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Genügend Platz für einen Schulbau im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2011, ST 991 Betreff: Genügend Platz für einen Schulbau im Ortsbezirk 10 zu Ziffer 1: Gemäß dem Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Folgekosten des Bebauungsplanes Nr. 853 "Prämäckerweg / Edwards Sportfeld", geschlossen am 20.11.2008 zwischen der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft (KEG) und der Stadt Frankfurt am Main entfällt die Kostenbeteiligung für die städtische Grundschule, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes B 853 (10.09.2009) mit dem Schulbau begonnen wurde. Diese Frist läuft demnach am 10.09.2014 ab. Dem Stadtplanungsamt sind keine vertraglichen Vereinbarungen mit einem Investor bekannt, das mit dem Bau der Schule bis Ende 2014 nicht begonnen werden würde. Gleichfalls geht die KEG jedoch davon aus, dass wenn mit dem Bau der Schule bis zum Ablauf der Frist nicht begonnen wurde, die fragliche Fläche für eine weitere Wohnbebauung zur Verfügung steht. Der Sicherstellung einer möglichen Schulnutzung nach 2014 für den fraglichen Bereich ist nicht gewährleistet. zu den Ziffern 2 und 3: Das Holzpelletkraftwerk wird in seiner Kubatur die Größe eines potentiellen Schulgebäudes bei weitem nicht erreichen. Die Höhe / Breite / Tiefe der Holzpelletanlage ist mit 3,00 m x 8,99 m x 3,50 m vergleichsweise gering. Die Höhe der Anlage mit 3,00 m liegt damit deutlich unter der Höhe eines möglichen Schulgebäudes, für das der Bebauungsplan eine dreigeschossige Bauweise (WA-III) festsetzt. Für die Kleinteiligkeit dieser Maßnahme spricht auch die benötigte Grundfläche der Anlage, die nunmehr lediglich knapp 1,2 % der Fläche, hier 92 m2 von 7.928 m2, des potentiellen Schulgeländes in Anspruch nimmt sowie die Lage derselbigen in der südöstlichen Ecke des fraglichen Geländes. Daher wurde der Standort der Anlage so gewählt, dass eine Interessenkollision mit einem potentiellen neuen Schulgebäude auszuschließen ist. Das Holzpelletkraftwerk liegt nicht auf dem Grundstück der Stadt Frankfurt am Main und wurde auch nicht aus einem städtischen Grundstück herausgeschnitten. Ein ggf. neuer Schulbau läge innerhalb eines eigenen Grundstückes, das dann der Stadt Frankfurt übertragen werden wird. zu Ziffer 5: Das Kraftwärmekopplungskraftwerk "Oberer Ornberg" als "hocheffizient" zu bezeichnen kann aus planerischer und verfahrensmäßiger Sicht nicht bestätigt werden. Dies wurde gleichfalls auf der öffentlichen Sitzung des OBR 10 am 02.02.2010 deutlich. Dort wurde über das zu errichtende Holzpelletheizkraftwerk seitens des Stadtplanungsamtes und des Umweltamtes berichtet. Ortsansässige Bürger teilten dazu mit, dass gerade zur Winterszeit deutlich die Lage der Rohrleitungen des Kraftwerkes "Oberer Ornberg" durch das Plangebiet aufgrund des geschmolzenen Schnees zu erkennen sind. Nach Untersuchungen der KEG im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wäre ein Anschluss an dieses Kraftwerk deutlich kostenintensiver ausgefallen als die Erzeugung von Wärme durch ein Holzpelletheizkraftwerk. zu Ziffer 6: Planungsabsicht im Zuge des Bebauungsplanverfahren B 853 war, die fragliche Fläche auf fünf Jahre für einen potentiellen Schulneubau zu sichern. Der Bebauungsplan Nr. 853 als Rechtsgrundlage für eine Bebauung des "Edwards Sportfeldes" wurde von den Stadtverordneten am 10.09.2009 als Satzung beschlossen. Der Städtebauliche Vertrag mit der Befristung war Bestandteil der Beschlussvorlage. Siehe dazu auch die Beantwortung unter Ziffer 1. Für die Carlo-Mierendorf-Schule (Karl-Kirchner-Siedlung) wird im Baugebiet Frankfurter Bogen weiterhin eine Schulerweiterungsfläche vorgehalten. Am Standort Holunderweg sind dem Magistrat keine Flächen bekannt, die geeignet oder für eine Schulbebauung vorgesehen wären. zu Ziffer 7: Ein potentieller Schulbau würde standortbedingt die Einbeziehung des städtischen Grundstückes erfordern. Dies resultiert auch aus den Festlegungen des Städtebaulichen Vertrages, siehe dazu auch die Beantwortung der Frage unter Ziffer 1. Im Falle einer Wohnbebauung werden aus den Grundstücksflächen, die derzeit der KEG und zum kleinen Teil der Stadt Frankfurt gehören geeignete Grundstücke gebildet. Öffentliche Flächen, wie Straßen, Wege und Grünflächen werden anschließend der Stadt Frankfurt übertragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.06.2011, V 44

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