Genügend Platz für einen Schulbau im Ortsbezirk 10
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2011, ST
991
Betreff: Genügend Platz für
einen Schulbau im Ortsbezirk 10 zu Ziffer
1: Gemäß dem Städtebaulichen Vertrag
zur Übernahme von Folgekosten des Bebauungsplanes Nr. 853 "Prämäckerweg /
Edwards Sportfeld", geschlossen am 20.11.2008 zwischen der
Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft (KEG) und der Stadt Frankfurt
am Main entfällt die Kostenbeteiligung für die städtische Grundschule, wenn
innerhalb von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes B 853
(10.09.2009) mit dem Schulbau begonnen wurde. Diese Frist läuft demnach am
10.09.2014 ab. Dem Stadtplanungsamt sind keine vertraglichen Vereinbarungen mit
einem Investor bekannt, das mit dem Bau der Schule bis Ende 2014 nicht begonnen
werden würde. Gleichfalls geht die KEG jedoch davon aus, dass wenn mit dem Bau
der Schule bis zum Ablauf der Frist nicht begonnen wurde, die fragliche Fläche
für eine weitere Wohnbebauung zur Verfügung steht. Der Sicherstellung einer möglichen Schulnutzung nach
2014 für den fraglichen Bereich ist nicht gewährleistet. zu den Ziffern 2 und 3: Das Holzpelletkraftwerk wird in seiner Kubatur die
Größe eines potentiellen Schulgebäudes bei weitem nicht erreichen. Die Höhe /
Breite / Tiefe der Holzpelletanlage ist mit 3,00 m x 8,99 m x 3,50 m
vergleichsweise gering. Die Höhe der Anlage mit 3,00 m liegt damit deutlich
unter der Höhe eines möglichen Schulgebäudes, für das der Bebauungsplan eine
dreigeschossige Bauweise (WA-III) festsetzt. Für die Kleinteiligkeit dieser
Maßnahme spricht auch die benötigte Grundfläche der Anlage, die nunmehr
lediglich knapp 1,2 % der Fläche, hier 92 m2 von 7.928 m2, des potentiellen
Schulgeländes in Anspruch nimmt sowie die Lage derselbigen in der südöstlichen
Ecke des fraglichen Geländes. Daher wurde der Standort der Anlage so gewählt,
dass eine Interessenkollision mit einem potentiellen neuen Schulgebäude
auszuschließen ist. Das Holzpelletkraftwerk liegt nicht auf dem Grundstück der
Stadt Frankfurt am Main und wurde auch nicht aus einem städtischen Grundstück
herausgeschnitten. Ein ggf. neuer Schulbau läge innerhalb eines eigenen
Grundstückes, das dann der Stadt Frankfurt übertragen werden wird. zu Ziffer 5: Das Kraftwärmekopplungskraftwerk "Oberer Ornberg"
als "hocheffizient" zu bezeichnen kann aus planerischer und verfahrensmäßiger
Sicht nicht bestätigt werden. Dies wurde gleichfalls auf der öffentlichen
Sitzung des OBR 10 am 02.02.2010 deutlich. Dort wurde über das zu errichtende
Holzpelletheizkraftwerk seitens des Stadtplanungsamtes und des Umweltamtes
berichtet. Ortsansässige Bürger teilten dazu mit, dass gerade zur Winterszeit
deutlich die Lage der Rohrleitungen des Kraftwerkes "Oberer Ornberg" durch das
Plangebiet aufgrund des geschmolzenen Schnees zu erkennen sind. Nach
Untersuchungen der KEG im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wäre ein Anschluss
an dieses Kraftwerk deutlich kostenintensiver ausgefallen als die Erzeugung von
Wärme durch ein Holzpelletheizkraftwerk. zu Ziffer 6: Planungsabsicht im Zuge des Bebauungsplanverfahren B
853 war, die fragliche Fläche auf fünf Jahre für einen potentiellen Schulneubau
zu sichern. Der Bebauungsplan Nr. 853 als Rechtsgrundlage für eine Bebauung des
"Edwards Sportfeldes" wurde von den Stadtverordneten am 10.09.2009 als Satzung
beschlossen. Der
Städtebauliche Vertrag mit der Befristung war Bestandteil der Beschlussvorlage.
Siehe dazu auch die Beantwortung unter Ziffer 1. Für die Carlo-Mierendorf-Schule
(Karl-Kirchner-Siedlung) wird im Baugebiet Frankfurter Bogen weiterhin eine
Schulerweiterungsfläche vorgehalten. Am Standort Holunderweg sind dem Magistrat
keine Flächen bekannt, die geeignet oder für eine Schulbebauung vorgesehen
wären. zu Ziffer 7: Ein potentieller Schulbau würde standortbedingt die
Einbeziehung des städtischen Grundstückes erfordern. Dies resultiert auch aus
den Festlegungen des Städtebaulichen Vertrages, siehe dazu auch die
Beantwortung der Frage unter Ziffer 1. Im Falle einer Wohnbebauung werden aus den
Grundstücksflächen, die derzeit der KEG und zum kleinen Teil der Stadt
Frankfurt gehören geeignete Grundstücke gebildet. Öffentliche Flächen, wie
Straßen, Wege und Grünflächen werden anschließend der Stadt Frankfurt
übertragen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 07.06.2011, V 44