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Genügend Platz für einen Schulbau im Ortsbezirk 10?

Vorlagentyp: A FDP

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 17.12.2010, A 1359 Betreff: Genügend Platz für einen Schulbau im Ortsbezirk 10? Im Zuge des Planverfahrens zum Bebauungsplan B 853 war die Ecke "Prämäckerweg" / "In den Gräben" als Standort für ein Holzpelletheizkraftwerk vorgesehen. Der zu diesem Standort vorgelegte Bauantrag wurde jedoch abgelehnt, da die unmittelbar angrenzenden Bäume, die im Bebauungsplan als zu erhaltend festgesetzt sind, zum Teil hätten gefällt werden müssen. Der jetzt in einem Bauantrag vorgelegte Standort befindet sich auf der nördlichen Seite des Berberitzenweges an der Einmündung zum Eibenweg. Dieser Standort liegt in einem Bereich, der als potentielle Fläche für einen Grundschulneubau vorgesehen ist. Die Größe der Baumaßnahme von ungefähr 8,00 m x 4,00 m in der südwestlichen Ecke des Baufeldes würde der Errichtung einer Grundschule in diesem Bereich angeblich nicht entgegenstehen. Die Bauaufsicht wurde jedoch trotzdem gebeten, vor der Genehmigung des Vorhabens das Stadtschulamt anzuhören. Das besagte Grundstück ist nämlich ohnehin nicht üppig bemessen, sondern dürfte gerade für das notwendige Schulgebäude ausreichen. Wenn auf diesem Gelände das Holzpelletheizkraftwerk untergebracht wird, würde dies zu Lasten der Schule gehen. Das restliche Grundstück soll bis zum Jahre 2014 für einen Schulbau freigehalten werden. Danach darf es mit Wohnbebauung versehen werden. Es ist zu erwarten, dass durch die Neubaugebiete auf dem Schwarzen Platz und die weiteren Baumaßnahmen am Frankfurter Berg sowie die Entwicklung in Berkersheim der Bedarf für eine neue Grundschule und/oder eine weiterführende Schule (zumindest als Dependance der Carlo-Mierendorff-Schule) weiter wachsen wird. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass bis 2014 ein Schulbau realisiert werden kann. Dafür müssten nämlich im nächsten Haushalt 2012 entsprechende Mittel eingestellt werden. Da aber der Schulentwicklungsplan noch nicht fortgeschrieben ist, wird dies kaum möglich sein. Wenn 2012 keine Mittel eingestellt werden, erscheint die Realisierung eines Schulbaus bis September 2014 - zum Ablauf der Frist - kaum möglich. Die Nutzungsmöglichkeit für den Schulbau sollte deshalb unbedingt verlängert werden. Dies könnte etwa dadurch erreicht werden, dass die Stadt das Gelände erwirbt. Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 1. In welchem Besitz befindet sich das betreffende Grundstück im Moment? Ist geplant, das Grundstück der Wilma zu übertragen? Falls ja, wann und warum? 2. Wurden andere alternative Flächen für das Holzpelletheizkraftwerk geprüft? Falls ja, welche und mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht? 3. Kann bereits abgeschätzt werden, welcher Platzbedarf für die zukünftige Grundschule bzw. die zukünftige weiterführende Schule besteht? Falls ja, mit welchem Platzbedarf ist ungefähr zu rechnen? Falls nein, wie kommt man dann zu der Einschätzung, dass die Errichtung des Holzpelletheizkraftwerkes in der südwestlichen Ecke des Baufeldes der Errichtung einer Schule in diesem Bereich nicht widerspricht? 4. Wie sieht die Stellungnahme des Stadtschulamtes zu den Planungen aus? Soll das Holzpelletheizkraftwerk weiterhin an der beantragten Stelle errichtet werden? 5. Ist im Zuge der Probleme mit der Errichtung des Holzpelletheizkraftwerkes noch einmal geprüft worden, ob ein Anschluss der neuen Häuser auf dem Schwarzen Platz an das Blockheizkraftwerk am Oberen Ornberg nicht doch in Betracht kommt, um eine Beschränkung der Fläche für den Schulbau zu vermeiden? 6. Stehen im Ortsbezirk andere Schulbauflächen zur Verfügung? Falls ja, welche und sind diese für den zukünftigen Bedarf ausreichend und geeignet? Falls nein, beabsichtigt der Magistrat die genannte Fläche auch über das Jahr 2014 hinaus für einen Schulbau vorzuhalten? 7. Beabsichtigt der Magistrat, das betreffende Grundstück zu kaufen, um die Fläche für einen Schulbau zu reservieren? Falls nein, wie ist dann sichergestellt, dass im Bedarfsfall ausreichend Schulbaufläche im Ortsbezirk zur Verfügung steht? Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Stefan Freiherr von Wangenheim Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.03.2011, B 149 Versandpaket: 22.12.2010 Aktenzeichen: 40 2

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