Dependance der
Carlo-Mierendorff-Schule) weiter wachsen wird. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass bis 2014
ein Schulbau realisiert werden kann. Dafür müssten nämlich im nächsten Haushalt
2012 entsprechende Mittel eingestellt werden. Da aber der Schulentwicklungsplan
noch nicht fortgeschrieben ist, wird dies kaum möglich sein. Wenn 2012 keine
Mittel eingestellt werden, erscheint die Realisierung eines Schulbaus bis
September 2014 - zum Ablauf der Frist - kaum möglich. Die Nutzungsmöglichkeit
für den Schulbau sollte deshalb unbedingt verlängert werden. Dies könnte etwa
dadurch erreicht werden, dass die Stadt das Gelände erwirbt. Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung
folgender Fragen:
1. In welchem Besitz befindet
sich das betreffende Grundstück im Moment? Ist geplant, das Grundstück der
Wilma zu übertragen? Falls ja, wann und warum? 2. Wurden andere alternative Flächen für das
Holzpelletheizkraftwerk geprüft? Falls ja, welche und mit welchem Ergebnis?
Falls nein, warum nicht? 3. Kann bereits abgeschätzt werden, welcher
Platzbedarf für die zukünftige Grundschule bzw. die zukünftige weiterführende
Schule besteht? Falls ja, mit welchem Platzbedarf ist ungefähr zu rechnen?
Falls nein, wie kommt man dann zu der Einschätzung, dass die Errichtung des
Holzpelletheizkraftwerkes in der südwestlichen Ecke des Baufeldes der
Errichtung einer Schule in diesem Bereich nicht widerspricht? 4. Wie sieht die Stellungnahme des Stadtschulamtes
zu den Planungen aus? Soll das Holzpelletheizkraftwerk weiterhin an der
beantragten Stelle errichtet werden? 5. Ist im Zuge der Probleme mit der Errichtung des
Holzpelletheizkraftwerkes noch einmal geprüft worden, ob ein Anschluss der
neuen Häuser auf dem Schwarzen Platz an das Blockheizkraftwerk am Oberen
Ornberg nicht doch in Betracht kommt, um eine Beschränkung der Fläche für den
Schulbau zu vermeiden? 6. Stehen im Ortsbezirk andere Schulbauflächen zur
Verfügung? Falls ja, welche und sind diese für den zukünftigen Bedarf
ausreichend und geeignet? Falls nein, beabsichtigt der Magistrat die genannte
Fläche auch über das Jahr 2014 hinaus für einen Schulbau vorzuhalten? 7. Beabsichtigt der Magistrat, das betreffende
Grundstück zu kaufen, um die Fläche für einen Schulbau zu reservieren? Falls
nein, wie ist dann sichergestellt, dass im Bedarfsfall ausreichend
Schulbaufläche im Ortsbezirk zur Verfügung steht? Antragsteller:
FDP
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Stefan
Freiherr von Wangenheim Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 18.03.2011, B 149
Versandpaket: 22.12.2010 Aktenzeichen: 40 2